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Robert Sesselmann

AfD 01.07.2021 Sitzungen 7/51

Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bergner, wir waren Feuer und Flamme für Ihren Gesetzesantrag, den Sie damals eingereicht haben. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Aber wir mussten feststellen, dass im Rahmen der Ausschussanhörung letzten Endes die Argumente doch gegen die Einführung eines Standarderprobungsgesetzes sprechen. Ich möchte kurz darauf eingehen. Wir wissen, Ihre Einleitung in das Gesetzesvorhaben klingt zunächst einmal verheißungsvoll, nämlich dass aufgrund veränderter Rechts- und Sachlagen des demografischen Wandels sowie der fortschreitenden Digitalisierung vielfältige Schritte des Landes zur Deregulierung, zum Bürokratieabbau notwendig sind. Das ist eine richtige Feststellung, da können wir uns unumwunden anschließen. Sie begründen weiter – ich darf zitieren –: „Insbesondere eine gesteigerte Dienstleistungserwartung der Bürger“ – und da vergessen Sie: des Handwerks, der Industrie, insgesamt der Wirtschaft – (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das sind wohl keine Bürger?) „an die Verwaltung verlangt ebendieser ab, nicht auf die Buchstaben der Vorschriften zu schauen, sondern auf das zu lösende Problem.“ Das waren Ihre Worte dazu. Ziel Ihres Gesetzentwurfs sei daher, neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben, auszuwerten und erfolgreiche Modelle landesweit zur Anwendung zu empfehlen. Die Auswertung der Zuschriften – und jetzt komme ich auf den Ausschuss – gibt ein anderes und differenziertes Bild. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie haben die Zuschriften bekommen!) Gerade in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern war festzustellen, dass trotz aller guten Vorsätze und Lob für die dortigen ähnlichen Standarderprobungsgesetze die Antragstellungen der Kommunen deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Das ist einer der Aspekte. Positiv wurde das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern gelobt, weil es Abweichungen gerade in der aktuellen Corona-Krise zuließ. Da sind wir bei diesem Punkt, was sich dann letzten Endes durch die Einführung des § 36a der Thüringer Kommunalordnung überholt hat. Sie haben recht, Sie waren schneller, aber letzten Endes ist diese Vorschrift, die Sie jetzt zitiert haben, aus der Entscheidung des Schweriner Gerichts überholt. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Es geht doch um das Standarderprobungsgesetz, nicht um Corona!) Wir haben jetzt eine Ermächtigungsgrundlage – das ist der Punkt –, § 36a der Kommunalordnung, deswegen brauchen wir das Standarderprobungsgesetz an dieser Stelle nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Herr Ses- selmann, haben Sie es immer noch nicht verstanden?) Der Bürgermeister aus Parchim dämpft die Erwartungen, dass mit dem Gesetzesvorhaben erhebliche finanzielle Erleichterungen einhergehen würden, Zitat: „Der eine oder andere Verfahrensstandard konnte in der Vergangenheit abgeschafft werden, doch bleiben die finanziellen Auswirkungen oft unterhalb der Wahrnehmungsschwelle.“ Ich zitiere weiter: „Wenn Sie umsichtig bei allen Gesetzesund Verordnungsvorhaben prüfen, ob die damit gesetzten Standards erforderlich sind, wird es nur wenige Anträge zur Standardöffnung geben müssen.“ Das sagt aber gerade, Herr Kollege Bergner, dass andere Wege einzuschlagen sind. Es bedarf daher aus unserer Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion eines Gesamtprozesses des Bürokratieabbaus im Freistaat Thüringen. Die IHK Erfurt – Herr Kollege Walk hat es hier schon angedeutet – fordert in ihrer Zuschrift daher ein sogenanntes Bürokratieentlastungsgesetz, das Umfassenderes, nicht nur Abweichungen von standardisierten Verfahren vorsieht. Zitat der IHK Erfurt: „Insbesondere vor dem Hintergrund der Aufnahme von neuen Krediten im Rahmen der Aufstellung des Landeshaushalts für 2021 sowie der zu erwartenden Mindereinnahmen in Folge der Corona-Pandemie steht das Land Thüringen vor einem schwierigen Prozess der Haushaltskonsolidierung, der eine konsequente Überprüfung seiner Organisationsstrukturen, Verfahrensweisen und materiellen Politiken erfordert. Dies schließt für uns auch die Standardfrage ein. Laut einer von uns bereits im Jahr 2013 veröffentlichten Studie zum Abbau von kommunalen Standards ließen sich durch den Abbau von unnötigen Standards fünf bis zehn Prozent an Einsparungen für den Landeshaushalt erwirtschaften. Erreichbar sei das etwa durch eine Konzentration von Einrichtungen wie Schulen, eine Bündelung von Kulturangeboten oder eine Abschaffung von Genehmigungspflichten.