thueringer-landtag.de ↗

Franziska Baum

FDP 01.07.2021 Sitzungen 7/51

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer, die dieser Frage hier folgen wollen. Es geht um die Änderung der Thüringer Verfassung und des Thüringer Abgeordnetengesetzes und die Frage, ob man die aktuelle Regelung zur Festlegung der Abgeordnetendiäten auf dem Stand von 2020 festsetzt und es damit von der Einkommens- und Preisentwicklung entkoppelt, wie das aktuell gehandhabt wird. Ich zitiere mal aus dem Thüringer Abgeordnetengesetz, § 26 Abs. 3 Satz 2, wo festgelegt ist, wie die Abgeordnetenentschädigung zusammenkommt: „Die sich hieraus ergebenden Einkommens- und Preisentwicklungsraten“ – also die sich aus den Berechnungsgrundlagen ergebenden Einkommensund Preisentwicklungsraten – „teilt das Landesamt für Statistik dem Präsidenten des Landtags am Ende des ersten Quartals des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres mit. Dieser unterrichtet danach den Landtag in einer Drucksache und die Öffentlichkeit im Gesetz- und Verordnungsblatt […]“ – so viel also zu der Frage, wo darüber informiert wird – „hierüber sowie über die sich daraus ergebenden Veränderungen der Grund- und Aufwandsentschädigung. Sie treten jeweils mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres der Bekanntgabe in Kraft.“ Wir müssen uns bei der Sache immer wieder vor Augen halten, dass die Kopplung der Abgeordnetenentschädigung an die Einkommens- und Preisentwicklungsraten eine Festlegung ist, die durch die Thüringer Bürger 1994 mit Volksentscheid legitimiert worden ist. (Beifall FDP) Das heißt, es geht hier nicht darum, dass Abgeordnete das irgendwie selbst entscheiden. Da haben Sie sich auch widersprochen, Herr Kießling, denn Sie können nicht auf der einen Seite sagen, dass die Abgeordneten befangen sind, dazu irgendwelche Entscheidungen zu treffen, und dann aber verlangen, dass wir hier im Landtag darüber diskutieren. Das Verfahren ist grundsätzlich objektiviert, das heißt, es ist unabhängig vom politischen Willen der aktuellen Abgeordneten. Das Landesamt für Statistik bestimmt die Veränderungsrate der allgemeinen Einkommensentwicklung in Thüringen anhand der Betrachtung mehrerer Einkommensbereiche, darunter auch der Einkommensbereich des absoluten Existenzminimums. Wenn sich das allgemeine Einkommen verbessert hat, dann erhöht sich diese Rate. Verschlechtert sich das allgemeine Einkommen, dann senkt diese Rate die Abgeordnetenentschädigung ab. An der Stelle wird vielleicht die eigentliche Intention des AfD-Antrags offenbar – ich zitiere mal aus dem Antrag –: „sondern zahllose Arbeitnehmer in Kurzarbeit gehen müssen oder sogar arbeitslos werden und folglich finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, ist es zudem unangemessen, wenn sich die Abgeordneten des Landtags eine Erhöhung ihrer Bezüge genehmigen.“ Die AfD geht also selbst davon aus, dass sich das allgemeine Einkommen in Thüringen verschlechtern wird. Statt sich jedoch mit einer zu erwartenden Absenkung der Abgeordnetenentschädigung mit den Bürgern solidarisch zu zeigen, (Unruhe AfD) soll – gerade rechtzeitig, möchte man meinen – die Entschädigung von den allgemeinen Einkommen abgekoppelt und zumindest für 2021 schon mal vorsorglich auf dem derzeitigen Niveau festgeschrieben werden. (Beifall FDP) Wir Freien Demokraten sind uns bewusst, dass das Thüringer Indexmodell Schwächen hat, unter anderem darum, weil dieser Automatismus offensichtlich in der Öffentlichkeit als Erhöhungsautomatismus wahrgenommen wird, und es wird eine mangelnde öffentliche Befassung bzw. auch Rechtfertigung dieser Beträge kritisiert. Wir sind davon überzeugt, dass es sicher auch andere Methoden gäbe, um über diesen Index zu sprechen. Man könnte Expertengremien einsetzen, für den Bürger nachvollziehbar machen, wie das entsteht, oder auch eine Möglichkeit einräumen, um dem Landtag zu ermöglichen, zum Beispiel von dem Automatismus Abstand zu nehmen, wenn es sich gebührt. Das birgt aber auch immer die Gefahr, dass in die eine sowie in die andere Richtung Abstand genommen werden kann. Die Festschreibung, wie sie jetzt von der AfD hier vorgeschlagen wird, liefert aber keine konkreten Vorschläge für ein sinnvolles Verfahren in der Zukunft, sondern legt einfach nur fest, dass das, was 2020 gezahlt worden ist, das ist, was in Zukunft gezahlt werden soll. Es beschränkt sich auf die rechtzeitige Abschaffung des bisherigen Systems. Wir lehnen diesen Vorschlag ab, weil er nicht zukunftsweisend ist und weil er uns in keiner Weise in der Debatte weiterbringt. Nichtsdestotrotz ist es vielleicht an der Zeit, darüber zu diskutieren, ob man ein anderes Modell entwickelt. Aber dann muss man sich auch die Zeit nehmen und ein vernünftiges Modell vorschlagen. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Warum be- antragen Sie nicht Ausschussüberweisung?) Darüber brauchen wir im Ausschuss nicht diskutieren, Herr Kießling, ganz im Ernst. (Beifall FDP)

Alle Reden von Franziska Baum Protokoll ↗