Weil
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das öffentliche Interesse ist mit der Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Stadt Bad Berka unter anderem durch Abbau und Vermeidung von Stauerscheinungen begründet. Insbesondere sollen die ungehinderte und schnelle Erreichbarkeit der Zentralklinik und die medizinische Versorgung der Bevölkerung gesichert werden. Mit der Straße soll die Zentralklinik mit seinen 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ca. 600 Betten entsprechend angebunden werden. Schließlich hat die Klinik einen überregionalen Versorgungsauftrag im Thüringer Krankenhausplan mit der Einstufung als Level-1-Klinik. Zusätzlich bindet diese Straße die neu zu bauende Grundschule und ein neues Wohngebiet an. Durch das Neubauvorhaben wird die von der Stadt Bad Berka angestrebte Ausweisung als Heilbad unterstützt. Zu Frage 2: Für das Vorhaben „zweite Klinikzufahrt Zentralklinik Bad Berka“ läuft derzeit das Anhörungsverfahren in der Planfeststellungsbehörde beim Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar. Durch den Vorhabenträger, die Stadt Bad Berka, werden aktuell die Erwiderungen auf die in der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen erarbeitet. Für das Frühjahr 2022 ist, sofern es die Pandemiesituation zulässt, die Durchführung eines Erörterungstermins als Präsenzveranstaltung vorgesehen. Der Planfeststellungsbeschluss könnte dann im III. Quartal 2022 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erlassen werden. Nach Eintritt der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses liegt das Baurecht für die geplante Maßnahme vor und die Stadt Bad Berka kann die bauvorbereitenden Maßnahmen beauftragen. Zu Frage 3: Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet Ilmtal von Oettern bis Kranichfeld, Mittleres Ilmtal, welches mit Beschluss Nr. 17-41/60 vom 3. Februar 1960 durch den Rat des Bezirkes Erfurt unter Schutz gestellt wurde. Bei der in der Planfeststellung beauftragten Herstellung der zweiten Zufahrt für das Klinikum in Bad Berka handelt es sich um einen kleinflächigen Eingriff in ein bereits durch die vorhandenen Straßen vorbelastetes Landschaftsschutzgebiet mit überwiegend aufgeräumter Agrarlandschaft. Eine nachhaltige Beeinträchtigung des gesamten Schutzgebiets kann derzeit nicht erkannt werden. Die zuständige untere Naturschutzbehörde hat dem Vorhaben unter Bedingungen und Auflagen zugestimmt. Zu Frage 4: Die Unterlagen des Planfeststellungsentwurfs haben im Zuge des Planfeststellungsverfahrens in der Zeit vom 6. September 2021 bis einschließlich 5. Oktober 2021 nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Bad Berka ausgelegen. Vielen Dank.
