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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 01.07.2021 Sitzungen 7/51

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das letzte Mal war es der AfD offenkundig noch so wichtig, dass Herr Höcke hier vorn vom Pult gesprochen hat. Jetzt durfte Herr Kießling noch mal das eine oder andere vortragen und ist trotzdem nicht auf die Punkte eingegangen, die wir schon in der ersten Beratung vorgetragen haben. Worum geht es denn eigentlich? Die AfD will die automatische Erhöhung der Grundentschädigung sowie der Geldleistungen in Form von steuerfreien Aufwandsentschädigungen abschaffen, das sogenannte Indexierungsverfahren – das hat Frau Baum eben auch sehr gut ausgeführt. Außerdem soll die Höhe der monatlichen steuerpflichtigen Entschädigung im Thüringer Abgeordnetengesetz festgeschrieben werden und die Diäten sollen – hört, hört! – per Parlamentsbeschluss erhöht werden können. (Unruhe AfD) Was hatte Herr Höcke das letzte Mal gesagt? – Er ist jetzt nicht da, deswegen muss ich ihn jetzt quasi zitieren. – Herr Höcke hatte ausgeführt: Es gebe eine Parteienherrschaft, die das Prinzip der Volkssouveränität ausgehöhlt habe, eine Politikwirtschaft, die steuergeldgenährt sei. „Wir als AfD möchten den gewucherten Parteienstaat zurückdrängen.“ Er hat von einem Selbstbedienungsladen gesprochen – immer im Hinterkopf behalten, dass es die AfD ist, die die Diäten per Parlamentsbeschluss selbst erhöhen möchte – und hat ausgeführt: „Wir bleiben in unseren Berufen und, ja, wir als AfD-Politiker haben alle bürgerliche Berufe. Wir machen das hier im Teilzeitmodus“. Ich habe mir danach noch mal die Mühe gemacht, auf der AfDSeite nachzuschauen, ob irgendwo nachzulesen ist, wenn das hier nur Ihr Teilzeitmodus ist, was Sie dann in Ihrem Hauptzeitgeschäft verdienen oder bekommen – ich weiß gar nicht, wie ich es nennen soll – für das, was Sie sonst tun, denn das, was Sie hier machen, hat jedenfalls nichts mit ernsthafter Politik zu tun. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das Hauptproblem ist aber, dass Sie damit nicht nur den Parlamentarismus, sondern Demokratie insgesamt infrage stellen, wie Sie hier agieren. Demokratie ist für uns ein hohes Gut und deswegen – das will ich auch ganz deutlich sagen – hat die Arbeit von Abgeordneten, die im Übrigen unbestechlich sein muss – und das aus guten Gründen –, ihren Wert. Eine Abgeordnetentätigkeit sollte Haupttätigkeit sein und nicht nebenbei oder im Teilzeitmodus betrieben werden, wie Sie das ganz offenkundig bei der AfD praktizieren. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Da liegen Sie fern von der Realität!) Entschuldigung, fern von der Realität ist das, was Sie hier machen, das, was Sie hier vorgetragen haben. Und wenn Sie der Meinung sind, auch noch in Ihren sogenannten bürgerlichen Berufen arbeiten zu können, den Wählerinnen, die Sie ja offenkundig haben, aber erklären, Sie würden sie hier vertreten, dann frage ich mich, wo und wann Sie das machen. Jedenfalls nicht, wenn Sie sich derart gerieren, wie eben hier vorn. Sie wollen sich selbst die Taschen vollfüllen, Sie wollen selbst entscheiden, was Sie sich wert sind, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und tun dann so, als ob Sie – in Anführungszeichen – etwas für das Volk tun. Das Gegenteil ist der Fall. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Bei Ihnen ist dies der Fall!) Die Feierabendparlamente, wie in Stadtstaaten Hamburg, Bremen, Berlin usw. sind für Thüringen keine Option. Die Wählerinnen und Wähler und deren Interessen müssen angemessen von unabhängigen Abgeordneten vertreten sein, die übrigens nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen sind. Das ist ihr Verfassungsauftrag. Das sagen wir als Bündnis 90/Die Grünen, wir sind davon auch überzeugt. Bei uns können Sie auch nachlesen, was jeder genau wofür, wann bekommt und wie wir mit den Geldern umgehen. Bei Ihnen findet man nichts, gar nichts. (Unruhe AfD) Jetzt mal ein kleiner