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Christian Tischner

CDU 01.07.2021 Sitzungen 7/51

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch mal erinnern: Wir sprechen heute über ein Gesetz, was wir im März ohne Gegenstimme hier im Thüringer Landtag beschlossen haben. Ich bin Frau Rothe-Beinlich und dem Kollegen Reinhardt dankbar, die noch mal darauf hingewiesen haben, was eigentlich in dem Gesetz steht, (Beifall DIE LINKE) denn das konnte man dem Beitrag des Kollegen von der AfD nicht so richtig entnehmen. Es geht darum, dass wir im Grunde jetzt im Gesetz auch die Möglichkeit einräumen, wenn bundesrechtliche Regelungen dazu geführt haben, dass wir leider unsere Einrichtungen schließen mussten, um letztendlich eine größere Problematik – eine große, riesige Pandemie –, die Überflutung unserer Kliniken zu verhindern, zu gewährleisten, dass das mit hineinkommt. Deswegen, glaube ich, ist es gut und richtig, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen, dass wir es schnell und zügig auf den Weg bringen. Mir ist beim Lesen des Gesetzentwurfs eingefallen, dass Minister Holter damals beim Beschluss des Gesetzes Bismarck zitiert hat. In der Tat ist das Zitat, das Sie damals hatten, vielleicht auch ein kleiner Grund dafür, dass wir heute hier noch mal stehen. Nichtsdestotrotz regeln wir das jetzt, glaube ich, gemeinsam schnell und zügig, weil – wie es auch gerade gesagt worden ist – vor allem die Träger und die Kommunen darauf warten, dass die Erstattungen dann auch schnell fließen können. Danke schön. (Beifall CDU)

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