Olaf Kießling
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Abgeordneten, werte Zuschauer, die sind mir natürlich am liebsten hier! Ich will jetzt mal nicht auf die ganzen Zuschriften eingehen, Herr Kowalleck hat schon ausgeführt, es gab rege Beteiligung bei der Anhörung entsprechend, deswegen kürze ich da mal ein bisschen ab. Aber wie gesagt, am 26.11.2021 hatten ja die Tarifgemeinschaft der Länder und die Gewerkschaften für die Tarifbeschäftigten der Länder einen Tarifvertrag über eine einmalige Coronasonderzahlung beschlossen, welche den Tarifbeschäftigten eine Sonderzahlung in Höhe von den besagten 1.300 Euro sowie den Auszubildenden und den dualen Studenten eine Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro gewähren soll in Anlehnung an die zusätzliche Belastung in dieser Coronazeit. Dieses Tarifergebnis ist zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung der Beschäftigten der Länder, Landkreise und Gemeinden zu übertragen. Dementsprechend erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen eine einmalige Sonderzahlung von 1.300 Euro, die sicherlich nicht den ganzen Aufwand wettmachen, und auch die Empfänger von Anwärterbezügen erhalten eine einmalige Sonderzahlung von 650 Euro. Bei Teilzeitbeschäftigten wird eine logische zeitanteilige Kürzung vorgenommen. Die Sonderzahlung setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021, am Tag der Tarifeinigung, bestanden hat und im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 29. November 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung bestanden hat. Damit die Coronasonderzahlung – so nach Beschluss des Bundes – steuerfrei und sozialabgabenfrei bleibt, muss diese bis zum März 2022 ausbezahlt werden. Deswegen ist auch hier Eile geboten. Im Gesetzentwurf steht im Punkt C bei Alternativen „keine“. Dem können wir diesmal zustimmen, da es sich hierbei um einen Tarifvertrag handelt, welcher bindend ist, und so hier nicht allzu viel hinzuzufügen ist, zumal es im und mit dem Bund längst beschlossene Sache ist. So ist die Umsetzung in Thüringen die logische Konsequenz, da die Beschäftigten, hier allen voran die Lehrerinnen und Lehrer und auch die Justizvollzugsbeamten stellvertretend genannt für die vielen weiteren Beamten in diesem Land, trotz der turbulenten Coronazeit pflichtbewusst mit den auferlegten Maßnahmen ihren Dienst tun. So ist diese Coronasonderzahlung angemessen. Leider kriegen hier natürlich nicht alle, die wirklich ihren Dienst gut getan haben, entsprechende Zulagen, aber das lässt sich jetzt nicht ganz vermeiden, da sei auf die Ausführungen des Kollegen Montag verwiesen. Die Gerechtigkeit ist manchmal so eine Sache. Aber trotzdem sage ich auch von der AfDFraktion an dieser Stelle Danke an all die Beschäftigten, die hier in Thüringen in diesen turbulenten Coronazeiten ihren Einsatz geleistet haben. Danke.
(Beifall AfD)
Und wenn auch mit dieser einmaligen Sonderzahlung nicht unbedingt die amtsangemessene Besoldung und eine dem Aufwand entsprechende Bezahlung einhergeht, so ist sie doch ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir stimmen daher dem Änderungsantrag und auch dem Gesetzentwurf entsprechend zu. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
