Marcus Malsch
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Immer bereit und anwesend.
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk