Christoph Zippel
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mich um einiges kürzer fassen als die Vorredner. Ich will eigentlich hier nur der Formalität Genüge tun und formal feststellen, dass sich seit der letzten Plenarsitzung nach unserer Einschätzung zu diesem Gesetzentwurf nichts geändert hat. Mit Blick auf die verwandte Sprache verstetigt sich nur noch mehr unser Eindruck, dass die AfD Wasser predigt und Wein trinkt. Die Sorge der AfD um die Erosion unserer Sprache bleibt doch ein scheinheiliger Vorwand. Wiederholung ist bekanntlich die Mutter des Lernens. Daher will ich nicht verzagen und behalte Hoffnung, dass dies auch für die Abgeordneten der AfD-Fraktion gilt, und erkläre es gern noch einmal in der gebotenen Kürze: Mit einer Verfassungsbestimmung ohne Rechtsfolge trägt man rein gar nichts zum Erhalt oder zur Wertschätzung der deutschen Sprache bei. Man tut dies durch Förderung, man tut dies durch Begeisterung. In diesem Sinne bin ich in froher Erwartung konkreter Initiativen der AfD-Fraktion, die der Pflege der deutschen Sprache tatsächlich nützen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
