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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

AfD 01.07.2021 Sitzungen 7/51

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Vergleichbarkeit der Abiturnoten bei der Zulassung zum Studium Laut einer Pressemitteilung vom 30. Mai 2021 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt, dass für dieses Jahr die Abiturnoten im Fach Mathematik pauschal um zwei Notenpunkte angehoben werden. Die der Abiturprüfung im Fach Mathematik zugrundeliegenden Prüfungsfragen stammen üblicherweise zu einem großen Teil aus dem zentralen Abituraufgaben-Pool der Bundesländer. Durch diesen Aufgabenpool soll die Vergleichbarkeit der Abiturnoten sichergestellt werden. Abiturienten aus Mecklenburg-Vorpommern werden damit meiner Ansicht nach im Fach Mathematik gegenüber anderen Bundesländern bessergestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur nachträglichen Änderung der Mathematik-Noten? 2. Sind an Schulen in Thüringen im Jahr 2021 pauschale Änderungen von Abiturnoten durchgeführt worden oder geplant und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? 3. Wie werden Bewerber aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und gegebenenfalls anderen Ländern mit veränderten Abiturnoten durch die Thüringer Hochschulen bei der Vergabe von Studienplätzen, bei denen die Abiturnote ein Auswahlkriterium ist, behandelt? 4. Wie wird durch die Thüringer Hochschulen sichergestellt, dass insbesondere in MINT-Fächern nur geeignete Bewerber für ein Studium zugelassen werden, wenn die Mathematik-Noten in einzelnen Bundesländern angehoben wurden?

Protokoll ↗