Beteiligte Fraktionen:
CDU (43)AfD (24)Die Linke (22)FDP (10)SPD (9)GRÜNE (9)
Keller
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordneten, guten Morgen allen Gästen, Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch ganz herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Für diese Plenarsitzung hat Herr Abgeordneter Reinhardt als Schriftführer neben mir Platz genommen, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schütze. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Frosch, Herr Minister Adams zeitweise, Frau Ministerin Siegesmund zeitweise. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben auch heute ein Geburtstagskind. Der Abgeordnete Kellner aus der CDU-Fraktion hat heute Geburtstag, herzlichen Glückwunsch und bleiben Sie gesund!
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Hinweise zur Tagesordnung heute: Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes, in der Drucksache 7/720 als neuen Tagesordnungspunkt 9 a und den Antrag der Landesregierung „Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen“ in der Drucksache 7/714 als neuen Tagesordnungspunkt 27 a in die Tagesordnung aufzunehmen. Weiterhin sind wir bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 29, 30, 32, 33, 34 und 37 geheim und als Blockwahl durchzuführen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 28 und 31 sind aus Rechtsgründen ohnehin geheim durchzuführen, die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 35 und 36 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Vereinbarungsgemäß finden die Wahlen mit Ausnahme der Wahl zur Tagesordnungspunkt 31 heute nach der Mittagspause statt. Im Anschluss daran ist die Fragestunde vorgesehen. Da während der Fragestunde keine Abstimmungen möglich sind, wird die zeitaufwendige Auszählung der Stimmzettel während der Fragestunde vorgenommen. Die Verkündung der einzelnen Wahlergebnisse ist nach dem Ende der Fragestunde geplant. Um das Zeitfenster für die Auszählung der Stimmzettel größtmöglich zu halten, schlage ich Ihnen vor, alle Mündlichen Anfragen in der heutigen Fragestunde unabhängig von ihrer Dauer abzuarbeiten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Zu Tagesordnungspunkt 10 wird ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/795 auf den Tischen ausgelegt, und zwar links und rechts, so wie Sie das gestern auch schon gesehen haben. Der Antrag der Fraktion der FDP zu Tagesordnungspunkt 22 in der Drucksache 7/716 wurde von der Antragstellerin zurückgezogen, weshalb der Tagesordnungspunkt abgesetzt ist. Zu Tagesordnungspunkt 24 wurde ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/793 verteilt. Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es Bemerkungen, Anmerkungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Montag, bitte.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, namens der FDPFraktion darf ich den Antrag ursprünglich TOP 19 „Angemessene Auflagen statt generelle Verbote – Veranstaltungen ermöglichen“ zurückziehen.
Tagesordnungspunkt 19 wird vom Antragsteller zurückgezogen. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie der Tagesordnung so zustimmen, bitte. Vielen Dank. Die Gegenstimmen? 2 Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Bei 1 Stimmenthaltung ist die Tagesordnung so angenommen. Dann rufe ich nunmehr auf den TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/721 ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den Koalitionsfraktionen das Wort zur Begründung? Ja, Herr Abgeordneter Plötner, Sie haben das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, für die Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchte ich zum Gesetzentwurf in Drucksache 7/721 gern die Einbringung machen. Aufgrund der Richtlinie der Europäischen Union 2018/958 und mit Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Anpassung des Thüringer Heilberufegesetzes erforderlich. Dabei geht es um eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Einführung neuer oder Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bezug auf den Zugang zu oder die Ausübung von reglementierten Berufen. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert die Berufsfreiheit und die unternehmerische Freiheit. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit sind Grundprinzipien des Binnenmarkts, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert sind. Die Berufsfreiheit ist also ein Grundrecht. Nationale Bestimmungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen regeln, sollen keine Hindernisse für die Ausübung dieser Grundrechte schaffen. Deshalb sind alle Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts. Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass nationale Maßnahmen, die die garantierte Ausübung der Grundfreiheiten behindern oder weniger attraktiv machen können, vier Bedingungen erfüllen sollten. Diese Maßnahmen sollten nämlich erstens in nicht diskriminierender Weise angewendet werden, zweitens durch Ziele des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sein, drittens geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und viertens nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist. Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2005 enthält die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, diese Verhältnismäßigkeitsprüfung den eigenen Anforderungen anzupassen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind der Kommission vorzulegen und im Anschluss erfolgt die Evaluierung. Innerhalb dieses Prozesses der Überprüfung sämtlicher Rechtsvorschriften zu allen, in ihrem Hoheitsgebiet reglementierten Berufen sind noch Fragen zur Klarheit gekommen bzw. die Feststellung, dass es mehr Klarheit braucht. Um dementsprechend eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu vermeiden und Schranken bei der Aufnahme und Ausübung bestimmter abhängiger oder selbstständiger Tätigkeiten abzubauen, sollte es ein gemeinsames Verfahren auf Unionsebene geben, das den Erlass unverhältnismäßiger Maßnahmen verhindert. Dementsprechend gibt es die Mitteilung der Europäischen Kommission 2015 mit dem Titel „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“, worin die Notwendigkeiten, die noch für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nachgeholt werden müssen, identifiziert wurden. Mit der 2018 beschlossenen Richtlinie sollen Regeln zu den von Mitgliedstaaten durchzuführenden Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor der Einführung von neuen oder der Änderung von bestehenden Berufsreglementierungen festgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass der Binnenmarkt ordnungsgemäß funktioniert und gleichzeitig Transparenz und ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet werden. Mit § 5 c in dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Verpflichtung vollumfänglich umgesetzt. Eine Alternative zu dessen Einführung besteht nicht. Ich beantrage im Namen der den Gesetzentwurf einbringenden Fraktionen die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Plötner hat es schon vollumfänglich dargestellt. Viele Alternativen haben wir nicht, weil wir dieses Recht umsetzen müssen. Dennoch will ich ein, zwei Anmerkungen machen, denn diese Frage der Begründung der Verhältnismäßigkeit hat gerade bei denen, die für freie Berufe stehen, erhebliche Ängste und Sorgen und vor allen Dingen Diskussionen ausgelöst. Europa hat ein Motto: Einheit in Vielfalt. Natürlich ist es wichtig, dass wir unser europäisches Recht angleichen, einfach weil wir einen Binnenmarkt und gänzlich unterschiedliche Ausgangsbedingungen haben. Marktzugangsvoraussetzungen sind immer problematisch, wenn man faire Wettbewerbsbedingungen herstellen möchte. Aber es gibt auch natürlich gewachsene, historisch gewachsene Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Dazu gehört beispielsweise die Verkammerung unserer freien Berufe. Es hat aus meiner Sicht einen Vorteil, dass bei uns in der Bundesrepublik Deutschland, auch in Österreich, die Berufsgruppen selbst dafür zuständig sind, ihr Berufsrecht nach Qualität festzulegen, dass es eben nicht die Politik ist, die sagt, wie beispielsweise Patientinnen und Patienten richtliniengemäß behandelt werden. Auch die Frage des Zugangs, wer darf Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Rechtsanwalt usw. werden – gerade in diesen ganz sensiblen Bereichen ist es wichtig, dass man eins gewährleistet: den Schutz derer, die man behandelt, die man vertritt oder für die man zur Verfügung steht. Insofern werden wir natürlich der Überweisung an den Sozialausschuss zustimmen, sehen aber tatsächlich die Frage dieser Regulierung, vor allem dieser Prüfung, dieser Rechtfertigung deutlich kritisch. Eine Anmerkung noch zu dem, was im Gesetzentwurf bei der Frage „Verwaltungskosten“ steht. Dort steht, es würden keine anfallen. Ich glaube, wer sich mit Kammern unterhält, weiß, dass diese zwölf Kriterien geprüft werden müssen, dass abgewogen werden muss, Stellungnahme gefasst werden muss. Ich darf auch noch mal darauf hinweisen, dass die Kosten, die dort intern bei den Kammern zukünftig entstehen werden, natürlich durch diejenigen getragen werden, die diese Kammern finanzieren. Das sind deren Mitglieder. Insofern: Es ist europäisches Recht, ich glaube aber, dass wir gut daran tun, auch zukünftig Verhältnismäßigkeit dort zu wahren. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, Gäste und Zuhörer am Livestream, es empfiehlt sich, wie so oft im Leben, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen – im Parlamentsbetrieb insbesondere immer dann, wenn irgendwelche Gesetze besonders dringlich aufgrund einer EU-Richtlinie geändert werden müssen. Dringlichkeit jedoch lässt vermuten, dass man unbemerkt von der politischen Öffentlichkeit etwas durchwinken möchte. Was hier zunächst harmlos daherkommt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als das Gegenteil. 2018 trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die nicht ganz unerhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung des nationalen Berufsrechts, insbesondere auch der Heilberufe, haben wird. Gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit von nationalen Anforderungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zu überprüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung der Europäischen Kommission vorzulegen. Um Klarheit hinsichtlich der Kriterien, die von den Mitgliedstaaten bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit anzuwenden sind, zu schaffen und um eine uneinheitliche Kontrolle dieser Kriterien zu unterbinden, hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten mit der Richtlinie 2018/958 ein Prüfungsschema für die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung an die Hand gegeben. Diese soll bei der Überprüfung bestehender oder beim Erlass neuer Berufsreglementierungen Anwendung finden. Diese EU-Richtlinie, die Gegenstand des hier vorliegenden Gesetzentwurfs ist, ist von den Mitgliedstaaten bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umzusetzen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Februar beschlossen, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Einwendungen zu erheben. Damit gab es auch aus Thüringen, also von Vertretern der Landesregierung, keine Einwände, diese EURichtlinie eins zu eins in nationales Recht umzusetzen. Ohne abschließende Aussprache hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung am Donnerstag, dem 7. Mai 2020, in zweiter Lesung gegen die Stimmen der AfD und der Linken angenommen. So viel zum Hintergrund.
(Beifall AfD)
Aber was verbirgt sich nun hinter der hier vorliegenden Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes? Dahinter steckt ganz glockenklar die Bestrebung der Kommission, berufsrechtliche Vorgaben für regulierte Berufe abzubauen, meine Damen und Herren. Brüssel verfolgt den Ansatz, Wirtschaftswachstum durch den Abbau von Berufsrecht zu fördern. Das soll nach Auffassung der Kommission zur Intensivierung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor und damit zu einer Steigerung der Mobilität der Beschäftigten in der EU führen. Die Europäische Kommission hat sich diese Argumentation zu eigen gemacht, denn bei mehr als 5.500 regulierten Berufen in Europa prognostizieren ökonomische Studien, die von der Kommission in Auftrag gegeben wurden, dass durch den Abbau von unnötigem und unverhältnismäßigem Berufsrecht rund 700.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden könnten. Diesen Politikansatz der Kommission betrachte ich mit großer Sorge. Die deutschen Standards dürfen nicht aufgeweicht werden. Welche Zukunft haben sonst die in Deutschland bewusst regulierten Berufe im europäischen Binnenmarkt noch? Das Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit ist grundsätzlich nicht neu. Schon jetzt sind alle EUMitgliedstaaten an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Er ist ein grundlegendes Prinzip unseres Rechtsstaats, an dem sich das Handeln des nationalen Gesetzgebers messen lassen muss. Insofern hätte es keiner zusätzlichen Richtlinie bedurft. Letztlich wird ein hoher Argumentations- und Begründungsaufwand notwendig werden, um Berufsrecht künftig europafest zu machen. Angetrieben vom Leitgedanken, die freie Berufsausübung in der gesamten EU voranzutreiben, werden die nationalen Gesetzgeber de facto in ihrer Kompetenz für den Erlass des Berufsrechts immer weiter eingeschränkt.
(Beifall AfD)
Unter der Prämisse, den grenzüberschreitenden Binnenmarkt weiterzuentwickeln, geht die Kommission über Leichen, um jegliche Hemmnisse, die sich dem Vorhaben entgegenstellen werden, unbemerkt von der politischen Öffentlichkeit gnadenlos zu beseitigen. Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen, meine Damen und Herren, dienen zum einen dem Gesundheits- und Patientenschutz und zum anderen sind sie Garant für die Qualität der Patientenversorgung.
(Beifall AfD)
Eine Betrachtung, die nur auf Marktentwicklung, Wachstum, Arbeitsplätze und Ökonomie ausgerichtet wäre, ist hier nicht sachgerecht. Der ökonomische Ansatz der Europäischen Kommission, Wirtschaftswachstum durch den Abbau von Berufsrecht zu stimulieren, greift zu kurz. Es besteht die reelle Gefahr, dass nur einmalige Beschäftigungseffekte generiert werden, ohne die Folgekosten und negativen Auswirkungen für Verbraucher und Patienten einzukalkulieren. Die Ökonomie kann nur einer von mehreren Parametern sein, an denen sich Berufsrechte messen lassen müssen. Dies gilt im besonderen Maße für die Gesundheitsberufe. Hier müssen der Schutz der Patienten sowie die Sicherheit und das Niveau der Versorgung im Mittelpunkt stehen.
(Beifall AfD)
Tendenzen, Deregulierung mit dem Thema „Qualität“ zu verbinden, halte ich für äußerst gefährlich. Nur weil andere Länder Berufsregulierungen, wie sie etwa in Deutschland und Österreich für Heilberufler existieren, nicht kennen, ist das noch lange kein Grund, unsere deutschen Standards nach unten zu korrigieren. Es sollte Anspruch und zugleich Motivation anderer Länder sein, unsere Standards zu übernehmen. Das wäre im Interesse der Patienten in der Europäischen Union.
