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Heike Werner

01.07.2021 Sitzungen 7/51

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Lauerwald möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Bei dem Bürgerbus handelt es sich um ein sonstiges Beförderungsmittel mit Publikumsverkehr im Sinne des § 8 Abs. 2, sodass sich hier unmittelbar aus der Verordnung lediglich die Rechtsgrundlage dafür ergibt, dass Fahrgäste eine qualifizierte Gesichtsmaske zu verwenden haben. Das Testerfordernis kann jedoch im Rahmen der Infektionsschutzkonzepte festgelegt werden, hier im Sinne des Schutzes des Fahrers. Sie haben es selbst gesagt: Es ist ein ehrenamtliches Projekt, das vor allem von älteren Menschen organisiert wird. Also kann bzw. muss man hier im Sinne der sogenannten vulnerablen Gruppen mit zusätzlichen Infektionsschutzkonzepten arbeiten. Die Landesregierung hat außerdem darüber Kenntnis erlangt, dass in einer extra einberufenen Besprechung der Bürgerbusfahrer am 28. Juni 2021 über die Anpassung von Mitfahrmöglichkeiten aufgrund des niedrigen Inzidenzwertes im Saale-Holzland-Kreis und das seit dem 3. Juni 2021 geschlossene DRK-Schnelltestzentrums in Stadtroda gesprochen worden ist. Dabei sei vereinbart worden, dass bis auf Weiteres statt eines zertifizierten Schnelltests auch ein negativer Selbsttest für eine Beförderung mit dem Bürgerbus ausreicht. Aus Gründen der Einhaltung der Abfahrtszeiten sollte dieser Selbsttest schon vorab zu Hause durchgeführt werden. Das Testergebnis könne dann mit dem Smartphone abfotografiert und dem jeweiligen Bürgerbusfahrer vorgezeigt werden. Zu beachten sei, dass dieser Test nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zu Frage 2: Ich habe es schon gesagt: Es ist ein ehrenamtliches Angebot und die Landesregierung hat, wie schon gesagt, darüber auch Kenntnis erlangt, dass die Bürgerbusfahrerinnen aufgrund ihres Lebensalters selbst zur Risikogruppe im Hinblick auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 gehören, sodass ein höchstmögliches Schutzmaß anzusetzen ist. Ich denke, Solidarität sollte bei den Nutzerinnen und Nutzern unter Bewertung dieser Schutzmaßnahmen nicht an der eigenen Haustür enden. Zu Frage 3: Gemäß § 11 der ThürSARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gelten die Bestimmungen der COVID-19-SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 in der jeweils geltenden Fassung hinsichtlich der Erleichterungen und Ausnahmen für geimpfte Personen und genesene Personen u. a. für das in dieser Verordnung geregelte Erfordernis eines negativen Testergebnisses auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus. Der entsprechende Nachweis der Impfung oder der Genesung ist mitzuführen. Das Angebot des Bürgerbusses stellt ein ehrenamtliches, privatrechtliches Angebot dar. Eine Bewertung, ob die Vorlage eines Impfnachweises zur Nutzung des Bürgerbusses erforderlich ist, kann deswegen hier nicht gegeben werden. Zu Frage 4: Ich nehme an, Sie sprechen die Äußerungen von Frau Buyx aus dem Deutschen Ethikrat an, die davor gewarnt hat, dass insbesondere Kinder und Jugendliche und Auszubildende, die eben noch keine Impfung erhalten konnten, einen doppelten Nachteil hätten, wenn es Lockerungen geben könnte, weil sie nicht geschützt seien und weniger Maßnahmen oder Angebote in Anspruch nehmen dürfen. An der Stelle, kann ich nur sagen, gilt auch hier die Frage der Solidarität. Am wichtigsten ist, dass sich die Erwachsenen – nämlich die, die sich impfen lassen können – auch impfen lassen, um damit Kinder und Jugendliche, aber auch die, die sich nicht impfen lassen können, zu schützen. Als Zweites – auch ein Akt der Solidarität – geht es darum, die Inzidenzzahlen so gering wie möglich zu halten, weil uns das die Möglichkeit gibt, wie wir das jetzt in Thüringen auch umsetzen können, dass überall in allen gesellschaftlichen Bereichen Angebote geöffnet sind, natürlich unter Einhaltung der AHA-Regeln. Außerdem hat die Landesregierung sich zum Ziel gesetzt, jüngere Menschen und deren Familie besonders zu unterstützen. Deswegen gibt es beispielsweise Ferienangebote, u. a. auch unser neu oder wiederaufgelegtes Familienerholungsprogramm. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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