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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 01.07.2021 Sitzungen 7/51

Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die AWO-Affäre im vergangenen Jahr hat uns sicher alle erschüttert. Sie hatte nicht nur weitreichende Folgen für die AWO, besonders auch für die Tochtergesellschaft AJS, sondern für die Wohlfahrtspflege insgesamt. Hier wurde einmal mehr deutlich, wozu das Fehlverhalten Einzelner oder Weniger führen kann. Vielleicht können Sie sich noch an den Beginn des Jahres 2020 erinnern. Am 04.01.2019 berichtete die „Thüringer Allgemeine“ über Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung eines Prokuristen der AWO-Tochter AJS, der ein Schweigegeld in einem hohem sechs- bis siebenstelligen Bereich erhalten haben soll. Des Weiteren machte der Artikel Aussagen über ein äußerst hohes und unangemessenes Gehalt sowie den sehr teuren Dienstwagen des AJS-Geschäftsführers. Aus Sicht der CDU-Fraktion drohten bereits damals die im Artikel geäußerten Vorwürfe nicht nur die Geschäftsführung der AWO-Tochter AJS oder die AWO in eine Krise zu stürzen, sondern auch die vielfach ehrenamtlich getragene Wohlfahrtspflege in Thüringen mit mehr als 100.000 haupt- und ehrenamtlichen Beschäftigten in Thüringen insgesamt. Aus diesem Grund haben wir als CDU-Fraktion bereits am 9. Januar einen Selbstbefassungsantrag mit dem Titel „Gebrauch von öffentlichen Geldern in dem Arbeiterwohlfahrt Landesverband Thüringen e. V. (AWO)“ in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eingereicht. Unser Ziel war es, im parlamentarischen Verfahren unter anderem Transparenz über die Verwendung von Einnahmen aus der staatlichen Lotterie zu erlangen, um den Schaden von anderen Destinatären, Beschäftigten der Wohlfahrtspflege und ehrenamtlich Tätigen abzuwenden. Aus Rücksichtnahme und Sensibilität auf die bereits genannten Zielgruppen, gerade auch auf die vielen Ehrenamtlichen hatten wir uns als CDU-Fraktion dazu entschieden, zunächst im Ausschuss Informationen seitens der Landesregierung zu erhalten, inwieweit Landesmittel, weitere öffentliche Mittel und Lottogelder an die AWO und an die AJS geflossen sind und natürlich wie die sachgemäße Verwendung der Mittel überprüft wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, beginnend mit diesem Selbstbefassungsantrag ist die CDU-Fraktion das gesamte Jahr 2020 nicht müde geworden, um eine sachliche Aufklärung der Missstände zu erreichen. Wir wollten und wollen auch heute noch keine politische Instrumentalisierung, sondern dass die gesamte Wohlfahrtsbranche nicht in Misskredit gerät, dass das Vertrauen in die gesamte Branche nicht erschüttert wird (Beifall CDU) und natürlich – und das sage ich hier auch noch mal deutlich – dass die AWO in ruhigere Fahrwasser kommt. Damals waren meine Fraktion und auch ich noch davon überzeugt, dass bei der rückhaltlosen Aufklärung vor allen Dingen die AWO selbst gefordert ist. Sie hätte bereits damals für rückhaltlose Aufklärung sorgen müssen, wozu sie aber, wie sich später herausstellte, aufgrund von verkrusteten Strukturen und fehlenden Aufsichtsmechanismen nicht in der Lage und auch nicht bereit war. Die bedingungslose Anwendung des Governance Kodex der AWO wäre hierbei beispielsweise eine Möglichkeit gewesen, wonach sich die Vergütung der Geschäftsführer an den Nettoeinkünften im öffentlichen Dienst der Besoldungsgruppe A der Bundesbesoldung bzw. des jeweiligen Bundeslands orientieren sollte. Von all dem ist nur wenig passiert und Gehälter, die hier bei der AWO aufgerufen wurden, sind nicht hinnehmbar – egal, wie gut der jeweilige Geschäftsführer verhandelt hat, egal, wie gut er seine Arbeit geleistet hat. Summen in dieser Höhe für einen Geschäftsführer in einem Wohlfahrtsbereich sind unangemessen und nicht tragbar, gerade für einen freien Träger in der Wohlfahrtspflege wie die AWO. Sehr geehrte Damen und Herren, eine ausführliche Berichterstattung in der Presse – und hier möchte ich auch ausdrücklich den Journalisten Fabian Klaus und Sibylle Göbel von der Mediengruppe Thüringen danken, die immer wieder dazu beigetragen haben, für Aufklärung zu sorgen – und natürlich auch Zuschriften, die wir als Fraktion von vielen AWO-Mitgliedern aus den Kreisverbänden bekommen haben, haben uns weiter darin bestärkt, diesen Weg der Aufklärung zu gehen. So haben wir bereits im Juni 2020 mit einem weiteren Selbstbefassungsantrag im Ausschuss für Aufklärung gesorgt oder wir haben probiert, für Aufklärung zu sorgen, weil die Antworten, die wir dort bekommen haben, für uns nicht immer die waren, die wir uns gewünscht hätten. Wir hätten mehr Offenheit vom Ministerium erwartet, wir hätten mehr Antworten erwartet, wir hätten auch mehr Perspektive erwartet, wie es mit den Managergehältern weitergehen soll, Stichwort: „Entgelttransparenzregister“. Das war alles nicht vorhanden,

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