(Beifall AfD)
Von der Europäischen Kommission wird versucht, die gesundheitspolitischen Kompetenzen der Mitgliedstaaten zu beschneiden, obwohl die Verantwortung für die Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung bei den Mitgliedstaaten liegt. Der Richtlinienvorschlag verstößt für den Bereich des Gesundheitswesens gegen das Subsidiaritätsund das Verhältnismäßigkeitsprinzip und ist daher strikt abzulehnen. Die von der Europäischen Kommission vorgelegte Richtlinie wird der besonderen Rolle der Gesundheitsberufe für die Versorgung der Bevölkerung in den EU Mitgliedstaaten nicht ge‑ recht.
(Beifall AfD)
Die europäischen Dachverbände der Heilberufe haben unisono für eine Herausnahme der Gesundheitsberufe aus dieser Regelung plädiert. Die AfDFraktion unterstützt daher die gemeinsame Forderung der Heilberufe. Diese Berufsgruppe hätte vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ganz ausgenommen werden müssen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie vom 28. Juni 2018 war heftig umstritten. Das ist ein Fakt und das haben wir in den Diskussionen jetzt auch mitbekommen. Alles andere zu leugnen, wäre einfach nicht korrekt. Der Kern dieser Richtlinie ist ein umfassender Prüfauftrag, an dem sich eben vieles reibt. Der Gesetzgeber muss vor Erlass neuen bzw. der Änderung bestehenden Berufsrechts die Verhältnismäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens prüfen und belegen. Diese Prüfung erfolgt mittels eines umfangreichen Kriterienkatalogs. Das gilt für Bundes- und Landesrecht ebenso wie für das Satzungsrecht der Kammern. Der Fokus der EU-Kommission lag dabei vor allem auf der Berufsfreiheit und der unternehmerischen Freiheit als Grundrechte, aber eben auch auf der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit als Grundprinzipien des Binnenmarkts. Bundestag und Bundesrat sahen hingegen einen Eingriff in nationales Hoheitsrecht. Es gab eine Subsidiaritätsrüge. Kritik der Berufsverbände der Gesundheitsberufe folgte, wir haben das alles gehört. Die Forderung der Verbände war, die Gesundheitsberufe vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Die Begründung der Verbände war, dass die Richtlinie der besonderen Rolle der Gesundheitsberufe für die Versorgung der Bevölkerung eben nicht gerecht wurde. Diese beiden Positionen standen gegenüber, am Ende stand ein Kompromiss. Die Gesundheitsberufe werden von der Richtlinie erfasst, aber es gibt eine Klarstellung. Der Artikel 7 der Richtlinie stellt klar, dass Mitgliedstaaten bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit das Ziel der Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus berücksichtigen sollen – eine nicht unerhebliche Anpassung, eine wichtige Klarstellung, aber im Ergebnis steht jetzt ein bürokratischer Mehraufwand. Landesärzte-, Landeszahnärzte-, Landestierärzte-, Landesapotheken- und Landespsychotherapeutenkammern müssen bei Änderungen ihrer Ordnungen und Satzungen die Verhältnismäßigkeit der Änderungen prüfen und Kammern müssen dem Sozialministerium als Aufsichtsbehörde die Prüfungen vorlegen. Das sind jetzt zusätzliche bürokratische Hürden. Der inhaltliche Mehrwert der Prozedur wird sich vermutlich in Grenzen halten. Leider ist es so, dass das Land Thüringen die Regelungen nicht mehr revidieren kann und dementsprechend das Thüringer Heilberufegesetz anpassen muss. Die CDU-Fraktion wirbt für die Überweisung an den Sozialausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Das Wort hat Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke.
(Zuruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Ich habe al-
les gesagt!) Herr Abgeordneter verzichtet. Damit ist die Redeliste erschöpft. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit habe ich vernommen, dass Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt wurde. Gibt es weitere Ausschussüberweisungsanträge? Das kann ich nicht erkennen. Wer zustimmt, den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/721 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit darf ich den Tagesordnungspunkt 7 abschließen und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/722 ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den Koalitionsfraktionen das Wort zur Begründung? Frau Stange, bitte schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes
Schönen guten Morgen! Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen von RotRot-Grün haben Ihnen heute in der Drucksache 7/722 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich mit der Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes befasst. Die Änderung hat als Ursache die Europäische Richtlinie 800 aus dem Jahr 2016, die darüber entscheidet, dass die Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen im Strafverfahren sind, die Stärkung der Rechte in diesem Gesetzverfahren auch bekommen. Die Richtlinie war bis zum Juli 2019 durch ein Gesetz in bundesdeutsches Recht umzusetzen. Die Zuständigkeit im Bund wurde im Dezember 2019 umgesetzt. Zuständige Gesetze wie das Jugendgerichtsgesetz, die Strafprozessordnung und weitere wurden geändert. Um hier in Thüringen sehr zeitnah darauf zu reagieren, hat das zuständige Ministerium bereits am 25. September letzten Jahres ein Schreiben, also einen Erlass, an die Thüringer Einrichtungen des Maßregelvollzugs versandt, wo die sofortige Anwendung der hier in Rede stehenden Richtlinie angeordnet wurde. Um was geht es im Allgemeinen? Sie können in dem Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorgelegt haben, sehen, dass wir den § 10 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 13 und 14 des Maßregelvollzugsgesetzes ergänzen. Die Ergänzungen betreffen unter anderem, dass im Einzelnen die unverzügliche, möglichst wenig eingreifende medizinische Untersuchung, mit der insbesondere die allgemeine geistige und körperliche Verfassung von Kindern und Jugendlichen beurteilt werden soll, sicherzustellen ist, den Umfang und die Anordnung einer Dokumentation einer medizinischen Untersuchung. Es soll weiterhin noch mal geprüft werden, ob es zu einer getrennten Unterbringung der Kinder und Jugendlichen von den Erwachsenen in den Einrichtungen kommt, wenn der Bedarf angezeigt ist. Zudem wird das Recht der Jugendlichen auf Erziehung und Ausbildung, auch wenn sie psychische und sensorische Beeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten haben, noch mal bekräftigt und in den Mittelpunkt gestellt. Die Koalitionsfraktionen bitten die Abgeordneten, diesen Gesetzentwurf sehr zeitnah zu beraten, damit wir keine Mahnverfahren erhalten. Wir bitten Sie darum, diesen Gesetzentwurf an den Sozialausschuss zu überweisen. Ein Gutes, was so ein Gesetzentwurf auch hat, das darf an der Stelle ruhig auch mal erwähnt werden: Für Kommunen, wo sich vor allem die Maßregelvollzugseinrichtungen befinden, und in deren Ausführung werden keine besonderen Kosten entstehen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst mal vorab: Wir werden uns natürlich zustimmend dazu äußern und das an die entsprechenden Ausschüsse überweisen. Allerdings haben wir hier ein Problem. Die regierungstragenden Minderheitsfraktionen legen uns einen Gesetzentwurf vor, wonach das Thüringer Maßregelvollzugsrecht als nationales Recht abzuändern sei unter Beachtung der entsprechenden Vorschrift des Europäischen Parlaments. Das war 2016. Sie hatten gestern die FDP beim Standarderprobungsgesetz kritisiert, dass das kalter Aufwasch war, und selbst sind Sie nicht in der Lage, eine entsprechende Richtlinie des Europäischen Parlaments von 2016 rechtzeitig umzusetzen. Sie hatten jetzt vier Jahre Zeit. Wenn Sie die Digitalisierung vier Jahre lang verschlafen,
(Beifall AfD)
haben wir auch nichts gekonnt. So wird es wahrscheinlich in der Corona-Krise. Da ist auch noch nicht abzusehen, ob Sie in der Lage sind, das zu lösen.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Aber
Sie, oder was?) Wir hatten gehört, dass „Verfahrensgarantien festgelegt werden, um zu gewährleisten, dass Kinder, das heißt Personen unter 18 Jahren, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, diese Verfahren verstehen, ihnen folgen und ihr Recht auf ein faires Verfahren ausüben können, um zu verhindern, dass diese erneut straffällig werden und um ihre soziale Integration zu fördern.“ Das ist quasi der Inhalt. Ich muss Ihnen sagen, aus Sicht der AfD besteht eigentlich hier überhaupt kein Regelungsbedarf und keine Regelungslücke. Die Bundesgesetze sind eindeutig kodifiziert. Das heißt, das Jugendgerichtsgesetz ist kodifiziert und entsprechend korrigiert, die Strafprozessordnung ist korrigiert und auch das Strafgesetzbuch ist entsprechend korrigiert worden. Wir beziehen uns jetzt hier auf den Maßregelvollzug als kleinen Teil. Vielleicht mal zur Veranschaulichung: Es sind insgesamt in Thüringen – Stand Juni/Juli 2019 – 344 Personen in Maßregelvollzug gewesen. Wir haben drei Maßregelvollzugsanstalten in Thüringen. Das ist Mühlhausen – da ist die Jugendpsychiatrie –, wir haben Stadtroda und wir haben Hildburghausen. Es geht also insgesamt um drei Standorte – nur um Ihnen mal zu vergegenwärtigen, wie wahnsinnig wichtig Ihr Gesetzesvorhaben in Zeiten ist, wo es, weiß Gott, andere Probleme gibt, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
In der Jugendpsychiatrie in Mühlhausen sind derzeit 26 – nageln Sie mich nicht fest, das kann natürlich variieren – Jugendliche betroffen. Jetzt schauen wir uns das Ganze an. Wir regeln hier ein Gesetz oder wir machen hier eine Gesetzesänderung für vielleicht 26 Jugendliche, wobei Sie wissen müssen, dass das Jugendgerichtsgesetz noch zwischen Heranwachsenden und Jugendlichen unterscheidet. Das heißt, Heranwachsende sind die, die über 18 bis 21 sind. Wenn man sich das vergegenwärtigt, dann haben Sie vielleicht 10 oder 12 oder 20 Mann maximal, die diese Gesetzesänderung überhaupt betrifft – nur um Ihnen die Wertigkeit dieser Änderung hier mal vor Augen zu führen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Es ist
doch nicht davon abhängig, wie viele Menschen es betrifft!) Gehen wir doch mal ins Detail und schauen uns Ihre Änderungen an. Da geht es los in § 10 Abs. 1, Sie wollen die Passage „Bei der Unterbringung von Jugendlichen ist eine unverzügliche, möglichst wenig eingreifende medizinische Untersuchung sicherzustellen [...].“ einführen. Das ist schon mal technisch völlig verfehlt. Warum? Sie nehmen den Begriff „Jugendlicher“. Dann sollten Sie vielleicht mal ins Jugendgerichtsgesetz reinschauen, da gibt es nämlich zwei Begriffsbestimmungen. Das sind einmal die Begriffsbestimmung „Jugendlicher“ und andererseits die Begriffsbestimmung „Heranwachsender“. Was machen Sie denn bei Heranwachsenden, die geistig-sittlich den Jugendlichen entsprechen? Was machen Sie denn mit denen? Wollen Sie die in Ihrem Gesetz nicht berücksichtigen? Das heißt, Sie haben verabsäumt, hier eine entsprechend technisch ausgereifte Formulierung zu nehmen, die Sie aus dem Jugendgerichtsgesetz hätten übernehmen können. Im Übrigen ist das deutsche Jugendgerichtsgesetz auch viel weiter als diese EU-Verordnung. Die Verordnung bezieht sich auf Kinder bis 18 Jahre und das Jugendgerichtsgesetz zieht den Erziehungscharakter sogar bei Personen bis 21 Jahre vor. Das heißt, Sie haben dann im Grunde genommen im deutschen Recht die bessere Formulierung. Wenn ich mir den Absatz 2 anschaue, dann steht hier: „Bei der Unterbringung von Jugendlichen muss die Dokumentation so umfassend sein, dass die Ergebnisse der medizinischen Untersuchung bei der Feststellung berücksichtigt werden können, ob der Jugendliche Befragungen, anderen Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlungen oder zu seinen Lasten ergriffenen oder geplanten Maßnahmen gewachsen ist.“ Tja, meine Damen und Herren, Ermittlungs- und Beweiserhebungshandlungen, das macht man im Erkenntnisverfahren. Das Erkenntnisverfahren ist Teil des Strafverfahrens, das sich in fünf Abschnitte gliedert. Wir haben das Erkenntnisverfahren, wir haben das Rechtsmittelverfahren, wir haben zusätzlich das Strafvollstreckungsverfahren. Das Erkenntnisverfahren teilt sich auf in das Vorverfahren, in das Hauptverfahren und davor das Zwischenverfahren. Wenn ich mir das anschaue, dann wollen Sie im Vollstreckungsverfahren Sachen abklären, die bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens sind und waren. Das kann nicht Aufgabe des Maßregelvollzugs/des Vollstreckungsverfahrens sein. Das ist ungefähr so, als würden Sie mit einem gebratenen Hähnchen zum Arzt laufen und fragen, ob da noch etwas zu retten ist, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Zum Tierarzt
oder was?) Richtig, Herr Hey.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Witzig!) Vielen Dank, Frau Henfling.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das war Ironie, aber das verstehen Sie nicht!) Dann schauen wir mal weiter in den § 13 Abs. 6, den Sie auch ändern wollen. Da ist wieder die Formulierung „Jugendliche werden von Erwachsenen getrennt untergebracht [...].“ Was meinen Sie jetzt mit „Erwachsenen“? Meinen Sie „Heranwachsende“ oder was ist bei Ihnen die Bezeichnung „Erwachsene“? Das ist ein technischer Begriff, der hier völlig fehlerhaft angewendet worden ist. Das heißt, der muss korrigiert werden. Es kann nicht sein, dass Sie hier von „Erwachsenen“ sprechen, Sie müssen hier schon die Termini des Jugendgerichtsgesetzes verwenden. Dann wage ich zu bezweifeln, weil Sie gesagt haben, es entstehen keine Kosten, dass, wenn Sie Jugendliche von Erwachsenen getrennt unterbringen wollen, das keine höheren Kosten auslöst. Das halte ich für sehr zweifelhaft, denn es bedarf natürlich einer höheren Kapazität, es bedarf mehr Beobachtung, es bedarf mehr Räumlichkeiten und auch mehr personellen Bedarfs.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Haben wir doch!) Deshalb denke ich mal nicht, dass Sie das, wie Sie das im Gesetz angeben, kostenfrei hinbekommen. Auch in § 14 propagieren Sie oder wollen Sie gern geregelt wissen, dass Jugendliche das Recht auf Erziehung und Ausbildung haben. Da verweise ich mal ganz galant auf § 2 des Jugendgerichtsgesetzes. Dort steht in Absatz 1 geschrieben: „Die Anwendung des Jugendstrafrechtes soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechtes auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.“ Das heißt, hier besteht überhaupt kein Regelungsbedarf, denn das Jugendgerichtsgesetz hat diesen Punkt der Erziehung bereits hinreichend berücksichtigt. Was interessant ist, ist dieser Aspekt der Ausbildung. Aber ich glaube, Sie sind sich nicht bewusst, was es bedeutet, psychisch Erkrankte oder Suchtkranke auszubilden, was das an Kosten verursacht. Ich wage zu bezweifeln, dass das, wie Sie hier vorgeben, kostenfrei möglich ist.
