Beer
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt: Zu Fragen 1 und 2, die ich zusammenfassend beantworten werde: Um einem sich abzeichnenden Bewerber- und Fachkräftemangel, insbesondere in den technischen Laufbahnen, entgegenzuwirken, hatte die Landesregierung bereits 2017 das Personalentwicklungskonzept 2025 beschlossen und dort 13 Vorbereitungsdienste entfallen lassen. Anstelle des Durchlaufens eines Vorbereitungsdienstes sollten Bewerberinnen und Bewerber künftig direkt Arbeitnehmerinnen in dem jeweiligen technischen Dienst entsprechend Wertebene des TV-L dort eingestellt werden, um auf diese Weise eine attraktive Vergütung schon beim Berufseintritt geboten zu bekommen. Fehlende Verwaltungskenntnisse sollten dabei mit Training on the Job ausgeglichen werden und darüber hinaus hatte die Landesregierung im sogenannten PEK – Personalentwicklungskonzept – 2025 flankierend beschlossen, durch geeignete Maßnahmen die Attraktivität des Arbeitgebers Freistaat Thüringen weiter zu erhöhen. Die Abschaffung der Vorbereitungsdienste sowie die neue Einstellungspraxis und damit einhergehende Bewerberlage wurde durch nahezu alle betroffenen Ressorts schon Anfang des Jahres 2020 evaluiert. Diese Evaluation hat gezeigt, dass eine Wiedereinführung der Vorbereitungsdienste in einigen Bereichen zielführend ist. Die Personalkommission, die aus den Amtschefs der Ressorts besteht, hat daher in ihrer Sitzung am 31. Mai 2021 beschlossen, die im PEK 2025 vorgenommene Festlegung zur Abschaffung der 13 identifizierten Vorbereitungsdienste wieder aufzuheben. Die Entscheidung, ob Vorbereitungsdienste in den entsprechenden Laufbahnen wieder angeboten werden, obliegt nun den obersten Landesbehörden. Basierend auf dem Beschluss der Personalkommission konnten die betroffenen Ressorts konkret prüfen, ob sie erstens Vorbereitungsdienste entweder wieder aufnehmen oder – zweitens – ob Qualifizierungen neu eingestellter Fachabsolventen weiterhin berufsbegleitend erfolgen sollen oder aber, ob drittens andere Wege, zum Beispiel duale Bachelor- oder Masterstudiengänge, für die künftige Berufsqualifizierung mit Blick auf eine frühzeitige Fachkräftegewinnung und ‑ bindung in Betracht kommen. Zu Frage 3: In verschiedenen Bereichen, in denen eine Fortführung bzw. Wiedereinführung der Laufbahnausbildung im Ergebnis der Evaluation als sinnvoll erachtet wurde, gab und gibt es aktuell entsprechende Initiativen. So wurde im Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei die Wiedereinführung der Laufbahnausbildung für den höheren Archivdienst vorgesehen. Die erforderliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird derzeit vorbereitet. Im Geschäftsbereich des TMIL ist die Inkraftsetzung folgender Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für das Jahr 2022 vorgesehen: erstens – Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das technische Referendariat in den Fachgebieten Architektur, Städtebau, Geodäsie und Geoinformation, Straßenwesen, Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung; zweitens – Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn sowohl des gehobenen als auch des höheren technischen Dienstes im Fachbereich Agrarwirtschaft. Bereits zum 01.06.21 ist im Geschäftsbereich des TMIL die Laufbahn des höheren Forstdienstes in Kraft getreten. Im Geschäftsbereich des TMUEN soll im Jahr 2022 der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz wieder angeboten werden. Zudem ist die Ausbildung für den gehobenen technischen Dienst in der Umweltund Wasserwirtschaftsverwaltung vorgesehen, allerdings nicht mehr als Vorbereitungsdienst nach einem Studium der dritten Qualifikationsebene, sondern eventuell als dualer Studiengang. Hinsichtlich Frage 4 verweise ich auf Frage 3.
