Beteiligte Fraktionen:
CDU (27)AfD (23)FDP (17)Die Linke (16)GRÜNE (15)SPD (5)
Keller
Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie bitten, dem Plenum die Aufmerksamkeit zu schenken. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie zur heutigen Sitzung willkommen, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Torsten Weil, hat heute Geburtstag. Auch in Abwesenheit – herzlichen Glückwunsch!
(Beifall im Hause)
Das Gleiche gilt für Herrn Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute, bleiben Sie gesund!
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Damen und Herren, Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Reinhardt. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Urbach. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Marx, zeitweise, und Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt. Gestatten Sie mir einige Hinweise zur Tagesordnung: Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 8 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall und die Tagesordnungspunkte 24 und 25 gemeinsam aufzurufen. Der Tagesordnungspunkt 73 wird heute aufgerufen und die Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zu Tagesordnungspunkt 73 wird vorbehaltlich der Einsetzung des Untersuchungsausschusses morgen aufgerufen. Mit Blick auf die Festlegungen zu Tagesordnungspunkten, die heute bzw. in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden sollen, schlage ich Ihnen vor, nach den Tagesordnungspunkten 1, 2 a und b sowie 3 die Tagesordnungspunkte 12, 13, 17 und 73 aufzurufen. Sollte danach am heutigen Tag noch Beratungszeit verbleiben, kämen die Tagesordnungspunkte 22 a und b, 26 bis 29 sowie 31 zum Aufruf. Unterbrochen wird diese Beratungsfolge durch den Aufruf der Tagesordnungspunkte 76, 77 und 78, die nach der Mittagspause aufgerufen werden. Ich gehe davon aus, dass damit der Intention bei der Aufstellung und Feststellung der Tagesordnung Rechnung getragen wird und deshalb niemand widerspricht. Danke. Zu Tagesordnungspunkt 5 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3656 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3658 verteilt. Die Fraktion der AfD hat ihren Antrag zu Tagesordnungspunkt 30 zurückgezogen. Gemäß der Regelung in § 64 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung wird der Alternativantrag der Fraktion der CDU als selbstständig gewordener Antrag beraten. Zu Tagesordnungspunkt 31 wurden eine Neufassung des Antrags der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2053 und eine Neufassung des Alternativantrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3417 verteilt. Die Mündliche Anfrage von Herrn Abgeordneten Dr. Lauerwald in der Drucksache 7/3562 wurde in einer korrigierten Fassung verteilt. Gibt es zu dieser Tagesordnung Bemerkungen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Bühl.
Es ist beantragt, den Tagesordnungspunkt 72 in jedem Fall vor Tagesordnungspunkt 73 aufzurufen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Dann lasse ich das abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU und der AfD. Die Gegenstimmen? Das sind 8 Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? Bei mehreren Stimmenthaltungen ist der Antrag so angenommen. Gibt es weitere Anfragen zur Tagesordnung, Bemerkungen? Herr Abgeordneter Braga, bitte.
Es ist kein Antrag, Frau Präsidentin, sondern eher eine Bemerkung. Sie sagten, wir beginnen heute mit der Abarbeitung der Tagesordnungspunkte 1 bis 3. Im Hinblick auf die Geschwindigkeit der Abarbeitung bei vergangenen Sitzungen und der Vielzahl von Tagesordnungspunkten, die bei dieser Sitzung auf jeden Fall abgearbeitet werden, würde ich vorschlagen oder anregen, dass wir mit der Pflicht beginnen und die Tagesordnungspunkte zunächst abarbeiten, die heute auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Wäre das nicht sinnvoller?
Tagesordnungspunkt 1 ist ein Gesetzentwurf, das sind Gesetze, und deshalb bestimmt das auch die Reihenfolge. Aber die Berücksichtigung der Abarbeitung ist ohnehin von mir vorgetragen worden, Herr Braga. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Wenn das nicht der Fall ist, dann lasse ich die Tagesordnung noch mal in der geänderten Folge abstimmen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU und der AfD. Wer stimmt dagegen? Niemand. Stimmenthaltungen? Das sind alle anderen Stimmen. Damit verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2797 ZWEITE BERATUNG und DRITTE BERATUNG Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die zweite und im Anschluss die dritte Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wurde. Wir beginnen mit der zweiten Beratung. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion. Bitte.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, liebe Gäste, kurz zur Erinnerung: Unser Gesetzentwurf zielte darauf ab, dass sich der Staat seiner Verantwortung für die Sprache bewusst ist und diese Verantwortung auch als Staatsziel anerkennt. Das ist wichtig wegen dem Charakter der Sprache als wesentliches –
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wegen des
Charakters!)
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Ja, das ist wichtig, wegen des Charakters, heiligt den Genitiv. –
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod!) Medium der Verständigung, Identitätsbildung und Integration. Es ist eine Tatsache, dass dies alles infrage gestellt wird – und zwar nicht nur vom Dativ – und teilweise bewusst angegriffen wird, um die Gesellschaft zu verändern. Das Märchen von den 62 Geschlechtern ist nur das prägnanteste von vielen. Dazu haben sich Ideologen staatlicher Institutionen bemächtigt und missbrauchen diese wie eine Art Gouvernante zur Erziehung der Bürger. Ein demokratischer Staat braucht hier deshalb auch Abwehrrechte. Die bisherigen Abwehrmechanismen und Schutzrechte der Verfassung reichen ganz offensichtlich nicht aus, um diesen staatlichen Übergriffen Einhalt zu gebieten. Wir haben versucht, das alles in der ersten Debatte deutlich zu machen. Ich meine, es ist uns auch recht gut gelungen. Trotzdem gelang es nicht, sich mit diesen Argumenten sachlich auseinanderzusetzen. Besonders grotesk war in dem Zusammenhang der Redebeitrag von Frau Müller, auf den ich jetzt kurz eingehen möchte.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ich ha-
be überhaupt nicht geredet!) Frau Müller, Sie mögen vielleicht den Unterschied zwischen Genitiv und Dativ kennen, aber es gibt trotzdem Probleme bei Ihnen. Sie haben Ihr Bildungsniveau dadurch offenbart, dass Sie zum Besten gaben, dass die Wörter „Sofa“ und „Schal“ aus dem Islamischen kämen. Aus dem Islamischen kommen die mit Sicherheit schon mal nicht. Wer so etwas glaubt, der denkt wahrscheinlich auch, dass die Demokratie aus dem Kommunistischen kommt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Demo-
kratie und AfD in einem Satz!) Bei diesem integrativen Bildungsniveau wollte dann natürlich auch Frau Henfling von den Grünen mitmachen. Ihr durchschlagendes Argument war, dass wir Zahlen arabischen Ursprungs nutzen würden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wahnsinn! Zahlen arabischen Ursprungs als schlagendes Argument, das ist insofern ein bisschen problematisch, als die Geschichte zwar so alt ist wie die Araber, aber leider auch so falsch, denn die Zahlen kommen tatsächlich aus Indien.
(Beifall AfD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist auch nicht okay, oder?) Wenn das aus Sicht der Grünen nicht okay ist, bitte schön! Aber die AfD hatte nie ein Problem damit, mit indischen Zahlen zu rechnen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Nur mit
dem Rechnen an sich!) Wir können uns gern mal über den nächsten Haushalt unterhalten, wie gedeckt der ist. Ich denke, da werden Sie die größeren Probleme haben als wir, Herr Hartung.
(Beifall AfD)
Wie dem auch sei! Ich komme mal zu Ihrer Fraktion. Frau Marx meinte nun, unser Gesetzentwurf ziele darauf ab, dass man Wörter mit einem anderen Hintergrund, mit einem Migrationshintergrund wieder aus dem deutschen Sprachgebrauch wegnehmen wolle, wenn sich keine richtige Entsprechung findet. Das ist ziemlicher Unfug, aber das liegt natürlich auch am Standpunkt von Frau Marx. Sie unterstellt uns schlicht den gleichen Manipulationswillen bei der Sprache, wie ihn SPD, Linke und Grüne schon lange zeigen. Jedem, der mal kurz nachdenkt, aus welcher Richtung derzeit und auch in den letzten Jahren Worte für unsagbar erklärt werden, wird das ganz schnell klar. Es ist ja nicht so, dass es rechte Politiker sind, die den Leuten untersagen wollen, von Portemonnaies oder von Computern zu sprechen. Nein, es sind SPD, Linke und Grüne und ihre außerparlamentarischen Anhänger, die Teile des Wortschatzes verbieten wollen, das fängt bei M wie „Mohrenapotheke“ an und wird auch nicht bei Z wie „Zigeunerschnitzel“ aufhören, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Und wehe, jemand in den sozialen Medien schreibt von „Goldstück“. Das kann im demokratischsten Deutschland aller Zeiten ganz schnell zur endgültigen Sperrung führen – dank Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Und wer hat federführend bei dieser Zensur mitgewirkt? Richtig, die SPD war es. Frau Marx, Sie sollten also, wenn Sie das nächste Mal unterstellen, dass Worte aus dem Sprachgebrauch entfernt werden, bedenken: Mittendrin im politisch korrekten Glashaus der Sprach- und Wortverbote sitzen Sie mit Ihren Freunden.
(Beifall AfD)
Dankbar bin ich auch Herrn Zippel von der CDU für sein klares Statement gegen unseren Gesetzentwurf. Einmal mehr hat er passenderweise gezeigt, dass die Thüringer CDU ein Anhängsel von RotRot-Grün ist. Herr Zippel meinte allen Ernstes, man könne gegen Gendern halt nichts machen. Ich möchte insofern nur daran erinnern, dass der 22. Bundesparteitag der CDU als Beschluss C 16 und C 42 Folgendes entschied – ich zitiere –: „Die CDU Deutschlands setzt sich für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz ein. Dies soll durch einen Zusatz in Artikel 22 des Grundgesetzes erfolgen mit dem Wortlaut: ‚Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.‘“ – Das ist ja echt ein Ding!
(Beifall AfD)
Die CDU schafft es also zum zweiten Mal innerhalb von fünf Jahren, hier gegen einen eigenen Bundesparteitagsbeschluss zu stimmen, und heute schafft sie es wahrscheinlich zum dritten Mal. Hieran zeigt sich: Wer nicht mal in der Lage ist, bei einer Ministerpräsidentenwahl genügend Rückgrat zu zeigen, um eigene Wahlversprechen einzuhalten, der hat natürlich erst recht keines, um sich für seine eigene Programmatik einzusetzen. Deswegen, meine Damen und Herren von der CDU, setzen Sie sich ruhig weiter auf den Schoß von Frau Rothe-Beinlich, das macht eine Menge Platz für uns, und den werden wir auch ausfüllen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich entscheide immer noch selbst, wer auf mir sitzt!) Daran werden Sie nichts ändern, auch wenn Sie unseren Gesetzentwurf heute wieder ablehnen sollten. Danke.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Möller, ich glaube, über Bildungsniveau kann man sicherlich streiten. Aber ich glaube, wir können unsere Arbeit in diesem Parlament einstellen, wenn bei Ihnen schon die Aufmerksamkeitsgabe fehlt, um zu erkennen, dass Frau Müller und ich überhaupt nicht gesprochen haben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber daran erkenne ich, dass Sie sich anscheinend schon sehr von Ihren Vorurteilen leiten lassen, dass Sie anscheinend genau wissen, was wir zu sagen haben. Aber Sie können ja mal gut zuhören, ob ich heute etwas zu arabischen Zahlen sagen werde oder nicht. Lassen Sie mich kurz zu Beginn auf die Etymologie eingehen, die Wissenschaft von der Herkunft und der Geschichte der Wörter. Das Wort „Deutsch“ bezeichnete ursprünglich nämlich diejenigen, die unsere Sprache – die Sprache des Volkes – sprechen. Allein diese Feststellung könnte die heutige Debatte beenden. Deutsch ist die Sprache aller, die sie sprechen, die Sprache, mittels derer man sich miteinander versteht und verständigt, eine Sprache, die Gemeinschaft schafft. Wenn hier also einige am rechten Rand die deutsche Sprache als Trennungselement, als Abgrenzungsmerkmal, als immaterielle Wand zwischen dem inexistenten Wir und Ihr nutzen wollen, dann haben diese Personen nicht einmal verstanden, was das Wort „Deutsch“ bedeutet. Die Sprache gehört zu den wesentlichen Elementen, die eine Person in ihrer Identität und somit ihrer Stellung in der Gesellschaft prägen. Mit einer oder mehreren Sprachen werden wir erzogen, mittels derer oder deren lernen wir sprechen, denken, kämpfen, lieben. Auch deswegen ist die Haltung zu Sprache und Sprachen eine ganz grundsätzliche Haltung, eine, die den Staat oder – besser gesagt – das Staatsmodell definiert. Ein Staat, der die Sprache der Menschen nutzt, um diese unterschiedlich voneinander zu behandeln, ein Staat, der Eltern davon abhält, den eigenen Kindern die eigene Sprache beizubringen, ist definitiv kein liberaler Staat.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein Staat dagegen, der sprachliche Vielfalt akzeptiert und die eine Sprache, ja die Landessprache als verbindendes Element aller Menschen fördert, ist derjenige freiheitliche demokratische Staat, von dem unsere Thüringer Verfassung spricht. Und um diese Erkenntnis zu gewinnen, brauchen wir unsere Thüringer Verfassung nicht zu ändern, sondern wir müssen sie nur lesen, sehr geehrte AfD.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, genau dieser Punkt der Haltung zur Sprachenfrage als Haltung zu einer freiheitlich-demokratischen Staatsordnung ist im Umgang mit dem hiesigen Gesetzentwurf zentral. Selbstverständlich ist Deutsch die Landessprache Thüringens. Daran besteht kein Zweifel und wird zumal dadurch bestätigt, dass die Thüringer Verfassung auf Deutsch geschrieben wurde. Aber das ist nicht der Punkt. Denn hier wird die Forderung nach einer harmlosen Feststellung der Landessprache Thüringens in einen aggressiven Ansatz umgewandelt, der eine im realen Leben inexistente Reinsprache kristallisieren soll. Die Abweichungen von diesem reinen Deutsch seien zu dessen Schutz zu bekämpfen. Und in der Logik des Gesetzentwurfs sind sie als verfassungswidrig einzustufen. Gewollt ist hier ein illiberaler Staat, der aggressive und ausgrenzende Sprachpolitik betreibt und die Sprache als Macht- und Herrschaftsinstrument missbraucht. Der Schutz einer Sprache ist ein vielfach belegtes Recht aller Menschen. Hierfür empfehle ich die Lektüre von Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen, die Deutschland ratifiziert hat. Der Schutz einer Sprache besteht aber im Wesentlichen darin, dass diese in der Lage ist, die Gegenwart mit ihren Worten zu fassen. Anders ausgedrückt: Sprachenschutz und Sprachenförderung zielen nicht auf eine Kristallisierung der Reinheit ab, sondern auf die Zukunftsfähigkeit einer Sprache, und diese setzt kontinuierliche Entwicklung voraus.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Davon wissen nämlich am besten diejenigen Völker und Gruppen, deren Sprachen vom Aussterben bedroht sind. Und das ist leider auch in Europa kein so seltener Fall. Sprachen sind nicht dann bedroht, wenn sie reingehalten werden, sondern wenn sie sich nicht entwickeln und deswegen irgendwann für die Beschreibung der Gegenwart nicht mehr taugen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die deutsche Sprache zu schützen und zu fördern, heißt also nicht, ihre Kristallisierung, sondern ihre ständige Fortentwicklung zu fördern. Die Kristallisierung eines lebensfernen Standarddeutschen entspräche dagegen keinem Schutz der deutschen Sprache, sondern dem Urteil zu ihrem langsamen Aussterben. Meine Damen und Herren, die AfD schlägt uns mit diesem Gesetzesvorschlag folgendes Staatsmodell vor: Wir, einige rein deutsch Sprechende, müssen uns und unsere Sprache verteidigen gegen sie, die Andersredenden, Anderswählenden, Andersaussehenden, und dafür machen wir von der Stärke der Staatsgewalt Gebrauch. Mit dem Gesetzentwurf kommt zum wiederholten Mal der Ethnonationalismus ans Licht, den die AfD vertritt. Dass Deutsch die Sprache ist, die in Thüringen allgemein geredet und verstanden wird, ist unzweifelhaft. Dass die AfD aber einen schutzwürdigen Status für das Deutsche nicht mit der Begründung begleitet, die Sprache sei Mittel zur gegenseitigen Verständigung aller, sondern aus der Überlegung, die Sprache sei ein Gut einiger, das vor fremden Eingriffen zu verteidigen sei, ist in eindeutiger Weise abzulehnen. Eine Förderung der deutschen Sprache als Mittel zur allgemeinen Verständigung aller entspricht sehr wohl dem Sinne einer Landessprache und dem einer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Eine aggressive Sprachpolitik im Sinn einer staatsgelenkten und in der Realität inexistenten reinen deutschen dagegen nicht. Auf Basis solch illiberaler Vorstellungen können wir uns keine Debatte im Fachausschuss vorstellen, weswegen wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs schon viel Spaß gehabt. Ich würde gern vonseiten der Freien Demokraten noch mal darauf zu sprechen kommen, über was wir hier sprechen. Wir reden darüber, dass die Verfassung geändert werden soll und dass da jetzt drinstehen soll: Die Sprache des Freistaats Thüringen ist Deutsch. Grundsätzlich haben wir als Freie Demokraten auch in den anderen Verfassungsänderungen, die wir diskutiert haben, schon immer gesagt: Es muss bestimmten Kriterien genügen, bevor man die Verfassung anpassen kann, also bevor ein Gesetzentwurf an der Stelle Sinn macht. Für uns stellt sich an der Stelle die allererste Frage, ob diese Änderung in der Verfassung irgendwas bringt und ob sie das Ziel erreicht, was sie verfolgt. Das Problem geht schon damit los, dass ich nicht so richtig weiß, was das Ziel ist. Wenn ich die Begründung der AfD richtig lese, dann geht die AfD davon aus, dass man durch diesen Satz in der Verfassung verhindern kann, dass die deutsche Sprache in irgendeiner Form – ich nenne es mal – verschandelt wird oder nicht mehr in Reinform gesprochen wird. Es wird hier mit dem Begriff „Landessprache“ gearbeitet, der auch an sich ein bisschen schwierig zu definieren ist, weil er über den Begriff „Amtssprache“ hinausgehen soll. In der Gesetzesbegründung steht eindeutig geschrieben, dass Amtssprache als Formulierung zu einengend beschrieben wäre und es deswegen um das Thema „Landessprache“ geht. Das wird wie folgt definiert – ich zitiere aus der Gesetzesbegründung –: „Die deutsche Sprache ist als das primäre Mittel zur Verständigung der Deutschen zugleich das Medium unserer kulturellen Selbstverständigung, der sprachlichen Persönlichkeitsbildung und der individuellen wie der gemeinschaftlichen Identität.“ Die AfD will jetzt also durch die Einfügung in die Verfassung dieses Mittel, dieses Medium vor Erosion und Destruktion schützen. Die deutsche Sprache soll also in einem bestimmten Zustand – in welchem genau ist noch ein bisschen unklar – konserviert werden. Das haben wir in der ersten Beratung auch gehört. Bereits vor 200 Jahren ist Wilhelm von Humboldt als Begründer der Sprachforschung zur Erkenntnis gekommen, dass Sprache stets eine lebendige und dialogische ist und nicht nur ein Artefakt oder ein durch Konvention festgelegtes Zeichensystem. Aber in dem Moment, in dem man versucht, sie zu konservieren, wird sie genau auf dieses festgelegte Zeichensystem reduziert. Die Sprache – deutsche oder welche auch immer – lebt aber von den Einwirkungen anderer Sprachen und sie reagiert auch auf gesellschaftliche und technische Veränderungen mit neuen Wortschöpfungen usw. Ich verweise da auch gern einfach auf die Gesetzesbegründung der AfD, denn wenn Sie mal nachzählen, wie viele Worte aus anderen Sprachen integriert sind, dann kommen wir, glaube ich, auf eine ganze Menge.
(Beifall FDP)
In der deutschen Sprache ändern sich Worte, Bedeutungen von Worten und manche Worte sind auch einfach verschwunden, weil sie keine Bedeutung mehr haben: Also „Eidam“ sagt heute, glaube ich, keiner mehr.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Die FDP zum
Beispiel!) Das ist eine Abkürzung, Herr Möller. Das ist kein Wort, steht nicht mal im Duden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Man muss an der Stelle einfach realisieren, dass die deutsche Sprache ein sich veränderndes und nicht stillstehendes lebendiges Wesen ist. Die AfD sieht jetzt Gefahren für die Bildung derjenigen jungen Menschen – ich zitiere aus der Begründung –, „die in […] Parallelgesellschaften aufwachsen“, in denen „das Vokabular der deutschen Hochsprache […] nicht mehr gepflegt wird“. Jetzt widersprechen Sie sich ein bisschen selbst, weil Sie vorher noch von Identitätsstiftung gesprochen haben. Und das ist genau das, was Sprache auch macht: Sprache stiftet Identität, das macht sie von ganz allein, das machen Menschen einfach untereinander. Wer mit Jugendlichen zu tun hat, weiß, dass die nicht mehr sagen: „Das ist aber schön“, sondern „voll mega, Alter“. Das sagen sie wahrscheinlich schon gar nicht mehr, ist auch schon out.
(Beifall FDP)
Die Frage ist aber: Ist das jetzt Ihre Parallelgesellschaft? Oder wie ist es mit Dialekten in Thüringen, mit der Aussprache des harten und des weichen „D“? Da haben wir ja so einige Unterschiede von Greiz bis Bad Salzungen. Das dürfte in Ihrer Fraktion eigentlich auch bekannt sein. Nach der Begründung von der AfD sind das dann also auch Parallelgesellschaften, da sie nicht Hochdeutsch sprechen. Das heißt, es ist für uns nach wie vor völlig unklar, was Sie mit der Formulierung „die Landessprache ist Deutsch“ in der Verfassung ändern wollen. Sie werden nicht aufhalten, dass sich die Sprache weiterentwickelt oder dass sie ein bisschen schnodderig ausgesprochen wird. Dementsprechend ist dieser Gesetzentwurf für uns in keiner Weise überzeugend, weder um ihn im Ausschuss zu diskutieren, noch um ihn einfach so in die Verfassung übergehen zu lassen. Eine Notwendigkeit erschließt sich uns nicht und deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich finde es schon mal gut, dass wir uns heute sehr sachlich damit auseinandersetzen, denn ich glaube, so witzig auch der Beitrag beim letzten Mal war, es hat aufgeschreckt. Und diese Aufmerksamkeit haben dieser Gesetzentwurf der AfD und die AfD in Gänze einfach nicht verdient. Lustig machen Sie sich von allein. Das mache ich jetzt mal an dem, was eben geäußert worden ist: Das arabische Wort „Suffa“ heißt „gepolsterte Ruhebank“ und wurde im 17. Jahrhundert ins Deutsche übernommen. Auch das zeigt schon, dass sich die AfD eigenständig lächerlich macht. Aber nun zum Gesetzentwurf: Der vorliegende Gesetzentwurf zu Deutsch als Landessprache in Thüringen wärmt offensichtlich eine Initiative der AfDBundestagsfraktion aus dem Jahr 2018 auf. Dort ging es um Deutsch als Landessprache im Grundgesetz. Diese parlamentarische Aktion hat viel berechtigte Kritik und Ablehnung erfahren. Interessanterweise findet sich im Grundgesetz keine ausdrückliche Festlegung einer Landessprache – und das aus gutem Grund. Die Erarbeiter/-innen des Grundgesetzes waren sich offensichtlich nach den Erfahrungen der Nazizeit bewusst, das alles in Richtung nationalistischer Deutschtümelei im Grundgesetz nichts zu suchen hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD geht eben in die Richtung Deutschtümelei. In anderen Bundes- und Landesgesetzen gibt es zu Recht nur die sachliche Festlegung von Deutsch als Amtssprache, das aber als Kommunikationssprache der Behörden und öffentlichen Stellen. Doch niemand ist gezwungen, bei den Behörden deutsch zu sprechen. Das macht auch deutlich, dass es den Anspruch auf Dolmetscherleistungen gibt. Die Sprache wurde von den Menschen entwickelt – das haben viele Rednerinnen auch hier schon deutlich rübergebracht –, um sich gegenseitig besser zu verstehen und besser gemeinsam handeln zu können. Sprache ist dazu da, Menschen zusammenzubringen, gemeinsam tätig zu sein. Es ist ein Missbrauch von Sprache, wenn sie dazu benutzt wird, Menschen auszugrenzen und auszuschließen und eine künstliche Trennung zu schaffen von einem Wir und den Anderen. Nun spricht die Einleitung des Gesetzentwurfs davon, die Sprache diene zur kulturellen Selbstverständigung. Verstanden als Abgrenzung und Ausgrenzung ist das ein völlig falsches Verständnis von Sprache und ist aus humanistischer Sicht auch abzulehnen. Für eine klare gesellschaftspolitische Bewertung des Gesetzentwurfs muss er in den Gesamtzusammenhang der AfD-Ideologie gestellt werden. So betrachtet, muten dann bestimmte Aussagen im Vorblatt des Gesetzentwurfs zynisch an, denn die dort genannten Parallelgesellschaften – das hat Frau Baum eben auch schon erwähnt – entstehen vor allem dadurch, dass die teutonische oder deutsche Mehrheitsgesellschaft Menschen – auch mit Migrationshintergrund – vom Zugang zur Gesellschaft aussperrt. Migrantinnen werden in Deutschland in vielen Fällen im Alltag noch immer beim Zugang zu Angeboten behindert, um beispielsweise auch die deutsche Sprache zu erlernen. Das ist faktisch eine Diskriminierung. Es ist gerade die AfD, die solche Ausgrenzungsmechanismen propagiert. Es ist gerade die AfD, die die rot-rot-grüne Koalition für die Schaffung solcher Unterstützungsangebote zum Spracherwerb kritisiert. Daher sind die Aussagen im Vorblatt zu Sprache als Tür zur Bildung einfach zynisch. In der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs bezeichnete der Redner der AfD-Fraktion das Konzept des Gender-Mainstreamings – auch bezogen auf den Sprachgebrauch – als Ideologie. Nein, das Konzept ist hilfreich, um eine umfassende Gleichstellung zu verwirklichen. Aber Deutsch als Landessprache – nicht nur als Amtssprache – in die Verfassung schreiben zu wollen, das ist Ideologie, und zwar eine rechte und eine nationalistische. Deutschland war und ist schon immer ein Einwanderungs- und auch ein Auswanderungsland. Es sind schon immer Menschen mit den unterschiedlichsten Sprachen nach Deutschland gekommen. Auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands wurde nicht immer nur deutsch gesprochen. Landesteile gehörten früher zu Dänemark, zu Frankreich oder aber auch zu Schweden. In früheren Jahrhunderten wohnten hier im östlichen Teil der Republik auch sehr viele Menschen, die slawisch gesprochen haben. Städtenamen wie „Berlin“ erinnern noch daran. Für die heutigen Sorben in der Lausitz gilt das noch immer. Für viele Menschen ist auch die Muttersprache ein Stück Identität, aber meist in einem weltoffenen Sinne. Meist ist es verbunden mit Interesse an anderen Sprachen, vor allem am Erlernen anderer Sprachen. Viele Menschen sind hierzulande wegen ihrer eigenen Biografie, ihres Familienhintergrunds von Kindheit an mehrsprachig. Manche Menschen werden aus biografischen Gründen in ihrem späteren Leben mehrsprachig. All diese Menschen sind in sehr vielen Fällen ganz selbstverständlich und gleichzeitig in diesen verschiedenen Sprachen zu Hause. Zum Glück besteht das eigene Selbstverständnis für die sehr vielen Menschen in unserer Gesellschaft auch aus kultureller Vielfalt. In Thüringen wohnen viele Menschen mit sehr vielfältigen Sprachkenntnissen und mit vielfältigem Sprachgebrauch, also mit mehrdimensionaler Sprachidentität. Und das ist für unsere Gesellschaft und den Alltag sehr bereichernd. Damit steht auch fest: Im Alltag von Thüringen und seinen Bewohne rinnen gibt es nicht nur eine Landessprache, son dern viele. Der Freistaat, der von seinen Bewohne rinnen und Bewohnern gebildet wird, ist ganz real vielsprachig. Ich will ein bisschen abkürzen, denn vieles ist schon gesagt. Es gab im Jahr 2001 eine Petition an den Deutschen Bundestag. Die ist sehr intensiv und kontrovers diskutiert worden. Da ging es um Deutsch als Landessprache im Grundgesetz, damit hat sie sich auseinandergesetzt. Diese Petition wurde vom Verein Deutsche Sprache auf den Weg gebracht. Soweit ersichtlich, hat dieser Verein keine rechten Anwandlungen. Ihm geht es oder ging es tatsächlich um die Pflege der Sprache, so zum Beispiel um das Zurückdrängen von sogenanntem Denglisch, also der Verwendung von englischen oder auch nur so aussehenden Wörtern, um modern zu erscheinen. Der schon länger gebräuchliche Begriff des Showmasters für Moderatoren von Unterhaltungssendungen ist ein Beispiel dafür. Diesen Begriff gibt es in der englischen Sprache nicht. Ein neues Beispiel stammt aus dem Sprachgebrauch der Deutschen Bahn: der Infopoint. Die Deutsche Bahn hat es nach deutlicher Kritik wieder umbenannt. Jetzt heißt es „Information“. Doch die Einreicher der Petition mussten sich mit Recht die kritischen Fragen gefallen lassen, welche deutsche Sprache denn bewahrt werden soll und ob ein solches Ansinnen gar eine Bedrohung für das Überleben einer Sprache ist, denn Sprache ist immer ein lebendiges Abbild der Gesellschaft, die die Sprache benutzt. Sie entwickelt sich weiter, das haben viele immer wieder betont. Daher sind schon immer Wörter und Begriffe in die deutsche Sprache eingewandert. Jetzt nenne ich Ihnen noch ein paar Beispiele: Die Begriffe „Mauer“, „Ziegel“ und „Fenster“ kommen aus dem Lateinischen. Jetzt nenne ich Ihnen den historischen Hintergrund, weil das hier auch eine kleine Bildungsveranstaltung ist. Die Verwendung dieser Baumaterialien ist mit den Römern in das Gebiet des heutigen Deutschlands gekommen. Aus der islamischen und der arabischen Sprache stammen wissenschaftliche Disziplinen und Begriffe wie „Chemie“ und „Algebra“, das „Sofa“ – habe ich eben noch mal erläutert –, der „Schal“, aber auch der „Zucker“. Aus Italien stammen Begriffe der Musik. Das ist die „Oper“, die „Sinfonie“. Begriffe des bargeldlosen Zahlungsverkehrs kommen wie gesagt aus Italien, zum Beispiel das „Girokonto“ und der „Saldo“. Aus Griechenland und Frankreich sind Einrichtungen und Begriffe in Politik, Wissenschaft und Verwaltung nach Deutschland gekommen – wie „Demokratie“, „Philosophie“, „Minister“, „Kabinett“, „Ressort“ und auch das „Büro“. Im Gegenzug sind deutsche Begriffe in andere Sprachen eingewandert. Da nenne ich gerne das Wort „Kindergarten“, die Welt spricht „Kindergarten“.
(Beifall DIE LINKE)
Ich nenne den Begriff „Waldsterben“ und „Ganzheitsmedizin“. Eine klare Schlussfolgerung aus diesen Beispielen ist: Menschen, Kulturen, Länder und Sprachen haben sich immer gegenseitig beeinflusst. Sie leben auch in Zukunft von diesem gegenseitigen Austausch. Wer versucht, Kulturen und Sprachen voneinander abzuschotten, lässt sie zu Mumien erstarren und zerstört sie. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Es wurde deutlich, warum wir diesen Entwurf ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Bra-
vo!)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mich um einiges kürzer fassen als die Vorredner. Ich will eigentlich hier nur der Formalität Genüge tun und formal feststellen, dass sich seit der letzten Plenarsitzung nach unserer Einschätzung zu diesem Gesetzentwurf nichts geändert hat. Mit Blick auf die verwandte Sprache verstetigt sich nur noch mehr unser Eindruck, dass die AfD Wasser predigt und Wein trinkt. Die Sorge der AfD um die Erosion unserer Sprache bleibt doch ein scheinheiliger Vorwand. Wiederholung ist bekanntlich die Mutter des Lernens. Daher will ich nicht verzagen und behalte Hoffnung, dass dies auch für die Abgeordneten der AfD-Fraktion gilt, und erkläre es gern noch einmal in der gebotenen Kürze: Mit einer Verfassungsbestimmung ohne Rechtsfolge trägt man rein gar nichts zum Erhalt oder zur Wertschätzung der deutschen Sprache bei. Man tut dies durch Förderung, man tut dies durch Begeisterung. In diesem Sinne bin ich in froher Erwartung konkreter Initiativen der AfD-Fraktion, die der Pflege der deutschen Sprache tatsächlich nützen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Möller wies ja auf unseren Bundesparteitagsbeschluss hin. Und wo gehört ein Verweis auf die deutsche Sprache hin? In das deutsche Grundgesetz, so einfach ist das. Das ist auch die Position der CDU hier in Thüringen. Herr Möller, ich will es doch mal zur Seite wischen. Ihnen geht es doch gar nicht um die Frage „Sprache und Deutsch in die Verfassung“. Ihnen geht es doch wieder mal um Ihre kleine identitäre Diskussionswelt, darum geht es Ihnen doch.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aha!)
Ich weiß, Ihr Pietismus, Ihr Biedermeier lässt Sie gefangen sein in einem kulturellen Identitätsbegriff von Deutschland, der nicht mehr derjenige ist, der heutzutage Deutschland ausmacht. Ich glaube auch, dass das ein großes Problem für Sie darstellt.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da sind wir
uns mal einig!) Nein, das Problem ist, dass Sie gar nicht wissen, in welchem intellektuellen Vorgarten diese Nation eigentlich gründet. Sie haben vielleicht Ihre kleinen Gartenzwerge im Vorgarten stehen, aber das ist bitte schön nicht alleine deutsche Identität, deutsche Kultur und auch nicht deutsche Sprache. Sie sind einfach für das Thema als Fraktion absolut unterbelichtet, und das ist das, was man Ihnen auch als Spiegel vorhalten muss.
(Beifall CDU)
Das meine ich nicht persönlich. Das kann man doch niemandem anbieten, was Sie hier vorstellen. Ich meine, ich zitiere jetzt einfach mal Peter Watson, das ist derjenige, der 900 Seiten über den deutschen Genius geschrieben hat, können Sie sich gern mal ansehen. Schauen Sie es sich an, es ist ein Engländer. Der startet sein Buch mit dem Satz, dass wir englisch sprechen, aber deutsch denken, weil er genau begriffen hat, worum es geht. Sprache und Identität sind natürlich miteinander verlinkt. Aber das, was ich Ihnen schon gern entgegenhalten möchte, warum ich auch als selbstbewusster Deutscher hier stehe und natürlich für meine Sprache werbe, ist, weil sie nämlich Identität und Grundlage jeglicher kulturellen Identifikation ist.
(Unruhe AfD)
Dafür braucht es Sprache, dafür braucht es Kommunikation. Aber hier kommt der Punkt, da möchte ich Sie bitten zu verstehen, weil das nicht die Annahme von Philosophie ist, zu sagen: Sich selbst zu erkennen, bedeutet, sich im Anderen zu sehen. Und um sich im Anderen zu sehen, bedeutet auch, dass man sich verständigen kann, und das auch über kulturelle Grenzen hinweg, aber zu wissen, wo man herkommt. Und das bedeutet für mich etwas ganz Simples. Ich möchte Sie wirklich aufrufen, Sie können das gern als Schaufenster immer wieder machen. Sie werden meine Fraktion damit nicht beschmutzen, weil wir Ihnen sagen: Wir wissen, wo die deutsche Identität, Sprache und Kultur herkommen. Sie brauchen hier niemanden in diesem Rund vorzuführen. Bei allen Unterschiedlichkeiten, die wir vielleicht in unseren Wertehaltungen haben, aber in einer Sache seien Sie sich doch bitte gewiss: In einem deutschen Parlament im Freistaat Thüringen sitzen alles stolze Thüringer, die für ihr Heimatland streiten. Machen Sie es ihnen nicht abspenstig, nur weil Sie so tun wollen, als ob Sie der einzige Lordsiegelbewahrer für die eigene Identität und Sprache sind.
(Beifall CDU)
Wenn ich Ihnen das jetzt noch mal gegenhalten will, schauen Sie sich das bitte an: Die moderne Welt ist de facto in Deutschland erfunden worden, wenn Sie sich das anschauen. Alle philosophischen Grundlagen, alle biologischen, naturwissenschaftlichen Sachen sind alle in dem Zeitraum der modernen Ausprägung von 1800 bis ungefähr 1900 entstanden. Das sind alles deutsche Denker, die Ihnen alle bekannt sein sollten. Auch davor, wenn Sie sich anschauen: Bach, Goethe, die kennen wir alle, Beuys, und nehmen Sie von mir aus als Thüringer Herbert Roth mit dazu. Das sind alles Leute, die wir im Prinzip geprägt haben. Das macht den deutschen Genius aus. Deswegen: Schauen Sie sich das in Ruhe an, aber Sie müssen auch anerkennen, dass da eben auch Glanz und Elend zusammengehören. Deswegen kann ich nur dafür werben, wenn Sie solche Anträge hier stellen und dann so eine Art generellen Rundumschlag machen: Machen Sie sich vorher fit. Denn das, was wir hier wollen, ist: Wir wollen unseren Freistaat voranbringen. Aber Schaufensteranträge wie Ihren braucht hier wirklich niemand.
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Ha-
ben Sie ihn gelesen?) Den Antrag? Ja, ich habe ihn gelesen, er ist sogar in deutscher Sprache. Herr Braga, ja, fangen Sie an.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das werfen
Sie uns jetzt vor!) Wir werfen Ihnen vor, dass Sie hier jede einzelne Fraktion beim Namen nennen, sich einzelne Abgeordnete herausgreifen mit einem Selbstbewusstsein,
(Unruhe AfD)
wie Herr Möller das getan hat, um so zu tun, als ob er der Einzige ist, der hier einen Plan hat. Und jetzt sagen ich Ihnen einfach mal: Sie haben gar keinen Plan. Denn am Ende geht es um die Frage, wie wir in Deutschland Politik betreiben. Das macht man nicht mit so ein bisschen identitärem Gehabe, sondern es geht darum, tatsächlich das Leben der Menschen zu verbessern. Wenn es um Sprache geht, dann kann ich entgegenhalten: Hier redet jeder Deutsch. Das ist auch gut so. Aber die innere Offenheit zu haben, die die Leute im 18./19. Jahrhundert hatten, als es darum ging, Preußen, Österreicher und eben Rheinländer alle irgendwie in einer Sprachform zusammenzuführen, dadurch auch zu begreifen, dass es eine innere Offenheit braucht – Frau Müller hat es erwähnt –, nämlich auch neue Begriffe mit aufzunehmen, und dass eine Sprache ein lebendiges Gebilde ist – das ist etwas, was uns ausmacht. Sie wollen es reduzieren auf – ich weiß nicht – irgendeinen Duden von 1933. Ich glaube, dass das am Ende nicht das ist, was wir hier brauchen.
(Unruhe AfD)
Das will ich Ihnen einfach nur entgegenhalten, weil ich glaube, dass das falsch ist. Schönen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Herr Prof. Voigt, eines kann ich Ihnen sagen: Der deutsche Genius hat mit Ihnen, mit Seehofer, mit Merkel, mit von der Leyen gar nichts am Hut.
(Beifall AfD)
Im Grunde ist das, wofür Sie stehen, wofür die heutige CDU steht, wofür das heutige Deutschland steht – ich muss es leider so sagen, weil es eigentlich auch meine Heimat ist –: Das ist nichts anderes als ein Kontrastprogramm zum deutschen Genius. Es ist fast das Gegenteil. Im Grunde kann man nicht einmal mehr sagen, dass es eine Art Nachglühen ist, was Sie heute in diesem Land sehen. Insofern ist diese Bemerkung von Ihnen wirklich lächerlich. So. Wissen Sie, wer einerseits selbst Anträge im Verfassungsausschuss stellt, in denen einfach nur eine Staatszielbestimmung ohne jede Rechtsfolge drin ist, und es dann ausgerechnet bei der deutschen Sprache dem anderen vorwirft, der muss sich einfach Widersprüchlichkeit vorwerfen lassen. Nun geht es Ihnen im Kern gar nicht um diese Sache. Jemand, der die deutsche Sprache, wenn sie zum Staatsziel erklärt wird, herabwürdigt als – was haben Sie gesagt? – identitäres Gehabe, der muss sich doch ernsthaft fragen lassen, ob der eigene Kompass noch stimmt, Herr Professor Voigt.
(Beifall AfD)
Wenn Sie als Vorsitzender der CDU-Fraktion solche Bemerkungen machen, dann brauchen Sie mir nicht erzählen, dass hier im Landtag, ausgerechnet hier im Landtag, Leute tätig sind, die stolz auf Thüringen sind und die für ihr Heimatland streiten. Das tun Sie mitnichten. Sie streiten für ihre Partei, bestenfalls für Ihre Partei.
(Beifall AfD)
Sie haben mit dieser Heimat nichts mehr am Hut. Die Probleme von den Leuten draußen sind Ihnen egal. Aber das, was Sie hier abziehen, ist nichts anderes als Bühnenzauberei und das Schlechtmachen von Ideen anderer. Eine sachliche Auseinandersetzung hat hier weder von Ihnen stattgefunden noch von den anderen Kollegen, von denen es leider auch gar nicht zu erwarten gewesen ist.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wieder die alte Leier: Alle anderen sind doof!)
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Landesregierung hat nicht um das Wort gebeten. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Die Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Damit beende ich den zweiten Teil der Beratung und eröffne die Aussprache zur dritten Beratung. Gibt es in der dritten Beratung Wortmeldungen? Bitte schön. Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache zur dritten Beratung. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2797 in dritter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 in seinen Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3062 ZWEITE BERATUNG und DRITTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3070 ZWEITE BERATUNG Ich werde gerade darauf aufmerksam gemacht, dass …
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Ich
wollte Sie bitten, die Maske abzusetzen! Man versteht Sie hier oben ganz schlecht!) Das habe ich gerade gemerkt. Ja, ist okay. Das habe ich mir auch gerade gedacht. Ein Hinweis: Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 2 a) die zweite und dritte Beratung durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wir beginnen mit den zweiten Beratungen zu beiden Gesetzentwürfen. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Kießling für die AfD-Fraktion. Bitte.
b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021
Schönen guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, die erste Beratung der beiden Gesetzentwürfe meiner Fraktion zur Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung war sehr aufschlussreich. Sie hat nämlich gezeigt, dass Sie, liebe Kollegen von Linker bis CDU, an die Decke gehen, wenn es ans Eingemachte, um Ihre Pfründe geht. Natürlich wurde wieder heraufbeschworen, dass die Gesetzentwürfe der AfD ein Angriff auf den Parlamentarismus, ja auf die Demokratie überhaupt darstellen würden und wie furchtbar verfassungsfeindlich das sei. So lenken Sie gern vom Wesentlichen ab, meine Damen und Herren. Betroffene Hunde bellen, hat mein Kollege Möller in der Debatte festgestellt. Genauso sah das dann auch aus. Worum geht es in den Gesetzentwürfen der AfD? Es geht um die Problematik der sogenannten Entscheidungen des Parlaments bzw. der Parlamentarier in eigener Sache. Um nichts anderes geht es. Eine solche Entscheidung ist die Entscheidung darüber, wie hoch die Entschädigung der Abgeordneten sein soll, denn darüber befinden die Abgeordneten in Gesamtheit selbst, und zwar letztendlich auch, wenn es – wie in Thüringen – einen Mechanismus der quasi automatischen Anpassung gibt. Jedes Jahr erfolgt auf Grundlage eines gesetzlich festgelegten Indexes und ohne öffentliche parlamentarische Aussprache die Anpassung. Denn dieser Mechanismus ist zurzeit rechtlich festgelegt und die Rechtsetzung ist Sache der Legislative, also des Parlaments. Deshalb bleibt die Anpassung der Entschädigung eine Entscheidung in eigener Sache. Dass es solche Entscheidungen gibt, ist unvermeidlich, und deshalb kann sich die AfD-Fraktion hier auch nicht dagegen aussprechen. Die AfD-Fraktion sagt auch nicht, dass die Politiker kein Geld bekommen oder gar am Hungertuch nagen sollen. Vielmehr geht es vor allem um zwei Punkte: Erstens geht es darum, dass Parlamentsentscheidungen in eigener Sache einen besonders hohen Legitimationsbedarf haben, weil bei solchen Entscheidungen die Kontrolle durch die Öffentlichkeit, durch die Opposition, durch parteiinterne Kritik und durch die Wähler besonders prekär ist. Genau deshalb thematisiert das die AfD-Fraktion. Entscheidungen in eigener Sache haben einen hohen Legitimationsbedarf, weil es hier in besonderem Maße eine Befangenheit und eine Eigeninteressiertheit derjenigen gibt, die über ihre eigenen Angelegenheiten entscheiden. Gerade weil solche Entscheidungen letztlich nicht zu umgehen sind, müssen diese in besonderer Weise öffentlich gemacht und öffentlich diskutiert werden. Das ist in Thüringen gegenwärtig nicht der Fall. Das wollen wir mit unseren Gesetzentwürfen ändern. Das Parlament, die Abgeordneten sollen hier im Plenum Rede und Antwort dazu stehen, wie viel ihre Tätigkeit wert ist, was eine angemessene Entschädigung nach Artikel 54 Abs. 1 unserer Thüringer Verfassung ist. Es soll – mit anderen Worten – Rechenschaft vor dem Forum der Wähler, der Öffentlichkeit abgelegt werden. Das ist die grundsätzliche Pflicht des Parlaments und es ist gerade dort seine Pflicht, wo es um die eigenen Geldbeutel der Abgeordneten geht. Eine nachträgliche Veröffentlichung auf einer Internetseite nützt nichts, wenn die Erhöhung schon erfolgt ist, Frau Astrid Rothe-Beinlich. Zweitens geht es in unserer Initiative darum, dass die Politik der Altparteien in den letzten Monaten den Menschen im Land mehr als eine hohe Bürde auferlegt hat, unter der viele Bürger leiden – Kinder, Eltern, Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit waren oder auch sind, Arbeitnehmer, die ihre Arbeit verloren haben, Unternehmer, deren Betriebe geschlossen wurden usw. All dies ist Resultat von Regierungsmaßnahmen, die längst jeder Rechenschaftsfähigkeit entbehren. Die AfD-Fraktion ist überzeugt, dass es ein mehr als angemessenes Zeichen wäre, wenn die Parlamentarier gerade vor dem Hintergrund dieser Pandemie sagten: Die Abgeordnetenentschädigung wird für dieses Jahr auf dem Stand 2020 eingefroren. Diese vernünftigen Vorschläge der AfD und der Bürgerwille werden von den Altparteienkollegen hier im Hause aber als Majestätsbeleidigung aufgefasst
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Bür-
gerwille ist was anderes!) und daher wurde hier Gift und Galle gegen die AfD gespuckt.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Na,
weil Sie einfach Lügen erzählen!) Selbst der Bund der Steuerzahler – und Sie lügen und hören mal zu –
(Unruhe DIE LINKE)
fordert nämlich – ich zitiere –: „Besonders während der Pandemie ist es fraglich, ob die Steigerung der Diäten der Abgeordneten um 1 Prozent auf 6.036,72 Euro wirklich die allgemeine Entwicklung der Einkommen in Thüringen widerspiegelt.“ Das sollten Sie von den Linken sich mal fragen.
(Unruhe DIE LINKE)
„Da fragen sich zu Recht viele Bürgerinnen und Bürger, ob das noch verhältnismäßig ist.“ Ja, dieses Fehlen der Verhältnismäßigkeit ist es, was die AfDFraktion hier anprangert, meine Damen und Herren. Ich darf Sie vor diesem Hintergrund auch einmal an den Ursprung der Idee des Gesetzgebers erinnern, den Abgeordneten eine angemessene Entschädigung – wohlgemerkt: angemessene Entschädigung – als Kompensation für den ausbleibenden Verdienst während ihrer Parlamentstätigkeit zu bezahlen. Doch es soll ja auch Abgeordnete geben, die haben weder einen Beruf, noch sind sie vor der Politik jemals einer klassischen Tätigkeit mit redlichem Verdienst nachgegangen. Aber wir als AfD-Fraktion sind alle zuvor einer normalen Erwerbstätigkeit mit entsprechendem Berufs- oder Studienabschluss nachgegangen – im Gegensatz zu einigen anderen hier.
(Beifall AfD)
Es ist das Gebaren absolutistischer Politik zu behaupten: Der Staat bin ich. Ein solches Gebaren kommt darin zum Ausdruck, dass hier gleich der Umsturz beschworen wird, wenn eine vernünftige Gesetzesänderung vorgeschlagen wird. Liebe Kollegen von den älteren Parteien: Auch wenn Sie sich das gern so denken, Sie sind nicht der Staat und Ihnen gehört dieser Staat auch nicht. Der Staat gehört seinen Bürgern, allen Bürgern, und die haben das Recht, zu erfahren, warum sich ihre Volksvertreter wie viel Geld zusprechen. Die steuerzahlenden Bürger haben ein Recht darauf, dass Sie mit ihren hart erarbeiteten Steuern sparsam umgehen. Darum geht es und um nichts anderes, meine Damen und Herren. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer, die dieser Frage hier folgen wollen. Es geht um die Änderung der Thüringer Verfassung und des Thüringer Abgeordnetengesetzes und die Frage, ob man die aktuelle Regelung zur Festlegung der Abgeordnetendiäten auf dem Stand von 2020 festsetzt und es damit von der Einkommens- und Preisentwicklung entkoppelt, wie das aktuell gehandhabt wird. Ich zitiere mal aus dem Thüringer Abgeordnetengesetz, § 26 Abs. 3 Satz 2, wo festgelegt ist, wie die Abgeordnetenentschädigung zusammenkommt: „Die sich hieraus ergebenden Einkommens- und Preisentwicklungsraten“ – also die sich aus den Berechnungsgrundlagen ergebenden Einkommensund Preisentwicklungsraten – „teilt das Landesamt für Statistik dem Präsidenten des Landtags am Ende des ersten Quartals des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres mit. Dieser unterrichtet danach den Landtag in einer Drucksache und die Öffentlichkeit im Gesetz- und Verordnungsblatt […]“ – so viel also zu der Frage, wo darüber informiert wird – „hierüber sowie über die sich daraus ergebenden Veränderungen der Grund- und Aufwandsentschädigung. Sie treten jeweils mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres der Bekanntgabe in Kraft.“ Wir müssen uns bei der Sache immer wieder vor Augen halten, dass die Kopplung der Abgeordnetenentschädigung an die Einkommens- und Preisentwicklungsraten eine Festlegung ist, die durch die Thüringer Bürger 1994 mit Volksentscheid legitimiert worden ist.
(Beifall FDP)
Das heißt, es geht hier nicht darum, dass Abgeordnete das irgendwie selbst entscheiden. Da haben Sie sich auch widersprochen, Herr Kießling, denn Sie können nicht auf der einen Seite sagen, dass die Abgeordneten befangen sind, dazu irgendwelche Entscheidungen zu treffen, und dann aber verlangen, dass wir hier im Landtag darüber diskutieren. Das Verfahren ist grundsätzlich objektiviert, das heißt, es ist unabhängig vom politischen Willen der aktuellen Abgeordneten. Das Landesamt für Statistik bestimmt die Veränderungsrate der allgemeinen Einkommensentwicklung in Thüringen anhand der Betrachtung mehrerer Einkommensbereiche, darunter auch der Einkommensbereich des absoluten Existenzminimums. Wenn sich das allgemeine Einkommen verbessert hat, dann erhöht sich diese Rate. Verschlechtert sich das allgemeine Einkommen, dann senkt diese Rate die Abgeordnetenentschädigung ab. An der Stelle wird vielleicht die eigentliche Intention des AfD-Antrags offenbar – ich zitiere mal aus dem Antrag –: „sondern zahllose Arbeitnehmer in Kurzarbeit gehen müssen oder sogar arbeitslos werden und folglich finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, ist es zudem unangemessen, wenn sich die Abgeordneten des Landtags eine Erhöhung ihrer Bezüge genehmigen.“ Die AfD geht also selbst davon aus, dass sich das allgemeine Einkommen in Thüringen verschlechtern wird. Statt sich jedoch mit einer zu erwartenden Absenkung der Abgeordnetenentschädigung mit den Bürgern solidarisch zu zeigen,
(Unruhe AfD)
soll – gerade rechtzeitig, möchte man meinen – die Entschädigung von den allgemeinen Einkommen abgekoppelt und zumindest für 2021 schon mal vorsorglich auf dem derzeitigen Niveau festgeschrieben werden.
(Beifall FDP)
Wir Freien Demokraten sind uns bewusst, dass das Thüringer Indexmodell Schwächen hat, unter anderem darum, weil dieser Automatismus offensichtlich in der Öffentlichkeit als Erhöhungsautomatismus wahrgenommen wird, und es wird eine mangelnde öffentliche Befassung bzw. auch Rechtfertigung dieser Beträge kritisiert. Wir sind davon überzeugt, dass es sicher auch andere Methoden gäbe, um über diesen Index zu sprechen. Man könnte Expertengremien einsetzen, für den Bürger nachvollziehbar machen, wie das entsteht, oder auch eine Möglichkeit einräumen, um dem Landtag zu ermöglichen, zum Beispiel von dem Automatismus Abstand zu nehmen, wenn es sich gebührt. Das birgt aber auch immer die Gefahr, dass in die eine sowie in die andere Richtung Abstand genommen werden kann. Die Festschreibung, wie sie jetzt von der AfD hier vorgeschlagen wird, liefert aber keine konkreten Vorschläge für ein sinnvolles Verfahren in der Zukunft, sondern legt einfach nur fest, dass das, was 2020 gezahlt worden ist, das ist, was in Zukunft gezahlt werden soll. Es beschränkt sich auf die rechtzeitige Abschaffung des bisherigen Systems. Wir lehnen diesen Vorschlag ab, weil er nicht zukunftsweisend ist und weil er uns in keiner Weise in der Debatte weiterbringt. Nichtsdestotrotz ist es vielleicht an der Zeit, darüber zu diskutieren, ob man ein anderes Modell entwickelt. Aber dann muss man sich auch die Zeit nehmen und ein vernünftiges Modell vorschlagen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Warum be-
antragen Sie nicht Ausschussüberweisung?) Darüber brauchen wir im Ausschuss nicht diskutieren, Herr Kießling, ganz im Ernst.
(Beifall FDP)
b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das letzte Mal war es der AfD offenkundig noch so wichtig, dass Herr Höcke hier vorn vom Pult gesprochen hat. Jetzt durfte Herr Kießling noch mal das eine oder andere vortragen und ist trotzdem nicht auf die Punkte eingegangen, die wir schon in der ersten Beratung vorgetragen haben. Worum geht es denn eigentlich? Die AfD will die automatische Erhöhung der Grundentschädigung sowie der Geldleistungen in Form von steuerfreien Aufwandsentschädigungen abschaffen, das sogenannte Indexierungsverfahren – das hat Frau Baum eben auch sehr gut ausgeführt. Außerdem soll die Höhe der monatlichen steuerpflichtigen Entschädigung im Thüringer Abgeordnetengesetz festgeschrieben werden und die Diäten sollen – hört, hört! – per Parlamentsbeschluss erhöht werden können.
