René Aust
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, danke dafür, dass ich noch mal das Wort erhalten habe, denn wir haben uns als AfD-Fraktion in der Tat mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf wirklich schwergetan. Wir haben ihn intensiv diskutiert, sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt hätten. Insofern wären auch die angeblichen Drohungen ins Leere gelaufen, wenn sie denn tatsächlich stattgefunden hätten. Wir sind aber ganz grundsätzlich diesem Gesetzentwurf gegenüber, wie gesagt, sehr kritisch gewesen. Wir wissen aber auch, dass wir bereits vor der Coronakrise gerade auch im Einzelhandel bereits sehr kritische Zustände hatten. Der Onlinehandel setzt den Einzelhandel zunehmend unter Druck. Es kam dann Corona hinzu, was natürlich die Tendenz verstärkt hatte, mehr online zu kaufen und weniger die Innenstädte zu besuchen. Deshalb haben wir diese Änderung, die Sie hier vorschlagen, die Sie in Ihrem Änderungsantrag vorgenommen haben, auch noch mal kritisch geprüft, und wir müssen sagen, dass Ihr ursprünglicher Gesetzentwurf dadurch deutlich verbessert worden ist. Wir müssen alles dafür tun, den Einzelhandel nach dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, weshalb wir diesem Änderungsantrag heute zustimmen werden. Aber wir müssen auch sagen, dass wir uns sehr genau anschauen werden, welche Effekte es tatsächlich auf den Einzelhandel genauso wie auf die abhängig Beschäftigten haben wird. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns dieser Diskussion dann auch noch einmal stellen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