(Unruhe DIE LINKE)
Sie müssen etwas lauter reden, dann verstehe ich Sie.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt auf jeden Fall Korrekturbedarf an dieser Gesetzesvorlage. Wir sind bereit, Ihnen da unterstützend zur Seite zu stehen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Sesselmann, dafür, dass das so ein unwichtiges Gesetz ist, haben Sie uns hier ganz schön gequält.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Es geht um die Anpassung, die die EU-Richtlinie vorsieht. Da kommt übrigens immer noch die Bundesgesetzgebung dazwischen, bevor das Land da etwas macht. Insofern mag das mit dem 2016 vielleicht irritieren, ist aber an der Stelle vielleicht ganz gut so. Es sollen Klarstellungen gemacht werden, die Kinder und Jugendliche betreffen. Gleich vorab: Wir sind damit einverstanden, das im Ausschuss zu diskutieren, und dann sollten wir vielleicht auch, um Herrn Sesselmann auch zu überzeugen, die fragen, die mit dem Gesetz am Ende arbeiten müssen, ob das in der Form der Regelung entspricht, die sie brauchen, um da weiterzukommen. Ich selbst bin mir jetzt nicht so ganz sicher, ob der Vorschlag erst mal nur ein erster Vorschlag ist. Ich nehme den jetzt mal als solchen und wir würden dann im Ausschuss am besten noch ein paar Dinge mitdiskutieren.
(Beifall FDP)
Deswegen würde ich nicht nur den Sozialausschuss sehen, sondern vielleicht können wir das auch mit in den Justizausschuss nehmen. Es gibt Punkte, die bei mir jetzt in der Umsetzung noch ein paar Fragen aufwerfen. Einmal: Im Zusammenhang mit der eigentlich bereits geregelten Eingangsuntersuchung lässt die Formulierung offen, ob es sich bei den Jugendlichen um eine zusätzliche Untersuchung handelt oder ob das die gleiche ist. Im gleichen Atemzug fehlt mir ein Stück weit die auf Antrag durchzuführende Untersuchung, die auch nach Richtlinie möglich sein sollte. Ein zweiter Punkt, den ich hier noch anbringen möchte, ist, dass in § 13 Abs. 6 in Ihrem Vorschlag ein Satz gestrichen wird, den ich wichtig finde und der sich jetzt bei mir in der Ergänzung in einer Umformulierung nicht wiederfindet. Das wäre mir wichtig, dass der erhalten bliebe. Das lässt sich aber im Ausschuss sicher diskutieren – gern in beiden – und dann machen wir etwas Sinnvolles daraus. Danke schön.
(Beifall CDU, FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich auf den Gesetzentwurf eingehen möchte, kurz ein Punkt, der mich bei Herrn Sesselmann besonders aufgeregt hat: Es ist diese unsägliche Floskel „Ja, gibt es denn jetzt nichts Besseres zu tun …?“. Herr Sesselmann, wenn wir nach dieser Maßgabe vorgehen würden, dann würde dieses Land stillstehen, weil es dann immer ein vermeintlich wichtigeres Thema geben würde. Wir würden uns nicht mit anderen auch wichtigen Themen auseinandersetzen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das Lächerlichste ist, das aus Ihrer Fraktion wegen Corona zu sagen. Ich bin ja erstaunt, dass Sie nach dem verlängerten Winterschlaf, den Sie in den letzten Wochen geführt haben, überhaupt in der Lage sind, das Wort „Corona“ zu buchstabieren.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Er hat es ja nicht geschrieben!) Aber er hat sich darauf berufen, dass es etwas Wichtiges gäbe. Er hat darauf abgezielt und es ist schon ein bisschen lächerlich, das von der Fraktion zu hören. Hintergrund des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien im Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind. Das haben wir gehört. Der Begriff „Kinder“ umfasst dabei alle Personen unter 18 Jahren. Die Richtlinie soll gewährleisten, dass Verdächtige bzw. beschuldigte Minderjähre das Verfahren verstehen, ihm folgen und ihr Recht auf faires Verfahren ausüben können. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll die Richtlinie im Bereich des Maßregelvollzugs umgesetzt werden – zumindest auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick sieht man aber, die rot-rot-grünen Fraktionen sind über die Intention der Richtlinie doch stellenweise hinausgegangen. Artikel 8 der EU-Richtlinie besagt: Personen unter 18 Jahren, denen die Freiheit entzogen wurde, haben das Recht auf eine unverzügliche medizinische Untersuchung, damit ihre allgemeine geistige und körperliche Verfassung beurteilt werden kann. Ergebnisse dieser Untersuchung sollen bei der Feststellung berücksichtigt werden, ob die Person Befragungen, Ermittlungen etc. gewachsen ist. Das Ergebnis der medizinischen Untersuchung soll schriftlich festgehalten, also dokumentiert werden. Schaut man in Ihren Entwurf, steht dort aber: Die Dokumentation der Untersuchung muss so umfassend sein, dass die Ergebnisse bei der Feststellung berücksichtigt werden können, ob die Person dem Ermittlungsverfahren gewachsen ist. Auf diese Diskrepanz hinzuweisen, mag Ihnen vielleicht kleinlich erscheinen, aber es ist doch eine nicht unerhebliche Akzentverschiebung. Damit werden nicht nur der Umfang und der Zweck der Dokumentation konkretisiert, sondern implizit auch der Zweck der Untersuchung an sich erweitert. Von der Beurteilung der allgemeinen geistigen und körperlichen Verfassung hin zu einer weiter gehenden Beurteilung, ob die minderjährige Person dem Ermittlungsverfahren gewachsen ist. Hier stellt sich die Frage, ob diese weiter gehende Änderung tatsächlich nötig ist und wie sich die Änderung gegebenenfalls auf das Ermittlungsverfahren auswirken könnte. Es wäre interessant, diese Fragen beispielsweise in einer Anhörung zu klären. In diesem Sinne empfehle ich die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss und freue mich auch auf den Erkenntnisgewinn bei der dortigen Beschäftigung. Des Weiteren – weil jetzt nicht ganz klar wurde, ob das die FDP-Fraktion gemacht hat – beantragt die CDU-Fraktion offiziell ebenfalls die Überweisung an den Justizausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das haben
wir gemacht!)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes
Auf meiner Rednerliste steht noch Frau Abgeordnete Stange. Sie verzichtet. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Weitere Anträge zur Ausschussüberweisung kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir ab über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Wer dem Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP, der CDU, der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wir müssen das nicht zählen, Sie brauchen nur in die Reihen zu schauen, nach rechts, damit sehen Sie, dass wir die Mehrheit für Nichtüberweisung hier heute erreicht haben. Es sei denn, es macht sich jetzt Widerspruch breit. Das kann ich nicht erkennen. Gut, damit brauchen wir auch nicht über die Federführung abzustimmen. Der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ist zugestimmt. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 8 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/715 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Nein. Damit eröffne ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 9. Das Wort erhält Frau Abgeordnete Baum für die FDP-Fraktion.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren auch am Livestream, an Thüringens Hochschulen wird innovativ geforscht und engagiert gelehrt. Entscheidend für den Erfolg unserer Hochschulen sind rechtssichere und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen. Dieses Rezept galt vor der Corona-Epidemie, das gilt mit Sicherheit während der Epidemie und auch danach. Die Erkenntnisse aus den Zeiten der Epidemie können wir nutzen, um Sachen einfacher und unkomplizierter zu machen. Das Thüringer Hochschulgesetz enthält in §§ 54 und 55 die zentrale landesrechtliche Vorgabe zur Prüfung, Prüfungsordnung und der Prüferbefugnis. Was dort aber nicht geregelt ist, ist das Abnehmen potenziell elektronischer Prüfungsleistungen, und das wollen wir mit dem Gesetzentwurf öffnen. Die Auswirkungen der Corona-Krise haben die Thüringer Hochschulen unvorbereitet getroffen und gezeigt, dass die bewährten Prüfungsverfahren zur Durchführung mündlicher und schriftlicher Präsenzprüfungen in der aktuellen Situation nicht praktikabel sind. Um aber insbesondere den Lehr- und Studienbetrieb in dieser Zeit aufrechtzuerhalten, haben die Hochschulen reagiert, und an einigen Hochschulen ist im Sommersemester 2020 die Möglichkeit gegeben, die Prüfung in digitaler Form abzuhalten. Allerdings handelt es sich dabei um elektronische Prüfungen, die am Standort der Hochschule stattfinden. Als ein zusätzliches Instrument wird die Einführung von Online-Prüfungen diskutiert, die die Studierenden auch zu Hause am Schreibtisch ablegen können. Den Weg für diese Einführung hat die Landesregierung im Mantelgesetz dankenswerterweise geebnet. Vor dem Hintergrund zunehmender Ressourcenknappheit ist die Online-Prüfung aber nicht nur ein Verfahren, das im Lehr- und Studienbetrieb während der Corona-Krise eine Rolle spielt, sondern es könnte natürlich auch ein innovatives und zukunftsorientiertes Verfahren sein. Es unterstützt Flexibilität, Barrierefreiheit und Kosten- und Zeitersparnis und könnte damit natürlich auch einen Wettbewerbsvorteil für den Hochschulstandort Thüringen bieten. Damit sich die Thüringer Hochschulen hier individuell profilieren können, ist ihre Entscheidungsautonomie im Bereich des Prüfungswesens zu stärken. Bislang ist die Abnahme von Prüfungen in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation im Thüringer Hochschulgesetz insbesondere in § 55 nicht geregelt. Um den Hochschulen hier den Aufbau eines dezentralen Prüfungsmanagements zu ermöglichen, das die Durchführung von OnlinePrüfungen auch außerhalb der Hochschule erlaubt, bedarf es einer Anpassung im Thüringer Hochschulgesetz. Wir bitten Sie daher um Ihre Unterstützung, beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mit Federführung sowie an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, die Hochschulen in Thüringen stehen wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche natürlich vor immensen Herausforderungen zur Bewältigung der Pandemie. Mit dem letzte Woche beratenen Mantelgesetz haben wir schon einige rechtliche Grundlagen gelegt, damit die Hochschulen auch sicher durch diese Krise kommen. Insofern wäre es unser Ansinnen gewesen, wenn die FDP konsequent gewesen wäre und nicht nur den Tagesordnungspunkt 22, sondern auch den Tagesordnungspunkt 9 zurückgezogen hätte, denn eigentlich ist all das, was Sie vorschlagen, schon in einer besseren Variante im Mantelgesetz geregelt.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Sie haben
es doch aus unserem Gesetzentwurf herauskopiert!) Nein, den haben Sie nicht. Es gibt einen zentralen Unterschied, aber auf den gehe ich noch ein. Die Fraktion der FDP hat einen kurzen und knappen Gesetzentwurf vorgelegt, womit sie meint, den zentralen Regelungsbedarf erfasst zu haben, aber glauben Sie mir, mit der Regelung zur Möglichkeit vom Prüfer in elektronischer Form und darüber hinaus noch der Rechtsverordnung für das Ministerium ist eben nicht alles getan, was getan werden muss. Wenn Sie den Blick ins Mantelgesetz werfen –wenn Sie sagen, Sie haben es kopiert –, dann haben Sie einen Halbsatz überlesen, der zentral ist. Wir sagen nämlich nicht nur, dass wir die Rechtssicherheit schaffen wollen, was diese Prüfungsformate angeht, sondern wir sagen auch, dass eine Verantwortung seitens der Hochschule notwendig ist, tatsächlich auch zu sagen, wenn es Prüfungen in elektronischer Form insbesondere dann aber beispielsweise per Videokonferenz online geben soll, dann muss die Hochschule auch gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Denn noch allzu oft kommen von Studierenden auch immer wieder Rückmeldungen, dass, so gut an der einen oder anderen Stelle die Umstellung auch funktioniert, eben nicht überall die Internetverbindung reicht oder die notwendige Soft- und Hardware da ist, um tatsächlich im vollen Umfang der digitalen Lehre, so wie sie vorgesehen ist, auch zu folgen. Ich glaube, das Problem wird dann spätestens bei den Prüfungen auftreten. Weiterhin will die FDP in Artikel 1 Nr. 2 ihres Gesetzentwurfs, dass das für den Bereich Wissenschaft zuständige Ministerium per Rechtsverordnung abweichende Regelungen zum Thüringer Hochschulgesetz trifft. Das verwundert mich doch ein Stück weit. Gerade Sie, die doch immer vor staatlichem Dirigismus warnen und die Hochschulautonomie betonen, wollen auf einmal, dass die Exekutive ohne ausreichende Mitwirkung des Gesetzgebers über die Köpfe der Hochschulen hinweg eben mal so eine Rechtsverordnung schreiben kann. Das ist für uns kein gangbarer Weg, und das steht übrigens auch nicht im Mantelgesetz.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Eine Ver-
ordnung, die Freiheit ermöglicht!) Wir schlagen mit unserer Variante, die wir im Mantelgesetz haben, mehrere Fliegen mit einer Klappe. Wir schaffen nämlich einerseits mit einer Rahmensatzung, die sich die Hochschule geben kann, die Voraussetzung, dass alle zehn Thüringer Hochschulen, die durchweg auch unterschiedlich in ihrer Struktur sind, die Rahmenbedingungen für sich wählen können. Zudem garantieren wir durch die Regelung im Mantelgesetz mit der Rahmensatzung, die eben durch die zentralen Organe und Hochschulgremien dann erlassen wird, dass die Hochschulgremien und damit alle Statusgruppen beteiligt werden und dass dann die Hochschulen vor Ort flexibel auf die Rahmenbedingungen reagieren können. Das ist ernst gemeinte Hochschulautonomie im Gegensatz zu Ihrem Vorschlag.