(Unruhe AfD)
Was hatte Herr Höcke das letzte Mal gesagt? – Er ist jetzt nicht da, deswegen muss ich ihn jetzt quasi zitieren. – Herr Höcke hatte ausgeführt: Es gebe eine Parteienherrschaft, die das Prinzip der Volkssouveränität ausgehöhlt habe, eine Politikwirtschaft, die steuergeldgenährt sei. „Wir als AfD möchten den gewucherten Parteienstaat zurückdrängen.“ Er hat von einem Selbstbedienungsladen gesprochen – immer im Hinterkopf behalten, dass es die AfD ist, die die Diäten per Parlamentsbeschluss selbst erhöhen möchte – und hat ausgeführt: „Wir bleiben in unseren Berufen und, ja, wir als AfD-Politiker haben alle bürgerliche Berufe. Wir machen das hier im Teilzeitmodus“. Ich habe mir danach noch mal die Mühe gemacht, auf der AfDSeite nachzuschauen, ob irgendwo nachzulesen ist, wenn das hier nur Ihr Teilzeitmodus ist, was Sie dann in Ihrem Hauptzeitgeschäft verdienen oder bekommen – ich weiß gar nicht, wie ich es nennen soll – für das, was Sie sonst tun, denn das, was Sie hier machen, hat jedenfalls nichts mit ernsthafter Politik zu tun.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das Hauptproblem ist aber, dass Sie damit nicht nur den Parlamentarismus, sondern Demokratie insgesamt infrage stellen, wie Sie hier agieren. Demokratie ist für uns ein hohes Gut und deswegen – das will ich auch ganz deutlich sagen – hat die Arbeit von Abgeordneten, die im Übrigen unbestechlich sein muss – und das aus guten Gründen –, ihren Wert. Eine Abgeordnetentätigkeit sollte Haupttätigkeit sein und nicht nebenbei oder im Teilzeitmodus betrieben werden, wie Sie das ganz offenkundig bei der AfD praktizieren.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Da liegen
Sie fern von der Realität!) Entschuldigung, fern von der Realität ist das, was Sie hier machen, das, was Sie hier vorgetragen haben. Und wenn Sie der Meinung sind, auch noch in Ihren sogenannten bürgerlichen Berufen arbeiten zu können, den Wählerinnen, die Sie ja offenkundig haben, aber erklären, Sie würden sie hier vertreten, dann frage ich mich, wo und wann Sie das machen. Jedenfalls nicht, wenn Sie sich derart gerieren, wie eben hier vorn. Sie wollen sich selbst die Taschen vollfüllen, Sie wollen selbst entscheiden, was Sie sich wert sind,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und tun dann so, als ob Sie – in Anführungszeichen – etwas für das Volk tun. Das Gegenteil ist der Fall.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Bei Ihnen
ist dies der Fall!) Die Feierabendparlamente, wie in Stadtstaaten Hamburg, Bremen, Berlin usw. sind für Thüringen keine Option. Die Wählerinnen und Wähler und deren Interessen müssen angemessen von unabhängigen Abgeordneten vertreten sein, die übrigens nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen sind. Das ist ihr Verfassungsauftrag. Das sagen wir als Bündnis 90/Die Grünen, wir sind davon auch überzeugt. Bei uns können Sie auch nachlesen, was jeder genau wofür, wann bekommt und wie wir mit den Geldern umgehen. Bei Ihnen findet man nichts, gar nichts.
(Unruhe AfD)
Jetzt mal ein kleiner Vergleich zu den anderen Ländern. Wie ist da eigentlich die Höhe der Diäten? Ich weiß, es ist nicht eins zu eins zu vergleichen, weil es immer unterschiedliche Regeln gibt, wie beispielsweise Büros finanziert werden etc. Aber trotzdem ist mal ganz interessant, wie es aussieht, wenn wir uns die Grundentschädigung anschauen. Ich habe es mir mal für zwei Stadtstaaten herausgesucht. In Bremen beträgt die Grundentschädigung 5.154,52 Euro und in Berlin, auch ein Stadtstaat, ein sogenanntes Feierabendparlament, 6.250 Euro brutto. Dann schauen wir mal in die Länder, die sich auch als Vollzeitparlamente begreifen: Bayern 8.657 Euro Grundentschädigung, Brandenburg 7.604,62 Euro, Hessen 8.184 Euro, Mecklenburg-Vorpommern 6.448,58 Euro. Ich habe es schon das letzte Mal gesagt, ich will nicht jammern: In Thüringen wird die niedrigste Diät bundesweit gezahlt. Ich meine aber, dass sich die Diäten auch an der sonstigen Einkommensentwicklung orientieren müssen. Und das ist so, das passiert – und das auch absolut nachvollziehbar und transparent – über ein Indexmodell. Jetzt noch mal zur Indexkopplung. Was ist die Indexkopplung eigentlich? Sie ist eine Berechnungsgrundlage, die transparent und nachvollziehbar ist. Ich muss es hier noch mal ausführen, weil Herr Kießling es offenkundig immer noch nicht verstanden hat. Sie wird vom Landesamt für Statistik auf Grundlage der Entwicklungsraten berechnet.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben
nicht richtig zugehört!) Ich habe Ihnen zugehört und ich kann Ihnen sagen, meine Ohren haben teilweise geblutet. Da werden die allgemeinen Veränderungen des Arbeitslosengelds berücksichtigt, der Index der tariflichen Stundenlöhne in der Landwirtschaft in den neuen Ländern, die durchschnittliche Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst und die allgemeine Preisentwicklung nach Maßgabe des Gesetzes über die Preisstatistik. Frau Baum hat es gesagt: Das ist keine automatische Diätenerhöhung, sondern die Anpassung an die wirtschaftliche Lage des Landes und diese berücksichtigt die aktuelle Situation. Das heißt, es kann auch dazu führen – auch das hat Frau Baum schon gesagt –, dass Diäten sinken. Und das ist auch nicht irgendwie von irgendjemandem ganz willkürlich herbeigeholt worden, sondern das ist das Ergebnis einer langen Verfassungsdebatte bei der Neugründung des Freistaats Thüringen 1994 und wurde von einer Volksabstimmung bestätigt. Ihr Vorschlag von der AfD, dass Abgeordnete ihre Diäten im Plenum selbst beschließen können, ist ganz klar Selbstbedienungsmentalität. Darüber wollen Sie nur hinwegtäuschen.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Transparenz geht anders jedenfalls. Wir legen Einkünfte jeglicher Art unter der Rubrik „Gläserne Abgeordnete“ auf unserer Fraktionshomepage offen. Bei der AfD gibt es nichts dergleichen. Die Offenlegung wäre übrigens auch spannend nach der Äußerung von Herrn Höcke – ich hatte es ja gerade schon gesagt –, dass die Abgeordneten der AfD alle in ihren sogenannten bürgerlichen Berufen bleiben und nur im Teilzeitmodus Abgeordnete sind. Sagen Sie das übrigens auch mal Ihren Wählerinnen und Wählern, dass Sie das hier nur als Teilzeitmodus begreifen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das sehen
sie schon, dass wir aus Berufen kommen!) Wir wollen eine echte Reform statt bloßer Schaufensterpolitik. Die derzeitigen Regelungen im Thüringer Abgeordnetengesetz müssen diskutiert und überprüft werden. Das wollen wir aber gern grundsätzlich. Da geht es um die Fragen der Altersvorsorge, die Fragen der sozialen Absicherung, die Gleichstellung der Abgeordneten mit – ich nenne es mal so – normalen Steuerbürgerinnen und eine möglichst umfassende Transparenz bei der Festlegung der Abgeordnetenentschädigung. Die Gesetzentwürfe der AfD hingegen sind populistisch und beinhalten leider keinerlei brauchbare Vorschläge. Daher müssen wir sie ablehnen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, genau wie beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt sind hier längst alle Argumente ausgetauscht. Das Vorhaben der AfD erscheint auch nach einem Monat Bedenkzeit nicht einen Deut sinnvoller. Dennoch will ich dem Grundsatz „Doppelt genäht hält besser“ treu bleiben und noch einmal in Kürze erklären, warum diese Gesetzentwürfe der AfD nicht unterstützenswert sind. Ich will dafür die sieben Hauptargumente gegen Ihren Gesetzentwurf anführen. Zunächst einmal, das wurde durch die Vorredner ja schon deutlich, hat sich das Indexverfahren als praktikabel erwiesen und bewährt. Es gewährleistet eine sachgerechte und transparente Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Zweitens: Durch den Gesetzentwurf der AfD sollen Beträge festgeschrieben werden, die der Höhe nach genau den Werten entsprechen, die zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zuletzt bekannt waren. Dass von der AfD keine wirkliche Verringerung vorgeschlagen wird, belegt doch gerade, dass das geltende Anpassungsverfahren über viele Jahre hinweg zu sachgerechten Ergebnissen geführt haben muss. Das Anpassungsverfahren ist keine Einbahnstraße. Es gilt auch bei negativer Einkommens- und Preisentwicklung. Geht es der Bevölkerung finanziell schlechter, spürt dies auch der Abgeordnete in seiner eigenen Brieftasche. Und die von der AfD behauptete quasi automatische jährliche Erhöhung ist ein Märchen. Für eine Erhöhung braucht es eine positive Einkommens- und Preisentwicklung im Freistaat. Eine solche Entwicklung erreicht man aber nicht einfach so, sondern sie ist das Ergebnis guter Rahmenbedingungen und vor allem der Leistung der Menschen in diesem Land.
(Beifall FDP)
Vielen Dank, Frau Kollegin Baum, das darf man tatsächlich auch mal würdigen. Eine angemessene Entschädigung für Abgeordnete ist nichts Anrüchiges, sondern sie erfüllt auch wichtige verfassungsrechtliche Funktionen. Sie stützt die Unabhängigkeit der Abgeordneten und die damit verbundene Freiheit des Mandats. Sie dient der Freiheit und Gleichheit der Kandidatur, sie fördert die Repräsentativität des Parlaments – leider ein Argument, liebe AfD-Fraktion, dass Sie immer wieder ignorieren. Und diese Anrüchigkeit, die Sie hineinbringen, reduziert eben diese verfassungsrechtliche Bedeutung. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat schon vor vielen Jahren die Rechtmäßigkeit und hinreichende Transparenz der Indexregelung bestätigt. Zuletzt ist Artikel 54 Abs. 2 – wie die gesamte Thüringer Verfassung in ihrer Ursprungsform – durch Volksentscheid bestätigt worden. Letztverbindlich hat sich damit also direkt das Volk für die Anpassung der Entschädigung anhand der Einkommensund Preisentwicklung entschieden. Alles, was Sie hier erzählen, deutet auf das Gegenteil hin, und damit ist es offenkundig eine Falschaussage. Da ich überzeugt bin, dass diese Schaufensterdebatte in diesem Haus entweder aufgrund einer weiteren Initiative der Linken oder der AfD heute nicht das letzte Mal geführt wird, will ich es beim Gesagten belassen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, auch oder gerade bei der zweiten Beratung – wie ich schon in der ersten Beratung betont habe – des Gesetzentwurfs der AfD zur Abschaffung des Diätenautomatismus bleibt die Linke dabei: Die Linke als Original, die seit Jahrzehnten die Abschaffung der Diätenautomatik verlangt, hat keine Veranlassung dem rechtspopulistischen Plagiat der AfD zuzustimmen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich habe schon in der ersten Beratung darauf hingewiesen: Die Fraktion Die Linkspartei.PDS hat mit Datum vom 3. Juli 2006 in Drucksache 4/2084 einen Antrag mit dem Titel „Reform des Abgeordnetenrechts“ in den Landtag eingebracht. Er enthält die Abschaffung des Automatismus, aber auch die Forderung einer umfassenden Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts unter Beiziehung einer gesellschaftspolitisch wie rechtswissenschaftlich besetzten Sachverständigenkommission. Da die PDS bzw. Die Linke nie eine Zweidrittelmehrheit oder 50 Prozent plus 1 errungen hatte, konnte sie weder Artikel 54 der Thüringer Verfassung reformieren, noch den Modellumbau im Abgeordnetengesetz vorantreiben. Dieser Modellumbau ist der umfassendere Reformumsatz der Linken zum Thüringer Abgeordnetenrecht. Als eine Reihe von Ein-PunkteAktionen geht eine solche Reform nicht. Die AfD favorisiert, bekanntermaßen, aber populistisch eher eine Ein-Punkt-Methode. Auch das wiederhole ich: Schon die PDS-Fraktion war immer gegen die Anpassungsautomatik und hat mit einer abstrakten Normenkontrollklage beim Thüringer Verfassungsgerichtshof gegen entsprechende Rechtsänderungen im Abgeordnetenrecht geklagt. Ergebnis: Man kann die Automatik machen, unter bestimmten Umständen, man kann aber auch per Gesetz anpassen. Die PDS bzw. Die Linke war immer schon für diesen Gesetzesweg. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle zusammenfassend noch einmal die wichtigsten Eckpunkte über die Abschaffung des Automatismus hinaus: Gleichstellung der Abgeordneten mit dem normalen Steuerbürger durch Abschaffung der steuerfreien Aufwandspauschale und Geltendmachung der mandatsbedingten Aufwendungen als Werbekosten beim Finanzamt, also auf Nachweis; bei Altersversorgung und sonstigen sozialen Absicherungen keine Alimentation auf Steuergelder ohne Eigenanteil; Einbeziehung der Abgeordneten in soziale Sicherungssysteme mit eigenen Beitragsanteilen, Stichwort: Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und darüber hinaus umfassende Transparenz bei Nebentätigkeit und Nebeneinkünften. Das ist schon jahrzehntelanges Anliegen der PDS bzw. der Linken. Anders als die AfD, die sich aus Gründen der populistischen Effekthascherei an dieser Stelle den Punkt „Automatismus“ herausgegriffen hat, geht die Linke-Fraktion das Thema „Reform des Abgeordnetenrechts“ umfassender an. Mit aller Deutlichkeit: Die Linke wird sich auch weiterhin dafür engagieren, dass die notwendigen Reformmehrheiten hier im Thüringer Landtag zustande kommen – sei es für die Abschaffung des Diätenautomatismus, sei es für andere weitergehende Reformvorhaben im Abgeordnetenrecht. Diese Reformvorhaben können aber nur gelingen, wenn Fraktionen im Wissen unterschiedlicher Positionen und politischer Ziele eine umfassende Reformdiskussion zulassen. Die Abgeordnetentätigkeit, meine Damen und Herren, ist im Gefüge der Gesellschaft eine wichtige und verantwortungsvolle, aber keine besondere, die den Abgeordneten zu Extras oder gar Abgehobenheiten im Alltag gegenüber anderen Menschen verleiten sollte oder darf. Meine Damen und Herren, deshalb abschließend noch mal der Hinweis: Die Linke-Fraktion hat daher überhaupt keine Veranlassung, auf den vorliegenden populistischen und im Prinzip plagiierten EinPunkt-Gesetzentwurf der AfD weiter einzugehen und wird daher klar mit Nein stimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte noch mal kurz auf die Wortmeldungen meiner Kollegen eingehen. Danke, Herr Blechschmidt, für Ihre Ausführungen. Aber eigentlich müssten Sie doch sagen, wenn Sie selbst schon die ganze Zeit für die Abschaffung des Indexverfahrens und für eine Reform sind, dass es doch ein Leichtes gewesen wäre, unserem Antrag zuzustimmen.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Nein!)
Das wäre der kleinste gemeinsame Nenner gewesen, dieses Indexverfahren auszusetzen. Man hätte sich darauf verständigen können, wenn Sie den entsprechenden Leuten beim Bund der Steuerzahler zugehört hätten, dass es unangemessen ist, wenn Sie Gesetze beschließen, Anordnungen erlassen, um das Geld der arbeitenden Bevölkerung weniger werden zu lassen, und das hier trotzdem entsprechend anheben. Deswegen wäre es wohl sehr redlich gewesen, wenn wir gesagt hätten, wir verzichten auf diese Anpassung, auch wenn das ein Indexverfahren ist.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was ist
denn das für eine Logik? Die Behauptung, Frau Baum, zu sagen, wir würden hier etwas festschreiben wollen, damit es nicht weniger wird: Erzählen Sie doch bitte mal dem Bürger, wann es denn weniger geworden ist. Das ist mir nicht bekannt, dass aufgrund des Indexverfahrens die Diäten weniger geworden sind. Ich würde gern mal wissen, wo, wie, wann das gewesen ist.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Weil die
Wirtschaftskraft in diesem Land steigt!) Ja, die Wirtschaftskraft steigt. Aber schauen Sie sich doch mal die Leute an, Herr Montag, die nichts mehr arbeiten. Wo steigt bei denen die Wirtschaftsleistung, die Wirtschaftskraft? Wie gesagt, das Indexverfahren wäre eine Möglichkeit gewesen, das abzuschaffen. Wir haben nicht gesagt, dass wir daran festhalten, dass wir einen Selbstbedienungsladen hätten. Nein, wir haben extra gesagt, ich habe extra ausgeführt – wenn Sie zugehört hätten –, wir wollen eine Debatte, in der darüber gesprochen wird, ob denn eine Erhöhung notwendig, möglich ist und wie viel denn möglich ist. Wir haben nicht gesagt, wir wollen uns hier selbst bedienen. Das ist eine Falschbehauptung von Ihnen, Herr Zippel. Wenn Sie hier behaupten, wir würden falsch behaupten: Sie haben hier eine Falschbehauptung in den Raum gestellt. Es geht darum, sparsam mit den Geldern umzugehen. Das ist Fakt. Sie wollen das nicht. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3062. Wird die Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann beende ich die zweite Beratung und eröffne die Aussprache zur dritten Beratung. Wünscht jemand zur dritten Beratung das Wort? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die dritte Beratung und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/3062 in dritter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Wir kommen zu b), zu der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/3070 in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht sehen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/645 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/3523 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Bergner.
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit Datum vom 17. April 2020 reichte die Fraktion der FDP unter der Drucksachennummer 7/645 einen Entwurf für ein Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften – Thüringer Standarderprobungsgesetz – ein. Ziel des Gesetzes ist es, dass auf Antrag von landesrechtlichen Vorschriften abgewichen werden kann, wenn das Ziel der Vorschrift auch anders erreicht werden kann. Der Gesetzentwurf wurde in erster Beratung am 13. Mai 2020 hier im Haus debattiert und mit 43 Jaund 41 Neinstimmen an den federführenden Innenund Kommunalausschuss sowie den mitberatenden Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Die Fraktion der AfD reichte am 10.06.2020 mit der Drucksache 7/562 einen Änderungsantrag ein. Dieser soll den Gesetzentwurf der FDP inhaltlich ergänzen bzw. erweitern mit dem Ziel, insbesondere die Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene zu erhöhen, um auch den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen zu können. Zudem sollen die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts eingefügt werden. In der 6. Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses wurde vereinbart, dass die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung Gelegenheit bekommen, Anzuhörende zu benennen und einen Antrag auf Anhörung zu stellen. Zur 7. Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 09.07.2020 lagen sodann entsprechende Anträge auf Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP von den Fraktionen der FDP, der CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vor. Von der Fraktion der AfD wurde kein Antrag auf Anhörung eingereicht. Der Ausschuss beschloss in der Sitzung vom 9. Juli 2020 die Durchführung einer schriftlichen Anhörung. An der Anhörung haben sich bis zum Ende der Anhörungsfrist am 18. September 2020 13 Anzuhörende durch Abgabe einer Stellungnahme beteiligt. In der für die Auswertung der Anhörung vorgesehenen Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 24.09.2020 gab es differenzierte Auffassungen über die Ergebnisse der Anhörung. Die Fraktion der FDP sagte auf Bitten von Herrn Bilay zu, fraktionsintern bis zur nächsten Sitzung zu eruieren, welche Anregungen in den Gesetzentwurf einbezogen werden könnten. Entsprechend reichte die Fraktion der FDP unter der Vorlagennummer 7/1178 zum 05.11.2020 einen Änderungsantrag ein, der die konkreten Anregungen und Änderungsvorschläge beinhaltete, die sich aus den Stellungnahmen des Gemeinde- und Städtebundes und der Handwerkskammer ergeben haben. In der Sitzung am 05.11.2020 wurde vonseiten des Abgeordneten Bergner – jetzt hier am Pult stehend – um Vertagung gebeten, um den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich inhaltlich mit den eingereichten Änderungsvorschlägen zu befassen. In den Sitzungen vom 3. Dezember 2020, vom 28. Januar 2021 und vom 15. April 2021 wurde die Beratung jeweils ohne Aussprache vertagt, da es seitens der Fraktionen weiteren Beratungsbedarf gab. Der Abgeordnete Bergner forderte in der Sitzung vom 15. April 2021 die anderen Fraktionen auf, sich nunmehr eine Meinung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf zu bilden und das Gesetzgebungsverfahren einem Ergebnis zuzuführen. In der Sitzung am 27.05.2021 beantragte der Abgeordnete Bergner namens der FDP-Fraktion, dass nunmehr eine Beschlussfassung erfolgen soll, und bat um eine Beschlussempfehlung für das Plenum. Die Fraktion der AfD merkte an, dass eine Notwendigkeit für das von der FDP vorgeschlagene Gesetz nach der Corona-Pandemie nicht mehr gesehen werde und außerhalb der bereits durch Gesetzgebung erfolgten Änderungen in der Thüringer Kommunalordnung nur noch ein eingeschränkter Anwendungsbereich gesehen werde. Auf Nachfrage des Vorsitzenden halte man jedoch den Änderungsantrag aufrecht. Die Fraktion Die Linke kritisierte am vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Möglichkeit eröffnet werde, von Gesetzen abzuweichen, ohne dass der Gesetzgeber beteiligt sei. Weiterhin billige das Gesetz den kommunalen Spitzenverbänden ein faktisches Vertretungsrecht aufgrund der Antragsberechtigung zu, ohne im Einzelnen zu Regelungen zu den konkreten Zustimmungs- oder Genehmigungsverfahren durch die betroffenen Kommunen Stellung zu beziehen. Der Innen- und Kommunalausschuss fasste in der Sitzung am 27. Mai 2021 bei Enthaltung der Fraktion der CDU, 1 Jastimme durch die FDP und Neinstimmen durch die Fraktionen der AfD, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss, dem Landtag die Ablehnung des Gesetzentwurfs der FDP zu empfehlen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die FDP-Fraktion hat mit ihrem Gesetzentwurf zur ersten Plenarberatung am 13. Mai 2020 erneut einen Vorschlag für das Thüringer Standarderprobungsgesetz vorgelegt. Ich will darauf hinweisen, dass die FDP bereits in der 5. Legislaturperiode einen ähnlichen Vorschlag vorgelegt hat. Dazu ist zu sagen, dass wir grundsätzlich die Intention des vorliegenden Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion zum Abbau von überflüssiger Bürokratie begrüßen. Dies haben wir seinerzeit auch während der ersten Beratung hier im Plenum deutlich gemacht und das gilt selbstverständlich auch heute noch. Der FDP-Gesetzentwurf wurde federführend an den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Berichterstatter Kollege Bergner hat das eben ausführlich dargelegt. Eine schriftliche Anhörung wurde dann ausgewertet und diskutiert. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, Kollege Bergner: Das Ganze hat jetzt ein Jahr gedauert. Insofern ist es schön, dass wir heute mal zu einer Entscheidung kommen. Im Rahmen der Anhörung ist aber auch deutlich geworden, dass vor allen Dingen zwei Punkte entscheidend waren – zumindest aus Sicht meiner Fraktion. Punkt 1: Der Abbau kommunaler Standards kann lediglich ein möglicher erster Schritt zum von uns allen befürworteten und beabsichtigten Bürokratieabbau sein. Punkt 2: Die Anhörung im Ausschuss hat zudem gezeigt, dass das eigentliche Ziel ein eigenes Thüringer Bürokratieentlastungsgesetz sein muss, welches alle Bürokratieabbaumaßnahmen zusammenfasst. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich deshalb noch einmal insbesondere auf die aus unserer Sicht sehr fundierte Stellungnahme des Verbands der Wirtschaft Thüringens e. V. – VWT – eingehen. Dieser hat in seinen Äußerungen, wie wir finden, auch nachvollziehbar darauf hingewiesen, dass wesentliche Inhalte doch folgende, bereits seit Längerem angemahnte Themen sein müssen: Thüringer Vergabegesetz, Thüringer Ladenschlussgesetz und der generelle Umgang mit der Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit. Der VWT hat darüber hinaus plausibel deutlich gemacht, dass am Ende die Etablierung eines kontinuierlichen Prozesses für rechtssicheren Bürokratieabbau stehen sollte. Ziel muss es aus unserer Sicht auch sein, Verfahren für die regionale Wirtschaft erstens zu vereinfachen und zweitens zu beschleunigen, damit drittens letztlich effizient und kostengünstiger gearbeitet werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt aus der Stellungnahme des VWT aufgreifen – und da möchte ich gern zitieren –: „Der beste Bürokratieabbau ist aber immer der, der nicht nötig ist. Daher sollte bei jedem Landesgesetz gründlich geprüft werden, welche [konkreten] Auswirkungen es auf die Bürokratiebelastung“ im Freistaat Thüringen hat. Diese zwingend erforderliche Prüfung, die natürlich vorgeschaltet werden muss, erfolgte bei dem vorliegenden Gesetzentwurf und bei der Diskussion im Ausschuss aus unserer Sicht leider unvollständig und auch nicht weitreichend genug. Ich will ganz konkret folgende Punkte ansprechen: zum einen die in § 3 geregelten Antrags- und Genehmigungsverfahren, dort vor allem die im Absatz 2 bezeichnete dreimonatige Frist zur Entscheidung über den gestellten Antrag durch die Genehmigungsbehörde. Diese Frist erscheint uns zu lang und diese Frist verzögert nur das angestrebte Ziel des Gesetzentwurfs.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wenn Sie
das mal im Ausschuss gesagt hätten!) Ein zweiter konkreter Punkt: Die Regelung in § 3 Abs. 5 hinsichtlich der Begleitung und Unterstützung der Antragsteller durch die Genehmigungsbehörde ist unseres Erachtens zu unbestimmt und steht damit völlig im freien Ermessen der Behörde, sodass zu befürchten steht, dass der Antragsteller dann allein gelassen wird.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ja, weil Sie
nicht zuhören!) Abschließend noch ein konkreter Punkt: Ebenfalls zu vage und zeitlich unbestimmt sind die Regelungen zur Berichtspflicht und Übertragbarkeit. Das alles ist geregelt in § 5 des Gesetzentwurfs. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich erwähnte es, wir haben uns über den vorliegenden Gesetzentwurf intensiv im zuständigen Ausschuss unterhalten und diese Dinge auch erörtert, auch deshalb, weil wir den Gesetzentwurf von Anfang an als einen möglichen Baustein zum Bürokratieabbau gesehen haben. Im Ausschuss wurde dann aber klar – ich habe versucht, es deutlich zu machen –, dass es noch zahlreiche weitere Punkte gibt, die in diesem Zusammenhang bislang nicht weit genug berücksichtigt wurden – unter anderem die von mir eben angeführten drei Punkte. Damit komme ich unweigerlich zu unseren, von der CDU-Fraktion parallel auf den Weg gebrachten parlamentarischen Initiativen: zum einen das Thüringer Vergabegesetz in der Drucksache 7/2209 – Sie wissen, das liegt aktuell im Wirtschaftsausschuss –, zweitens das Ladenöffnungsgesetz in der Drucksache 7/1726 und drittens unser Antrag, der sich derzeit ebenfalls noch im Wirtschaftsausschuss befindet, mit dem Titel „Neue Wege aus der Corona-Krise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien“, in der Drucksache 7/1194. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir eigene Vorschläge vorgelegt, die zu einem wirklichen, zu einem unmittelbaren und vor allem zu einem zeitnahen Bürokratieabbau beitragen sollen. Ich will noch erwähnen: Hier erwarten wir auch eine klare Positionierung der anderen Fraktionen, zumindest dann, wenn sie ernst gemeint sind und wenn Sie wirklich auch den gemeinsamen Bürokratieabbau wollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus unserer Sicht erscheint es wesentlich zielführender, Hauptargumente unter anderem aus der Stellungnahme des Thüringer Bauernverbands aufzugreifen. Wir teilen nämlich dessen Auffassung, dass anstelle eines Thüringer Standarderprobungsgesetzes auf Landes- und kommunaler Ebene die Kernbereiche „Digitalisierung“ und „E-Government“ endlich richtig vorangetrieben werden sollten und hierfür die Voraussetzungen zur Anbindung insbesondere des ländlichen Raums an schnelles Internet und flächendeckende Breitbandversorgung geschaffen werden müssen, und zwar in allen Teilen Thüringens. Außerdem vertreten wir die Auffassung – ich habe es hier im Hohen Haus schon des Öfteren angesprochen –, Thüringen braucht endlich eine wirkliche, eine gründliche, vor allen Dingen eine nachhaltige Verwaltungsreform, die aus unserer Sicht selbstredend dann natürlich auch zu dem beabsichtigten Bürokratieabbau beitragen wird und auch muss. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme damit zum Schluss. Verwaltungsreform, Verwaltungsabläufe optimieren und straffen, Digitalisierung, E-Government, Effizienz erhöhen und damit Bürokratie nachhaltig abbauen – so wird ein Schuh draus, so kann es gelingen. An dieser Stelle will ich noch mal an die Landesregierung appellieren: Das sind Ihre Hausaufgaben und die müssen Sie jetzt endlich auch erledigen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Herr Dittes hat in der vorigen Lesung kritisiert, dass die FDP keine Regelung bezüglich der faktischen Vertretung durch die kommunalen Spitzenverbände getroffen hat. Dazu sei auf unseren Änderungsantrag vom 05.11.2020 verwiesen. Er kritisierte auch, dass von Gesetzen abgewichen werden darf, ohne dass der Gesetzgeber beteiligt wird. Das ist argumentativ unsinnig, denn der Gesetzgeber, meine Damen und Herren, erlässt doch die Regelung, die Ausnahmen zulässt. Das finden Sie beispielsweise auch in § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz. Davon hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erst im Dezember 2020 Gebrauch gemacht und Ausnahmen zum Sonntagsarbeitsverbot zugelassen – per Allgemeinverfügung, nebenbei gesagt. Auch in Bezug auf die geplanten Neuwahlen: Hier wurden Abweichungen von Fristen per Verordnung zugelassen. Diese Beispiele ließen sich beliebig fortführen. Aber ich habe leider nur reichlich 5 Minuten Redezeit. Frau Marx fragte in der ersten Lesung, ob wir unseren Entwurf aus der 5. Legislatur deshalb jetzt noch einmal einbringen, weil wir auf die Unterstützung der AfD hoffen würden. Nein, liebe SPD. Wir bringen das wieder ein, weil wir es damals wie heute für gut befinden und auch künftig für gut befinden würden, wenn die Diskussion wieder neu aufgenommen werden kann. Auch die Anhörung hat ergeben, dass es Sinn hat. Wenn sich Herr Sesselmann in der letzten Lesung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin bezieht, das besagen soll, dass solch ein Gesetz nicht mehr notwendig sei, ist auch das völliger Unsinn. Denn in dem Verfahren, von dem die AfD hier redet, ging es um Folgendes: In Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, war es seit März 2020 möglich, Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen, also von dem Standard der Präsenzsitzung abzuweichen. Nun wurden solche Umlaufbeschlüsse gefasst und ein Bürger und ein fraktionsloses Stadtratsmitglied fühlten sich dadurch in ihren Rechten verletzt und klagten. Das Urteil, das nach der AfD irgendwie ein Beleg dafür sei, dass das Gesetz nun überholt sei, sagt allerdings genau darüber gar nichts aus. Das Gesetz, das die FDP auch hier so in Thüringen einführen will, ist einfach nur die Rechtsgrundlage, wegen der gestritten wird. Das wäre so, als würde die AfD behaupten, dass das BGB oder das Strafgesetzbuch oder das Grundgesetz nicht mehr notwendig seien, weil es dazu ein Urteil gibt. Aber dennoch, meine Damen und Herren, ist es nicht verkehrt, sich das Urteil durchzulesen. Denn es berichtet von einem ganz konkreten Fall, in dem solch ein Gesetz hilfreich und sinnvoll gewesen wäre. In Mecklenburg-Vorpommern wurde gleich zu Beginn der Pandemie eine unbürokratische Lösung gefunden, wie man Beschlüsse in Kommunalparlamenten fassen kann, ohne präsent zu sein. An diesem Punkt, meine Damen und Herren, möchte ich an das sehr lange und aufwendige Verfahren dazu in Thüringen erinnern. Hier haben wir im April 2021 – 2021 –, meine Damen und Herren, eine Änderung beschlossen, dass unsere Gemeinderäte und Kreistage digital tagen können – über ein Jahr später. Interessant ist aber auch die Begründung des Änderungsantrags der AfD vom 10. Juni 2020: „In Zeiten des demografischen Wandels ist es erforderlich, die Umsetzung“ – ich zitiere – „landesrechtlicher Standards flexibel zu gestalten und die hierbei gesammelten Erfahrungen in künftige Gesetzentwürfe einfließen zu lassen. Dazu ist zunächst eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die eine Erprobung landesrechtlicher Standards zulässt“ – so weit Ihr Antrag. Meine Damen und Herren, die AfD wollte noch vor einem Jahr solch ein Gesetz. Wer sich jetzt fragt, wieso das auf einmal ganz anders ist, dem sei erklärt: Die Kollegen von Rot-Rot-Grün sind – wir haben es gehört – gegen dieses Gesetz. Die Kollegen der CDU dagegen wollen eigentlich solch ein Gesetz, zumindest steht es dort im Wahlprogramm als Forderung. Weil hier ein Beschluss droht, den RotRot-Grün so nicht möchte, muss sich die CDU enthalten. Weil das von den Stimmen her nicht reicht, helfen offenbar die Kollegen der AfD hier aus und sind dann halt einmal dagegen. Oder anders: RotRot-Grün verhindert mithilfe der AfD einen Gesetzentwurf der FDP. Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal ein paar Worte zu dem sagen, was Herr Kollege Walk gesagt hat: Wenn man gar nicht erst mit Bürokratieabbau anfängt und mit einem solchen Mittel, das hier gerade der kommunalen Familie helfen würde, dann wird es nie etwas. Ich möchte sagen: Wenn Sie Ihre Beiträge, die Sie heute hier gebracht haben, wenigstens im Ausschuss gebracht hätten, hätte es den Eindruck einer ehrlichen Debatte erzeugt, der so nicht da ist. Ich möchte, da ich nicht mehr allzu viel Redezeit habe, an einen Vorgang erinnern, als in der 5. Legislatur das ähnlich lautende Gesetz von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt wurde – damals auch von CDU und SPD. Damals stellte sich Minister Carius eine Woche später hin – eine Woche später – und sagte in einer Pressekonferenz, wir brauchen in Thüringen ein Standarderprobungsgesetz. Recht hat er gehabt, auch wenn es unehrlich war. Ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bergner, wir waren Feuer und Flamme für Ihren Gesetzesantrag, den Sie damals eingereicht haben. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Aber wir mussten feststellen, dass im Rahmen der Ausschussanhörung letzten Endes die Argumente doch gegen die Einführung eines Standarderprobungsgesetzes sprechen. Ich möchte kurz darauf eingehen. Wir wissen, Ihre Einleitung in das Gesetzesvorhaben klingt zunächst einmal verheißungsvoll, nämlich dass aufgrund veränderter Rechts- und Sachlagen des demografischen Wandels sowie der fortschreitenden Digitalisierung vielfältige Schritte des Landes zur Deregulierung, zum Bürokratieabbau notwendig sind. Das ist eine richtige Feststellung, da können wir uns unumwunden anschließen. Sie begründen weiter – ich darf zitieren –: „Insbesondere eine gesteigerte Dienstleistungserwartung der Bürger“ – und da vergessen Sie: des Handwerks, der Industrie, insgesamt der Wirtschaft –
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das sind
wohl keine Bürger?) „an die Verwaltung verlangt ebendieser ab, nicht auf die Buchstaben der Vorschriften zu schauen, sondern auf das zu lösende Problem.“ Das waren Ihre Worte dazu. Ziel Ihres Gesetzentwurfs sei daher, neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben, auszuwerten und erfolgreiche Modelle landesweit zur Anwendung zu empfehlen. Die Auswertung der Zuschriften – und jetzt komme ich auf den Ausschuss – gibt ein anderes und differenziertes Bild.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie haben
die Zuschriften bekommen!) Gerade in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern war festzustellen, dass trotz aller guten Vorsätze und Lob für die dortigen ähnlichen Standarderprobungsgesetze die Antragstellungen der Kommunen deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Das ist einer der Aspekte. Positiv wurde das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern gelobt, weil es Abweichungen gerade in der aktuellen Corona-Krise zuließ. Da sind wir bei diesem Punkt, was sich dann letzten Endes durch die Einführung des § 36a der Thüringer Kommunalordnung überholt hat. Sie haben recht, Sie waren schneller, aber letzten Endes ist diese Vorschrift, die Sie jetzt zitiert haben, aus der Entscheidung des Schweriner Gerichts überholt.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Es geht
doch um das Standarderprobungsgesetz, nicht um Corona!) Wir haben jetzt eine Ermächtigungsgrundlage – das ist der Punkt –, § 36a der Kommunalordnung, deswegen brauchen wir das Standarderprobungsgesetz an dieser Stelle nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Herr Ses-
selmann, haben Sie es immer noch nicht verstanden?) Der Bürgermeister aus Parchim dämpft die Erwartungen, dass mit dem Gesetzesvorhaben erhebliche finanzielle Erleichterungen einhergehen würden, Zitat: „Der eine oder andere Verfahrensstandard konnte in der Vergangenheit abgeschafft werden, doch bleiben die finanziellen Auswirkungen oft unterhalb der Wahrnehmungsschwelle.“ Ich zitiere weiter: „Wenn Sie umsichtig bei allen Gesetzesund Verordnungsvorhaben prüfen, ob die damit gesetzten Standards erforderlich sind, wird es nur wenige Anträge zur Standardöffnung geben müssen.“ Das sagt aber gerade, Herr Kollege Bergner, dass andere Wege einzuschlagen sind. Es bedarf daher aus unserer Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion eines Gesamtprozesses des Bürokratieabbaus im Freistaat Thüringen. Die IHK Erfurt – Herr Kollege Walk hat es hier schon angedeutet – fordert in ihrer Zuschrift daher ein sogenanntes Bürokratieentlastungsgesetz, das Umfassenderes, nicht nur Abweichungen von standardisierten Verfahren vorsieht. Zitat der IHK Erfurt: „Insbesondere vor dem Hintergrund der Aufnahme von neuen Krediten im Rahmen der Aufstellung des Landeshaushalts für 2021 sowie der zu erwartenden Mindereinnahmen in Folge der Corona-Pandemie steht das Land Thüringen vor einem schwierigen Prozess der Haushaltskonsolidierung, der eine konsequente Überprüfung seiner Organisationsstrukturen, Verfahrensweisen und materiellen Politiken erfordert. Dies schließt für uns auch die Standardfrage ein. Laut einer von uns bereits im Jahr 2013 veröffentlichten Studie zum Abbau von kommunalen Standards ließen sich durch den Abbau von unnötigen Standards fünf bis zehn Prozent an Einsparungen für den Landeshaushalt erwirtschaften. Erreichbar sei das etwa durch eine Konzentration von Einrichtungen wie Schulen, eine Bündelung von Kulturangeboten oder eine Abschaffung von Genehmigungspflichten.“ Da hat Herr Walk aus meiner Sicht zu Recht darauf hingewiesen: Vereinfachung auch im Vergabeverfahren ist eine mögliche Vorgehensweise. Auch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement spricht davon, die Antragsund Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und die Kommunen mit einem Experimentierbudget zu unterstützen bzw. darüber den Anreiz für Veränderungen zu stärken. Genau hierin liegt das Problem der Standarderprobung, Herr Kollege Bergner.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das
stimmt! Man lässt die Menschen Ideen entwickeln!) Sie kostet Geld und vor allen Dingen Zeit. Es müssen Mitarbeiterplanstellen geschaffen werden und die Verwaltung müsste sich mit Legislativaufgaben beschäftigen, wofür deren Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht ausgebildet sind. Man weicht damit nicht zuletzt das Prinzip der Gewaltenteilung auf, beamtenbund und tarifunion – ich darf zitieren –: „Die erste Evaluierung des vergleichbaren Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern kam hinsichtlich der Zielstellung Bürokratieabbau zu der Einschätzung,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Haben Sie
Angst vor Erfahrungen der Praktiker?) dass der Schwerpunkt zum Bürokratieabbau eher im präventiven Bereich – anstatt in einem nachsorgenden Instrument wie dem Kommunalen Standarderprobungsgesetz – zu sehen sei. Diese Bewertung beruhte darauf, dass die vom Standarderprobungsgesetz eröffnete Möglichkeit, Abweichungen von bestehenden landesrechtlichen Vorgaben zu erproben, eher ein nachsorgendes Instrument darstellt, mit dem im Nachhinein bereits bestehende Regelungen überprüft werden können.“ Meine Damen und Herren, die Effizienzüberprüfungen nur den Kommunen und ihren Spitzenverbänden zu überlassen, greift nach unserem Dafürhalten zu kurz. Es müssen alle Akteure – beginnend beim antragstellenden Bürger über das Landesverwaltungsamt, die Ministerien und Kammern sowie Wirtschaftsvertretungen – beteiligt werden, um Effizienz und Vereinfachung der Landesgesetze zu erzielen. Zusammenfassend lässt sich daher Folgendes feststellen: Die Standarderprobung – das hat die Ausschussarbeit ergeben –
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was für ei-
ne Ausschussarbeit?) ist aufgrund der empirischen Erhebungen aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wenig erfolgversprechend. Die Korrektur der Gesetze ist eine Legislativ- und keine Exekutivaufgabe. Was vielleicht Sinn macht, wäre die Kopie einer sogenannten Normenkontrollkommission, die es auf Bundesebene gibt, oder eine Normenprüfstelle, die auf Landesebene zu implementieren ist.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist kein
Personalaufwuchs!) Und wir brauchen mehr sogenannte Sunset-Klauseln, also Auslaufklauseln, zeitlich befristete Gesetzgebung. Wir sehen das beispielsweise beim Neuwahlgesetz, das ist befristet auf 2021. Was natürlich auch sehr sinnvoll ist, ist die Einführung einer Paragrafenbremse. Ich darf auf die europäische Rechtsetzung verweisen nach dem Motto „One in, one out.“ Da müssten wir effektiver arbeiten. Das heißt, wenn wir ein Gesetz oder eine Vorschrift einführen, müssten eine oder gar zwei Vorschriften auf ihre Tauglichkeit geprüft und rausgenommen werden, damit sich die Gesetze verschlanken. Ein gutes Beispiel bietet hier Bayern mit seiner Paragrafenbremse – bundesweit das Land mit den wenigsten Gesetzen und Verordnungen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und wir brauchen – Herr Walk, da haben Sie recht – auch die Umsetzung der Digitalisierung in den jeweiligen Landesgesetzen. Da lehnen wir das vorliegende Gesetz als nicht weitgreifend genug ab, denn wir brauchen nicht nur eine Bürokratieentlastung für Kommunen, sondern in erster Linie für die Wirtschaft, denn wer die Wirtschaft entfesseln will, muss die Vorschriften verschlanken. Lassen Sie uns zusammen prüfen, auf welche Gesetze man verzichten kann und wie man sie effektiver gestalten kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es am Anfang gleich vorwegstellen: Ein wirklicher Beitrag zum Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene ist der heute vollzogene Zusammenschluss von Eisenach und Wartburgkreis.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist ein wirklicher Beitrag zum Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene. Dafür haben wir nicht die FDP gebraucht, sondern das war ein Gesetz, das Rot-Rot-Grün in der letzten Legislatur zu verantworten hatte, und wir haben das auch erfolgreich durchgezogen. Herr Bergner, zum Abstimmverhalten im Innenausschuss will ich an dieser Stelle deutlich machen – und da spreche ich auch insgesamt in meiner Rede sowohl für die Linke als auch für SPD und Bündnis 90/Die Grünen –: Was Sie hier gesagt haben, das ist äußerst bedenklich. Wir brauchen die AfD nicht, um Ihre unnötigen Vorschläge im Innenausschuss und auch hier im Plenum abzulehnen. Das sage ich ausdrücklich. Die AfD ist – ich hoffe, daraus haben wir alle gelernt – für niemanden von uns ein akzeptabler Partner. Die AfD wusste ja im Innenausschuss nicht mal mehr, dass sie eine eigene Änderungsvorlage zu Ihrem Gesetzentwurf vorgelegt hatte. Da musste ich als Ausschussvorsitzender nachfragen, ob sie das überhaupt im Blick hatte. Dann musste sie eine Auszeit nehmen, um sich zu beraten. Auch das, was Herr Sesselmann eben erzählt hat, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sie vielleicht für die Öffentlichkeit so tun, als würden Sie in der Materie stehen, aber tatsächlich kommt von Ihnen nichts. Insofern, Herr Bergner, enttäuscht mich Ihr Vergleich zum Abstimmverhalten von vorhin, und ich kann nur davor warnen, auch als Betroffener, in dieser Frage irgendwie mit dem Feuer zu zündeln, denn das hilft uns am Ende allen nicht.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gesagt worden: Der Gesetzentwurf hat uns viele Monate im Innen- und Kommunalausschuss begleitet. Es war auch mir wichtig, das hier heute zu einem endgültigen Abschluss zu bringen. Die Argumente sind ausgetauscht, es ist auch im Innenausschuss nichts wesentlich Neues hinzugekommen. Ich spreche deswegen auch für unsere Partner SPD und Grüne mit: Wir bleiben bei unserer ablehnenden Haltung zum Gesetzentwurf. Und weil ein paar Anmerkungen zu den Stellungnahmen gegeben wurden: Für uns ist relevant, was insbesondere die kommunalen Spitzenverbände gesagt haben. Der Gemeinde- und Städtebund hat deutlich gemacht: Ja, das, was die FDP hier vorgeschlagen hat, das kann man machen, muss man aber nicht. Ein wesentlicher Mehrwert für die kommunale Praxis ist nicht zu erkennen. Und wenn Sie schon darauf abstellen, dass es in anderen Bundesländern vergleichbare Regeln gibt – das haben Sie ja aus anderen Ländern abgeschrieben. Sie haben es nicht nur aus anderen Ländern abgeschrieben, sondern Sie haben auch Ihren alten Gesetzentwurf, den Sie schon mal eingereicht haben, einfach abgeschrieben.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Man kann
ja auch mal was von anderen Ländern übernehmen. Das sollten Sie auch mal versuchen!) Da hatten wir ja wenigstens die Hoffnung, dass im Laufe der Jahre noch das eine oder andere Sachargument mit dazukommt. Aber das ist nicht geschehen. Und wenn Sie auf andere Länder verweisen: Es gibt die Regelung in Brandenburg. Da haben wir die Information, dass dort nur rund 15 Prozent der Kommunen in Brandenburg überhaupt von der gesetzlichen Ermächtigung, von bestehenden Standards abweichen zu können, Gebrauch gemacht haben. Das war auch die Kritik, weil ich dachte, Sie sagen, dass das Gesetz in Brandenburg ja auch mit Stimmen der Linken gemacht worden ist. Aber auch die Linke in Brandenburg hatte damals immer eine skeptische Haltung zu diesem Gesetzentwurf, weil offensichtlich – und das sagt die Zahl der zu geringen Anwendungen auf kommunaler Ebene – die Regelungen in dem Gesetz, womit man Standards senken will, einfach zu hoch und viel zu bürokratisch sind. Und Herr Bergner, Sie reden immer von Bürokratieabbau und Standardsenkung usw. usf. Ich will nur mal daran erinnern: Wenn wir darüber diskutiert haben, beispielsweise bei Baugenehmigungsverfahren Standards senken zu wollen, dann war es insbesondere die FDP, die mit Blick auf ihre Wählerklientel solche Standardsenkungen immer weitestgehend abgelehnt hat.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was? Wo
nehmen Sie denn das her? Das ist eine Unwahrheit!) Da sind Sie offensichtlich auch nicht wahrhaftig.
(Unruhe FDP)
Herr Bergner, es klingt ja immer gut, wenn sich die FDP hier hinstellt und sagt: Wir sind für einen Bürokratieabbau. Das kann man in der Öffentlichkeit immer ganz gut erklären. Aber Sie wollen Standards senken, darüber können wir im Einzelfall gern reden. Aber ich sage es Ihnen für Rot-Rot-Grün insgesamt auch deutlich, worüber wir mit Ihnen nicht reden: Wir verweigern uns der Debatte, wenn Sie hier anfangen, beispielsweise im Bereich kommunaler Demokratie Standards senken zu wollen. Da machen wir mit Ihnen nicht mit.
(Beifall DIE LINKE)
Es war Rot-Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode, die Thüringen im Bereich von Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten von kommunaler Demokratie bei Bürgerentscheiden an einen Spitzenplatz in der Bundesrepublik katapultiert haben.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was erzäh-
len Sie denn da für Zeug?)
(Unruhe FDP)
Da reden wir nicht über Standardsenkung, sondern da reden wir ernsthaft und da haben wir als RotRot-Grün auch mit der Änderung der Kommunalordnung, die wir auch jüngst verändert haben, einen umfangreichen Kriterienkatalog vorgelegt,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie wissen
genau, dass davon nichts drinsteht!) wie wir kommunale Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger transparenter machen können, wie wir mehr Demokratie auf kommunaler Ebene ermöglichen können. Da war es insbesondere die FDP, aber auch die CDU, die diesen Vorschlag abgelehnt und verhindert haben. Deswegen hoffe ich – auch das sage ich deutlich an dieser Stelle – auf den 19.07. und am Ende auf den 26. September, dass wir als Rot-Rot-Grün eine eigene Gestaltungsmehrheit in diesem Landtag haben und diesen Gesetzentwurf dann auch wieder auf die politische Bühne heben können.
(Beifall DIE LINKE)(Heiterkeit AfD)
Ich will Ihnen auch deutlich sagen, wo wir durchaus über höhere Standards reden sollten: Im Bereich der Bildung, Kindergärten und Schulen. Ja, da müssen wir über höhere Standards reden. Aber auch auf kommunaler Ebene, wenn es beispielsweise darum geht, kommunale Beschaffungsvorgänge so auszugestalten, dass sie ökologischen und Nachhaltigkeitskriterien besser entsprechen als heute. Über Gemeinwohlbilanzen sollten wir reden, damit transparent und nachvollziehbar wird, wie Kommunen ihre Aufgaben realisieren. Weil das immer wieder mal eine Rolle spielt: Die Frage „Verfassungsänderung/Konnexität“ wabert ja immer so herum.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ja, damit
können Sie ja nichts anfangen!) Da ist ein Vorwurf, dass gerade unter Rot-Rot-Grün seit 2014 zunehmend Aufgaben kommunalisiert und die Standards erhöht wurden und dass die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben würden.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das stimmt
doch auch!) Frau Tasch, danke für den Einwurf. Zwei Dinge: Es gibt einen Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“. Der ist auf Antrag der CDU gebildet worden – das ist auch gut –, damit sich da die Fachleute intensiv mit den Details beschäftigen können. Das tun wir auch, da müssen Sie mal mit Ihren Mitgliedern im Unterausschuss reden, das machen wir sehr intensiv. Ich bin dankbar, dass damit die Debatte der Kommunalfinanzen einen höheren Stellenwert in diesem Haus gefunden hat. Das begrüßen wir ausdrücklich.
(Beifall DIE LINKE)
Aber es war die CDU, die in einer der ersten Sitzungen einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt hat. Das Innen- und Kommunalministerium hat eine umfangreiche Datenanalyse vorgenommen mit zig Anlagen und Unterlagen. Frau Tasch, wenn Sie schon nicht selbst in die Unterlagen reinschauen, dann fragen Sie doch einfach mal Ihre Fraktionsmitglieder, die im Unterausschuss mitarbeiten. Da ist diese Frage von Ihrer Fraktion gestellt worden: Aufgabenkommunalisierung, Kostenentwicklung, Standarderhöhung im kommunalen Bereich. Keine einzige Aufgabe ist seit 2014 kommunalisiert worden.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Im
Gegensatz zur CDU!) Es gab eine Aufgabe, wo das Land am Ende gesagt hat, weil die Kommunen ihre Aufgaben hier in dem Fall nicht umfangreich erfüllt haben, greift das Land ein. Das war die Frage „Pflichtverbände bei der Gewässerunterhaltung“. Da hat das Land das Gesetz geändert, da sind höhere Standards eingeführt worden, da sind die Kommunen verpflichtet worden, diese Aufgabe wahrzunehmen, die Verbände haben sich gebildet. Das bezahlt das Land vollständig. Vollständig! Da bleiben die Kommunen nicht auf einem Cent sitzen.
(Beifall DIE LINKE)
Im Landeshaushalt für dieses Jahr sind 16 Millionen Euro dafür vorgesehen. Schauen Sie in die Unterlagen rein, ich reiche sie gern auch noch mal rüber, stelle sie Ihnen zur Verfügung. Es gibt keinen Beleg dafür, dass seit 2014 Standards erhöht wurden, Aufgaben kommunalisiert oder übertragen wurden und die Kommunen am Ende auf den Kosten sitzengeblieben sind. Alles gute Gründe, weshalb wir als Rot-Rot-Grün auch heute diesen Gesetzentwurf ablehnen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich zur Abstimmung aufrufen. Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/645 – Neufassung – in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich darf den Tagesordnungspunkt schließen. Wir gehen jetzt in die Lüftungspause. Um 11.23 Uhr geht es hier weiter mit Tagesordnungspunkt 12. Vielen Dank.
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Wir fahren fort mit unserer Plenarsitzung und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3376 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung?
(Zuruf Schenk, Staatssekretärin: Ja!)
