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Weil

01.07.2021 Sitzungen 7/51

Fragestunde

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Straßenbaulastträger ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Zu dieser Pflichtaufgabe gehört auch die Pflege des Straßenbegleitgrüns. Wegerandstreifen sind wertvolle Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Rückzugshabitate und übernehmen damit eine wichtige Funktion in der Vernetzung von Lebensräumen. In der Bewirtschaftung der landeseigenen Flächen, also auch an Straßen, ist zudem eine die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege unterstützende Pflege zu realisieren. Einerseits können diese Ziele zum Beispiel durch die Verwendung entsprechenden Saat- und Pflanzenguts gefördert werden, andererseits können durch ökologisch angepasste Mahdtermine Rückzugsräume für Tiere erhalten werden. In Thüringen erfolgt die Pflege des Straßenbegleitgrüns entlang von Bundes- und Landesstraßen außerorts entsprechend den rechtlichen Bestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik. Zur Gewährleistung der Sichtverhältnisse im Sinne der Verkehrssicherheit, der Sicherstellung der Straßenentwässerung und der ingenieurbiologischen Sicherung des Straßenkörpers gegen Erosion werden die in der Zuständigkeit und Unterhaltungslast des Freistaats Thüringen befindlichen Intensivflächen wie Bankette, Mittelstreifen, Gräben und Mulden durchschnittlich zweimal im Jahr maschinell gemäht. Dabei erfolgt die Mahd im Bankett bis 4 Meter breiter als Intensivpflege. Die extensive Pflege wird lediglich einmal pro Jahr ab dieser 4-Meter-Linie bis auf die angrenzenden Freiflächen sowie den Radwegen durchgeführt. Die erste Mahd erfolgt für alle Strecken an Bundes- und Landesstraßen außerorts in der Zeit von Anfang Mai bis Ende Juli. Ab August wird die zweite Mahd durchgeführt, die dann Mitte Oktober abgeschlossen wird. Mit der bereits erfolgten Reduzierung des Pflegerhythmus hin zu einer einmaligen extensiven Pflege des Straßenrands im III. Quartal des Jahres wird eine Erhöhung der Artenvielfalt am Straßenrand angestrebt. Eine weitere Reduzierung des Pflegerhythmus würde sich jedoch erheblich nachteilig auf die Straßeninfrastruktur und die Verkehrssicherheit auswirken. Zu Frage 2: Im Rahmen des Wettbewerbs „Mehr Natur in Dorf und Stadt“ haben einige Thüringer Kommunen auch die Umgestaltung hin zu naturnäheren Straßenrändern beantragt. Die Landesregierung hat darüber hinaus jedoch keine Kenntnis über Maßnahmen der Kommunen. Zu Frage 3: Die Kosten für das Mähen der Straßenränder entlang von Bundes- und Landesstraßen in Thüringen der letzten 10 Jahre belaufen sich auf insgesamt 32 Millionen Euro. Eine detaillierte Aufstellung nach Jahresscheiben und Kostenträgern liegt mir in einer tabellarischen Übersicht vor, die ich Ihnen im Anschluss an die Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage gern überlasse. Zu Frage 4: Die Pflege des Straßenbegleitgrüns zählt zu den Pflichtaufgaben des Straßenbetriebsdienstes. Grünpflegearbeiten haben vor allem dazu beizutragen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, indem eine ausreichende Tag- und Nachtsicht und ein entsprechendes Blickfeld für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden. Dies kann sowohl in Kreuzungsbereichen als auch auf freier Strecke beispielsweise bei Wildwechseln lebensrettend sein. Mäharbeiten werden darüber hinaus durchgeführt, um den Bestand des Bauwerks Straße vor Erosion zu schützen und um eine ordnungsgemäße Entwässerung der Verkehrsflächen sicherzustellen. Dies dient sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem nachhaltigen Bestand der Straßen sowie der Bauwerke. Vor diesem Hintergrund und der bereits erfolgten Ausweitung der Extensivbereiche werden keine Möglichkeiten der Kostenreduzierung gesehen. Vielen Dank.

Protokoll ↗