Vergleich zu den anderen Ländern. Wie ist da eigentlich die Höhe der Diäten? Ich weiß, es ist nicht eins zu eins zu vergleichen, weil es immer unterschiedliche Regeln gibt, wie beispielsweise Büros finanziert werden etc. Aber trotzdem ist mal ganz interessant, wie es aussieht, wenn wir uns die Grundentschädigung anschauen. Ich habe es mir mal für zwei Stadtstaaten herausgesucht. In Bremen beträgt die Grundentschädigung 5.154,52 Euro und in Berlin, auch ein Stadtstaat, ein sogenanntes Feierabendparlament, 6.250 Euro brutto. Dann schauen wir mal in die Länder, die sich auch als Vollzeitparlamente begreifen: Bayern 8.657 Euro Grundentschädigung, Brandenburg 7.604,62 Euro, Hessen 8.184 Euro, Mecklenburg-Vorpommern 6.448,58 Euro. Ich habe es schon das letzte Mal gesagt, ich will nicht jammern: In Thüringen wird die niedrigste Diät bundesweit gezahlt. Ich meine aber, dass sich die Diäten auch an der sonstigen Einkommensentwicklung orientieren müssen. Und das ist so, das passiert – und das auch absolut nachvollziehbar und transparent – über ein Indexmodell. Jetzt noch mal zur Indexkopplung. Was ist die Indexkopplung eigentlich? Sie ist eine Berechnungsgrundlage, die transparent und nachvollziehbar ist. Ich muss es hier noch mal ausführen, weil Herr Kießling es offenkundig immer noch nicht verstanden hat. Sie wird vom Landesamt für Statistik auf Grundlage der Entwicklungsraten berechnet. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben nicht richtig zugehört!) Ich habe Ihnen zugehört und ich kann Ihnen sagen, meine Ohren haben teilweise geblutet. Da werden die allgemeinen Veränderungen des Arbeitslosengelds berücksichtigt, der Index der tariflichen Stundenlöhne in der Landwirtschaft in den neuen Ländern, die durchschnittliche Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst und die allgemeine Preisentwicklung nach Maßgabe des Gesetzes über die Preisstatistik. Frau Baum hat es gesagt: Das ist keine automatische Diätenerhöhung, sondern die Anpassung an die wirtschaftliche Lage des Landes und diese berücksichtigt die aktuelle Situation. Das heißt, es kann auch dazu führen – auch das hat Frau Baum schon gesagt –, dass Diäten sinken. Und das ist auch nicht irgendwie von irgendjemandem ganz willkürlich herbeigeholt worden, sondern das ist das Ergebnis einer langen Verfassungsdebatte bei der Neugründung des Freistaats Thüringen 1994 und wurde von einer Volksabstimmung bestätigt. Ihr Vorschlag von der AfD, dass Abgeordnete ihre Diäten im Plenum selbst beschließen können, ist ganz klar Selbstbedienungsmentalität. Darüber wollen Sie nur hinwegtäuschen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Transparenz geht anders jedenfalls. Wir legen Einkünfte jeglicher Art unter der Rubrik „Gläserne Abgeordnete“ auf unserer Fraktionshomepage offen. Bei der AfD gibt es nichts dergleichen. Die Offenlegung wäre übrigens auch spannend nach der Äußerung von Herrn Höcke – ich hatte es ja gerade schon gesagt –, dass die Abgeordneten der AfD alle in ihren sogenannten bürgerlichen Berufen bleiben und nur im Teilzeitmodus Abgeordnete sind. Sagen Sie das übrigens auch mal Ihren Wählerinnen und Wählern, dass Sie das hier nur als Teilzeitmodus begreifen. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das sehen sie schon, dass wir aus Berufen kommen!) Wir wollen eine echte Reform statt bloßer Schaufensterpolitik. Die derzeitigen Regelungen im Thüringer Abgeordnetengesetz müssen diskutiert und überprüft werden. Das wollen wir aber gern grundsätzlich. Da geht es um die Fragen der Altersvorsorge, die Fragen der sozialen Absicherung, die Gleichstellung der Abgeordneten mit – ich nenne es mal so – normalen Steuerbürgerinnen und eine möglichst umfassende Transparenz bei der Festlegung der Abgeordnetenentschädigung. Die Gesetzentwürfe der AfD hingegen sind populistisch und beinhalten leider keinerlei brauchbare Vorschläge. Daher müssen wir sie ablehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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