Ja, dann Frau Staatssekretärin Schenk.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin! Prostitution ist ein Bereich, in dem Grundrechte wie die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit, die Gesundheit sowie die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten in besonderer Weise gefährdet sind. Der Bundesgesetzgeber verfolgt deshalb das Ziel, die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten zu verbessern. Nach einem Entwurf des für Gleichstellungsfragen zuständigen Bundesministeriums verabschiedete der Bundestag das Prostituiertenschutzgesetz. Am 1. Juli 2017 trat es in Kraft. Damit wurden Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit geschaffen. Das Gesetz enthält erstmals umfassende Regelungen für das Prostitutionsgewerbe. Kernelement ist die Einführung der Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe. Dazu gehören das Betreiben einer Prostitutionsstätte, die Organisation von Prostitutionsveranstaltungen sowie die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen und Prostitutionsvermittlungen. Die Erteilung einer Erlaubnis ist an die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen für das Betriebskonzept und die Ausstattung des Betriebs geknüpft. Beispielsweise muss in Prostitutionsstätten gewährleistet sein, dass Räume für sexuelle Dienstleistungen über ein Notrufsystem verfügen, die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume nicht als Schlaf- oder Wohnräume genutzt werden und vieles mehr. Zudem muss für jeden Antragsteller eine Zuverlässigkeitsprüfung erfolgen. Hat die Person zum Beispiel Vorstrafen etwa für Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit, wird keine Erlaubnis erteilt. Weiteres Kernelement des Gesetzes war die Einführung einer Anmeldepflicht für Prostituierte. Betreiber von Prostitutionsstätten und anderen Prostitutionsgewerben dürfen nur Prostituierte in ihrem Betrieb arbeiten lassen, die eine gültige Anmeldebescheinigung vorlegen können. Prostituierte müssen im Rahmen der behördlichen Anmeldung in regelmäßigen Abständen ein allgemeines Informations- und Beratungsgespräch sowie gesundheitliche Beratungen wahrnehmen. In diesem Zusammenhang sollen sie über ihre rechtliche Situation sowie über regional erreichbare psychosoziale Beratungsangebote aufgeklärt werden. Beispielhaft zählen hierzu Schwangerschaftskonfliktberatungen, Angebote der Alkohol- und Drogenberatung, der Migrationsberatung und der Schuldnerinnenberatung. Diese weitergehenden Hilfen können gleichfalls auch einen Weg aus der Prostitution und möglichen Zwangslagen aufzeigen. Die Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes und ihre Wirksamkeit werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ab dem 1. Juli 2022 evaluiert. Der Evaluationsbericht ist dem Deutschen Bundestag spätestens am 1. Juli 2025 vorzulegen. Sehr geehrte Damen und Herren, drei Aspekte bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Thüringen sind der Landesregierung wichtig, was uns zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs führt. Erstens sollen ab dem 1. Januar 2022 die Aufgaben den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen werden. Aktuell liegt die Vollzugszuständigkeit in Thüringen noch beim Landesverwaltungsamt. Auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte können sachgerechte Entscheidungen gerade auch im Hinblick auf die Entscheidung zu Standorten von Prostitutionsbetrieben in Abstimmung mit den zuständigen Bauordnungsbehörden und anderen Behörden erfolgen. Auch wird im Interesse der Prostituierten eine ortsnahe Beratung ermöglicht. Zweitens: Die geplanten Regelungen sehen vor, dass sowohl die Anmeldungsgespräche als auch die gesundheitliche Beratung der Prostituierten verwaltungskostenfrei durchgeführt werden können. Diese Entscheidung, keine Gebühren und Auslagen von Prostituierten zu erheben, konnte aus verwaltungskostenrechtlichen Gesichtspunkten nicht durch die Landesregierung selbst abschließend geregelt werden und liegt mithin in der Verantwortung des Landtags. Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. Prostituierte können erheblichen psychischen und physischen Gefährdungen ausgesetzt sein und befinden sich oft in sozial und psychisch schwierigen Situationen. Mit der Anmeldepflicht will das Prostituiertenschutzgesetz sicherstellen, dass Prostituierte Zugang zu umfassenden Informationen und Hilfsangeboten erhalten und so ihre Rechte besser kennen und wahrnehmen können. Es sollen gerade die Personen erreicht werden, die besonderen Schutzes bedürfen und die vor weiteren Abhängigkeiten zu schützen sind und weitere Hilfsangebote nutzen wollen. Hierzu gehören vor allem junge heranwachsende Migrantinnen und Migranten sowie Personen in besonders prekären Lebensverhältnissen. Der Zugang zu dieser Hilfe soll nicht durch eine regelmäßige Gebührenlast erschwert werden. Mit dieser Entscheidung würde Thüringen dem Beispiel anderer Bundesländer folgen. Prostituierte, die von Armut betroffen sind, sollen nicht strukturell in die Illegalität gedrängt und exkludiert werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, daran knüpft auch der dritte wichtige Aspekt an: die Normierung der Zuständigkeit des für Soziales zuständigen Ministeriums für die Anerkennung und Förderung einer unabhängigen Fachberatungsstelle nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Prostituiertenschutzgesetz. An dieser Stelle möchte ich auf die bereits in Planung befindlichen Fachberatungsstellen im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hinweisen. Diese Beratungsstellen sollen allen Prostituierten unabhängig von den behördlich verpflichteten Beratungsstellen offenstehen, und zwar nicht nur beschränkt auf die verpflichtende Anmeldung bei den Behörden, die in der Regel nur alle zwei Jahre stattfindet, sondern zu einem Zeitpunkt, zu dem tatsächliche Hilfe und Beratung im Einzelfall jeweils erforderlich sind. Gerade die Zeit der pandemiebedingten Schließungen aller Prostitutionsstätten und die daraus resultierende prekäre Situation vieler Prostituierter hat gezeigt, dass eine Anlaufstelle in Thüringen fehlt. In einem vertraulichen Umfeld sollen Prostituierte zudem die Möglichkeit haben, ohne Angst vor behördlichen Maßnahmen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu finden. Die Beratungsstelle wird neben der geeigneten Beratungsstelle für Personen, die von Menschenhandel betroffen sind, Anlaufstelle für Prostituierte sein, die von Gewalt, Ausbeutung und Zwang betroffen sind. Aber sie wird sich vor allem auch den Alltagsproblemen der Prostituierten widmen. Das Spektrum reicht von Gesundheits- und Sozialberatung über psychosoziale Beratung bis hin zu Fragen der Sicherheit sowie Berufsberatung und Ausstieg aus der Prostitution. Aufgrund der Wichtigkeit der Fragestellungen sollte die weitergehende Diskussion im Fachausschuss erfolgen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster hat sich Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Ich würde um etwas mehr Ruhe bitten, es ist sehr laut hier.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs, den Vollzug möglichst orts- und adressatennah auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, gibt es nichts auszusetzen. Aber die Frau Staatssekretärin hat auch in ihrer Rede schon mal auf das Bundesgesetz verwiesen. Da lohnt sich – glaube ich – ein genauerer Blick, noch einmal darauf zu schauen, ob vor allen Dingen dessen Wirkung eingetreten ist. 2002 ist das Prostitutionsgesetz in Kraft getreten und sollte die Lage der Prostituierten in Deutschland deutlich verbessern helfen. Man entschloss sich im Bundestag, nicht länger an einem Verbot von Prostitution festzuhalten, um mit einer Legalisierung den Schutz von betroffenen Prostituierten verbessern zu können. Damit sollte auch einhergehen, dass Prostituierte ihre Entlohnung beispielsweise auch gerichtlich durchsetzen können und sich – das ist nicht unerheblich für Versorgungsansprüche – in den Sozialversicherungen anmelden können. Es war aber auch ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, kriminelle Machenschaften rund um Zwangsprostitution, Menschenhandel etc. mittels Regulierung und vor allen Dingen mittels Schutzmaßnahmen zu reduzieren und die Betroffenen angemessen schützen zu können. Hier ist 2017 noch einmal eine Novellierung erfolgt, noch einmal ein Schritt hin auf dem Weg zu mehr Schutz von Betroffenen. Allerdings ist Prostitution weiterhin Hochrisikobereich in Bezug auf zahlreiche schwerwiegende Verstöße gegen die körperliche, geistige und natürlich auch sexuelle Selbstbestimmung von Menschen und da insbesondere von Frauen. Da ist es doch zu hinterfragen, ob das Gesetz die erstrebten Ziele erreicht oder ob es Bedarf gibt, die bestehenden gesetzlichen Regelungen noch mal zu modifizieren. Dann schauen wir mal auf genau die Frage „Zwangsprostitution und Menschenhandel“, denn laut dem vom BKA 2020 veröffentlichten Bundeslagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ wurden bundesweit 287 Verfahren wegen Menschenhandels im Bereich der sexuellen Ausbeutung abgeschlossen, wobei aber das BKA selbst schon eingeräumt hat, dass das Dunkelfeld im Bereich der Zwangsprostitution natürlich deutlich höher ist und sich sogar noch vergrößert hat. Das ist ja die eigentliche Problematik. Auch der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V. bestätigt, dass die bekannten Zahlen nur die Spitze des Eisbergs sind. Deswegen brauchen wir – glaube ich – tatsächlich die Frage, ob wir hier mehr Dunkelfeldstudien initiieren müssen, welche die kriminelle Organisation in der Prostitution beleuchten, Straftaten aufdecken, um dann passgenau Effektivmaßnahmen zum Schutz von Menschen in der Prostitution entwickeln zu können. Das ist das eine: als Awareness, also Aufmerksamkeit, Wissen, wie groß das Problem ist. Das zweite, das vielleicht wichtigere Ziel ist nämlich, die Betroffenen von Straftaten in der Prostitution angemessen zu schützen. Neben dem Menschenhandel stellen erhöhte Zahlen von körperlicher und sexueller Gewalt relativ zu anderen Tätigkeitsformen ein Problem in der Prostitution dar. Das Problem ist, dass Prostitution zumeist nicht in der Legalität, sondern in der Illegalität stattfindet. Vor allen Dingen merkt man, dass ein Großteil der Prostituierten in Deutschland nicht aus Deutschland stammt, sondern aus dem Ausland, und schon allein die sprachliche Bewertung, das sich sprachliche Bewegen, die Frage „Zutrauen zu unseren öffentlichen Einrichtungen und der Polizei“ problematisch sind und dass sie von diesen illegalen Strukturen abhängen. Nicht ohne Grund ist das häufig Menschenhandel. Prostituierte sehen sich aufgrund von Angst vor Rache und fehlendem Opferschutz nicht in der Lage, Anzeige zu erstatten. Das hat das BKA mit dieser Problematik „Dunkelfeld“ angesprochen. Prostituierte ohne legalen Aufenthaltsstatus sind besonders gefährdet und scheuen den Kontakt mit strafrechtlichen Behörden aus, glaube ich, nachvollziehbaren Gründen. Sie sind ganz besonders dem Risiko ausgesetzt, schutzlos Opfer von Straftaten und Gewalt zu werden. Was können wir jetzt als Lösung anbieten? Wo sollten wir, glaube ich, ansetzen? Wir sollten Anreize für legale Anmeldesysteme schaffen und gleichzeitig Zugang zum Gesundheits- und Sozialsystem vollumfänglich gewährleisten. Man sieht an der Zahl, wie groß das Problem ist. Es gibt 40.000 legal angemeldete Prostituierte, man schätzt die Gesamtzahl in Deutschland aber auf 400.000. Und das ist, wie gesagt, nur eine Schätzung. Was bedeutet es, wenn ich nicht legal arbeite? Es bedeutet, keinen Zugang zu Sozialversicherungssystemen haben, auch Krankheits- und Opferschutz finden nicht statt, kein Zugang zu sozialen Rentensystemen. Ohne eine Krankenversicherung sind ärztliche Untersuchungen nur im Notfall möglich und werden selbst dort nur selten genutzt. Auch Traumata, Drogensucht und psychische Belastungen werden dort sozusagen nicht therapiert. Insofern ist ein Weg: die Bereitstellung von niedrigschwelligen Beratungs- und Professionalisierungsangeboten, die bessere finanzielle Ausstattung dieser Präventionsarbeit, die auch Bildungsarbeit ist, und Vorsicht, diese Frage in eine moralisierende Debatte zu packen. Deswegen noch mal an die Landesregierung: Thüringen könnte sich beispielsweise im Rahmen der bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Menschenhandel“
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
für eine untergeordnete Arbeitsgruppe „Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ einsetzen. Das ist bisher unterblieben. Wir plädieren sehr dafür. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um eine Angelegenheit, die schon länger ihrer Regelung und Ausführung harrt. Das Bundesgesetz zur Regelung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen stammt vom Oktober 2016, der Thüringer Kabinettsbeschluss zum Vollzug dieses Gesetzes vom Juni 2017. Alle anderen Bundesländer haben an dieser Stelle längst alle notwendigen Schritte veranlasst, Thüringen ist hier Schlusslicht. Worum geht es im Kern der Angelegenheit? Das Prostituiertenschutzgesetz sieht vor, dass sich alle im Gewerbezweig der Prostitution tätigen Personen bei den zuständigen Behörden anmelden und eine Anmeldebescheinigung dafür empfangen. In der Altersspanne von 18 bis 21 Jahren muss diese Anmeldung jährlich erfolgen, ab 21 Jahren gelten die Bescheinigungen für zwei Jahre. Außerdem haben alle im Gewerbe der Prostitution Tätigen die Pflicht, vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine ärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nach der Neuregelung im vorliegenden Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes liegt die Zuständigkeit für diese Anmeldung in Zukunft bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diesen entstehen für die Erteilung dieser Erlaubnisse natürlich Kosten, die ihnen auf der Grundlage von Schätzungen in Zukunft erstattet werden sollen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Bemerkenswert an der ganzen Sache ist allerdings, dass die Gewerbetreibenden im Prostitutionsgewerbe bei der Erlangung ihrer Anmeldebescheinigung in Thüringen von der Gebührenpflicht befreit sind. Begründet wird das mit der Senkung der Hemmschwelle zur Erfüllung der Anmeldepflicht. Unseren kreisfreien Städten und Landkreisen wird demzufolge ihr Erfüllungsaufwand aus Steuermitteln erstattet. Aus unserer Sicht ist das ein nicht nachvollziehbares Vorgehen, denn es geht hier um die Anmeldung von Gewerbetätigkeit, die zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichend sein muss. Dabei sollte es auch möglich sein, die Gebühren für die gesetzlichen Erfordernisse hierfür aufzubringen. Das Verwaltungskostenrecht gilt für alle Gewerbetreibenden ausnahmslos. Wie wollen Sie Ihre Ungleichbehandlung dem kleinen Handwerker gegenüber begründen? Im Steuerrecht gelten ja auch alle Tätigkeiten, die nicht genügend Gewinn abwerfen, am Ende als Liebhabereien. Auch zu kritisieren ist, dass die Behörden über keine solide Datenbasis verfügen und nur die bisher vorgenommenen Anmeldungen als Grundlage heranziehen. Eine nicht unerhebliche Dunkelziffer wird bei der Berechnung einfach außen vor gelassen. Auch auf Bundesebene ist die Datenlage äußerst dürftig. Die Schätzungen zum Personenkreis, der seinen Lebensunterhalt mit Prostitution verdient, schwanken zwischen 150.000 und 700.000 Personen. Im Nachbarland Sachsen, das die notwendigen Anschlussgesetze bereits im Juni 2018 beschlossen hatte, werden Verwaltungsgebühren erhoben, die sich durchaus im Rahmen des Erträglichen bewegen. Für die Erstanmeldung werden 35 Euro fällig, für eine Verlängerung der Anmeldung lediglich 15 Euro. Außerdem stellen die Sachsen ihren Städten und Kommunen wesentlich mehr Geld im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes zur Verfügung. Auf Thüringer Verhältnisse hochgerechnet wären durchaus niedrige sechsstellige Summen angebracht. Angesichts der sehr unsicheren Datenlage wäre auch zu überlegen, ob man nicht zum Mittel der Spitzabrechnung greifen sollte, um den Kommunen nachträglich die tatsächlichen für den Gesetzesvollzug entstandenen Unkosten zu erstatten. Wegen der hier vorgetragenen Kritikpunkte werden wir auf jeden Fall der Ausschussüberweisung zustimmen und warten die Ergebnisse der Anhörung für die weitere Behandlung der Angelegenheit ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer/-innen am Livestream! Dass die Corona-Pandemie insbesondere vulnerable Gruppen heftig getroffen hat, hat sich im letzten Jahr leider besonders auch bei den Sexarbeitern/-arbeiterinnen und Prostituierten gezeigt. In den Corona-Verordnungen wurden sie meist komplett vergessen. Mit dem Lockdown wurden viele von ihnen von heute auf morgen vor das Nichts gestellt, denn durch häufig prekäre Arbeitsbedingungen haben sie meist keine finanziellen Rücklagen und teilweise auch keinen Wohnort. Fatal an dieser Situation war aber auch, dass es in Thüringen keine Beratungsstelle, keinen Ort gab, an den sich Sexarbeiter/-innen und Prostituierte hätten wenden können. Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns deshalb in den letzten Haushaltsverhandlungen insbesondere dafür eingesetzt, dass Gelder für eine solche Beratungsstelle eingestellt werden. Ich möchte daran erinnern, dass Thüringen leider nach wie vor das einzige Bundesland ohne eine solche Beratungsstelle ist.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Daher sind wir froh, dass mit den 200.000 Euro hoffentlich endlich eine Beratungsstelle ihre Arbeit bald aufnehmen kann, und begrüßen, dass diese Beratungsstelle mit diesem Gesetzentwurf nun auch langfristig verankert werden soll.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sexarbeit ist kein Beruf wie jeder andere. Die Gründe, warum ein Mensch sexuelle Dienste anbietet, sind aber vielfältig, ebenso vielfältig wie die Gründe, warum sie im Gewerbe bleiben oder auch aussteigen. Deshalb muss eine sehr behutsame, aber hochprofessionelle Beratung und Begleitung stattfinden für alle Problemlagen und Fragen, denen sich Sexarbeiter/-innen ausgesetzt sehen. Dazu gehören psychosoziale Einzelberatungen, Krisenintervention und unterstützende Betreuung beim Ausstieg aus der Prostitution, und auch finanzielle Beratung ist ein wichtiger Aspekt. Die Beratungsstelle sollte zentral erreichbar sein, in freier Trägerschaft und mit einer entsprechenden und langfristigen, verlässlichen Finanzierung ausgestattet werden. Auch aus den Erfahrungen anderer Bundesländer und vor allem aus den Gesprächen mit Verbänden wissen wir, dass eine solche Fachberatungsstelle eine ganz wichtige Anlaufstelle für Sexarbeiter/-innen und Prostituierte bietet. Diese sollte auch eng mit einer Beratungsstelle gegen Menschenhandel zusammenarbeiten und kann hierhin weitervermitteln. Es ist nämlich nach wie vor erschreckend, wie wenig wir über das Problem des Menschenhandels im Bereich der Prostitution in Thüringen überhaupt wissen. Umfassende Beratungsstrukturen können ein Anker sein, um in diesen Bereich etwas mehr Licht zu bringen und damit Opfer von Menschenhandel auch besser unterstützen und schützen zu können. Hintergrund des heutigen Gesetzentwurfs ist die Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes in Deutschland 2017, aufgrund dessen in den Ländern Ausführungsgesetze erlassen werden müssen. Ich bin froh, dass wir auch in Thüringen – zwar etwas spät, aber immerhin – mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf nun endlich ein Stück vorankommen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Neben der Verankerung der Beratung begrüßen wir als Fraktion vor allem die Festlegung der Verwaltungskostenfreiheit für öffentliche Leistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Dass mit diesem Gesetz damals auch eine Anmeldungspflicht festgelegt worden ist, wurde von den Sexarbeitsverbänden teils heftig kritisiert. Unabhängig davon, wie man dazu steht, ist aber ganz klar, dass Anmeldungen so gut wie gar nicht gemacht würden, wenn dafür auch noch Verwaltungskosten erhoben würden. Deshalb ist die Verwaltungskostenfreiheit ein wichtiger und guter Punkt. Frau Herold, es zieht halt nicht so sehr, das Handwerk hier mit der Sexarbeit oder Prostitution zu vergleichen, denn anders als das Handwerk sind Sexarbeiter/-innen immer noch einer enormen Stigmatisierung unterworfen, die Arbeitsbedingungen sind meist prekär. Deswegen würde es absolut zum erhofften Gegenteil führen, wenn hierfür auch noch Kosten erhoben würden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir würden es als Fraktion darüber hinaus auch gut finden, wenn im Gesetz auch die Existenz eines Runden Tisches „Prostitution und Sexarbeit“ verankert wird. Wenn dafür keine extra gesetzliche Regelung nötig ist, so denke ich doch, dass sich spätestens nächstes Jahr ein Runder Tisch „Prostitution und Sexarbeit“ in Thüringen wieder zusammenfinden sollte. Knack- und Hemmpunkte, die ganz sicher mit der Einführung des Gesetzes und der damit verbundenen Übertragung der Aufgaben an neue Akteure/Akteurinnen auftauchen werden, müssen rechtzeitig erkannt, besprochen und gelöst werden. Teilweise sind die übertragenen Aufgaben sehr deutlich ausformuliert. Vieles wird künftig durch die unteren Gesundheitsbehörden gestemmt werden müssen. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst mit der personellen und professionellen Ausstattung auch schon außerhalb pandemischer Zeiten seit Jahren am Limit ist. Hier kommt die brandneue Rahmenvereinbarung für den zwischen Bund und Ländern geschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit 75 Millionen Euro gerade richtig. Und bei den damit finanzierten zusätzlichen Stellen müssen diese neuen Aufgaben mit bedacht werden. In dem Ausführungsgesetz werden viele Verantwortlichkeiten verteilt: die Regelung des Gewerbezweigs mit eher wirtschaftsrechtlichen Regelungen, andererseits die Schutz- und Beratungsaspekte, auch ordnungs-, strafrechtliche und sozialrechtliche Fragen. Diese Aufgabenteilung zeigt sich auch in der Zuständigkeit der Verwaltungen: das Landesverwaltungsamt, das für Soziales verantwortliche Ministerium ebenso wie für das allgemeine Recht, die öffentliche Sicherheit und Ordnung Zuständige. Die für das Gewerberecht, das Gesundheitswesen und den Infektionsschutz zuständigen Behörden sind hier alle mitgenannt. In dieser Gemengelage darf nicht vergessen werden: Es heißt Prostituiertenschutzgesetz. Wir sollten aufpassen, dass die Umsetzung nicht zum rein technischen Akt wird. Klar, es ist ein Ausführungsgesetz, aber die Organisation
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
und Umsetzung kann ein Stück weit thüringenindividuell gestaltet werden. Und diese Verantwortung sollten wir annehmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich mit einer mir wichtigen Vorbemerkung beginnen. Unser Anliegen als CDU-Fraktion ist es, die Menschenwürde immer und überall zu verteidigen und auch zu schützen.
(Beifall CDU)
Aber jenseits einer ethisch-moralischen Bewertung der Prostitution – darüber kann man immer streiten – stellen wir zumindest traurigerweise fest, dass es nach wie vor trotz klarer gesetzlicher Verbote Zuhälterei, Zwangsprostitution und Menschenhandel gibt. Kollege Montag hat schon zu Recht auf die Daten des BKA hingewiesen: 287 Fälle des Menschenhandels. Da ist jedem klar, auch dem, der nicht Kriminologie studiert hat, dass es ein großes Dunkelfeld gibt. Deswegen will ich hier auch gleich einflechten: Ja zu Dunkelfeldforschungsstudien in diesem Bereich. Ich will aber auch noch anfügen, dass wir natürlich personell gut ausgestattete Fachdezernate bei der Polizei brauchen, speziell geschultes Personal. Das ist wichtig, damit wir diesen Bereich auch entsprechend bekämpfen können, nicht zuletzt, glaube ich – das muss ich in diesem Rund nicht noch mal betonen, ich tue es trotzdem –: die funktionierende Netzwerkarbeit, Polizei, Justiz, Behörden, aber auch Träger der Hilfsangebote. Erst wenn das im Schulterschluss sichergestellt ist, werden wir in diesem Bereich auch wirkliche Erfolge erzielen können. Zum Gesetz selbst: Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen vom 21. Oktober 2016 – das klang schon mehrfach an – wurden erstmals umfassende Regelungen für die Tätigkeit der Prostituierten und des Prostitutionsgewerbes getroffen. Die Länder haben nun zur Ausführung des Artikels 1 dieses Gesetzes die zuständigen Behörden und Stellen zu bestimmen. Darum geht es heute. Entsprechende Ausführungsbestimmungen wurden unterdessen in den anderen Ländern erlassen, allerdings noch nicht in Thüringen. Auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 20. Juni 2017 wird der Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung dann dem Ministerium für Inneres und Kommunales übertragen. In Thüringen ist damit – das ist entscheidend – ohne spezielle Regelung die Auffangzuständigkeit des Thüringer Landesverwaltungsamts begründet und das soll jetzt geändert werden – aus unserer Sicht auch zu Recht geändert werden, ich gehe gleich darauf ein. Sowohl nach dem Zweck des Prostituiertenschutzgesetzes als auch den Rechtsgedanken nach § 1 des Thüringer Gesetzes über die Grundsätze von Funktionalund Verwaltungsreformen vom 14. Dezember 2016 folgend sollte der Vollzug möglichst orts- und adressatennah auf die Landkreise und die kreisfreien Städte übertragen werden. Diese nehmen im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Sozialverwaltung den Vollzug gewerberechtlicher Vorschriften, der Bauaufsicht und bei den Ordnungsämtern Aufgaben wahr, die inhaltliche Bezüge zu den Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz haben oder mit diesem artverwandt sind. Damit kann die Erledigung der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz auch in fachübergreifende, in niederschwellige, in koordinierte Angebote der Beratung und Hilfe eingebettet werden oder mit diesen verbunden werden, insbesondere auch mit einer speziellen Fachberatungsstelle – zur Beratung von Personen, die in der Prostitution tätig sind. Ich will ausdrücklich betonen, dass es wichtig ist und dass wir das begrüßen, dass eine unabhängige Fachberatungsstelle eingerichtet wird. Es ist ein unverzichtbarer Bestandteil für die Hilfestellung und Unterstützung von betroffenen Personen. Außerdem verhindert die Aufgabenerledigung bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten, also ganz konkret vor Ort, einerseits die abschreckenden äußeren Modalitäten, wie zum Beispiel lange Anfahrtswege. Aber andererseits muss natürlich auch ganz zwingend sichergestellt werden, dass die erforderliche Anonymität der Beratung immer auch gewahrt bleibt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es bedarf nun eines Erlasses eines Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz zur Regelung der Aufgabenerfüllung auf der Ebene der Landeskreise und kreisfreien Städte. Damit komme ich auch schon zum Schluss. Mit dem vorliegenden Gesetz werden nun die für die Ausführung des entsprechenden Gesetzes zuständigen Behörden und Stellen des Landes bestimmt. Damit soll die Zuständigkeit für die Durchführung, für die Überwachung, für die Statistikerfassung, die Anmeldepflicht für Prostituierte den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen werden. Letzter Satz: Das alles ist für meine Fraktion nachvollziehbar, das Ganze macht auch Sinn. Im Übrigen entspricht das auch der Forderung des Landesfrauenrats, dem wir uns gern anschließen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vorliegen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, allerdings nicht an welchen Ausschuss.
(Zuruf Abg. Stange, DIE LINKE: Sozialaus-
schuss!) An den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Herr Montag? Weitere Ausschussüberweisung? Innen- und Kommunalausschuss. Dann stimmen wir zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung geglückt. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen möchte, den bitte ich auch um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU und der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen von Rot-Rot-Grün. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Ich müsste zählen, ehrlich gesagt. Gut, dann machen wir das jetzt noch mal. Wer der Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind 24. Gegenstimmen? Das sind 28, wenn ich das richtig sehe. Damit ist der Ausschussüberweisung nicht zugestimmt. Dann müssen wir auch nicht über eine Federführung abstimmen. Ich kann den Tagesordnungspunkt 12 an dieser Stelle schließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3385 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Kellner.
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion wird heute das Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen einbringen. Ich denke, das Thema ist seit vielen Jahren – man kann sagen, seit Jahrzehnten – auch Thema hier im Haus, in erster Linie die Förderung der Musikschulen. Wir haben es jetzt auf die Jugendkunstschulen erweitert, denn diese brauchen aus unserer Sicht diese Unterstützung genauso. Ich kann mal daran erinnern, das geht schon, wie gesagt, seit 20 Jahren. Der Musikschulverband fordert schon seit Langem, dass hier eine neue Grundlage geschaffen wird.
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Genau, weil es ein wichtiges Thema ist, das uns schon seit Jahrzehnten beschäftigt. Der Musikschulverband hat es schon seit vielen Jahren gefordert. Ich denke, jetzt ist es an der Zeit, dass wir auch reagieren. Es hat 2019 schon mal einen Antrag zu Musikschulen von der AfD gegeben, aber damals ging der nicht weit genug, weil für uns auch wichtig ist, dass die Jugendkunstschulen mit einbezogen werden. Wir haben die ersten Handlungen schon durchgeführt, nämlich in der Haushaltsdebatte 2021, wo wir die Förderung für Musikschulen und Jugendkunstschulen auf 5 Millionen Euro gesteigert haben. Ich denke, das ist ein gutes Zeichen gewesen, aber das reicht bei Weitem nicht, wir müssen das verstetigen, wir müssen auch Sicherheit für die Musikschulen und Jugendkunstschulen bringen. Das geht nur über ein entsprechendes Gesetz, das Ihnen heute hier vorliegt. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Musikschulen und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen! Die CDU-Fraktion hat hier heute einen Gesetzentwurf vorgelegt und ich hätte mir gewünscht, weil es auch fair gewesen wäre, dass die CDU-Fraktion wenigstens bei der Einbringung endlich mal sagen würde, wer diesen Gesetzentwurf geschrieben hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das war eben nicht die CDU-Fraktion. An dieser Stelle geht mein besonderer Dank an die vier Kulturverbände im Freistaat Thüringen, die sich damit beschäftigt haben. Das waren unter anderem der Kulturrat und der Landesmusikrat, die natürlich mit übergeordneter Funktion vor allem damit beschäftigt waren, und die will ich auch namentlich nennen: lieben Dank an Martina Degenhart und Sylvia Spehr von der LAG Jugendkunstschulen,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) ein besonderer Dank auch an Matthias Deichstetter vom Verband der Musikschulen.
(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es sind eben diese Menschen, die diesen Gesetzentwurf geschrieben haben. Das will ich mal ein bisschen süffisant sagen. Als Vorsitzende der Jugendkunstschule in Nordhausen war es mir auch persönlich vergönnt, den einen oder anderen Beitrag zum Entstehen dieses Gesetzentwurfs zu leisten
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) und es freut und rührt mich auch ein bisschen, das muss ich schon sagen, dass die CDU-Fraktion auch meine Arbeit insofern würdigt, als sie den Gesetzentwurf einfach komplett so, wie er ist, einreicht.
(Unruhe CDU)
Vielen Dank dafür. Dass ich diesen seltenen Erfolg in diesem Hohen Haus mal erleben würde, hätte ich auch nicht gedacht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sie haben selbstverständlich recht: Die Musik- und die Jugendkunstschulen sind einer der wichtigsten Pfeiler der kulturellen Bildung, die wir im Freistaat Thüringen haben. Sie gehören zu den wichtigsten Institutionen der außerschulischen kulturellen Bildung. Wir haben an dieser Stelle schon sehr oft und auch sehr ausführlich über Musikschulen und Jugendkunstschulen gesprochen und darüber, warum es wichtig und nötig ist, dass auch der Freistaat Thüringen einen Anteil daran leistet – was er in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen gemacht hat –, dass Musikschulen und Jugendkunstschulen ihrer Arbeit nachgehen können. Ich will zu der Genese aber noch mal eines sagen: Die Wiedereinführung, dass sich der Freistaat Thüringen an den Musik- und Jugendkunstschulen insofern beteiligt, als er die Basisfinanzierung sicherstellt, welche dann die kommunalen Träger mitfinanzieren – bzw. bei den Jugendkunstschulen sind es oft Vereine, die das tragen –, ist unter RotRot-Grün passiert. Das ist einer der wichtigsten Schritte, muss ich auch ganz ehrlich sagen – das glauben mir, glaube ich, alle hier im Haus –, der wichtigsten Punkte, die ich als Kulturpolitikerin und große Verfechterin von Musik- und Jugendkunstschulen hier mitgestalten durfte. Ich bin nach wie vor sehr dankbar, dass wir diesen Schritt gemeinsam als Rot-Rot-Grün gegangen sind, nachdem die vormalige Zweckbindung, die es im Kommunalen Finanzausgleich gab – die Älteren unter uns werden sich daran erinnern –, aufgehoben wurde und wir dann über lange Zeit in eine Diskussion verfallen sind, dass das Geld immer noch im KFA wäre und deswegen das Land nichts weiter tun müsse, nur dass es eben ohne Zweckbindung im KFA war. Deswegen haben wir gesagt: Wir wollen dringlich dafür sorgen, dass Musik- und Jugendkunstschulen in ihrer Arbeit gestärkt werden. Dazu braucht es logischerweise auch die kommunalen Träger und die Kommunen, die die vereinsgetragenen Jugendkunstschulen unterstützen. Deswegen kann so ein Gesetz eine Grundlage sein und ist es natürlich, um genau das miteinander etwas stärker zu vereinbaren. Jetzt kann ich aus der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs berichten: Wir haben hier auch andere Aspekte, die berührt werden. Hier geht es um die Frage des europäischen Beihilferechts. Hier geht es auch um einen Haushaltsvorgriff, was ich spannend finde, das muss ich an der Stelle schon sagen, weil die CDU-Fraktion das – entgegen ihrer sonstigen Äußerung – einfach drin gelassen und nicht mal für sich kritisch betrachtet hat. In dem Gesetzentwurf steht ja eine Zahl. Ich finde es zumindest bemerkenswert, dass die CDU-Fraktion nicht mal das rausgestrichen hat, weil sie sich sonst immer mit jeder Vehemenz dagegen gewehrt hat, auf einen Haushalt vorzugreifen, der – wie wir ja vom Zeitplan her wissen –, wenn wir Glück haben, im Juni 2022 zum Tragen kommen wird in der Situation, in der wir uns befinden. Es geht natürlich um die Frage der kommunalen Träger und demzufolge in gewisser Weise auch um die kommunale Selbstverwaltung. Schon aus diesen Gründen ist natürlich eines klar, dass dieser Gesetzentwurf anhörungspflichtig ist. Das heißt, wir können an keiner Stelle – um mal das Wort der CDU-Fraktion zu benutzen – im „Schweinsgalopp“ durch diesen Gesetzesprozess hecheln. Das wissen Sie und deswegen – das muss ich an der Stelle sagen – frage ich mich, warum Sie ihn dann kurz vor der Auflösung des Thüringer Landtags und der vorzeitigen Beendigung dieser Legislatur einreichen, wenn Sie offensichtlich davon ausgehen müssen, dass wir diesen Gesetzentwurf nicht schaffen. Das ist im Übrigen auch der Grund, warum in Verabredung und Vereinbarung mit dem Musikschulverband und der LAG Jugendkunstschulen auch klar war, dass wir uns immer darüber unterhalten haben, wann wirklich der richtige Zeitpunkt ist, das hier einzubringen. Weil klar war, dass wir am 19.07.2021 diesen Landtag auflösen wollen und am 26.09. einen neuen Landtag wählen, das heißt, die Legislaturperiode endet – und jeder weiß, wie viele Ausschusssitzungen wir bis dahin noch haben; im Übrigen hätte das auch nichts daran geändert, wenn wir es in der letzten Plenarsitzung gemacht hätten, das hätte uns nicht viel mehr Zeit verschafft –, und bei dem Umfang, mit dem wir uns richtigerweise ausführlich beschäftigen müssen, kann ich nur davon ausgehen, dass es – und das tut mir dann wiederum sehr weh, nicht nur weil ich an diesem Text mitwirken durfte – der CDUFraktion im Zweifel gar nicht wirklich darum geht, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden. Das finde ich als Botschaft zu den Musik- und Jugendkunstschulen schon schwierig. Ich verwende das mal als freundliches Wort. Selbstverständlich werden wir diesen Gesetzentwurf – also auch meinen Gesetzentwurf – an den zuständigen Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überweisen. Ich habe mich mit dem Wunsch und der Forderung eher nicht durchsetzen können, will es aber trotzdem auch sagen: Wenn man es vollumfänglich betrachtet, dann gehört dieser Gesetzentwurf natürlich noch in andere Ausschüsse. Da reden wir vom Bildungsausschuss, wir reden vom Innen- und Kommunalausschuss, wir reden vom Justizausschuss und wir reden natürlich auch vom Haushalts- und Finanzausschuss. Das werden wir in dieser Form vermutlich heute so nicht hinbekommen. Nichtsdestotrotz will ich sagen, dass wir die Debatte und die Tragweite eines solchen Gesetzes – für das ich, wie gesagt, sehr bin – schon ernst nehmen müssen. Deswegen bleibt zumindest bei mir ein bisschen ein dunkles Bauchgefühl, warum das zu diesem Zeitpunkt passiert in dem Wissen, dass es der Diskontinuität anheimfallen wird und wir in einer nächsten Legislatur, um es dann tatsächlich auf den Weg zu bringen, mit der parlamentarischen Bearbeitung wieder komplett von vorn anfangen müssen. Nichtsdestotrotz werden wir sehen, ob und in welcher Form wir in der kurzen uns verbleibenden Zeit in dieser Legislatur noch eine Bearbeitung schaffen, für die wir uns alle hier im Übrigen auch dann nicht schämen dürfen und müssen, wenn wir den vielen Musikschulen und den Jugendkunstschulen sagen: Wir haben mal angefangen, aber jetzt ist hier gerade noch ein Dreivierteljahr Pause und dann fangen wir vielleicht wieder an. Das ist nämlich auch keine Planungssicherheit und das ist auch Hinhaltetaktik. Und das – ganz ehrlich – hätte ich persönlich gern vermieden. Jetzt ist es anders gekommen und deswegen freue ich mich auf die Bearbeitung und auf die – das ist wirklich meine Bitte in Richtung CDU-Fraktion –
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden über einen Gesetzentwurf über die Musikschulen und die Jugendkunstschulen. Für uns Freie Demokraten sind diese Einrichtungen elementarer Teil des Lebens vor Ort, vor allem aber auch Bildungseinrichtungen. Insoweit schließe ich mich den Aussagen von Kollegin Mitteldorf an, dass das Thema auch im Bildungsausschuss behandelt werden sollte. Musikschulen und Jugendkunstschulen sind ein Ort, wo man seine Liebe zur Musik und Kunst entdecken und auch ausprobieren kann, wo man sie dann weiterverfolgt in Richtung Profikarriere oder einfach nur Leidenschaft und Ausgleich im Alltag. Wir begrüßen den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, der ja aus fachkundiger Feder stammt, wie ich auch im Gespräch mit Akteuren vor Ort feststellen durfte.
(Beifall FDP)
Lassen Sie mich aber auf einige Punkte des Gesetzentwurfs eingehen. Grundsätzlich geht es um zwei Aspekte: Einmal geht es darum, dass Jugendkunstschulen und Musikschulen eine staatliche Anerkennung erhalten und damit auch ein Qualitätskriterium anheimgestellt werden kann, und zweitens geht es um einen Zugriff auf eine Landesförderung von 6 Millionen Euro im Jahr mit einer dreiprozentigen Dynamisierung. Frau Mitteldorf hat es schon angesprochen: Wir sprechen hier über einen Aufgaben- und Verantwortungsbereich der kommunalen Selbstverwaltung, das heißt, wir können den Gesetzentwurf gar nicht im Schweinsgalopp durchbringen, denn wir müssen mindestens mit den kommunalen Trägern darüber sprechen. Und gerade der Teil, das Thema „Wie verhandeln wir das und wie verhandeln wir die Verantwortung mit den kommunalen Trägern?“ kommt mir im Gesetzentwurf noch ein Stück weit zu kurz. Ich greife den Punkt auf und übernehme hier gern die haushaltspolitische Kritik. Ich sehe das durchaus kritisch, dass wir hier wieder einen Gesetzentwurf vorliegen haben, der Geld aus dem Haushalt im Gesetz bindet. Das habe ich in einer unserer ersten Debatten zum Thema „Schulsozialarbeiter“ auch schon gesagt. Das hat nichts damit zu tun, wie sehr und wie wichtig die Aufgaben eingeschätzt werden. Aber wir greifen uns hier immer selbst als Haushaltsgesetzgeber vor und nehmen uns den Handlungsspielraum. Das dürfen wir nicht außer Acht lassen. Wir unterstützen, dass wir bei den Musikschulen und den Jugendkunstschulen über grundlegende Qualitätskriterien sprechen, die auch dem entsprechen, was der Musikschulverband als Richtlinien für seine Mitglieder formuliert. Und wir begrüßen, dass die Musikschulen und auch die Jugendkunstschulen durch das Gesetz und die Finanzierung die Möglichkeit bzw. die Pflicht erhalten, auch mehr – im Musikschulbereich mindestens 50 Prozent ihres Personals – fest anzustellen, denn Musikschullehrerinnen und lehrer sind studierte Pädagoginnen ‑ und Pädagogen, die ihre Kunst beherrschen und diese gut weitergeben können. Das sollte aus unserer Sicht kein Job sein, mit dem man sich selbst in öffentlicher Anstellung immer noch irgendwie durchschlagen muss – auch wenn die Schulen bisher möglicherweise ein bisschen von diesem Missstand profitiert haben, weil Musiklehrer von den Musikschulen noch Zeit hatten, als Honorarkräfte im Musikunterricht auszuhelfen und teilweise dort besser bezahlt wurden als in der Musikschule selbst. Das wäre auch mindestens ein Grund für eine Mitberatung im Bildungsausschuss, damit wir schauen, welche Wechselwirkung das Gesetz mit den Schulen hat.
(Beifall FDP)
Was mir noch fehlt, ist das Thema „Qualitätsmanagement“. Sachsen-Anhalt zum Beispiel hat das in seinem Gesetz deutlicher verankert, und es gibt auch vom Musikschulverband entsprechende Angebote. Darüber können wir im Ausschuss sicher noch diskutieren, um hier sicherzustellen, dass das Geld genau dort ankommt, wo es ankommen soll.
(Beifall FDP)
Wir dürfen bei dem Ganzen auch die privaten Anbieter nicht aus dem Blick lassen – sind sie nicht, aber da auch noch mal deutlich gucken, welchen Effekt ein solches Gesetz auf die privaten Anbieter hat, die hier durchaus auch Angebote schaffen, wo kommunale oder auch gemeinnützige Musikschulen geografisch oder einfach vom Fachspezifischen nicht präsent sind.
(Beifall FDP)
Das müssen wir berücksichtigen. Wir freuen uns auf die Diskussion. Ich beantrage namens meiner Fraktion auf jeden Fall auch die Überweisung an den Bildungsausschuss und bin da gern dabei, dass wir hier gemeinsam daran arbeiten, dass Thüringen noch bunter wird und besser klingt. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Musik- und Jugendkunstschulen sind natürlich auch für die sozialdemokratische Landtagsfraktion ein ganz wichtiges Element. Sie sind ein partizipatives Angebot an alle Menschen – in der Stadt wie in ländlichen Regionen. Sie vermitteln Fertigkeiten, sie vermitteln Fähigkeiten und sie führen Menschen an Kunst und Musik heran, die ihre Fähigkeiten niedrigschwellig weiter ausbauen können. Und sie ergänzen damit das staatliche und in freier Trägerschaft befindliche Bildungsangebot praktisch von der Kita bis zum Ende der Schulausbildung. Dass wir das ernst nehmen, hat die Koalition auch hinlänglich bewiesen. Im Einzelplan 02 sind 6 Millionen Euro verankert, mit denen wir das Angebot der Musik- und Jugendkunstschulen unterstützen, ohne dabei die kommunalen und anderen Träger dieser Einrichtungen aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Diese Unterstützung von 6 Millionen Euro im Jahr führt dazu, dass die Schulen das Angebot verbreitern können und dass sie auch bessere Arbeitsbedingungen anbieten können. Aus unserer Sicht spricht auch überhaupt nichts dagegen, diese Förderung weiter zu institutionalisieren in einem Spartengesetz mit entsprechenden Förderhöhen, mit Angebotsfestschreibungen, mit Qualitätsentwicklung usw. usf. Dazu sollten wir im Ausschuss die Gelegenheit nutzen, darüber zu reden. Wie wichtig dieses Thema ist und wie wichtig auch die Anbindung an die praktische Seite der Erfahrung ist, kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Meine Kollegin Mitteldorf hat etwas zum Entstehen dieses Gesetzentwurfs angebracht bzw. dazu, wo sich die CDU ein bisschen bedient hat. Ich will das noch mal ein bisschen weiterdrehen. Auch der Gesetzentwurf, den die Verbände und damit auch Frau Mitteldorf verfasst haben, ist nicht – sage ich mal – aus dem Nichts entstanden. Er ist teilweise wortgleich von einem Gesetz übernommen, das in Brandenburg seit dem Jahr 2014 gilt. Das ist ja nichts Schlechtes. Das Gesetz in Brandenburg ist sehr gut. Dort regieren Sozialdemokraten – es ist also völlig okay, sich daran zu bedienen.
(Beifall SPD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Allein?)
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das haben wir zusammen gemacht, RotRot!) Ich weiß, ich habe ja nicht gesagt, dass ihr nicht dabei wart. Aber Ehre, wem Ehre gebührt. Jedenfalls glaube ich trotzdem, dass es sich lohnt, die genauen Regelungen dieses Gesetzes auch noch mal an die lokalen Gegebenheiten Thüringens anzupassen. Dabei sollten wir uns auch dem einen oder anderen Missverständnis oder missverständlich eingefügten Paragrafen widmen und solche Dinge ausräumen. Ich will mal § 6 nennen. Da heißt es in Absatz 1, dass Erhöhungen bei Personalkosten nur so weit refinanziert werden können, wie sie sich im Rahmen der Landesförderung kompensieren lassen. In Absatz 2 heißt es dagegen, dass diese Tarifsteigerungen durch eine jährliche Dynamisierung gegenfinanziert werden müssen. Das ist ein bisschen ein Widerspruch in sich. – Ja, jetzt zeigst Du auf die, bei denen du abgeschrieben hast, alles klar. Aber wer ein Plagiat abgibt, ist trotzdem dafür verantwortlich, dass er nicht ordentlich geprüft hat. Das lernen wir ja jetzt jeden Tag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber, lieber Jörg, lass uns darüber im Ausschuss reden. Ich freue mich auf die Debatte, gern auch im Bildungsausschuss. Allerdings sitze ich in beiden Ausschüssen, das muss eigentlich nicht sein. Vielen Dank.
(Beifall SPD, FDP)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Livestream! Wie die Thüringer Fraktion der CDU vertritt auch die Thüringer Fraktion der AfD die Auffassung, dass die Musik- und Jugendkunstschulen einer gesetzlichen Regelung bedürfen. Die musische Bildung stellt unseres Erachtens einen wichtigen Teilaspekt kultureller Bildung dar, die eine zentrale Rolle für eine umfassende Persönlichkeitsbildung einnimmt und wesentliche Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme am kulturellen Leben schafft. Meiner geschätzten Parteikollegin Wiebke Muhsal, die in dieser Legislaturperiode leider nicht dem Landtag angehört, war dies eine besondere Herzensangelegenheit. So brachte die Thüringer Fraktion der AfD bereits in der letzten Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz zur Regelung der staatlichen Anerkennung von Musikschulen in das Plenum ein.
(Beifall AfD)
Die Reaktionen sprachen Bände, übrigens ganz besonders auch die Ihre, sehr geehrter Herr Kellner. Sie ließen Ihre wahre Reaktion vorhin ja recht gelassen unter den Tisch fallen. So sagten Sie damals – ich zitiere –: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig und hinsichtlich der Finanzierung nichtssagend. – Ein früherer chinesischer Arbeitskollege von mir erklärte mir einmal, dass es aus chinesischer Sicht als Ehre anzusehen sei, wenn ein anderer von einem eine Idee klauen würde, denn dies würde zeigen, wie gut die Idee sei. Nun, Sie, liebe CDU, scheinen ganz begeistert vom brandenburgischen Musik- und Jugendkunstschulgesetz zu sein. Weshalb sonst sollten Sie es einfach Wort für Wort übernommen haben, Herr Kellner?
(Beifall AfD)
Es ist Ihnen, Herr Kellner, natürlich hoch anzurechnen, dass Sie immerhin den Text zum Problem- und Regelungsbedürfnis selbst geschrieben haben und nicht einfach aus Brandenburg übernommen haben. Aber man erhält den Eindruck, dass Ihr Referent etwas oberflächlich recherchiert hat. Denn die Verfassungswidrigkeit, auf die Sie 2019 so gepocht haben, Herr Kellner, wurde eben nicht, wie Sie im Gesetzentwurf schreiben, 2008 vom Thüringer Verfassungsgericht entschieden, sondern bereits im Juni 2005. Dies mag ein sehr kleiner Schnitzer sein, resultiert jedoch daraus, dass Sie das Verfassungsgerichtsurteil 28/03 anscheinend überhaupt nicht gelesen haben. Aufgrund des Thüringer Verfassungsgerichtsurteils 28/03 vom 21. Juni 2005 ist es zwar möglich, dass Musik- und Kunstschulen Zuweisungen aus dem Landeshaushalt erhalten, jedoch ist die institutionelle Förderung der Musik- und Kunstschulen wegen des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung unzulässig. Sie erkennen in Ihrem Text zum Problem- und Regelungsbedürfnis an, dass die institutionelle Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen eingestellt wurde, das ist aufgrund der verfassungsgemäßen Pflicht zur kommunalen Selbstverwaltung ein Fakt. Aber wie Ihr Gesetz nun mit diesem Umstand umgehen möchte, um dennoch Musik- und Jugendkunstschulen fördern zu können, darauf gehen Sie an der eben genannten Stelle mit keiner Silbe ein. Sie tun es einfach und nehmen an, dass die staatliche Anerkennung die Lösung sei und paraphrasieren damit unseren ursprünglichen Gesetzentwurf der letzten Legislaturperiode.
(Beifall AfD)
Wie lautet nun also die Lösung, um das Musik- und Jugendkunstschulgesetz rechtssicher und verfassungskonform auf den Weg zu bringen? Es sind die EU-Richtlinien zur Stärkung des Binnenmarkts. Diese EU-Richtlinien sind Bestandteile der § 1 und § 7 Ihres – oder sollte ich sagen, des brandenburgischen – Gesetzes. Ihre Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen fallen jedoch sehr mager aus. Sie schreiben lapidar – ich zitiere –: „Diesen Einrichtungen gewährt der Freistaat Thüringen eine Landesförderung auf der Grundlage geltender EURechtsnormen.“ Liebe CDU, diese EU-Richtlinien ermöglichen eine verfassungskonforme Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen und greifen nicht in die verfassungsgemäße Pflicht zur kommunalen Selbstverwaltung ein. Die bloße staatliche Anerkennung hingegen verhilft nicht dazu und kollidiert mit dem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2005. Betrachten wir nur das Gesetz ohne das halbgare Beiwerk der CDU werden wir hier in Thüringen ein großes Stück weiterkommen und den Musik- und Jugendkunstschulen endlich ein Gesetz bieten, womit sie arbeiten, Personal aufstocken und Kindern und Jugendlichen einen qualitativ hochwertigen Musik- und Kunstschulunterricht ermöglichen können. Wir werden von daher der Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, viele wichtige Sachen hat die Kollegin Mitteldorf hier schon gesagt. Auch zur Genese dieses Gesetzentwurfs ist, glaube ich, hier schon sehr viel gesagt worden. Ich muss aber das, was Frau Mitteldorf vorhin als schwierig benannt hat, auch noch mal klarziehen. Ich finde es ziemlich dreist, ehrlich gesagt, dass Sie einen Gesetzentwurf, den Verbände, den engagierte Menschen in diesem Land geschrieben haben – auch noch mein herzlicher Dank in diese Richtung –,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
hier einbringen und auch noch behaupten, Sie hätten ihn mit ihnen gemeinsam geschrieben. Das ist auch noch die Dreistigkeit an dieser Stelle. Da würde ich noch sagen: Was soll’s? Aber dass Sie das aus meiner Sicht nur tun, um hier Wahlkampf zu machen, wissend, dass wir den Landtag auflösen, ist wirklich eine Frechheit, wenn ich das mal so sagen darf.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Nichtsdestotrotz ist es nicht die erste Legislatur, in der wir über ein Musik- und Jugendkunstschulgesetz sprechen; wir haben das in der letzten Legislatur schon getan. Vielleicht auch noch mal zur Genese: Wir haben in der letzten Legislatur mit den Kolleginnen von Linken und SPD gemeinsam mit den Kulturverbänden in Thüringen eine sehr ausführliche, drei Jahre dauernde Diskussion geführt über die Frage, inwieweit wir die Kulturlandschaft in Thüringen besser fördern können. Es ging da immer auch um ein Kulturfördergesetz. Wir hätten uns sehr gefreut, wenn wir es geschafft hätten, das zu realisieren. Das ist an unterschiedlichen Punkten gescheitert. Im Ergebnis ist ersichtlich geworden, dass die grundlegenden Fragen nach Kultur als Pflichtaufgabe – beispielsweise die Bewertung der bestehenden Regelungsmechanismen und die Erwartungen an ein einheitliches Kulturgesetz – von den Kultureinrichtungen sehr unterschiedlich beantwortet worden sind. Besonders die unterschiedlichen Sichtweisen der institutionellen und auch der freien Einrichtungen kamen hierbei zum Tragen. Dieser Diskussionsprozess muss aus meiner Sicht unter den Kulturschaffenden noch weitergeführt werden. Die Gespräche mit den Kulturschaffenden und den dazugehörenden Verbänden in Thüringen zeigen auch, dass sie das möchten. Sie wollen weiter darüber sprechen, wie wir eventuell auch zu einem Kulturfördergesetz kommen. Wir wollten aber aufgrund der sehr heterogenen Rückmeldungen, die wir bekommen haben, hier nicht irgendwas durchdrücken, was dann am Ende von denjenigen, die es betrifft, nicht mitgetragen wird. Am Ende muss es darum gehen, Strukturen zu stärken, und eigentlich – das sage ich auch ganz ehrlich – hätte ich das gern getan, ohne dass wir für die unterschiedlichen Sparten Spezialgesetze auflegen und sozusagen für alle etwas separat regeln. Der Auffassung bin ich auch nach wie vor. Wir haben aber zum Ende der letzten Legislatur auch auf einem Podium mit den Musikschulen gemeinsam festgelegt, dass es eine Lösung sein kann, zuerst ein Musik- und Jugendkunstschulgesetz auf den Weg zu bringen, wenn es nicht zu einem Kulturfördergesetz kommt. Ich glaube, es ist auch unkompliziert möglich, im Ernstfall am Ende so etwas auch in eine größere Gesetzgebung zu überführen. All das sind Diskussionen, die wir schon geführt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rot-RotGrün hat auch jenseits von Gesetzgebungsfragen in der letzten Legislatur dafür gesorgt, dass die Finanzierung – das hat der Kollege Hartung hier auch angesprochen – der Musik- und Jugendkunstschulen auf viel breitere Füße gestellt wurde. Dazu brauchte es erst mal kein Gesetz. Für die Sicherheit und auch für die bessere Handhabbarkeit gerade auch in Personalfragen – das hat die Kollegin Baum angesprochen – ist es natürlich trotzdem wichtig, eventuell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Jetzt verwahren wir uns nicht gegen diese Diskussion. Wie eingangs genannt, finde ich es aber irgendwie schwierig. Wenn es wirklich eine fundierte Diskussion sein soll, die am Ende auch zu einem Ergebnis führt, dann finde ich die Einbringung jetzt gerade wirklich problematisch. Nichtsdestotrotz, wir sind da ja Arbeitstiere, wir machen das gern. Ich sage auch nur gleich vornweg, das hat die Kollegin Mitteldorf angesprochen: Mit einer Neuwahl im September ist dieses Gesetz nicht mehr umsetzbar, da können wir uns auf den Kopf stellen. Wir müssen hier Fristen einhalten, weil es die kommunale Selbstverwaltung betrifft. Um wirklich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, was am Ende auch tragfähig ist, sollten wir diese Fristen auch nicht ignorieren. Von daher finde ich das wiederum wirklich schwierig. Das müssen Sie sich dann aber im Ernstfall auf die Fahnen schreiben, Herr Kellner, und die Verantwortung übernehmen. Aber wie wir da mit den Ressourcen derjenigen umgehen, die eventuell auf solche Gesetzlichkeiten angewiesen sind, finde ich schon teilweise wirklich schwierig. Wir können damit leben, das in den Europa-, Kultur- und Medienausschuss zu überweisen und dort weiter zu diskutieren, aber vor dem Hintergrund – das sage ich ganz deutlich –, dass wir nicht glauben, dass wir das noch fertigbekommen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt die Diskussion, die Debatte aufmerksam verfolgt. Ich bin etwas überrascht und verwundert, wo doch große Einigkeit herrscht: Wir müssen hier unbedingt was machen, wir sind alle auf dem gleichen Weg, wir wollen das alle. Dass wir die Expertise von den Verbänden nutzen, ist doch selbstverständlich. Ich wusste nicht, dass Frau Mitteldorf mitgeschrieben hat. Das habe ich nicht gewusst, aber ich hätte mich auch nicht daran gestört, weil ich dann weiß, dass das Gesetz viel schneller durchgeht. Dann rede ich hier immer, wir brauchen Zeit, man spricht vom Schweinsgalopp. Das ist alles nicht unser Ansinnen. Wir wollen in das parlamentarische Verfahren, in das ganz normale parlamentarische Verfahren. Wenn ich höre, dass alle das Gleiche wollen, also Rot-Rot-Grün will das, wir bringen es ein, auch die AfD möchte es, hat noch mal auf ihren Gesetzentwurf zurückverwiesen – der steht aber heute nicht zur Diskussion, sonst hätten wir über Ihren ersten Entwurf, den Sie eingebracht hatten, noch mal sprechen können –, dann muss es doch möglich sein, dieses Gesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. Jetzt kommt immer der Hinweis, wir sind ja nur noch bis zum 19.07.2021 hier. Ich weiß zwar nicht, wo Sie das herhaben. Von Frau Mitteldorf wird das genauso wie von der Kollegin der Grünen immer wieder vorgetragen. Wenn das so wäre, Ihrer Argumentation und Logik folgend, bräuchten wir heute nicht hier sitzen. Wir haben heute jede Menge Überweisungen gemacht, dann bräuchten wir nicht hier sitzen. Da könnte jeder Redner kommen und sagen: Wir brauchen keine Überweisung mehr, weil wir ja nicht mehr lange da sind. Entschuldigung: Wir sind so lange hier und haben so lange Entscheidungen zu treffen und Gesetze auf den Weg zu bringen, wie wir da sind. Da ist es mir egal, ob wir uns am 19.07. auflösen oder nicht. Das ist heute nicht das Thema.
