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Laura Wahl

GRÜNE 01.07.2021 Sitzungen 7/51

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Möller, ich glaube, über Bildungsniveau kann man sicherlich streiten. Aber ich glaube, wir können unsere Arbeit in diesem Parlament einstellen, wenn bei Ihnen schon die Aufmerksamkeitsgabe fehlt, um zu erkennen, dass Frau Müller und ich überhaupt nicht gesprochen haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber daran erkenne ich, dass Sie sich anscheinend schon sehr von Ihren Vorurteilen leiten lassen, dass Sie anscheinend genau wissen, was wir zu sagen haben. Aber Sie können ja mal gut zuhören, ob ich heute etwas zu arabischen Zahlen sagen werde oder nicht. Lassen Sie mich kurz zu Beginn auf die Etymologie eingehen, die Wissenschaft von der Herkunft und der Geschichte der Wörter. Das Wort „Deutsch“ bezeichnete ursprünglich nämlich diejenigen, die unsere Sprache – die Sprache des Volkes – sprechen. Allein diese Feststellung könnte die heutige Debatte beenden. Deutsch ist die Sprache aller, die sie sprechen, die Sprache, mittels derer man sich miteinander versteht und verständigt, eine Sprache, die Gemeinschaft schafft. Wenn hier also einige am rechten Rand die deutsche Sprache als Trennungselement, als Abgrenzungsmerkmal, als immaterielle Wand zwischen dem inexistenten Wir und Ihr nutzen wollen, dann haben diese Personen nicht einmal verstanden, was das Wort „Deutsch“ bedeutet. Die Sprache gehört zu den wesentlichen Elementen, die eine Person in ihrer Identität und somit ihrer Stellung in der Gesellschaft prägen. Mit einer oder mehreren Sprachen werden wir erzogen, mittels derer oder deren lernen wir sprechen, denken, kämpfen, lieben. Auch deswegen ist die Haltung zu Sprache und Sprachen eine ganz grundsätzliche Haltung, eine, die den Staat oder – besser gesagt – das Staatsmodell definiert. Ein Staat, der die Sprache der Menschen nutzt, um diese unterschiedlich voneinander zu behandeln, ein Staat, der Eltern davon abhält, den eigenen Kindern die eigene Sprache beizubringen, ist definitiv kein liberaler Staat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Staat dagegen, der sprachliche Vielfalt akzeptiert und die eine Sprache, ja die Landessprache als verbindendes Element aller Menschen fördert, ist derjenige freiheitliche demokratische Staat, von dem unsere Thüringer Verfassung spricht. Und um diese Erkenntnis zu gewinnen, brauchen wir unsere Thüringer Verfassung nicht zu ändern, sondern wir müssen sie nur lesen, sehr geehrte AfD. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, genau dieser Punkt der Haltung zur Sprachenfrage als Haltung zu einer freiheitlich-demokratischen Staatsordnung ist im Umgang mit dem hiesigen Gesetzentwurf zentral. Selbstverständlich ist Deutsch die Landessprache Thüringens. Daran besteht kein Zweifel und wird zumal dadurch bestätigt, dass die Thüringer Verfassung auf Deutsch geschrieben wurde. Aber das ist nicht der Punkt. Denn hier wird die Forderung nach einer harmlosen Feststellung der Landessprache Thüringens in einen aggressiven Ansatz umgewandelt, der eine im realen Leben inexistente Reinsprache kristallisieren soll. Die Abweichungen von diesem reinen Deutsch seien zu dessen Schutz zu bekämpfen. Und in der Logik des Gesetzentwurfs sind sie als verfassungswidrig einzustufen. Gewollt ist hier ein illiberaler Staat, der aggressive und ausgrenzende Sprachpolitik betreibt und die Sprache als Macht- und Herrschaftsinstrument missbraucht. Der Schutz einer Sprache ist ein vielfach belegtes Recht aller Menschen. Hierfür empfehle ich die Lektüre von Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen, die Deutschland ratifiziert hat. Der Schutz einer Sprache besteht aber im Wesentlichen darin, dass diese in der Lage ist, die Gegenwart mit ihren Worten zu fassen. Anders ausgedrückt: Sprachenschutz und Sprachenförderung zielen nicht auf eine Kristallisierung der Reinheit ab, sondern auf die Zukunftsfähigkeit einer Sprache, und diese setzt kontinuierliche Entwicklung voraus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Davon wissen nämlich am besten diejenigen Völker und Gruppen, deren Sprachen vom Aussterben bedroht sind. Und das ist leider auch in Europa kein so seltener Fall. Sprachen sind nicht dann bedroht, wenn sie reingehalten werden, sondern wenn sie sich nicht entwickeln und deswegen irgendwann für die Beschreibung der Gegenwart nicht mehr taugen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die deutsche Sprache zu schützen und zu fördern, heißt also nicht, ihre Kristallisierung, sondern ihre ständige Fortentwicklung zu fördern. Die Kristallisierung eines lebensfernen Standarddeutschen entspräche dagegen keinem Schutz der deutschen Sprache, sondern dem Urteil zu ihrem langsamen Aussterben. Meine Damen und Herren, die AfD schlägt uns mit diesem Gesetzesvorschlag folgendes Staatsmodell vor: Wir, einige rein deutsch Sprechende, müssen uns und unsere Sprache verteidigen gegen sie, die Andersredenden, Anderswählenden, Andersaussehenden, und dafür machen wir von der Stärke der Staatsgewalt Gebrauch. Mit dem Gesetzentwurf kommt zum wiederholten Mal der Ethnonationalismus ans Licht, den die AfD vertritt. Dass Deutsch die Sprache ist, die in Thüringen allgemein geredet und verstanden wird, ist unzweifelhaft. Dass die AfD aber einen schutzwürdigen Status für das Deutsche nicht mit der Begründung begleitet, die Sprache sei Mittel zur gegenseitigen Verständigung aller, sondern aus der Überlegung, die Sprache sei ein Gut einiger, das vor fremden Eingriffen zu verteidigen sei, ist in eindeutiger Weise abzulehnen. Eine Förderung der deutschen Sprache als Mittel zur allgemeinen Verständigung aller entspricht sehr wohl dem Sinne einer Landessprache und dem einer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Eine aggressive Sprachpolitik im Sinn einer staatsgelenkten und in der Realität inexistenten reinen deutschen dagegen nicht. Auf Basis solch illiberaler Vorstellungen können wir uns keine Debatte im Fachausschuss vorstellen, weswegen wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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