Raymond Walk
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die FDP-Fraktion hat mit ihrem Gesetzentwurf zur ersten Plenarberatung am 13. Mai 2020 erneut einen Vorschlag für das Thüringer Standarderprobungsgesetz vorgelegt. Ich will darauf hinweisen, dass die FDP bereits in der 5. Legislaturperiode einen ähnlichen Vorschlag vorgelegt hat. Dazu ist zu sagen, dass wir grundsätzlich die Intention des vorliegenden Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion zum Abbau von überflüssiger Bürokratie begrüßen. Dies haben wir seinerzeit auch während der ersten Beratung hier im Plenum deutlich gemacht und das gilt selbstverständlich auch heute noch. Der FDP-Gesetzentwurf wurde federführend an den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Berichterstatter Kollege Bergner hat das eben ausführlich dargelegt. Eine schriftliche Anhörung wurde dann ausgewertet und diskutiert. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, Kollege Bergner: Das Ganze hat jetzt ein Jahr gedauert. Insofern ist es schön, dass wir heute mal zu einer Entscheidung kommen. Im Rahmen der Anhörung ist aber auch deutlich geworden, dass vor allen Dingen zwei Punkte entscheidend waren – zumindest aus Sicht meiner Fraktion. Punkt 1: Der Abbau kommunaler Standards kann lediglich ein möglicher erster Schritt zum von uns allen befürworteten und beabsichtigten Bürokratieabbau sein. Punkt 2: Die Anhörung im Ausschuss hat zudem gezeigt, dass das eigentliche Ziel ein eigenes Thüringer Bürokratieentlastungsgesetz sein muss, welches alle Bürokratieabbaumaßnahmen zusammenfasst. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich deshalb noch einmal insbesondere auf die aus unserer Sicht sehr fundierte Stellungnahme des Verbands der Wirtschaft Thüringens e. V. – VWT – eingehen. Dieser hat in seinen Äußerungen, wie wir finden, auch nachvollziehbar darauf hingewiesen, dass wesentliche Inhalte doch folgende, bereits seit Längerem angemahnte Themen sein müssen: Thüringer Vergabegesetz, Thüringer Ladenschlussgesetz und der generelle Umgang mit der Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit. Der VWT hat darüber hinaus plausibel deutlich gemacht, dass am Ende die Etablierung eines kontinuierlichen Prozesses für rechtssicheren Bürokratieabbau stehen sollte. Ziel muss es aus unserer Sicht auch sein, Verfahren für die regionale Wirtschaft erstens zu vereinfachen und zweitens zu beschleunigen, damit drittens letztlich effizient und kostengünstiger gearbeitet werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt aus der Stellungnahme des VWT aufgreifen – und da möchte ich gern zitieren –: „Der beste Bürokratieabbau ist aber immer der, der nicht nötig ist. Daher sollte bei jedem Landesgesetz gründlich geprüft werden, welche [konkreten] Auswirkungen es auf die Bürokratiebelastung“ im Freistaat Thüringen hat. Diese zwingend erforderliche Prüfung, die natürlich vorgeschaltet werden muss, erfolgte bei dem vorliegenden Gesetzentwurf und bei der Diskussion im Ausschuss aus unserer Sicht leider unvollständig und auch nicht weitreichend genug. Ich will ganz konkret folgende Punkte ansprechen: zum einen die in § 3 geregelten Antrags- und Genehmigungsverfahren, dort vor allem die im Absatz 2 bezeichnete dreimonatige Frist zur Entscheidung über den gestellten Antrag durch die Genehmigungsbehörde. Diese Frist erscheint uns zu lang und diese Frist verzögert nur das angestrebte Ziel des Gesetzentwurfs.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wenn Sie
das mal im Ausschuss gesagt hätten!) Ein zweiter konkreter Punkt: Die Regelung in § 3 Abs. 5 hinsichtlich der Begleitung und Unterstützung der Antragsteller durch die Genehmigungsbehörde ist unseres Erachtens zu unbestimmt und steht damit völlig im freien Ermessen der Behörde, sodass zu befürchten steht, dass der Antragsteller dann allein gelassen wird.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ja, weil Sie
nicht zuhören!) Abschließend noch ein konkreter Punkt: Ebenfalls zu vage und zeitlich unbestimmt sind die Regelungen zur Berichtspflicht und Übertragbarkeit. Das alles ist geregelt in § 5 des Gesetzentwurfs. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich erwähnte es, wir haben uns über den vorliegenden Gesetzentwurf intensiv im zuständigen Ausschuss unterhalten und diese Dinge auch erörtert, auch deshalb, weil wir den Gesetzentwurf von Anfang an als einen möglichen Baustein zum Bürokratieabbau gesehen haben. Im Ausschuss wurde dann aber klar – ich habe versucht, es deutlich zu machen –, dass es noch zahlreiche weitere Punkte gibt, die in diesem Zusammenhang bislang nicht weit genug berücksichtigt wurden – unter anderem die von mir eben angeführten drei Punkte. Damit komme ich unweigerlich zu unseren, von der CDU-Fraktion parallel auf den Weg gebrachten parlamentarischen Initiativen: zum einen das Thüringer Vergabegesetz in der Drucksache 7/2209 – Sie wissen, das liegt aktuell im Wirtschaftsausschuss –, zweitens das Ladenöffnungsgesetz in der Drucksache 7/1726 und drittens unser Antrag, der sich derzeit ebenfalls noch im Wirtschaftsausschuss befindet, mit dem Titel „Neue Wege aus der Corona-Krise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien“, in der Drucksache 7/1194. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir eigene Vorschläge vorgelegt, die zu einem wirklichen, zu einem unmittelbaren und vor allem zu einem zeitnahen Bürokratieabbau beitragen sollen. Ich will noch erwähnen: Hier erwarten wir auch eine klare Positionierung der anderen Fraktionen, zumindest dann, wenn sie ernst gemeint sind und wenn Sie wirklich auch den gemeinsamen Bürokratieabbau wollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus unserer Sicht erscheint es wesentlich zielführender, Hauptargumente unter anderem aus der Stellungnahme des Thüringer Bauernverbands aufzugreifen. Wir teilen nämlich dessen Auffassung, dass anstelle eines Thüringer Standarderprobungsgesetzes auf Landes- und kommunaler Ebene die Kernbereiche „Digitalisierung“ und „E-Government“ endlich richtig vorangetrieben werden sollten und hierfür die Voraussetzungen zur Anbindung insbesondere des ländlichen Raums an schnelles Internet und flächendeckende Breitbandversorgung geschaffen werden müssen, und zwar in allen Teilen Thüringens. Außerdem vertreten wir die Auffassung – ich habe es hier im Hohen Haus schon des Öfteren angesprochen –, Thüringen braucht endlich eine wirkliche, eine gründliche, vor allen Dingen eine nachhaltige Verwaltungsreform, die aus unserer Sicht selbstredend dann natürlich auch zu dem beabsichtigten Bürokratieabbau beitragen wird und auch muss. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme damit zum Schluss. Verwaltungsreform, Verwaltungsabläufe optimieren und straffen, Digitalisierung, E-Government, Effizienz erhöhen und damit Bürokratie nachhaltig abbauen – so wird ein Schuh draus, so kann es gelingen. An dieser Stelle will ich noch mal an die Landesregierung appellieren: Das sind Ihre Hausaufgaben und die müssen Sie jetzt endlich auch erledigen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
