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Laura Wahl

GRÜNE 01.07.2021 Sitzungen 7/51

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer/-innen am Livestream! Dass die Corona-Pandemie insbesondere vulnerable Gruppen heftig getroffen hat, hat sich im letzten Jahr leider besonders auch bei den Sexarbeitern/-arbeiterinnen und Prostituierten gezeigt. In den Corona-Verordnungen wurden sie meist komplett vergessen. Mit dem Lockdown wurden viele von ihnen von heute auf morgen vor das Nichts gestellt, denn durch häufig prekäre Arbeitsbedingungen haben sie meist keine finanziellen Rücklagen und teilweise auch keinen Wohnort. Fatal an dieser Situation war aber auch, dass es in Thüringen keine Beratungsstelle, keinen Ort gab, an den sich Sexarbeiter/-innen und Prostituierte hätten wenden können. Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns deshalb in den letzten Haushaltsverhandlungen insbesondere dafür eingesetzt, dass Gelder für eine solche Beratungsstelle eingestellt werden. Ich möchte daran erinnern, dass Thüringen leider nach wie vor das einzige Bundesland ohne eine solche Beratungsstelle ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher sind wir froh, dass mit den 200.000 Euro hoffentlich endlich eine Beratungsstelle ihre Arbeit bald aufnehmen kann, und begrüßen, dass diese Beratungsstelle mit diesem Gesetzentwurf nun auch langfristig verankert werden soll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sexarbeit ist kein Beruf wie jeder andere. Die Gründe, warum ein Mensch sexuelle Dienste anbietet, sind aber vielfältig, ebenso vielfältig wie die Gründe, warum sie im Gewerbe bleiben oder auch aussteigen. Deshalb muss eine sehr behutsame, aber hochprofessionelle Beratung und Begleitung stattfinden für alle Problemlagen und Fragen, denen sich Sexarbeiter/-innen ausgesetzt sehen. Dazu gehören psychosoziale Einzelberatungen, Krisenintervention und unterstützende Betreuung beim Ausstieg aus der Prostitution, und auch finanzielle Beratung ist ein wichtiger Aspekt. Die Beratungsstelle sollte zentral erreichbar sein, in freier Trägerschaft und mit einer entsprechenden und langfristigen, verlässlichen Finanzierung ausgestattet werden. Auch aus den Erfahrungen anderer Bundesländer und vor allem aus den Gesprächen mit Verbänden wissen wir, dass eine solche Fachberatungsstelle eine ganz wichtige Anlaufstelle für Sexarbeiter/-innen und Prostituierte bietet. Diese sollte auch eng mit einer Beratungsstelle gegen Menschenhandel zusammenarbeiten und kann hierhin weitervermitteln. Es ist nämlich nach wie vor erschreckend, wie wenig wir über das Problem des Menschenhandels im Bereich der Prostitution in Thüringen überhaupt wissen. Umfassende Beratungsstrukturen können ein Anker sein, um in diesen Bereich etwas mehr Licht zu bringen und damit Opfer von Menschenhandel auch besser unterstützen und schützen zu können. Hintergrund des heutigen Gesetzentwurfs ist die Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes in Deutschland 2017, aufgrund dessen in den Ländern Ausführungsgesetze erlassen werden müssen. Ich bin froh, dass wir auch in Thüringen – zwar etwas spät, aber immerhin – mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf nun endlich ein Stück vorankommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neben der Verankerung der Beratung begrüßen wir als Fraktion vor allem die Festlegung der Verwaltungskostenfreiheit für öffentliche Leistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Dass mit diesem Gesetz damals auch eine Anmeldungspflicht festgelegt worden ist, wurde von den Sexarbeitsverbänden teils heftig kritisiert. Unabhängig davon, wie man dazu steht, ist aber ganz klar, dass Anmeldungen so gut wie gar nicht gemacht würden, wenn dafür auch noch Verwaltungskosten erhoben würden. Deshalb ist die Verwaltungskostenfreiheit ein wichtiger und guter Punkt. Frau Herold, es zieht halt nicht so sehr, das Handwerk hier mit der Sexarbeit oder Prostitution zu vergleichen, denn anders als das Handwerk sind Sexarbeiter/-innen immer noch einer enormen Stigmatisierung unterworfen, die Arbeitsbedingungen sind meist prekär. Deswegen würde es absolut zum erhofften Gegenteil führen, wenn hierfür auch noch Kosten erhoben würden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir würden es als Fraktion darüber hinaus auch gut finden, wenn im Gesetz auch die Existenz eines Runden Tisches „Prostitution und Sexarbeit“ verankert wird. Wenn dafür keine extra gesetzliche Regelung nötig ist, so denke ich doch, dass sich spätestens nächstes Jahr ein Runder Tisch „Prostitution und Sexarbeit“ in Thüringen wieder zusammenfinden sollte. Knack- und Hemmpunkte, die ganz sicher mit der Einführung des Gesetzes und der damit verbundenen Übertragung der Aufgaben an neue Akteure/Akteurinnen auftauchen werden, müssen rechtzeitig erkannt, besprochen und gelöst werden. Teilweise sind die übertragenen Aufgaben sehr deutlich ausformuliert. Vieles wird künftig durch die unteren Gesundheitsbehörden gestemmt werden müssen. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst mit der personellen und professionellen Ausstattung auch schon außerhalb pandemischer Zeiten seit Jahren am Limit ist. Hier kommt die brandneue Rahmenvereinbarung für den zwischen Bund und Ländern geschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit 75 Millionen Euro gerade richtig. Und bei den damit finanzierten zusätzlichen Stellen müssen diese neuen Aufgaben mit bedacht werden. In dem Ausführungsgesetz werden viele Verantwortlichkeiten verteilt: die Regelung des Gewerbezweigs mit eher wirtschaftsrechtlichen Regelungen, andererseits die Schutz- und Beratungsaspekte, auch ordnungs-, strafrechtliche und sozialrechtliche Fragen. Diese Aufgabenteilung zeigt sich auch in der Zuständigkeit der Verwaltungen: das Landesverwaltungsamt, das für Soziales verantwortliche Ministerium ebenso wie für das allgemeine Recht, die öffentliche Sicherheit und Ordnung Zuständige. Die für das Gewerberecht, das Gesundheitswesen und den Infektionsschutz zuständigen Behörden sind hier alle mitgenannt. In dieser Gemengelage darf nicht vergessen werden: Es heißt Prostituiertenschutzgesetz. Wir sollten aufpassen, dass die Umsetzung nicht zum rein technischen Akt wird. Klar, es ist ein Ausführungsgesetz, aber die Organisation

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