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Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 01.07.2021 Sitzungen 7/51

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Der Bürgerbus Stadtroda ist eine ehrenamtlich betriebene Bürgerbuslinie, die die Gemeinde Schlöben und umliegende Orte mit Stadtroda verbindet. Genutzt wird dieser Bürgerbus vorwiegend von Senioren, die in Stadtroda Arztbesuche oder sonstige Erledigungen zu tätigen haben. Nach der coronabedingten Einstellung des Fahrbetriebs ist der Bürgerbus seit dem 17. Juni 2021 wieder im Einsatz („Ostthüringer Zeitung“ vom 15. Juni 2021), unter Einhaltung eines Hygieneschutzkonzepts. Es werden nur Personen befördert, die entweder zweimal geimpft sind, einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen oder eine Bescheinigung über ihre Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung vorlegen können. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird diese Zugangsbeschränkung durchgesetzt? 2. Wie genau sollen Personen, die den Bürgerbus nutzen möchten, nach Auffassung der Landesregierung ein tagesaktuelles Testergebnis vorweisen, wenn für den Test die Fahrt nach Stadtroda erforderlich ist, die Fahrt aber aufgrund der Zugangsbeschränkungen nicht möglich ist? 3. Wie schätzt die Landesregierung vor dem Hintergrund der sinkenden Inzidenzzahlen, die bislang der Maßstab für alle einschränkenden Maßnahmen waren, und vor dem Hintergrund, dass viele Senioren bereits geimpft sind und damit vor einem schweren bzw. tödlichen Verlauf einer Covid-19-Erkrankung geschützt sein sollen, die Zugangsbedingungen eines Impfnachweises für die Nutzung eines Mobilitätsangebots für Senioren ein? 4. Welchen Bedarf sieht die Landesregierung, einer tiefgreifenden Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte, Getestete und nachweisbar Genesene einerseits und Nichtgeimpfte, Nichtgetestete und Gesunde andererseits entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Teilhabe aller Personengruppen zu gewähren? Danke.

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