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Götze

01.07.2021 Sitzungen 7/51

Fragestunde

Deutliche Steigerungen sehe ich jetzt nicht. Sie haben recht, es ist eine Steigerung. Wenn man sich die Entwicklung der Krankenquote seit 2016 anschaut, dann stellt man fest, dass die Entwicklung wie folgt stattgefunden hat: 2016 10,01 Prozent, 2017 10,35 Prozent, 2018 10,68 Prozent, 2019 10,56 Prozent und 2020 11,7 Prozent. Das ist die Quote für den gesamten Polizeibereich. Seit 2019 differenzieren wir dann noch zwischen den Polizeivollzugsbeamten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten. Und da ist es so, dass wir bei den drei Beschäftigtenbereichen unterschiedliche Entwicklungen haben. Zum Beispiel kann man feststellen, dass die Krankenquote bei den Tarifbeschäftigten, die 2019 bei 9,02 Prozent lag, zurückgegangen ist. Im Jahr 2020 lag sie dort nur bei 8,81 Prozent. Bei den Verwaltungsbeamten ist die gleiche Entwicklung zu verzeichnen gewesen: 9,75 Prozent 2019 und 9,32 Prozent 2020. Bei den Polizeivollzugsbeamten ist sie geringfügig gestiegen – sie ist gestiegen, da haben Sie recht –, von 10,8 auf 11,43 Prozent. Wo die Ursachen dort genau liegen, weiß ich nicht. Aber wir sind natürlich gehalten – und das beantwortet Ihre Frage –, diese Entwicklung aufmerksam zu beobachten und im Rahmen des Gesundheitsmanagements diesen Entwicklungen vorzubeugen bzw. unseren Mitarbeitern Angebote zur Gesunderhaltung zu unterbreiten – das passiert auch – und bei Erkrankungen natürlich zu helfen. Das erfolgt dann im Rahmen der Beihilfe, die wir gewähren.

Protokoll ↗