Christoph Zippel
b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, genau wie beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt sind hier längst alle Argumente ausgetauscht. Das Vorhaben der AfD erscheint auch nach einem Monat Bedenkzeit nicht einen Deut sinnvoller. Dennoch will ich dem Grundsatz „Doppelt genäht hält besser“ treu bleiben und noch einmal in Kürze erklären, warum diese Gesetzentwürfe der AfD nicht unterstützenswert sind. Ich will dafür die sieben Hauptargumente gegen Ihren Gesetzentwurf anführen. Zunächst einmal, das wurde durch die Vorredner ja schon deutlich, hat sich das Indexverfahren als praktikabel erwiesen und bewährt. Es gewährleistet eine sachgerechte und transparente Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Zweitens: Durch den Gesetzentwurf der AfD sollen Beträge festgeschrieben werden, die der Höhe nach genau den Werten entsprechen, die zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zuletzt bekannt waren. Dass von der AfD keine wirkliche Verringerung vorgeschlagen wird, belegt doch gerade, dass das geltende Anpassungsverfahren über viele Jahre hinweg zu sachgerechten Ergebnissen geführt haben muss. Das Anpassungsverfahren ist keine Einbahnstraße. Es gilt auch bei negativer Einkommens- und Preisentwicklung. Geht es der Bevölkerung finanziell schlechter, spürt dies auch der Abgeordnete in seiner eigenen Brieftasche. Und die von der AfD behauptete quasi automatische jährliche Erhöhung ist ein Märchen. Für eine Erhöhung braucht es eine positive Einkommens- und Preisentwicklung im Freistaat. Eine solche Entwicklung erreicht man aber nicht einfach so, sondern sie ist das Ergebnis guter Rahmenbedingungen und vor allem der Leistung der Menschen in diesem Land.
(Beifall FDP)
Vielen Dank, Frau Kollegin Baum, das darf man tatsächlich auch mal würdigen. Eine angemessene Entschädigung für Abgeordnete ist nichts Anrüchiges, sondern sie erfüllt auch wichtige verfassungsrechtliche Funktionen. Sie stützt die Unabhängigkeit der Abgeordneten und die damit verbundene Freiheit des Mandats. Sie dient der Freiheit und Gleichheit der Kandidatur, sie fördert die Repräsentativität des Parlaments – leider ein Argument, liebe AfD-Fraktion, dass Sie immer wieder ignorieren. Und diese Anrüchigkeit, die Sie hineinbringen, reduziert eben diese verfassungsrechtliche Bedeutung. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat schon vor vielen Jahren die Rechtmäßigkeit und hinreichende Transparenz der Indexregelung bestätigt. Zuletzt ist Artikel 54 Abs. 2 – wie die gesamte Thüringer Verfassung in ihrer Ursprungsform – durch Volksentscheid bestätigt worden. Letztverbindlich hat sich damit also direkt das Volk für die Anpassung der Entschädigung anhand der Einkommensund Preisentwicklung entschieden. Alles, was Sie hier erzählen, deutet auf das Gegenteil hin, und damit ist es offenkundig eine Falschaussage. Da ich überzeugt bin, dass diese Schaufensterdebatte in diesem Haus entweder aufgrund einer weiteren Initiative der Linken oder der AfD heute nicht das letzte Mal geführt wird, will ich es beim Gesagten belassen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
