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Dirk Bergner

FDP 01.07.2021 Sitzungen 7/51

Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Herr Dittes hat in der vorigen Lesung kritisiert, dass die FDP keine Regelung bezüglich der faktischen Vertretung durch die kommunalen Spitzenverbände getroffen hat. Dazu sei auf unseren Änderungsantrag vom 05.11.2020 verwiesen. Er kritisierte auch, dass von Gesetzen abgewichen werden darf, ohne dass der Gesetzgeber beteiligt wird. Das ist argumentativ unsinnig, denn der Gesetzgeber, meine Damen und Herren, erlässt doch die Regelung, die Ausnahmen zulässt. Das finden Sie beispielsweise auch in § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz. Davon hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erst im Dezember 2020 Gebrauch gemacht und Ausnahmen zum Sonntagsarbeitsverbot zugelassen – per Allgemeinverfügung, nebenbei gesagt. Auch in Bezug auf die geplanten Neuwahlen: Hier wurden Abweichungen von Fristen per Verordnung zugelassen. Diese Beispiele ließen sich beliebig fortführen. Aber ich habe leider nur reichlich 5 Minuten Redezeit. Frau Marx fragte in der ersten Lesung, ob wir unseren Entwurf aus der 5. Legislatur deshalb jetzt noch einmal einbringen, weil wir auf die Unterstützung der AfD hoffen würden. Nein, liebe SPD. Wir bringen das wieder ein, weil wir es damals wie heute für gut befinden und auch künftig für gut befinden würden, wenn die Diskussion wieder neu aufgenommen werden kann. Auch die Anhörung hat ergeben, dass es Sinn hat. Wenn sich Herr Sesselmann in der letzten Lesung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin bezieht, das besagen soll, dass solch ein Gesetz nicht mehr notwendig sei, ist auch das völliger Unsinn. Denn in dem Verfahren, von dem die AfD hier redet, ging es um Folgendes: In Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, war es seit März 2020 möglich, Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen, also von dem Standard der Präsenzsitzung abzuweichen. Nun wurden solche Umlaufbeschlüsse gefasst und ein Bürger und ein fraktionsloses Stadtratsmitglied fühlten sich dadurch in ihren Rechten verletzt und klagten. Das Urteil, das nach der AfD irgendwie ein Beleg dafür sei, dass das Gesetz nun überholt sei, sagt allerdings genau darüber gar nichts aus. Das Gesetz, das die FDP auch hier so in Thüringen einführen will, ist einfach nur die Rechtsgrundlage, wegen der gestritten wird. Das wäre so, als würde die AfD behaupten, dass das BGB oder das Strafgesetzbuch oder das Grundgesetz nicht mehr notwendig seien, weil es dazu ein Urteil gibt. Aber dennoch, meine Damen und Herren, ist es nicht verkehrt, sich das Urteil durchzulesen. Denn es berichtet von einem ganz konkreten Fall, in dem solch ein Gesetz hilfreich und sinnvoll gewesen wäre. In Mecklenburg-Vorpommern wurde gleich zu Beginn der Pandemie eine unbürokratische Lösung gefunden, wie man Beschlüsse in Kommunalparlamenten fassen kann, ohne präsent zu sein. An diesem Punkt, meine Damen und Herren, möchte ich an das sehr lange und aufwendige Verfahren dazu in Thüringen erinnern. Hier haben wir im April 2021 – 2021 –, meine Damen und Herren, eine Änderung beschlossen, dass unsere Gemeinderäte und Kreistage digital tagen können – über ein Jahr später. Interessant ist aber auch die Begründung des Änderungsantrags der AfD vom 10. Juni 2020: „In Zeiten des demografischen Wandels ist es erforderlich, die Umsetzung“ – ich zitiere – „landesrechtlicher Standards flexibel zu gestalten und die hierbei gesammelten Erfahrungen in künftige Gesetzentwürfe einfließen zu lassen. Dazu ist zunächst eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die eine Erprobung landesrechtlicher Standards zulässt“ – so weit Ihr Antrag. Meine Damen und Herren, die AfD wollte noch vor einem Jahr solch ein Gesetz. Wer sich jetzt fragt, wieso das auf einmal ganz anders ist, dem sei erklärt: Die Kollegen von Rot-Rot-Grün sind – wir haben es gehört – gegen dieses Gesetz. Die Kollegen der CDU dagegen wollen eigentlich solch ein Gesetz, zumindest steht es dort im Wahlprogramm als Forderung. Weil hier ein Beschluss droht, den RotRot-Grün so nicht möchte, muss sich die CDU enthalten. Weil das von den Stimmen her nicht reicht, helfen offenbar die Kollegen der AfD hier aus und sind dann halt einmal dagegen. Oder anders: RotRot-Grün verhindert mithilfe der AfD einen Gesetzentwurf der FDP. Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal ein paar Worte zu dem sagen, was Herr Kollege Walk gesagt hat: Wenn man gar nicht erst mit Bürokratieabbau anfängt und mit einem solchen Mittel, das hier gerade der kommunalen Familie helfen würde, dann wird es nie etwas. Ich möchte sagen: Wenn Sie Ihre Beiträge, die Sie heute hier gebracht haben, wenigstens im Ausschuss gebracht hätten, hätte es den Eindruck einer ehrlichen Debatte erzeugt, der so nicht da ist. Ich möchte, da ich nicht mehr allzu viel Redezeit habe, an einen Vorgang erinnern, als in der 5. Legislatur das ähnlich lautende Gesetz von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt wurde – damals auch von CDU und SPD. Damals stellte sich Minister Carius eine Woche später hin – eine Woche später – und sagte in einer Pressekonferenz, wir brauchen in Thüringen ein Standarderprobungsgesetz. Recht hat er gehabt, auch wenn es unehrlich war. Ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

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