Heike Werner
Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thema der Managergehälter hat uns schon eine ganze Weile beschäftigt – das ist schon gesagt worden –, sowohl in den Ausschusssitzungen als auch im Landtag und im Rahmen parlamentarischer Anfragen. Und das natürlich zu Recht. Ich freue mich, dass wir heute auch Gelegenheit haben – und dann sicherlich auch wieder im Ausschuss –, über den Antrag der CDU zu sprechen. Übrigens, Herr König, wir können nichts dafür, dass er erst heute auf der Tagesordnung ist. Sie hätten ihn ja eher platzieren können. Und ich freue mich aber besonders darüber, den Antrag der Koalitionsfraktionen hier im Plenum zu beraten. Ich will es auch noch mal ganz deutlich sagen: Die Enthüllungen über die Skandale bei der Thüringer AWO haben das Vertrauen in die Freie Wohlfahrtspflege massiv beschädigt. Die Leistungen und der gute Ruf Zehntausender ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden durch die schwerwiegenden Verfehlungen an der Spitze der AWO/AJS beschädigt. Deswegen möchte ich hier ganz klar sagen: Die mutmaßliche Selbstbereicherung Einzelner ist scharf zu verurteilen. Mangelnde Kontrolle und Transparenz sind gründlich aufzuarbeiten. Aber genauso klar gilt: Die ehrliche Arbeit der vielen Tausend Beschäftigten und der Ehrenamtlichen ist nicht nur in der CoronaKrise unverzichtbar, sie ist auch das Rückgrat unseres Gemeinwesens. Ihnen und auch dem neuen Vorstand möchte ich im Namen der Landesregierung ausdrücklich danken. Die Arbeit verdient höchste Anerkennung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und auch ich möchte mich natürlich dem Dank an die Journalistinnen und Journalisten anschließen, die diesen Skandal aufgedeckt und die Aufklärung angestoßen haben. Frau Göbel und Herr Klaus wurden hier schon einmal benannt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe es schon gesagt: Die Landesregierung hat in den letzten anderthalb Jahren mehrfach Stellung genommen zu den Anträgen der CDU-Fraktion in der Vorlage 7/28 und in der Vorlage 7/506. Es wurde im Ausschuss mehrere Male ausführlich Bericht erstattet, und auch auf einen Antrag der AfD haben wir beispielsweise in einer Aktuellen Stunde Bericht erstattet. Das heißt, es gab ausführliche Berichte der Landesregierung, Herr König, das will ich an dieser Stelle auch noch mal darlegen. Die will ich jetzt hier nicht wiederholen, das kann man nachlesen. Wir haben aber natürlich auch berichtet, wo dann auch die Grenzen der Landesregierung zu finden sind. Deswegen kann ich den Ruf nach beispielsweise einem Transparenzregister sehr gut verstehen. Es ist zunächst festzustellen, dass bereits ein bundesweites Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz existiert, für das juristische Personen des Privatrechts, also GmbH, AG usw. sowie alle eingetragenen Personengesellschaften etwa OHG, KG, GmbH usw. meldepflichtig sind. Es ist unter dem Link www.transparenzregister.de zugänglich. Erläuternde Hinweise wurden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mittels Merkblatt veröffentlicht, das auf den Internetseiten des Freistaats Thüringen abrufbar ist. Der Eintrag für gemeinnützige Organisationen ist seit dem 1. Januar 2020 gebührenfrei. Allerdings hat sich auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit dem Thema der Rechnungslegungs- und Publizitätsgrundsätze für gemeinnützige Organisationen befasst. Ich sage es hier: Alle Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder, also auch ich, erachteten in ihrem Beschluss zu einem Tagesordnungspunkt der 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Gewährleistung von Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege als eine wesentliche Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen. Gemäß Punkt 6 dieses Beschlusses bitten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales das Vorsitzland, diesen Beschluss auch der Finanzministerkonferenz zuzuleiten. Vor diesem Hintergrund bin ich dankbar, dass die Koalitionsfraktionen den vorliegenden umfassenden Alternativantrag gestellt haben, der mit seinen Intentionen in die Zukunft zielt und darauf ausgerichtet ist, dass das Vertrauen in die