(Beifall AfD, CDU)
Da bin ich wirklich mehr als überrascht und enttäuscht, dass man so eine Argumentation bringt, um ein Gesetz infrage zu stellen, ob man das überhaupt verabschieden kann, was alle wollen. Das muss mir jemand erklären. Noch ist der Landtag hier in Gang und das ist auch gut so.
(Beifall CDU)
Es wird sich am 19.07. zeigen, ob es dabei bleibt.
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Vielen Dank. Herr Kellner, jetzt frage ich Sie mal: Können Sie in etwa abschätzen, wie lang wir in der Regel für einen parlamentarischen Prozess inklusive Sommerpause, Anhörungspflicht – kommunale Selbstverwaltung – und der Verfassungsfrage bei solchen Gesetzen brauchen? Und dann bitte ich Sie, noch mal auszuführen, wie viele Tage es bis zum 26.09. dauert, wo eine Neuwahl stattfinden soll, und wie Sie glauben, das übereinander bringen zu können, dass wir es zeitlich schaffen können, diesen Gesetzentwurf verfassungskonform zu behandeln.
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Wir wissen, wie lange solche Verfahren laufen. Aber ich will noch mal zurückkommen. Ich weiß nicht, wie lange das Parlament hier sitzt. Das ist jetzt auch nicht meine Aufgabe. Wir haben heute einen Gesetzentwurf vorliegen, den wollen wir ins parlamentarische Verfahren bringen. Vielleicht weiß ja jemand hier mehr als ich. Also ich sage: Am 19.07. – wenn der Antrag Bestand hat, der gestern eingebracht wurde – wird der hier verhandelt und beraten und entschieden. Danach können wir sehen, wie es weitergeht. Ich mache heute keine Diskussion, keine Debatte über „Neuwahl und nicht Neuwahl“. Das liegt mir fern. Jetzt geht es um den Gesetzentwurf. Wenn ich höre, dass man da schon die Frage aufwirft: Kriegen wir das zeitlich hin? Dann muss man das den Verbänden erklären, die seit 20 Jahren danach rufen. Jetzt haben wir uns auf den Weg gemacht. Frau Mitteldorf, mich wundert es wirklich, Sie haben aktiv mitgearbeitet, wie Sie gerade gesagt haben, aktiv. Dann wundert es mich schon, warum Sie den Gesetzentwurf nicht schon vor längerer Zeit eingebracht haben.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Dann haben Sie mir nicht zugehört!) Dann hätte Rot-Rot-Grün den einbringen können. Jetzt haben wir ihn eingebracht und man versucht, uns zu erklären, dass das alles nicht geht, weil uns die Zeit davonläuft. Ich würde es ganz unaufgeregt sehen: Wir bringen den heute ein, der soll an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen werden. Dann kann man alles in Ruhe diskutieren. Dann wird die Zeitschiene festgelegt, was die Anhörung anbelangt, was die kommunalen Spitzen anbelangt. Ich denke, da finden wir auch einen Weg, dass wir ein Gesetz auf den Weg bringen, das den Musikschulen und auch Jugendkunstschulen gerecht wird, damit wir natürlich auch – das ist ja wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen – eine Sicherheit reinbekommen. Wir reden hier immer noch von freiwilligen Leistungen. Wir wissen alle, wer in Parlamenten, Kreistagen, Stadträten, Gemeinderäten unterwegs ist: Wenn es um freiwillige Leistungen geht, wenn gespart werden muss, schaut man nach den freiwilligen Leistungen. Genau das passiert immer wieder auch bei Musik- und Jugendkunstschulen. Deswegen haben wir in § 8 auch diese 50-prozentige Beteiligung drinstehen – ähnlich gelagert wie beim Kulturlastenausgleich: Wir fordern und fördern. Das ist auch ein Grundsatz, den wir hiermit verfolgen wollen. Ich denke, mit der Expertise der Verbände – und Frau Mittelsdorf –
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Ich
heiße übrigens immer noch Frau Mitteldorf, Herr Kellner!) Mitteldorf – haben wir das Gesetz heute auf den Weg gebracht. Ich bitte darum, dass das an den Europa-, Kultur- und Medienausschuss überwiesen wird. Dann werden wir weitersehen, welche Zeit wir dafür brauchen oder nicht. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Abgeordneter Worm, Sie haben noch 2 Minuten.
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann gut verstehen, wenn von linker Seite jetzt so ein bisschen ein Problem damit besteht, wenn wir als CDU diesen Gesetzentwurf eingereicht haben. Aber ich muss deutlich sagen, liebe Kollegen von Rot-Rot-Grün: Sie hatten sieben Jahre Zeit, sich des Themas anzunehmen.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Sie
27 Jahre!) Das ist – ja. Aber man kann ja aus der Vergangenheit lernen, und das haben wir getan. Im Gegensatz zu Ihnen haben wir jetzt einen Gesetzentwurf eingereicht
(Beifall CDU)
und – ja – Frau Mitteldorf, weil Sie gesagt haben, Sie haben da aktiv als Vorsitzende der Jugendkunstschule Nordhausen hier mitgearbeitet: Das ist doch gut. Das zeigt doch deutlich, dass wir erstens damit überhaupt kein Problem haben und zweitens,
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Sie
wussten das nicht!) natürlich wusste ich das. Ja, Herr Kellner wusste es vielleicht nicht, aber das spielt jetzt auch keine Rolle.
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Ich wusste es zum Beispiel, aber das Problem ist doch nicht, dass es hier ... Aus unserer Sicht geht es um die Musikschulen in Thüringen und die Jugendkunstschulen. Es geht nicht um fraktionelle oder persönliche Befindlichkeiten. Uns geht es in der Frage um die Sache, und demzufolge kann man bei diesem Thema natürlich auch entsprechend agieren. Wenn hier dann noch solche Fragen wie „Diskontinuität der Finanzierung“ aufgeworfen werden: Ich sage mal, spätestens zu dem Zeitpunkt, als wir unseren Änderungsantrag für den letzten Haushalt gebracht haben, für die Musikschulen 6 Millionen Euro einzustellen, hätten Sie doch merken müssen, dass es uns um die Sache geht und in der Sache auch ernst ist. Deswegen: Wir haben es insgesamt alle ein Stück weit in der Hand, wie schnell dieser Gesetzentwurf in den Ausschüssen bearbeitet wird und wann dieses Gesetz verabschiedet wird. Deswegen sollte man hier nicht schon wieder alle Probleme aufzeigen, die es da geben könnte, sondern sich mal ordentlich an die Sache ranmachen und ein Ergebnis herbeiführen. AfD, nur noch ganz kurz: Ihr Gesetzentwurf oder Antrag war nicht wirklich genau, Jugendkunstschulen waren hier überhaupt nicht mit einbezogen und auch auf die Frage der dauerhaften Förderung gab es keine Antwort. Deswegen wurde der damals abgelehnt, weil das durch die Kollegin Kniese so thematisiert wurde. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Danke. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung hat auch davon abgesehen, sich zu Wort zu melden. Dann würden wir in die Ausschussüberweisungsfragen einsteigen. Ich habe jetzt unterschiedliche Ausschüsse wahrgenommen, bin mir aber nicht sicher, was ein Antrag war und was nicht. Deswegen: Europa, Kultur und Medien ist – glaube ich – der Naheliegendste. Da gab es einen Antrag auf Überweisung, und die FDP-Fraktion hat noch eine Überweisung an den Bildungsausschuss beantragt, richtig? Gibt es weitere Ausschussüberweisungsanträge? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir jetzt erst einmal über die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Überweisung stattgegeben. Wir stimmen noch über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die FDP-Fraktion und die Kollegin Mitteldorf. Wer stimmt dagegen? Das sind die restlichen Abgeordneten des Hauses. Stimmenthaltungen? 3 Stimmenthaltungen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss abgelehnt. Dann müssen wir auch nicht über die Federführung abstimmen, weil wir nur den einen Ausschuss haben. Sehr gut. Dann können wir auch den Tagesordnungspunkt 13 schließen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 17 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3579 ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die Aussprache und als Erste erhält die Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten hier heute einen Gesetzentwurf, der tatsächlich nur einen kleinen Punkt einer Änderung enthält, der aber sehr wichtig ist. Viele erinnern sich vielleicht, dass wir noch auf der Messe tagend das Thema hatten, dass das Kindergartengesetz dahin gehend geändert wurde, Gebühren zu erstatten, wenn Landesregelungen dazu führen, dass Kindergärten geschlossen werden, sodass Eltern in der Zeit keine Beiträge bezahlen müssen oder die Beiträge zurückerstattet bekommen. So weit, so gut. Nun wissen wir alle, dass inzwischen die Bundesregierung eine Bundesnotbremse aufs Gleis gesetzt hatte, die dazu geführt hat, ab einer Inzidenz von 165 ebenfalls die Einrichtungen zu schließen. Mit dem Gesetz schließen wir nun die Lücke, indem wir sicherstellen, dass auch die Gebühren erstattet werden, wenn Kindergärten aufgrund der Bundesnotbremse geschlossen werden – diese landesgesetzliche Regelung gab es nämlich bis jetzt nicht –, sodass die Eltern – in Anführungszeichen – nicht dafür bestraft werden, weil die Anordnung von einer anderen Ebene kommt. In diesem Sinne bitten wir um Überweisung an den zuständigen Ausschuss und dann natürlich auch um Zustimmung zu dem Vorhaben. Es geht darum, die Eltern in dieser ohnehin schon schwierigen Zeit zu entlasten, wo sie die Kinderbetreuung eben nicht wie gewohnt in Anspruch nehmen können. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Thrum das Wort.
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, mal wieder geht es darum, die Auswüchse der verfehlten Corona-Maßnahmenpolitik zu korrigieren, eine Maßnahmenpolitik, die auf allen Ebenen gigantische Kollateralschäden verursacht hat. Und wenn es heute wieder um Ausgleichszahlungen aufgrund pandemiebedingter Schließungen geht, dann ist es mir wichtig, noch mal die Auswüchse im Gesamtkontext zu betrachten. Denken wir an die Ungleichbehandlung gegenüber dem Einzelhandel. Dieser wurde zugenagelt und enteignet, während sich bei den reichsten im Land, beispielsweise den großen Handelsketten, die Umsätze vervielfachten. Der DAX erreicht mitten in der Corona-Krise einen neuen Höchststand. Die wertvollsten Konzerne wurden also für Finanzjongleure noch attraktiver und die Schere zwischen Arm und Reich geht weiter auseinander. Und wer hätte das für möglich gehalten? Diese rot-rot-grüne Landesregierung – die linkste Landesregierung, die es überhaupt in Deutschland gibt – fährt genauso wie die CDU-geführte Bundesregierung immer und immer wieder gegen das Schienbein des kleinen Mannes,
(Beifall AfD)
und nicht nur gegen das Schienbein des kleinen Mannes, sondern generell gegen die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Denken wir dabei an unsere Kinder und Jugendlichen. Die wurden über Monate hinweg zu Hause eingesperrt, ihnen wurde das Lernen zu Hause selbst überlassen – gestresste Familien, gesteigerte Angststörungen und Depressionen natürlich inbegriffen. Dem Lernen zu Hause wurde unterdessen durch Forschung der Frankfurter Goethe-Universität ein Bildungseffekt gleich der Sommerferien bestätigt – also gleich Null. Ganze Schülergenerationen werden somit um ihre Bildungschancen gebracht, meine Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Re-
den Sie mal zum Thema!) Was hat man sich in den letzten Monaten noch so geleistet? Zwangsweise und gegen unseren Willen wurden verpflichtende Tests an den Schulen eingeführt. Dieser Spaß hat uns hier in Thüringen in den letzten drei Monaten 25 Millionen Euro gekostet.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Können
Sie mal zum Thema reden?) Diese Tests waren nahezu wirkungslos. Eine Positivrate von 0,2 bestätigt das, Herr Tischner, und nun soll es ab Juli auch keine Pflichttests mehr geben. Was aber bleibt, sind 25 Millionen Euro, die mehr oder weniger zum Fenster herausgeschmissen wurden. Für 25 Millionen Euro, Herr Tischner, hätten wir uns für das kommende Schuljahr 200 neue Lehrer hier in Thüringen leisten können.
(Beifall AfD)
Für 25 Millionen Euro hätten wir für die breite Masse in Thüringen die Sportförderung verdoppeln können. Stattdessen haben Sie von Rot-Rot-Grün bis Schwarz unseren Kindern den Sport, der für die Gesunderhaltung so wichtig ist, verboten und dafür aber der Pharmaindustrie den Rachen gefüllt.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Insgesamt hat die Corona-Krise den deutschen Steuerzahler im Jahre 2020 sage und schreibe mehr als 1,3 Billionen Euro gekostet. Unsere Kinder werden über viele Jahre diese Zeche zahlen müssen. Dieses Geld hätten wir uns großteils sparen können, denn unsere Devise lautete und lautet: Schluss mit Lockdown, nie wieder Lockdown mit seinen pauschalen Schließungen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: So ein
Quatsch!)
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Thema!) Anstatt mit der Gießkanne jetzt hier über dem Land Geld zu verteilen, wären diese Milliarden in einer Reform der Klinikfinanzierung besser angelegt gewesen,
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Reden Sie
zum Thema!) vor allem, wenn man sich vorstellt, dass eine Überlastung der Krankenhäuser der angebliche Grund für diese Kita-, Hort- und Schulschließungen, Freiheits- und Grundrechtseinschränkungen war. Fest steht: Sie haben das Gesundheitswesen über viele Jahre kaputtgespart. In Thüringen haben Sie, werte Altparteienvertreter, in den letzten Jahren die Hälfte aller Krankenhäuser geschlossen. Im Corona-Jahr 2020 wurden im Schleizer Krankenhaus drei Viertel der Bettenkapazitäten abgebaut und keiner der …
(Unruhe CDU)
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf erstens um ein bisschen Ruhe im Raum bitten und, Herr Thrum, entschuldigen Sie bitte einen Moment. Danke schön. Ich sehe zwar, dass Sie der Meinung sind, dass der Redner hier vorn nicht zum Thema spricht.
(Beifall CDU, SPD)
Allerdings ist er immer bei Schulen und beim Infektionsschutzgesetz und ich werte das als lange Schleife, um zum Punkt zu kommen. Deswegen unterbreche ich das hier nicht und ich bitte jetzt um Ruhe. Herr Thrum hat das Wort.
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Es geht um den Gesamtkontext, ich habe das anfänglich beschrieben. Stattdessen wurden durch Subventionsfehlanreize die gemeldeten Bettenzahlen vielfach manipuliert, das bestätigt uns der Bundesrechnungshof. Deshalb brauchen wir im Gesundheitswesen dringend ein Umdenken statt pauschaler Kita-, Hort- und Schulschließungen. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass wir die Eltern nicht für eine Leistung bezahlen lassen, die sie gar nicht in Anspruch genommen haben. Deshalb muss es auch bei bundesunmittelbaren Vorgaben, die wir von Anfang an abgelehnt haben, natürlich eine Erstattung der Mindereinnahmen geben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Nächster erhält Abgeordneter Reinhardt für die Fraktion Die Linke das Wort.
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Solidarisch durch die Krise: Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kam da schon wieder von Ihnen aus der AfD-Fraktion, dass Sie sich nicht angesprochen gefühlt haben? Das finde ich immer sehr verwunderlich, wenn man die demokratischen Fraktionen begrüßt, dass Sie sich dann immer aufregen, dass Sie nicht angesprochen werden. Das sagt, glaube ich, mehr über Sie aus als über die Begrüßungsformel.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Reden Sie
zum Thema!) Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Erzieherinnen, liebe Eltern, liebe Familien! Heute sprechen wir erneut über das Erstattungsgesetz für die Gebühren einer nicht in Anspruch genommenen Bildungs- oder Betreuungsleistung in unseren Kindergärten, in den freien Schulen oder an unseren Horten. Ich bin mir sicher, dass die Kämmerer unserer Landkreise und Kommunen auch diesen Redebeiträgen hier aufmerksam folgen können, denn sie sind bisher schon auf Grundlage unseres Gesetzes in Vorkasse gegangen, auch die Träger, die die Gebühren für die Familien und Eltern erstattet oder verrechnet haben. Wir stehen dafür und standen dafür – nicht nur im März dieses Jahres, als wir dieses Gesetz beschlossen haben, sondern auch schon im Vorjahr, als wir es pauschal mit der Gebührenerstattung beschlossen haben –, dass wir Familien in der Krise entlasten wollen. Genau um diese Entlastung der Familien in der Krise geht es auch heute und erneut in unserer Anpassung des Gesetzes. Sie ist notwendig geworden, weil sich die Bundesregierung endlich durchgerungen hat, eine Bundesnotbremse zu arrangieren, und beispielsweise im Bereich der Kindergärten die Anordnung erlassen hat, dass ab einer Inzidenz von 165 die Kindergärten geschlossen werden, und damit unsere Landesanordnung eben nicht mehr trägt. In unserem Gesetz, das wir im März dieses Jahres beschlossen haben, zielen wir allerdings nur auf landesrechtlich oder kommunalrechtliche Schließungen und Anordnungen ab. Damit nun jene Kommunen und Kreise und die dort wohnenden Eltern, die von dieser Bundesanordnung ab der Inzidenz von 165 betroffen sind, auch in den – ich sage mal – aus unserer Sicht berechtigten Anspruch kommen, von ihren nicht in Anspruch genommenen Kosten für die Bildung und Betreuung zu profitieren, wollen wir dieses Gesetz ändern. Wir wollen es deswegen ändern, weil für uns Bildung eine wesentliche Sache für die Zukunft ist, in der wir leben wollen, und weil wir es als gerecht empfinden. Deshalb ist es relativ einfach: Wir fügen die beiden Worte „bundes- oder“ ein. Damit haben wir bundesund landesrechtliche Vorgaben. Dann kann diese Erstattung dieser Mindereinnahmen stattfinden und direkt bei den Familien hier in Thüringen ankommen. Bildung ist uns nicht nur in der Corona-Zeit wichtig. So erlauben Sie mir zumindest den Kommentar, dass wir als Linke für die Gebührenfreiheit in den Kindergärten per se stehen. Hätte man es schon komplett für die fünf Kindergartenjahre durchgeführt, hätte es dessen gar nicht bedurft. Auch so, sage ich, sollte es in Zukunft ein wichtiges Ziel sein, die Gebührenfreiheit für unsere Kindergärten fortzuführen. Nun aber beantrage ich die Ausschussüberweisung an den Bildungsausschuss und hoffe auch dort auf ein verkürztes Verfahren, sodass wir noch in dieser Legislatur schnell die Refinanzierung aufgrund bundesrechtlicher Anordnungen durchführen können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Tischner für die CDU-Fraktion das Wort.
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch mal erinnern: Wir sprechen heute über ein Gesetz, was wir im März ohne Gegenstimme hier im Thüringer Landtag beschlossen haben. Ich bin Frau Rothe-Beinlich und dem Kollegen Reinhardt dankbar, die noch mal darauf hingewiesen haben, was eigentlich in dem Gesetz steht,
(Beifall DIE LINKE)
denn das konnte man dem Beitrag des Kollegen von der AfD nicht so richtig entnehmen. Es geht darum, dass wir im Grunde jetzt im Gesetz auch die Möglichkeit einräumen, wenn bundesrechtliche Regelungen dazu geführt haben, dass wir leider unsere Einrichtungen schließen mussten, um letztendlich eine größere Problematik – eine große, riesige Pandemie –, die Überflutung unserer Kliniken zu verhindern, zu gewährleisten, dass das mit hineinkommt. Deswegen, glaube ich, ist es gut und richtig, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen, dass wir es schnell und zügig auf den Weg bringen. Mir ist beim Lesen des Gesetzentwurfs eingefallen, dass Minister Holter damals beim Beschluss des Gesetzes Bismarck zitiert hat. In der Tat ist das Zitat, das Sie damals hatten, vielleicht auch ein kleiner Grund dafür, dass wir heute hier noch mal stehen. Nichtsdestotrotz regeln wir das jetzt, glaube ich, gemeinsam schnell und zügig, weil – wie es auch gerade gesagt worden ist – vor allem die Träger und die Kommunen darauf warten, dass die Erstattungen dann auch schnell fließen können. Danke schön.
(Beifall CDU)
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Vielen Dank. Die Landesregierung hat von einer Wortmeldung abgesehen. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Auch das kann ich nicht erkennen. Ich habe jetzt Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport wahrgenommen. Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Das kann ich nicht erkennen. Dann würde ich das abstimmen. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Dann verfahren wir so und der Überweisung ist stattgegeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde trotz der Tatsache, dass es erst kurz vor 13.00 Uhr ist, jetzt in eine Mittagspause einsteigen, weil es den Wunsch auch von mehreren Seiten gab, dies zu tun. Gibt es dagegen Widerspruch? Dann würden wir jetzt in eine halbstündige Mittagspause bis 13.25 Uhr eintreten. Dann geht es weiter mit den Wahlen.
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 76 und 77 . Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3637 Ich gebe folgenden Hinweis: Wie Ihnen bekannt ist, sind noch immer zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag für eine zweite Wahlwiederholung liegt Ihnen in der Drucksache 7/3637 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Jens Cotta und Herr Abgeordneter Lars Schütze. Die notwendige Vorberatung – einen kleinen Moment, ich würde doch mal um etwas mehr Ruhe in den Reihen der Abgeordneten bitten, gerade – von mir aus gesehen – auf der linken Seite. Danke schön. Die notwendige Vorberatung in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrates am 25. Mai 2021 stattgefunden. Ich frage an dieser Stelle: Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Wortmeldungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann komme ich zu Tagesordnungspunkt 77 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3638 Auch hier folgender Hinweis: Genau wie unter dem vorherigen Punkt ist bekannt, dass der Landtag bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10Kommission gewählt hat. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, also 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/3638 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Corinna Herold. Auch hier die Frage: Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wortmeldungen kann ich auch nicht sehen. Dann kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Für die Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich frage in die Runde: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle dies fest. Außer Herr Rudy.
(Heiterkeit AfD)
So, schön Herr Rudy, dass Sie doch noch an der Wahl teilgenommen haben. Damit stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um die Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich während der Auszählung der Stimmen den Tagesordnungspunkt 78 auf Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Ich gebe folgenden Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen, zwei weitere Zusatzfragen dürfen entsprechend § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung aus der Mitte des Landtags gestellt werden. Bevor ich jetzt den ersten Fragesteller aufrufe, würde ich um etwas mehr Ruhe bitten, herzlichen Dank. Erster Fragesteller ist Abgeordneter Knut Korschewsky mit der Drucksache 7/3521. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Entwicklung des Freistaats Thüringen als Tourismusland für 2022 und Folgejahre Seit Juni 2021 sind für die deutsche Tourismusbranche Lockerungen in signifikantem Umfang im Rahmen der Corona-Krise erfolgt. Einige Regionen in Deutschland haben vom Inlandstourismus trotz Corona-Pandemie im Jahr 2020 profitiert bzw. konnten ihre Übernachtungszahlen halten. Beispielsweise geht aus dem Bericht des MDR vom August 2020 hervor, dass die Sächsische Schweiz laut Angaben der Tourismus Marketing Gesellschaft – TMGS – genauso gut gebucht wurde wie im Jahr zuvor. Die Deutsche Zentrale für Tourismus geht davon aus, dass der Deutschlandtourismus in den nächsten Jahren einen wesentlich höheren Stellenwert im Tourismusmarkt haben wird. Gleichzeitig muss wesentlich mehr in ausländische Quellmärkte investiert werden, um nach der Corona-Krise wieder Gäste nach Thüringen zu holen. Für die deutschlandweite Vermarktung des Thüringentourismus, aber auch für die internationalen Quellmärkte hat die Internationale Tourismusbörse ITB eine herausgehobene Rolle gespielt. Die ITB wird im Jahr 2022 nach zwei Corona-Pandemie-Jahren wieder vor Ort in Berlin stattfinden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden konkrete Reiseziele in Thüringen im Rahmen der Thüringer Tourismusstrategie 2025 mit dem Neustart nach Corona beworben, um den Inlandstourismus zu fördern, beispielsweise im Rahmen der Positionierung zu „Thüringen als Familienmarke“? 2. Gibt es im Rahmen der Weiterentwicklung des „Thüringen Tourismus“ eine spezielle Vorbereitung hinsichtlich der strategischen Ausrichtung des Thüringer Auftritts auf der ITB 2022? 3. Mit welchem thematischen Schwerpunkt wird das Bundesland Thüringen auf der ITB im März 2022 vertreten sein? 4. Wird in der Strategie zum touristischen Neustart auch der Trend „Workation“ – arbeiten, wo andere Urlaub machen – berücksichtigt und in die strategische Ausrichtung des Thüringer Auftritts zur ITB 2022 einbezogen? Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Kerst.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit der Kampagne „Querbeet durch Thüringen“ werden potenzielle Gäste auf das überregional bedeutsame Event der BUGA 2021 genauso aufmerksam gemacht wie auf die zahlreichen Thüringer Schlösser, Parks und Gärten. Da Thüringen mit der BUGA in Erfurt in diesem Jahr über ein Alleinstellungsmerkmal verfügt, erfolgt bei dieser Kampagne ganz bewusst eine Abgrenzung von den Themen „Wandern“ und „Radfahren“, mit welchen die meisten anderen Bundesländer arbeiten. Die Kampagne wird zudem über eine Kooperation mit der Deutschen Zentrale für Tourismus auch an die Auslandsmärkte adressiert. So wurde zum Beispiel für ein dänisches TV-Format ein Beitrag zum Urlaubsziel Thüringen im Thüringer Wald und im Hainich gedreht. Flankierend zur Kampagne „Querbeet“ wird es in diesem Jahr weitere Werbemaßnahmen der TTG für Gäste aus dem Inland geben, unter anderem zu den Themen „Kulturerbe“ sowie „Radland Thüringen“ und auch zum Thema „Weihnachten“. Zu den Fragen 2 und 3, die ich gern gemeinsam beantworten möchte: Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Internationale Tourismusbörse im Jahr 2022 nach zwei Jahren Corona-Pandemie wieder vor Ort in Berlin stattfindet. Allerdings liegen aktuell keine konkreten Planungen der ITB vor. Sobald diese vorliegen, werden die Planungen für eine Präsenz konkretisiert. Die sehr kurzfristige Absage der ITB 2020 hat bei der TTG einen finanziellen Schaden von insgesamt 515.000 Euro verursacht, davon entfielen allein 427.000 Euro auf den Standbau. Zu Frage 4: Das Thema „Workation“ ist nicht Bestandteil der Strategie zum touristischen Neustart. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich mache gleich zwei Nachfragen, dann habe ich sie hintereinander weg. Die erste Nachfrage noch mal zur ITB: Kann ich davon ausgehen, dass das Land Thüringen, sobald die Planungen auf der ITB oder in Berlin vonstattengehen, einen Auftritt auf der ITB plant und dieser dementsprechend vorbereitet wird? Und die Frage 2: Wir leben ja nicht erst seit Corona, sondern auch schon davor durchaus im Internetzeitalter. Viele Werbemaßnahmen in anderen Bundesländern werben ganz konkret mit bekannten Influencern für ihre Regionen. Ist es mittlerweile auch für Thüringen geplant, mit bekannten Influencern für die Tourismuswirtschaft in Thüringen zu werben?
Zu der ersten Frage: Es hat tatsächlich sehr viel damit zu tun, dass die ITB Berlin selbst noch konkrete Angebote für die jeweiligen Aussteller machen muss. Da diese noch nicht vorliegen – wie ich gerade erwähnt habe –, ist es momentan noch nicht gesichert, wie eine Präsenz Thüringens auf der ITB stattfinden wird. Wir gehen aber momentan sehr stark davon aus, dass wir auch diese Planung dann vollziehen können und dass Thüringen dann auch nächstes Jahr dabei sein wird. Aber, wie gesagt, das hängt davon ab, welche konkreten Angebote die ITB Berlin im Rahmen der Pandemie für die Ausstellerinnen und Aussteller anbieten wird. Zu Frage 2: Es gibt die Zusammenarbeit mit den Markenbotschaftern, die vielleicht nicht ganz analog zu den Influencern zu sehen ist. Aber die Markenbotschafter werden natürlich auch eingesetzt, um die Kampagnen auch digital fortzuführen. Darüber hinaus gibt es mittlerweile Zusammenarbeit seitens der TTG mit Bloggern, wie Influencer ja auch genannt werden können, die ganz bewusst über Thüringen bloggen – entweder Camping, Zelten oder eben Wandern in Thüringen – und das dann mit der Community begleiten. Danke.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Somit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, gestellt durch Frau Abgeordnete Hoffmann in der Drucksache 7/3540.
Vielen Dank, Herr Präsident. Zukunft eines Klinikums in der Kreisstadt Hildburghausen Zur Schließung der Geburtsstation und einer möglichen Verkleinerung oder Schließung weiterer Stationen in einem Hildburghäuser Klinikum ergeben sich zusätzliche Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurde ein Gutachten respektive wann wurden Gutachten zum Sachverhalt Verkleinerung, Schließung oder Weiterführung von einzelnen Stationen oder des gesamten Klinikums durch die Klinikleitung in Auftrag gegeben? 2. Zu welchem Ergebnis kam das respektive kamen die Gutachten hinsichtlich Verkleinerung, Schließung oder Weiterführung von Stationen oder des gesamten Klinikums? 3. Welche Geldsumme müsste nach Kenntnis der Landesregierung der Landkreis Hildburghausen für die Auflösung des zwischen dem Klinikum und dem Landkreis geschlossenen Gesellschaftervertrags aufbringen? 4. Welche Aufgabe hat der Aufsichtsratsvorsitzende und der Landrat des Kreises Hildburghausen bei Erhalt, Verkleinerung oder Schließung von Krankenhausstationen oder des Krankenhauses?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu 1. und 2. – das möchte ich gern im Zusammenhang beantworten: Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob und wann Gutachten zu dem nachgefragten Sachverhalt durch die Klinikleitung in Auftrag gegeben wurden und damit auch nicht, zu welchen Ergebnissen mögliche Gutachten gekommen sind. Zu Frage 3: Die Summe ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu Frage 4: Der Landkreis Hildburghausen ist Mitgesellschafter der REGIOMED GmbH, zu der das Krankenhaus in Hildburghausen gehört. Somit kann er sich in der Gesellschafterversammlung einbringen, wenn die Geschäftsführung Pläne zur Umstrukturierung des Krankenhauses Hildburghausen vorlegt. Darüber hinaus ist der Landkreis nach der Thüringer Kommunalordnung verpflichtet, die erforderlichen Aufgaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu erfüllen. Hierzu gehört auch, sich um die Fragen der Sicherstellung einer stationären medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu kümmern, beispielsweise indem Konzepte zur Umstrukturierung des Kreiskrankenhauses im Kreistag beraten und beschlossen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch den Abgeordneten Walk in der Drucksache 7/3561. Bitte, Herr Abgeordneter.
Danke, Herr Präsident. Eingeschränkte Dienstfähigkeit und Krankenquote im Polizeivollzugsdienst Laut Antwort der Landesregierung auf meine letzte Mündliche Anfrage sind laut Organisations- und Dienstpostenplan derzeit 5.726 von 6.542 Stellen im Polizeivollzugsdienst besetzt. Um ein genaueres Bild der tatsächlichen Polizeistärke zu erhalten, ist es erforderlich, die Zahl der eingeschränkt dienstfähigen Beamten, der Beamten in Mutterschutz und Elternzeit und die Krankenquote zu erfahren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte waren mit Stichtag 1. Mai 2021 bei der Thüringer Polizei nur eingeschränkt dienstfähig, in Mutterschutz und in Elternzeit? 2. Wie viele Polizeivollzugsbeamte waren jeweils zum Jahresende von 2017 bis 2020 eingeschränkt dienstfähig, in Mutterschutz und in Elternzeit? 3. Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? 4. Welche Krankenquote hatten die Polizeivollzugsbeamten im Jahr 2020?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Mit Stand 1. Mai 2021 waren 379 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Thüringer Polizei auf Grundlage eines polizeiärztlichen Gutachtens eingeschränkt polizeidienstfähig im Sinne des § 105 Abs. 2 Thüringer Beamtengesetz. Diese werden unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen auf geeigneten Funktionen des Polizeivollzugsdienstes eingesetzt. Im Mutterschutz befanden sich 13 Polizeivollzugsbeamtinnen und in Elternzeit 96 Polizeivollzugsbeamtinnen und beamte der Thüringer Polizei. ‑ Die Fragen 2 und 3 möchte ich zusammen beantworten: Die Erhebung von konkreten Zahlen im Sinne der Fragestellung würde immer nur eine Momentaufnahme abbilden. Von daher werden keine konkreten Zahlen über Abwesenheiten von Bediensteten der Thüringer Polizei aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit als solche statistisch erfasst. Auch eine statistische Erfassung über die Entwicklung der Anzahl eingeschränkt polizeidienstfähiger Beamtinnen und Beamten erfolgt nicht. Dahingegen wird die durchschnittliche Krankenquote bei der Thüringer Polizei jeweils rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr statistisch jährlich erhoben. Damit komme ich zur Antwort auf Ihre Frage 4: Die durchschnittliche Krankenquote der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei der Thüringer Polizei betrug für das Jahr 2020 11,43 Prozent.
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung. Sie haben jetzt die Zahlen mitgeteilt, die für den 1. Mai 2021 gelten, und dass Sie die Zahlen für 2020 und zurückliegend bis 2017 nicht haben – mit der Begründung, dass es statistisch nicht erfasst wird. Das ist nicht nachvollziehbar, weil für den 01.05.2021 haben Sie sie ja auch. Und anlässlich meiner Kleinen Anfrage aus dem Jahr 2017 haben Sie mir seinerzeit auch die Zahlen für 2017 eingeschränkt mitgeteilt – Mutterschutz, Elternzeit. Das ist ein Widerspruch.
Es kann sein, dass diese Zahlen dann händisch erfasst und nachrecherchiert wurden. Ich gehe davon aus, dass hier keine Statistiken geführt werden. Ich lasse das gern noch einmal überprüfen. Wenn das anders sein sollte, bekommen Sie eine ergänzende schriftliche Antwort.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Eine Nachfrage, und zwar: 11,43 Prozent ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisherigen Höchststand im Jahr 2018. Gibt es seitens des Ministeriums diesbezüglich schon Erklärungsansätze? Ist das nur mit Corona erklärbar? Denn vom Ministerium wurde als Grund für die Krankenquote beispielsweise immer angegeben: aufgrund des hohen Altersdurchschnitts. Aber der müsste jetzt langsam zurückgehen, da Sie ja mehr einstellen.
Deutliche Steigerungen sehe ich jetzt nicht. Sie haben recht, es ist eine Steigerung. Wenn man sich die Entwicklung der Krankenquote seit 2016 anschaut, dann stellt man fest, dass die Entwicklung wie folgt stattgefunden hat: 2016 10,01 Prozent, 2017 10,35 Prozent, 2018 10,68 Prozent, 2019 10,56 Prozent und 2020 11,7 Prozent. Das ist die Quote für den gesamten Polizeibereich. Seit 2019 differenzieren wir dann noch zwischen den Polizeivollzugsbeamten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten. Und da ist es so, dass wir bei den drei Beschäftigtenbereichen unterschiedliche Entwicklungen haben. Zum Beispiel kann man feststellen, dass die Krankenquote bei den Tarifbeschäftigten, die 2019 bei 9,02 Prozent lag, zurückgegangen ist. Im Jahr 2020 lag sie dort nur bei 8,81 Prozent. Bei den Verwaltungsbeamten ist die gleiche Entwicklung zu verzeichnen gewesen: 9,75 Prozent 2019 und 9,32 Prozent 2020. Bei den Polizeivollzugsbeamten ist sie geringfügig gestiegen – sie ist gestiegen, da haben Sie recht –, von 10,8 auf 11,43 Prozent. Wo die Ursachen dort genau liegen, weiß ich nicht. Aber wir sind natürlich gehalten – und das beantwortet Ihre Frage –, diese Entwicklung aufmerksam zu beobachten und im Rahmen des Gesundheitsmanagements diesen Entwicklungen vorzubeugen bzw. unseren Mitarbeitern Angebote zur Gesunderhaltung zu unterbreiten – das passiert auch – und bei Erkrankungen natürlich zu helfen. Das erfolgt dann im Rahmen der Beihilfe, die wir gewähren.
Eine zweite Frage habe ich: Und zwar weiß ich aus meiner Kleinen Anfrage, die ich diesbezüglich dieses Jahr schon gestellt habe, dass insbesondere 2020 der Krankenstand in einzelnen Inspektionsdiensten enorm hoch war. Der Krankenstand im ID geht in einzelnen Städten teilweise auf 15 bis 16 Prozent hoch. Gibt es speziell dafür einen Erklärungsansatz, wieso gerade in diesen Außenbereichen – die kommen ja mit den Leuten draußen in Kontakt?
Das ist jetzt eine sehr pauschal gestellte Frage, die ich Ihnen nur sehr pauschal beantworten könnte. Hier müsste man dann den Blick auf die einzelnen Dienststellen richten. Die Ursache kann natürlich in der enormen Arbeitsbelastung des vergangenen Jahres liegen. Aber ich will jetzt hier nicht spekulieren. Wir müssen uns die Ursachen für solche exorbitanten Steigerungen, wie sie jetzt von Ihnen vorgetragen werden – ich habe die Zahlen jetzt auch nicht präsent –, natürlich genau anschauen und, wie gesagt, dann auch gegensteuern.
Herr Staatssekretär, ich würde gern noch mal auf die von Ihnen genannten Zahlen eingehen, möglicherweise war es auch nur ein Versprecher. Sie hatten bei der Krankheitsquote 2018 die Zahl 10,86 genannt.
Dann sind alle Fragen geklärt. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/3562 in der korrigierten Fassung auf, gestellt durch Herrn Abgeordneten Dr. Lauerwald.
Vielen Dank, Herr Präsident. Der Bürgerbus Stadtroda ist eine ehrenamtlich betriebene Bürgerbuslinie, die die Gemeinde Schlöben und umliegende Orte mit Stadtroda verbindet. Genutzt wird dieser Bürgerbus vorwiegend von Senioren, die in Stadtroda Arztbesuche oder sonstige Erledigungen zu tätigen haben. Nach der coronabedingten Einstellung des Fahrbetriebs ist der Bürgerbus seit dem 17. Juni 2021 wieder im Einsatz („Ostthüringer Zeitung“ vom 15. Juni 2021), unter Einhaltung eines Hygieneschutzkonzepts. Es werden nur Personen befördert, die entweder zweimal geimpft sind, einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen oder eine Bescheinigung über ihre Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung vorlegen können. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird diese Zugangsbeschränkung durchgesetzt? 2. Wie genau sollen Personen, die den Bürgerbus nutzen möchten, nach Auffassung der Landesregierung ein tagesaktuelles Testergebnis vorweisen, wenn für den Test die Fahrt nach Stadtroda erforderlich ist, die Fahrt aber aufgrund der Zugangsbeschränkungen nicht möglich ist? 3. Wie schätzt die Landesregierung vor dem Hintergrund der sinkenden Inzidenzzahlen, die bislang der Maßstab für alle einschränkenden Maßnahmen waren, und vor dem Hintergrund, dass viele Senioren bereits geimpft sind und damit vor einem schweren bzw. tödlichen Verlauf einer Covid-19-Erkrankung geschützt sein sollen, die Zugangsbedingungen eines Impfnachweises für die Nutzung eines Mobilitätsangebots für Senioren ein? 4. Welchen Bedarf sieht die Landesregierung, einer tiefgreifenden Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte, Getestete und nachweisbar Genesene einerseits und Nichtgeimpfte, Nichtgetestete und Gesunde andererseits entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Teilhabe aller Personengruppen zu gewähren? Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Lauerwald möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Bei dem Bürgerbus handelt es sich um ein sonstiges Beförderungsmittel mit Publikumsverkehr im Sinne des § 8 Abs. 2, sodass sich hier unmittelbar aus der Verordnung lediglich die Rechtsgrundlage dafür ergibt, dass Fahrgäste eine qualifizierte Gesichtsmaske zu verwenden haben. Das Testerfordernis kann jedoch im Rahmen der Infektionsschutzkonzepte festgelegt werden, hier im Sinne des Schutzes des Fahrers. Sie haben es selbst gesagt: Es ist ein ehrenamtliches Projekt, das vor allem von älteren Menschen organisiert wird. Also kann bzw. muss man hier im Sinne der sogenannten vulnerablen Gruppen mit zusätzlichen Infektionsschutzkonzepten arbeiten. Die Landesregierung hat außerdem darüber Kenntnis erlangt, dass in einer extra einberufenen Besprechung der Bürgerbusfahrer am 28. Juni 2021 über die Anpassung von Mitfahrmöglichkeiten aufgrund des niedrigen Inzidenzwertes im Saale-Holzland-Kreis und das seit dem 3. Juni 2021 geschlossene DRK-Schnelltestzentrums in Stadtroda gesprochen worden ist. Dabei sei vereinbart worden, dass bis auf Weiteres statt eines zertifizierten Schnelltests auch ein negativer Selbsttest für eine Beförderung mit dem Bürgerbus ausreicht. Aus Gründen der Einhaltung der Abfahrtszeiten sollte dieser Selbsttest schon vorab zu Hause durchgeführt werden. Das Testergebnis könne dann mit dem Smartphone abfotografiert und dem jeweiligen Bürgerbusfahrer vorgezeigt werden. Zu beachten sei, dass dieser Test nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zu Frage 2: Ich habe es schon gesagt: Es ist ein ehrenamtliches Angebot und die Landesregierung hat, wie schon gesagt, darüber auch Kenntnis erlangt, dass die Bürgerbusfahrerinnen aufgrund ihres Lebensalters selbst zur Risikogruppe im Hinblick auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 gehören, sodass ein höchstmögliches Schutzmaß anzusetzen ist. Ich denke, Solidarität sollte bei den Nutzerinnen und Nutzern unter Bewertung dieser Schutzmaßnahmen nicht an der eigenen Haustür enden. Zu Frage 3: Gemäß § 11 der ThürSARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gelten die Bestimmungen der COVID-19-SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 in der jeweils geltenden Fassung hinsichtlich der Erleichterungen und Ausnahmen für geimpfte Personen und genesene Personen u. a. für das in dieser Verordnung geregelte Erfordernis eines negativen Testergebnisses auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus. Der entsprechende Nachweis der Impfung oder der Genesung ist mitzuführen. Das Angebot des Bürgerbusses stellt ein ehrenamtliches, privatrechtliches Angebot dar. Eine Bewertung, ob die Vorlage eines Impfnachweises zur Nutzung des Bürgerbusses erforderlich ist, kann deswegen hier nicht gegeben werden. Zu Frage 4: Ich nehme an, Sie sprechen die Äußerungen von Frau Buyx aus dem Deutschen Ethikrat an, die davor gewarnt hat, dass insbesondere Kinder und Jugendliche und Auszubildende, die eben noch keine Impfung erhalten konnten, einen doppelten Nachteil hätten, wenn es Lockerungen geben könnte, weil sie nicht geschützt seien und weniger Maßnahmen oder Angebote in Anspruch nehmen dürfen. An der Stelle, kann ich nur sagen, gilt auch hier die Frage der Solidarität. Am wichtigsten ist, dass sich die Erwachsenen – nämlich die, die sich impfen lassen können – auch impfen lassen, um damit Kinder und Jugendliche, aber auch die, die sich nicht impfen lassen können, zu schützen. Als Zweites – auch ein Akt der Solidarität – geht es darum, die Inzidenzzahlen so gering wie möglich zu halten, weil uns das die Möglichkeit gibt, wie wir das jetzt in Thüringen auch umsetzen können, dass überall in allen gesellschaftlichen Bereichen Angebote geöffnet sind, natürlich unter Einhaltung der AHA-Regeln. Außerdem hat die Landesregierung sich zum Ziel gesetzt, jüngere Menschen und deren Familie besonders zu unterstützen. Deswegen gibt es beispielsweise Ferienangebote, u. a. auch unser neu oder wiederaufgelegtes Familienerholungsprogramm. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, vielen Dank für die Antworten. Sie hatten erwähnt, dass das vorwiegend ältere Busfahrer sind, die aus Eigenschutz diese Empfehlungen befolgen. Ist Ihnen bekannt, ob diese Busfahrer gegen Corona geimpft sind?
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Henfling in der Drucksache 7/3568.
Vielen Dank. Verkauf von Wohncontainern zur Unterbringung von Geflüchteten Auf eBay Kleinanzeigen werden derzeit Wohncontainer in Weida verkauft, die nach Kenntnis der Fragestellerin durch den Landkreis Greiz zur Unterbringung von Geflüchteten angeschafft wurden. Eine Anfrage aus dem Kreistag wurde durch die Landrätin unter Verweis auf den übertragenen Wirkungskreis nicht beantwortet. Ich frage die Landesregierung: 1. Befinden sich Wohncontainer, die nach dem Jahr 2015 durch Kommunen zur Unterbringung von Geflüchteten angeschafft wurden, im Besitz der Kommunen oder im Besitz des Landes? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Rechtsauffassung des Landkreises, dass es sich bei dem Verkauf der Wohncontainer um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises handele? 3. Falls die Rechtsauffassung des Landkreises nicht geteilt wird, wird die Landesregierung oder die Rechtsaufsicht den Landkreis darauf hinweisen und um eine Beantwortung der Fragen bitten? 4. Falls die Rechtsauffassung des Landkreises geteilt wird, aus welchen Gründen und kann dann die Landesregierung die Fragen zu dem Verkauf der Wohncontainer durch einen privaten Anbieter beantworten?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Die Aufgabe der Aufnahme und Unterbringung von Personen nach § 1 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis wahr. Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten, welche den Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Durchführung dieses Gesetzes entstehen, ist die Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz vom 21. Dezember 1999, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. August 2018. Aufgrund des hohen Zuzugs von Asylsuchenden von Mitte 2014 bis zum I. Quartal 2016 war es erforderlich, kurzfristig zusätzliche Unterbringungsplätze in den Kommunen zu schaffen. Das Land unterstützte die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgabe, indem es im Jahr 2014 eine Investitionspauschale für die Neuschaffung von Unterbringungsplätzen in Gemeinschaftsunterkünften und im Jahr 2016 eine Investitionspauschale für die Neuschaffung von Unterbringungsplätzen in Einzelunterkünften in die Verordnung aufgenommen hat. Dabei unterlagen vorfinanzierte Unterbringungsplätze in Gemeinschaftsunterkünften einer Zweckbindung für fünf Jahre und vorfinanzierte Unterbringungsplätze in Einzelunterkünften einer Zweckbindung für zwei Jahre. Einem Eigentumsvorbehalt des Landes unterlagen die mittels Investitionspauschale vorfinanzierten Unterbringungsplätze jedoch nicht, weshalb die Container in das Eigentum des Landkreises übergegangen sind. Die in Rede stehenden Unterbringungskapazitäten in der Containeranlage in Weida wurden seitens des Landes mittels Investitionspauschale im Jahr 2015 vorfinanziert, die fünfjährige Zweckbindungsfrist endete nach den hier vorliegenden Erkenntnissen am 30.06.2020. Die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 4 möchte ich zusammenfassen: Dem Thüringer Landesverwaltungsamt liegt derzeit bezüglich des in der Mündlichen Anfrage dargelegten Sachverhalts auch eine Beschwerde eines Kreistagsmitglieds vor. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat als die für den Landkreis Greiz zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Landrätin hier zur Stellungnahme gebeten. Diese liegt jedoch noch nicht vor. Allgemein ist zu sagen, dass ein Auskunftsrecht des Kreistags zu Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises grundsätzlich nicht besteht, da der Landrat bzw. die Landrätin die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises des Landkreises nach § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Thüringer Kommunalordnung in eigener Zuständigkeit erledigt. Der Landrat bzw. die Landrätin entscheidet in diesen Angelegenheiten nach freiem Ermessen darüber, ob und inwieweit er/sie hierzu Fragen des Kreistags beantwortet. Bezogen auf den konkreten Fall wird jedoch zu beachten sein, dass die ursprüngliche Zweckbindung der Wohncontainer – die im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommene Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung – bereits im Jahr 2020 beendet wurde. Damit endete, soweit bisher ersichtlich, auch die Verwendung der Container im Aufgabenspektrum des übertragenen Wirkungskreises. Die insoweit im Vermögen des Landkreises verbliebenen Container können von diesem – wenn er sie zur eigenen Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt – grundsätzlich auch veräußert werden, wobei die Vorgaben des § 67 Thüringer Kommunalordnung zu beachten sind. Insoweit könnte die Veräußerung der Container durch den Landkreis nach Beendigung der Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis als ein Verwaltungsvorgang im eigenen Wirkungskreis zu betrachten sein, für den dann grundsätzlich ein Informationsanspruch der Mitglieder des Kreistags bestünde. Da die Prüfung des Landesverwaltungsamtes noch nicht abgeschlossen ist, bitte ich um Verständnis, dass wir uns diesbezüglich noch keine abschließende Rechtsmeinung bilden konnten, aber es spricht aus meiner Sicht sehr viel dafür, dass es sich hier um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, sprich: um eine Vermögensverwaltung handelt. Sobald die Prüfung abgeschlossen sein wird, bekommen Sie von uns selbstverständlich eine ergänzende schriftliche Antwort.
Weil wir das nicht evaluieren konnten, stellt sich für uns die Frage, ob der Landkreis in dem Fall der Verkäufer über eBay Kleinanzeigen ist und – wenn das so ist – ob es üblich ist, dass offizielle Stellen Dinge über eBay Kleinanzeigen verkaufen. Wenn Sie es nicht beantworten können, würde ich mich freuen, wenn da noch mal nachgehakt wird.
Das wird das Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde im Rahmen der Prüfung dieses Vorgangs sicher mitbetrachten und auch einer rechtlichen Bewertung unterziehen.
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/3569 auf, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Wahl.
Danke, Herr Präsident. Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes in Thüringen – nachgefragt Da aufgrund eines Versehens der Einleitungstext der Kleinen Anfrage 7/1937 „Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes in Thüringen“ nicht abgedruckt wurde und der Landesregierung ohne diesen eine Beantwortung nur schwer möglich war, werden mit dieser Mündlichen Anfrage die Fragen 1 bis 4 inklusive Einleitungstext erneut gestellt. Der Einleitungstext lautet: In seinem Jahresbericht 2021 zur Überörtlichen Kommunalprüfung stellte der Thüringer Rechnungshof unter Punkt XVI fest: „Beim Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes zeigen sich insbesondere auf der Einnahmeseite gravierende Mängel. Bestehende Forderungen werden nur unzureichend durchgesetzt. Einnahmemöglichkeiten bleiben ungenutzt und Unterhaltsschuldner können sich ihrer Leistungspflicht entziehen.“ Der Landesrechnungshof prüfte in diesem Zusammenhang zwei kreisfreie Städte. Nach Auswertung des Berichts im Innen- und Kommunalausschuss stellen sich weitere Fragen, insbesondere dazu, wie der Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes landesweit vonstattengeht. Die für den Vollzug zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen zahlen Unterhaltspflichtige den Unterhalt nicht beziehungsweise können ihn nicht zahlen, sodass die Kommunen einspringen müssen? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den festgestellten Mängeln beim Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes? 3. Erwägt die Landesregierung diesbezüglich zum Beispiel rechtsaufsichtliche oder andere Maßnahmen? 4. Welche Maßnahmen und Sanktionsmöglichkeiten werden von Kommunen ergriffen, um säumige Unterhaltspflichtige zur Zahlung aufzufordern – gegebenenfalls mit Nennung von Best-Practice-Beispielen? Vielen Dank.
