Götze
Fragestunde
Also, ich bleibe hier bei meiner Aussage, dass schon aus polizeitaktischen Gründen diese Antwort nicht gegeben werden kann. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass wir es bei diesem Fragenkomplex mit 38 Fragen zu tun haben, die den Charakter einer allgemeinpolitischen Richtungskontrolle besitzen und aus meiner Sicht auch in ihrem Umfang nicht in den Rahmen einer Mündlichen Fragestunde passen. Insofern wäre hier eigentlich § 85 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags mit dem vorgegebenen Zeitrahmen für die Beantwortung anzuwenden. Ich bitte um Verständnis, dass diese Antworten innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht gegeben werden können, da die Prüfung hier nur sehr kursorisch erfolgt.