(Beifall DIE LINKE)
Dann stelle ich mal die Fragen: Das soll es jetzt schon gewesen sein? Mit den beiden Punkten sollen die Hochschulen in Thüringen sicher durch die Krise kommen? Ich glaube, nein. Da gehe ich gern noch mal auf die anderen Punkte ein, die wir letzte Woche im Mantelgesetz eingebracht haben, die da aber nicht diskutiert wurden. Insofern bedanke ich mich für die Möglichkeit, das hier noch mal aufgrund des Gesetzentwurfs vorzustellen.
(Beifall DIE LINKE)
Wir gehen nämlich bei den genannten Punkten – einerseits, was die Rahmensatzung angeht und was die Prüfungsform angeht – noch weiter. Wir sichern auch, dass Studierende, die beispielsweise kurz vor ihrem Abschluss stehen und durch die Einschränkungen der Pandemie Prüfungsleistungen, Studienleistungen nicht im Sommersemester erbringen können, sich noch mal um bis zu drei Monate unkompliziert und gebührenfrei immatrikulieren können, um da beispielsweise Prüfungsformen nachzuholen. Wir geben auch Empfängerinnen von Graduiertenstipendien die Möglichkeit, sechs Monate länger Förderung für ihr Promotionsvorhaben zu erhalten, wenn sie jetzt in diesem Sommersemester pandemiebedingte Einschränkungen hinnehmen mussten und beispielsweise ihr Vorhaben unterbrechen mussten. Wir regeln, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Berechnungsgrundlage für die Regelstudienzeit bei den Langzeitstudiengebühren angerechnet wird und somit die Gebührenberechnung hinausgeschoben wird, und geben auch die Möglichkeit, Studierenden, die jetzt schon Langzeitstudiengebühren zahlen, Gebühren zu erlassen. Das ist tatsächlich das, wenn man sagt, wir machen es gerecht und wollen die entlasten, die von der Krise getroffen werden, damit sie sicher durch dieses Sommersemester kommen. Wie viele andere Bereiche ist so eine Herausforderung natürlich auch mit Kosten verbunden. Auch hier noch mal der Dank an die Landesregierung, dass hier auch mit der gemeinsamen Erklärung von Anfang April verkündet wurde, dass die Hochschulen den Sonderfonds zur Digitalisierung bekommen – 2,2 Millionen Euro, die das Land zur Verfügung stellt, um die notwendigen Umstellungen auf digitale Online-Formate oder Lehrformate zur Verfügung zu stellen. Das ist mit Geld und Aufwand verbunden. Das unterstützen wir zusätzlich, und ich freue mich auch – das ist auch noch ein wichtiger Punkt –, dass die Landesstudierendenvertretung jetzt beispielsweise mit den Hochschulleitungen am Tisch sitzt, wenn es darum geht, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, um hier sicher und solidarisch durch die Krise zu kommen. Denn – ich bleibe dabei – nur wenn alle Statusgruppen ausreichend mitgenommen werden, dann können wir die Krise an den Hochschulen auch solidarisch bewältigen. Deswegen möchte ich auch an dieser Stelle noch mal an alle Beteiligten appellieren, nicht nur auf dem Papier, wie es richtigerweise in der gemeinsamen Erklärung von Anfang April steht, ein hohes Maß an Entgegenkommen und Verständnis zu zeigen, sondern auch in der Realität. Genauso wie die Umstellung von Präsenzlehrveranstaltungen einen erheblichen Mehraufwand für Lehrende bedeutet, der aber auch mit einer großen Motivation gestemmt wird, so bedeuten das Wegbrechen von Einnahmen und der eingeschränkte Zugang zu Einrichtungen an den Hochschulen eine deutliche Belastung für die Studierenden. Deshalb bedarf es der gegenseitigen Rücksichtnahme aller Beteiligten und deshalb finde ich es auch beispielsweise – das sei an der Stelle auch noch mal gesagt – falsch, wenn Forderungen nach der Anerkennung des Sommersemesters als Ausnahmesemester von der einen oder anderen Hochschulleitung mit wenig Verständnis begegnet wird. Denn dieses Semester wird nicht nur einige wenige Härtefälle mit sich bringen: Eine Vielzahl von Studierenden in finanzieller Not, Studierende mit chronischen Erkrankungen, Studierende, die Kinder betreuen müssen, internationale Studierende und viele andere stehen vor großen Herausforderungen, und das wird viele Härtefälle mit sich bringen. Da hätte ich es an dieser Stelle – das sei dann auch noch mal erwähnt – notwendig gefunden, wenn beispielsweise auch der Bund hier mehr unterstützt hätte. Die letzte Woche beschlossene Darlehenslösung mit den Notfallhilfen der KfW-Kredite bleibt aus meiner Sicht unzureichend, und ich hoffe, dass wir hier zumindest – auch da ist Thüringen Anfang April schon einen Schritt vorangegangen – vielleicht doch noch eine Möglichkeit finden, dass Teile des Notfalldarlehens in einen Zuschuss umgewandelt werden könnten. Alles in allem zeigt das, glaube ich, ganz deutlich: Der Gesetzentwurf der FDP vergisst viele zentrale Bereiche der Herausforderungen, die an den Hochschulen tatsächlich jetzt zutage treten, die Studierende, Beschäftigte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in der Lehre und Verwaltung treffen. Deswegen, glaube ich, ist das, was wir im Mantelgesetz vorgelegt haben, der richtige Weg und der Gesetzentwurf der FDP an dieser Stelle obsolet. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Ein kurzer Appell an die Fraktionen: Für den Tagesordnungspunkt 9 a liegen die Rednerlisten noch nicht vor. Vielleicht können Sie das nachholen. Ich gebe Herrn Abgeordneten Liebscher, SPDFraktion, das Wort. Bitte.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Herr Montag, als Sie gestern zur Beratung der Tagesordnung Ihren Gesetzentwurf zu TOP 22 zurückgezogen haben, hatte ich die vage Hoffnung, dass Sie diesen Tagesordnungspunkt auch gleich mit zurückziehen. Einen guten Grund hätte es gegeben, das ist gerade schon gesagt worden. Denn genau wie bei Ihrem Antrag zur Handlungsfähigkeit von Hochschulen liegt mit dem Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie der regierungstragenden Fraktionen seit letztem Freitag ein Gesetzespaket auf den Tischen der Ausschüsse, das die von Ihnen hier benannten Fragen bereits beantwortet und darüber hinaus weiter gehende Regelungen zum gesamten Komplex Studium und Hochschule vorsieht. Sie sprechen in Ihrem Gesetzentwurf zwei Punkte an. Der erste zielt darauf, Online-Prüfungen zu ermöglichen. Hier stellt unser Gesetzentwurf in § 12 Abs. 6 bereits fest, dass die Hochschulen befugt sind, Hochschulprüfungen in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation abzunehmen, sofern die technischen Voraussetzungen gewährleistet sind, und dass die Hochschulen diese auch außerhalb ihres Standorts durchführen können, bei Bedarf auch unter Inanspruchnahme der Hilfe Dritter, auch im Wege der Amtshilfe. Um diese Frage zu regeln, hätte es Ihren Gesetzentwurf also nicht mehr gebraucht und Sie hätten ihn mit der gleichen Begründung ebenfalls zurückziehen können. Aber nun ist der Entwurf auf der Tagesordnung und es gibt mir Gelegenheit, über den eigentlichen Knaller dieser Vorlage zu sprechen. Das ist der zweite Punkt Ihres Entwurfs. Hier wollen Sie das Wirtschaftsministerium ermächtigen, auf dem Weg einer Rechtsverordnung Regelungen zu erlassen, die die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die Regelstudienzeit und vieles mehr betreffen. In welche Richtung diese Regelungen aber gehen sollen, das heißt, in welchen Leitplanken diese Verordnung Festlegungen treffen soll, dazu sagen Sie nichts. Genau das müssen wir aber hier im Landtag diskutieren und per Gesetz regeln, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dass Sie hier als Oppositionsfraktion ernsthaft vorschlagen, weite Teile eines Gesetzes unter Verordnungsvorbehalt der Landesregierung zu stellen, kommt einem parlamentarischen Offenbarungseid gleich.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Danke
schön! Was ist das für ein Niveau?) Ist das, Herr Montag, die oppositionelle Entsprechung des Mantras „lieber nicht regieren, als falsch regieren“? Ich weiß es nicht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Fast hätte ich gesagt, dass mir das recht sein soll, denn wir haben ja als regierungstragende Fraktionen nach wie vor keine Mehrheit hier im Parlament. Aber ich habe nicht vergessen, was sich hier vor 99 Tagen in diesem Hohen Haus abgespielt hat – die Menschen im Freistaat auch nicht. Denn Sie schaffen es ja sogar, wenn Sie spazieren gehen, quasi im Vorbeigehen, alle daran zu erinnern, womit man bei Ihnen rechnen muss.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe FDP-Fraktion, bitte entscheiden Sie sich. Sie können nicht das Ausbooten des Parlaments in der Corona-Krise kritisieren und im nächsten Moment der Regierung einen Blankoscheck ausstellen wollen, alles auf dem Wege einer Rechtsverordnung zu klären. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste am Livestream, wenn ich mit meinen Kollegen Professoren an Fakultäten und Fachbereichsräten der Hochschulen an diesen Tagen rede
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Sie sind noch an den Fakultäten? Erstaunlich!) – ja, selbstverständlich, ich halte auch Vorlesungen dort –,
(Beifall AfD)
dann höre ich vor allem einen dringenden Wunsch: Um Gottes Willen verschont uns mit einer Vorschriften- und Regelungsflut aus Erfurt,
(Beifall AfD)
lasst uns eigenverantwortlich Lösungen für die Corona-Krise organisieren. Diese Angst vor unqualifizierten Eingriffen der Landesregierung ist verständlich,
(Beifall AfD)
hat doch erst das rot-rot-grüne Thüringer Hochschulgesetz von 2018 zu nicht zitierfähigen Flüchen und Haareraufen an den Hochschulen geführt. Das Thüringer Hochschulgesetz hat tiefe Eingriffe der Politik in die Selbstverwaltung der Hochschulen verursacht. Die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung und Lehre wurde mutmaßlich unzulässig eingeschränkt.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist Ihnen wichtig, ja, ja!) Genau deshalb haben 32 Thüringer Hochschullehrer mit Unterstützung des Deutschen Hochschulverbands 2019 eine Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Hochschulgesetzes vorgebracht.
(Beifall AfD)
Schon vor Inkrafttreten des rot-rot-grünen Hochschulgesetzes waren die Hochschulen durch die Bologna-Reform belastet. Seitdem müssen personelle und finanzielle Ressourcen, die dringend für die Lehre gebraucht werden, für die ständigen Wiederholungsschleifen der Akkreditierung von Studiengängen vorgehalten werden. Sachzwänge wie die Reformen und Gesetzesvorgaben aus Brüssel und Erfurt, knappe personelle und finanzielle Ressourcen, widersprüchliche Planvorgaben aus dem Wissenschaftsministerium, aber auch das sinkende Kompetenzniveau der Studienanfänger bergen die Gefahr einer Abwärtsspirale.
