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Diana Lehmann

SPD 04.02.2022 Sitzungen 7/73

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Ich glaube nicht, dass der Präsident mich gemeint hat. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sollte er!) Ansonsten: Die Vereinbarung, die wir jetzt haben, wir haben eine gefunden. Ich persönlich sehe die nicht unkritisch, weil die meiner Meinung nach den Rechtsfrieden, den wir im Ladenöffnungsgesetz haben, gefährdet. Mit Stand März 2020 gibt es in Thüringen 80 Anlässe in 35 Orten, die von der Aufsichtsbehörde bereits anerkannt sind. Es gibt in den letzten Jahren genau einen Fall, in dem es mal eine Klage gegen die Frage des Ladenöffnungsgesetzes gab. Ob das nach dieser Änderung so bleibt, das wissen wir nicht, das wird sich zeigen. Und ob das nicht am Ende zulasten der Einzelhändler und der Kolleginnen und Kollegen geht, die Frage müssen Sie dann beantworten. Jetzt hat der Kollege noch angesprochen, das mit der Dokumentation wäre so überbordend. Und mir ist noch ein Punkt wirklich wichtig anzusprechen: Das ist eine Empfehlung an die Gemeinden, zu dokumentieren, warum sie einen besonderen Anlass definieren. Das hilft den Gemeinden im Falle einer Klage. Das ist etwas, was den Gemeinden nutzt. Man kann es weglassen, vor Gericht wird es dann aber auch nicht leichter. Ich will noch mal eines sagen: Ich werde dem Gesetzentwurf oder der Gesetzesänderung dann heute trotzdem zustimmen, aber eben nicht, weil ich sage, dass sie unbedingt notwendig oder ganz besonders formidabel ist, sondern vor allen Dingen deshalb, weil es eine Zusage der CDU gab, das Ladenöffnungsgesetz dann in dieser Legislatur auch nicht mehr anzufassen, zu sagen, diese Änderungsvorschläge, die sie vorgelegt haben, sind vom Tisch. Und ich glaube, das ist tatsächlich eine gute Nachricht für die Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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