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Robert-Martin Montag

FDP 04.02.2022 Sitzungen 7/73

Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bisher ist große Einigkeit in der Debatte, da nimmt es nicht wunder, wenn dann die FDP hier vorn steht, dass dann doch mal ein anderer, differenter Blick in die Debatte gehört. Ich will das auch kurz erklären. Es wurde ja gesagt, worum es geht. Es geht darum, dass allen Beamtinnen und Beamten 1.300 Euro zusätzlich zu ihren Dienstbezügen einmalig gezahlt werden sollen. Dafür kann man sein. Dem Grunde nach sind wir das sogar auch, aber, wenn man es gut machen will, dann muss man es zumindest fair machen. Und das Gebot der Fairness sehen wir vor allem gesellschaftspolitisch nicht gewahrt. (Beifall Gruppe der FDP) Das will ich kurz erläutern. Deswegen werden wir uns dazu auch enthalten. Und zwar steht außer Frage, dass natürlich viele gerade im Rahmen der Coronapandemie über das normale Maß hinaus Leistungen gezeigt haben, Leistung zeigen mussten. Das hat unsere Gesellschaft auch abgerufen und am Laufen gehalten. Aber aus unserer Sicht ist eben diese pauschale Zahlung nicht leistungsbegründend, sondern sie ist pauschal für alle. Es wird also nicht gefragt, wer tatsächlich mehr getan hat, wie die Diskussion zu Recht bei den Pflegekräften läuft, sondern tatsächlich bei der Frage an alle. Das hat vielleicht einen rechtlichen Hintergrund – Gleichbehandlungsgrundsatz –, aber wir sehen schon die Frage, dass nur derjenige auch Anspruch auf eine höherwertige Zahlung hat, der dann tatsächlich auch mehr Leistung erbracht hat. Kollege Kowalleck hat schon die Frage angesprochen, was eigentlich mit den neuen Ungerechtigkeiten ist. Wenn man dann noch bei den Angestellten in den Kommunen schaut, die sich natürlich auch so aufgeopfert haben und in den Einzelbereichen auch deutlich mehr haben leisten müssen. Vor allen Dingen aber ist die Frage zu stellen: Was ist eigentlich mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern, die nicht direkt im Staatsdienst stehen? Die vor der Herausforderung standen, dass sie Arbeitsverbot bekommen haben, dass Sie in Kurzarbeit gehen mussten, dann nur noch 60 Prozent des Lohns bekommen haben – und das betraf nicht einen oder zwei, sondern im Juli 2021 waren das 26.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen – und es natürlich auch zu finanziellen Mehrbelastungen im Landeshaushalt und auch den Kommunen führen wird?

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