Franziska Baum
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden über einen Gesetzentwurf über die Musikschulen und die Jugendkunstschulen. Für uns Freie Demokraten sind diese Einrichtungen elementarer Teil des Lebens vor Ort, vor allem aber auch Bildungseinrichtungen. Insoweit schließe ich mich den Aussagen von Kollegin Mitteldorf an, dass das Thema auch im Bildungsausschuss behandelt werden sollte. Musikschulen und Jugendkunstschulen sind ein Ort, wo man seine Liebe zur Musik und Kunst entdecken und auch ausprobieren kann, wo man sie dann weiterverfolgt in Richtung Profikarriere oder einfach nur Leidenschaft und Ausgleich im Alltag. Wir begrüßen den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, der ja aus fachkundiger Feder stammt, wie ich auch im Gespräch mit Akteuren vor Ort feststellen durfte.
(Beifall FDP)
Lassen Sie mich aber auf einige Punkte des Gesetzentwurfs eingehen. Grundsätzlich geht es um zwei Aspekte: Einmal geht es darum, dass Jugendkunstschulen und Musikschulen eine staatliche Anerkennung erhalten und damit auch ein Qualitätskriterium anheimgestellt werden kann, und zweitens geht es um einen Zugriff auf eine Landesförderung von 6 Millionen Euro im Jahr mit einer dreiprozentigen Dynamisierung. Frau Mitteldorf hat es schon angesprochen: Wir sprechen hier über einen Aufgaben- und Verantwortungsbereich der kommunalen Selbstverwaltung, das heißt, wir können den Gesetzentwurf gar nicht im Schweinsgalopp durchbringen, denn wir müssen mindestens mit den kommunalen Trägern darüber sprechen. Und gerade der Teil, das Thema „Wie verhandeln wir das und wie verhandeln wir die Verantwortung mit den kommunalen Trägern?“ kommt mir im Gesetzentwurf noch ein Stück weit zu kurz. Ich greife den Punkt auf und übernehme hier gern die haushaltspolitische Kritik. Ich sehe das durchaus kritisch, dass wir hier wieder einen Gesetzentwurf vorliegen haben, der Geld aus dem Haushalt im Gesetz bindet. Das habe ich in einer unserer ersten Debatten zum Thema „Schulsozialarbeiter“ auch schon gesagt. Das hat nichts damit zu tun, wie sehr und wie wichtig die Aufgaben eingeschätzt werden. Aber wir greifen uns hier immer selbst als Haushaltsgesetzgeber vor und nehmen uns den Handlungsspielraum. Das dürfen wir nicht außer Acht lassen. Wir unterstützen, dass wir bei den Musikschulen und den Jugendkunstschulen über grundlegende Qualitätskriterien sprechen, die auch dem entsprechen, was der Musikschulverband als Richtlinien für seine Mitglieder formuliert. Und wir begrüßen, dass die Musikschulen und auch die Jugendkunstschulen durch das Gesetz und die Finanzierung die Möglichkeit bzw. die Pflicht erhalten, auch mehr – im Musikschulbereich mindestens 50 Prozent ihres Personals – fest anzustellen, denn Musikschullehrerinnen und lehrer sind studierte Pädagoginnen ‑ und Pädagogen, die ihre Kunst beherrschen und diese gut weitergeben können. Das sollte aus unserer Sicht kein Job sein, mit dem man sich selbst in öffentlicher Anstellung immer noch irgendwie durchschlagen muss – auch wenn die Schulen bisher möglicherweise ein bisschen von diesem Missstand profitiert haben, weil Musiklehrer von den Musikschulen noch Zeit hatten, als Honorarkräfte im Musikunterricht auszuhelfen und teilweise dort besser bezahlt wurden als in der Musikschule selbst. Das wäre auch mindestens ein Grund für eine Mitberatung im Bildungsausschuss, damit wir schauen, welche Wechselwirkung das Gesetz mit den Schulen hat.
(Beifall FDP)
Was mir noch fehlt, ist das Thema „Qualitätsmanagement“. Sachsen-Anhalt zum Beispiel hat das in seinem Gesetz deutlicher verankert, und es gibt auch vom Musikschulverband entsprechende Angebote. Darüber können wir im Ausschuss sicher noch diskutieren, um hier sicherzustellen, dass das Geld genau dort ankommt, wo es ankommen soll.
(Beifall FDP)
Wir dürfen bei dem Ganzen auch die privaten Anbieter nicht aus dem Blick lassen – sind sie nicht, aber da auch noch mal deutlich gucken, welchen Effekt ein solches Gesetz auf die privaten Anbieter hat, die hier durchaus auch Angebote schaffen, wo kommunale oder auch gemeinnützige Musikschulen geografisch oder einfach vom Fachspezifischen nicht präsent sind.
(Beifall FDP)
Das müssen wir berücksichtigen. Wir freuen uns auf die Diskussion. Ich beantrage namens meiner Fraktion auf jeden Fall auch die Überweisung an den Bildungsausschuss und bin da gern dabei, dass wir hier gemeinsam daran arbeiten, dass Thüringen noch bunter wird und besser klingt. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
