Keller
Herzlich willkommen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren Gäste auf der Tribüne, ich eröffne die Landtagssitzung. Ich begrüße ganz herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Urbach, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Güngör. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Beier, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Worm und Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt. Hinweise zur Tagesordnung: Zu Beginn der Sitzung möchte ich noch einmal auf die Festlegungen zur heutigen Beratungsfolge aufmerksam machen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 13 und 22 und die Bestimmung zu Tagesordnungspunkt 23 werden heute gemeinsam zuerst aufgerufen. Bei erfolgreichem Ausgang der Wahl zu Tagesordnungspunkt 13 erfolgen danach unmittelbar die Ernennung und die Vereidigung der Wahlbewerberin. Daran schließen sich die Abstimmungen zum Landeshaushalt 2022 an. Nach der Mittagspause werden die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14, 18, 19, 20 und 21 aufgerufen. Während der Auszählung der Stimmen findet die bis zu zwei Stunden andauernde Fragestunde statt. Danach werden die Wahlergebnisse bekannt gegeben. Im Anschluss daran werden in der genannten Reihenfolge die Tagesordnungspunkte 31 a, 5 und 31 aufgerufen. Bei dann noch verbleibender Beratungszeit geht es in der Reihenfolge der in der Einladung genannten Tagesordnungspunkte, beginnend mit Punkt 2, weiter. Dieser Überblick zeigt Ihnen wahrscheinlich auch, dass es möglich erscheint, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle unter Ziffer I der Tagesordnung für einen zwingenden Aufruf zusammengefassten Punkte zum Aufruf werden kommen können. Um diesen Zielkonflikt zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden müssten, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 31 a hat die Drucksachennummer 7/4874; die notwendige Fristverkürzung für eine Beratung in der heutigen Sitzung wurde bereits bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch beschlossen. Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, der als Drucksache 7/4875 elektronisch bereitgestellt und verteilt wurde. Die Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 22 haben die Drucksachennummern 7/4876 und 7/4887. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 23 hat die Drucksachennummer 7/4877. Die Wahlvorschläge wurden nicht in der von § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist von 48 Stunden vor der Plenarsitzung eingereicht. Daher ist gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die Fristverkürzung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Dann lasse ich über die Fristverkürzung nach § 66 Abs. 1 abstimmen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP, der CDU und der beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Das kann ich nicht erkennen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Fristverkürzung für die Wahlvorschläge beschlossen, sodass die Wahl und die Bestimmung zu den Tagesordnungspunkten 22 und 23 vereinbarungsgemäß durchgeführt werden können. So weit zur Tagesordnung. Gibt es von Ihrer Seite zur Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise noch Ergänzungen, Bemerkungen? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Braga, bitte schön.
