Uwe Thrum
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Es geht um den Gesamtkontext, ich habe das anfänglich beschrieben. Stattdessen wurden durch Subventionsfehlanreize die gemeldeten Bettenzahlen vielfach manipuliert, das bestätigt uns der Bundesrechnungshof. Deshalb brauchen wir im Gesundheitswesen dringend ein Umdenken statt pauschaler Kita-, Hort- und Schulschließungen. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass wir die Eltern nicht für eine Leistung bezahlen lassen, die sie gar nicht in Anspruch genommen haben. Deshalb muss es auch bei bundesunmittelbaren Vorgaben, die wir von Anfang an abgelehnt haben, natürlich eine Erstattung der Mindereinnahmen geben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