(Beifall AfD)
Nicht in allen, aber in einigen Studiengängen können diese Zwänge zu einer Qualitätsanpassung nach unten führen, nicht weil die Hochschullehrer weniger Wert auf Qualität legen, sondern weil sie sich manchmal nicht anders zu helfen wissen, insbesondere dann, wenn aus dem Ministerium die Zielvorgabe kommt, möglichst vielen Studenten zu einem Abschluss zu verhelfen, mit welchem Ergebnis auch immer. Unbestreitbar ist, die genannten Zwänge führen zu einer immer weitergehenden Fesselung und Gängelung der akademischen Selbstverwaltung. Die Corona-Krise darf nicht als Vorwand genutzt werden, diese Abwärtsspirale weiterzudrehen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Worüber reden Sie eigentlich gerade?) Meine Damen und Herren, für die AfD als bürgerliche Kraft sind zwei Dinge nicht verhandelbar:
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Jetzt kommt’s!) die Qualitätsstandards der Lehrer an unseren Hochschulen – diese garantieren unseren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg – und die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung und Lehre, die in der akademischen Selbstverwaltung ihren Ausdruck findet.
(Beifall AfD)
Diese garantieren Innovationskraft unserer Wissenschaftseinrichtungen. Es ist richtig und sinnvoll, den zeitlichen Rahmen der Studiengänge befristet an die besonderen Gegebenheiten anzupassen. Wenn die Lehrveranstaltungen und Prüfungen nicht termingemäß stattfinden können, dann müssen selbstverständlich flexible Abweichungen vom normalen Studienablauf möglich sein. Insofern können wir den Gesetzentwurf der FDP nachvollziehen. Jedoch so sehr die Hochschulen jetzt die Unterstützung der Politik brauchen, einige der im Gesetz enthaltenen Maßnahmen können wir, die AfD, als Partei der Bildung und des Grundgesetzes
(Beifall AfD)
nicht mittragen. Lassen Sie den zuständigen Gremien die Entscheidungsfreiheit, die Probleme, die die Corona-Krise mit sich bringt, eigenverantwortlich zu lösen. Wir hier im Saal können keine Vorgaben machen, weil wir die individuellen Gegebenheiten nicht kennen. Auch die Präsidien oder gar das Ministerium haben diesen Überblick nicht. Dazu sind die Studiengänge viel zu unterschiedlich. Nach dem Gesetzentwurf der FDP sollen dem Ministerium und den Präsidien Befugnisse zukommen, die im Normalbetrieb den Fakultäts- und Fachbereichsgremien zukommen. Herr Liebscher hat das erwähnt, und ich muss mich etwas wundern, dass dieser Vorschlag gerade von der FDP kommt. Das ist nicht nachvollziehbar. Einzig und allein die Fakultätsräte und Fachbereichsräte können maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten. Wenn wir im Landtag Telefonkonferenzen und Ausschusssitzungen per Telefonkonferenz durchführen können, dann können diese Gremien das erst recht. Deshalb: Keine Entmachtung der Fakultäts- und Fachbereichsräte, keine Übertragung von Befugnissen an Präsidien oder gar das Ministerium.
(Beifall AfD)
Nach dem Gesetzentwurf der FDP sollen anstehende Wahlen zu Gremien verschoben werden können. Der Sinn erschließt sich nicht. Im Juni wird im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ein neuer Landrat gewählt bzw. in diesem Fall eine neue Landrätin.
(Beifall AfD)
Warum sollen dann die ungleich weniger aufwendigen Gremienwahlen an Hochschulen nicht stattfinden? Dieser Antrag öffnet der Willkür Tür und Tor. Demokratische Rechte der Hochschullehrer in der akademischen Selbstverwaltung werden unzulässig beschnitten.
(Beifall AfD)
Die Corona-Krise darf nicht zu einer weiteren Absenkung von Qualitätsstandards führen. Warum soll es Online-Prüfungen an den Hochschulen geben, wenn gleichzeitig die Abiturprüfungen durchgeführt werden? Das ist nicht nachvollziehbar. Sämtliche Schulen in der Bundesrepublik halten Abschlussprüfungen unter Hygienemaßnahmen ab. Das können wir an den Hochschulen auch schaffen.
(Beifall AfD)
Es geht aber noch weiter. Im Gesetzentwurf soll das Ministerium ermächtigt werden, in das Prüfungsrecht einzugreifen. Gemeint ist beispielsweise, die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften auszusetzen – auf Deutsch: Betrug bei der Prüfung ist erlaubt, die Prüfung findet ja online statt – und die Nichtzählung von erfolglosen Prüfungsversuchen. Was die FDP vergisst, ist, dass durch solche Maßnahmen die verschiedenen Generationen von Studenten ungleich behandelt werden. Diese Forderungen haben keine sachliche Begründung in der Corona-Krise. Vielmehr wird damit absehbar eine weitere Absenkung von Qualitätsstandards betrieben.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Die genannten Punkte des Antrags schaffen Präzedenzfälle für die Absenkung des Standards, für die Aushebelung der akademischen Selbstverwaltung und sie sind nicht notwendig. Wir können aus den genannten Gründen dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen, würden aber eine Überweisung an den zuständigen Ausschuss befürworten. Danke.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier einen Gesetzentwurf der FDP vorliegen, über den wir meiner Meinung nach eigentlich gar nicht mehr reden brauchten. Aber vielleicht müssen wir in diesem Zusammenhang über das Verständnis der parlamentarischen Arbeit der FDP reden, und das scheint mir im besten Fall – gelinde gesagt – doch relativ abenteuerlich zu sein. Die Sondersituation in der Corona-Zeit hat uns zurzeit alle fest im Griff. Gleichwohl gilt es auf unbestimmte Zeit, in dieser Sondersituation zu leben, zu arbeiten und zu forschen. Als rot-rot-grüne Koalition haben wir das erkannt und bereits im letzten Plenum Maßnahmen unter anderem für den Hochschulbereich eingebracht, die sich auch schon in der Anhörung befinden. Das müsste der FDP eigentlich bekannt sein, denn Sie waren sowohl im Plenum als auch im Ausschuss dabei. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, umso befremdlicher liest sich Ihr vorliegender Entwurf. Sie wollen in § 55 einen neuen Absatz 6 einfügen. Es ist schon witzig, denn § 55 hat schon sechs Absätze. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie den bestehenden streichen und ersetzen wollen. Dann gäbe es nämlich die Möglichkeit eines Freiversuchs nicht mehr. Inhaltlich wollen Sie hier nachschärfen und die Möglichkeit von Online-Prüfungen betonen. Das wird ja auch im bestehenden Hochschulgesetz nicht ausgeschlossen. Und siehe da: Auch die explizite Klarstellung zur Online-Prüfung haben wir bereits letzte Woche im Plenum behandelt, abgestimmt und somit auch in die Anhörung gegeben. Und ich werde nicht müde, zu sagen: Sie waren anwesend. Ich will Ihnen da kurz helfen. Drucksachennummer 7/686 im Abgeordneteninformationssystem aufrufen und dann mit Strg und F nach Online-Prüfung suchen. Ja, Digitalisierung funktioniert so. Dann noch Ihr größter Coup: Die liberale FDP, die Anträge in dieses Plenum eingebracht hat, dass die Corona-Maßnahmen endlich gelockert werden sollen, Bürgerrechte wieder vollumfänglich hergestellt werden müssen und man dazu in Gera auch gern in spannender Gesellschaft auf die Straßen geht, fordert in Punkt 3, dass neue Regelungen für den Hochschulbereich an allen Hochschulgremien vorbei nur von der Exekutive gefasst werden sollen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das würde man nicht glauben können, wenn man es hier nicht lesen würde. Sie schlagen vor, alle demokratischen Teilhaberechte in den Wind zu schießen. Auch hier muss ich erst einmal den Hinweis bringen: Wir haben das letzte Woche bereits behandelt – mit einem wesentlichen besseren Ergebnis. In Artikel 12 § 1 des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir ermöglicht, dass die Hochschulen von bestehenden Regelungen zukünftig temporär abweichen können, beispielsweise über Sonderrahmensatzungen. Das machen die Hochschulen selbst, in ihren Gremien, mit ihren Statusgruppen, eigenständig, autonom, ohne Exekutive. So geht nämlich Hochschulautonomie. Fernab des kruden Inhalts Ihres Gesetzes sieht man, dass Sie parlamentarische Verfahren tatsächlich an dieser Stelle nicht überblicken. Selbst wenn Sie Ihren Entwurf an den Ausschuss überweisen und wenn wir ihn anhören lassen, erreichen Sie nur mit Mühe den Juli, wahrscheinlich eher den September. Sie haben es schlicht verpasst, Ihr Gesetz letzte Woche einzubringen. Sie liegen jetzt völlig neben der Zeitschiene. Ihre Änderungen wären in einem eigenen Verfahren und erreichen die Hochschulen erst im Wintersemester. Ihr Entwurf und Ihr angestrebtes Verfahren lassen die Hochschulen in Thüringen im Stich. Ohne auf den Inhalt zu schauen, würde eine Weiterbefassung Ihres Entwurfs eine massive Beschädigung des Thüringer Hochschulstandorts bedeuten. Inhaltlich ist Ihr Entwurf im besten Fall redundant, aber eben auch antidemokratisch und autoritätshörig. Da kann man wohl kaum sagen, dass er von einer liberalen Partei kommen soll. Ich sehe keinerlei Sinn darin, Ihren Entwurf in irgendeiner Weise weiterzuberaten. Wir haben die Problemlage letzte Woche diskutiert und letzte Woche das Verfahren dazu in Gang gesetzt. Es ergibt auf keiner Ebene zu keiner Zeit und selbst in keinem Paralleluniversum irgendeinen Sinn, ein solches neues Verfahren anzustoßen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sehr geehrte Damen und Herren, wir könnten uns allen sehr viel Zeit ersparen, wenn die FDP sich erinnern würde, in welchen Abstimmungsrunden und an welchen Terminen sie teilgenommen hat, welche Inhalte wir diskutieren und wie parlamentarisches Verfahren funktioniert. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Antrag der FDP-Fraktion. Wir haben heute schon viel über Bildungsbegriffe hier vom Podium gehört. Bildung ist ja gemeinhin ein vielschichtiger Begriff. In gewisser Weise versucht er im Kern zu beschreiben, was eigentlich mein eigenes Verständnis, mein persönliches Wissen, mein Weltbild ist und das mit der Wirklichkeit in Abgleich zu bringen. Und es scheint mir, was das Thema „Digitalisierung der Hochschulen“ angeht, dass wir dazu schon eine sehr unterschiedliche Sichtweise haben. Der Antrag der FDP-Fraktion und vor allen Dingen die Rechtsverordnung, die jetzt zurückgezogen wurde, haben mich schon ein klein wenig überrascht. Aus zweierlei Gründen – ich will das auch sagen –: Das eine – ganz praktisch –, die Rechtsverordnung entspricht fast wörtlich einer Rechtsverordnung, die in Nordrhein-Westfalen am 15. April beschlossen worden ist. Insofern finde ich, wir sollten zumindest darauf achten, dass nicht noch die nordrhein-westfälischen Begriffe hier ins Thüringer Hochschulsystem übernommen werden. Da wünsche ich mir schon mehr Präzision in der Arbeit. Aber das Zweite ist natürlich die Fragestellung – und da finde ich, greift der Antrag der FDP schon einen wichtigen Aspekt auf –: Wie halten wir es eigentlich mit der Digitalisierung in der Hochschullandschaft und sind wir in Thüringen fit genug dafür? Da kann man, wie der Kollege Müller gesagt hat, natürlich sagen, wir haben es im Mantelgesetz ja irgendwie alles schon geregelt. Ich glaube aber, da greift das gemeinsame Nachdenken darüber, was eigentlich Digitalisierung in der Hochschullandschaft benötigt, zu kurz. Denn das, was im Mantelgesetz geregelt wurde, ist jetzt die unmittelbare Krisenbewältigung für das Semester. Das, was wir uns aber nicht gestellt haben bisher – und das habe ich auch bei keiner Wortmeldung gehört –, ist die Frage: Wie halten wir es eigentlich mit dem Digitalisierungsgrad der Thüringer Hochschullandschaft und glauben wir nicht, dass wir in Thüringen dort massiven Nachholbedarf haben? Ich will nicht auf die Diskussionen eingehen, die wir zur Reform des Thüringer Hochschulgesetzes hier geführt haben. Sie kennen die Position meiner Fraktion. Wir haben mit einem Gutachten belegt, dass es gegen die Hochschulgesetz-Novelle massive verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Ich bin mir sicher, dass es bei der Frage, wenn es jetzt verfassungsrechtlich geprüft wird, schon auch eine Zurückweisung geben wird, weil ich einfach glaube, dass dort massive Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit gegeben sind. Das darf es nicht geben. Aber das wird an anderer Stelle zu diskutieren sein. Was wir heute hier vorliegen haben, ist die Frage: Wollen wir stärker die Chancen nutzen in dem Maße, wie jetzt die Hochschulen herausgefordert worden sind? Da bin ich nicht ganz bei dem Kollegen Kaufmann. Qualität muss nicht darunter leiden, dass wir versuchen, den Schritt in die Zukunft zu gehen, sondern wir müssen diese Chancen der Qualitätssicherung über Potenziale von Online-Vorlesungen, über die Frage von virtuellen Seminaren, über die Fragestellung von digitalen Sprechstunden, bessere Erreichbarkeit auch der Kolleginnen und Kollegen in der Professorenschaft nutzen. All das sind Potenziale und Möglichkeiten, wie wir Digitalisierung besser nutzen können. Deswegen, glaube ich, lohnt es sich schon, in diese Diskussion im Ausschuss auch noch mal tiefer einzusteigen, weniger in der Frage – da bin ich bei Kollege Müller –, ob wir das jetzt für die Krisenbewältigung nutzen können, sondern eher in dem Aspekt, wie wir es eigentlich schaffen, Digitalisierung nach vorn zu denken. Wir kennen in Deutschland momentan bisher nur Online-Prüfungen als sogenanntes Open-BookVerfahren, also dass man quasi permanent bei Klausuren dabei ist. In anderen Ländern wird das mittlerweile schon komplett digitalisiert durch Softwarelösungen genutzt, auch tatsächliche Klausurabnahme. Wir kennen Konzepte von Blended Learning, die, ich glaube, die Zukunftsvisionen ausmachen. Wir müssen uns die Frage stellen: Macht es nicht vielleicht Sinn, herzugehen und zu sagen, ich kann mir Module von der Hochschule in Australien, von der in Jena, von der in Ilmenau und dann eben von der in Santa Barbara in Kalifornien holen? Das sind doch die Potenziale, wie wir einen globalen Wissenschaftsraum begreifen sollten. Hier würde ich mir wünschen, dass wir ein klein wenig innovativer sind, als nur darüber nachzudenken, wie wir die nächste IT-Technik einführen. Es wird darum gehen, dass wir eine bundesweite Vernetzung von digitalen Lernangeboten sicherstellen, didaktische Konzepte besser aufarbeiten. Wir haben mittlerweile ein Hochschulforum „Digitalisierung“, was versucht, sich damit inhaltlich auseinanderzusetzen. Ich glaube, wir brauchen einen qualitativen Schub in der Digitalisierung der Hochschullandschaft. Da muss Thüringen auch Geld in die Hand nehmen. Und ich will das schon sagen: Es gibt andere Länder, die jetzt in der Corona-Krisenbewältigung nicht nur Gesetze verändern, sondern auch sagen, wir stellen den Hochschulen Geld zur Verfügung. Hessen hat das weitestgehende Programm aufgelegt für die Zeit bis 2024. Die haben gleich einen konzeptionellen Entwurf vorgelegt. Darin stellen sie insgesamt 112 Millionen Euro für die Digitalisierung der Hochschullandschaft zur Verfügung. NordrheinWestfalen hat jetzt im Rahmen der Soforthilfe 20 Millionen Euro hingelegt. Daran sieht man, wenn Union dort regiert, dann wird auch etwas für die Digitalisierung der Hochschullandschaft getan.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Na ja!)
