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Madeleine Henfling

GRÜNE 01.07.2021 Sitzungen 7/51

Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, viele wichtige Sachen hat die Kollegin Mitteldorf hier schon gesagt. Auch zur Genese dieses Gesetzentwurfs ist, glaube ich, hier schon sehr viel gesagt worden. Ich muss aber das, was Frau Mitteldorf vorhin als schwierig benannt hat, auch noch mal klarziehen. Ich finde es ziemlich dreist, ehrlich gesagt, dass Sie einen Gesetzentwurf, den Verbände, den engagierte Menschen in diesem Land geschrieben haben – auch noch mein herzlicher Dank in diese Richtung –, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier einbringen und auch noch behaupten, Sie hätten ihn mit ihnen gemeinsam geschrieben. Das ist auch noch die Dreistigkeit an dieser Stelle. Da würde ich noch sagen: Was soll’s? Aber dass Sie das aus meiner Sicht nur tun, um hier Wahlkampf zu machen, wissend, dass wir den Landtag auflösen, ist wirklich eine Frechheit, wenn ich das mal so sagen darf. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Nichtsdestotrotz ist es nicht die erste Legislatur, in der wir über ein Musik- und Jugendkunstschulgesetz sprechen; wir haben das in der letzten Legislatur schon getan. Vielleicht auch noch mal zur Genese: Wir haben in der letzten Legislatur mit den Kolleginnen von Linken und SPD gemeinsam mit den Kulturverbänden in Thüringen eine sehr ausführliche, drei Jahre dauernde Diskussion geführt über die Frage, inwieweit wir die Kulturlandschaft in Thüringen besser fördern können. Es ging da immer auch um ein Kulturfördergesetz. Wir hätten uns sehr gefreut, wenn wir es geschafft hätten, das zu realisieren. Das ist an unterschiedlichen Punkten gescheitert. Im Ergebnis ist ersichtlich geworden, dass die grundlegenden Fragen nach Kultur als Pflichtaufgabe – beispielsweise die Bewertung der bestehenden Regelungsmechanismen und die Erwartungen an ein einheitliches Kulturgesetz – von den Kultureinrichtungen sehr unterschiedlich beantwortet worden sind. Besonders die unterschiedlichen Sichtweisen der institutionellen und auch der freien Einrichtungen kamen hierbei zum Tragen. Dieser Diskussionsprozess muss aus meiner Sicht unter den Kulturschaffenden noch weitergeführt werden. Die Gespräche mit den Kulturschaffenden und den dazugehörenden Verbänden in Thüringen zeigen auch, dass sie das möchten. Sie wollen weiter darüber sprechen, wie wir eventuell auch zu einem Kulturfördergesetz kommen. Wir wollten aber aufgrund der sehr heterogenen Rückmeldungen, die wir bekommen haben, hier nicht irgendwas durchdrücken, was dann am Ende von denjenigen, die es betrifft, nicht mitgetragen wird. Am Ende muss es darum gehen, Strukturen zu stärken, und eigentlich – das sage ich auch ganz ehrlich – hätte ich das gern getan, ohne dass wir für die unterschiedlichen Sparten Spezialgesetze auflegen und sozusagen für alle etwas separat regeln. Der Auffassung bin ich auch nach wie vor. Wir haben aber zum Ende der letzten Legislatur auch auf einem Podium mit den Musikschulen gemeinsam festgelegt, dass es eine Lösung sein kann, zuerst ein Musik- und Jugendkunstschulgesetz auf den Weg zu bringen, wenn es nicht zu einem Kulturfördergesetz kommt. Ich glaube, es ist auch unkompliziert möglich, im Ernstfall am Ende so etwas auch in eine größere Gesetzgebung zu überführen. All das sind Diskussionen, die wir schon geführt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rot-RotGrün hat auch jenseits von Gesetzgebungsfragen in der letzten Legislatur dafür gesorgt, dass die Finanzierung – das hat der Kollege Hartung hier auch angesprochen – der Musik- und Jugendkunstschulen auf viel breitere Füße gestellt wurde. Dazu brauchte es erst mal kein Gesetz. Für die Sicherheit und auch für die bessere Handhabbarkeit gerade auch in Personalfragen – das hat die Kollegin Baum angesprochen – ist es natürlich trotzdem wichtig, eventuell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Jetzt verwahren wir uns nicht gegen diese Diskussion. Wie eingangs genannt, finde ich es aber irgendwie schwierig. Wenn es wirklich eine fundierte Diskussion sein soll, die am Ende auch zu einem Ergebnis führt, dann finde ich die Einbringung jetzt gerade wirklich problematisch. Nichtsdestotrotz, wir sind da ja Arbeitstiere, wir machen das gern. Ich sage auch nur gleich vornweg, das hat die Kollegin Mitteldorf angesprochen: Mit einer Neuwahl im September ist dieses Gesetz nicht mehr umsetzbar, da können wir uns auf den Kopf stellen. Wir müssen hier Fristen einhalten, weil es die kommunale Selbstverwaltung betrifft. Um wirklich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, was am Ende auch tragfähig ist, sollten wir diese Fristen auch nicht ignorieren. Von daher finde ich das wiederum wirklich schwierig. Das müssen Sie sich dann aber im Ernstfall auf die Fahnen schreiben, Herr Kellner, und die Verantwortung übernehmen. Aber wie wir da mit den Ressourcen derjenigen umgehen, die eventuell auf solche Gesetzlichkeiten angewiesen sind, finde ich schon teilweise wirklich schwierig. Wir können damit leben, das in den Europa-, Kultur- und Medienausschuss zu überweisen und dort weiter zu diskutieren, aber vor dem Hintergrund – das sage ich ganz deutlich –, dass wir nicht glauben, dass wir das noch fertigbekommen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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