Götze
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Mit Stand 1. Mai 2021 waren 379 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Thüringer Polizei auf Grundlage eines polizeiärztlichen Gutachtens eingeschränkt polizeidienstfähig im Sinne des § 105 Abs. 2 Thüringer Beamtengesetz. Diese werden unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen auf geeigneten Funktionen des Polizeivollzugsdienstes eingesetzt. Im Mutterschutz befanden sich 13 Polizeivollzugsbeamtinnen und in Elternzeit 96 Polizeivollzugsbeamtinnen und beamte der Thüringer Polizei. ‑ Die Fragen 2 und 3 möchte ich zusammen beantworten: Die Erhebung von konkreten Zahlen im Sinne der Fragestellung würde immer nur eine Momentaufnahme abbilden. Von daher werden keine konkreten Zahlen über Abwesenheiten von Bediensteten der Thüringer Polizei aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit als solche statistisch erfasst. Auch eine statistische Erfassung über die Entwicklung der Anzahl eingeschränkt polizeidienstfähiger Beamtinnen und Beamten erfolgt nicht. Dahingegen wird die durchschnittliche Krankenquote bei der Thüringer Polizei jeweils rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr statistisch jährlich erhoben. Damit komme ich zur Antwort auf Ihre Frage 4: Die durchschnittliche Krankenquote der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei der Thüringer Polizei betrug für das Jahr 2020 11,43 Prozent.