Danke, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, damit wurde klarer, in welche Richtung die Fragen gehen sollten. Ich möchte sie sehr gern beantworten. Zu 1: Unterhaltspflichtige zahlen in der Regel aus zwei Gründen nicht oder nicht in ausreichender Höhe Kindesunterhalt. Entweder ist der unterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig oder der unterhaltspflichtige Elternteil entzieht sich seiner Unterhaltspflicht. Man muss feststellen – das haben Studien ergeben –, dass die Leistungsunfähigkeit von Unterhaltspflichtigen der häufigste Grund dafür ist, dass Unterhaltspflichtige ihrer Verpflichtung nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen können. Zu Frage 2: In Thüringen sind die Kommunen im eigenen Wirkungskreis für die Gewährleistung des Unterhaltsvorschussgesetzes zuständig. Die von den Kommunen dafür eingerichteten Unterhaltsvorschussstellen widmen sich kontinuierlich der Optimierung der Verwaltungsverfahren und prozesse ‑ im Hinblick auf die Qualifizierung des Forderungsmanagements. Mit der UVG-Reform 2017 und damit einhergehend einer Erweiterung des UVG-Leistungsanspruchs bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ging eine Verdoppelung der Antragszahlen von 14.500 im Jahr 2016 auf 28.855 Ende 2018 einher. Die Kommunen wurden dadurch vor große Herausforderungen gestellt. Um dem Antragsumfang zeitnah zu entsprechen, war ein rascher Auf- und Ausbau der vorhandenen Personalstellen notwendig. Viele neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten eingestellt und geschult werden. Die Gewährleistungsverantwortung der Kommunen wurde von der Landesregierung durch zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen unterstützt. Von daher bin ich zuversichtlich, dass die vom Thüringer Rechnungshof festgestellten Mängel bald beseitigt sind. Zu Frage 3: Die Frage ist mit einem Nein zu beantworten. Ich verweise hier noch mal auf meine Ausführungen zu Frage 2. Zu Frage 4: § 7 UVG bietet die gesetzliche Grundlage für die Rückholung des gezahlten Unterhaltsvorschusses durch die UV-Stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Stellt die UV-Stelle fest, dass die Voraussetzungen für die staatliche Zahlung der Unterhaltsleistung nicht oder nicht durchgehend vorgelegen haben, dann hat der Staat gegen den Unterhaltspflichtigen einen eigenständigen Schadensanspruch des öffentlichen Rechts. Die daraus resultierenden Rückforderungen sind von den UV-Stellen in teilweise komplizierten und aufwendigen Verwaltungsverfahren und gegebenenfalls vor den Verwaltungsgerichten durchzusetzen. Die Kommunen haben verschiedene Sanktionsmöglichkeiten bei der Rückholung des Unterhaltsvorschusses von der Mahnung bis zur Vollstreckung, der Erhebung von Verzugszinsen, der Erwirkung eines Titels oder dem Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren mit entsprechenden Geldbußen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Herr Abgeordneter Cotta, in der Drucksache 7/3574. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Cotta ist leider nicht anwesend. Ich gehe stellvertretend auf dessen Anfrage ein. Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cotta: Genehmigung und Bau von Windkraftanlagen im Landkreis Hildburghausen Zum geplanten Bau von Windenergieanlagen in der Gemarkung der Gemeinde Beinerstadt im Landkreis Hildburghausen auf Grundlage des Regionalplans Südwestthüringen von 2012 ergeben sich folgende Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Entsprechen Genehmigung und Bau von Windenergieanlagen in der Gemarkung der Gemeinde Beinerstadt während des seit dem Jahr 2015 rechtshängigen Änderungsverfahrens des Regionalplans Südwestthüringen der derzeitig geltenden Rechtslage? 2. Entsprechen die erforderlichen Gutachten und Dokumentationen für die Genehmigung von Windenergieanlagen in der Gemarkung der Gemeinde Beinerstadt noch aktuellen Anforderungen, wenn sich der Regionalplan Südwestthüringen in einem Änderungsverfahren befindet? 3. Welche Kontrollmöglichkeit besteht seitens des Landes, des Landkreises Hildburghausen und der Gemeinde Beinerstadt, um die Gültigkeit von Gutachten für Genehmigungen, die auf dem derzeit (noch) geltenden Regionalplan Südwestthüringen beruhen, festzustellen? Und letztens, 4. Welche Möglichkeiten bestehen für Gemeinden und Städte, um den Bau von Windenergieanlagen in laufenden Änderungsverfahren eines Regionalplans bis zum Abschluss des Planänderungsverfahrens zu verschieben? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cotta beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ja, da sich die beantragten Windenergieanlagen innerhalb des Vorranggebiets Windenergie W12 Beinerstädter Höhe des gültigen Regionalplans Südwestthüringen befinden. Die zuständige Genehmigungsbehörde, hier das Landratsamt Hildburghausen, beteiligt die obere Landesplanungsbehörde beim Thüringer Landesverwaltungsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Im Übrigen ist das Verfahren zur Änderung des Regionalplans noch nicht abgeschlossen. Derzeit erarbeitet die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen einen neuen Planentwurf. Anschließend erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Zu Frage 2: Die im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb der nachgefragten Windenergieanlagen vorzulegenden Gutachten und Dokumentationen unterscheiden sich grundlegend von denjenigen, auf deren Grundlage die Ausweisung des Vorranggebiets Windenergie im Regionalplan erfolgt. Die im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vorzulegenden Gutachten und Dokumentationen repräsentieren den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Einreichung des konkreten Genehmigungsantrags am 22. Dezember 2020. Zu Frage 3: Gutachten, die im Rahmen der Aufstellung eines Regionalplans erstellt wurden, können als Erkenntnisquelle für einen konkreten Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genutzt werden. Maßgeblich sind jedoch die im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vorzulegenden Unterlagen in Bezug auf den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Einreichung des konkreten Genehmigungsantrags. Der Genehmigungsantrag einschließlich der beigefügten Gutachten und Dokumentationen wird dann im Verfahren durch die beteiligten Behörden, unter anderem im Landratsamt und in der Gemeinde, hier Beinerstadt, auf Plausibilität und Aktualität geprüft. Zu Frage 4: Gemäß § 10 Abs. 6a Bundes-Immissionsschutzgesetz hat die Genehmigungsbehörde in einem Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung – ein solches wird in Beinerstadt durchgeführt – innerhalb einer Frist von drei Monaten über den gestellten Antrag zu entscheiden. Die Behörde kann diese Frist um weitere drei Monate verlängern, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist. Im Ergebnis des durchgeführten Genehmigungsverfahrens entscheidet das Landratsamt Hildburghausen dann darüber, ob unter Berücksichtigung der derzeitigen aktuellen Rechtslage die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Genehmigung daher zu erteilen ist. Gegen eine Genehmigung können die betroffenen Städte und Gemeinden rechtlich vorgehen, das heißt, Widerspruch und/oder Klage einreichen. Solange der gültige Regionalplan in Kraft ist, sind dessen Festsetzungen anzuwenden. Sie entfalten für die gemeindliche Bauleitplanung Bindungswirkung über die bundesgesetzliche Regelung des § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch. Städte und Gemeinden müssen ihre Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anpassen und haben daher keine unmittelbare Möglichkeit, den Bau von Windenergieanlagen zu verschieben. Sie können ihren Einfluss innerhalb der zuständigen Regionalen Planungsgemeinschaft sowie im bevorstehenden Beteiligungsverfahren zum Regionalplanentwurf geltend machen, um eine Änderung des Regionalplans zu erreichen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Dr. Bergner in der Drucksache 7/3576.
Vielen Dank, Herr Präsident. Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung an Thüringer Schulen In Thüringen laufen viele Bemühungen, junge Menschen für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Initiativen kommen oft aus der Wirtschaft, aber auch über das Ehrenamt und durch Initiative des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Ein Projekt zu diesem Thema wird seit Jahren mit viel Engagement der beteiligten Personen und auch mit sehr guten Ergebnissen unter dem Namen Solar-Dorf Kettmannshausen e. V. geleitet. Hierbei wird Grundschülerinnen und schü‑ lern der 3. und 4. Klassen mit entsprechender Technik die Möglichkeit von 3D-Drucktechnik in Kombination mit Solartechnik nahegebracht. Nach Einschätzung der beteiligten Schulen fördert die durch das Projekt mögliche Beschäftigung mit den naturwissenschaftlich-technischen Themen in hohem Maße Sach-, Selbst- und Methodenkompetenz sowie die Berufsorientierung, insbesondere auch bei Mädchen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung das Projekt Jugend-Unternehmenswerkstätten, welches bis zum Jahr 2020 von der IHK Südthüringen finanziert worden ist, bekannt? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu diesem Projekt? 3. Ist es geplant, dieses Projekt von der Landesregierung weiterzuführen und auf ganz Thüringen auszuweiten? 4. Wenn ja, mit welchen Mitteln und in welcher Höhe?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bergner für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ja. Zu Frage 2: Seitens des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wurde die im Jahr 2015 von der Industrie- und Handelskammer Südthüringen ergriffene Initiative von Beginn an unterstützt. Das Ministerium hat für die zwölf Jugendunternehmenswerkstätten im Kammerbezirk der IHK Südthüringen jeweils 5.000 Euro als Zuschuss für die Erstausstattung gewährt. Zu Frage 3: Ja, das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wird in diesem und im nächsten Jahr die Zahl der Jugendunternehmenswerkstätten in ganz Thüringen auf 40 aufstocken. Die Koordination und der Ausbau gehen auf die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen, die STIFT, über. Die entsprechenden Abstimmungen hierzu laufen. Zu Frage 4: Die Weiterführung der bestehenden und der Aufbau der hinzukommenden Jugendunternehmenswerkstätten wird aus den vom Thüringer Landtag im Haushalt 2021 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 950.000 Euro finanziert. Vielen Dank.
Danke schön, Frau Staatssekretärin. Noch eine Frage: Ist Ihnen bewusst, dass dieses Projekt aus zwei Stufen besteht, und fördern Sie beide Stufen in Ihrem Vorhaben?
Vielen Dank, Herr Präsident. Ökolandbau in Thüringen Der Ökolandbau wird von der Thüringer Landesregierung besonders gefördert. In früheren Jahren gab es jedoch trotz aller Bemühungen eher eine Seitwärtsbewegung im Anteil der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen. Erst seit fünf Jahren ist wieder eine Aufwärtsbewegung zu erkennen. Hintergrund ist die erfolgreiche Umsetzung des ÖkoAktionsplans, der jedoch nun weiterentwickelt werden muss, um die geplanten Ökolandbauanteile zu erreichen und zu halten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung und den aktuellen Förderbedarf des ökologischen Landbaus in Thüringen im Hinblick auf eine mögliche Fortschreibung des ÖkoAktionsplans ein? 2. Wie hat sich die Mittelverwendung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft angesichts der Steigerung der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche um 50 Prozent von 2014 bis 2019 in dieser Zeit in Bezug auf die begleitenden Handlungsfelder C bis G des ÖkoAktionsplans im Einzelnen verändert? 3. Wie ist der aktuelle Mittelansatz und wie ist der Mittelabfluss für diese Handlungsfelder? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pfefferlein beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Jahr 2020 haben in Thüringen insgesamt 441 landwirtschaftliche Betriebe eine Fläche von 54.367 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Zwischen 2014 und 2020 ist die ökologisch bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche um fast 21.500 Hektar gewachsen. Das entspricht einem Wachstum von etwa 65 Prozent. Im vergangenen Jahr ist die ökologisch bewirtschaftete Fläche um 4.585 Hektar oder 9,2 Prozent gewachsen. Das ist mehr als im Bundesdurchschnitt, da lag der Anstieg bei 6,7 Prozent. Der Flächenanteil des Ökolandbaus an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche Thüringens lag im Jahr 2020 bei 7 Prozent. Damit liegt der Flächenanteil des Ökolandbaus in Thüringen nach wie vor unter dem bundesweiten Durchschnitt, der im Jahr 2020 10,3 Prozent betrug. Wie Sie diesen Zahlen entnehmen können, ziehen wir eine durchaus gemischte Bilanz. Wir liegen in Thüringen noch unter dem Bundesdurchschnitt, doch sind die Steigerungsraten, die wir im Moment erzielen können, überdurchschnittlich. Das spricht sowohl für die Ernsthaftigkeit unseres Ziels, den Ökolandbau zu erweitern, als auch für die Bereitschaft der Betriebe, sich im Ökolandbau zu engagieren. Um die politisch vereinbarten Ziele zur weiteren Entwicklung des ökologischen Landbaus bis 2030 zu erreichen, sind zusätzliche und noch umfangreichere Anstrengungen erforderlich. Die Fortschreibung des ÖkoAktionsplans auf der Grundlage des EU-Öko-Aktionsplans und der Zukunftsplanung „Zukunftsstrategie ökologischer Landbau“ des Bundes sind erklärtes Ziel des Infrastruktur- und Landwirtschaftsministeriums. Zu Frage 2 und 3, beide Fragen beantworte ich gemeinsam: Der ÖkoAktionsplan 2014 bis 2019 wurde im Jahr 2020 evaluiert. Diesem Evaluierungsbericht „ÖkoAktionsplan – Gemeinsam für mehr ökologischen Anbau in Thüringen. Situationsbericht“ können die Entwicklungen im Einzelnen entnommen werden. Ich verzichte deshalb darauf, die Zahlen im Einzelnen hier darzustellen, sondern werde den Bericht dem für Landwirtschaft zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags zuleiten und schlage vor, dass wir dort gemeinsam die bisherige Entwicklung diskutieren und insbesondere mit Blick auf den Haushalt 2022 die notwendigen gemeinsamen Schlussfolgerungen daraus ziehen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Gibt es nicht. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr.Ing. Kaufmann in der Drucksache 7/3592. Bitte, Herr Abgeordneter.
Danke, Herr Präsident. Vergleichbarkeit der Abiturnoten bei der Zulassung zum Studium Laut einer Pressemitteilung vom 30. Mai 2021 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt, dass für dieses Jahr die Abiturnoten im Fach Mathematik pauschal um zwei Notenpunkte angehoben werden. Die der Abiturprüfung im Fach Mathematik zugrundeliegenden Prüfungsfragen stammen üblicherweise zu einem großen Teil aus dem zentralen Abituraufgaben-Pool der Bundesländer. Durch diesen Aufgabenpool soll die Vergleichbarkeit der Abiturnoten sichergestellt werden. Abiturienten aus Mecklenburg-Vorpommern werden damit meiner Ansicht nach im Fach Mathematik gegenüber anderen Bundesländern bessergestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur nachträglichen Änderung der Mathematik-Noten? 2. Sind an Schulen in Thüringen im Jahr 2021 pauschale Änderungen von Abiturnoten durchgeführt worden oder geplant und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? 3. Wie werden Bewerber aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und gegebenenfalls anderen Ländern mit veränderten Abiturnoten durch die Thüringer Hochschulen bei der Vergabe von Studienplätzen, bei denen die Abiturnote ein Auswahlkriterium ist, behandelt? 4. Wie wird durch die Thüringer Hochschulen sichergestellt, dass insbesondere in MINT-Fächern nur geeignete Bewerber für ein Studium zugelassen werden, wenn die Mathematik-Noten in einzelnen Bundesländern angehoben wurden?
Sehr geehrte Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Meines Wissens wird in MecklenburgVorpommern nicht die Abiturnote im Fach Mathe angehoben, sondern die Bewertung der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Mathe wird angehoben. Zu Ihrer Information als Hintergrund: Die Abiturnote in einem Fach setzt sich zu einem hohen Anteil, nämlich zu zwei Dritteln, aus der Punktzahl der Halbjahreszeugnisse und der Qualifikationsphase und nur etwa zu einem Drittel der Punktzahl aus den Prüfungen zusammen. Das zu den Fakten. Eine Bewertung der Maßnahmen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nimmt die Thüringer Landesregierung nicht vor. Zu Frage 2: Nein. Zu Frage 3: Da möchte ich noch mal hinweisen: Bereits am 17.07.2020 habe ich eine gleichgelagerte Frage von Ihnen zur Situation im Land Bremen beantwortet. Insofern wiederhole ich mich mit dem, was ich vor etwa einem Jahr gesagt habe. Eine Auswahl von Studierenden findet grundsätzlich nur in zulassungsbeschränkten Studiengängen statt. Eine Anhebung der Abiturnoten im Fach Mathematik, die nach meinem Kenntnisstand so nicht stattfindet, wäre in Mecklenburg-Vorpommern daher für die Vergabe von Studienplätzen überhaupt nur relevant, wenn es sich um zulassungsbeschränkte Studiengänge handelt. Die MINT-Studiengänge der Thüringer Hochschulen sind ganz überwiegend nicht zulassungsbeschränkt. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt ein Staatsvertrag, nämlich der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung aus dem Jahr 2019. In diesem Staatsvertrag ist ein Ausgleichsmechanismus geregelt, nach dem die Länder dafür Sorge tragen, dass die Abiturdurchschnittsnoten – auch nicht Noten einzelner Fächer, sondern Abiturdurchschnittsnoten – im Verhältnis der Länder hinsichtlich der Anforderungen und Bewertungen annähernd vergleichbar sind. Abweichende Anforderungen bzw. Wertungen werden ausgeglichen, indem Landesquoten gebildet werden und ein Prozentrangverfahren angewendet wird. Durch diese Landesquoten konkurrieren nur Bewerberinnen und Bewerber miteinander, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im selben Bundesland erworben haben. Zu Frage 4: Die Hochschulzugangsberechtigung verleiht den Bewerberinnen und Bewerbern das Recht, sich ein Studium ihrer Wahl auszusuchen. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 3.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage von Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich in der Drucksache 7/3593 auf.
Der Straßenrand – Mehr als Begleitgrün? Das Grün entlang der Straßen kann einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt leisten, denn hier wachsen unter anderem auch heimische Wildkräuter, die Nahrung und Lebensraum für Insekten liefern. Bislang wird Straßenbegleitgrün hauptsächlich unter Verkehrssicherheitsaspekten behandelt. Oft wird auch der für die Sicherheit nicht relevante Extensivbereich sehr früh gemäht, die Mahd bleibt dabei als Mulch auf der Fläche, was zu einer weiteren Eutrophierung der Flächen führt. Regionale Beispiele aus Bad Frankenhausen und auch aus Nordrhein-Westfalen oder Hessen zeigen, dass hier noch viel Potenzial für die Steigerung der Biodiversität liegt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Unterstützung leistet das Land konkret, um die Artenvielfalt am Straßenrand zu erhöhen? 2. Welche Maßnahmen der Kommunen sind dem Land bekannt, die die Artenvielfalt am Straßenrand erhöhen? 3. Welche Kosten hat das Mähen von Straßenrändern in den letzten zehn Jahren verursacht – bitte nach Jahresscheiben aufgliedern –? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Kosten durch extensivere Bewirtschaftung von Straßenrändern, insbesondere durch die Ausweitung von Extensivbereichen, zu reduzieren?
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Straßenbaulastträger ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Zu dieser Pflichtaufgabe gehört auch die Pflege des Straßenbegleitgrüns. Wegerandstreifen sind wertvolle Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Rückzugshabitate und übernehmen damit eine wichtige Funktion in der Vernetzung von Lebensräumen. In der Bewirtschaftung der landeseigenen Flächen, also auch an Straßen, ist zudem eine die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege unterstützende Pflege zu realisieren. Einerseits können diese Ziele zum Beispiel durch die Verwendung entsprechenden Saat- und Pflanzenguts gefördert werden, andererseits können durch ökologisch angepasste Mahdtermine Rückzugsräume für Tiere erhalten werden. In Thüringen erfolgt die Pflege des Straßenbegleitgrüns entlang von Bundes- und Landesstraßen außerorts entsprechend den rechtlichen Bestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik. Zur Gewährleistung der Sichtverhältnisse im Sinne der Verkehrssicherheit, der Sicherstellung der Straßenentwässerung und der ingenieurbiologischen Sicherung des Straßenkörpers gegen Erosion werden die in der Zuständigkeit und Unterhaltungslast des Freistaats Thüringen befindlichen Intensivflächen wie Bankette, Mittelstreifen, Gräben und Mulden durchschnittlich zweimal im Jahr maschinell gemäht. Dabei erfolgt die Mahd im Bankett bis 4 Meter breiter als Intensivpflege. Die extensive Pflege wird lediglich einmal pro Jahr ab dieser 4-Meter-Linie bis auf die angrenzenden Freiflächen sowie den Radwegen durchgeführt. Die erste Mahd erfolgt für alle Strecken an Bundes- und Landesstraßen außerorts in der Zeit von Anfang Mai bis Ende Juli. Ab August wird die zweite Mahd durchgeführt, die dann Mitte Oktober abgeschlossen wird. Mit der bereits erfolgten Reduzierung des Pflegerhythmus hin zu einer einmaligen extensiven Pflege des Straßenrands im III. Quartal des Jahres wird eine Erhöhung der Artenvielfalt am Straßenrand angestrebt. Eine weitere Reduzierung des Pflegerhythmus würde sich jedoch erheblich nachteilig auf die Straßeninfrastruktur und die Verkehrssicherheit auswirken. Zu Frage 2: Im Rahmen des Wettbewerbs „Mehr Natur in Dorf und Stadt“ haben einige Thüringer Kommunen auch die Umgestaltung hin zu naturnäheren Straßenrändern beantragt. Die Landesregierung hat darüber hinaus jedoch keine Kenntnis über Maßnahmen der Kommunen. Zu Frage 3: Die Kosten für das Mähen der Straßenränder entlang von Bundes- und Landesstraßen in Thüringen der letzten 10 Jahre belaufen sich auf insgesamt 32 Millionen Euro. Eine detaillierte Aufstellung nach Jahresscheiben und Kostenträgern liegt mir in einer tabellarischen Übersicht vor, die ich Ihnen im Anschluss an die Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage gern überlasse. Zu Frage 4: Die Pflege des Straßenbegleitgrüns zählt zu den Pflichtaufgaben des Straßenbetriebsdienstes. Grünpflegearbeiten haben vor allem dazu beizutragen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, indem eine ausreichende Tag- und Nachtsicht und ein entsprechendes Blickfeld für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden. Dies kann sowohl in Kreuzungsbereichen als auch auf freier Strecke beispielsweise bei Wildwechseln lebensrettend sein. Mäharbeiten werden darüber hinaus durchgeführt, um den Bestand des Bauwerks Straße vor Erosion zu schützen und um eine ordnungsgemäße Entwässerung der Verkehrsflächen sicherzustellen. Dies dient sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem nachhaltigen Bestand der Straßen sowie der Bauwerke. Vor diesem Hintergrund und der bereits erfolgten Ausweitung der Extensivbereiche werden keine Möglichkeiten der Kostenreduzierung gesehen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Herrn Abgeordneten Wolf in der Drucksache 7/3599. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Lebensrettende Ausstattung im Thüringer Sport Während der laufenden Europameisterschaft im Fußball der Männer gab es einen Zwischenfall im Spiel Dänemark gegen Finnland, in dem ein Spieler der dänischen Mannschaft mit einem zwischenzeitlichen Herzstillstand einer lebensbedrohlichen Situation ausgesetzt war. Wie den Medien zu entnehmen war, konnte der Sportler mittels eines Defibrillators ins Leben zurückgeholt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Zwischenfälle mit Herz-Kreislauf-Symptomen im Thüringer Sport gab es mit welchem Ausgang in den letzten fünf Jahren – bitte nach Sportart benennen –? 2. Welche Empfehlungen, Richtlinien oder Verordnungen gibt es im Thüringer Sport, die eine Akutbehandlung bei lebensgefährlichen Zwischenfällen beinhalten – auch Erste-Hilfe-Kurse etc. –? 3. Wie ist die Ausstattung mit Defibrillatoren bei den Thüringer Sportvereinen – bitte Anzahl der Sportvereine und Anzahl der einsatzfähigen Defibrillatoren aufführen –? 4. Gibt es Förderprogramme zur Unterstützung der Thüringer Sportvereine mit lebensrettender Ausstattung durch die Landesregierung oder andere Aufgabenträger – zum Beispiel Krankenkassen – oder sind diese geplant – bitte mit Begründung –? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt. Zu Frage 1: Wir haben keine statistischen Daten, also keine systematisch erhobenen Daten. Wir haben zur Beantwortung dieser Anfrage Recherchen gemacht und da wurden uns unter dem Begriff „optischer Tod“ vier Fälle im Zeitraum von 2016 bis heute genannt. Was heißt „optischer Tod“? Das sind Todesfälle, die während des Sports stattfinden, die sich aber im Nachhinein dann nicht als ein durch den Sport verursachtes Ereignis erweisen. Es ist quasi zufällig während der Sportausübung jemand gestorben, die Anstrengung durch den Sport ist aber nicht zur Todesursache geworden. Zu Frage 2: Der Landessportbund hat eine Ausbildungsrichtlinie und da gibt es den Punkt „Zulassung zur Ausbildung“, bei dem vorgeschrieben wird, dass eine neunstündige Erste-Hilfe-Ausbildung durchlaufen werden muss, um eine Übungsleiterlizenz zu erhalten. Diese Übungsleiterlizenzen sind in der Verantwortung des Landessportbundes, da gibt es verschiedene Formen und alle sehen vor, dass eine neunstündige Erste-Hilfe-Ausbildung gemacht werden muss. Zu Frage 3: Zur Ausstattung mit Defibrillatoren bei den Sportvereinen liegen uns keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 4: Förderprogramme der Landesregierung, die explizit eine lebensrettende Ausstattung der Sportvereine vorsehen, gibt es nicht. Es gibt auch – soweit wir wissen – keine dementsprechenden Initiativen der Krankenkassen oder der Unfallkassen usw., wo gezielt eine Ausstattung mit Defibrillatoren oder anderen lebensrettenden Geräten vorgesehen ist. Zum Hintergrund unserer eigenen Förderprogramme der Landesregierung ist noch anzumerken, dass die Sportstättenförderrichtlinie generell nicht vorsieht, Ausstattung zu fördern, sondern von uns werden Gebäude gefördert. Einzelne Sportgeräte sind ohnehin in der Sportstättenförderrichtlinie nicht enthalten.
Sieht die Landesregierung aufgrund der nicht vorhandenen Erkenntnisse insbesondere im Bereich der Frage 3, wie die Ausstattung ist, Ansatzpunkte, auch noch einmal ins Gespräch zu gehen, zum Beispiel mit dem Landessportbund, wie dort die Einschätzung ist, ob es Notwendigkeiten der Ausstattung gibt, oder dass der Landessportbund auch noch einmal eine eigene Anfrage initiiert?
Sicher ist das ein Anlass, da noch mal genauer hinzuschauen. Ich weiß jetzt nicht sofort, wie die Finanzierungszuständigkeiten und unsere Regelungsbefugnisse in dem Bereich überhaupt sind, das müssen wir uns genauer anschauen.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich den ersten Teil der Fragestunde. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 76 und 77 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3637 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Cotta: abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 82. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 53 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Schütze: abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 54 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat auch dieser Wahlvorschlag die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3638 Abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 56 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Herold, die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich frage jetzt in Richtung der Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission mit der vorgeschlagenen Bewerberin in der morgigen Plenarsitzung gewünscht, die wieder nach der Mittagspause durchgeführt werden würde? Ich erkenne das Signal, dass das gewünscht ist, und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Dann würde ich jetzt vorschlagen, da noch ein Sachverhalt zu klären ist, dass wir jetzt erst mal für 20 Minuten in die Lüftungspause eintreten, und ich würde alle PGFs aus den Fraktionen bitten, kurz nach vorn zu kommen, um diesen Sachverhalt zu klären. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beende die Lüftungspause. Ich weiß nicht, ob es noch irgendwas Wichtiges gibt, was ich nicht mitbekommen habe? Nein, gut. Dann fahren wir fort in der Tagesordnung. Es gibt eine Meldung des Abgeordneten Bühl. Herr Bühl, bitte.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich würde für meine Fraktion Sitzungsunterbrechung für eine halbe Stunde beantragen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Dann treten wir in eine Sitzungsunterbrechung für 30 Minuten ein und treffen uns hier zehn vor vier wieder.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Meine Damen und Herren, wir fahren dann in unserem Sitzungsverlauf fort.
(Beifall DIE LINKE)
Man kann – danke für den stürmischen Applaus – immer noch etwas dazulernen, wie ich gerade festgestellt habe. Auf jeden Fall hat die AfD-Fraktion ihren Antrag im Tagesordnungspunkt 72 in der Drucksache 7/3587 zurückgezogen. Darüber hinaus, meine Damen und Herren, gibt es den Antrag der Fraktion der CDU, ihren Antrag im Tagesordnungspunkt 7/3584 auf den morgigen Tag zu vertagen, und zwar nach den Wahlen. Ich bitte jetzt mal ein bisschen um Konzentration auch in Richtung der antragstellenden Fraktion, dass wir jetzt auch keinen Fehler machen, sondern das miteinander passt. Wer diesem Antrag auf Vertagung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDUFraktion. Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Und dann die Enthaltungen. Bei sehr vielen Enthaltungen und den Stimmen der CDU-Fraktion verfahren wir dann so, meine Damen und Herren. Damit ist der TOP 77a natürlich hinfällig und wir verfahren jetzt weiter in der Tagesordnung mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 22 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2874 Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten. Der veränderte Verlauf hat ein bisschen Klärungsbedarf mit sich gebracht. 5 Minuten, bitte nicht unbedingt länger. Meine Damen und Herren, das waren jetzt kurze 5 Minuten. Wir können fortfahren. Die CDU-Fraktion hat signalisiert, dass sie den TOP 22 a mit dem gemeinsamen Tagesordnungspunkt 22 b der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen für erledigt erklärt. Da stelle ich jetzt die Frage: Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung zu Ihrem Antrag zu Tagesordnungspunkt 22 b? Bevor ich die Frage fertig beantworten lasse, mache ich darauf aufmerksam, dass wir in der Aussprache nur die normale Redezeit haben und nicht die doppelte, wie es sich sonst aus zwei zusammengefassten Tagesordnungspunkten ergeben hätte. Keine Begründung? In Ordnung. Damit kommen wir zu den Wortmeldungen. Der Erste, der als Redner für TOP 22 auf der Liste steht, ist Herr Laudenbach von der AfD-Fraktion.
b) Gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in den letzten 25 bis 30 Jahren nach der Deindustrialisierung der Treuhand wurde unter großen, auch staatlichen Anstrengungen eine ansehnliche Automobil- und Automobilzulieferindustrie aufgebaut, auch mit der finanziellen Opferbereitschaft der Beschäftigten. Heute zählt dieser Bereich rund 50.000 meist hochwertige Arbeitsplätze, die auch für einen erheblichen Anteil des Steueraufkommens in unserem Land sorgen. Nun steht aber dieser Wirtschaftszweig an einer Weggabelung, an der sich entscheidet, ob die Branche das bleibt, was sie seit zwei Generationen war, Deutschlands wichtigster Industriezweig, oder ob sie jenen Weg geht, den bereits die Atomtechnologie, die Solarindustrie, die Magnetschwebetechnik oder der Schiffbau, um nur einige zu nennen, bereits genommen haben – den Weg ins Ausland. Im Übrigen hat diese Frage, wie jeder weiß, beileibe nicht nur mit Corona zu tun. Das Virus hat das Ganze nur beschleunigt und die Probleme mit solcher Gewalt ans Tageslicht gebracht, dass sie sich von niemandem mehr ignorieren lassen. Aus diesen Gründen hat die AfD im vergangenen Sommer einen Antrag eingebracht, der das Problem im Allgemeinen und die Zukunft des Verbrenners im Speziellen thematisiert hat, und der – so sieht es das schwarz-rot-grüne Ritual nun einmal vor – von Ihnen abgelehnt wurde. Ärgerlich vielleicht für uns, aber nicht weiter schlimm, denn der von Ihnen vorgelegte Antrag ähnelt im Inhalt und den Formulierungen dem unseren vom vergangenen Jahr so unverhohlen, dass ich, als ich mich in den letzten Tagen mit der Sache befasste, zwei verschiedene Textmarker zur Anwendung bringen musste – einen grünen und einen gelben –, um die beiden Dokumente nicht aus Versehen zu verwechseln.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
glauben Sie doch selbst nicht!) Das ist so. Im Kern – weg von der einseitigen Fixierung auf Elektromobilität hin zu mehr Offenheit gegenüber anderen Technologien, auch und gerade gegenüber dem Potenzial des Verbrenners – stimmen beide Papiere jedenfalls weitestgehend überein und zeigen, dass bei Ihnen doch zumindest in diesem Bereich Lernfähigkeit erkennbar ist.
(Beifall AfD)
Stephan Brandner, der nicht mehr hier im Landtag ist, würde jetzt sagen: AfD wirkt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Genau!)
Doch nicht nur wir sehen, dass diese Situation äußerst kritisch ist. Der Verband der Automobilindustrie hat am 6. Mai 2021 ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem das ifo Institut die Gesamtsituation beleuchten sollte. Im Ergebnis dieses Gutachtens wurde festgestellt, dass bis 2025 mindestens 180.000 Beschäftigte – ich rede hier von deutschlandweit – ihren Arbeitsplatz verlieren werden und bis 2030 wohl mehr als 220.000. Das sind alarmierende Zahlen. Ich zitiere: „Bis 2030 können mehr als 200.000 Arbeitsplätze gerade in der mittelständischen Zulieferindustrie wegfallen, die unter den aktuellen Bedingungen nicht neu geschaffen werden können. Erschwerend kommt hinzu: Bedingt durch hohe Steuern und Abgaben, hohe Energiekosten und mangelnde Investitionen in Bildung fällt Deutschland im internationalen Standortwettbewerb immer weiter zurück. Wir sind ins Hintertreffen geraten und haben Rahmenbedingungen, die weder Innovation noch Investitionen ausreichend fördern. Wir müssen die Chance nutzen, unsere Klimapolitik mit Innovationen und Technologieoffenheit zum Wachstums- und Jobmotor zu machen, nur so kommt Deutschland wieder an die Spitze und kann Beschäftigung sichern.“
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, im Übrigen ist die Veränderung in den Antriebstechniken bereits ein Prozess, der länger als fünf Jahre her ist, spätestens seit Tesla der Welt gezeigt hat, wie diese Technologie in Serie und sehr erfolgreich produziert werden kann. Man hat einfach nicht erkannt, dass hier ein Konzern den gesamten Automobilmarkt von hinten aufrollt. Mittlerweile sind die deutschen Automobilhersteller nicht ohne Erfolg auch in diesem Segment unterwegs. Die Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren sehr rasant weitergehen. Aber glauben Sie mir: Diese einmalige Ausrichtung auf die E-Mobilität ist ein Irrweg. Verbunden mit der seit Jahren vorangetriebenen Energiewende wird das in der praktischen Umsetzung nicht funktionieren. Ich stelle mir gerade einen Abend in einem Neubaugebiet vor, Jena-Lobeda oder Gera-Lusan, wo aus jedem Küchenfenster eine Verlängerungsschnur zum Bürgersteig liegt, um ein Auto mit Energie zu versorgen.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Meine Güte!) Bei der praktischen Erprobung dieser Technologie sind meines Wissens nur drei Abgeordnete aus dem Landtag wirklich aktiv unterwegs, die wissen, was ich meine: Herr Malsch von der CDU, Herr Müller von den Grünen und meine Wenigkeit und – so glaube ich, gesehen zu haben – Frau Siegesmund. Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist, inwieweit die derzeitige Förderpolitik ausschließlich der E-Mobilität zum Erhalt der Arbeitsplätze in Thüringen führen kann. Die Förderpolitik sollte auf alle Bereiche der Zukunftstechnologien ausgeweitet werden, um die Zuliefererindustrie für den sauberen Verbrenner zu rüsten und zu unterstützen. Das sollten wir am dringlichsten besprechen und Wege aufzeigen, wie das zu bewerkstelligen ist. Zurück zu Ihrem Antrag: Wir haben erhebliche Zweifel, ob die Vorschläge in Ihrem Antrag den richtigen Weg weisen. Wir jedenfalls sind der Meinung, dass mit politischen Marketingbegriffen wie „Transformationswerkstätten“, „Transformationsagenturen“ und „Transformationsbeiräten“ kaum eine Firma und kaum ein Arbeitsplatz erhalten werden kann.
(Beifall AfD)
Genau dies ist aber, was uns am Herzen liegt. Nein, unsere Aufgabe ist nicht die Abschaffung des Verbrenners in Deutschland. Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen für den Fortschritt neuer Technologien zu schaffen, welche im Weltmaßstab auch praktikabel sind, und zwar ergebnisoffen und auf allen Gebieten. Das heißt, bei Zeit und Inhalt realistische Ziele vorzugeben, den Ingenieuren und Betriebswirten jedoch nicht permanent vorzuschreiben, auf welche Art und Weise diese Ziele am besten zu erreichen sind. Deutschland ist relativ klein, hat kaum Ressourcen und war einmal das Land der Ingenieure. Genau dort liegt der von mir erwähnte Hebel – der einzige, der uns bei Fragen zu Emissionsschutz und Technologie und dem Wandel zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund habe ich die Meldung, dass das Umweltministerium eine Wasserstoffstrategie auf den Weg bringen will und damit den Weg der einseitigen Fokussierung auf Batterietechnik verlässt, zunächst einmal und grundsätzlich mit Befriedigung vernommen, wenngleich die Beschränkung nur auf erneuerbare Energien, zumindest während der Test- und Aufbauphase, dem Ganzen schon wieder eine unnötig realitätsferne Fessel anlegt. Wir müssen aber gar nicht in die Weltpolitik gehen, um uns die Widersprüchlichkeit der Verkehrs- und angeblichen Klimaschutzpolitik vor Augen zu führen. Es reicht, sich ins Obere Saaletal zu bewegen. Dort wartet seit Jahren ein alter Bahndamm von 5 Kilometern Länge auf seine Wiederbelebung, durch die nach Aussagen eines potenziellen Güterkunden auf einen Schlag hunderte Lkw eingespart werden könnten, und zwar täglich. Und die Bahn kann nicht bauen, weil sich neben anderen vor allem die oberfränkischen Grünen dagegenstemmen, aus ideologischen Gründen natürlich. Doch was soll’s. Was sind schon ein paar tausend Tonnen Holz auf der Straße gegen die Förderung von stylischen Lastenfahrrädern in der Fußgängerzone?
(Beifall AfD)
Glauben Sie mir, wir von der AfD stellen uns überhaupt nicht gegen die fortschrittliche, ökologische und wirtschaftspolitisch tragfähige Kurskorrektur der Verkehrsindustriepolitik, und auch nicht gegen die Erweiterung der Paletten von Antrieben beim Pkw. Doch wir wissen einfach nicht, wohin Ihre Reise gehen soll.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Dann lesen Sie sich ein!) Ja, ja. – Aus Ihrem Antrag jedenfalls geht es nicht hervor. Es wurde wieder einmal viel geschrieben, ohne etwas zu sagen. Doch wir – und vor allem die Betroffenen in Eisenach, Kölleda und anderswo im Freistaat – wollen wissen, wie es weitergeht.
b) Gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten
Diese Antworten bleiben Sie schuldig, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab, er geht aus unserer Sicht nicht weit genug.
(Beifall AfD)
Wir wissen sehr wohl, dass aufgrund der Antragskoalition …
b) Gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin sehr froh, heute hier zu stehen und zu diesem Antrag zu reden, und zwar nicht nur, weil es ein wichtiges Thema ist, sondern weil es zeigt, dass es uns zumindest in diesen wichtigen Punkten – die Einigung ist ja schon eine ganze Weile her – gelungen ist, uns gemeinsam auf den Weg zu machen. Denn wir sagen, dass dieser Transformationsprozess, den wir hier in der Automobilindustrie vor uns haben, das Parlament in Gänze braucht. Diejenigen, die in den letzten 30 Jahren in Ostdeutschland gelebt haben, wissen, was Strukturwandel bedeutet und welche Auswirkungen er haben kann, bis hin zu jedem Einzelnen. Das ist nicht nur für die Generation ein Thema, die zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung schon berufstätig war, sondern auch für meine. Bei allen Kindern, mit denen ich damals aufgewachsen bin, war zumindest ein Elternteil zeitweise arbeitslos. Das war auch für die Familien, für deren Selbstwertgefühl, für die Menschen, die hier gelebt haben, eine Katastrophe, und das war auch für uns als Kinder spürbar. Das macht es umso nachvollziehbarer, warum die gravierenden Veränderungen, vor denen die Automobilindustrie steht, zu der Unsicherheit führen, die wir aktuell bei den Kolleginnen und Kollegen erleben. Gerade diese Nachwendeerfahrungen der Ostdeutschen treiben uns als Thüringer SPD an, den bevorstehenden Strukturwandel so zu begleiten, dass sich die 90er-Jahre nicht wiederholen. Das Wirtschaftsministerium hat bereits in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit dem Chemnitz Automotive Institute und dem Netzwerk automotive thüringen e. V. eine Tiefenanalyse zur Zukunft der Automobilindustrie in Thüringen vorgelegt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass der gegenwärtige Strukturwandel in der Automobilindustrie das gesamte Auto und dessen Nutzung verändert. Das heißt, dass neben dem Trend zur Elektromobilität auch andere Trends, zum Beispiel der zum autonomen Fahren, zum Connected Car und zum Leichtbau, den Strukturwandel beeinflussen. Es wird also auf der einen Seite Unternehmen geben, die von diesem Strukturwandel gefährdet sind, zum Beispiel in den Bereichen Antrieb und Fahrwerk, und auf der anderen Seite wird es Unternehmen geben, die vom Strukturwandel profitieren, etwa die Hersteller von Interieur und Exterieur oder Hersteller von Elektronikkomponenten. Es kommt deshalb darauf an, dem Automobilstandort Thüringen eine Perspektive zu geben und den Strukturwandel staatlicherseits zu begleiten. Dass der Thüringer Landtag dazu willens ist, zeigt sich in dem fraktionsübergreifenden Antrag mit vielen Maßnahmen, den wir heute debattieren und nachher beschließen werden. Zum Ersten, der Etablierung einer Transformationsagentur als Dreh- und Angelpunkt für die Begleitung des Strukturwandels: Diese Agentur soll Anlauf und Beratungsstelle für betroffene Unternehmen, deren Mutterkonzerne auf der Arbeitgeberseite, aber eben auch für die Arbeitnehmerseite sein, also für die in Unternehmen tätigen Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Das ist eine zentrale Forderung der Gewerkschaft und das Ergebnis zum Beispiel einer Veranstaltung der SPD-Fraktion mit der IG-Metall und mehreren Betriebsräten aus Eisenach im Herbst des vergangenen Jahres, bei der deutlich geworden ist, dass es vor allem die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen sind, die in den Betrieben frühzeitig Transformationsprozesse anmahnen und forcieren und langfristig Arbeitsplätze sichern. Wenn jetzt die AfD sagt, dass solch eine Transformationsagentur keine Arbeitsplätze erhält, dann zeigt das vor allen Dingen, dass Sie nicht verstanden haben, wie Sozialpartnerschaft in Deutschland funktioniert. Dafür braucht es starke Betriebsräte, es braucht Geschäftsführungen, die Betriebsrätinnen und Betriebsräte ernst nehmen und die gemeinsam einen Weg suchen für ihr Unternehmen, für eine Zukunft und nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen außerdem – zweitens – den Start einer Qualifikationsfort- und Weiterbildungsoffensive – Herr Montag, Sie können später gerne reden, wir freuen uns ja immer sehr darauf –,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
um insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, die derzeit im Bereich der Antriebstechnik arbeiten und in den kommenden Jahren vom Strukturwandel besonders betroffen sein werden. Dabei wollen wir einerseits bestehende Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes bündeln, aber auch bestehende Förderlücken identifizieren und von Landesseite schließen, indem wir zum Beispiel in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen zielgerichtetere und bedarfsgerechte Studien-, Ausund Fortbildungsangebote schaffen. Drittens wollen wir die Aufstockung des Thüringer Konsolidierungsfonds durch struktur- und mittelstandspolitisch bedeutsame Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, damit ihnen dabei geholfen werden kann, einen Umstrukturierungsprozess einzuleiten und langfristig Arbeitsplätze am Standort Thüringen zu sichern. Wir wollen – viertens – die Stärkung von Forschungs- und Entwicklungsstrukturen, weil viele industrielle Prozesse in den nächsten Jahren vollständig umgestellt werden müssen, ohne dass hierfür auf der Markt- und Preisseite ein Ausgleich zu erwarten ist, weil gerade KMU in der Automobilund Zulieferindustrie häufig verlängerte Werkbänke sind, ohne nennenswerte Möglichkeiten, um im Bereich der Forschung und Entwicklung ausreichend investieren zu können. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, wollen wir die Zusammenarbeit wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen mit den Unternehmen und den Aufbau einer eigenen F-undE–Kapazität fördern. Wir bündeln all diese Forderungen in diesem Antrag, die wir bereits im Haushalt untersetzt haben. Dennoch bin ich mir sicher, das ist nicht das Ende der Debatte, sondern wir stehen noch ganz am Anfang und werden diesen Prozess hier im Parlament in den nächsten Jahren intensiv begleiten müssen, damit er gelingt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte um Ihre Unterstützung für diesen Antrag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren im Livestream, es wurde angesprochen: Die Automobil- und die Automobilzulieferindustrie befindet sich in einem Transformationsprozess, der große Kraftanstrengungen erfordert. Ich denke, da sind sich alle Anwesenden hier in diesem Raum einig. Arbeitsplätze und Unternehmen sind in Gefahr, wenn der Strukturwandel nicht erfolgreich gemeistert wird. Der CDU ist dabei klar: Der Prozess des Strukturwandels kann nicht politisch gesteuert werden, er muss aber gleichwohl politisch begleitet werden. Auch aus der Landespolitik müssen Unterstützungen für den Umbauprozess dieser Schlüsselindustrie kommen. An einem konkreten Fahrplan, wie diese Unterstützung eingebracht werden kann, fehlte es aber bislang. Und wir sagen es ganz klar: Von der Landesregierung haben wir hier fast nichts gesehen – auch vom Wirtschaftsministerium –, es wurde nichts Konkretes hervorgebracht. Im Vergleich zu anderen Bundesländern hinken wir deutlich hinterher. Das war auch der Grund unseres ursprünglichen Antrags. Wir beraten heute daraufhin eine gemeinsam entstandene Kompromisslinie und wir sind froh, dass es gelungen ist, diese Einigung zu erzielen und eine Mehrheit für dieses Anliegen zu finden. Dafür möchte ich auch ausdrücklich den anderen Beteiligten danken. Das ist ein gemeinsamer Antrag und wir konnten darin wichtige Akzente setzen. Technologieoffenheit, Regionalisierung und Marktwirtschaftlichkeit: Das sind unsere Leitlinien und das ist die Handschrift der CDU für eine gelungene Transformationsstrategie. Mit den hier gemachten Vorschlägen wollen wir die Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen beim Transformationsprozess unterstützen. Der Landtag will die Landesregierung beauftragen, eine Transformationsstrategie zu erarbeiten. Dafür werden klare Eckpunkte vorgegeben. Dazu gehört die Transformationsagentur als Anlauf- und Beratungsstelle. Sie soll alle relevanten Akteure an einen Tisch bringen: die Unternehmen, die Kammern, die Vertretung der Arbeitnehmer. Diese breite Beteiligung schafft Akzeptanz für den Anpassungsprozess. Ein weiterer Baustein sind die Transformationswerkstätten für den praxisnahen Wissenstransfer. Darüber hinaus sollen und wollen wir eine Qualifikations- und Fortbildungsoffensive starten, bei der auch im besonderen Maße die Hochschulen ins Boot genommen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, es geht aber auch darum, den Unternehmen konkret zu helfen. Zur Unterstützung von Unternehmen im Transformationsprozess, die wirtschaftlich in Not geraten sind, soll der Thüringer Konsolidierungsfonds fortgeführt und gegebenenfalls weiter aufgestockt werden. Doch das Wichtigste in diesem ganzen Prozess – und ich will auch sagen, das war auch der Knackpunkt in der Diskussion mit Rot-Rot-Grün, das will ich überhaupt nicht verhehlen – ist das Thema „Technologieoffenheit“. Wir als CDU sagen nämlich, wir wollen keine ideologischen Vorgaben geben, und wir sagen, der Strukturwandel soll zukunftsorientiert und technologieoffen begleitet werden, wobei Unternehmen bei der Produktentwicklung und der Diversifikation unterstützt werden sollen. Besonders die Technologieoffenheit war uns dabei wichtig und die Möglichkeit des Wettbewerbs. Denn nicht Politik oder Staat können entscheiden, welche Technologie die größten Zukunftschancen besitzt. Lassen Sie mich an dieser Stelle klar sagen: Mit welchem Antrieb Autos in Zukunft fahren, kann nicht im Landtag festgelegt werden. Eine einseitige politische Festlegung auf Batterieelektroantriebe bedeutet eine Anmaßung von Wissen.
(Beifall FDP)
Es ist nicht sinnvoll, wenn politische Gremien einfach festlegen wollen, was die beste Technologie für die Zukunft ist. Das gilt vor allem im Hinblick auf den höchstmöglichen Effekt in Sachen Klimaschutz. Studien des Fraunhofer Instituts zeigen, ein Elektroauto mit 40-kWh-Batterie, also ein eher recht kleines Auto, hat erst ab 72.000 Kilometer einen Umweltvorteil gegenüber einem Benziner, von der Bilanz großer Fahrzeuge gar nicht zu reden. Noch immer geht die Herstellung der Batterien für E-Autos mit gravierenden Umweltschäden einher. Warum soll sich ohne Not einseitig festgelegt werden? Warum alle innovativen Ideen für Wasserstoffantriebe, Biokraftstoffe oder auch hocheffiziente Verbrenner mit stark gesenktem Verbrauch in die Parkbuchte fahren? Das Ein-Liter-Auto, eine altbekannte Version, die auch heute noch wirtschaftlich und unter Umweltaspekten die viel bessere Lösung wäre als die derzeitig verfügbaren E-Autos. Es kann nicht angehen, dass gute Ideen begraben werden, weil Politik hergeht und sich einen Gewinner aussucht.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Man nennt das: der Wissenschaft zuhören – Himmel!) Genau das habe ich Ihnen doch gesagt. Da müssen Sie mal genau hinschauen, Sie müssen genau lesen, Sie müssen mal schauen, wie es in der Praxis erfolgen soll. Das ist eben der relevante Unterschied. Wir als Christdemokraten sagen: Wir sind technologieoffen. Wir schauen, was passiert. Wir schauen, was die Wissenschaft sagt. Wir schauen auch, was die anderen Länder tun, denn wir befinden uns hier in Deutschland ja nicht auf einer Insel.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Die Wissenschaft sagt Ihnen das schon seit Jahrzehnten!) Und wenn wir unsere Industrie retten wollen, dann müssen wir genau das tun. Das ist der Unterschied zu Ihnen, weil wir nämlich offen sind, weil wir uns nicht vorfestlegen.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Sie sind veraltet und stehen auf dem absterbenden Ast!) Aber ich bin froh, dass Sie diesen Unterschied deutlich machen, denn wir legen Wert darauf, dass wir nicht ideologisch verbohrt sind. Das ist der Unterschied zu Ihnen. Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiterer Aspekt, der uns wichtig war, ist die Regionalität im gemeinsamen Antrag. Deshalb steht auch die Unterstützung eines regionalen und wertschöpfungsorientierten Lieferantenclusters in unserem Programm. Wenn man die weltweiten Verwerfungen und Unsicherheiten in den Lieferketten und die damit verbundenen Preisentwicklungen bedenkt, die Handwerk und Industrie derzeit massiv beschäftigen, dann erkennt man, wie wichtig regionale Wertschöpfungsketten sind. All diese Maßnahmen sollen dabei helfen, dass die Thüringer Automobil- und Zulieferindustrie gestärkt aus dem Transformationsprozess hervorgeht und weiterhin ein wichtiger Innovationstreiber und auch Sicherer für Arbeitsplätze hier in Deutschland bleibt. Deshalb bitte ich um breite Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
b) Gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten
Ich fange mal mit „sehr geehrte Frau Präsidentin“ an. Herr Laudenbach, es ist immer wieder spannend, Ihnen zuzuhören, wenn Sie von Stadtumbau sprechen, wenn Sie von einer Energiewende zu sprechen versuchen, wenn Sie neue Ideen aufzunehmen versuchen. Ich frage mich tatsächlich, wie Sie ihr E-Auto laden. Also meines hängt nicht an einem Kabel irgendwo an einem Haus, sondern ich habe eine ganz normale Wallbox und sie ist so ausgestattet, dass dort auch andere Leute ihr Auto aufladen können. So weit zum Stand der Technik.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn ich mir anschaue, was derzeit in Jena in dem Bereich passiert: Die Stadtwerke sind seit über fünf Jahren dabei, intensiv das regionale Stromnetz zu verstärken. Überall dort, wo Boden aufgerissen wird, um neue Kabel zu verlegen, neue Stränge eingegraben werden, wird natürlich der Ausbau von Elektromobilität mitgedacht. Das sieht man sehr deutlich an der zunehmenden Anzahl von öffentlichen Ladesäulen. Wenn man sich die einzelnen Zahlen anschaut, wie viele private Haushalte mittlerweile über einen entsprechenden Ladeanschluss verfügen, ist mir nicht bange, dass wir auch Wohngebiete wie Lobeda in Zukunft gut versorgen können. Dass Sie beklagen, dass Industrien abwandern, sich umorientieren – ja, das ist so. Der Schiffbau – nur zu Ihrer Information – hat sich spezialisiert. Die Massenguttransporter sind tatsächlich nach China und Taiwan gewandert. Heute bauen wir Kreuzfahrtschiffe, Flüssiggastanker, Spezialanwendungen – nämlich all das, wo man gute Wertschöpfung erzielen kann und wo man mit Fachwissen arbeiten kann. Dasselbe gilt auch für die Solarbranche. Da sind uns die Massenanfertigungen abhandengekommen. Das kann man heute überall vollautomatisiert machen. Aber die Hochtechnologiebranche ist geblieben, und so wird es auch in anderen Bereichen sein. Dass die AfD mit Zahlen nicht umgehen kann, haben wir erst im letzten Plenum bei Herrn Kaufmann erfahren können. Die Studie, die Sie zitiert haben, spricht von 100.000 Arbeitsplätzen, die voraussichtlich verloren gehen können, und 178.000 Arbeitsplätzen, die wohl von dem Wandel betroffen sein können. „Betroffen“ heißt aber nicht automatisch „verloren gehen“. Also auch dazu: Zahlen sind nicht das Ding der AfD. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam den Strukturwandel gestalten – dieses hohe Ziel hatten wir uns bei der Ausgestaltung dieses Antrags unter Rot-Rot-Grün und dann auch gemeinsam mit der CDU gesetzt. Was wir hier nun vorliegen haben, ist – aus unserer Sicht – tatsächlich ein Minimalkompromiss, unter dem wir vier uns versammeln konnten – wenn auch von unserer Seite zumindest mit viel Bauchschmerzen. Glücklich kann man mit diesem Kompromiss aus Bündnis-90/Die-Grünen-Sicht nicht sein, denn wir schaffen es nicht, dem Wandel in der Automobilindustrie und der Zulieferindustrie gerecht zu werden. Deshalb bin ich auch ganz ehrlich an dieser Stelle und sage, dass dieser Antrag jetzt schon veraltet ist – mal abgesehen von den Komponenten, die wir mit aufgerufen haben, um im Bereich der Transformationspolitik tatsächlich auch noch etwas zu gestalten. Er fällt weit hinter das zurück, was diesen Industriezweig in den nächsten Jahren tatsächlich erwartet, denn die Verlautbarungen aus der Automobilindustrie allein in der letzten Woche zeichnen einen ganz anderen und vor allem rasanteren Weg auf, als uns die CDU mit dem Festhalten an Technologieoffenheit noch verkaufen will. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich zitiere dazu nur einmal zwei Zeitungsmeldungen. Gestern zum Beispiel war im „Spiegel“ zu lesen: „War’s das, Diesel? [...] Zunehmend setzen Lkw-Hersteller auf den Elektroantrieb [...], Daimler hat nun seinen ersten eActros präsentiert. Wasserstoff [...] gerät ins Hintertreffen, Öl sowieso.“ Und einen weiteren Artikel beispielsweise aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom vergangenen Wochenende, falls Sie jetzt sagen: Ja, im Lkw-Bereich wäre alles anders, dann schauen wir uns doch mal an, was die Hersteller im PkwBereich für eine Strategie fahren: „Audi setzt Schlusspunkt für Benzin und Diesel.“ Ab dem Jahr 2026 würden die beliebten Modelle A3 und A4 auf Batteriebetrieb umgestellt und keine neuen Benziner oder Dieselmodelle mehr vorgestellt. Ja, ich gebe Ihnen recht: Wahrscheinlich brauchen wir gar keine politische Begleitung. Der Markt regelt das in diesem Fall so schnell, dass wir mit unseren Ausschusssitzungen nicht mal mehr hinterherkommen. Sagen wir mal so: Die Automobilindustrie hält sich anscheinend nicht an die Planung der CDU, den Status Quo beizubehalten. So nüchtern muss man das mal betrachten und so ernüchternd ist deshalb dieser Antrag, den wir hier mit Ihnen zusammen einbringen müssen, da er keinerlei Innovation enthält, sondern gespickt ist mit altbackenen Absichtserklärungen. Denn wie sagen Sie in der CDU immer so schön? Wir dürfen die Zulieferindustrie nicht überfordern. Genau das ist das Gegenteil von Mut und Blick in die Zukunft, sondern wir überfordern sie mit Definition von Stillstand. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese ganzen Floskeln von „technologieoffen“, die Sie unbedingt in diesem Antrag enthalten haben wollten, sind doch die Inbegriffe, mit den Sie diejenigen triggern wollen, die es immer noch nicht verstanden haben, dass das Verbrennungszeitalter zu Ende geht. „Technologieoffen“ bedeutet für Sie: Der Diesel wird schon irgendwie bleiben, vielleicht etwas moderner, vielleicht mit weniger Verbrauch, und wenn es nicht mehr erdölbasiert ist, dann machen wir es eben irgendwie anders, aber verbrennen wollen wir trotzdem was dabei. Wenn wir von „Transformation“ sprechen, dann müssen wir als Politik schon die Realitäten und den Diskussionsstand der Automobilindustrie aufgreifen und dürfen uns keine Luftschlösser aus Traumphrasen basteln, nur damit die Wählerinnen nicht verschreckt werden. Die Automobilindustrie ist bereits viel weiter, als dieser Antrag hier geht. Das wissen auch die Zulieferer in Thüringen – zumindest dann, wenn sie sich mit ihrem Geschäftsfeld ein bisschen auskennen und nicht den CDU-Pressemitteilungen Glauben schenken wollen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Trotzdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir den Antrag mit unterstützen, weil wir als Grüne uns an Abmachungen halten – da haben wir in der jüngsten Vergangenheit von unseren Kolleginnen und Kollegen durchaus andere Dinge erfahren –, auch wenn sie uns einmal nicht ganz so schmecken. Die Kritikpunkte habe ich hier aufgezählt und die Lobeshymnen kommen spätestens nach mir aus anderem Munde. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer und Zuschauer an diversen Endgeräten und natürlich auch die Interessierten an der Entwicklung der Thüringer Wirtschaft! Wandel lässt sich nicht aufhalten, aber man kann ihn gestalten. Das gilt für technische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Innovationen ganz besonders. Jetzt haben wir hier einen gemeinsamen Antrag von Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorliegen, über den man sich geeinigt hat, denn es wird davon ausgegangen, dass man ihn später beschließt. Ich komme zunächst zur Klammer zurück, zu dem Kulturkampf, der zurzeit auf vielen Ebenen politisch gegen das Automobil geführt wird. Da sind Fahrverbote in den Städten, Flottenziele, Emissionswerte, Fahrverbote über den Straßen. Das Bedauern der Vier, die jetzt hier diesen Antrag gemeinsam einbringen, finde ich ziemlich kurz gedacht oder fast fadenscheinig, denn auf allen Ebenen wirken Sie mit: in der EU, in der Bundesregierung und auch in der Landesregierung. Ich komme auch später noch auf den Verbrenner zurück, wie wichtig er für die Technologie der Mobilität dieses Landes und von Europa und damit auch für den Wohlstand unseres Landes ist.