Dementsprechend will ich Ihnen nur eins sagen: Wir sollten diese Konzepte auch mal nebeneinander legen, weil das Bildung ausmacht, unseren eigenen Horizont vielleicht auch zu erweitern. Wenn uns das gelingen soll, dann würde ich dafür werben, dass wir den Antrag der FDP nutzen als das, was er jetzt noch ist, nämlich für das gemeinsame Nachdenken darüber, was Digitalisierungsschübe in Thüringer Hochschullandschaften bedeuten könnten. Wir werben für eine Überweisung an den Ausschuss und wünschen uns in dem Sinne auch eine reale Beratung. Schönen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann hat sich für die Landesregierung Staatssekretär Feller gemeldet. Bitte schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer am Livestream! Und mit Blick auf den zu beratenden Antrag: Guten Morgen, liebe FDP-Fraktion! Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP legt unter dem Tagesordnungspunkt 9 einen Gesetzentwurf vor, der die aus Sicht der FDP erforderlichen Anpassungen des Thüringer Hochschulrechts an die Herausforderungen der Corona-Epidemie enthält. Der Inhalt des vorgeschlagenen Gesetzes ist überschaubar, er beschränkt sich auf die Zulassung von Online-Prüfungen und eine Verordnungsermächtigung für das Wissenschaftsministerium, die aufgrund der Pandemie erforderlichen Modifikationen des Hochschulrechts im Wege der Rechtsverordnung zu regeln. Meine Damen und Herren, Online-Prüfungen sind selbstverständlich schon jetzt an den Thüringer Hochschulen möglich und sie werden dort auch durchgeführt. Die Regelung ist in den Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge vorzunehmen und das ist dort auch passiert. Das Mantelgesetz, das am Freitag beraten wird, wollte lediglich klarstellen, dass es auch in den Studiengängen, in denen die Studien- und Prüfungsordnungen das bislang noch nicht vorsehen, künftig möglich sein soll. Der eigentliche Inhalt der hochschulrechtlichen Regelung, die der FDP vorschwebt, ergibt sich erst aus der Zusammenschau mit dem Antrag der FDP in Drucksache 7/716, der durch die FDP-Fraktion inzwischen zurückgezogen wurde. Dafür danke ich sehr herzlich, erspart uns dieser Rückzug doch die detaillierte Auseinandersetzung mit Regelungen, die – Herr Abgeordneter Voigt hat das bereits angesprochen – Eins-zu-eins-Regelungen aus dem Land Nordrhein-Westfalen sind, die dort gut zum Hochschulrecht passen, aber zum Thüringer Hochschulgesetz eben nicht. Meine Damen und Herren, nach meinem Verständnis wählt der Gesetzgeber den Weg einer Verordnungsermächtigung dann, wenn er damit erreichen will, dass die Regelung schneller als durch das Gesetz erlassen wird und um eine umfangreiche untergesetzliche Anpassung an sich ändernde Bedingungen zu ermöglichen. Keiner dieser Gründe ist aus unserer Sicht hier gegeben. Damit drängt sich die Frage auf, warum der Gesetzgeber dies dann nicht gleich selbst regelt. Auch bedarf es hier keiner Flexibilität für laufende Änderungen, weil die Gültigkeit der Regelung ja ausdrücklich auf den Zeitraum der aktuellen Pandemie begrenzt sein soll. Vor allem aber verkehrt sich der Vorteil der Schnelligkeit, der in der aktuellen Pandemiesituation natürlich ein sehr wichtiger Faktor ist, in sein Gegenteil, wenn erst ein Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen ist, um dann in der Nachfolge ein Verordnungsverfahren anzuschließen. Auch hier gilt: Besser, weil schneller ist die Regelung im Gesetz selber. Genau das ist bereits geschehen. Am vergangenen Freitag hat das Hohe Haus in erster Lesung das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der CoronaPandemie behandelt, einen Entwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dieser Entwurf beinhaltet bereits jetzt ganz konkrete Regelungen – unter anderem zur Online-Prüfung – zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Hochschulbereich und hilft dabei, das von uns allen geteilte Anliegen umzusetzen, nämlich die Hochschulen und die Studierenden so gut wie möglich durch diese Krise zu begleiten. Mit dem Zurückziehen des Antrags in der Drucksache 7/716 bestätigt die FDP-Fraktion, dass wir damit die bessere und die schnellere Lösung bereits gefunden haben. Aus all diesen Gründen kann dem Parlament aus Sicht der Landesregierung nicht empfohlen werden, diesem Gesetzentwurf und dem begleitenden Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Damit stelle ich fest, dass Ausschussüberweisungen beantragt wurden, zum einen an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, also den Wissenschaftsausschuss, und zum anderen an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer der Ausschussüberweisung der Drucksache 7/715 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus FDP, CDU und der Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen der Linken, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Das müssen wir zählen. Dann bitte ich noch mal um die Jastimmen zur Ausschussüberweisung – 40 Jastimmen. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? 39 Gegenstimmen. Damit ist die Überweisung beschlossen. Die zweite Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss: Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD und der FDP. Wer ist gegen die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen der Fraktion der CDU. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir müssen nicht über die Federführung abstimmen. Wir haben nur die Überweisung an den Wissenschaftsausschuss. Damit darf ich den Tagesordnungspunkt 9 abschließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 a Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/720 ERSTE BERATUNG Es ist das Wort zur Begründung durch die Koalitionsfraktionen gewünscht. Abgeordnete Lukasch hat das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes ist es so ähnlich wie heute Morgen im Tagesordnungspunkt 6, dass die Europäische Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen zu regeln ist. Dieses Europarecht ist hier umzusetzen. Wir hatten uns geeinigt, dass wir dieses im Ausschuss diskutieren und ich bitte um Überweisung an den Infrastrukturausschuss. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir darauf schauen, wie kurzfristig dieser Gesetzentwurf eingebracht worden ist, dann ist das schon eine etwas hemdsärmelige Art und Weise, ein Gesetz zur Regelung eines Berufsstands auf den Weg zu bringen. Es erweckt fast den Eindruck, als solle da etwas durchgepeitscht werden. Deshalb, meine Damen und Herren, sage ich auch, dass ich mir ausdrücklich eine abschließende Prüfung und Meinungsbildung vorbehalte. Denn nicht alles, was gerade in Sachen Ingenieur- und Architektenrecht aus Brüssel kommt, wird auch immer diesem Recht in unserem Lande gerecht, und ich erinnere dabei vor allem auch an den Umgang mit dem Honorarrecht. Als Liberale sind wir natürlich sehr offen für die Selbstverwaltung der Berufsstände und werden also deswegen natürlich eine sehr sorgfältige Debatte dieses Gesetzentwurfs anstreben. Der richtige Raum dafür – das haben Sie selbst, Frau Kollegin Lukasch, schon gesagt – ist der Infrastrukturausschuss. Deswegen beantrage ich auch namens meiner Fraktion die Überweisung an den Infrastrukturausschuss. Ich glaube, wir sollten uns auch im Justizausschuss darüber unterhalten. Deswegen beantrage ich auch das und freue mich auf eine fundierte inhaltliche Debatte zunächst im Ausschuss. Danke schön.
(Beifall FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, der uns vorliegende „Hoppla-wir-haben-da-was-vergessen“-Gesetzentwurf der Minderheitsfraktionen zur Änderung des Architektengesetzes beschäftigt uns heute. Wer glaubt, dass sie ihn selbst gemacht haben, glaubt auch an den Klapperstorch.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Was heißt denn: „Hoppla, wir haben da was vergessen“? Was erzählst du denn da?) Wahrscheinlich liegt es am Stabilitätsmechanismus der Sozialistischen Einheitspartei Thüringens, dass der durch die Fraktionen hier eingebracht werden muss. Er zeigt wie unter einem Brennglas, warum die Bürger nur noch entnervt mit den Augen rollen, wenn sie „EU“ hören. Ihnen fällt kurz vor der Angst ein, dass in Brüssel mal wieder unterbeschäftigte wie überbezahlte Beamte ganze Wälder vollgeschrieben haben mit Texten, die selbst Fachleute mehrfach lesen müssen, um zu begreifen, was da gemeint sein könnte und die auch in nationales Recht transformiert werden wollen. Einer davon landet jetzt hier. Sie werden also sagen, es ist ja EU und deshalb muss es so sein. Wie die Totenstille aus Brüssel bei Corona, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gibt es das überhaupt?) und unsere Bedenken zum geplanten EU-Klimagesetz zeigen, geht es auch ohne EU im Leben.
