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Thomas L. Kemmerich

FDP 04.02.2022 Sitzungen 7/73

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Sehr verehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer/Zuschauer, ich hoffe, es hören tatsächlich viele zu! Ich will das in zwei Teile unterteilen und versuchen, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren, nämlich auf die Wettbewerbschancen des Einzelhandels und der damit verbundenen Mitarbeiter in dieser Branche. Die sind seit Jahren durch Überregulierung gestört, wovon wir hier zwei Glanzpunkte wieder diskutieren und erleben dürfen. Der Erste ist das Ladenöffnungsgesetz, das in der heutigen Form seit 2011 in Thüringen existiert, damals von Schwarz-Rot beschlossen, und das so gut ist, dass sich kein anderes Bundesland in Deutschland das zu eigen gemacht hat. – Satire Ende. (Beifall Gruppe der FDP) Hier geht es um das banale Recht von Arbeitnehmern, frei wählen zu dürfen, ob sie am Samstag arbeiten wollen oder nicht. Es geht in erster Linie nicht um die von Ihnen beschriebene Arbeitnehmerschaft, die fünf Tage die Woche arbeitet, nein, es geht um einen Studenten, der sagt, ich möchte mir an vier Samstagen neben meinem Studium etwas dazuverdienen. Es geht um die Rentnerin, den Rentner vielleicht, der sagt, ich bin am Wochenende lieber unter Leuten und verdiene mir etwas dazu und helfe in einem Geschäft des Einzelhandels aus. (Unruhe DIE LINKE) Es geht um Arbeitnehmer, die aufgrund von persönlicher Vorliebe, finanziellen Zulagen sagen, ich arbeite lieber am Samstag zum Beispiel in einem Möbelgeschäft, weil ich dort höhere Aussichten auf Provision habe. All diesen Menschen – und ich muss es hier abkürzen – versagen Sie die Möglichkeit, am Samstag ihrer eigenen gewählten, freien Verantwortung nachzukommen, zu sagen, ich möchte gern arbeiten, etwas dazuverdienen und mich damit selbst und persönlich verwirklichen. (Unruhe DIE LINKE) Können Sie mir das erklären? Nein, das erklären Sie bitte den Arbeitnehmern, die mir E-Mails schreiben.

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