thueringer-landtag.de ↗

Keller

04.02.2022 Sitzungen 7/73

Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk

Anwesend allhier. – Damit habe ich alle aufgerufen. Da Herr Abgeordneter Schütze gerade gesehen wurde, rufe ich ihn jetzt noch mal auf, um ihm die Möglichkeit zu geben, Anwesenheit zu erklären, wenn das gewollt ist. Nein. Dann die Frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Anwesenheit erklären und ihre Stimmen abgeben? Das hört sich so an, weil niemand sich meldet. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Anwesenheit erklären und ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Schriftführenden um Ermittlung der Gesamtzahl der anwesenden Abgeordneten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich stelle für die Wahl zu Tagesordnungspunkt 22 und die Bestimmung zu Tagesordnungspunkt 23 fest, dass 86 Abgeordnete im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 2 und 24 in Verbindung mit Abs. 2 des MDR-Staatsvertrags anwesend sind. Zwei Drittel dieser Gesamtzahl der anwesenden Abgeordneten entspricht 58 Abgeordneten. Mithin setzt eine erfolgreiche Wahl zu Tagesordnung 22 bzw. eine erfolgreiche Bestimmung zu Tagesordnungspunkt 23 jeweils 58 Jastimmen voraus. Ich bitte die Wahlhelfenden nun um Auszählung der Stimmen, bitte. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben uns gerade besprochen, dass wir jetzt schnell Türen und Fenster öffnen, aber keine Sitzungsunterbrechung machen, das können wir jetzt nicht, aber wir können dann jetzt die nächsten zwei Stunden durchziehen. Deswegen, also vielleicht ziehen Sie sich Jacken an. Wir öffnen die Türen und Fenster und lüften mal durch. Wir schließen die Türen wieder. Und ich darf die Wahlergebnisse bekannt geben. Tagesordnungspunkt 13 – Nachwahl eines Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs – Ernennung und Vereidigung: abgegebene Stimmen 86, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen entfallen 60 Jastimmen, 24 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht. (Beifall im Hause) Ich gratuliere Ihnen, Frau Prof. Dr. Anika Klafki, zur Wahl und ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Prof. Dr. Anika Klafki: Ja!) Ja. Dann kommen wir zur Ernennung und Vereidigung von Frau Prof. Dr. Klafki, die heute anwesend ist. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes ist vorgesehen, dass die gewählten Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten. Ich bitte dazu das Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt Frau Prof. Dr. Anika Klafki, hier ihre Ernennungsurkunde in Empfang zu nehmen. Sehr geehrte Frau Prof. Klafki, ich händige Ihnen zuerst die Ernennungsurkunde aus und verlese dann den im Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ oder „Ich schwöre es“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze beachten und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. Ich schwöre es.

Protokoll ↗