(Beifall AfD)
Bei dieser Gelegenheit darf ich Ihnen einen kleinen Auszug aus der gutachterlichen Stellungnahme für den Landtag in Nordrhein-Westfalen zur gefälligen Kenntnis geben. Dort heißt es: „Das Europarecht kennt im engeren Sinne weder den Unterschied zwischen Verfassungsrecht und Privatrecht, noch den Grundsatz der Privatautonomie als Grundpfeiler einer freiheitlichen Zivilrechtsordnung. Daher ist das Europarecht auch nicht etwa ein höheres transnationales Verfassungsrecht, sondern es funktioniert nach dem Muster des französischen Verwaltungsrechtes nach planungsrechtlichen Grundsätzen. D. h., es orientiert sich nicht an Tatbestand und Rechtsfolge, sondern es gibt Ziele vor, die von Akteuren zu erreichen sind, wobei es auf den Unterschied zwischen staatlichen und privaten Akteuren nicht durchgreifend ankommt; das Recht definiert im Unionsrecht nicht den äußeren Rahmen aller Politik, sondern es dient als Werkzeug der Gesellschaftsveränderung. Wo das Europarecht Grundrechte und Grundfreiheiten gewährleistet, da dienen diese durchweg nicht – im Unterschied etwa zur Konzeption der Grundrechte des Grundgesetzes – der Sicherung einer selbstzweckhaft gedachten privaten Freiheit des Bürgers, sondern sie sollen den Bürger in die Lage versetzen, dem Unionsrecht möglichst auch gegen den abweichenden politischen Willen eines Mitgliedstaates zur Geltung zu verhelfen. D. h., überall tritt der instrumentale und mithin gerade nicht freiheitssichernde Charakter des Unionsrechts zu Tage.“ Und genau das trifft auf Ihren Gesetzentwurf zu. Brüssel ist laut Gesetzesbegründung unzufrieden mit der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und schwuppdiwupp gibt es eine neue Richtlinie, die den Mitgliedstaaten haargenau vorgibt, was sie zu tun und zu lassen haben. Schauen Sie einfach die Anlage zum Gesetz an: Drei Seiten mit etlichen Punkten und Unterpunkten, die das Prüfraster Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgeben. Hierzulande heißt das knapp und bündig Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit und setzt den rechtstreuen Beamten voraus, der nicht nur Buchstaben, sondern auch Geist einer Vorschrift erkennt und anwendet. Entgegen weit verbreiteten Behauptungen gibt es hier keine Diskriminierung von EU-Bürgern oder Unternehmen. Man muss sich vielleicht wieder einmal klarmachen, wozu Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln eigentlich da sind – zum Schutz derjenigen nämlich, die Leistungen in Anspruch nehmen, deren Ausübung besonderer Fähigkeiten bedarf, weil sie schadensgeneigt sind. Die deutschen Regeln wurzeln in teils jahrhundertelangen Traditionen und haben sich über ihre Entwicklung bewährt. Niemand streitet ab, dass auch andere Europäer Ingenieure, Architekten und Planer sind und Großartiges zu leisten vermögen. Darum geht es nicht. Wer aber hier solche Leistungen erbringen will, muss mit dem gesamten Komplex dieser Leistungserbringung vertraut sein. Die Regeln dafür kann allein der Mitgliedstaat aufstellen. Jedem ist es unbenommen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, hier seine Leistungen anzubieten. Keinesfalls aber darf es durch die Vorgaben aus Brüssel zur Absenkung hoher nationaler Standards kommen oder deutsches Recht ausgehöhlt werden. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen, Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann erhält für die Landesregierung Herr Minister Hoff das Wort, bitte.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Respekt an die Damen und Herren der AfD-Fraktion, die dem eloquent vorgetragenen Standardredetext des Kollegen Rudy tapfer Beifall geklatscht haben, in dem er ja im Wesentlichen nicht auf das Gesetz eingegangen ist, sondern seiner Haltung zur EU Ausdruck verliehen hat und ihm eigentlich egal war, welche Grundlage dem Standardbaustein gegen EU die Tagesordnung ihm heute vorgegeben hat. Ich will aber an einer Stelle tatsächlich kritischen Hinweisen vielleicht so weit Rechnung tragen, dass man sagen kann, ja, es stimmt, es hätte möglicherweise für die deutsche Rechtsordnung dieser Richtlinie nicht zwingend bedurft. Aber gleichwohl, auch wenn wir zugrunde legen, dass unser Verfassungsrecht ohnehin verbietet, für die Zielerreichung nicht erforderliche Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit vorzunehmen, schauen wir uns ja dieses Gesetz, das wir hier beraten, mit vergleichbaren Regelungen, die dem Parlament derzeit auch für die Heilberufe vorliegen, an. Wir müssen uns in dem Zusammenhang anschauen, ob es denn Vorteile dieser Regelung gegenüber der bisherigen Rechtsordnung gibt. Man kann jetzt, wie der Abgeordnete Rudy das hier gemacht hat, erschreckt von dem Umfang eines Texts gleich den Kopf in den Sand stecken und sagen, wenn das ein komplexer, mehrere Seiten umfassender Sachverhalt ist, dann kann das nicht richtig sein. Nun kann ich dem nicht zustimmen, weil nur der Umfang eines Textes noch nicht heißt, dass er falsch oder schlecht sein muss, auch wenn der Abgeordnete Rudy ihn möglicherweise für gefährlich erachtet. Denn das Prüfraster, das zu den Fragen leitet, ist aus unserer Sicht überzeugender, als es bisherige Regelungstatbestände sind. Wir stellen fest, dass beim Vergleich zwischen dem Gesetzentwurf zu dem Architekten- und Ingenieurkammergesetz, das wir hier diskutieren, und dem Heilberufegesetz, das ebenfalls vorliegt, der Umfang des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes nicht gegen den Gesetzentwurf spricht, sondern dass er bestehende Regelungen sinnhaft ersetzt und darüber hinaus den Austausch zwischen den unterschiedlichen Kammern in den Ländern erleichtert. Insofern wäre es möglicherweise tatsächlich gut, sich nicht den Umfang eines von der EU vorgegebenen Regelungstatbestands anzugucken und zu sagen, weil das komplexer ist, muss es schlecht sein, sondern wir stellen auch nach Rücklauf der Kammern fest, dass sie sagen, im bundesweiten Austausch zwischen den Kammern wird durch diese gesetzlichen Regelungen ein Vorteil geschaffen, den sie bisher nicht haben, weil Regelungen, die zwischen den Kammern unterschiedlich ausgestaltet waren, sinnhaft harmonisiert sind. Wenn wir uns auf der einen Seite in der Bauministerkonferenz darüber verständigen, dass wir mit der Musterbauordnung Harmonisierungen vornehmen, weil es im Austausch zwischen unterschiedlichen Ländern Regelungen erleichtert und die Zusammenarbeit in entsprechenden Institutionen erleichtert, dann können wir in dem einen Bereich nicht sagen, ja, wir wollen das, das ist unser Ziel, und auf der anderen Seite sagen, nur weil die EU an dieser Stelle eine entsprechende Regelung normativ vorgibt, wollen wir diesen Wert, den wir bei der Musterbauordnung erkennen, hier außer Acht lassen. Insofern kann ich – wir werden das in den Ausschussberatungen auch noch deutlich machen – dem Parlament letztlich nur die Annahme dieses Gesetzes empfehlen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Es sind Ausschussüberweisungen beantragt, einmal an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, einmal an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Gibt es weitere Anträge? Das kann ich nicht erkennen. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in der Drucksache 7/720 an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Die Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Bei mehreren Stimmenthaltungen aus der AfD-Fraktion ist die Ausschussüberweisung bestätigt. Damit rufe ich auf die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von FDP, CDU und einige Stimmen aus der AfD, die wir jetzt zählen werden, bevor ich die Gegenstimmen aufrufe. Bitte noch einmal die Jastimmen für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. 34 Jastimmen. Dann, wer ist gegen die Ausschussüberweisung, bitte? Das müssen wir jetzt auch zählen. 40 Stimmen dagegen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 9 a und rufe auf – wie beschlossen – den TagesordAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/726 Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Antrags? Bitte, Herr Gröning, Sie haben das Wort.
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über ein EU-Klimagesetz wurde zwar im Rahmen der Befassung mit den EU-Frühwarndokumenten im Europaausschuss behandelt, konnte aber wegen der Corona-Einschränkungen nicht öffentlich beraten werden. Die AfD-Fraktion ist der Überzeugung, dass ein so weitreichendes Gesetzesvorhaben der EU einer öffentlichen Debatte nicht entzogen werden darf.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Der Europaausschuss tagt übrigens öffentlich! Nur mal so!) Daher haben wir beantragt, den Gegenstand hier im Plenum zu behandeln, und haben zugleich den Antrag gestellt, dass der Thüringer Landtag gegenüber diesem Verordnungsvorschlag Verhältnismäßigkeitsbedenken geltend macht. Wir sind überzeugt, dass das Klimagesetzvorhaben der EUKommission in unverhältnismäßiger und daher unzulässiger Weise Befugnisse zuspricht.
(Beifall AfD)
Tatsächlich greift das geplante EU-Klimagesetz, mit dem bis 2050 die Rettung des Weltklimas, die sogenannte Klimaneutralität der EU, erreicht werden soll, nach unserer Überzeugung in einer politisch völlig inakzeptablen Weise in die Souveränität der Mitgliedstaaten ein.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, wir stehen am Beginn einer massiven Rezession. Diese Rezession wird viele Menschen in Thüringen, in Deutschland und in Europa hart treffen und sie wird in besonderer Weise die Schwachen treffen. Dass die EU in einer Zeit wie dieser ein Klimagesetz auf den Weg bringt, das besonders Familien und Menschen mit geringen Einkommen unverhältnismäßig stark belasten wird, indem es beispielsweise zu steigenden Energiepreisen führt, ist eine Ungeheuerlichkeit.
(Beifall AfD)
Der Thüringer Landtag kann das allein gewiss nicht stoppen, aber es wird Zeit, dass wir auch von Erfurt aus die Stimme gegen Größenwahn und Unvernunft erheben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich unterbreche an der Stelle, bevor wir die Aussprache aufrufen, für unsere 15 Minuten Hygienepause, die wir einrichten müssen. 15 Minuten, das heißt also, um 11.14 Uhr treffen wir uns hier wieder. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 27 ist eröffnet. Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin! Lieber Herr Gröning, ich diskutiere ja gern über europäische Fragestellungen hier im Parlament, nicht nur im Ausschuss. Aber ich bin doch ein bisschen enttäuscht über das, was Sie hier abgezogen haben, denn das war argumentativ ziemlicher Schwachsinn, wenn ich das so sagen darf, es war ziemlich dünn.
(Beifall CDU, FDP)
Sie haben erstens gesagt, dass Europa sozusagen ein Klimaschutzgesetz macht, das in der Krise – Sie suggerieren damit, Europa würde nicht helfen, die Krise zu bewältigen. Das genaue Gegenteil ist nämlich der Fall. Noch einmal ein paar kurze Argumente dazu: 1,5 Billionen Euro für den Wiederaufbaufonds, 1.000 Milliarden Euro Rettungsschirm gespannt. Europa ist aktiv, auch diese Krise zu bewältigen.
(Beifall SPD)
Aber darum ging gar nicht, wenn wir über dieses Klimaschutzgesetz reden. Denn das Einzige, was Sie hier hätten kritisieren können, ist die Verhältnismäßigkeit. Und das haben Sie gar nicht getan. Sie haben es aus Ihrer Sicht politisch kritisiert. Aber man muss dann schon auch die Kompetenzen des Thüringer Landtags kennen. Ich will kurz sagen, warum wir einen Punkt absolut kritisch sehen und da bin ich mal gespannt auf Ihre Argumentation, wie Sie darauf reagieren werden. Am Ende steht hinter dieser Frage, dass sich die EU-Kommission Kompetenzen bis 2050 gibt – keine Frage, die den Thüringer Landtag betrifft, auch keine Frage, die den Bundestag betrifft. Denn wir haben ein Klimaschutzgesetz, was eben auch die europäische Ebene auffordert, tätig zu werden, und zwar gleich in § 1 des deutschen Klimaschutzgesetzes. Also das deutsche Parlament, der Bundestag, hat dem zugestimmt. Es macht natürlich auch Sinn, wenn man eine so große gesellschaftliche Aufgabe vor sich hat, dass man es auf europäischer Ebene regelt und eben nicht in Klein-Klein verfällt – Stichwort „Energiewende“. Es ist genau das, was wir auch an dem Murks, der da teilweise regional zersplittert passiert, kritisieren. Aber der eigentliche Kritikpunkt müsste etwas anderes sein, nämlich dass die EU-Kommission das Europäische Parlament und auch den Europäischen Rat aus der Debatte raushält. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn Sie mehr parlamentarische Teilhabe fordern, müssten Sie eigentlich die Weiterentwicklung des EUParlaments zu einem Vollparlament mit Initiativrecht fordern.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn genau auf diese Ebene zwischen EU-Kommission, zwischen Rat und Europäischem Parlament gehören die Diskussionen hin, wenn nachgeordnete Parlamente, nationale Parlamente nämlich diese Ebene legitimiert haben, zu handeln.
(Beifall FDP)
Und das ist in diesem Fall der Fall. Jetzt sind Sie in einem Dilemma – Sie fordern parlamentarische Debatten ein und wollen aber eigentlich das EU-Parlament abschaffen.
