Dr. Heesen
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt. Zu Frage 1: Wir haben keine statistischen Daten, also keine systematisch erhobenen Daten. Wir haben zur Beantwortung dieser Anfrage Recherchen gemacht und da wurden uns unter dem Begriff „optischer Tod“ vier Fälle im Zeitraum von 2016 bis heute genannt. Was heißt „optischer Tod“? Das sind Todesfälle, die während des Sports stattfinden, die sich aber im Nachhinein dann nicht als ein durch den Sport verursachtes Ereignis erweisen. Es ist quasi zufällig während der Sportausübung jemand gestorben, die Anstrengung durch den Sport ist aber nicht zur Todesursache geworden. Zu Frage 2: Der Landessportbund hat eine Ausbildungsrichtlinie und da gibt es den Punkt „Zulassung zur Ausbildung“, bei dem vorgeschrieben wird, dass eine neunstündige Erste-Hilfe-Ausbildung durchlaufen werden muss, um eine Übungsleiterlizenz zu erhalten. Diese Übungsleiterlizenzen sind in der Verantwortung des Landessportbundes, da gibt es verschiedene Formen und alle sehen vor, dass eine neunstündige Erste-Hilfe-Ausbildung gemacht werden muss. Zu Frage 3: Zur Ausstattung mit Defibrillatoren bei den Sportvereinen liegen uns keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 4: Förderprogramme der Landesregierung, die explizit eine lebensrettende Ausstattung der Sportvereine vorsehen, gibt es nicht. Es gibt auch – soweit wir wissen – keine dementsprechenden Initiativen der Krankenkassen oder der Unfallkassen usw., wo gezielt eine Ausstattung mit Defibrillatoren oder anderen lebensrettenden Geräten vorgesehen ist. Zum Hintergrund unserer eigenen Förderprogramme der Landesregierung ist noch anzumerken, dass die Sportstättenförderrichtlinie generell nicht vorsieht, Ausstattung zu fördern, sondern von uns werden Gebäude gefördert. Einzelne Sportgeräte sind ohnehin in der Sportstättenförderrichtlinie nicht enthalten.
