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René Aust

AfD 01.07.2021 Sitzungen 7/51

Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Beginn des vergangenen Jahres gab es eine ganze Reihe von Berichten über ungewöhnlich hohe Gehälter und teure Dienstwagen. Bei der AWO, bei Tochterunternehmen und ähnlichen schlugen hohe Wellen am Anfang des vergangenen Jahres. Diese immer wieder neuen, aufklärenden Enthüllungen gab es nicht nur in Thüringen. Es gab sie auch in Mecklenburg-Vorpommern oder auch in Hessen. Das öffentliche Aufklärungsinteresse ist groß, deshalb haben wir uns als Parlament auch in Ausschusssitzungen, Aktuellen Stunden, Kleinen Anfragen usw. um Aufklärung und öffentliche Thematisierung bemüht. Bei der AWO sah das hingegen ein bisschen anders aus. Am 30.01.2020 beispielsweise erreichte die Mitglieder des Sozialausschusses ein Schreiben des AWO Landesverbandes, in dem auf die damals aktuelle Presseberichterstattung eingegangen wurde. In dem Anschreiben wurden die Vorwürfe zunächst einmal mehr oder weniger abgebügelt – Zitat –: „Da das Gehalt der Geschäftsführung der AWO AJS gGmbH bereits [mehrere] Jahre vor Einführung der Regelungen des AWO Governance Kodex vertraglich festgelegt wurde, liegt aus Sicht des AWO Landesverbandes e. V. kein Verstoß gegen AWO inter‑ ne Regelungen vor.“ Und dann in einem anderen Punkt – Zitat –: „Für den Fall, dass die heutigen Vergütungen nicht im Einklang mit dem Kodex stehen, ist eine Einigung mit der Geschäftsführung zu erzielen.“ Man hätte natürlich auch auf die Idee kommen können, bereits mit der Einführung des AWO-Governance-Kodex die Geschäftsführergehälter anzupassen und so Schaden vom gesamten Verband abzuwenden. So war es zu wenig und zu spät, was darauf folgte. Ein halbes Jahr später war der Landesvorstand dann am Ende und es traten mehrere Vorstände zurück. Auch sonst sind die Bemühungen der AWO überschaubar, verloren gegangenes öffentliches Vertrauen zurückzugewinnen. So weigert sich die AWO bis zum heutigen Tag, den Abschlussbericht Thüringen zu veröffentlichen, obwohl sich das Interesse der Öffentlichkeit auch darin begründet, dass das Tochterunternehmen, wie die AJS, die als gemeinnützige Gesellschaftsform geführt wird, steuerrechtliche Vorteile genießt. Es ist bedauerlich, dass das Sozialministerium hier kein besonderes Engagement zeigt, darauf hinzuwirken, dass dieser Bericht endlich der Öffentlichkeit zugänglich wird. (Beifall AfD) Und nun zur Transparenz: Das Präsidium des AWO Bundesverbands beschloss in einer außerordentlichen Sitzung zur Verschärfung des AWO-Governance-Kodex unter anderem die Einführung eines Transparenzregisters. Zitat: „Bis Ende des Jahres 2020 werden alle Gehälter (inklusive aller Vertragsbestandteile und Nebeneinkünfte) von Mitgliedern von AWO-Geschäftsführungen in einem zentralen Transparenzregister erfasst.“ Aus dieser angekündigten Transparenz wurde jedoch nichts. Statt dass alle Geschäftsführergehälter tatsächlich öffentlich einsehbar gemacht wurden, sollen nun die Geschäftsführer ihre Gehälter an den Bundesverband melden – Zitat Wolfgang Stadler, ehemaliger Vorsitzender des Bundesverbands der Arbeiterwohlfahrt –, „sobald ein Schwellenwert, der sich aus dem Öffentlichen Dienst ableiten lässt, überschritten wird“. Es geht also bloß darum, Ausreißer nach oben besser erkennen zu können, nicht darum, der Öffentlichkeit Einblicke zu gewähren. Es wird also Zeit für die Politik zu handeln. Wir unterstützen daher das Vorhaben der CDU, ein verpflichtendes Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtspflege inklusive ihrer Stiftungen und Gesellschaften einzurichten. Auch der dritte Punkt des Antrags, die Forderung, für Mittel, zu deren Empfängerkreis die Thüringer Sozialwirtschaft zählt, eine nachvollziehbare Prüfung der Verwendungsnachweise zu gewährleisten, wird von uns unterstützt. Denkbar wäre ein Modell, das angelehnt ist an das von Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern. Dort kann geprüft werden, wofür gemeinnützige Wohlfahrtsverbände Steuergelder tatsächlich ausgeben. Die Sozialwirtschaft und die Wohlfahrtspflege haben im vergangenen Jahr wieder einmal bewiesen, wie wichtig sie für unsere Gesellschaft sind. Sie sind besonders schützens- und beschützenswürdig sowie förderungswürdig. Öffentliche Förderungen sind aber dauerhaft von Vertrauen in die Strukturen abhängig. Dafür braucht es mehr Transparenz. Und wenn die AWO das nicht selbst schafft, dann müssen wir hier eben handeln. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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