Robert-Martin Montag
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs, den Vollzug möglichst orts- und adressatennah auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, gibt es nichts auszusetzen. Aber die Frau Staatssekretärin hat auch in ihrer Rede schon mal auf das Bundesgesetz verwiesen. Da lohnt sich – glaube ich – ein genauerer Blick, noch einmal darauf zu schauen, ob vor allen Dingen dessen Wirkung eingetreten ist. 2002 ist das Prostitutionsgesetz in Kraft getreten und sollte die Lage der Prostituierten in Deutschland deutlich verbessern helfen. Man entschloss sich im Bundestag, nicht länger an einem Verbot von Prostitution festzuhalten, um mit einer Legalisierung den Schutz von betroffenen Prostituierten verbessern zu können. Damit sollte auch einhergehen, dass Prostituierte ihre Entlohnung beispielsweise auch gerichtlich durchsetzen können und sich – das ist nicht unerheblich für Versorgungsansprüche – in den Sozialversicherungen anmelden können. Es war aber auch ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, kriminelle Machenschaften rund um Zwangsprostitution, Menschenhandel etc. mittels Regulierung und vor allen Dingen mittels Schutzmaßnahmen zu reduzieren und die Betroffenen angemessen schützen zu können. Hier ist 2017 noch einmal eine Novellierung erfolgt, noch einmal ein Schritt hin auf dem Weg zu mehr Schutz von Betroffenen. Allerdings ist Prostitution weiterhin Hochrisikobereich in Bezug auf zahlreiche schwerwiegende Verstöße gegen die körperliche, geistige und natürlich auch sexuelle Selbstbestimmung von Menschen und da insbesondere von Frauen. Da ist es doch zu hinterfragen, ob das Gesetz die erstrebten Ziele erreicht oder ob es Bedarf gibt, die bestehenden gesetzlichen Regelungen noch mal zu modifizieren. Dann schauen wir mal auf genau die Frage „Zwangsprostitution und Menschenhandel“, denn laut dem vom BKA 2020 veröffentlichten Bundeslagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ wurden bundesweit 287 Verfahren wegen Menschenhandels im Bereich der sexuellen Ausbeutung abgeschlossen, wobei aber das BKA selbst schon eingeräumt hat, dass das Dunkelfeld im Bereich der Zwangsprostitution natürlich deutlich höher ist und sich sogar noch vergrößert hat. Das ist ja die eigentliche Problematik. Auch der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V. bestätigt, dass die bekannten Zahlen nur die Spitze des Eisbergs sind. Deswegen brauchen wir – glaube ich – tatsächlich die Frage, ob wir hier mehr Dunkelfeldstudien initiieren müssen, welche die kriminelle Organisation in der Prostitution beleuchten, Straftaten aufdecken, um dann passgenau Effektivmaßnahmen zum Schutz von Menschen in der Prostitution entwickeln zu können. Das ist das eine: als Awareness, also Aufmerksamkeit, Wissen, wie groß das Problem ist. Das zweite, das vielleicht wichtigere Ziel ist nämlich, die Betroffenen von Straftaten in der Prostitution angemessen zu schützen. Neben dem Menschenhandel stellen erhöhte Zahlen von körperlicher und sexueller Gewalt relativ zu anderen Tätigkeitsformen ein Problem in der Prostitution dar. Das Problem ist, dass Prostitution zumeist nicht in der Legalität, sondern in der Illegalität stattfindet. Vor allen Dingen merkt man, dass ein Großteil der Prostituierten in Deutschland nicht aus Deutschland stammt, sondern aus dem Ausland, und schon allein die sprachliche Bewertung, das sich sprachliche Bewegen, die Frage „Zutrauen zu unseren öffentlichen Einrichtungen und der Polizei“ problematisch sind und dass sie von diesen illegalen Strukturen abhängen. Nicht ohne Grund ist das häufig Menschenhandel. Prostituierte sehen sich aufgrund von Angst vor Rache und fehlendem Opferschutz nicht in der Lage, Anzeige zu erstatten. Das hat das BKA mit dieser Problematik „Dunkelfeld“ angesprochen. Prostituierte ohne legalen Aufenthaltsstatus sind besonders gefährdet und scheuen den Kontakt mit strafrechtlichen Behörden aus, glaube ich, nachvollziehbaren Gründen. Sie sind ganz besonders dem Risiko ausgesetzt, schutzlos Opfer von Straftaten und Gewalt zu werden. Was können wir jetzt als Lösung anbieten? Wo sollten wir, glaube ich, ansetzen? Wir sollten Anreize für legale Anmeldesysteme schaffen und gleichzeitig Zugang zum Gesundheits- und Sozialsystem vollumfänglich gewährleisten. Man sieht an der Zahl, wie groß das Problem ist. Es gibt 40.000 legal angemeldete Prostituierte, man schätzt die Gesamtzahl in Deutschland aber auf 400.000. Und das ist, wie gesagt, nur eine Schätzung. Was bedeutet es, wenn ich nicht legal arbeite? Es bedeutet, keinen Zugang zu Sozialversicherungssystemen haben, auch Krankheits- und Opferschutz finden nicht statt, kein Zugang zu sozialen Rentensystemen. Ohne eine Krankenversicherung sind ärztliche Untersuchungen nur im Notfall möglich und werden selbst dort nur selten genutzt. Auch Traumata, Drogensucht und psychische Belastungen werden dort sozusagen nicht therapiert. Insofern ist ein Weg: die Bereitstellung von niedrigschwelligen Beratungs- und Professionalisierungsangeboten, die bessere finanzielle Ausstattung dieser Präventionsarbeit, die auch Bildungsarbeit ist, und Vorsicht, diese Frage in eine moralisierende Debatte zu packen. Deswegen noch mal an die Landesregierung: Thüringen könnte sich beispielsweise im Rahmen der bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Menschenhandel“