“ Da hat Herr Walk aus meiner Sicht zu Recht darauf hingewiesen: Vereinfachung auch im Vergabeverfahren ist eine mögliche Vorgehensweise. Auch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement spricht davon, die Antragsund Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und die Kommunen mit einem Experimentierbudget zu unterstützen bzw. darüber den Anreiz für Veränderungen zu stärken. Genau hierin liegt das Problem der Standarderprobung, Herr Kollege Bergner. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das stimmt! Man lässt die Menschen Ideen entwickeln!) Sie kostet Geld und vor allen Dingen Zeit. Es müssen Mitarbeiterplanstellen geschaffen werden und die Verwaltung müsste sich mit Legislativaufgaben beschäftigen, wofür deren Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht ausgebildet sind. Man weicht damit nicht zuletzt das Prinzip der Gewaltenteilung auf, beamtenbund und tarifunion – ich darf zitieren –: „Die erste Evaluierung des vergleichbaren Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern kam hinsichtlich der Zielstellung Bürokratieabbau zu der Einschätzung, (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Haben Sie Angst vor Erfahrungen der Praktiker?) dass der Schwerpunkt zum Bürokratieabbau eher im präventiven Bereich – anstatt in einem nachsorgenden Instrument wie dem Kommunalen Standarderprobungsgesetz – zu sehen sei. Diese Bewertung beruhte darauf, dass die vom Standarderprobungsgesetz eröffnete Möglichkeit, Abweichungen von bestehenden landesrechtlichen Vorgaben zu erproben, eher ein nachsorgendes Instrument darstellt, mit dem im Nachhinein bereits bestehende Regelungen überprüft werden können.“ Meine Damen und Herren, die Effizienzüberprüfungen nur den Kommunen und ihren Spitzenverbänden zu überlassen, greift nach unserem Dafürhalten zu kurz. Es müssen alle Akteure – beginnend beim antragstellenden Bürger über das Landesverwaltungsamt, die Ministerien und Kammern sowie Wirtschaftsvertretungen – beteiligt werden, um Effizienz und Vereinfachung der Landesgesetze zu erzielen. Zusammenfassend lässt sich daher Folgendes feststellen: Die Standarderprobung – das hat die Ausschussarbeit ergeben – (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was für ei- ne Ausschussarbeit?) ist aufgrund der empirischen Erhebungen aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wenig erfolgversprechend. Die Korrektur der Gesetze ist eine Legislativ- und keine Exekutivaufgabe. Was vielleicht Sinn macht, wäre die Kopie einer sogenannten Normenkontrollkommission, die es auf Bundesebene gibt, oder eine Normenprüfstelle, die auf Landesebene zu implementieren ist. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist kein Personalaufwuchs!) Und wir brauchen mehr sogenannte Sunset-Klauseln, also Auslaufklauseln, zeitlich befristete Gesetzgebung. Wir sehen das beispielsweise beim Neuwahlgesetz, das ist befristet auf 2021. Was natürlich auch sehr sinnvoll ist, ist die Einführung einer Paragrafenbremse. Ich darf auf die europäische Rechtsetzung verweisen nach dem Motto „One in, one out.“ Da müssten wir effektiver arbeiten. Das heißt, wenn wir ein Gesetz oder eine Vorschrift einführen, müssten eine oder gar zwei Vorschriften auf ihre Tauglichkeit geprüft und rausgenommen werden, damit sich die Gesetze verschlanken. Ein gutes Beispiel bietet hier Bayern mit seiner Paragrafenbremse – bundesweit das Land mit den wenigsten Gesetzen und Verordnungen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und wir brauchen – Herr Walk, da haben Sie recht – auch die Umsetzung der Digitalisierung in den jeweiligen Landesgesetzen. Da lehnen wir das vorliegende Gesetz als nicht weitgreifend genug ab, denn wir brauchen nicht nur eine Bürokratieentlastung für Kommunen, sondern in erster Linie für die Wirtschaft, denn wer die Wirtschaft entfesseln will, muss die Vorschriften verschlanken. Lassen Sie uns zusammen prüfen, auf welche Gesetze man verzichten kann und wie man sie effektiver gestalten kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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