thueringer-landtag.de ↗

Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 01.07.2021 Sitzungen 7/51

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten hier heute einen Gesetzentwurf, der tatsächlich nur einen kleinen Punkt einer Änderung enthält, der aber sehr wichtig ist. Viele erinnern sich vielleicht, dass wir noch auf der Messe tagend das Thema hatten, dass das Kindergartengesetz dahin gehend geändert wurde, Gebühren zu erstatten, wenn Landesregelungen dazu führen, dass Kindergärten geschlossen werden, sodass Eltern in der Zeit keine Beiträge bezahlen müssen oder die Beiträge zurückerstattet bekommen. So weit, so gut. Nun wissen wir alle, dass inzwischen die Bundesregierung eine Bundesnotbremse aufs Gleis gesetzt hatte, die dazu geführt hat, ab einer Inzidenz von 165 ebenfalls die Einrichtungen zu schließen. Mit dem Gesetz schließen wir nun die Lücke, indem wir sicherstellen, dass auch die Gebühren erstattet werden, wenn Kindergärten aufgrund der Bundesnotbremse geschlossen werden – diese landesgesetzliche Regelung gab es nämlich bis jetzt nicht –, sodass die Eltern – in Anführungszeichen – nicht dafür bestraft werden, weil die Anordnung von einer anderen Ebene kommt. In diesem Sinne bitten wir um Überweisung an den zuständigen Ausschuss und dann natürlich auch um Zustimmung zu dem Vorhaben. Es geht darum, die Eltern in dieser ohnehin schon schwierigen Zeit zu entlasten, wo sie die Kinderbetreuung eben nicht wie gewohnt in Anspruch nehmen können. Vielen herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Astrid Rothe-Beinlich Protokoll ↗