Dirk Bergner
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit Datum vom 17. April 2020 reichte die Fraktion der FDP unter der Drucksachennummer 7/645 einen Entwurf für ein Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften – Thüringer Standarderprobungsgesetz – ein. Ziel des Gesetzes ist es, dass auf Antrag von landesrechtlichen Vorschriften abgewichen werden kann, wenn das Ziel der Vorschrift auch anders erreicht werden kann. Der Gesetzentwurf wurde in erster Beratung am 13. Mai 2020 hier im Haus debattiert und mit 43 Jaund 41 Neinstimmen an den federführenden Innenund Kommunalausschuss sowie den mitberatenden Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Die Fraktion der AfD reichte am 10.06.2020 mit der Drucksache 7/562 einen Änderungsantrag ein. Dieser soll den Gesetzentwurf der FDP inhaltlich ergänzen bzw. erweitern mit dem Ziel, insbesondere die Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene zu erhöhen, um auch den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen zu können. Zudem sollen die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts eingefügt werden. In der 6. Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses wurde vereinbart, dass die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung Gelegenheit bekommen, Anzuhörende zu benennen und einen Antrag auf Anhörung zu stellen. Zur 7. Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 09.07.2020 lagen sodann entsprechende Anträge auf Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP von den Fraktionen der FDP, der CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vor. Von der Fraktion der AfD wurde kein Antrag auf Anhörung eingereicht. Der Ausschuss beschloss in der Sitzung vom 9. Juli 2020 die Durchführung einer schriftlichen Anhörung. An der Anhörung haben sich bis zum Ende der Anhörungsfrist am 18. September 2020 13 Anzuhörende durch Abgabe einer Stellungnahme beteiligt. In der für die Auswertung der Anhörung vorgesehenen Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 24.09.2020 gab es differenzierte Auffassungen über die Ergebnisse der Anhörung. Die Fraktion der FDP sagte auf Bitten von Herrn Bilay zu, fraktionsintern bis zur nächsten Sitzung zu eruieren, welche Anregungen in den Gesetzentwurf einbezogen werden könnten. Entsprechend reichte die Fraktion der FDP unter der Vorlagennummer 7/1178 zum 05.11.2020 einen Änderungsantrag ein, der die konkreten Anregungen und Änderungsvorschläge beinhaltete, die sich aus den Stellungnahmen des Gemeinde- und Städtebundes und der Handwerkskammer ergeben haben. In der Sitzung am 05.11.2020 wurde vonseiten des Abgeordneten Bergner – jetzt hier am Pult stehend – um Vertagung gebeten, um den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich inhaltlich mit den eingereichten Änderungsvorschlägen zu befassen. In den Sitzungen vom 3. Dezember 2020, vom 28. Januar 2021 und vom 15. April 2021 wurde die Beratung jeweils ohne Aussprache vertagt, da es seitens der Fraktionen weiteren Beratungsbedarf gab. Der Abgeordnete Bergner forderte in der Sitzung vom 15. April 2021 die anderen Fraktionen auf, sich nunmehr eine Meinung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf zu bilden und das Gesetzgebungsverfahren einem Ergebnis zuzuführen. In der Sitzung am 27.05.2021 beantragte der Abgeordnete Bergner namens der FDP-Fraktion, dass nunmehr eine Beschlussfassung erfolgen soll, und bat um eine Beschlussempfehlung für das Plenum. Die Fraktion der AfD merkte an, dass eine Notwendigkeit für das von der FDP vorgeschlagene Gesetz nach der Corona-Pandemie nicht mehr gesehen werde und außerhalb der bereits durch Gesetzgebung erfolgten Änderungen in der Thüringer Kommunalordnung nur noch ein eingeschränkter Anwendungsbereich gesehen werde. Auf Nachfrage des Vorsitzenden halte man jedoch den Änderungsantrag aufrecht. Die Fraktion Die Linke kritisierte am vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Möglichkeit eröffnet werde, von Gesetzen abzuweichen, ohne dass der Gesetzgeber beteiligt sei. Weiterhin billige das Gesetz den kommunalen Spitzenverbänden ein faktisches Vertretungsrecht aufgrund der Antragsberechtigung zu, ohne im Einzelnen zu Regelungen zu den konkreten Zustimmungs- oder Genehmigungsverfahren durch die betroffenen Kommunen Stellung zu beziehen. Der Innen- und Kommunalausschuss fasste in der Sitzung am 27. Mai 2021 bei Enthaltung der Fraktion der CDU, 1 Jastimme durch die FDP und Neinstimmen durch die Fraktionen der AfD, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss, dem Landtag die Ablehnung des Gesetzentwurfs der FDP zu empfehlen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall FDP)
