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Tosca Kniese

AfD 01.07.2021 Sitzungen 7/51

Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Livestream! Wie die Thüringer Fraktion der CDU vertritt auch die Thüringer Fraktion der AfD die Auffassung, dass die Musik- und Jugendkunstschulen einer gesetzlichen Regelung bedürfen. Die musische Bildung stellt unseres Erachtens einen wichtigen Teilaspekt kultureller Bildung dar, die eine zentrale Rolle für eine umfassende Persönlichkeitsbildung einnimmt und wesentliche Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme am kulturellen Leben schafft. Meiner geschätzten Parteikollegin Wiebke Muhsal, die in dieser Legislaturperiode leider nicht dem Landtag angehört, war dies eine besondere Herzensangelegenheit. So brachte die Thüringer Fraktion der AfD bereits in der letzten Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz zur Regelung der staatlichen Anerkennung von Musikschulen in das Plenum ein. (Beifall AfD) Die Reaktionen sprachen Bände, übrigens ganz besonders auch die Ihre, sehr geehrter Herr Kellner. Sie ließen Ihre wahre Reaktion vorhin ja recht gelassen unter den Tisch fallen. So sagten Sie damals – ich zitiere –: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig und hinsichtlich der Finanzierung nichtssagend. – Ein früherer chinesischer Arbeitskollege von mir erklärte mir einmal, dass es aus chinesischer Sicht als Ehre anzusehen sei, wenn ein anderer von einem eine Idee klauen würde, denn dies würde zeigen, wie gut die Idee sei. Nun, Sie, liebe CDU, scheinen ganz begeistert vom brandenburgischen Musik- und Jugendkunstschulgesetz zu sein. Weshalb sonst sollten Sie es einfach Wort für Wort übernommen haben, Herr Kellner? (Beifall AfD) Es ist Ihnen, Herr Kellner, natürlich hoch anzurechnen, dass Sie immerhin den Text zum Problem- und Regelungsbedürfnis selbst geschrieben haben und nicht einfach aus Brandenburg übernommen haben. Aber man erhält den Eindruck, dass Ihr Referent etwas oberflächlich recherchiert hat. Denn die Verfassungswidrigkeit, auf die Sie 2019 so gepocht haben, Herr Kellner, wurde eben nicht, wie Sie im Gesetzentwurf schreiben, 2008 vom Thüringer Verfassungsgericht entschieden, sondern bereits im Juni 2005. Dies mag ein sehr kleiner Schnitzer sein, resultiert jedoch daraus, dass Sie das Verfassungsgerichtsurteil 28/03 anscheinend überhaupt nicht gelesen haben. Aufgrund des Thüringer Verfassungsgerichtsurteils 28/03 vom 21. Juni 2005 ist es zwar möglich, dass Musik- und Kunstschulen Zuweisungen aus dem Landeshaushalt erhalten, jedoch ist die institutionelle Förderung der Musik- und Kunstschulen wegen des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung unzulässig. Sie erkennen in Ihrem Text zum Problem- und Regelungsbedürfnis an, dass die institutionelle Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen eingestellt wurde, das ist aufgrund der verfassungsgemäßen Pflicht zur kommunalen Selbstverwaltung ein Fakt. Aber wie Ihr Gesetz nun mit diesem Umstand umgehen möchte, um dennoch Musik- und Jugendkunstschulen fördern zu können, darauf gehen Sie an der eben genannten Stelle mit keiner Silbe ein. Sie tun es einfach und nehmen an, dass die staatliche Anerkennung die Lösung sei und paraphrasieren damit unseren ursprünglichen Gesetzentwurf der letzten Legislaturperiode. (Beifall AfD) Wie lautet nun also die Lösung, um das Musik- und Jugendkunstschulgesetz rechtssicher und verfassungskonform auf den Weg zu bringen? Es sind die EU-Richtlinien zur Stärkung des Binnenmarkts. Diese EU-Richtlinien sind Bestandteile der § 1 und § 7 Ihres – oder sollte ich sagen, des brandenburgischen – Gesetzes. Ihre Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen fallen jedoch sehr mager aus. Sie schreiben lapidar – ich zitiere –: „Diesen Einrichtungen gewährt der Freistaat Thüringen eine Landesförderung auf der Grundlage geltender EURechtsnormen.“ Liebe CDU, diese EU-Richtlinien ermöglichen eine verfassungskonforme Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen und greifen nicht in die verfassungsgemäße Pflicht zur kommunalen Selbstverwaltung ein. Die bloße staatliche Anerkennung hingegen verhilft nicht dazu und kollidiert mit dem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2005. Betrachten wir nur das Gesetz ohne das halbgare Beiwerk der CDU werden wir hier in Thüringen ein großes Stück weiterkommen und den Musik- und Jugendkunstschulen endlich ein Gesetz bieten, womit sie arbeiten, Personal aufstocken und Kindern und Jugendlichen einen qualitativ hochwertigen Musik- und Kunstschulunterricht ermöglichen können. Wir werden von daher der Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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