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Götze

04.02.2022 Sitzungen 7/73

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich einige Punkte vorab anmerken: Extremisten, vor allem bekannte Rechtsextremisten sowie Reichsbürger und Selbstverwalter, nutzen die aktuellen wieder verstärkt auftretenden Proteste gegen die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, um ihren Anliegen breitere gesellschaftliche Resonanz zu verschaffen. Dabei stehen insbesondere die Verschärfungen des Infektionsschutzes und die öffentliche Diskussion über eine etwaige Impfpflicht im Vordergrund. Für Extremisten bietet die Pandemie weiterhin eine willkommene Gelegenheit, ihre Botschaften mit dem Ziel in die Öffentlichkeit zu tragen, eine Anschlussfähigkeit für verfassungsfeindliche Bestrebungen herzustellen. Insbesondere der Bereich „Geschichtsrevisionismus“ spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Vergleiche zwischen Pandemiepolitik und Nationalsozialismus, die Gegner der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bzw. Impfskeptiker mit Verfolgten des Nationalsozialismus, mit Widerstands- oder Freiheitskämpfern und/oder mit Verfolgten in Unrechtsregimen ganz allgemein gleichsetzen, deuten auf eine relativierende Haltung unter anderem gegenüber den historischen Verbrechen des Nationalsozialismus hin. Oft ist diese Position mit einer Täter-Opfer-Umkehr verbunden, indem zudem verstörungstheoretische und antisemitische Stereotype globaler Mächte im Hintergrund für die Lage verantwortlich gemacht werden und der demokratisch gewählten Regierung der Bundesrepublik die Legitimität abgesprochen wird. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich unter Berücksichtigung der Vorbemerkung für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Regelmäßig sind antisemitische Einstellungen nicht ausschließlich durch die Begehung von Straftaten festzustellen. Die Auseinandersetzung mit Vorurteilen gegen Jüdinnen und Juden oder gegen den jüdischen Glauben ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die nicht allein von den Sicherheitsbehörden gelöst werden kann. Ich versichere, dass die Sicherheitsbehörden ihren Beitrag dazu leisten und auch zukünftig leisten werden. Im angefragten Zeitraum wurde ein Vorfall mit antisemitischem Hintergrund bekannt. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen: Die enorme Vielzahl an Einsätzen der Polizei im Rahmen des Protestgeschehens hat eine erhebliche Mehrbelastung der Einsatzkräfte zur Folge. In aller Regel werden im Einsatzverlauf nur die Gesamtzahl der festgestellten Straftaten erhoben und jeweils ein Vorgang samt Aktenzeichen dazu generiert, auch wenn mehrere Personen an der Begehung beteiligt waren und mehrere Delikte verwirklicht wurden. Später müssen dann – ich hatte das bereits ausgeführt – die Folgeaktenzeichen zu allen Beteiligten generiert und die entsprechenden Vorgänge im Vorgangsbearbeitungssystem ergänzt und bearbeitet werden. Das ist aber aufgrund der Folgeeinsätze derzeit nicht immer zeitnah möglich. Hinzu kommt die gegebenenfalls erforderliche Auswertung von polizeilichen Videoaufzeichnungen, welche zur Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren führen kann. Dies führt dazu, dass die Daten zu der Anzahl von Straf- und Ordnungswidrigkeiten nicht valide und als nicht abschließend anzusehen sind. Antwort zu Frage 2: In der laufenden Auswertung des Coronaprotestgeschehens wurden im angefragten Zeitraum geschichtsrevisionistische und/ oder verschwörungstheoretische Beiträge im niedrigen zweistelligen Bereich bekannt. Die Anzahl von antisemitischen Straftaten im angefragten Zeitraum beläuft sich auf drei Delikte. Antwort zu Frage 3: Für das Jahr 2020 wurden im Freistaat Thüringen 116 antisemitische Delikte registriert. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 wurden 114 antisemitische Straftaten bekannt. Die Gesamtzahl der antisemitischen Straftaten des Jahres 2021 sowie des Jahres 2022 liegt noch nicht valide vor. Antwort zu Frage 4: Die Landesregierung verurteilt antisemitische Einstellungen und Handlungen. Beim Bekanntwerden von antisemitischen Straftaten werden diese konsequent verfolgt. Sehr geehrte Damen und Herrn Abgeordnete, Deutschland trägt, insbesondere vor dem Hintergrund des Völkermordes des nationalsozialistischen Unrechtregimes an Juden in Europa, eine besondere Verantwortung. Der Schutz jüdischen Lebens ist deutsche Staatsräson und somit auch Leitbild der Politik des Freistaats Thüringen. Die Landesregierung verurteilt jegliche Form von antisemitischen Anfeindungen und Bedrohungen gegenüber jüdischen Bürgerinnen und Bürgern. Sie tritt entschieden gegen alle Formen des Antisemitismus auf, sowohl mit Mitteln der Strafverfolgung als auch der Prävention. Dabei werden die den Vorurteilen zugrunde liegenden politischen Ursachen besonders in den Blick genommen. Nur wenn sich alle Jüdinnen und Juden in Deutschland sicher und zu Hause fühlen können, haben wir den Kampf gegen Antisemitismus gewonnen. Aus diesem Grund steht das Thema „Bekämpfung von Antisemitismus“ und der Schutz von Menschen jüdischen Glaubens sowie der jüdischen Gemeinden in Deutschland und in Thüringen ständig auf der Agenda der Sicherheitsbehörden. Zuletzt wurde in der Stuttgarter Erklärung der Innenministerkonferenz am 2. Dezember 2021 in der Stuttgarter Synagoge diese hohe Priorität noch einmal deutlich hervorgehoben. Darüber hinaus möchte ich auf die erfolgreiche und enge Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für die Förderung jüdischen Lebens hinweisen. Dieser ist Ansprechpartner für die jüdische Landesgemeinde und die Jüdinnen und Juden im Freistaat Thüringen und koordiniert darüber hinaus ressortübergreifend die Förderung jüdischen Lebens und jüdischer Kulturen sowie Maßnahmen und Instrumente der Bekämpfung des Antisemitismus. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