(Beifall FDP)
Nun mal kurz zu Ihrem Antrag, hier steht: „Der Landtag wendet sich gegen Standortschließungen“ usw. Da werden jetzt aber die Automobilkonzerne erschüttert sein, dass der Landtag sich hier ausspricht. Ich weiß nicht, warum wir Papier mit solchen Dingen vollschreiben. „Etablierung einer Transformationsagentur“ – früher hieß es mal: Wer nicht weiterweiß, bildet einen Arbeitskreis. Das klingt jetzt zwar ein bisschen besser, wird aber einen ähnlichen Effekt erzielen, denn mit diesem Arbeitskreis werden Sie nichts, aber auch nichts bewirken können.
(Beifall FDP)
Aber vielleicht glaubt es Ihnen ja irgendjemand, der das liest und auch gehört hat. 3. „Zügige Umsetzung der Maßnahmen zur Stärkung der Innovation sowie der Forschungs- und Entwicklungsstrukturen.“ – Klingt gut, aber was meinen Sie damit? Die Antwort bleiben Sie hier schuldig.
(Beifall FDP)
„Zur Unterstützung von Unternehmen im Transformationsprozess, die wirtschaftlich in Not geraten sind, den Thüringer Konsolidierungsfonds fortzuführen und gegebenenfalls weiter aufzustocken“. – ich weiß, bei Herrn Tiefensee und der Thüringer Aufbaubank ist das längst geschehen, aber schön, dass es hier noch mal steht. Und dann, das ist ja gerade die Diskussion, die wir geführt haben: „den Strukturwandel zukunftsorientiert und technologieoffen zu begleiten“ usw. Da merkt man den Kern Ihrer Einigung. „Technologieoffen“ ist für Sie tatsächlich Elektromobilität, das ist Offenheit. Kollege Henkel hat das richtig ausgeführt: Wir sollten tatsächlich technologieoffen diskutieren und die Wissenschaft und Wirtschaft hier agieren lassen. Und jetzt kommen wir zum eigentlichen Kern der Sache: Wie können wir den Wandel gestalten? Indem wir hier innovative Möglichkeiten schaffen, Möglichkeiten zulassen, universitäre Kerne stärken, die hier tatsächlich Innovationsmöglichkeiten entwickeln, die dann der Thüringer Mittelstand, der deutsche Mittelstand nehmen kann, um Mobilität der Zukunft zu schaffen.
(Beifall FDP)
Davon steht hier aber nichts drin. Auf was auch immer Sie sich geeinigt haben,
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Man weiß
das nicht!) das Papier ist es nicht wert. Aber wenn es Sie glücklicher macht und den Frieden der ganz großen Koalition stärkt, dann sehen wir uns das gern an. Aber zustimmen werden wir nicht. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
b) Gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Vor allen Dingen alle Interessierten an den digitalen Endgeräten, vor allen Dingen die in den Unternehmen der Automobilzulieferindustrie Beschäftigten! Herr Kemmerich, dass Sie diesem Antrag zustimmen, hat ehrlich gesagt niemand erwartet, weil Sie auch in den Ausschussdebatten zu diesem Thema keinen Beitrag geleistet haben.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Weil es
Schwachsinn ist!) Selbst in der Anhörung zu dieser Thematik im November vergangenen Jahres ist von Ihnen auch nichts gekommen. Da war übrigens Wissenschaft mit dabei.
(Unruhe FDP)
– Sie können doch weiterhin auf der Suche nach dem Kapitalismus in Ihrer Fraktion sein, jetzt lassen Sie mich doch mal unsere Ausführungen hier machen. Selbst Prof. Klaus Dörre hat darauf hingewiesen, dass auch die Mobilität einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten muss. Und genau darum geht es hier bei diesem Antrag: gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten. Der Prozess der Verhandlung, einen gemeinsamen Antrag zu diesem Thema auf den Weg zu bringen, war zäh. Aber es ist umso besser, dass wir ihn jetzt hier vorliegen haben, denn die Zeit bleibt nicht stehen. Politische Steuerung und Gestaltung ist jetzt gefragt, denn die Corona-Pandemie hat den schon laufenden Transformationsprozess der Automobilindustrie wie einen Katalysator beschleunigt. Die Energiewende und mit ihr die Mobilitätswende haben Konsequenzen auf die Antriebe der Fahrzeuge. Brennstoffzellen und batterieelektrischen Antriebssträngen gehört die Zukunft, und zwar unabhängig davon, Herr Henkel, was in Aktuellen Stunden oder Beschlusslagen hier zu Anträgen im Landtag debattiert oder gar abgestimmt wird. Und da mutet doch der Streit um Adjektive im Punkt 7 des Antrags – „technologieoffen“ versus „zukunftsorientiert“ – etwas skurril an, wenn damit das Schicksal des gesamten Antrags verbunden wird. Die Realität draußen wird durch die Nachfrage der Kunden bestimmt und dort ist die Entwicklung im Bewusstsein, dass wir Klimaschutz durch nachhaltiges Wirtschaften – und dazu gehört auch Mobilität – endlich aktiv befördern müssen, deutlich bei einer Mehrheit der Bevölkerung angekommen. Diesem Prozess haben sich auch die großen Automobilkonzerne hierzulande – viele Experten meinen, viel zu spät, aber doch jetzt umso intensiver – angenommen. Die Umstellung auf neue Antriebskonzepte läuft auf Hochtouren. Sie geht so rasant voran, dass die Infrastruktur, Stichwort „Ladesäulen“, kaum mithalten kann. Längst haben die großen Hersteller die Deadline für die Produktion von Verbrennern festgelegt, Kollege Müller hat es schon genannt. Das hat Konsequenzen für die Automobilzulieferindustrie und das – gleich zuerst gesagt – bietet natürlich auch viele Chancen für den Industriestandort Thüringen. Das haben wir zum Beispiel bei der Ansiedlung von CATL – einer der größten europäischen Batteriezellenfertigungen – in Arnstadt erlebt. In den letzten Monaten, ja schon Jahren, haben aber auch Insolvenzen und Verlagerungen von Produktionen der Automotive-Industrie mit dem Verlust von mehreren Tausend Arbeitsplätzen Schlagzeilen gemacht. Eisenach, Gerbershausen, Mühlhausen, Nordhausen sind Brennpunkte von Arbeitskämpfen gewesen, weil sich die Kollegen – ich weiß nicht, warum Sie den Kopf schütteln, Herr Montag, Sie waren nie da – mit den Standortschließungen, dem Verlust ihrer Arbeitsplätze nicht abfinden, und das zu Recht.
(Beifall DIE LINKE)
Wiederholt war ich auf Kundgebungen der IG Metall an diesen Brennpunkten dabei, um den Beschäftigten bei Norma, Conti und Co. zu versichern, dass wir als Linke an ihrer Seite stehen, sie nicht im Stich lassen, sondern gemeinsam um eine dauerhafte Perspektive von Industriearbeitsplätzen in Thüringen kämpfen. Und die ist möglich,
(Unruhe AfD)
insbesondere auch mit Blick auf die Chancen dieser Transformationsprozesse,
(Beifall CDU)
wenn wir die Schlüsselfrage der Zukunft – die Nachhaltigkeit – intensiv in diesen Prozess einspeisen, denn das ist das Kriterium – das ist doch bei der Anhörung deutlich geworden – der Transformation der Automotive-Industrie. Das ist auch die Existenzgrundlage zukünftiger regionaler Wertschöpfungsketten. Die Corona-Krise hat überdeutlich gezeigt, was alles nicht funktioniert hat, einschließlich überlanger Lieferketten, einschließlich der Abhängigkeiten ganzer Industrien, sogar des Gesundheitsschutzes von einzelnen wenigen Akteuren weit, weit weg. Wer jetzt noch nicht begriffen hat, dass ein Post-Corona-Aufschwung keine Rückkehr zu den Zuständen vor der Pandemie sein kann, der wird nie begreifen, dass Stillstand Rückschritt bedeutet. Und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt es in der Phase der Neuaufstellung aber trotzdem, Strukturbrüche zu vermeiden und die Chancen der Transformation für Thüringen beherzt zu ergreifen. Und dies gelingt nur, wenn die Beschäftigten umfassend und frühzeitig in diesen Prozess integriert werden. In der Anhörung am 4. November vergangenen Jahres haben vor allem Prof. Dr. Klaus Dörre von der Uni Jena und das Zentrum Digitale Transformation Thüringen deutlich gemacht, dass Arbeitgeberinnen und auch die Arbeitnehmerinnenseite – also Gewerkschaften, Betriebsräte und Beschäftigte – bei der Strategieentwicklung mit einbezogen werden müssen. Was wir jetzt brauchen, ist vor allem deren Know-how, denn letztendlich können nur sie mit ihrem Wissen den Strukturwandel umsetzen. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben auch wir uns in den Haushaltsverhandlungen sehr für einen Transformationsfonds eingesetzt, mehrere Millionen Euro für die Branche und den anstehenden Strukturwandel mit bereitgestellt. Diese Gelder und Ideen hinter dem Thüringer Transformationsfonds bilden die Grundlage, um den kommenden Herausforderungen zu begegnen und nachhaltige Lösungen für die Branche in Thüringen zu schaffen. Wir als Linksfraktion haben uns im Antrag für einen sozialen und ökologischen Transformationsfonds starkgemacht, der den Verbrennungsmotor nur noch als Überbrückungstechnologie betrachtet. Denn langfristig brauchen wir andere Antriebstechniken. Davon war hier schon die Rede. Wir müssen endlich den Notwendigkeiten der Mobilitätswende gerecht werden. Nicht nur um unsere Umwelt zu schützen, sondern auch um die Lebensgrundlagen jüngerer Generationen zu erhalten, gibt ein Weiterso-wie-bisher keine Perspektive. Profitorientierten Unternehmen – und das hatten Sie jetzt bemängelt, Herr Kemmerich – dürfen wir aber nicht allein in fernen Unternehmenszentralen wichtige strategische Entscheidungen überlassen. Denn am Ende sind das genau dieselben Unternehmenszentralen, die immer wieder hier auf der Matte stehen, wenn es darum geht, ihre Produktionsstätten mit Fördermitteln gestützt zum Laufen zu bringen und sie dann auch am Laufen zu erhalten. Das haben wir zum Beispiel in Gerbershausen erlebt.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Dann las-
sen Sie es doch!)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Dann
geben Sie ihnen doch keine Fördermittel!) Wenige Wochen, nachdem die Fördermittelbindung ausgelaufen war, haben sie ihren Produktionsstandort abgemeldet und verlagern ihn jetzt gerade nach Tschechien, wo sie erneut neue Fördermittel von der Europäischen Union in Anspruch nehmen. Das kann doch keine Unternehmensstrategie sein. Das hat doch auch nichts mit verantwortlichem Unternehmertum zu tun. Deswegen sagen wir – und da sind wir unter anderem einig mit automotive thüringen –, dass dieser Diskussionsprozess, wie wir diesen Transformationsprozess gestalten, nicht nur zentral stattfinden darf, sondern die Diskussion insbesondere auch in den gefährdeten Regionen geführt werden muss. Mit der Einführung der Transformationswerkstatt sollen alle Akteurinnen an einen Tisch geholt werden und in regionalen Beiräten das Ziel genau diskutiert werden, noch mal neue Bedarfe ermittelt werden, damit wir dort Maßnahmen ergreifen können, wofür auch die Gelder, die bereitgestellt sind, beantragt werden können. Zudem trägt der Antrag an weiteren Stellen unsere Handschrift. Zielgerichtete Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen durch das Land auf den Weg zu bringen, um Beschäftigte in den betroffenen Unternehmen schnell zu unterstützen und Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen – dafür haben wir uns starkgemacht. Dafür gibt es auch Geld im Landeshaushalt des Jahres 2021. Und das Land soll auch die Möglichkeiten prüfen, Unternehmen der Branche, auch alternative Unternehmensformen, durch Bürgschaften und Beteiligungen zu stützen. Übrigens war auch das ein Punkt, den Prof. Klaus Dörre in der Anhörung ausdrücklich unterstützt hat. Er hat auf die Erfahrungen in Thüringen verwiesen, auf die Nachwendeerfahrungen. Er hat dort Jenoptik genannt, er hat die SAMAG genannt und auch MITEC und hat gesagt, das waren alles gerechtfertigte Beteiligungen. Darum geht es, dass wir Unternehmen, die strategisch wichtig sind, in diesem Transformationsprozess mit Landesbeteiligungen eine Atempause verschaffen. Nicht zuletzt, weil zu Recht darauf hingewiesen wurde, dass der Prozess sehr rasant vor sich geht, haben wir als Linke dort eingebaut, dass wir eine regelmäßige, und zwar halbjährliche Berichterstattung von der Landesregierung hierzu bekommen – die erste ist im August, also im nächsten Monat fällig –, um den Stand der Umsetzung zu prüfen sowie zu erläutern und darzulegen, welche finanziellen und organisatorischen Maßnahmen erfolgt sind. Insofern, glaube ich, gibt es gute Voraussetzungen dafür, dass wir diesen Strukturwandel gemeinsam auf den Weg bringen, auch wenn das hier manch einer in dem Rund bezweifelt. Was aber völlig klar ist, ist, dass wir ihn nicht gemeinsam mit der AfD-Fraktion auf den Weg bringen, weil das, was Sie hier vorgetragen haben, Herr Laudenbach, nichts war als blauer Dunst. Auch von Ihnen als Fraktion ist kein einziger Beitrag in den Diskussionen im Ausschuss gekommen. Und wenn Sie glauben, jetzt auf Ihr Elektromobil verweisen zu können, da will ich nur mal sagen: Ihr ökologischer Fußabdruck ist immer noch viel größer als der von denjenigen, die mit Bahn und Fahrrad hier in Thüringen unterwegs sind, so wie ich zum Beispiel, der nicht nur die Termine hier im Thüringer Landtag so wahrnimmt, sondern der auch in Gerbershausen und in Mühlhausen auf diesem Weg seine Mobilität umgestellt hat. Deswegen können Sie noch ganz viel von uns lernen, Sie müssten nur mal die Augen aufmachen und dazu bereit sein. Stimmen wir diesem Antrag zu, damit es in Thüringen vorwärtsgeht! Der Industriestandort hat es verdient. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
b) Gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten
Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Dann erhält der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Tiefensee, das Wort.
b) Gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, endlich ist der Antrag auf der Tagesordnung, endlich kann er nach einer langen Vorlaufzeit beraten werden. Ich habe die intensiven Gespräche miterlebt und bedanke mich sehr dafür, dass im Ringen zum Ausgleich der unterschiedlichen Standpunkte doch eine Lösung gefunden worden ist. Ich denke, es ist hier im Haus unstrittig, dass wir uns in der Automobilbranche vor großen Herausforderungen sehen, dass ein Transformationsprozess ansteht, der durchaus vergleichbar ist dem, was im Zusammenhang mit der Montanindustrie insbesondere in Nordrhein-Westfalen oder der Transformation in den Gebieten, die vom Braunkohletagebau leben, adäquat ist. Ich hoffe, es ist unstrittig, dass dieser Prozess nicht allein irgendwie der Wirtschaft überlassen werden kann, wenngleich es natürlich die Herausforderung ist, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer, die in diesen Branchen arbeiten, mit aller Kraft, mit Ideenreichtum und dann vor allen Dingen mit klugen Entscheidungen diesen Prozess vorantreiben. Aber ich bin dezidiert der Auffassung, dass sich Politik damit beschäftigen muss, nicht zuletzt deshalb, weil sie eine ganze Reihe von Rahmenbedingungen, von Zielsetzungen politisch vereinbart, die Einfluss auf diesen Prozess haben. Also wird sie sich auch darum kümmern müssen, wenn diese Ziele mindestens Mehrheitsmeinung sind, dass sie Unterstützung gibt, diese Ziele zu erreichen. Denn es nützt nichts – und das erleben wir jetzt im Vorwahlkampf der Bundestagswahl –, wenn man bloß Termine, Kriterien und Ziffern nennt, sondern es muss schon klar untersetzt sein. Also wir könnten uns einig sein, dass wir gefordert sind. Im Übrigen wird es in der Zukunft nicht nur um einen Transformationsprozess in der Automobilindustrie gehen, sondern wir werden noch andere Disruptionen erleben müssen oder erleben, die wir unsererseits wieder flankieren sollen. Deshalb ist diese Begleitung des Transformationsprozesses in der Automobilindustrie auch eine Art Blaupause: Wie geht Politik auf allen Ebenen mit dieser Frage um? Wir haben jetzt einen gemeinsamen Antrag und ich habe gerade mit großem Erstaunen die Diskussion vernommen. Denn ich war der Meinung, dass es ein guter und kein fauler Kompromiss ist. Aber ich habe am Pult hier einige erlebt, die jetzt – da wende ich mich an die Antragsteller – eine kleine Absetzbewegung machen. Das finde ich nicht gut. Zunächst mal, Kollege Henkel, finde ich es unkollegial, sich hier nach einer gründlichen Diskussion, die wir über Monate geführt haben, hinzustellen und zu sagen, die Regierung hätte keinen Fahrplan, deshalb müsse man ihr einen geben oder sie dazu zwingen, einen aufzulegen. Und schaut man ins Wirtschaftsministerium, was es an Maßnahmen gibt, dann haben Sie sinngemäß gesagt, sieht man nichts. Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll, ob es Unwissen ist oder ob es wieder der Vorbote des Landtagswahlkampfes ist. Aber das ist unredlich. Sie gestatten mir, dass ich Nachhilfe gebe. Wir haben die erste Studie zur Transformation der Landesentwicklungsgesellschaft 2017 vorgelegt. Wir haben – von Kollegin Diana Lehmann vorgetragen – eine große Studie im Jahre 2018 vorgelegt, die eine Tiefenanalyse beschreibt, und nicht nur das, sondern konkrete Maßnahmen, einen konkreten Fahrplan. Wir haben – da geht es um die Maßnahmen – ein Automobilcluster, das übrigens der Freistaat, also Sie, mit 900.000 Euro pro anno unterstützt. Und Kollege Kemmerich: Wenn du nicht mehr weiterweißt, gründe einen Arbeitskreis. Auch das ist nicht Ihr Niveau.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ihr Pa-
pier aber auch nicht!) – Ich werde gleich darüber sprechen. – Unterhalten Sie sich bitte mal mit den Beteiligten, die im AT organisiert sind und die auf diesem Clustermanagement aufbauen. Wissen Sie, was Clustermanagement ist? Das ist nichts anderes, als in der Landesentwicklungsgesellschaft eine Stelle zu schaffen, die koordiniert, mit konkreten Maßnahmen unterstützt, und zwar aus der Politik finanziert, um Unternehmen dabei zu unterstützen, dass sie sich in einem Netzwerk zusammenfinden und konkret gemeinsam voranbewegen. Das gibt es seit sieben Jahren und nicht erst seit gestern.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist
doch nichts Neues gründen! Das ist doch das, was ich sage!) Nein, jetzt geht es nur darum, dass wir insofern etwas Neues gründen, weil die Herausforderungen anders sind. Ich wollte Ihnen nur sagen, da hätten Sie damals auch denunziatorisch sagen können: Ja, jetzt gründet ihr ein Clustermanagement, lasst doch die Unternehmen machen. Ist das die Antwort der FDP? Dann, Herr Henkel, geht es weiter: Wir haben nicht nur diese Studien vorgelegt – das ist die wissenschaftliche oder die Faktenbasis –, sondern wir haben uns darum gekümmert, dass das auch organisiert wird. Wir haben im Jahr 2017 eine Koordinierungsstelle Transformation eingerichtet, die die Basis der Transformationsagentur ist, die genau diese Aufgabe hat, die das Clustermanagement flankiert oder umgekehrt mit Transformationslotsen, die in die Unternehmen gegangen sind. Wir haben, wer dabei gewesen ist, im Wirtschaftsausschuss berichtet, wie viele Unternehmen wir kontaktiert haben, wie viele Betriebsräte einbezogen worden sind. Das ist eine ganz hervorragende Arbeit gewesen. Ich habe mit den sogenannten Blue-Table-Talks in all den vier Sparten der Automobilzulieferindustrie Gespräche geführt. Die Industrie ist sehr dankbar, dass die Politik das macht. Wir haben also einen Branchendialog organisiert und konkrete Maßnahmen eruiert. Was halten Sie davon, Herr Henkel, dass wir ein Innovationszentrum „Mobilität“ haben? Wenn Sie Lust haben, gehen Sie dorthin und sehen mal, was Sie mit Ihrem Geld, vom Landtag verabschiedet, über die letzten Jahre dort aufgebaut haben. Das ging zugegebenermaßen vor zehn Jahren insbesondere mit der Optimierung des Verbrennungsmotors los und ist jetzt momentan das sehende Auto. Schauen Sie sich an, was dort läuft. Und dann stellen Sie sich hierher und sagen, das Wirtschaftsministerium oder indirekt auch Sie haben in der Vergangenheit nichts gemacht und es bräuchte diesen Antrag, dass wir überhaupt loslegen? Das kann wirklich nicht wahr sein. Sondern es geht jetzt darum, mit diesem Antrag einen nächsten Schritt zu gehen. Dieser Schritt ist in zwei von acht Punkten, mein lieber Herr Montag, zunächst einmal eine Transformationsagentur und Transformationswerkstätten, aufsetzend auf der Koordinierungsstelle, aufsetzend auf dem Clustermanagement, um – und darum bittet die Wirtschaft, darum bitten die Betriebsräte, darum bitten die Bürgermeister, darum bitten die Landräte – diese Aufgabe zu koordinieren und voranzutreiben. Kein Mensch wird einem Unternehmer die Feder führen können, wie er in diese neue Zeit kommt. Aber es braucht dringend eine weitere Qualität in der Koordinierung, und das machen die Transformationsagentur und die Transformationswerkstätten. Übrigens wird es die erste im Juli geben, also Punkt 1 und 2 sind schon erledigt, die Agentur hat schon drei von fünf Stellen besetzt und die Ausschreibung für den Chef läuft gerade. Also das ist erledigt. Das heißt, all diese Maßnahmen führen dazu, dass wir stärker werden in der Vernetzung, in der Eruierung von Maßnahmen und in der Flankierung. Die weiteren sechs Punkte beschreiben, was wir in der Zukunft noch verstärkter tun müssen. Kollege Müller, ich verstehe überhaupt nicht – das klang bei Herrn Schubert auch an –, dass man einen Antrag insgesamt derartig klein macht, nur weil da das Wort „Technologieoffenheit“ drinsteht, „zukunftsorientiert und technologieoffen“. Was soll das? Selbstverständlich brauchen wir unterschiedliche Technologien, und selbst wenn Sie jetzt nicht auf den Verbrennungsmotor setzen, gibt es die reine Elektromobilität, es gibt die Wasserstofftechnologie, die eine Form der Elektromobilität ist. Es gibt den synthetischen Kraftstoff, auch das kann man in der Zeitung lesen, dass es diesen in der Zukunft an dieser oder jener Stelle geben wird. Und darüber hinaus: Was wissen wir denn, was noch für Technologien kommen, die wir weiter vorantreiben? Sich wegen dieses Wortes ein Stück von diesem Antrag abzuwenden, das scheint mir nicht plausibel. Kurz und gut: Wir sind zufrieden damit, dass der Landtag eindeutig dahintersteht, dass er bei den Maßnahmen, sowohl was die Netzwerke und Strukturen und Beratungen angeht, als auch was die konkreten Maßnahmen angeht, hinter uns steht. Und Kollege Kemmerich hat nach den Maßnahmen gefragt: Wenn Sie die Maßnahmen nachlesen wollen, dann schlagen Sie den Haushalt 2021 auf, da stehen die alle drin. Und wir sind auch dabei, die umzusetzen. Und wenn wir nicht nur CATL angesiedelt haben, sondern ein Wasserstoffforschungszentrum am Erfurter Kreuz aufgebaut haben, mit dem Fraunhofer Institut, wenn wir ein Batterieforschungszentrum aufgebaut haben, übrigens das erste in Deutschland, wo die in Münster noch lange nicht so weit sind, dann sind es konkret diese Maßnahmen. Und wenn wir weiter in Forschung investieren, nachlesbar im Haushalt – und das setzen wir um bis Ende des Jahres 2021, darauf können Sie sich verlassen –, dann sind das konkret diese Maßnahmen. Also kurz und gut: Lassen Sie uns weiter auf diesem Pfad vorangehen. Eingedenk der Tatsache, dass wir hier nicht die alleinigen Player sind, dass wir nur unterstützen können, Rahmenbedingungen geben können, bin ich mir aber sicher, dass uns die Beschäftigten – die über 50.000 Beschäftigten – dankbar sind, dass sie einen Ansprechpartner und Unterstützer haben. Ich bin mir sicher, dass die CEOs und die Vorstandsetagen froh sind, einen Ansprechpartner zu haben, und dass das, was ich an meinem Tisch tue, nämlich mit großen Automo bilzulieferern und deren Vorständen zu reden – die kommen zu uns und fragen, wie wir sie unterstüt zen können –, dass auch die erfreut sind, dass wir uns in dieser Weise gemeinsam auf den Weg machen. Also lassen Sie uns den Antrag nicht kleinreden, sondern vielmehr beherzt umsetzen. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
b) Gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Doch – dann bitte. Das Wort hat Herr Henkel von der CDU-Fraktion, 2 Minuten und 30 Sekunden.
b) Gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mal damit beginnen und Richtung Andreas Schubert schauen. Eines steht fest, wir haben in ganz vielen Punkten völlig unterschiedliche Auffassungen, beispielsweise bei Unternehmensformen oder bei Eingriffsmöglichkeiten des Staates. Das ist völlig klar, da sind wir auf keinen Konsens gekommen. Aber mir ist es sehr wichtig – und deshalb ganz herzlichen Dank auch an dich –, dass die soziale Komponente hier erst mal eingebracht war. Außer uns als CDU und dir hat keiner die soziale Komponente mit eingebracht und keiner darauf geschaut, wie wichtig es ist, wie viele Menschen in der Automobilindustrie und im Zulieferbereich hier in Thüringen arbeiten, was es für die Menschen bedeutet und was es für die Familien bedeutet. Ich will aber weiterschauen. Herr Minister Tiefensee, ich wollte gar nicht so viel sagen, aber Sie haben gesagt, dass meine Ausführungen unredlich waren. Ich finde es unredlich, was Sie hier gemacht haben. Sie sprachen von Nachhilfe – da möchte ich auch Nachhilfe geben. Die Transformationswerkstätten: Wir fordern das seit Monaten, seit vielen Monaten fordern wir als CDU, dass es damit losgeht. Nächste Woche haben Sie jetzt eingeladen. Es hat über ein halbes Jahr gedauert, bis die erste Transformationswerkstatt startet. Das hätte längst passiert sein können. Sie sagen: die Koordinierungsstelle und Transformationslotsen existieren seit 2017. Sie haben aber nicht gesagt, wie viele der Stellen wirklich besetzt waren und was wirklich passiert ist. Das gehört auch zur Wahrheit dazu. Sie haben das Thema „Künstliche Intelligenz“, „Autonomes Fahren“ benannt. Das waren wir als CDU, die das reinverhandelt haben, die Millionen, die dafür auch richtigerweise jetzt ausgegeben werden. Wir haben aber auch Millionen für 5G reinverhandelt.
(Beifall CDU)
Da passiert noch gar nichts für den Ausbau der Netze in Firmen. Oder das Thema „Meistergründungsprämie“, auch wenn es nicht wirklich hierhergehört: Sie versprechen uns seit Monaten, es geht los.
(Beifall CDU, FDP)
Sie haben in den letzten Wochen mehrfach gesagt: Ende Juni stehen dafür die Vorschriften. Nichts ist passiert. Auf meinem Kalender ist heute der 1. Juli und da ist nichts passiert. Das sind Dinge und die muss man auch ansprechen. In Richtung Grüne will ich gar nicht so weit darauf eingehen. Sie müssen eines verinnerlichen: Deutschland ist keine Insel. Wir müssen auch schauen, was um uns herum passiert. Natürlich brauchen wir ökologische Nachhaltigkeit. Aber ich sage Ihnen: Wir brauchen ebenso soziale Nachhaltigkeit und ökonomische Nachhaltigkeit. Auf diesen Dreiklang kommt es an und dafür stehen wir als Christliche Demokraten. Danke schön.
(Beifall CDU)
b) Gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten
Jetzt schaue ich aber wirklich in die allerletzte Ecke. Keine weiteren Wortmeldungen. Das sollte nicht despektierlich sein, Entschuldigung. Ausschussüberweisung war, glaube ich, nicht gewünscht. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2874. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag angenommen und wir schließen diesen Tagesordnungspunkt. Gemäß der vereinbarten besonderen Reihung für heute kommen wir jetzt zum Aufruf des TagesordAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1892 dazu: Soziale Arbeit weiterentwickeln, Freie Wohlfahrtspflege stärken – ein Kodex für Transparenz und Subsidiarität in Thüringen Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3071 Auf meiner Rednerliste steht Herr Abgeordneter Dr. König für die Einbringung seitens der CDUFraktion. Bitte, Herr Abgeordneter König, Sie haben das Wort.
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die AWO-Affäre im vergangenen Jahr hat uns sicher alle erschüttert. Sie hatte nicht nur weitreichende Folgen für die AWO, besonders auch für die Tochtergesellschaft AJS, sondern für die Wohlfahrtspflege insgesamt. Hier wurde einmal mehr deutlich, wozu das Fehlverhalten Einzelner oder Weniger führen kann. Vielleicht können Sie sich noch an den Beginn des Jahres 2020 erinnern. Am 04.01.2019 berichtete die „Thüringer Allgemeine“ über Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung eines Prokuristen der AWO-Tochter AJS, der ein Schweigegeld in einem hohem sechs- bis siebenstelligen Bereich erhalten haben soll. Des Weiteren machte der Artikel Aussagen über ein äußerst hohes und unangemessenes Gehalt sowie den sehr teuren Dienstwagen des AJS-Geschäftsführers. Aus Sicht der CDU-Fraktion drohten bereits damals die im Artikel geäußerten Vorwürfe nicht nur die Geschäftsführung der AWO-Tochter AJS oder die AWO in eine Krise zu stürzen, sondern auch die vielfach ehrenamtlich getragene Wohlfahrtspflege in Thüringen mit mehr als 100.000 haupt- und ehrenamtlichen Beschäftigten in Thüringen insgesamt. Aus diesem Grund haben wir als CDU-Fraktion bereits am 9. Januar einen Selbstbefassungsantrag mit dem Titel „Gebrauch von öffentlichen Geldern in dem Arbeiterwohlfahrt Landesverband Thüringen e. V. (AWO)“ in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eingereicht. Unser Ziel war es, im parlamentarischen Verfahren unter anderem Transparenz über die Verwendung von Einnahmen aus der staatlichen Lotterie zu erlangen, um den Schaden von anderen Destinatären, Beschäftigten der Wohlfahrtspflege und ehrenamtlich Tätigen abzuwenden. Aus Rücksichtnahme und Sensibilität auf die bereits genannten Zielgruppen, gerade auch auf die vielen Ehrenamtlichen hatten wir uns als CDU-Fraktion dazu entschieden, zunächst im Ausschuss Informationen seitens der Landesregierung zu erhalten, inwieweit Landesmittel, weitere öffentliche Mittel und Lottogelder an die AWO und an die AJS geflossen sind und natürlich wie die sachgemäße Verwendung der Mittel überprüft wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, beginnend mit diesem Selbstbefassungsantrag ist die CDU-Fraktion das gesamte Jahr 2020 nicht müde geworden, um eine sachliche Aufklärung der Missstände zu erreichen. Wir wollten und wollen auch heute noch keine politische Instrumentalisierung, sondern dass die gesamte Wohlfahrtsbranche nicht in Misskredit gerät, dass das Vertrauen in die gesamte Branche nicht erschüttert wird
(Beifall CDU)
und natürlich – und das sage ich hier auch noch mal deutlich – dass die AWO in ruhigere Fahrwasser kommt. Damals waren meine Fraktion und auch ich noch davon überzeugt, dass bei der rückhaltlosen Aufklärung vor allen Dingen die AWO selbst gefordert ist. Sie hätte bereits damals für rückhaltlose Aufklärung sorgen müssen, wozu sie aber, wie sich später herausstellte, aufgrund von verkrusteten Strukturen und fehlenden Aufsichtsmechanismen nicht in der Lage und auch nicht bereit war. Die bedingungslose Anwendung des Governance Kodex der AWO wäre hierbei beispielsweise eine Möglichkeit gewesen, wonach sich die Vergütung der Geschäftsführer an den Nettoeinkünften im öffentlichen Dienst der Besoldungsgruppe A der Bundesbesoldung bzw. des jeweiligen Bundeslands orientieren sollte. Von all dem ist nur wenig passiert und Gehälter, die hier bei der AWO aufgerufen wurden, sind nicht hinnehmbar – egal, wie gut der jeweilige Geschäftsführer verhandelt hat, egal, wie gut er seine Arbeit geleistet hat. Summen in dieser Höhe für einen Geschäftsführer in einem Wohlfahrtsbereich sind unangemessen und nicht tragbar, gerade für einen freien Träger in der Wohlfahrtspflege wie die AWO. Sehr geehrte Damen und Herren, eine ausführliche Berichterstattung in der Presse – und hier möchte ich auch ausdrücklich den Journalisten Fabian Klaus und Sibylle Göbel von der Mediengruppe Thüringen danken, die immer wieder dazu beigetragen haben, für Aufklärung zu sorgen – und natürlich auch Zuschriften, die wir als Fraktion von vielen AWO-Mitgliedern aus den Kreisverbänden bekommen haben, haben uns weiter darin bestärkt, diesen Weg der Aufklärung zu gehen. So haben wir bereits im Juni 2020 mit einem weiteren Selbstbefassungsantrag im Ausschuss für Aufklärung gesorgt oder wir haben probiert, für Aufklärung zu sorgen, weil die Antworten, die wir dort bekommen haben, für uns nicht immer die waren, die wir uns gewünscht hätten. Wir hätten mehr Offenheit vom Ministerium erwartet, wir hätten mehr Antworten erwartet, wir hätten auch mehr Perspektive erwartet, wie es mit den Managergehältern weitergehen soll, Stichwort: „Entgelttransparenzregister“. Das war alles nicht vorhanden,
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Herr Kollege König, die Einbringungsredezeit von 5 Minuten ist abgelaufen.
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
sodass wir uns entschieden haben, diesen Antrag schon im Oktober einzubringen und ihn heute dann letztendlich zu beraten, obwohl das sehr lange gedauert hat, was man auch sagen muss.
(Beifall CDU)
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Wird seitens der Koalitionsfraktionen das Wort zur Einbringung des Alternativantrags gewünscht? Bitte schön, Herr Abgeordneter Möller.
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, lieber Kollege Dr. König, zunächst lassen Sie mich das voraussagen: Die notwendige Sensibilität, die Sie jetzt schon angesprochen haben, wollen auch wir walten lassen, denn es geht um nichts mehr als den sozialen Zusammenhalt und diejenigen, die den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft organisieren – auch bei diesem Thema. Von daher glaube ich, ist da ein gemeinsamer Geist, den Sie hier beschworen haben, auch ganz richtig. Ich sage Ihnen, die medialen Veröffentlichungen im vergangenen Jahr zu den maßlosen Gehaltszahlungen, der Selbstbedienungsmentalität und dem selbstherrlichen Führungsstil des ehemaligen AWO-AJS-Managements haben uns alle aufgeschreckt. Auch ich bin ausdrücklich dankbar, dass die Journalistinnen und Journalisten in Thüringen hier so hartnäckig recherchiert und berichtet haben und dass es Whistleblower gab, die diesen Prozess überhaupt in Gang gesetzt haben. Das war mutig, es ist anerkennenswert und hat auch für mehr Klarheit gesorgt, vielen Dank dafür.
(Beifall SPD)
Der Antrag der CDU nimmt das Geschehen auf und – Herr Dr. König hat es gerade noch mal deutlich gesagt – fordert für die Zukunft ein flächendeckendes und verpflichtendes Transparenzregister, das zur Offenlegung von Managergehältern dient, um so gegen überhöhte und sittenwidrige Managergehälter vorzugehen – ein Aspekt, der aus Sicht von Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen allerdings dazugehört und für den wir mit dem Alternativantrag gemeinsam einen Diskussionsprozess initiieren wollen. Welchen Beitrag können wir, welchen Beitrag kann die Landespolitik insgesamt leisten, um im Interesse der auf soziale Dienstleistungen angewiesenen Thüringerinnen und Thüringer sowie der Beschäftigten in der Thüringer Sozialwirtschaft das Vertrauen in die Thüringer Wohlfahrtsverbände wiederherzustellen und Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit und die Arbeit der Wohlfahrtsverbände weiterzuentwickeln? Denn die Freie Wohlfahrtspflege in Thüringen wird getragen von dem Engagement und der hochwertigen Arbeit von mehr als 4.000 freiwilligen, mehr als 30.000 ehrenamtlichen und 65.000 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie sind Garant für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Die Bewältigung der aktuellen Coronakrise verdeutlicht das und diesen Stellenwert mehr als eindrücklich. Diesen Menschen gilt ganz klar unser ausdrücklicher Dank und unsere Anerkennung. Im Interesse dieser Menschen müssen wir nicht nur über Transparenz diskutieren, sondern auch über die Frage, welche Rahmenbedingungen wir ändern müssen, damit wir die soziale Arbeit und die Sozialwirtschaft insgesamt stärken können. Deshalb reden wir in unserem Alternativantrag auch über vier zentrale Punkte, die diskutiert werden müssen. Zum einen Stichwort „Subsidiarität“: Trägervielfalt, unterschiedliche Werteorientierung und eine hohe Konzeptqualität können gewährleistet werden, wenn es eine dialogische Partnerschaft zwischen öffentlichen und freien Trägern auf Augenhöhe und in gemeinsamer Verantwortung für die soziale Arbeit gibt. Das ist leider nicht immer selbstverständlich. Auch eine auskömmliche Finanzierung und Planungssicherheit für die soziale Arbeit sind ein Garant dafür, dass Träger insbesondere bei tarifgerechten Löhnen und Gehältern sowie guten Arbeitsbedingungen punkten können. Als nächster Aspekt die gute Arbeit in der sozialen Arbeit, die Fachkräfteentwicklung: Fachkräfteentwicklung und Nachwuchsfragen müssen wir in Partnerschaft zwischen freien und öffentlichen Trägern gemeinsam verantworten und gemeinsam klären. Und zu guter Letzt Nachvollziehbarkeit und Transparenz: Offenlegung von Managergehältern in der Sozialwirtschaft gegenüber denjenigen, die ihre Leistung in Anspruch nehmen und ihren öffentlichen und nicht öffentlichen Zuwendungsgebern ist für uns ein Grundsatz. Diese Punkte müssen in einem Dialogprozess auf Augenhöhe zwischen den Akteuren in der Freien Wohlfahrtspflege und natürlich mit der Politik ausgehandelt werden, denn das Dreiecksverhältnis zwischen der Frage, welche Rahmenbedingungen Politik gibt, welche Bedingungen und Konzepte freie Träger anwenden und wie dies alles mitbestimmt ist, ist hier zentral. Diese Partner gehören alle an einen Tisch. Ich hoffe, unser Alternativantrag ist zum Ansinnen der CDU eine sinnvolle Ergänzung und dient als Auftakt einer solchen Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Vielen Dank. Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile das Wort Frau Abgeordneter Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Für sie spricht Frau Abgeordnete Henfling.
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Gäste am Livestream, für die bekannt gewordenen Skandale bei der Arbeiterwohlfahrt und ihrer Tochterfirma AJS gGmbH Thüringen ist die Bezeichnung „derb“ wahrscheinlich noch untertrieben. Unter anderem ging es um überzogene Managergehälter, teure Dienstwagen und den Versuch, einen entlassenen Prokuristen mit Geld zum Schweigen zu bringen. All das berichten Mitarbeiterinnen des Unternehmens, ausgelöst durch einen ähnlichen Skandal der AWO in Südhessen. Wir alle erinnern uns an die Presseberichte, die immer mehr Ungeheuerlichkeiten ans Tageslicht gebracht haben. In der Folge beschäftigte sich die Politik und auch die Staatsanwaltschaft mit den Fällen in verschiedenen AWO-Landesverbänden. Intern gab es schon seit Jahren Vorwürfe und Kritik an den Strukturen und Machenschaften innerhalb des Verbands. Aber was dann ans Licht der Öffentlichkeit kam, war ein offensichtliches Geflecht von Vetternwirtschaft und einer dreisten Selbstbedienungsmentalität in den Chefetagen. Inzwischen hat das alles zu Rücktritten, Rausschmissen und Neubesetzung von Führungskräften geführt. Auch der AWO-Bundesverband ist endlich aktiv geworden. Diese Ereignisse haben die CDU mit ihrem Antrag veranlasst – und auch uns heute zusammen mit dem Alternativantrag aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen –, hier dieses Thema zu debattieren. Schließlich ist der derzeit in Thüringen anhängige Skandal leider nur ein weiterer in der Perlenkette, die sich durch die Republik zieht und die immer die Leitungsebenen betrifft. Ich sehe, dass hier ein hartes Stück Arbeit auf die Menschen zukommt, die dieses Erbe jetzt managen müssen. Was bleibt, ist ein sehr bitterer Nachgeschmack. Das Ansehen und das Vertrauen in das Unternehmen AWO haben stark gelitten. Mit solchen Machenschaften wurde die Arbeit der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeiterwohlfahrt und ihrer Tochtergesellschaften diskreditiert, die Tag für Tag einen maximalen Einsatz leisten. Und völlig unnötigerweise wird nun gleich das ganze System der Freien Wohlfahrtspflege misstrauisch betrachtet. Ich glaube, hier gilt es auch, Stopp zu sagen. Wir dürfen nicht vergessen, dass gerade die Corona-Situation gezeigt hat, wie wertvoll die Arbeit und das Engagement derer sind, die sich als hauptamtliche Mitarbeitende oder im Ehrenamt oder im Freiwilligendienst Tag für Tag in den sozialen Institutionen in der Thüringer Wohlfahrtspflege einbringen. Diesen vielen Menschen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich unseren Dank sagen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, inzwischen hat die Thüringer Arbeiterwohlfahrt einen Neuanfang gestartet, auch das nicht ohne Stolperteine. Vertrauen durch transparente und gerechte s Entscheidungen zurückzugewinnen, ist jetzt wohl aus unserer Sicht das Wichtigste. Auch andere Verbände nehmen die Vorgänge ernst, die die AWO erschüttern. Das zeigen die Beitritte der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Unser bündnisgrüner Anspruch nach Transparenz wird sehr gut von der Initiative Transparente Zivilgesellschaft formuliert: „Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen: Was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.“ Diese alte bündnisgrüne Forderung blieb leider viele Jahre lang vergebens, obwohl schon lange generell politischer Handlungsbedarf auf der Bundesebene angezeigt war. Es ist sehr schade, dass erst solche Skandale passieren müssen. Wir finden, dass Sozialverbände ihren Umgang mit öffentlichen Geldern und Spenden transparent machen sollten, und das sollte vor allen Dingen selbstverständlich sein.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Klarheit hinsichtlich der Zuwendung an Wohlfahrtsverbände ist so schwer nicht zu erreichen. Geschäftsberichte müssen öffentlich zugänglich sein – da besteht allerdings in ganz Deutschland erheblicher Nachholbedarf. Und wenn lediglich den Finanzbehörden die Zahlen vorliegen, reicht das einfach nicht. Soziale Verbände und Unternehmen werden für die Arbeit im Pflegebereich, in Kindergärten, in Beratungsstellen, in Jugendzentren und in den unzähligen anderen sozialen Bereichen gefördert und unterstützt. In Thüringen werden zum Beispiel auch Zuschüsse aus dem staatlichen Glückspiel an die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege ausgereicht und dann mit einem Verteilschlüssel an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege weitergegeben. Die Diskussionen zur Transparenz der Verbände zu den grundsätzlichen Aspekten von Mittelverwendung und Nachweisführung sind längst im Gange. Nun gilt es, diese Themen ebenso wie die Forderung nach Einführung eines Thüringer Transparenzregisters bzw. einer Transparenz- und Zuwendungsdatenbank in einem zügigen Dialogprozess zum Ziel zu führen. Hier müssen neben der Landesregierung alle landesweiten Akteurinnen und Akteure der sozialen Arbeit partnerschaftlich an einen Tisch. Ich bedanke mich ganz herzlich schon jetzt für die Überweisung an die Ausschüsse. Dort können wir sicherlich noch mal ausführlicher und differenzierter darüber diskutieren. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Aust von der Fraktion der AfD.
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Beginn des vergangenen Jahres gab es eine ganze Reihe von Berichten über ungewöhnlich hohe Gehälter und teure Dienstwagen. Bei der AWO, bei Tochterunternehmen und ähnlichen schlugen hohe Wellen am Anfang des vergangenen Jahres. Diese immer wieder neuen, aufklärenden Enthüllungen gab es nicht nur in Thüringen. Es gab sie auch in Mecklenburg-Vorpommern oder auch in Hessen. Das öffentliche Aufklärungsinteresse ist groß, deshalb haben wir uns als Parlament auch in Ausschusssitzungen, Aktuellen Stunden, Kleinen Anfragen usw. um Aufklärung und öffentliche Thematisierung bemüht. Bei der AWO sah das hingegen ein bisschen anders aus. Am 30.01.2020 beispielsweise erreichte die Mitglieder des Sozialausschusses ein Schreiben des AWO Landesverbandes, in dem auf die damals aktuelle Presseberichterstattung eingegangen wurde. In dem Anschreiben wurden die Vorwürfe zunächst einmal mehr oder weniger abgebügelt – Zitat –: „Da das Gehalt der Geschäftsführung der AWO AJS gGmbH bereits [mehrere] Jahre vor Einführung der Regelungen des AWO Governance Kodex vertraglich festgelegt wurde, liegt aus Sicht des AWO Landesverbandes e. V. kein Verstoß gegen AWO inter‑ ne Regelungen vor.“ Und dann in einem anderen Punkt – Zitat –: „Für den Fall, dass die heutigen Vergütungen nicht im Einklang mit dem Kodex stehen, ist eine Einigung mit der Geschäftsführung zu erzielen.“ Man hätte natürlich auch auf die Idee kommen können, bereits mit der Einführung des AWO-Governance-Kodex die Geschäftsführergehälter anzupassen und so Schaden vom gesamten Verband abzuwenden. So war es zu wenig und zu spät, was darauf folgte. Ein halbes Jahr später war der Landesvorstand dann am Ende und es traten mehrere Vorstände zurück. Auch sonst sind die Bemühungen der AWO überschaubar, verloren gegangenes öffentliches Vertrauen zurückzugewinnen. So weigert sich die AWO bis zum heutigen Tag, den Abschlussbericht Thüringen zu veröffentlichen, obwohl sich das Interesse der Öffentlichkeit auch darin begründet, dass das Tochterunternehmen, wie die AJS, die als gemeinnützige Gesellschaftsform geführt wird, steuerrechtliche Vorteile genießt. Es ist bedauerlich, dass das Sozialministerium hier kein besonderes Engagement zeigt, darauf hinzuwirken, dass dieser Bericht endlich der Öffentlichkeit zugänglich wird.
(Beifall AfD)
Und nun zur Transparenz: Das Präsidium des AWO Bundesverbands beschloss in einer außerordentlichen Sitzung zur Verschärfung des AWO-Governance-Kodex unter anderem die Einführung eines Transparenzregisters. Zitat: „Bis Ende des Jahres 2020 werden alle Gehälter (inklusive aller Vertragsbestandteile und Nebeneinkünfte) von Mitgliedern von AWO-Geschäftsführungen in einem zentralen Transparenzregister erfasst.“ Aus dieser angekündigten Transparenz wurde jedoch nichts. Statt dass alle Geschäftsführergehälter tatsächlich öffentlich einsehbar gemacht wurden, sollen nun die Geschäftsführer ihre Gehälter an den Bundesverband melden – Zitat Wolfgang Stadler, ehemaliger Vorsitzender des Bundesverbands der Arbeiterwohlfahrt –, „sobald ein Schwellenwert, der sich aus dem Öffentlichen Dienst ableiten lässt, überschritten wird“. Es geht also bloß darum, Ausreißer nach oben besser erkennen zu können, nicht darum, der Öffentlichkeit Einblicke zu gewähren. Es wird also Zeit für die Politik zu handeln. Wir unterstützen daher das Vorhaben der CDU, ein verpflichtendes Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtspflege inklusive ihrer Stiftungen und Gesellschaften einzurichten. Auch der dritte Punkt des Antrags, die Forderung, für Mittel, zu deren Empfängerkreis die Thüringer Sozialwirtschaft zählt, eine nachvollziehbare Prüfung der Verwendungsnachweise zu gewährleisten, wird von uns unterstützt. Denkbar wäre ein Modell, das angelehnt ist an das von Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern. Dort kann geprüft werden, wofür gemeinnützige Wohlfahrtsverbände Steuergelder tatsächlich ausgeben. Die Sozialwirtschaft und die Wohlfahrtspflege haben im vergangenen Jahr wieder einmal bewiesen, wie wichtig sie für unsere Gesellschaft sind. Sie sind besonders schützens- und beschützenswürdig sowie förderungswürdig. Öffentliche Förderungen sind aber dauerhaft von Vertrauen in die Strukturen abhängig. Dafür braucht es mehr Transparenz. Und wenn die AWO das nicht selbst schafft, dann müssen wir hier eben handeln. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Danke, Herr Abgeordneter Aust. Es spricht jetzt Abgeordneter Kemmerich von der Fraktion der FDP – nein, Abgeordneter Montag übernimmt den Part. Bitte.
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich kann ich die Empörung, den Skandal verstehen, wenn zwei Dinge zusammenkommen: auf der einen Seite ein am Gemeinwohl orientiert handelnder Verband nebst seinen wirtschaftlichen Verzweigungen und auf der anderen Seite ein Geschäftsführer, der es mit dem Bedacht auf das eigene Portemonnaie deutlich übertrieben hat. Allerdings müssen wir uns schon fragen, und deswegen will ich das recht kurz machen: Welche Maßnahmen ergreift denn eigentlich Politik? Wenn ich mir diese Anträge hier anschaue, ist doch eins wieder deutlich – wie übrigens eben auch bei dem Antrag zur Automobilwirtschaft: nichts als reine Symbolpolitik.