Wohlfahrt gestärkt werden kann und die Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit und die Arbeit der Wohlfahrtspflege weiterentwickelt werden. So müssen wir auch auf den Bund und in andere Länder schauen, ob und wie dort zum Beispiel Transparenzregelungen und die Offenlegung von Gehältern und etwaige Zusatzleistungen von Führungskräften in der Sozialwirtschaft geregelt werden, und darüber hinaus auch darauf schauen, welche Verfahren zur Transparenz und Offenlegung von Managergehältern bereits von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen angewendet werden bzw. bereits in Planung sind. Soweit bekannt, ist die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. seit Ende Januar 2021 Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Dies kann als ein wichtiges Zeichen dafür gewertet werden, dass die Thematik sehr ernsthaft angegangen wird. Doch dies kann nur ein Anfang sein. Es soll zukünftig ein Dialogprozess geführt werden, zum Beispiel mit dem Ziel der gemeinsamen Entwicklung eines Leitbilds und eines Transparenzkodex für die soziale Arbeit in Thüringen. Bei diesem Dialogprozess, an dem neben der Landesregierung insbesondere Akteure verschiedenster Verbände, Organisationen und Expertinnen sowie Experten teilnehmen sollten, muss es um Partizipation, um Teilhabe, sich beteiligen und miteinander denken gehen. Denn nur so kann die soziale Arbeit unterstützt, nachhaltig weiterentwickelt und die Freie Wohlfahrtspflege zukunftsfest gestärkt werden. Ich möchte kurz auf den Punkt 3 des CDU-Antrags eingehen und hier noch mal darauf hinweisen: Durch den Thüringer Rechnungshof wurde die Prüfung der an die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege pauschal zugewiesenen Landesmittel aus Lottospieleinsätzen durchgeführt und der Landtag mit Schreiben vom 29. Mai 2020 über die abschließende Prüfmitteilung informiert. Die Landtagspräsidentin hat diese Mitteilung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Landesrechnungshof erachtete eine angemessene Verwendungskontrolle dieser Landesmittel, die bisher ohne leistungskonkrete Zweckbestimmung vergeben wurden, als zwingend notwendig. Ich will kurz aus dem Bericht zitieren: „Der Rechnungshof bittet zukünftig sicherzustellen, dass die LIGA ihrer gesetzlichen Nachweispflicht unaufgefordert und rechtzeitig nachkommt.“ Bisher blieb das Versäumnis der LIGA folgenlos und der unzureichende Vollzug der gesetzlichen Regelung ohne Konsequenz. Das TFM hat hierzu wie folgt Stellung genommen: „Der Entwurf der weiteren Bestimmungen zur Prüfung der Verwendung der Mittel der Thüringer Staatslotterie durch die Destinatäre orientiert sich an den allgemeinen Bestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung […] bzw. den allgemeinen Bestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung […]. Unter Berücksichtigung der Mindestbeträge, die den Destinatären […] zuzuführen sind, ist bei nicht satzungsgemäßer Verwendung vorgesehen, dass eine Rückforderung der Mittel erfolgt.“ – „Der Rechnungshof begrüßt eine solche Regelung.“ Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes vom 10. Oktober 2019 wurde der Betrieb und die Verwaltung des staatlichen Glücksspiels der neu errichteten Anstalt öffentlichen Rechts Thüringer Staatslotterie übertragen. Durch die Thüringer Staatslotterie werden die Landesmittel an die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege ausgereicht, darüber hinaus wurden von ihr Mitte des Jahres 2020 Bestimmungen zur Verwendungsnachweisprüfung nach § 9 Abs. 3 Thüringer Glücksspielgesetz erlassen. Diese Bestimmungen gewährleisten eine Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Mittel. Der Aufforderung wurde also längst Rechnung getragen. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich gerade mit Blick auf den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen abschließend noch mal festhalten: Es ist ein zentrales Anliegen der Landespolitik, daran mitzuwirken und zu befördern, dass das Vertrauen in die Wohlfahrt zukunftsfest gestärkt werden kann und die Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit und die Arbeit der Wohlfahrtsverbände weiterentwickelt werden.
