Thomas Hartung
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Musik- und Jugendkunstschulen sind natürlich auch für die sozialdemokratische Landtagsfraktion ein ganz wichtiges Element. Sie sind ein partizipatives Angebot an alle Menschen – in der Stadt wie in ländlichen Regionen. Sie vermitteln Fertigkeiten, sie vermitteln Fähigkeiten und sie führen Menschen an Kunst und Musik heran, die ihre Fähigkeiten niedrigschwellig weiter ausbauen können. Und sie ergänzen damit das staatliche und in freier Trägerschaft befindliche Bildungsangebot praktisch von der Kita bis zum Ende der Schulausbildung. Dass wir das ernst nehmen, hat die Koalition auch hinlänglich bewiesen. Im Einzelplan 02 sind 6 Millionen Euro verankert, mit denen wir das Angebot der Musik- und Jugendkunstschulen unterstützen, ohne dabei die kommunalen und anderen Träger dieser Einrichtungen aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Diese Unterstützung von 6 Millionen Euro im Jahr führt dazu, dass die Schulen das Angebot verbreitern können und dass sie auch bessere Arbeitsbedingungen anbieten können. Aus unserer Sicht spricht auch überhaupt nichts dagegen, diese Förderung weiter zu institutionalisieren in einem Spartengesetz mit entsprechenden Förderhöhen, mit Angebotsfestschreibungen, mit Qualitätsentwicklung usw. usf. Dazu sollten wir im Ausschuss die Gelegenheit nutzen, darüber zu reden. Wie wichtig dieses Thema ist und wie wichtig auch die Anbindung an die praktische Seite der Erfahrung ist, kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Meine Kollegin Mitteldorf hat etwas zum Entstehen dieses Gesetzentwurfs angebracht bzw. dazu, wo sich die CDU ein bisschen bedient hat. Ich will das noch mal ein bisschen weiterdrehen. Auch der Gesetzentwurf, den die Verbände und damit auch Frau Mitteldorf verfasst haben, ist nicht – sage ich mal – aus dem Nichts entstanden. Er ist teilweise wortgleich von einem Gesetz übernommen, das in Brandenburg seit dem Jahr 2014 gilt. Das ist ja nichts Schlechtes. Das Gesetz in Brandenburg ist sehr gut. Dort regieren Sozialdemokraten – es ist also völlig okay, sich daran zu bedienen.
(Beifall SPD)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Allein?)
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das haben wir zusammen gemacht, RotRot!) Ich weiß, ich habe ja nicht gesagt, dass ihr nicht dabei wart. Aber Ehre, wem Ehre gebührt. Jedenfalls glaube ich trotzdem, dass es sich lohnt, die genauen Regelungen dieses Gesetzes auch noch mal an die lokalen Gegebenheiten Thüringens anzupassen. Dabei sollten wir uns auch dem einen oder anderen Missverständnis oder missverständlich eingefügten Paragrafen widmen und solche Dinge ausräumen. Ich will mal § 6 nennen. Da heißt es in Absatz 1, dass Erhöhungen bei Personalkosten nur so weit refinanziert werden können, wie sie sich im Rahmen der Landesförderung kompensieren lassen. In Absatz 2 heißt es dagegen, dass diese Tarifsteigerungen durch eine jährliche Dynamisierung gegenfinanziert werden müssen. Das ist ein bisschen ein Widerspruch in sich. – Ja, jetzt zeigst Du auf die, bei denen du abgeschrieben hast, alles klar. Aber wer ein Plagiat abgibt, ist trotzdem dafür verantwortlich, dass er nicht ordentlich geprüft hat. Das lernen wir ja jetzt jeden Tag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber, lieber Jörg, lass uns darüber im Ausschuss reden. Ich freue mich auf die Debatte, gern auch im Bildungsausschuss. Allerdings sitze ich in beiden Ausschüssen, das muss eigentlich nicht sein. Vielen Dank.
(Beifall SPD, FDP)
