Götze
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Vom 6. Dezember bis 24. Januar 2022 wurden im Sinne der Fragestellung folgende Teilnehmerzahlen festgestellt: 9. Dezember 2021 150 Teilnehmer, 13. Dezember 2021 6 Teilnehmer, 20. Dezember 2021 2.240 Teilnehmer, 27. Dezember 2021 4.000 Teilnehmer, 30. Dezember 2021 160 Teilnehmer, 3. Januar 2022 3.500 Teilnehmer, 10. Januar 2022 3.069 Teilnehmer, 17. Januar 2022 3.580 Teilnehmer, 18. Januar 2022 1.200 Teilnehmer, 19. Januar 2022 130 Teilnehmer, 23. Januar 2022 50 Teilnehmer, 24. Januar 2022 3.100 Teilnehmer. So weit die Antwort zu Frage 1. Die Antwort zu Frage 2: Die Zahlen der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei den Protesten gegen die Maßnahmen der Pandemieeindämmung zwischen dem 6. Dezember 2021 und dem 24. Januar 2022 in Gera stellen sich wie folgt dar: 9. Dezember 2021 21 Polizeibeamte bzw. ‑ beamtinnen, 20. Dezember 2021 28 Polizeibeamte, 27. Dezember 2021 78 Polizeibeamte, 30. Dezember 2021 61 Polizeibeamte, 3. Januar 2022 36 Polizeibeamte, 10. Januar 2022 404 Polizeibeamte, 17. Januar 2022 358 Polizeibeamte, 18. Januar 2022 88 Polizeibeamte, 19. Januar 2022 137 Polizeibeamte, 23. Januar 2022 65 Polizeibeamte und 24. Januar 2022 145 Beamte. Die Antwort zu Frage 3: Es wurden 112 Identitätsfeststellungen durchgeführt, 28 Bußgeldverfahren und 48 Strafverfahren eingeleitet, die Zahlen zu eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer sind in dieser als nicht valide anzusehen. In aller Regel werden im Einsatzverlauf nur die Gesamtzahl der bekannten Straftaten erhoben und jeweils ein Vorgang samt Aktenzeichen dazu generiert, auch wenn mehrere Personen an der Begehung beteiligt waren und mehrere Delikte verwirklicht wurden. Die enorme Vielzahl an Einsätzen hat eine erhebliche Mehrbelastung der Einsatzkräfte und Sachbearbeiter zur Folge. Später müssen dann die Folgeaktenzeichen zu allen Beteiligten generiert und die entsprechenden Vorgänge befüllt und bearbeitet werden. Das ist aber aufgrund der Folgeeinsätze derzeit nicht immer möglich. Hinzu kommt gegebenenfalls die erforderliche Auswertung von polizeilichen Videoaufzeichnungen, welche zur Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren führen kann. Die Antwort zu Frage 4: Am 18. Januar passierte gegen 20.00 Uhr zunächst ein Aufzug, bestehend aus 1.200 Teilnehmern, die Neue Straße aus Richtung Kultur- und Kongresszentrum kommend. In der Neuen Straße vor dem Abzweig Tivolistraße stoppte der Aufzug für ca. 3 bis 4 Minuten in Höhe des von dort einsehbaren ca. 50 Meter entfernten Wohnobjekts des Geraer Oberbürgermeisters Vonarb. Durch die Versammlungsteilnehmer wurden hier unter anderem Parolen gerufen, die sich gegen die Person des Oberbürgermeisters richteten. Es wurde mehrfach „Julian muss weg“ skandiert. Aus dem Aufzug heraus leuchteten Versammlungsteilnehmer mit mitgeführten Taschenlampen auf verschiedene Fenster des Mehrfamilienhauses. Zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zum Nachteil des Oberbürgermeisters und/oder seiner Familie kam es nach jetzigem Kenntnisstand in diesem Zusammenhang nicht. Danach setzte sich der Aufzug unmittelbar in die Tivolistraße in Bewegung und passierte ohne ein erneutes Aufstoppen das Wohnhaus des Oberbürgermeisters in Richtung Clara-Zetkin-Straße. Das war der Ausgangspunkt der Versammlung. Es ist daher davon auszugehen, dass zumindest einem Teil der Demonstranten die genaue Adresse des Oberbürgermeisters bekannt war und die Aktionen zur Verbreitung der Adresse maßgeblich beigetragen haben. Im Zuge des gesamten Verlaufs der Demonstration am 18. Januar 2022 wurden drei Bußgeldverfahren sowie zwei Strafverfahren eingeleitet. In einem ähnlichen Szenario am 25. Januar 2022 versuchten aus einem Aufzug heraus zehn Personen unter Mitführung von Kameras zum Wohnort des Oberbürgermeisters vorzudringen. Nach Ansprechen durch die vor Ort befindlichen Polizeikräfte entfernten sich diese Personen. Zu weiteren Annäherungen an das Wohnobjekt des Oberbürgermeisters kam es nicht. Die Ereignisse des Versammlungsgeschehens in Gera waren Anlass für eine Gefährdungseinschätzung durch das Landeskriminalamt. Das Wohnhaus und die Person des Oberbürgermeisters Vonarb unterliegen insofern einer abstrakten Gefährdung. Bereits seit Beginn der Versammlungsbewegungen in der Stadt Gera im Zusammenhang mit der Coronapandemie wurde die Wohnanschrift des Herrn Oberbürgermeisters regelmäßig als Schutzobjekt im Einsatzkonzept berücksichtigt, so auch am 18. und 25. Januar 2022. Mit der Einstufung einer abstrakten Gefährdung wurden angemessene Schutzmaßnahmen, die das Wohnobjekt des Oberbürgermeisters betreffen, festgelegt. Diese werden bis auf Weiteres aufrechterhalten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
