thueringer-landtag.de ↗

Robert-Martin Montag

FDP 01.07.2021 Sitzungen 7/51

Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich kann ich die Empörung, den Skandal verstehen, wenn zwei Dinge zusammenkommen: auf der einen Seite ein am Gemeinwohl orientiert handelnder Verband nebst seinen wirtschaftlichen Verzweigungen und auf der anderen Seite ein Geschäftsführer, der es mit dem Bedacht auf das eigene Portemonnaie deutlich übertrieben hat. Allerdings müssen wir uns schon fragen, und deswegen will ich das recht kurz machen: Welche Maßnahmen ergreift denn eigentlich Politik? Wenn ich mir diese Anträge hier anschaue, ist doch eins wieder deutlich – wie übrigens eben auch bei dem Antrag zur Automobilwirtschaft: nichts als reine Symbolpolitik. (Beifall FDP) Denn schauen wir uns das mal an. Der Fall wird juristisch geprüft. Er wird vor allen Dingen auf Bedrängen derjenigen geprüft, die zunächst auch für die Aufsicht zuständig sind. Das ist die AWO selbst. Die AWO selbst hat erklärt, dass sie aufarbeitet, wie es zu diesem Fehlverhalten nicht nur dort hat kommen können. Die Forderung aber, jetzt daraus abzuleiten, dass nunmehr – ich zitiere mal den Antrag der CDU – „ein verpflichtendes Transparenzregister für Managergehälter“, was auch immer das ist, „in der Thüringer Wohlfahrtspflege inklusive ihrer Stiftungen und Gesellschaften einzurichten“ ist, ad eins, und ad zwei: „für Mittel, zu deren Empfängerkreis die Thüringer Sozialwirtschaft zählt, eine nachvollziehbare Prüfung der Verwendungsnachweise zu gewährleisten.“ Zwei Dinge: Transparenz wird gefordert, wo sie gar nicht notwendig ist, denn Bilanzen sind heute schon öffentlich einsehbar, Jahresabschlüsse sind öffentlich einsehbar, und es gibt das diskursive Unterstellen, dass Menschen immer, wenn sie die Möglichkeit haben, fehlbar handeln. Das ist nicht so. Die zweite Forderung – Empfängerkreis, nachvollziehbare Prüfung – ist Bürokratie. (Beifall FDP) Ich glaube, dass die Frage doch bestehen muss, wenn ein Unternehmen, eine Organisation die Gemeinnützigkeit beantragt hat, hat das Finanzamt immer die Möglichkeit, zu prüfen, ob Mittel satzungsgemäß verwendet werden, weil am Ende die erste Prüfung natürlich immer eine Satzungsprüfung ist. Deswegen appelliere ich einfach daran, dass man, auch wenn man sich zu Recht oder zu Unrecht über einen Vorgang empört, nicht diesen einen Vorgang immer wieder zum Anlass nimmt, um allen anderen das Leben zu erschweren, (Beifall FDP) denn dann haben wir wieder die Diskussion, die wir gestern geführt haben. Ich erinnere daran, liebe Frau Müller, als es darum ging, wie wir das eigentlich schaffen, dass sich Menschen für die Gesellschaft engagieren. Vielleicht sollten wir ihnen einfach mehr vertrauen, als ihnen permanent mit Misstrauen Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Alle Reden von Robert-Martin Montag Protokoll ↗