(Beifall FDP)
Denn schauen wir uns das mal an. Der Fall wird juristisch geprüft. Er wird vor allen Dingen auf Bedrängen derjenigen geprüft, die zunächst auch für die Aufsicht zuständig sind. Das ist die AWO selbst. Die AWO selbst hat erklärt, dass sie aufarbeitet, wie es zu diesem Fehlverhalten nicht nur dort hat kommen können. Die Forderung aber, jetzt daraus abzuleiten, dass nunmehr – ich zitiere mal den Antrag der CDU – „ein verpflichtendes Transparenzregister für Managergehälter“, was auch immer das ist, „in der Thüringer Wohlfahrtspflege inklusive ihrer Stiftungen und Gesellschaften einzurichten“ ist, ad eins, und ad zwei: „für Mittel, zu deren Empfängerkreis die Thüringer Sozialwirtschaft zählt, eine nachvollziehbare Prüfung der Verwendungsnachweise zu gewährleisten.“ Zwei Dinge: Transparenz wird gefordert, wo sie gar nicht notwendig ist, denn Bilanzen sind heute schon öffentlich einsehbar, Jahresabschlüsse sind öffentlich einsehbar, und es gibt das diskursive Unterstellen, dass Menschen immer, wenn sie die Möglichkeit haben, fehlbar handeln. Das ist nicht so. Die zweite Forderung – Empfängerkreis, nachvollziehbare Prüfung – ist Bürokratie.
(Beifall FDP)
Ich glaube, dass die Frage doch bestehen muss, wenn ein Unternehmen, eine Organisation die Gemeinnützigkeit beantragt hat, hat das Finanzamt immer die Möglichkeit, zu prüfen, ob Mittel satzungsgemäß verwendet werden, weil am Ende die erste Prüfung natürlich immer eine Satzungsprüfung ist. Deswegen appelliere ich einfach daran, dass man, auch wenn man sich zu Recht oder zu Unrecht über einen Vorgang empört, nicht diesen einen Vorgang immer wieder zum Anlass nimmt, um allen anderen das Leben zu erschweren,
(Beifall FDP)
denn dann haben wir wieder die Diskussion, die wir gestern geführt haben. Ich erinnere daran, liebe Frau Müller, als es darum ging, wie wir das eigentlich schaffen, dass sich Menschen für die Gesellschaft engagieren. Vielleicht sollten wir ihnen einfach mehr vertrauen, als ihnen permanent mit Misstrauen Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Danke. Es spricht nun Abgeordneter Möller von der Fraktion der SPD.
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream! Wissen Sie, was mich an diesem Skandal wirklich wütend macht? – Das ist ein Stück weit vielleicht auch die alte Geschichte und darüber, Herr Montag, müssen wir intensiver reden, deswegen haben wir auch so einen ausführlichen Antrag vorgelegt. – Hier hat ein Spitzenmanager über Jahre bei seinen persönlichen Gehaltszahlungen in der obersten Liga gespielt und gleichzeitig die Beschäftigten des Wohlfahrtskonzerns mithilfe einer Scheingewerkschaft jahrelang mit Löhnen zwischen 20 und 30 Prozent unterhalb des eigentlichen Verdienstwerts dieser Arbeit abgespeist. Das ist dreist und das ist der eigentliche Skandal hinter diesem Skandal. Genau diese Aufregung dieses Skandals hat auch mit dazu beigetragen, dass wir in Thüringen endlich eine andere Situation haben. Wir diskutieren über die Aufwertung sozialer Arbeit, wir diskutieren darüber, was Gewerkschaften eigentlich leisten können, echte Gewerkschaften. Dazu gab es gerade ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das dieser Scheingewerkschaft auch die Tariffähigkeit abgesprochen hat. Aber es gibt aktuellere Beispiele, die zeigen: Alle Wohlfahrtsorganisationen haben es noch nicht ganz verstanden. Ich sage nur das aktuelle Beispiel des DRK. Da wird von der einen Scheingewerkschaft zur nächsten gegangen, ohne dass zwischendurch Mitglieder befragt werden, ohne dass zwischendurch die Gewerkschaften angehört werden, sondern es wird dieser Gefälligkeitstarif fortgeschrieben. Das sind Praktiken, die in Thüringen nach wie vor Tradition haben. Ich glaube, wenn der AWO-Skandal eines lehrt, ist es, dass das ein Teil des Problems ist. Wenn sich die Beschäftigtenseite nicht organisieren kann, wenn insgesamt eine Kultur herrscht, soziale Arbeit kostet eh zu viel, die öffentlichen Haushalte können das nicht finanzieren, und das Hand in Hand geht mit einem Missbrauch des Subsidiaritätsprinzips, wo es dann darum geht – und das haben wir in den letzten 30 Jahren viel zu oft gesehen –, dass es ... Entschuldigung, ich bin gerade irritiert, weil meine Redezeit angeblich schon zu Ende ist, aber ich glaube, ich habe 6 Minuten, Herr Präsident?
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Erst mal weiterreden!) Ich rede einfach weiter. Vielen Dank. Ich habe mich gerade schon ein bisschen in Rage geredet, denn wir haben beim Thema „Subsidiaritätsprinzip“ in den letzten 30 Jahren in Thüringen das Phänomen gehabt, dass Subsidiarität immer damit verglichen wurde, ob es billiger als der öffentliche Tarif ist. Und da wehren sich die Beschäftigten jetzt. Ich möchte ein anderes Beispiel nennen, nämlich in der evangelischen Kirche. In Erfurt haben sich bei den Kindergärten der evangelischen Kirche mehr als 70 Prozent der Beschäftigten in einer Gewerkschaft organisiert, haben deutlich gemacht, sie wollen jetzt endlich die Anpassung, und die Kirche hat reagiert. In Sachsen-Anhalt und in Thüringen gilt ab sofort die Höhe des Tarifs des öffentlichen Dienstes bei den Erzieherinnen und Erziehern in den Kindergärten der evangelischen Kirche. Das ist doch mal ein Erfolg und das zeigt doch mal, was es heißt, Macht auch von unten zu organisieren. Damit bin ich bei einem zweiten ganz wichtigen Stichwort, dass nämlich ein Stück weit auch eine Gegenmacht gefehlt hat, ein Monopol, was dazu geführt hat, dass sich bei der AWO alles auf eine Person konzentriert hat. Eine Aufsicht, eine Gegenmacht, ein demokratisches Miteinander hat gefehlt. Die Arbeiterwohlfahrt hat es gemerkt. Ich möchte die Geschichte noch mal ein bisschen anders aufarbeiten, als das bisher anklang, denn die Arbeiterwohlfahrt hat im letzten Jahr sehr intensiv reagiert. Ich möchte ein paar Meilensteine für den personellen und transparenten Neuanfang nennen, der bei der AWO in Thüringen geschaffen wurde. Im Juni letzten Jahres haben Katja Glybowskaja und Andreas Krauße als neue Geschäftsführer der größten Trägergesellschaft das Ruder gemeinsam übernommen und haben damit auch eine neue Kultur der Transparenz und Offenheit gezeigt. Im Juni letzten Jahres wurde in Oberhof ein neuer Interimsvorstand gewählt. Bei den Oberhofer Beschlüssen gab es übrigens auch einen Grundsatzbeschluss. Ich zitiere mal: „Die Gehälter aller Geschäftsführenden [...] [müssen bis] spätestens ab dem Jahresabschluss 2021 in den jeweiligen Jahresabschlüssen [der AWO-Gliederungen, AWO-Unternehmen] veröffentlicht werden.“ Das ist etwas ganz anderes, als uns gerade hier auch von der AfD suggeriert wurde. Es gibt eine ganz klare Offenlegung bei der Arbeiterwohlfahrt und das ist vorbildlich, das ist neu, das müssen wir in der Diskussion in Thüringen in den Mittelpunkt rücken.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Bilanzen
sind öffentlich!) Bilanzen sind öffentlich, das haben Sie gesagt, nur in der öffentlichen Bilanz steht nicht immer selbstverständlich gleich das Geschäftsführergehalt drin. Da bin ich noch mal bei dem Thema, warum diese Offenlegung so wichtig ist. Ich habe gerade über Tarifverträge gesprochen. In den Tarifverträgen ist natürlich nachvollziehbar, was Sozialarbeiter, was Kindergärtnerinnen, was Pflegerinnen, was eine Pflegedienstleistung verdient. Was uns nicht veröffentlicht wird, ist das, was das Management bei der Ausgliederung in GmbHs, in gGmbHs, in Stiftungen verdient. Das ist uns unbekannt und diese Lücke wollen wir schließen. Das ist eine Forderung der SPD. Wir wollen diese Offenlegung, damit es auch transparent gegenüber all denen ist, die es bezahlen, und auch gegenüber denen, die diese Dienstleitungen brauchen. Das ist eine Grundlage.
(Beifall SPD)
Im Februar dieses Jahres wurde bei der Arbeiterwohlfahrt auch ein komplett neuer Landesvorstand gewählt mit Petra Rottschalk an der Spitze. Mit neuem Personal geht es sozusagen mit neuem Schwung zu einem Neuanfang bei der AWO. Den sollten wir kritisch und konstruktiv begleiten, da ja allein bei der Arbeiterwohlfahrt in Thüringen mehr als 10.000 Menschen beschäftigt sind, die einen Teil dazu beitragen, dass wir aktuell auch diese Corona-Krise überwinden. Zu guter Letzt: die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen und der Paritätische Wohlfahrtsverband sind beispielsweise der Initiative Transparente Zivilgesellschaft beigetreten. Diese Aktivitäten belegen, dass nicht nur die AWO, sondern alle Verbände das Thema der Offenheit und Transparenz sehr ernst nehmen und diese Initiativen seitens des Freistaats unterstützt und weiterentwickelt werden müssen. Ich habe es schon erwähnt: Die Frage nach den Tarifverträgen ist eine ganz wesentliche und damit auch die Zukunftsfrage in der sozialen Arbeit, in der Sozialwirtschaft: Wie schaffen wir es, Fachkräfte, junge Menschen für diese Berufe zu begeistern – ohne Skandale und mit guten Arbeitsbedingungen? Darüber müssen wir diskutieren, darüber müssen wir in einen intensiven Dialog treten. Unser Antrag enthält dazu viele Aspekte. Ich hoffe, wir können auch im zuständigen Fachausschuss dazu ausführlich diskutieren. Und sollte sich dieser Landtag jetzt in diesem Monat auflösen – wofür ich sehr bin –, dann bleibt diese Aufgabe trotzdem, auch darüber hinaus. Wir als SPD werden unseren Beitrag dazu leisten, dass es eine saubere, eine transparente Sozialwirtschaft gibt für die soziale Gerechtigkeit in unserem Land. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Danke. Als Nächster erhält Abgeordneter Dr. König von der Fraktion der CDU das Wort.
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn ich die Vorreden rekapituliere, die wir hier gehört haben, dann ist genau das Ansinnen, das hinter unserem Antrag steht, aufgenommen worden. Es geht hier um Aufklärung, es geht um Bewegung, gerade im Bereich der Wohlfahrtspflege, gerade im Bereich der Managergehälter. Ich glaube, sagen zu können, dass alle einmütig sagen, es muss hier Veränderungen geben, es muss hier Transparenz geben und wir machen uns gemeinsam auf den Weg, diese Transparenz herzustellen. Das war die Intention unseres Antrags. Es ist ein bisschen schade, dass wir den Antrag erst jetzt im Juli diskutieren. Er war im Oktober 2020 eingereicht. Aber ich glaube, da wir im Oktober eingereicht haben, hat dieser Antrag auf die entsprechenden Verbände, auf die Strukturen, auf die Neustrukturierung innerhalb der AWO noch einmal einen gewissen Druck ausgeübt. Es kam so das Gefühl auf: Oje, jetzt wird es ernst, jetzt müssen wir was machen, am besten wir regeln das vorher, bevor der Gesetzgeber jetzt handeln muss. Kollege Montag hat gesagt, eigentlich brauchen wir das alles gar nicht, das läuft so gut, wir haben die Mechanismen, Bilanzen werden veröffentlicht, Finanzamt prüft, Gemeinnützigkeit wird geprüft, alles in Ordnung. Aber gerade dieser Skandal in Thüringen oder auch der Skandal der AWO in Hessen oder auch in Mecklenburg-Vorpommern haben doch gezeigt, dass die Mechanismen zur Überprüfung, die wir aktuell haben, nicht gegriffen haben. Deswegen müssen wir aktiv werden. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt und wollen wir die Aufklärung haben. Ich sage auch ganz deutlich, das habe ich in der Einbringung auch schon gesagt: Wir hätten diesen Antrag nicht gestellt, wenn die AWO von sich aus aufgeklärt hätte. Wir hätten diesen Antrag nicht gestellt, wenn die Landesregierung gesagt hätte, wir sind für die Einführung eines Transparenzregisters, eines Entgelttransparenzregisters. All das ist nicht passiert. Deswegen ist dieser Antrag zustande gekommen, kommt jetzt auf einen guten Weg und das ist ganz wichtig. Eine Sache möchte ich noch sagen: Wir haben viele Briefe bekommen von gestandenen AWO-Mitgliedern, Sozialdemokraten in der Regel, die 30 Jahre der AWO angehört haben, die uns geschrieben haben: Bitte macht was! Wir finden teilweise in unserer eigenen Partei, in unserem eigenen Verband kein Gehör, bitte CDU, kümmert Euch darum. Wir müssen hier aufklären. Das ist nicht meine AWO, wie ich sie haben will. – Das zeigt deutlich, dass gerade in den Kontrollgremien innerhalb der AWO etwas nicht gestimmt hat, dass die Verquickung von Politik und Wohlfahrtsverband nicht gepasst hat, wenn sich Mitglieder an eine andere Partei wenden und um Aufklärung bitten. Genau diese Aufklärung findet jetzt statt. Die AWO hat einen vernünftigen Neuordnungsprozess in Gang gesetzt. Bei der AJS wurde ein neuer Landesvorstand gewählt, die Geschäftsführung neu besetzt. Das ist vollkommen richtig. Was uns nicht passieren darf: Wir sagen in so vielen Reden hier, wir müssen die Arbeit am Menschen stärker entlohnen, wir müssen sie mehr wertschätzen, wir müssen sie besser bezahlen. Wenn dann in der Bevölkerung oder bei den vielen Beschäftigten im sozialen Bereich ankommt, wir werden hier an der kurzen Leine gehalten, wir werden unter Tarif bezahlt, aber dafür bezieht unser Geschäftsführer Gehälter, die weit über dem der Bundeskanzlerin oder irgendwem anders liegen, dann ist es das, was vor Ort frustriert.
(Beifall CDU, SPD)
Das ist das, was auch dafür sorgt, dass es schwer wird, in der Sozialbranche Mitarbeiter zu bekommen. Deswegen brauchen wir die Transparenz. Wir sind nicht nur in der freien Wirtschaft, wir sind in der Wirtschaft, in der Sozialwirtschaft. Aber trotzdem gibt es hier eine Verantwortung, weil hier öffentliche Förderung dahintersteht. Es geht nicht nur darum, dass man am Markt ist, sondern es geht um Gemeinnützigkeit, es geht um Lottomittel, es geht um öffentliche Gelder, es geht um Beiträge – und die müssen fürsorglich behandelt werden, mit denen muss fürsorglich umgegangen werden. Das ist das, was wir in Zukunft sicherstellen müssen. Ich freue mich, dass die SPD mit diesem Alternativantrag in das parlamentarische Verfahren der Aufklärung eingestiegen ist. Wir unterstützen natürlich, dass der auch in den Sozialausschuss überwiesen wird. Über unseren würden wir uns auch freuen, wenn er überwiesen wird. Die Wortmeldungen waren dementsprechend. Von daher freuen wir uns auf die Beratung im Ausschuss, um dann hier im Rahmen der Aufklärung und der Transparenz eine Lücke zu schließen, besonders für die vielen Beschäftigten im Wohlfahrtsbereich. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Danke. Es erhält nun Frau Abgeordnete Stange von der Fraktion Die Linke das Wort.
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, das Thema „AWO“ – es ist schon mehrfach angeklungen – hat uns hier im Parlament, in den Ausschüssen in den letzten gut anderthalb Jahren immer und immer wieder beschäftigt, und zwar seitens meiner Fraktion sehr aktiv und auch sehr intensiv. Ich sage für meine Fraktion, Die Linke: Wir haben uns immer, auch vor gut einem Jahr, von dieser Stelle aus massiv gegen diese erhöhten Gelder des Geschäftsführers der AWO AJS gGmbH ausgesprochen und wir haben immer gesagt, es ist unanständig, so mit öffentlichen Geldern, mit Geldern von Versicherten zum Teil umzugehen, das will ich an der Stelle noch einmal ganz deutlich wiederholen. Natürlich hat die AWO in den zurückliegenden gut anderthalb Jahren einen, wie man das heute so schön sagt, Transformationsprozess eingeleitet und auch durchgeführt. Es gibt neue Gesichter an der Spitze der AWO, mit denen hatte ich persönlich auch schon Gespräche. Aber was ich natürlich nicht weiß und was uns vielleicht in den Ausschüssen in den nächsten Wochen oder Monaten weiter berichtet werden kann, ist, wie die Gehälter der jetzigen Vorstandsvorsitzenden aufgestellt sind, wie sie sich positioniert haben und wie abgestuft die Gehälter an die jetzige Führungsspitze der AWO gezahlt werden. Das ist sicher ein Punkt, der auch noch mal auf den Prüfstand muss. Ich bin selbst stellvertretende Landesvorsitzende eines großen Sozialverbands hier in Thüringen. Als ich das Thema „AWO“ gehört habe, bin ich als Erstes in meinen Landesvorstand gegangen und habe genau nachgefragt, wie da die Gehälterstrukturen sind, damit ich mich noch mit gutem Gewissen im Spiegel und hier an dem Pult präsentieren kann. Und ich kann sagen: Solche Gehälter gibt es in dem Landesverband, bei dem ich Stellvertreterin bin, nicht, zum Glück. Wir haben bereits mehrfach gehört, dass wir uns im Ausschuss mit diesem Inhalt befasst haben. Eigentlich hatte ich gedacht, Herr König, diese Antworten hätten Ihnen gereicht, denn alle, die im Ausschuss anwesend waren, egal ob das die Finanzministerin war, die Sozialministerin oder auch der Rechnungshof, haben alle Fragen beantwortet, es wurde nachgeliefert. Das hat nicht gereicht, okay. Jetzt haben wir den Antrag von Ihnen seit fast einem Dreivierteljahr vor uns hergeschoben. Ich glaube aber, Ihr Antrag ist viel zu kurz gesprungen. Das haben die Kollegen der Koalitionsfraktionen bereits mehrfach gesagt. Wir würden ganz gern das Thema der Gehälter und der Transparenz in den Wohlfahrtsverbänden an sich noch mal zum Thema machen und es nicht nur auf die AWO an sich beziehen, denn so manche Gefahren lauern vielleicht auch noch in anderen Verbänden. Uns ist wichtig – und das mache ich auch hier noch mal für meine Fraktion, Die Linke, deutlich –, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unterschiedlichsten Wohlfahrtsverbände, die in Thüringen in den zurückliegenden Jahren eine sehr tolle Arbeit geleistet haben, Danke zu sagen.
(Beifall DIE LINKE)
Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen auch nicht, was ihre Vorgesetzten für Gehälter erhalten, und das sind diejenigen, die oft Überstunden schieben, das sind diejenigen, die am Wochenende unterwegs sind, Pflegearbeit, Sorgearbeit leisten. Das ist uns wichtig, denen Danke zu sagen und den anderen natürlich intensiv auf die Finger zu schauen. Herr Montag, Sie haben von einer Symbolpolitik gesprochen, die hier stattfindet.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ja, richtig!)
Das kann ich so nicht sehen. Wenn Sie unseren Alternativantrag anschauen: Da sind ganz klare Forderungen auch noch mal an die Landesregierung formuliert. Meiner Meinung nach hat das nichts mit Symbolpolitik zu tun, sondern wir haben in unserem Antrag aufgezeigt, die Landesregierung soll berichten und soll prüfen. Sie wissen genau, dass oft gesetzliche Änderungen an dieser Stelle nicht einfach von einem Land an sich ausgehen, sondern es braucht bundesgesetzliche Regelungen. Darum finden wir es schon gut und richtig, dass wir in unserem Abschnitt „Der Landtag bittet die Landesregierung“ fünf Punkte aufgezählt haben, dass sie zum Beispiel darüber berichten soll, wie die Ergebnisse sind, und dieses auch in den Fachausschüssen zu berichten hat. Ich glaube, wenn wir das Thema nach der Neuwahl des Thüringer Landtags noch mal aufgreifen und noch mal dazu hier von der rotrot-grünen Landesregierung einen Bericht erhalten, dann können wir schon ganz konkrete Änderungen – wie die auf den Weg gebracht worden sind – von der Landesregierung erfahren. Darum bitte ich, den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie den Antrag der CDU noch mal an den Sozialausschuss zu überweisen, um inhaltlich darüber zu diskutieren. Ich bin mir fast sicher, dass wir mit einem gemeinsamen Antrag auch wieder zurück aus dem Ausschuss in den Landtag kommen, entweder in dieser oder in einer kommenden Legislatur. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum? Das sehe ich nicht. Wünscht die Landesregierung das Wort? Ja, bitte, Frau Ministerin Werner.
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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thema der Managergehälter hat uns schon eine ganze Weile beschäftigt – das ist schon gesagt worden –, sowohl in den Ausschusssitzungen als auch im Landtag und im Rahmen parlamentarischer Anfragen. Und das natürlich zu Recht. Ich freue mich, dass wir heute auch Gelegenheit haben – und dann sicherlich auch wieder im Ausschuss –, über den Antrag der CDU zu sprechen. Übrigens, Herr König, wir können nichts dafür, dass er erst heute auf der Tagesordnung ist. Sie hätten ihn ja eher platzieren können. Und ich freue mich aber besonders darüber, den Antrag der Koalitionsfraktionen hier im Plenum zu beraten. Ich will es auch noch mal ganz deutlich sagen: Die Enthüllungen über die Skandale bei der Thüringer AWO haben das Vertrauen in die Freie Wohlfahrtspflege massiv beschädigt. Die Leistungen und der gute Ruf Zehntausender ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden durch die schwerwiegenden Verfehlungen an der Spitze der AWO/AJS beschädigt. Deswegen möchte ich hier ganz klar sagen: Die mutmaßliche Selbstbereicherung Einzelner ist scharf zu verurteilen. Mangelnde Kontrolle und Transparenz sind gründlich aufzuarbeiten. Aber genauso klar gilt: Die ehrliche Arbeit der vielen Tausend Beschäftigten und der Ehrenamtlichen ist nicht nur in der CoronaKrise unverzichtbar, sie ist auch das Rückgrat unseres Gemeinwesens. Ihnen und auch dem neuen Vorstand möchte ich im Namen der Landesregierung ausdrücklich danken. Die Arbeit verdient höchste Anerkennung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und auch ich möchte mich natürlich dem Dank an die Journalistinnen und Journalisten anschließen, die diesen Skandal aufgedeckt und die Aufklärung angestoßen haben. Frau Göbel und Herr Klaus wurden hier schon einmal benannt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe es schon gesagt: Die Landesregierung hat in den letzten anderthalb Jahren mehrfach Stellung genommen zu den Anträgen der CDU-Fraktion in der Vorlage 7/28 und in der Vorlage 7/506. Es wurde im Ausschuss mehrere Male ausführlich Bericht erstattet, und auch auf einen Antrag der AfD haben wir beispielsweise in einer Aktuellen Stunde Bericht erstattet. Das heißt, es gab ausführliche Berichte der Landesregierung, Herr König, das will ich an dieser Stelle auch noch mal darlegen. Die will ich jetzt hier nicht wiederholen, das kann man nachlesen. Wir haben aber natürlich auch berichtet, wo dann auch die Grenzen der Landesregierung zu finden sind. Deswegen kann ich den Ruf nach beispielsweise einem Transparenzregister sehr gut verstehen. Es ist zunächst festzustellen, dass bereits ein bundesweites Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz existiert, für das juristische Personen des Privatrechts, also GmbH, AG usw. sowie alle eingetragenen Personengesellschaften etwa OHG, KG, GmbH usw. meldepflichtig sind. Es ist unter dem Link www.transparenzregister.de zugänglich. Erläuternde Hinweise wurden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mittels Merkblatt veröffentlicht, das auf den Internetseiten des Freistaats Thüringen abrufbar ist. Der Eintrag für gemeinnützige Organisationen ist seit dem 1. Januar 2020 gebührenfrei. Allerdings hat sich auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit dem Thema der Rechnungslegungs- und Publizitätsgrundsätze für gemeinnützige Organisationen befasst. Ich sage es hier: Alle Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder, also auch ich, erachteten in ihrem Beschluss zu einem Tagesordnungspunkt der 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Gewährleistung von Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege als eine wesentliche Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen. Gemäß Punkt 6 dieses Beschlusses bitten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales das Vorsitzland, diesen Beschluss auch der Finanzministerkonferenz zuzuleiten. Vor diesem Hintergrund bin ich dankbar, dass die Koalitionsfraktionen den vorliegenden umfassenden Alternativantrag gestellt haben, der mit seinen Intentionen in die Zukunft zielt und darauf ausgerichtet ist, dass das Vertrauen in die Wohlfahrt gestärkt werden kann und die Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit und die Arbeit der Wohlfahrtspflege weiterentwickelt werden. So müssen wir auch auf den Bund und in andere Länder schauen, ob und wie dort zum Beispiel Transparenzregelungen und die Offenlegung von Gehältern und etwaige Zusatzleistungen von Führungskräften in der Sozialwirtschaft geregelt werden, und darüber hinaus auch darauf schauen, welche Verfahren zur Transparenz und Offenlegung von Managergehältern bereits von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen angewendet werden bzw. bereits in Planung sind. Soweit bekannt, ist die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. seit Ende Januar 2021 Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Dies kann als ein wichtiges Zeichen dafür gewertet werden, dass die Thematik sehr ernsthaft angegangen wird. Doch dies kann nur ein Anfang sein. Es soll zukünftig ein Dialogprozess geführt werden, zum Beispiel mit dem Ziel der gemeinsamen Entwicklung eines Leitbilds und eines Transparenzkodex für die soziale Arbeit in Thüringen. Bei diesem Dialogprozess, an dem neben der Landesregierung insbesondere Akteure verschiedenster Verbände, Organisationen und Expertinnen sowie Experten teilnehmen sollten, muss es um Partizipation, um Teilhabe, sich beteiligen und miteinander denken gehen. Denn nur so kann die soziale Arbeit unterstützt, nachhaltig weiterentwickelt und die Freie Wohlfahrtspflege zukunftsfest gestärkt werden. Ich möchte kurz auf den Punkt 3 des CDU-Antrags eingehen und hier noch mal darauf hinweisen: Durch den Thüringer Rechnungshof wurde die Prüfung der an die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege pauschal zugewiesenen Landesmittel aus Lottospieleinsätzen durchgeführt und der Landtag mit Schreiben vom 29. Mai 2020 über die abschließende Prüfmitteilung informiert. Die Landtagspräsidentin hat diese Mitteilung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Landesrechnungshof erachtete eine angemessene Verwendungskontrolle dieser Landesmittel, die bisher ohne leistungskonkrete Zweckbestimmung vergeben wurden, als zwingend notwendig. Ich will kurz aus dem Bericht zitieren: „Der Rechnungshof bittet zukünftig sicherzustellen, dass die LIGA ihrer gesetzlichen Nachweispflicht unaufgefordert und rechtzeitig nachkommt.“ Bisher blieb das Versäumnis der LIGA folgenlos und der unzureichende Vollzug der gesetzlichen Regelung ohne Konsequenz. Das TFM hat hierzu wie folgt Stellung genommen: „Der Entwurf der weiteren Bestimmungen zur Prüfung der Verwendung der Mittel der Thüringer Staatslotterie durch die Destinatäre orientiert sich an den allgemeinen Bestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung […] bzw. den allgemeinen Bestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung […]. Unter Berücksichtigung der Mindestbeträge, die den Destinatären […] zuzuführen sind, ist bei nicht satzungsgemäßer Verwendung vorgesehen, dass eine Rückforderung der Mittel erfolgt.“ – „Der Rechnungshof begrüßt eine solche Regelung.“ Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes vom 10. Oktober 2019 wurde der Betrieb und die Verwaltung des staatlichen Glücksspiels der neu errichteten Anstalt öffentlichen Rechts Thüringer Staatslotterie übertragen. Durch die Thüringer Staatslotterie werden die Landesmittel an die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege ausgereicht, darüber hinaus wurden von ihr Mitte des Jahres 2020 Bestimmungen zur Verwendungsnachweisprüfung nach § 9 Abs. 3 Thüringer Glücksspielgesetz erlassen. Diese Bestimmungen gewährleisten eine Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Mittel. Der Aufforderung wurde also längst Rechnung getragen. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich gerade mit Blick auf den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen abschließend noch mal festhalten: Es ist ein zentrales Anliegen der Landespolitik, daran mitzuwirken und zu befördern, dass das Vertrauen in die Wohlfahrt zukunftsfest gestärkt werden kann und die Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit und die Arbeit der Wohlfahrtsverbände weiterentwickelt werden.
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
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Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir haben viel darüber gehört, was die Landesregierung schon gemacht hat und wo möglicherweise auch Grenzen des Handelns einer Landesregierung sind, auch bei der Prüfung von gGmbHs. Ich habe zwei Fragen. Die erste Frage: Im Rahmen von Steuerprüfungen privater Unternehmen gilt der erste Blick der Verhältnismäßigkeit der Geschäftsführergehälter. Hat denn aus Ihrer Sicht das Finanzamt im Rahmen einer solchen Steuerprüfung schon heute die Möglichkeit, auch bei gGmbHs die Verhältnismäßigkeit der Geschäftsführergehälter zu prüfen?
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Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Wir würden Ihnen die Antwort schriftlich nachreichen.
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Ich glaube, Ihre Ministerkollegin kann vielleicht antworten. Ich könnte ja sagen: Ja, es ist heute schon möglich.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Warum fragen Sie dann, Herr Montag? Das ist doch völlig überflüssig! Die Frage war, warum das Symbolpolitik ist. Das hat sie Ihnen gerade erklärt!)
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Aber, Herr Montag, das ist doch genau das Problem. Sie wollen jetzt von bestimmten Dingen, Maßnahmen ablenken, die notwendig sind, die wir gemeinsam auf den Weg bringen müssen. Jetzt ziehen Sie sich an einer bestimmten Sache hoch. Das ist, denke ich, der Sache nicht angemessen. Ich hoffe, das nächste Mal stellen Sie Fragen, die uns in dieser Diskussion und in dem gemeinsamen Anliegen tatsächlich weiterbringen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe FDP)
Wobei ich Ihnen aber recht geben kann, ist, dass am Ende Nachvollziehbarkeit und Transparenz bezüglich der Gehälter wichtig sind, insbesondere denen gegenüber, die für diese Menschen arbeiten, die die Leistungen in Anspruch nehmen, und dass es notwendig ist, dass die Zuwendungsgeberinnen und Zuwendungsgeber an der Stelle auch die Transparenz bekommen. Zum Schluss bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich habe vernommen, dass für den Antrag der CDU Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vorgeschlagen wurde. Gibt es weitere Vorschläge für Ausschussüberweisungen? Nein. Dann stimmen wir also zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU ab. Wer ist dafür, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen: Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, CDU und auch AfD. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Antrag der CDU an den Sozialausschuss überwiesen. Wir kommen nun zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dort ist auch Ausschussüberweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen? Ja. Weitere Ausschüsse? Nicht. Gut. Dann bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dafür, dass der Alternativantrag von Rot Rot Grün an den Aus‑ ‑ schuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen wird? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Gibt es Gegenstimmen? Aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Nein. Damit ist auch dieser Alternativantrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir führen nun die obligatorische Lüftungspause durch. Die Sitzung wird um 18.30 Uhr fortgesetzt. Ich setze die Sitzung fort und rufe auf den TagesAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1895 Das Wort zur Begründung erhält die Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag „Wassermangel und Dürre durch konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen“ in Drucksache 7/1895 wurde von den Koalitionsfraktionen bereits im Oktober 2020 zur parlamentarischen Beratung angemeldet.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Leider kann er erst heute eingebracht werden. Damals standen wir in Thüringen am Ende des dritten aufeinanderfolgenden Dürresommers. In den Klimawissenschaften ist es unstrittig, dass solche Extremwetterereignisse durch den Menschen gemachten Klimawandel in der Zukunft immer häufiger auftreten werden. Dazu gehören auch Unwetter, wie wir sie in diesen Tagen vor allem in Süddeutschland erleben und auch bei uns in Thüringen Anfang Juni in Wutha-Farnroda und Gierstädt in Form von durch Starkregen ausgelösten Überschwemmungen erlebt haben. Auch die derzeit extremen Hitzetemperaturen mit fast 50 Grad in Kanada passen in diesen Horizont von Extremwetterereignissen als Folge der Erderwärmung. Für Deutschland und Thüringen ist zu erwarten, dass sich die Niederschläge jahreszeitlich verschieben und wir zukünftig mit nasseren Wintern und trockeneren Sommern werden leben müssen. Diese Veränderungen werden sich auf den Wasserkreislauf und den Wasserhaushalt auswirken. Um diese Herausforderungen bearbeiten zu können, haben wir den vorliegenden Antrag als rot-rot-grüne Fraktionen in das parlamentarische Verfahren eingebracht und freuen uns über einen fachlichen Austausch zu den darin aufgeführten Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer III des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Möller das Wort.
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, zu der Ziffer III des Antrags gebe ich für die Landesregierung einen Sofortbericht ab. Die Frage, die gestellt wurde, war, man möchte den Stand und die aktuell möglichen Prognosen zur Wasserverfügbarkeit in Thüringen wissen. Die trockenen Sommer der vergangenen Jahre – wie gesagt, der Antrag stammt vom Oktober letzten Jahres – haben uns deutlich vor Augen geführt, wie dramatisch die Klimakrise ist. Das Jahr 2020 war mit einer Jahresmitteltemperatur von fast 10 Grad Celsius im Freistaat Thüringen nach dem Jahr 2018 das zweitwärmste seit Beginn der flächendeckenden Wetteraufzeichnung im Jahr 1881. Die mittlere Temperatur war 2020 mehr als zwei Grad höher als die Mitteltemperatur der 30-jährigen Referenzperiode von 1961 bis 1990. Nur das Jahr 2018 war noch ein ganz klein wenig wärmer um 0,06 Grad. Das Jahr 2020 war mit einem Flächenmittel von 658 Millimeter Niederschlag gegenüber dem vierjährigen Mittel der Referenzperiode von 700 Millimeter um 6 Prozent zu trocken. Damit gab es in den Trockenjahren 2018 27 Prozent Niederschlagsdefizit und 2019 10 Prozent Niederschlagsdefizit, das dritte Jahr in Folge zu wenig Niederschlag. Und ich füge noch hinzu: Auch 2018 sind wir schon mit einem Defizit ins Rennen gegangen. Acht Jahre der zu Ende gegangenen Dekade von 2011 bis 2020 waren zu trocken. Insgesamt spiegeln sich die geringen Niederschläge der letzten Jahre deutlich in den Oberflächengewässern, in den Trinkwasserund Brauchwassertalsperren, im Boden und natürlich im Grundwasser wider. Insbesondere die Wasserstände in den Oberflächengewässern und im Grundwasser beobachten wir seit einiger Zeit mit besonderer Aufmerksamkeit. An allen Thüringer Gewässern werden Pegel permanent überwacht. Grundwassermessstellen, Brunnen und Quellen geben Auskunft über den Zustand des Grundwassers. Klar ist bereits jetzt: Das Gesamtsystem Wasserhaushalt war in den vergangenen Jahren einem deutlichen Stress ausgesetzt. Ein zeitliches Ende der derzeitigen Niedrigwassersituation ist nicht abzusehen. Trotz der defizitären Niederschlagssummen in den vergangenen Monaten und Jahren ist nicht zu befürchten, dass es kurzfristig zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der Wasserversorgung, also der Trinkwasserversorgung in Thüringen kommt. Die Trinkwasserinfrastruktur in Thüringen ist den aktuellen Anforderungen gewachsen, die Versorgung mit Trinkwasser ist gesichert. Vereinzelt wurden und werden jedoch quantitative und qualitative Probleme in einzelnen Brunnen beobachtet. Um diese Probleme lösen zu können, wurde von uns bereits 2019 ein Förderinstrument geschaffen. Damit kann in sogenannten Brunnendörfern und bei Einzelanwesen im Außenbereich die Errichtung neuer Wasserversorgungsanlagen unterstützt werden. Die betroffenen Menschen müssen künftig nicht mehr Sorge haben, dass plötzlich ihr Brunnen versiegt oder das Wasser nicht mehr genießbar ist. Die Trinkwassertalsperren sind dank der aktuellen Niederschläge wieder gefüllt, ihre angestrebten Betriebsstauhöhen sind erreicht, die Versorgungssicherheit kann durch die Thüringer Fernwasserversorgung gemäß den Bewirtschaftungsplänen gewährleistet werden. Um unser Trinkwasser müssen wir uns also insgesamt keine Sorgen machen. Die Füllstände der kleineren Brauchwassertalsperren und Speicher haben sich ebenfalls normalisiert. Um eine Aussage über die Gesamtsituation für Thüringen treffen zu können, müssen wir die sogenannte klimatische Wasserbilanz betrachten. In dieser Bilanz werden die in einem bestimmten Gebiet pro Jahr gefallenen Niederschläge der Verdunstung durch Pflanzen, Boden und Gewässer gegenübergestellt. Aktuell zeigen die Daten für Thüringen eine positive klimatische Wasserbilanz, das heißt, es fallen im Jahr noch mehr Niederschläge, als Wasser durch Verdunstung entzogen wird. Die derzeit verfügbaren Klimamodelle weisen jedoch darauf hin, dass wir uns in Thüringen auf eine Veränderung dieser Situation einstellen müssen. Es wird nach heutigem Stand der Forschung nicht unbedingt weniger Niederschlag geben, aber er wird zeitlich und räumlich anders verteilt sein. Starkregenereignisse, wie wir sie auch in den letzten Tagen in Thüringen und auch in Deutschland an vielen Stellen gesehen haben, aber auch Dürreperioden werden zunehmen, was die Wasserspeicherung in beiden Fällen negativ beeinflusst. Darauf werden wir uns in Thüringen mittel- und langfristig vorbereiten müssen. Es ist das Ziel der Landesregierung, eine breite Daten- und Wissensbasis aufzubauen, auf der zukünftig die aktuelle Situation fachlich fundiert bewertet werden kann sowie gegebenenfalls notwendige Maßnahmen vorbereitet und rechtzeitig umgesetzt werden können. Frage 2, zum aktuellen Zustand der Böden in Thüringen hinsichtlich Bodenfeuchte und Wasserspeicherkapazität: Die bislang für Thüringen vorliegenden Daten zu kontinuierlichen Messungen von Bodentemperaturen und Bodenfeuchte geben noch kein vollständiges Bild. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf Daten des Deutschen Wetterdienstes zurückzugreifen. Der DWD berechnet über das ganze Jahr hindurch täglich die Bodenfeuchte für verschiedene Kulturen und Böden. In Thüringen werden an 27 Stationen Berechnungen zur Bodenfeuchte bis in 60 cm Tiefe als Rückblick der letzten zehn Tage online zur Verfügung gestellt. Es zeigt sich, dass die Böden in Thüringen von der Dürre der vergangenen drei Jahre ebenfalls betroffen waren. Besonders in Ostthüringen und im Thüringer Becken sind die Bodenwasservorräte im Oberboden, das heißt bis 30 Zentimeter Tiefe, und auch Unterboden, das heißt unter den 30 Zentimeter Oberboden, extrem gesunken. Der Dürremonitor des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung zeigt für Thüringen extreme und sogar außergewöhnliche Dürre an. Derzeit beobachten wir aufgrund der aktuell hohen Niederschläge eine deutliche Verbesserung der Wasservorräte im Oberboden. Hier ist die Verfügbarkeit von Bodenwasser in Thüringen auf ein normales Maß gestiegen – im Oberboden. Damit die Bodenwasservorräte im Unterboden aufgefüllt werden können, eine ausreichende Grundwasserneubildung stattfinden kann und auch die Grundwasserstände wieder steigen, bedarf es aber flächendeckend weiterer Niederschläge. Ob dies in ausreichendem Maß geschieht, bleibt abzuwarten. Für die Menschen in Thüringen sind dies jedoch keineswegs nur abstrakte Zahlen und Probleme. Jeder Gartennutzer weiß, was Trockenheit tatsächlich bedeutet. Der Rasen wird braun, die Erträge beim Gemüse bleiben aus, Pflanzen vertrocknen. Für die Landwirte ist diese Situation natürlich noch existenzieller. Die Dürresituation in den Böden aufgrund der Niederschlagsdefizite führt zu Ernteeinbußen und damit auch zu Einkommensverlusten. Die Modelle zeigen, dass solche Situationen zunehmen werden, und wir müssen uns darauf vorbereiten. Zu Frage 3, den Möglichkeiten der Ermittlung der Wasserbedarfe einzelner Nutzungsbereiche wie Landwirtschaft, Industrie oder Trinkwasserversorgung und für Ökosysteme wie Feuchtgebiete oder Wälder: Zur Erhebung von Wasserverbrauchsdaten bezüglich Trinkwasser, Landwirtschaft, Industrie ist in Thüringen keine Rechtsgrundlage vorhanden. Es besteht daher zurzeit keine Berichtspflicht seitens der Wasserversorger sowie Eigennutzer. Viele Wasserversorger berichten, aber manche auch nicht. Trinkwasserverbrauchsdaten sind deshalb nur unvollständig, und Daten zur Eigennutzung sind nicht vorhanden. Ziel der Landesregierung ist es, die Datenbasis auf diesem Gebiet zu verbessern. Wir beabsichtigen daher noch in dieser Legislatur, eine Rohwassereigenkontrollverordnung zu erlassen. Wir machen für die Verordnung von den gesetzlichen Ermächtigungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Thüringer Wassergesetzes Gebrauch. Diese Verordnung soll die Pflicht der Gewässerbenutzer regeln, die dem Grund- und Oberflächenwasser entnommene Menge zu messen und die dokumentierten Daten an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz weiterzuleiten. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Nitratbelastung unseres Grundwassers ist es außerdem erforderlich, das aus dem Grundwasser entnommene und zur Trinkwasserverteilung genutzte Rohwasser auf wichtige Parameter zu untersuchen. Zu Frage 4, dem aktuellen Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen aus dem Integrierten Maßnahmenprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen – das sogenannte IMPAKT-Programm – mit Bezug zu den Themen „Wassermangel“, „Trockenheit“ und „Dürre“: Im Integrierten Maßnahmenprogramm zur Anpassung an die Folgen und Auswirkungen des Klimawandels im Freistaat Thüringen sind 2019 handlungsfeldspezifische Maßnahmen beschlossen worden. Im Handlungsfeld „Wasserwirtschaft“ sind Maßnahmen zur Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen und zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche vorgesehen. In den aktuellen Entwürfen der Landesprogramme Gewässerschutz und Hochwasserschutz für den Zeitraum von 2022 bis 2027 sind 450 Maßnahmen zur Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen und rund 1.400 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit aufgelistet. Mit dem Rückbau von Uferbefestigungen und Deichen, indem wir eine eigendynamische Fließgewässerentwicklung zulassen, und durch die Anlage von Gehölzstreifen werden natürliche Lebensräume geschaffen. Sie dienen zugleich auch als Rückhalteräume für Hochwasser und können so wirksam einen schnelleren Wasserabfluss verhindern. Durch weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche wie zum Beispiel das Anlegen von Ackerrand- und Grünstreifen, von Zwischenfruchtanbau und möglichst ganzjähriger Bodenbedeckung sowie dem umfangreichen Ausbau der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum können ebenso der Oberflächenabfluss verringert, der direkte Eintrag von Nähr- und Schadstoffen verhindert und ebenso der natürliche Wasserrückhalt in der Fläche erhöht werden. Die Klimaresilienz unserer Gewässer wollen wir künftig durch standorttypische Gehölzsäume zur Beschattung und Kühlung der Gewässer weiter verbessern. Mit den beiden Landesprogrammen gehen wir wichtige Schritte hin zur Klimaanpassung. Auf den Internetseiten der AKTION FLUSS sind viele weitere Detailinformationen zur aktuell laufenden Anhörung der beiden Landesprogramme enthalten. Im Handlungsbereich „Landwirtschaft“ werden Landessortenversuche zur Anpassung des Pflanzenbaus an den Klimawandel, Versickerungsversuche zur Wassernutzungseffizienz von Kulturpflanzen sowie modellgestützte Analysen zur Auswirkung des Klimawandels auf landwirtschaftliche Erträge durchgeführt. Im Handlungsbereich „Wald- und Forstwirtschaft“ finden eine Kooperationsforschung zu standörtlichen Veränderungen und Waldwachstum, die Einrichtung und der Betrieb von Versuchsflächen zur Prüfung der Anbauwürdigkeit von nicht heimischen Baumarten sowie Forschung zu Extremereignissen und deren Folgen im Wald statt. Mit den vorhandenen Flächen ohne regelmäßige forstliche Nutzung im Nationalpark, in den Kernzonen der Biosphärenreservate und in den 5 Prozent Naturwaldflächen bestehen in Thüringen Freilandlabore und damit einzigartige Möglichkeiten für vergleichende Forschung. Hier kann beobachtet und dokumentiert werden, welche Vegetationsformen und welche Baumarten sich auf den jeweiligen Standorten in den Naturräumen durchsetzen. Diese Erkenntnisse müssen in die Handlungsoptionen zur Wiederbewaldung eingebracht und auch genutzt werden. Im Handlungsbereich „Naturschutz“ wird die Wiedervernässung von Feuchtgebieten geprüft.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Apfel-
städt!) Das ist kein Feuchtgebiet, die Apfelstädt.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Doch!)
Nein. Zu Frage 5, Anzahl und Umfang intakter Moore in Thüringen, Anzahl und Umfang potenziell wiederbewässerbarer Moorflächen sowie die dahin gehenden Pläne der Landesregierung: Praktisch alle in Thüringen vorhandenen Moore waren in der Vergangenheit Ziel von Entwässerungsmaßnahmen. Durch umfangreiche Anstrengungen in den letzten Jahrzehnten konnte bei einigen der Wasserhaushalt deutlich stabilisiert werden. In den letzten drei Extremjahren hat sich aber gezeigt, dass die meisten Moore noch nicht wieder einen sich selbst tragenden Zustand erreicht haben. Moore mit einem intakten Wasserhaushalt sind deshalb in Thüringen derzeit so gut wie nicht vorhanden. Diesem Zustand am nächsten kommen noch einige der Hochmoore im Thüringer Wald, die Gegenstand von Wiedervernässungsmaßnahmen waren, sowie einige Kessel- und Quellenmoore in den Gebirgen bzw. deren Randlagen. Aktuell werden zum Beispiel zwei Projekte in Natura-2000-Gebieten mit guten Potenzialen zur Revitalisierung kritisch geprüft. Ende Oktober 2020 wurde ein moorhydrologisches Gutachten für die nationale Naturerbefläche im Pöllwitzer Wald vorgelegt. Hier weisen mehr als 240 Einzelflächen, die jeweils größer als 50 Quadratmeter sind, gute Revitalisierungseigenschaften auf. Das macht dann eine Gesamtfläche von rund 8,3 Hektar. Vergleichbares gilt für eine gut 30 Hektar große Fläche in den Bad Klosterlausnitzer Mooren. Insgesamt konnten nur ca. 3 Hektar im Beerbergmoor und im nördlichen Schneekopfmoor als FFH-Lebensraumtyp „Lebendes Hochmoor“ kartiert werden. Rund 20 Hektar wurden dem Lebensraumtyp „Geschädigtes Hochmoor“ zugeordnet. Im Rahmen des ersten Durchgangs der offenen Biotopkartierung wurden etwa 2.500 bodensaure Niedermoore mit einer Fläche von ungefähr 260 Hektar erfasst sowie 200 basenreiche Niedermoore mit ca. 11 Hektar. Hinzu kommen noch etwa 130 Hektar Moorwald, die im Rahmen der Waldbiotopkartierung erfasst wurden. Die Zahlen aus der Biotopkartierung zeigen, dass die aktuell in Thüringen vorhandenen Moore meist sehr kleinflächig sind. Theoretisch ließe sich ein großer Teil der entwässerten Moore wieder vernässen, allerdings wären durch die meist kleinflächige Ausprägung oft nur überschaubare Erfolge zu erzielen, die trotzdem mit erheblichem Aufwand verbunden wären. Außerdem sind oft Konflikte mit den Nutzern angrenzender Flächen zu erwarten, da sich die Wiedervernässung in der Regel nicht auf die derzeitige Moorfläche begrenzen lässt. Ich komme zum Schluss. Der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen spricht grundlegende Fragen der Daseinsvorsorge an, die nicht mehr nur in der Fachwelt diskutiert werden, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen angekommen sind. Die Landesregierung hat sich der in dem Antrag formulierten Themen bereits angenommen. Im Jahr 2020 haben wir die Landesprogramme Hochwasserschutz und Gewässerschutz für den Zeitraum 2022 bis 2027 fortgeschrieben und zugleich die gesetzlich gegründeten Gewässer- und Erhaltungsverbände in ihrem ersten Jahr intensiv begleitet. 2021 liegt unser wasserwirtschaftlicher Fokus nun auf der Erarbeitung einer Niedrigwasserstrategie für Thüringen. Als ersten Schritt haben wir am 19.03.2021 ein Niedrigwasserportal des Landes Thüringen vorgestellt. Zum Thema „Niedrigwasser“ werden wir im August 2021 eine Konferenz unter Beteiligung von Wissenschaft, Behörden und Wirtschaft durchführen. Dabei wird es unter anderem um zuverlässige Wasserbilanzen, künftige Wasserbedarfe, die Sicherung der Trinkwasserversorgung, die Optimierung des Talsperrenmanagements, den Schutz der Gewässer und Biotope, die Erhöhung des Wasserrückhalts, eine effiziente Wassernutzung und um Niedrigwasserwarnsysteme gehen. Unser Ziel, mit betroffenen Nutzergruppen in einen Dialog zu treten, ist für uns ein wichtiger Meilenstein hin zu einer Niedrigwasserstrategie für Thüringen.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Machen
Sie das mal bei der Apfelstädt!) Das machen wir auch bei der Apfelstädt, haben wir auch schon gemacht. Das wissen Sie auch, Herr Gottweiss. Dabei wird es um wichtige wasserwirtschaftliche Fragen der Zukunft gehen. Wir müssen aber auch Nutzungskonflikte, die wir erwarten, klar benennen. Wo stehen wir? Was ist zu befürchten? Wie können wir uns schützen und vorbereiten? Dies erfordert auch länderübergreifendes Handeln. Auf Initiative Thüringens befasst sich die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser derzeit aktiv mit der Thematik und will bis Herbst einen Fahrplan für die weiteren länderübergreifenden Abstimmungen vorlegen. Auch der Bund ist bei dieser Aufgabe gefordert. Die mittlerweile vorgelegte nationale Wasserstrategie ist wichtig und überfällig für den Gewässerschutz und die sichere Wasserversorgung in Deutschland. Sie kann die schon bestehenden Thüringer Landesprogramme unterstützen. Wir werden den Bund daran messen, inwieweit er seinen Zielen konkrete Finanzmittel für die Länder und weitere Regelungen folgen lässt. Die nächsten Jahre werden uns in diesem Bereich vor große Herausforderungen stellen, denn eine solche Querschnittsaufgabe wird sich nicht nur auf den Handlungsbereich der Wasserwirtschaft beschränken. Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Wirtschaft, die Forstwirtschaft und Landwirtschaft, aber auch die Infrastruktur werden gleichermaßen zu betrachten sein. Dieser Prozess ist gestartet. Es gilt, gemeinsam Vorsorge zu betreiben zum Schutz vor den zunehmenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserressourcen Thüringens. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Möller. Falls die Aussprache oder die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer III gewünscht wird, gilt gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung, dass die Beratung zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit, verhandelt wird. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses steht die einfache Redezeit zur Verfügung. Wird die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer III des Antrags gewünscht? Das ist der Fall. Auf Verlangen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer III des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern I und II des Antrags. Die erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann, Fraktion der AfD.
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Der vorliegende Antrag klingt gutmeinend und ja, den Klimawandel gibt es, solange es das Klima gibt. Auch die Wassersituation ist in Teilen besorgniserregend. Nun aber zur Überprüfung: Eine konsequente Klimaschutzpolitik wird gewünscht, also eine in der Form, dass dem Land im Namen des Klimaschutzes eine volatile Energieerzeugung ohne Speichermöglichkeit aufgedrückt wird, die großflächig die Umwelt zerstört, zur Gefährdung von Arten führt und das soziale Ungleichgewicht durch die weltweit höchsten Strompreise verschärft. Fragezeichen.
(Beifall AfD)
Von regional übrigens keine Spur. Auch SuedLink lässt grüßen. Solche Projekte gehen durch Deutschland, vernichten die Natur. Das ist wohl mit „konsequent“ gemeint. Und als Erpressungsmittel im Bund wird eine CO -Steuer ausgedacht, die hier 2 getragen wird, die den Mittelstand, Steuerzahler und Geringverdiener knebelt.
(Beifall AfD)
Unser Ansatz ist: Wir wollen unter anderem die Erforschung umweltfreundlicher Zukunftstechnologien, mit denen eine stabile Energieversorgung möglich ist, und wir wollen die Versorgung mit Erdgas durch internationale Partnerschaften.
(Beifall AfD)
Womit die Überleitung zum nächsten Begriff im Antrag da wäre. Eine abgestimmte nationale und internationale Klimaschutzpolitik klingt wunderbar. National scheint auch zu funktionieren, denn die Umweltminister der Länder haben den Artenschutz für den Windkraftausbau als hinderlich deklariert und herabgestuft. Und sie sind sich einig, dass Industrialisierung des Waldes durch Bau von Windkraftanlagen in dieser natürlichen CO -Senke eine tolle 2 Sache ist. International ist das aber an der Realität vorbei, denn das Ausland ist ja nicht doof. Dort lacht man sich kaputt, dass der Musterschüler Deutschland seine bisherige Energieerzeugung aufgibt, um anderen Ländern den vorher dorthin exportierten Strom im Anschluss wieder abzukaufen, weil es sonst hier zum Blackout kommt.
(Beifall AfD)
Man forscht im Ausland an abfallfreien Kraftwerken, während man hier mit Lastenfahrrädern wirbt. Erklären Sie mal einem Angestellten eines Thüringer Automobilzulieferers, dass sein Arbeitsplatz wegfällt, weil der Markt mit E-Batterien aus China geschwemmt wird. Apropos: China stößt weltweit die meisten Treibhausgase aus und baut mal eben Tausende neue Kohlekraftwerke. Wie wollen Sie diese Wirtschaftskraft dazu bringen, so furchtbar streber- und oberlehrerhaft die eigene Industrie zu zerstören, wie Deutschland es tut?
(Beifall AfD)
Im Anschluss geht es zur Diskussionsrunde in Schwellenländer wie Indien, die auf Naturschutz pfeifen, für die wir aber Entwicklungshilfe zahlen, damit sie Kraftwerke bauen können. Es ist ein Irrglaube, dass das Pariser Klimaabkommen irgendetwas bewirkt, solange Länder Industrien entwickeln, die dem Abkommen entgegenwirken.
(Beifall AfD)
Der deutsche Beitrag zu dem Debakel ist, geschredderte Rotmilane und Flächenversiegelung für Monstertrassen zu produzieren. Stichwort „Flächenversiegelung“: Warum beste und fruchtbare Böden bei Erfurt versiegelt werden sollen, ist wohl nur der Landesregierung und der Landesentwicklungsgesellschaft ersichtlich.
(Beifall AfD)
Nun zum Thema „Waldumbau“: Thüringen besteht zu etwa 500.000 Hektar aus Waldfläche und zu etwa 800.000 Hektar aus Landwirtschaftsflächen. Wir sind ländlich geprägt und das Grüne Herz Deutschlands möge auch so bleiben.
(Beifall AfD)
Waldumbau mit resilienten Arten hin zu widerstandsfähigen Laubmischwäldern sollte seit geraumer Zeit ein Hauptthema der Verantwortungsträger sein. Während man ideologisch vor sich hin sinniert, schlägt der Borkenkäfer zu. Forschungen zu natürlichen Fressfeinden fanden seit 2012 nicht statt und sind leider in den nächsten Jahren auch nicht geplant. Die Fichte stellt mit über 30 Prozent eine der Hauptbaumarten in Thüringen dar. Sie ist für die Holzgewinnung enorm wichtig. Eine vorausschauende Politik hätte hier längst im Sinne des Waldes und der Waldbesitzer gegensteuern können, statt sich in Klimahysterie zu verlieren.
(Beifall AfD)
Politik sollte eine Verstetigung der Honorare für folgende Leistungen des Waldes sichern: CO -Bin2 dung, ökologische Vielfalt, touristische Attraktionen, Erholung, Waldruhestätten und natürlich Rohstofflieferant. Aber nicht nur Fichten sind bedroht, andere Baumarten wie die Ulme, die Esche, der Ahorn ebenso. Wir haben eine ganze Palette an Thüringer Baumarten, die schwer geschädigt sind und das seit vielen Jahren, wie Anfragen unserer Fraktion belegen. Was macht die regierende Politik im Freistaat? Man gönnte den Waldbesitzern etwas Hilfe, sie mussten aber erst einmal in Vorkasse gehen, um das Schadholz entfernen zu lassen. Man spekulierte wohl auf Kalamitätsflächen, die dann zum Bau von Windkraftanlagen in etwa zwei Jahren nach der Evaluierung des Waldgesetzes ins Spiel gebracht werden könnten.
(Beifall AfD)
Wir sagen: Waldumbau ja, Windkraft im Wald nein! Auch wenn Rot-Rot-Grün, CDU und FDP unser Windkraftmoratorium im Ausschuss abgelehnt haben, wir bleiben dabei.
(Beifall AfD)
Die Waldbesitzer selbst fordern übrigens unter anderem weniger Flächenstilllegungen und grüßen das Umweltministerium. Wie man Waldbesitzer gerade jetzt in der Zeit enormen Rohstoffmangels stärkt und damit den Waldumbau voranbringt, sehen Sie im AfD-Antrag „Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen“.
(Beifall AfD)
Wir fordern unter anderem eine geeignete personelle und materielle Ausstattung von ThüringenForst zur Beräumung von Schadholz, Verstromung von Schadholz, Hilfen zur Ansiedlung kleiner holzverarbeitender Unternehmen und Attraktivierung forstfachlicher Berufe, damit der Waldumbau gelingt und finanziert werden kann, Biodiversität in Thüringen bleibt und unsere Wälder stabiler werden können.
(Beifall AfD)
Auch mit der Landwirtschaft befasst sich der Antrag der regierungstragenden Fraktionen, freilich nicht ohne einen Seitenhieb auf sie. Ich zitiere: „Die Landwirtschaft ist mit den durch Trockenheit und Wassermangel verursachten Ernteausfällen nicht nur Leidtragende des Klimawandels, sondern auch eine der Mitverursacher“, heißt es im Antrag. Den Landwirten permanent böse Absicht gegen Naturschutz zu unterstellen ist destruktiv, zumal der von Rot-Rot-Grün bejubelte Green Deal der EU zu weniger Produktion, dafür zu mehr Import führen wird aus Ländern ohne strenge Schutzrichtlinien.
(Beifall AfD)
Dieses Etwas namens Realität macht es der Landwirtschaft schwer, wirtschaftlich zu arbeiten, denn auch oder gerade die Politik der EU, der damit verbundene Wettbewerb und die Zerschlagung regionaler Verarbeitungsstätten bedrohen einen ganzen Berufsstand. Die Landwirte brauchen daher keine Maßregelungen, sondern Spielräume. Erweitern Sie lieber KULAP und effiziente Förderinstrumente und hören Sie auf mit der ständigen Gängelei der Landwirte.
(Beifall AfD)
Interessant ist der Punkt zum Thema „Wasserhaushalt und Wassergesetz“ und die Forderung nach einer Neubewertung, insofern als erst 2019 mit der Novelle des Wassergesetzes laut Pressemitteilung der Ministerin durch Gewässerrandstreifen der klimapolitische Ruck durch das Land gehen sollte. Herrenlose Speicher, an denen Landesinteresse besteht, sollten erhalten bleiben. Von fairen Übernahmeangeboten an Kommunen oder Landwirte war die Rede. Wozu dann eine Neubewertung insgesamt? Der Antrag bringt schöne Worte ins Spiel, auch in der richtigen Reihenfolge und das erfüllte Berichtsersuchen ist aufschlussreich und werbefähig, gerade im Bereich „Wasserwirtschaft“. Aber insgesamt ist es unglaubwürdig. Es ist zum Beispiel glaubwürdiger und produktiver, wie in meinem Wahlkreis mehrfach geschehen, man packt selbst mit an und hilft bei der Anpflanzung und dem Bau von Schutzzäunen für den Waldumbau. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die Re-
de war auch nur heiße Luft. Kein Beitrag zum Klimaschutz!)
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hoffmann. Der nächste Redner ist Abgeordneter Tiesler von der Fraktion der CDU. Ich bitte um Ruhe. Der Abgeordnete Tiesler hat das Wort.
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Wassermangel und Dürre vorzubeugen, ist ein wichtiges und richtiges Anliegen, nicht hier vorn am Rednerpult, sondern insgesamt. Deswegen stehen wir als CDU-Fraktion selbstverständlich und ausdrücklich hinter diesem Anliegen. Zum Beispiel stellte bereits 2018 die CDU-Bundestagsfraktion ein Hilfspaket über 800 Millionen Euro für die deutschen Wälder bereit, um genau Maßnahmen gegen Trockenheit und den Borkenkäfer zu ergreifen. Doch das Thema ist nicht neu. Nicht erst seit drei Jahren, wie im Antrag geschrieben, machen sich die Auswirkungen des Klimawandels hier in Thüringen bemerkbar. Nein, allein der Grundwasserspiegel sinkt seit 2003. Und ja, es braucht eine gemeinsame Kraftanstrengung, um den negativen Auswirkungen von mehr Hitzetagen, sich zeitlich verschiebenden Niederschlägen, länger anhaltenden Trockenperioden, sinkenden Flusspegeln usw. entgegenzuwirken. Wir haben die ganzen Dinge vorhin im Sofortbericht gehört, das war sehr aufschlussreich. Doch schauen wir uns den vorliegenden Antrag mal genauer an. Unter Punkt I soll der Landtag zunächst feststellen, dass der Klimawandel in Thüringen an allen negativen Klimaentwicklungen der letzten drei Jahre die Hauptursache darstellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, wie viele Klimaexperten sich genau hier unter uns in diesem Raum befinden.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: 90!) Es stellt sich mir grundsätzlich die Frage: Kann dies überhaupt unsere Aufgabe sein und liegt diese in unserem Kompetenzbereich? Wir sagen: Nein. Der Thüringer Landtag ist kein wissenschaftliches Gremium, um solche hochkomplexen Fragestellungen hier abschließend zu beurteilen. Aber gehen wir weiter. Unter Punkt II sollen dann in einem bunten Sammelsurium ohne einen erkennbaren roten – oder soll man sagen rot-rot-grünen – Faden alle möglichen, einzeln betrachtet sicherlich sehr relevanten Sachverhalte, als Bitte an die Landesregierung herangetragen werden. Aber ganz genau genommen, handelt es sich lediglich um verschiedene inhaltlich sehr allgemeine Fragen, die wiederum auch nur allgemeine Antworten bedeuten. Sieht so ein konsequenter Lösungsansatz aus oder ist es doch nur Symbolpolitik? Von einem Trink- und Brauchwassermanagement im Hinblick auf Trockenperioden und Starkregenereignisse über einen Maßnahmenplan zur Verbesserung der Klimaresilienz von Gewässern oder auch von einer Neubewertung hinsichtlich der dauerhaften Erhaltung herrenloser Speicher ist hier die Rede oder auch vom Vorantreiben von Forschung und Wissenschaft bezüglich optimaler Nutzpflanzenstrategien für Forst- und Landwirtschaft. Nur sind das alles klassische und in meinen Augen selbstverständliche Aufgaben einer Landesregierung, im Speziellen des Umweltministeriums. Und wenn es dazu jetzt erst durch so einen Antrag der Aufforderung des Ministeriums bedarf, fragt man sich, ob denn die Arbeitsweise des Ministeriums der Sache gerecht wird.
(Beifall CDU)
Wir meinen, die geforderten Strategien und Pläne müssten längst schon vorliegen, dann bräuchte man diesen Antrag nicht. Aber um zumindest einen Punkt kurz thematisch aufzugreifen: Gerade im Hinblick auf den Wassermangel obliegt dem Walderhalt, wie vorhin erwähnt, und dem Waldschutz hier bei uns im Grünen Herzen Deutschlands ein enorm wichtiges Augenmerk. Deshalb müssen wir den Waldumbau und Waldmanagementpläne auch weiterhin in Richtung Mischwald konsequent umsetzen. Unser Wald ist ein riesiger Wasserspeicher, zudem die beste CO -Senke 2 und Sauerstoffproduzent, Rückzugsraum für gefährdete Arten, Wirtschaftsfaktor und dient unserer Bevölkerung nicht erst jetzt zu Corona-Zeiten als Erholungsort. Gut, dass es uns hier, wenn auch nach langer und harter Diskussion gemeinsam gelungen ist, zumindest den Flächenverlust durch die Windenergie aus dem Wald zu verbannen.
(Beifall CDU)
Wir dürfen Waldflächen nicht zur Industrielandschaft werden lassen. Und das bedeutet auch die Aufforstung von Kalamitätsflächen. Der Klimawandel ist Fakt und es bedarf konsequenter Maßnahmen. Doch ohne Akzeptanz der Bürger werden wir dabei nicht erfolgreich sein. Aber die Akzeptanz der Bürger werden wir nicht durch schöne Reden oder solche Anträge erlangen, sondern wir als CDUFraktion stehen hier für eine Natur- und Umweltschutzpolitik mit Vernunft und nicht durch solche Symbolpolitik.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Man kann auch einfach gar nichts machen!) Aus diesem Grund können wir diesem Antrag nicht zustimmen, würden uns aber gern selbstverständlich im Ausschuss für Umwelt noch mal mit Ihnen darüber unterhalten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer am Bildschirm, jetzt noch mal zum Aufgreifen der letzten Worte: Der Klimawandel ist real und in Thüringen längst angekommen. Warum unser Antrag dann nach dem Sofortbericht der Landesregierung als Symbolpolitik verunglimpft wird, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Zumal Sie ja jetzt selbst noch mal deutlich gesagt haben, dass es diese Einzelmaßnahmen braucht und die auch sinnvoll sind, um in Thüringen tatsächlich was zu tun. Dementsprechend sind auch die Folgen dieses Klimawandels ganz unmittelbar spürbar: Sommerliche Hitzewellen, schneeärmere Winter oder andere Extremwetterereignisse wie Starkregen oder die Dürre gibt es. Die Dramatik dieser Entwicklung zeigt ein Blick in den Thüringer Wald, der, geschwächt von der jahrelangen Trockenheit, gerade durch die Borkenkäferplage massiv geschädigt wird. Nur noch 15 Prozent der Bäume in Thüringens Wäldern sind gesund, und Besserung ist kaum in Sicht. Denn laut den Daten des Helmholtz Zentrums für Umweltfor‑ schung – der Staatssekretär hat sie vorhin schon mal deutlich gemacht – reichen schon seit mehreren Jahren die Niederschläge in Herbst und Winter nicht mehr aus, um den Pflanzen im Boden ausreichend verfügbares Wasser zum Wachstum bereitzustellen. Zusammen mit den milden Wintern haben der Borkenkäfer und andere Schädlinge ein leichtes Spiel. Die Bäume, die über Generationen mit viel Mühe herangewachsen sind, sterben in manchen Regionen in wenigen Jahren reihenweise ab. Mit dem Voranschreiten der klimatischen Veränderungen werden sich diese ohnehin dramatischen Zustände in der Zukunft weiter verschärfen. Umso wichtiger ist es also, sich des Themas „Wassermangel und Dürre“ in Thüringen anzunehmen. Das tun wir mit diesem Antrag, und wir verfolgen eine Doppelstrategie aus Klimaschutz und Klimaanpassung. Dass Klimaschutz wichtig ist, das haben nicht nur die Staaten im Pariser Klimaabkommen deutlich gemacht, sondern das ist an der einen oder anderen Stelle hier auch deutlich geworden. Die Landesregierung hat mit dem IMPAKT-II-Programm – der Staatssekretär hat es vorhin schon deutlich aufgezeigt – einen umfassenden Katalog an Anpassungsmaßnahmen im Klimawandel vorgelegt. Den wollen wir mit Blick auf Wassermangel und Dürre ausweiten. Darüber hinaus sehen wir eine ganze Reihe von Maßnahmen, um künftig Wassermangel in Thüringen vorzubeugen: 1. den klimarobusten Waldumbau, denn die Thüringer Wälder sind unmittelbar betroffen, ich habe es schon ausgeführt. Sie können auch ein wichtiger Beitrag zur Vorbeugung des Wassermangels sein. Als flächenmäßig größter Wasserspeicher in Thüringen müssen sie langfristig erhalten bleiben und starke Resilienzen gegenüber den künftigen Folgen des Klimawandels entwickeln. 2. die Renaturierung von Gewässern, Mooren und versiegelten Flächen, verbunden mit einem umfassenden Brauchwassermanagement. Das aktuelle Landesprogramm Gewässerschutz muss mit Fokus auf Gewässerstrukturverbesserung fortgeschrieben werden und den Erhalt von Teichen mit zu geringen Zuflüssen, ungenutzten Fischteichen als zukünftigen Wasserspeichern sichern. Zudem wollen wir die sogenannten herrenlosen Speicher langfristig erhalten. Darüber hinaus braucht es gerade in den Städten Konzepte zur Flächenentsiegelung und naturnahen Bewirtschaftung von Grünflächen, um sowohl große Mengen Niederschlagwässer aufnehmen zu können als auch nachhaltig Wasser für Trockenperioden vorzuhalten und städtischen Hitzeinseln vorzubeugen. Diese Bemühungen müssen eingebettet werden in ein umfassendes Trink- und Brauchwassermanagement, das trotz längerer Niederschlags- und Trockenperioden dafür sorgt, dass der Zugang zu Wasser überall in Thüringen gewährleistet ist. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, komme ich zu meinem dritten Punkt, der nachhaltigen Umgestaltung der Landwirtschaft. Immerhin ist die Landwirtschaft mit gut 10 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen klimarelevant und gehört aber auch zu den Hauptbetroffenen des Klimawandels und der Trockenheit. Und wenn die AfD das auch immer wieder hineininterpretiert, dass wir irgendjemanden zum Schuldigen machen, darum geht es überhaupt gar nicht, sondern es geht schlicht und ergreifend um den Fakt, dass auch in der Landwirtschaft Treibhausgase emittiert werden, die zu diesen menschengemachten Erderwärmungen führen, die wir zurückdrängen wollen. Deshalb setzen wir in unserem Antrag auf die Ausweitung bodenschonender und naturverträglicher Anbaumethoden, die die Fähigkeiten der Böden zum Speichern von Wasser, zur Humusmehrung und zum Erosionsschutz erhalten und steigern. Böden sind eine wichtige Senke für atmosphärischen Kohlenstoff. Die Land- und Forstwirtschaft sind für uns wichtige Partner, um praktikable Lösungen auf den Weg zu bringen. Ob Trink-, Brauch- oder Nutzwasser, wir wollen, wir müssen auch in Zukunft die Versorgung der Menschen und der Umwelt mit kühlem Nass als lebensnotwendige Daseinsvorsorge sicherstellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam an einer konstruktiven Lösung arbeiten und das Problem von Wassermangel und Dürre in Thüringen anpacken. Ich beantrage deshalb die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Guten Abend, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer/-innen am Livestream! Nach dem Redebeitrag der Ausschussvorsitzenden des Umweltausschusses – leider eine Vertreterin der AfD – hatte ich noch kurz Sorge, dass ich hier einige Leute aufwecken muss, wahrscheinlich auch am Livestream, aber zum Glück ist es doch noch ein bisschen lebhafter geworden, denn es geht um ein sehr wichtiges Thema. Wir haben gestern in der Aktuellen Stunde am Rande schon einmal unbewusst die Inhalte des vorliegenden Antrags angerissen. Da ging es nämlich, wenn Sie sich erinnern, um das Ehrenamt in Thüringen. Fast alle Fraktionen haben in diesem Zusammenhang von den Extremwetterereignissen, insbesondere dem Starkregen der letzten Monate, erzählt und dass diese nicht zu stemmen gewesen wären, hätten wir nicht so viele tolle Menschen gehabt, die sich eingesetzt hätten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Diese Extremwetterereignisse – der Starkregen – haben uns zugesetzt. Aber – und das ist auch ein wichtiger Fakt – nicht nur das Wasser von oben hat zu den Überschwemmungen geführt, sondern unser streckenweise viel zu trockener Boden, der diese Mengen an Wasser einfach nicht mehr aufnehmen konnte, hat seinen Anteil dazu beigetragen. Unser erkrankter Boden, also teilweise erkrankter Boden, funktioniert nämlich stellenweise nicht mehr so, wie er das soll, und das hat weitreichende Folgen. Deswegen dieser wichtige Antrag. Das Problem Dürre und Wassermangel – etwas, das wir aus anderen Ländern kennen, zum Beispiel fallen mir da Portugal, Frankreich, Italien ein – wird auch bei uns zu einem immer größeren Problem. Das lesen wir fast täglich in der Presse. Dieses Problem kam schleichend. Die Abnahme von Bodenfeuchte ist nämlich ein ganz langfristiger Prozess, der klar vom Klimawandel beeinflusst wird, und leider, wie das bei anderen Klimafolgen auch der Fall ist, haben gewisse Umstände dazu geführt, dass diese Folgen noch verstärkt sind. Bei Dürre ist es zum Beispiel unter anderem die Beschaffenheit des Bodens. Für Ostdeutschland heißt das, dass der relativ sandige Boden die Dürre und den Wassermangel begünstigt. Wenn dann noch der Niederschlag nachlässt und es immer heißer wird, wird es in diesen Regionen brenzlig – das spüren wir alle. Neben Sachsen-Anhalt und Brandenburg hat es da Thüringen besonders getroffen. Obwohl wir 2019 und 2020 einen relativ guten Winter hatten – das haben wir schon gehört – konnte der Niederschlag in Thüringen leider nicht unbedingt für Besserung sorgen. Man könnte meinen, das ist anders der Fall, wenn man rausschaut, aber die Zahlen geben anderes her. Die besonders niederschlagsarmen Zeiten in Summe und die Hitze haben nämlich deutlich ihre Spuren hinterlassen. Risse in unseren landwirtschaftlichen Böden, Früchte, die nicht mehr gedeihen, braune Wälder, Schädlinge, die sich auf geschwächten Pflanzen ausbreiten und, und, und sind Beispiele, die wir alle kennen und sind Folgen des zunehmenden Wassermangels. Und wir kennen noch viel deutlichere Beispiele, das haben Sie alle im letzten Jahr der Presse entnommen oder kennen es, weil Sie selbst betroffen waren. Im August letzten Jahres haben nämlich zehn Thüringer Kreise und Städte die Wasserentnahme aus Flüssen verboten, weil es einfach zu trocken gewesen ist und weil der Regen, über den sich alle gefreut haben, einfach nicht ausgereicht hat. Andere Kommunen – auch das kennen Sie – haben ihre Bewohner/-innen dazu aufgerufen, Stadtbäume zu wässern, weil man mit dem Gießen einfach nicht mehr nachkam und die Schäden immer größer wurden. Und wenn Sie alle in Ihr näheres Umfeld schauen, dann fallen Ihnen noch viel mehr Beispiele ein, wo Dürre, Wassermangel sichtbar sind. Die Thüringer Klimaagentur und der Dürremonitor Deutschland bestätigen diesen Dürretrend oder diesen Wassermangeltrend übrigens und untersetzen ihn mit wissenschaftlichen Daten. Das ist ganz interessant, das sollte man sich anschauen. Beide schauen sich da nämlich an, wie sich die Vegetationsperioden entwickelt haben, aber auch wie viele Frostzeiten es gab, wie dick die Schneedecken gewesen sind und wie viel Niederschlag es gab und bis zu welcher Metertiefe eine Dürre teilweise stattfindet. Beide sagen, es gab zu wenig Frosttage, es gab viel zu dünne Schneedecken, was Folgen für den Wasserstand hatte. Trotz des extremen Wetters, das wir in diesem Winter erlebt haben, trotz der extremen Niederschlagswellen, die mittlerweile fast normal zu sein scheinen, haben wir bis 1,8 Meter Tiefe in weiten Teilen Thüringens extreme bis außergewöhnliche Dürre. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und meine Fraktion, Die Linke, haben deshalb schon vor einer ganzen Weile diesen ambitionierten Antrag geschrieben, weil wir diesem Problem begegnen müssen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) In unseren 18 Punkten wollen wir erstens die Anerkennung des Klimawandels als Hauptursache für die Extremwetterereignisse, die uns alle plagen. Warum das? Weil die Grundlage für Fragen oder für Handlungen die Frage sein muss: Woher kommen die Probleme und können wir diese Probleme korrigieren? Wir meinen ganz klar: Ja, wir können positiv eingreifen. Wir wollten zweitens in unserem Antrag umfassende Klimaanpassungsmaßnahmen, die den Menschen, die von dieser Krise betroffen sind, sofort helfen. Denn das eine ist es, den Klimawandel anzuerkennen und zu versuchen, diesen aufzuhalten, aber das andere ist, schon bestehende aktuelle Folgen zu reparieren. Wir wollten drittens eine umfassende Berichterstattung, die wir eben gehört haben, damit wir hier weiterhin gute Politik machen können, damit wir Folgeanträge schreiben können, damit wir besser reagieren können und den Menschen vor Ort helfen können. Ja, sehr geehrte Zuschauer/-innen, jetzt könnten auch Sie hier an meiner Stelle stehen und möglicherweise müssten Sie sich überhaupt nicht auf diese Rede vorbereiten, Sie hätten überhaupt keine Zeitung lesen müssen und Sie hätten sich auch nicht den Bericht anhören müssen, denn Sie wissen, dass in Thüringen streckenweise enormer Wassermangel herrscht. Und warum bin ich mir da so sicher? Ich mache manchmal Gartentouren oder klingele an den Haustüren bei den Menschen in meinem Wahlkreis und frage die Leute dort immer, was sie brauchen, was ihnen fehlt, was sie bewegt.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wasser!)
– Ja, Wasser, Sie haben es gesagt. – Einfach ausnahmslos alle sagen oder erzählen von ihren trockenen Gärten, von den beschädigten Bäumen vor ihrer Haustür: Ich komme gar nicht mehr hinterher mit dem Gießen, die Schädlinge werden immer mehr, wenn es regnet, überschwemmt es streckenweise, das Wetter wird immer unberechenbarer, die Hitze halte ich nicht mehr aus. – Das sind all diese Dinge, die ich höre und die ich natürlich ernst nehme. Aber die Menschen erzählen natürlich auch von dem immer teurer werdenden Gemüse, das sie teilweise selbst anbauen. Die Menschen erzählen, wie wichtig ihnen ihr kleines grünes Refugium vor Ort ist, weil sie sehen, wie drum herum alles immer brauner wird. Sie erzählen, wie die Klimakrise, an die sie teilweise selbst nicht geglaubt haben, tatsächlich plötzlich an ihrer eigenen Wohnungstür anklopft und wie sie die Krise nicht mehr leugnen können und dass sie sich Sorgen machen. Dieser Alltagsfrust, sehr geehrte Damen und Herren, verdeutlicht das, worum es in unserem Antrag geht. Es ist egal, ob Sie zwei Bäume besitzen, ob Sie einen Wald besitzen, ob Sie hauptberuflich Landwirtin sind oder einfach nur Freizeitgärtnerin. Wir spüren die Trockenheit. Wir spüren das auf dem Land und wir spüren das in der Stadt, und zwar alle, unabhängig von unserer politischen Haltung. Das können Sie nicht wegreden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Kommen wir noch einmal ganz kurz zu den konkreten Konsequenzen – wir haben das vorhin schon gehört – bei wichtigen Wirtschaftszweigen wie zum Beispiel unserem Wald. Millionen Bäume sind gestorben, man kann es nicht oft genug sagen. Und weil Wälder nicht einfach nur vertrocknen, sondern weil sie mit der Trockenheit zu Angriffsflächen für Schädlinge, für Krankheiten, für Stürme werden, die sich in ihnen Lücken reißen, entsteht ein ewiger Teufelskreis, mit dem wir in den kommenden Jahren zurechtkommen müssen – Stichwort „niedrige Holzpreise“. Darauf will ich jetzt gar nicht näher eingehen, darüber haben wir in den letzten Plenarsitzungen oft genug geredet. Wenn wir unseren Wald aber nicht nur als diesen Wirtschaftsfaktor begreifen, wenn wir den Wald als Erholungsort sehen, als Schutzraum für Tiere, als Kühlungsort unserer Erde, dann wird einem ganz zwangsläufig bange. Dann wird einem nämlich klar, dass wir uns selbst beschneiden, wenn wir nicht endlich eingreifen. Denn am Ende leiden nicht nur diejenigen, die ihr Geld mit dem Holz verdienen, schlimm genug, sondern auch die, die den Wald als Lebensbereicherung begreifen.
(Beifall DIE LINKE)
Und dasselbe, sehr geehrte Damen und Herren, gilt auch für die Landwirtschaft, das haben wir schon gehört – Stichwort „Ernteausfälle“. Darauf will ich jetzt auch gar nicht mehr näher eingehen, denn das wissen Sie alle. Wir können auf diese Ausfälle schon immer mit Geld antworten und versuchen aufzufangen, was aufzufangen geht. Aber um Geld geht es irgendwann nicht mehr. Damit ist einem Berufsstand auf Dauer nicht geholfen. Die Wasserspeicher sind vielerorts einfach nicht ausreichend gefüllt oder gar nicht ausreichend instand gesetzt, als dass das Wasser gespeichert werden könnte, wenn denn welches kommt. Das macht natürlich Angst. Da braucht es politisch einen energischen und vor allem langfristigen Willen, das anzugehen, und das können Sie in diesem Antrag lesen. Schauen wir uns zum Beispiel Teile des Thüringer Beckens an. Bis 2050 ist zu erwarten, dass rund 40 Prozent der im Boden zur Verfügung stehenden Wassermenge zurückgeht. Was bedeutet das für die ökologische, soziale, nachhaltige Landwirtschaft? Es bedeutet, dass sie immer schwieriger zu realisieren ist. Es bedeutet, dass der Konkurrenzkampf um guten Boden immer größer wird. Wenn gute Standorte nämlich knapp werden, gewinnt leider der mit dem größten Einfluss, mit dem dicksten Geldbeutel. Und hier wird dann in Thüringen ganz deutlich sichtbar, dass Trockenheit für Ungerechtigkeit vor der eigenen Haustür sorgt.
(Beifall DIE LINKE)
Am Ende trifft es die Landwirtinnen, aber es trifft natürlich auch jeden Einzelnen und jede Einzelne von uns, die Lebensmittelpreise werden potenziell teurer, weil Ernteeinbußen ausgeglichen werden müssen. Und das ist ein Zustand, der von vielen Menschen mit Angst verfolgt wird. Natürlich kann man verächtlich darauf schauen oder schmunzeln. Aber wer glaubt, eine Tomate kann ruhig schon mal ein paar Cent mehr kosten oder Kartoffeln oder Erdbeeren, der ignoriert, dass zu weiten Teilen Menschen bei gesundem Essen sparen und dürrebedingte Preissteigerungen für viele Familien ein Problem sind. Klimafragen sind also soziale Fragen, das möchte ich zum Schluss meiner Rede unbedingt unterstreichen. Die Frage, wie wir mit Wasser umgehen, ob wir die Klimakrise abwenden können und ob wir richtige ambitionierte Klimaanpassungsmaßnahmen angehen, hat eine konkrete Auswirkung auf unseren Wohlstand, auf unsere Gesundheit und die Frage, wie gerecht unser Land ist.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Beim Landwirt, sehr geehrte Damen und Herren, ist es der Lohn, denn welcher Landwirt, welche Landwirtin wird ordentlich wirtschaften können, wenn die wichtigste Zutat, das Wasser, knapp ist? Bei der Familie ist es das Essen, das sie sich entweder regional leisten kann oder eben nicht. Bei älteren Menschen ist es der Wald, den sie für die Erholung brauchen, und für die Kinder ist es eine Zukunft, die wir ihnen ohne Angst und Wasserknappheit hinterlassen wollen. Ich denke, dieser Antrag ist dafür ein wichtiger Schritt. Ich freue mich auf die Debatte, glaube allerdings, dass die so langsam vorbei ist, und hoffe, dass sie der Sache dienlich sein wird, möglicherweise auch über diesen Plenarsaal hinaus. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Danke, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tiesler, ich muss zu Beginn noch mal auf Sie zurückkommen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann haben Sie zu Beginn gesagt, dass in dem Antrag festgestellt sei, dass die Hauptursache für Wassermangel und Dürre in Thüringen der Klimawandel sei und dass man das hier nicht feststellen könnte, weil in diesem Raum keine Klimaexpertinnen säßen. Da kann ich Ihnen sagen: Man muss keine Klimaexpertin sein, um zu dieser Erkenntnis zu kommen. Man muss lediglich lesen können, nämlich wissenschaftliche Gutachten, man muss sie verstehen können und man muss sie vielleicht noch in den Kontext einordnen können.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn das zu viel verlangt ist für Abgeordnete, dann tut mir das leid. Aber eigentlich ist es nicht so schwer und natürlich ist es doch klar, dass die Politik ihre Meinungen und Positionen auf eine Grundlage von wissenschaftlichen Fakten setzen sollte.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und wenn Sie dann sagen, Klimaschutz ginge nur mit Akzeptanz in der Bevölkerung, dann möchte ich Sie daran erinnern, dass Ihre Partei als maßgeblicher politischer Akteur diese Akzeptanz in der Bevölkerung maßgeblich mitbestimmt. Ihre Partei war es, die in den letzten 16 Jahren die Politik in diesem Land maßgeblich mitbestimmt hat und die eben keine vernunftbasierte Klimapolitik gemacht hat. Eine vernunftbasierte Klimapolitik wäre nämlich, die Fakten ernst zu nehmen und anzuerkennen, dass diese Bundesregierung das Pariser Klimaabkommen mit abgeschlossen hat. Dann wäre die vernunftbasierte Klimapolitik als Konsequenz, die entsprechenden Maßnahmen daraus zu schließen.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Machen
wir doch!) Ihr Bundeskanzlerkandidat hat heute in NRW 1.000-Meter-Abstandsregelungen eingeführt und damit genau das Gegenteil von jeglichem Klimaschutz und jeglicher Energiewende gemacht, die wir eigentlich brauchen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich glaube, die Bevölkerung wird Ihnen das auch nicht mehr abnehmen. Bei der Bundestagswahl wird darüber abgestimmt werden. Aber ein Großteil der Menschen hat bereits verstanden, dass vernunftbasierte Klimapolitik das ist, was Greta Thunberg sagt, die sich auf wissenschaftliche Fakten beruft, und nicht das, was Sie hier von sich geben.
(Heiterkeit AfD)
Ich sage Ihnen auch gern, warum Wegschauen und Ignoranz bei der aktuellen Lage hier bei vielen Thüringerinnen und Thüringern nicht mehr ankommt: weil diese durch die drei aufeinanderfolgenden Dürrejahre die Auswirkungen der Klimakrise auch hier vor Ort gemerkt haben und diese hier spürbar geworden sind. In der Wettergeschichte der vergangenen 250 Jahre ist eine solche Trockenperiode in unseren Breiten ein beispielloses Ereignis. Die Ergebnisse der Klimaforschung sind hier eindeutig. Ein solches Ereignis lässt sich nicht mehr nur durch statistische Zufälle oder natürliche Schwankungen im Klimasystem erklären. Solche langen Trockenzeiten haben ihre Ursache ganz klar im menschengemachten Klimawandel und diesen gilt es aufzuhalten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Klimakrise beschleunigt sich immer weiter. Nach den Analysen der Weltorganisation für Meteorologie der UNO war 2020 das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen Mitte des 19. Jahrhunderts. Der Deutsche Wetterdienst verzeichnet die 2010er-Jahre als das bisher wärmste Jahrzehnt. Dies macht klar: Die Anstrengungen im Kampf gegen die Klimakrise müssen deutlich erhöht werden. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass derzeit auf vielen Ebenen die Ziele zur Einsparung von Treibhausgasemissionen erhöht werden. So hat die EU mittlerweile ihre CO -Redukti2 onsziele bis 2030 von 40 auf 55 Prozent erhöht. Und in Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat sogar die Bundesregierung erkannt, dass das Ziel der Klimaneutralität im deutschen Klimaschutzgesetz von 2050 auf 2045 vorgezogen werden muss. Doch so notwendig die Diskussionen um Reduktionziele auch sind: Das eigentliche Problem besteht darin, dass wir in der Klimapolitik unter massiven Umsetzungsdefiziten leiden. Deutschland hat seine internationalen Verpflichtungen vor allem wegen der schleppenden Umsetzung der Energiewende bisher nicht eingehalten. Und auch in diesem Kontext gilt für die CDU: Verträge wie das Pariser Klimaabkommen sind einzuhalten. In der baldmöglichen Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien liegt zweifellos die Kernmaßnahme der Klimaschutzpolitik. Nur dadurch besteht überhaupt noch eine realistische Chance zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens. Wir müssen uns immer wieder bewusst machen, dass die Auswirkungen der Klimakrise nur dann wirksam bekämpft werden können, wenn als Voraussetzung dafür die Treibhausgasemissionen über eine konsequente Klimaschutzpolitik auf null sinken – Stichwort „Klimaneutralität“. Ansonsten werden wir die Kippung dieses Klimasystems überschreiten. Der Klimazustand der Erde würde dann auf eine Heißzeit zusteuern. Was das bedeutet, können wir zurzeit in Kanada beobachten. Temperaturen von bis zu 50 Grad belasten die Umwelt und vor allem die Gesundheit der Menschen enorm. Die kanadische Küstenprovinz British Columbia verzeichnete von Freitag bis Montag mindestens 233 Todesfälle und damit fast doppelt so viele wie sonst im Durchschnitt in diesen vier Tagen, wie die Behörden mitteilten. Das zeigt sehr deutlich, warum Klimaschutz kein „Nice-to-have“ ist, sondern dringende politische Aufgabe, wenn wir die Gesundheit und die Sicherheit unserer Bürger/-innen nicht massiv gefährden wollen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Man muss deutlich sagen: Wenn wir die Treibhausgasemissionen nicht schnellstens gesenkt bekommen, dann werden auch die Möglichkeiten der wirksamen Klimaanpassung immer geringer und möglicherweise lassen sich für die Probleme Dürre und Wassermangel irgendwann überhaupt keine adäquaten Antworten mehr finden. Für uns als Bündnisgrüne ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag. Wir müssen unser Energiesystem in Thüringen bis 2035 auf 100 Prozent Erneuerbare umstellen, das Ziel Treibhausgasneutralität in den Sektoren Landwirtschaft und Verkehr tatkräftig vorantreiben und das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erreichen. Die Klimakrise ist aber mittlerweile so weit fortgeschritten, dass Klimaschutzmaßnahmen allein nicht mehr ausreichen. Ohne ein ganzes Bündel an Klimaanpassungsmaßnahmen wird es nicht mehr gehen. In unserem rot-rot-grünen Antrag „Wassermangel und Dürre […] vorbeugen [...]“ finden sich deshalb sowohl Maßnahmen zum Klimaschutz als auch zur Klimaanpassung. Hinsichtlich der Klimaanpassungsmaßnahmen müssen wir uns bei der Erarbeitung von Lösungskonzepten auf einen sehr langen Weg einstellen. Dies zeigt allein schon der Blick in zwei Berichte, die im Juni vom Bundesumweltministerium vorgelegt wurden. Es handelt sich einerseits um die Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland und andererseits um den Entwurf für eine Nationale Wasserstrategie. Die beiden Berichte vermitteln einen Eindruck davon, welche großen Herausforderungen uns in den einzelnen Bereichen bevorstehen. So wird für Thüringen beispielsweise in der Klimawirkungsanalyse das Klimarisiko beim Handlungsfeld „Grundwasserstand und Grundwasserqualität“ als hoch eingestuft und wurde deshalb mit einem sehr dringenden Handlungserfordernis bewertet. Für die umfassenden Anpassungsmaßnahmen müsse mit einer Dauer von bis zu 50 Jahren gerechnet werden. Die Ziele der Nationalen Wasserstrategie sind auf das Jahr 2050 ausgerichtet. Einer der Schwerpunkte liegt in der Anpassung der Wasserinfrastruktur an den Klimawandel. Für Thüringen liegt mit dem von der Landesregierung vorgelegten Integrierten Maßnahmenprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels – Impakt II – ein Handlungsleitfaden vor. Es wird nun darauf ankommen, viele dieser Empfehlungen auch konkret umzusetzen. Die Dringlichkeit dafür wird durch einen Blick in den Dürremonitor des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung deutlich. Für weite Teile Thüringens wurde im Sommer 2020 in einer Bodentiefe bis 1,8 Meter eine extreme bis außergewöhnliche Dürre ausgewiesen. Der Zustand unserer Wälder ist leider ein anschauliches Beispiel dieser Dürre. Trotz des nasskühlen Wetters in diesem Frühjahr hat sich der Gesamtboden davon kaum erholt. Gegenwärtig werden weite Teile Thüringens zwischen „ungewöhnlich trocken“ und „von extremer Dürre betroffen“ eingestuft. Diese Daten zur abnehmenden Bodenfeuchte zeigen, wie dringend notwendig eine verbesserte Wasserspeicherfähigkeit der Böden ist. In dem Handlungsfeld „Wasserhaushalt“ wird es also entscheidend darauf ankommen, das Wasser besser als bisher in der Landschaft zu halten. Zur besseren Speicherung des Wassers sowohl in den Kultur- und Naturlandschaften als auch in den Siedlungsflächen werden wir neue Strategien für ein nachhaltiges Wassermanagement entwickeln müssen. So können beispielsweise mit dem Ausbau von naturnahen Gewässerstrukturen, mit der Umstellung auf humusfördernde Ackerbaupraktiken oder mit der Anlage von Heckenzäunen und Grünstreifen nicht nur die Wasserspeicherfähigkeit in der Fläche erhöht, sondern auch neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Klar ist jedenfalls, dass mit gesunden Böden und intaktem Ökosystem auch die Wasserspeicherfähigkeiten höher sind und die Auswirkungen von Dürreperioden abgemildert werden können. Eine zweite Problemlage im Handlungsfeld „Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft“ ergibt sich aus der klimabedingen Wasserknappheit. So werden die Nutzungskonflikte bei der Wasserversorgung zweifellos weiter zunehmen. Wir werden deshalb nicht umhinkommen, Nutzungsansprüche zu priorisieren und dafür Konzepte zu erarbeiten. Für uns als Grüne hat dabei die Trinkwasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge die oberste Priorität und damit den Vorrang gegenüber gewerblichen Nutzungen. Ein besonderer Fokus richtet sich bei all diesen Fragen auf die Landwirtschaft. Denn durch die Ernteausfälle ist sie einerseits eine Leidtragende der Klimakrise, wegen ihrer Wirtschaftsweise aber auch eine Mitverursacherin. Durch intensive Düngung und Tiermast werden Treibhausgase wie Methan und Lachgas freigesetzt. Eine Agrarwende hin zu einer ökologischen und klimarobusten Landwirtschaft ist längst überfällig. Die Kohlenstoffbindung und die Wasserspeicherfähigkeit der Böden müssen gesteigert werden. Dazu bedarf es allerdings einer Umstellung der Bewirtschaftungsmethoden, denn diese tragen bisher auch einen erheblichen Anteil zur Problematik der Bodenverdichtung bei. Nur gesunde Böden mit genug Humus können vor allem auch in Starkregenphasen Wasser bis in tiefere Bodenschichten speichern und das Wasser in Trockenheitsphasen auch wieder abgeben. Als Bündnisgrüne wollen wir deshalb den Anteil der ökologischen Landwirtschaft deutlich steigern. Denn bisher nimmt Thüringen hier im deutschen Bundesländervergleich mit 7 Prozent an der Landwirtschaftsfläche nur den drittletzten Platz ein. Darüber hinaus sehen wir große Chancen, die in der Umstellung auf Agroforstsysteme liegen. In dieser Kombination aus Ackerbau, Weidehaltung und Anpflanzung von Bäumen und Hecken wird die Wasser- und Kohlenstoffspeicherfähigkeit erhöht und zudem die Bodenerosion wirkungsvoll eingedämmt. Es ist deshalb gut, dass unsere Landesregierung dazu im Bundesrat im Mai eine Initiative eingebracht hat, durch die die Agroforstwirtschaft gezielt unterstützt werden soll. In unserem Antrag haben wir zu den Bereichen Boden- und Gewässerschutz, zu Forst- und Landwirtschaft und zur Stadtplanung viele Maßnahmen aufgeführt, die wir bei der Eindämmung von Trockenheit und Dürre für geeignet halten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird eine Daueraufgabe sein. Angesichts der sich beschleunigenden Klimakrise müssen alle Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz permanent auf ihre Wirksamkeit überprüft und an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Klar ist jedenfalls, dass es kein „Weiter so“ geben kann. Mit dem Antrag wollen wir einen Punkt setzen, dass wir uns in Thüringen diesen Herausforderungen im Interesse des Schutzes von Mensch und Natur stellen. Wir bitten daher um die Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag bzw. freuen uns auf die weitere Debatte dazu im Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream! „Wassermangel“ und „Dürre“ sind Themen, die wir in den letzten drei Jahren hautnah zu spüren bekommen haben. Es gilt für uns, die Situation zu akzeptieren, wie sie ist, und daraus etwas zu machen und zu gestalten, und zwar mit allem Wissen, was wir haben.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Dann können wir jetzt nach Hause gehen!) Das setzt voraus, dass wir Naturgesetze kennen und Naturgesetze ausnutzen und daran arbeiten. Herr Staatssekretär Möller, ich bin bei Ihnen: Wenn wir unregelmäßige Niederschläge haben, brauchen wir ein Wasserhaushaltsmanagement. Wir kennen es aus der Energiewirtschaft: Wenn ich Spitzen habe und Flauten, brauche ich Speicher. Das heißt, wir müssen uns um unsere Speichermöglichkeiten für Wasser kümmern. Einmal haben wir überall auf der Welt natürliche Wasserspeicher, die gilt es zu bewahren.
(Beifall FDP)
Und wir müssen möglicherweise Wasserspeicher ergänzen. In diesem Zusammenhang liegen mir drei Dinge besonders am Herzen, das sind aktuelle Probleme, die wir hier in Thüringen haben. Das sind das Waldsterben und die Waldhygiene, die Nutzung von Wasserkraft und der Stopp von Flächenversiegelung. Kommen wir zum Waldsterben und der Waldhygiene. Aus einer Kleinen Anfrage von mir aus dem März letzten Jahres ist hervorgegangen, dass die Aufwendungen für Aufforstung und Waldumbau im Thüringer Staatswald innerhalb von fünf Jahren um mehr als die Hälfte gesenkt wurden, in Zahlen: von 5 Millionen Euro 2014 auf knapp 2,3 Millionen im Jahr 2019. Und das in einer Zeit, in der wir mit Trockenheit, Borkenkäfern und anderen Schädlingen zu kämpfen hatten. Uns ist es zum Glück im letzten Jahr gelungen, mit dem neuen Haushalt dort deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Unsachgemäße Waldbewirtschaftung und die von Förstern beklagte Waldhygiene haben ihr Übriges dazu beigetragen. Wenn wir hier Plenarsitzung haben, übernachte ich hier in Erfurt und gehe in den Wäldern an der Arnstädter Straße joggen. Ich muss Ihnen sagen: Mir krampft sich jedes Mal der Magen zusammen, wenn ich sehe, wie unachtsam dieser Wald mit Maschinen zerstört und bewirtschaftet wird. Hier, denke ich, könnten die Bewirtschafter von Wäldern erst mal anfangen, unseren Waldboden als Speicher zu würdigen und achtsam damit umzugehen.
(Beifall AfD)
Potenziert wurde das Ganze auch noch durch Betonfundamente und Waldzerschneidung mit Windrädern. Das beeinträchtigt die Wasserspeicherfähigkeit des Waldbodens zusätzlich. Aber auch hier ist es uns gelungen, im letzten Jahr mit dem Thüringer Waldgesetz einen Riegel vorzuschieben.
(Beifall FDP)
Gut, dass es jetzt ein Förderprogramm als CO 2 Prämie für die Wälder gibt, dass die Wälder CO 2 absorbieren. Damit tragen wir dazu bei, dass die Wasserspeicherungsfähigkeit der Wälder wieder erhöht wird. Hier ist es nur wichtig, dass wir schnell handeln und nicht auf eine lange Zeitschiene setzen. Aber wir brauchen nicht nur die Wälder und den Waldboden als Wasserspeicher, auch die Auen der Thüringer Flüsse tragen dazu bei, dass der Boden nicht vertrocknet.
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Biber haben lange vor uns Menschen eigene Dämme gebaut, die später teilweise durch Wehre ersetzt wurden. Der Mensch hat sich also die Natur zum Vorbild genommen – ein Denkansatz, zu dem wir wieder zurückkommen sollten, damit wir die Klimapolitik in Thüringen erfolgreich und natürlich ausgestalten. Kommen wir zur Wasserkraftnutzung. Ein anderer Aspekt der Klimapolitik ist das Thema der Wasserkraftnutzung. Hier sind durch die EU-Vorgaben zur Gewässerdurchlässigkeit Hindernisse entstanden, die dem kleinen Wasserkraftbetreiber eine wirtschaftliche Erzeugung unmöglich machen, zum einen weil die Gewässerdurchleitungsvorschriften sehr restriktiv sind, und zum anderen weil die Kosten für überdimensionierte Fischtreppen in keinem Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit von Wasserkraftanlagen stehen. Letztlich führt das zum Abriss von Stauanlagen. Mit dem Abriss von Wehren und Stauanlagen entstehen neue Umweltprobleme. Angrenzende Gebiete trocknen aus und die Abflussgeschwindigkeit von Flüssen und Bächen erhöht sich. Das alles hat gravierende Auswirkungen auf teilweise seit Jahrhunderten bestehende Biotope. Nehmen wir das aktuell diskutierte Beispiel der Apfelstädt. Wenn ich einen Bypass baue, mit dem ich zwei Drittel der verfügbaren Wassermenge in die Westringkaskade abziehe,
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wir haben doch diskutiert, dass das falsch ist! Meine Güte!) und das Wasser erst wieder hinter Erfurt einleite, brauche ich mich nicht zu wundern, wenn die Apfelstädt austrocknet und selbst die Gera in Erfurt permanent unter Wassermangel leidet. Hier wird von Menschen gemachte Naturzerstörung billigend in Kauf genommen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Falschaussage!) Konsequente Klimapolitik sieht anders aus. Ich bin bei Ihnen: Flächenversiegelung müssen wir stoppen. Ich stimme Ihnen zu, dass wir das tun müssen. Aber dazu braucht es auch authentisches Handeln. Auch hier ein aktuelles Beispiel: Nehmen wir das Gewerbegebiet Urbich. Auf einer Fläche von 46 Hektar soll in Urbich ein Gewerbegebiet entstehen. Dafür soll eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von allerbester Bodengüte geopfert werden – und das in dem Wissen, dass es im Stadtgebiet von Erfurt ausreichend Brachflächen gibt, um ein solches Gewerbegebiet zu realisieren. Deshalb ist es berechtigt, dass die Urbicher sich dagegen wehren, dass sie eine Petition in den Thüringer Landtag eingebracht haben und dass wir die Anwohner im Ausschuss angehört haben. Wir vom Umweltausschuss haben dazu ein klares Votum abgegeben. Ich richte von dieser Stelle aus hier einen dringenden Appell an die Entscheider in der Stadt Erfurt, dem Schutz der Natur und dem Einwohnerwillen mehr Raum und mehr Gehör zu geben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie das mal Ihrer Fraktion!) Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, klar!) Ja, wir müssen gegen die Trockenheit handeln, aber bitte richtig, keinen Aktionismus. Vor allen Dingen müssen wir die Fehler der letzten Jahre dringend korrigieren, um noch Schlimmeres zu verhindern. Unsere Fraktion stimmt der Überweisung an den Umweltausschuss zu. Darüber hinaus beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich wollte ich mich zu dieser fortgeschrittenen Stunde nicht noch mal zu Wort melden, aber die Rede von Kollegin Wahl hat mich dann noch mal nach vorn getrieben. Kollegin Wahl hat so ein bisschen die Politik der CDU verantwortlich dafür gemacht, dass es nicht so richtig vorangeht, und sich über die letzten 16 Jahre beschwert. Das zeigt natürlich, dass sie überhaupt gar kein Verständnis dafür hat, welche Rolle Deutschland in der Klimapolitik eingenommen hat und welche wichtigen Dinge auch CDU-geprägte Politik sind. Die hat schon angefangen, nicht vor 16 Jahren, sondern lange, bevor die Kollegin Wahl geboren wurde. 1979 in Genf gab es die erste Weltklimakonferenz, die damals noch wissenschaftlich geprägt war, und seitdem wird das Klima diskutiert. Und wer hat das Thema auf die internationale Politikebene gebracht?
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Es wurde diskutiert! Und wo stehen wir heute?) Helmut Kohl war es. Der hat seinen besten Mann – Klaus Töpfer – damals nach Rio geschickt, wo wir die Grundlage dafür gelegt haben, dass dieses Thema auf internationaler Ebene angegangen wird. 1997 ist es Angela Merkel als damalige Bundesumweltministerin gewesen, die das Kyoto-Protokoll mit verhandelt hat – was ein wesentlicher, wichtiger Meilenstein war –, in dem sich die Industrienationen das erste Mal verpflichtet haben, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Angela Merkel hat natürlich dieses Thema als Bundeskanzlerin auch immer wieder vorangebracht. 2009 ist Norbert Röttgen Umweltminister gewesen, der in Kopenhagen das Abkommen mit verhandelt hat. Aber es war tatsächlich die Bundeskanzlerin Angela Merkel, die dafür gesorgt hat, dass es überhaupt zu einem Abkommen kommen konnte, bei dem die USA und China mit dabei waren. Letztendlich sind diese Bemühungen auch die Schritte gewesen, die notwendig dafür waren, das Abkommen von Paris abzuschließen, was ein riesiger Meilenstein ist, der eigentlich unvorstellbar war. Natürlich hat es lange gedauert, von 1992 an, bis wir am Ende zu diesem Abkommen gekommen sind. Aber es ist CDU-geprägte Politik, die weltweit den Durchbruch dort geschaffen hat, und das sollten Sie an der Stelle auch anerkennen. Es ist mit Ursula von der Leyen natürlich auch eine CDU-Politikerin, die als Kommissionspräsidentin den European Green Deal 2019 eingebracht hat. Das heißt, dass wir weiter an dem Thema dran sind, dass wir es auch weiter bearbeiten. Deutschland wird seinen Anteil dazu liefern, auch Thüringen. Aber das Grundproblem, was Sie nicht verstanden haben, ist, dass wir als Deutschland, auch als Thüringen, die Klimakrise nicht im Alleingang bewältigen können.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das will doch auch keiner!) Wir haben folgendes Problem: Seit 1990 haben wir die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 Prozent reduziert – über 40 Prozent.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das liegt daran, dass die CDU keine Klima- und Energiepolitik betreiben will!) Wir haben die Klimaziele übererfüllt. Wir haben aber gleichzeitig das große Problem, dass in dem gleichen Zeitraum weltweit die Treibhausgasemissionen von jährlich 21 Milliarden Tonnen CO auf 2 34 Milliarden CO gestiegen sind. Um ein Drittel 2 sind die Treibhausgasemissionen gestiegen. Es ist nun mal beim Klima so, wie es ist: Die Konzentration des CO wird weltweit bestimmt. Das heißt, 2 selbst wenn wir morgen überhaupt keine Tonne CO mehr emittieren würden, hätten wir das gleiche 2 Problem. Das heißt, die Lösung funktioniert nur auf internationaler Ebene, die Lösung funktioniert nur mit technologischer Innovation, die wir hier in Deutschland entwickeln und dann auf den weltweiten Märkten durchsetzen müssen. Dann kommen wir zum Erfolg, aber nicht, indem wir hier ideologiegetriebene Politik betreiben, die die Menschen gängelt, die den Industriestandort gefährdet und die uns am Ende nicht weiterbringt. Wir stehen als CDU für eine moderne Klimapolitik, die den Industriestandort erhält und die mit deutschen Innovationen weltweit dabei hilft, das Problem anzugehen. So werden wir auch eine Lösung dieses Problems schaffen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Wassermangel und Dürre durch eine konsequente Klimaschutzpolitik vorbeugen, notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen zügig umsetzen
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Abstimmungen, zunächst zum Berichtsersuchen zu Nummer III des Antrags. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer III des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch, dann stelle ich die Erfüllung des Berichtsersuchens fest. Wird die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im entsprechenden Fachausschuss beantragt? Das ist in diesem Fall der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Nein. Dann ist dieses Thema erledigt. Kommen wir zur Abstimmung zu den Nummern I und II des Antrags. Ich habe vernommen, dass die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt wurde. Ist das korrekt? Gibt es dagegen Einwände? Dann stimmen wir über diese beiden Ausschussüberweisungen ab. Wer dafür ist, dass die Nummern I und II des Antrags an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen werden, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Die Fraktion der AfD enthält sich. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz angenommen. Wer dafür ist, dass die Nummern I und II des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen werden, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Da sieht
man, wie ernst ihr das Thema meint!) Gibt es Enthaltungen? Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten abgelehnt. Damit erübrigt sich auch die Abstimmung über den federführenden Ausschuss. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und gleichzeitig schließe ich die heutige Sitzung. Ich wünsche allen einen angenehmen Abend und morgen früh um 9.00 Uhr wird die Beratung hier im Plenarsaal fortgesetzt.