(Beifall AfD)
Da haben wir einen anderen Ansatz. Wir wollen ein Vollparlament mit Initiativrecht. Wir wollen auch den EU-Rat zu einer echten zweiten Kammer, einer parlamentarischen Kammer weiterentwickeln. Und dann kann man auch tatsächlich legitime, vollumfängliche parlamentarische Rechte auf europäischer Ebene wahrnehmen. Und das ist gut für den europäischen Gedanken. Also befassen Sie sich damit mal ein bisschen. Ich hoffe, die Argumente gehen dann beim nächsten Mal in eine andere Richtung. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, anders als die AfD mit ihrem Antrag offenbar suggerieren möchte, hat es in den vergangenen Wochen bereits eine Beratung des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission zur Klimaneutralität im Landtag gegeben, und zwar in den fachlich zuständigen Ausschüssen und eben nicht, wie Sie behauptet haben, nur durch Umlaufverfahren, denn der federführende Ausschuss, der Europaausschuss, hat dazu haptisch, analog, mit menschlicher, physischer Anwesenheit getagt, und das auch öffentlich, wie das nach den Regeln des Parlaments vorgesehen ist. Das heißt, ausnahmsweise da nicht öffentlich, stimmt, an dem Tag, aber wir haben im Ausschuss diskutiert. Aber lassen Sie mich jetzt erst mal dazu kommen, was eigentlich der Hintergrund ist, warum Sie das Ganze im Plenum noch mal aufrollen wollen: Eigentlich ist nämlich nur das Beratungsergebnis nicht in Ihrem Sinne ausgefallen. Der Vorschlag der EU-Kommission, über den wir dort beraten haben, ist Teil des Europäischen Green Deal und dient der Verankerung des Ziels einer bis 2050 in der EU zureichenden Klimaneutralität im europäischen Recht. Wie gesagt, wir haben auch nationale Klimagesetze, die dieses Ziel untermauern und unterstützen. Mit dieser Zielsetzung 2050 würde dieses Klimaziel dann automatisch allgemeine Gültigkeit erlangen und für die Mitgliedstaaten unmittelbar bindend werden. Laut Verordnungsvorschlag soll die EUKommission ermächtigt werden, zur Zielerreichung sogenannte delegierte Rechtsakte zu erreichen. Da ist die Frage, was das eigentlich ist. Nach Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union können der Rat und das Parlament die EU-Kommission in Gesetzgebungsakten ermächtigen, sogenannte delegierte Rechtsakte zu erlassen. Diese delegierten Rechtsakte, die in etwa unseren Rechtsverordnungen entsprechen, dürfen die zentralen Elemente des jeweils zugrunde liegenden Gesetzgebungsakts nicht verändern und daher lediglich zur Änderung oder Ergänzung nicht wesentlicher Punkte dieses Gesetzgebungsakts führen. Zudem verbleibt beim Rat und beim Parlament als den eigentlichen Gesetzgebungsorganen auch im Falle einer solchen delegierten Gesetzgebung das Recht, die Befugnisübertragung an diese Kommission jederzeit zu widerrufen oder konkrete, von der Kommission geplante delegierte Rechtsakte durch Einspruch wieder von der Agenda zu nehmen. Die Übertragung gesetzgeberischer Befugnisse an die Kommission erfolgt also in einem sehr engen, genau definierten Rahmen. Diese enge Rahmensetzung beachtet auch der Verordnungsvorschlag selbstverständlich. Das wird in seinen einzelnen Bestimmungen deutlich, die eine EU-weite Rahmensetzung zur Erreichung des Klimaziels zum Inhalt haben, nicht jedoch den einzelnen Mitgliedstaaten etwa spezifische Politikansätze oder Maßnahmen vorschreiben würden. In Artikel 9 werden zudem ausdrücklich die dem Rat und dem Parlament nach Artikel 290 ohnehin zukommenden Rechte festgehalten, die Delegation gesetzgeberischer Kompetenzen – ich sagte schon – in die EU-Kommission jederzeit zu widerrufen oder durch konkrete Einsprüche zu stoppen. Nichts wird also hier, wie Sie von der AfD behaupten, für die Ewigkeit zementiert, absolut gesetzt, den Mitgliedstaaten oder dem Europaparlament etwa einfach so übergestülpt. Der federführende Europaausschuss hat da in einem vom Ältestenrat gebilligten und der Einschränkung des Parlamentsbetriebs in Corona-Zeiten geschuldeten Umfrageverfahren keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erkennen können. Dem haben sich die mitberatenden Ausschüsse für Soziales, für Wirtschaft und für Umwelt im Umfrageverfahren angeschlossen. Lediglich der Infrastrukturausschuss hat eine Stellungnahme der AfD zu seiner eigenen Position gemacht und Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erhoben. Die sind aber unberechtigt, das habe ich Ihnen eben schon geschildert. Das hat auch nicht etwa etwas damit zu tun, dass die Ausschussmitglieder nun mehrheitlich ins Lager der Antieuropäer und Leugner der Klimakatastrophe gewechselt wären, zu denen Sie ja gehören, sondern ist schlicht der Tatsache geschuldet, dass sich bei diesem Ausschuss nur ein Teil der Ausschussmitglieder am Umfrageverfahren beteiligt hat. Ich will das gar nicht weiter bewerten. Das Abstimmungsergebnis im Infrastrukturausschuss war danach so, wie es ist. Wichtiger ist aber, dass der federführende Europaausschuss in der Folge die in seiner Geschäftsordnung eingeräumte Kompetenz genutzt und seine eigene Position noch mal bestätigt hat. Damit steht als parlamentarisches Votum korrekt fest, dass keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gesehen und daher der Verordnungsvorschlag lediglich zur Kenntnis genommen wird. Denn das, was wir hier formell machen könnten, wäre, eine sogenannte Subsidiaritätsrüge zu erheben. Die wäre aber nicht gerechtfertigt. Dass Ihnen ein solches Ergebnis nicht gefällt, ist klar. In Ihrer Stellungnahme, die der Infrastrukturausschuss vorliegen hatte, scheint zwischen den Zeilen des ellenlangen pseudojuristischen Wortgeklingels sehr deutlich durch, worum es Ihnen in Wirklichkeit geht. Sie präsentieren sich hier ein weiteres Mal als Leugnerin der menschengemachten und fachwissenschaftlich zweifelsfrei belegten Klimakatastrophe. Sie halten die Festschreibung des europäischen Ziels, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, für unnötig und lehnen den gesamten Europäischen Green Deal ab. Und Sie agieren europafeindlich wie eh und je und wenden sich mit widerlegten Behauptungen vehement gegen jede echte oder von der AfD bloß konstruierte dauerhafte Kompetenzübertragung an EU-Institutionen. Dann kam auch wieder der Standardeinwand „Corona und jetzt machen wir Klimaschutz“. Ich will Ihnen mal eins sagen: Wenn wir hoffentlich diese Pandemie mal im Griff haben und dann verhindern können, dass Leute an Covid-19 sterben, dann wollen wir aber trotzdem nicht in küstennahen Gebieten an überhöhten Wasserständen
(Heiterkeit AfD)
und Klimadingen ersaufen. Das ist auch kein schöner Tod. Da haben wir mit dem Klimawandel – den leugnen Sie, aber den gibt es – unsere Aufgaben zu erledigen. Das tun wir hier auch im Thüringer Landtag, indem wir hier keine unnötigen Beschwerden erheben, die weder formal noch inhaltlich gerechtfertigt sind – schade um die Zeitstehlerei.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Gröning für die AfD-Fraktion.
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich bei meinen Vorrednern für die Ausführungen. Im Zusammenhang mit dem Kommissionsvorschlag zu einem EU-Klimagesetz sind drei Punkte anzusprechen: erstens die Problematik der Verhältnismäßigkeit sowie die staatspolitische Dimension des Gesetzes, zweitens die sozialpolitische Dimension des Gesetzes und drittens der sogenannte Grüne Deal als das EU-Großprojekt, das den Rahmen und die Grundlage für das Klimagesetz abgibt. Ich komme zum ersten Punkt: Eine EU-Verordnung muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen. Dem wird das EU-Klimagesetz nicht gerecht. Zum einen nämlich sagt es über die Maßnahmen, die es zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität verfolgt, so gut wie gar nichts aus. Es ist also unbestimmt. Zum anderen überträgt es in inakzeptablem Umfang Kompetenzen auf die EU-Kommission. Die Kommission soll nämlich bestimmte Rechtsakte erlassen können, das heißt de facto, sie soll Entscheidungsgewalt über die einzelnen Schritte erhalten, die sie zur Erreichung des übergeordneten Ziels der Klimaneutralität für erforderlich hält. Diese Ermächtigung gilt für den überaus langen, mehrere Legislaturperioden überspannenden Zeitraum von 2030 bis 2050. In diesem Zusammenhang soll die Kommission in die einzelstaatlichen Politiken bzw. nationalen politischen Zielstrebungen intervenieren dürfen. Betrachtet man Zeitdauer und Umfang dieser Befugnisse so liegt die Unverhältnismäßigkeit auf der Hand. Kein Gesetzgeber einer Demokratie würde einer Regierungsbehörde derart weitgehende Befugnisse einräumen. Und das ist geradezu verrückt, wenn man einer Brüsseler Autorität, die einer demokratischen Legitimation ermangelt, derart umfangreiche Befugnisse einräumt und dann auch noch offenlässt, ob und mit welchen Instrumenten weitere Zielverschärfungen überhaupt erreicht werden könnten.
(Beifall AfD)
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag sagt: Das geht so nicht! Ich sage es ganz deutlich. Dieses EU-Klimagesetz ist im Grunde ein klimapolitischer Staatsstreich.
(Beifall AfD)
Frau von der Leyen hat der autokratischen Anmaßung, die da drinsteckt, gerade wieder in einem anderen Zusammenhang Ausdruck verschafft, wenn sie jetzt allen Ernstes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in den Blick nimmt, weil das Bundesverfassungsgericht die EZB-Anleihekäufe teilweise für illegal, also für grundgesetzwidrig erklärt hat. Hier kann man schön sehen, wo in Wahrheit die Verfassungsfeinde stehen.
(Beifall AfD)
Dieser verfassungsfeindliche Geist von der Leyen steckt auch im EU-Klimagesetz. Kein demokratischer Gesetzgeber kann dem zustimmen wollen. Ich komme zum zweiten Punkt: Das EU-Klimagesetz ist unsozial. Es ist absehbar und wird meines Wissens auch von anderen bezweifelt, dass die Maßnahmen, die man zur Erreichung der Klimaneutralität ergreifen wird, zum Anstieg von Energiekosten und damit erfahrungsgemäß auch zur Energiearmut führen werden. Das wird vor allem Familien treffen, weil die einen höheren Energieverbrauch haben. Es wird dann auch die sozial schwächeren Leute mit niedrigem Einkommen treffen. So werden von dieser Seite her soziale Ungleichheiten vergrößert und damit wird es sicher nicht getan sein. Denn die Erreichung der Klimaneutralität wird erhebliche wirtschaftliche Folgen haben, die sich direkt auch auf die Arbeitnehmer auswirken werden, insbesondere etwa dann, wenn sie arbeitslos werden, wenn etwa das energieintensive Unternehmen, in dem sie arbeiten, ins Nicht-EU-Ausland abwandert und die Beschäftigten einfach zurücklässt. Man kann dann natürlich wie die politische Linke und die Grünen gleich fordern, dass die EU dann mehr umverteilen müsse, dass der klimapolitische Umbau mit großen Umverteilungsfonds begleitet werden müsse. Aber das ist natürlich eine Illusion. Ein EU-weiter Sozialtransfer-Mechanismus wird die strukturellen Verwüstungen, die wir in der europäischen Wirtschaft zu erwarten haben, gar nicht ausgleichen können. Das klappt ja schon auf nationaler Ebene nicht.
(Beifall AfD)
Der Hinweis auf die sozialen Folgen des EU-Klimagesetzes ist gerade heute besonders geboten, weil wir am Beginn einer Rezession stehen. In dieser Situation ein derart größenwahnsinniges Projekt wie die EU-Klimagesetze ins Werk setzen zu wollen, ist im höchsten Maße verantwortungslos. Das gilt in Gänze auch dem sogenannten Green Deal, den die Kommission im Dezember vergangenen Jahres vorstellte und der die Grundlage und den Rahmen für das Klimagesetz darstellt. Womit ich bei meinem dritten Punkt bin: 1.000 Milliarden Euro soll dieses Projekt kosten, das Ganze auf die Erreichung der sogenannten Klimaneutralität ausgerichtet. Was genau Klimaneutralität bedeutet, ist alles andere als klar. Das Projekt mutet jedenfalls insgesamt wie ein gigantisches, planwirtschaftliches Vorhaben an, von dessen Finanzierungsmodalitäten wir zwar nicht viel wissen, weil noch kaum etwas klar ist. Aber wir können schon sagen, dass es den Charakter eines utopischen Megaprojekts hat. Ich will hier gar nicht ins Detail gehen, sondern einmal einen größeren Zusammenhang aufzeigen. Zum einen zeichnet sich am Horizont des Green-Deal-Projekts eine massive Deindustrialisierung ab, für die am Ende der einfache Bürger die Zeche zahlen muss.
(Beifall AfD)
Für mich bleibt darüber hinaus unbegreiflich, wie wir über die Verschiebung von Abermilliarden fantasieren können, wenn wir heute nach zehn Jahren einer guten Wirtschaftsentwicklung in Deutschland an vielen Baustellen keinen Millimeter vorangekommen sind. Wir sehen beispielsweise in meinem Wahlkreis, dass Brücken und Wege baufällig sind, der Internetausbau rückständig ist – ich persönlich habe eine 6.000er-Leitung, wer hat mehr? – oder der Radwegeausbau nicht vorankommt. Auch daran scheitert es in der Region – und das nach den vielen fetten Jahren, die wir hinter uns haben. Jetzt stehen vermutlich einige magere Jahre bevor und da sollen wir 1.000 Milliarden Euro in die Erreichung einer Klimaneutralität investieren? Das hat mit verantwortungsvoller Politik nichts zu tun und sollte schleunigst beendet werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke.
(Beifall AfD)
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Als nächste Rednerin bereitet sich Frau Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Bitte, Frau Wahl, Sie haben das Wort.
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, meinen ersten Redebeitrag hier im Plenum zu einem der zentralen Themen unserer Zeit halten zu können: dem Klimaschutz. Wenig Grund zur Freude gibt allerdings der Anlass für die Debatte. In einem bisher unüblichen Verfahren hat die AfD mit der Drucksache einen Antrag ins Plenum eingebracht, obwohl sie zuvor mit ihrer Stellungnahme im Rahmen des Subsidiaritätsfrühwarnsystems in Angelegenheiten der EU im Europaausschuss keine Mehrheit gefunden hatte. In der Stellungnahme zum Vorschlag eines Europäischen Klimagesetzes wird mit der Verwendung von Begriffen wie „sogenannte Klimaneutralität“ oder „peacemeal social engineering“ – übrigens sollte man von Anglizismen, wenn man diese ständig verteufelt und daher auch nicht weiß, wie diese geschrieben werden, vielleicht lieber die Finger lassen –
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) suggeriert, dass über das Vehikel Klimaschutz die Gesellschaft umgebaut und Freiheit und Demokratie eingeschränkt würden. Wer so argumentiert, hat allerdings erstens die Bedrohung nicht verstanden, die von drei bis vier oder mehr Grad Erderwärmung ausgeht, dem Pfad nämlich, auf dem wir uns gerade befinden, wenn wir nicht umsteuern, und hat zweitens auch nicht begriffen, dass Klimaschutz und Demokratie untrennbar zusammen gehören.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Klimaschutz lässt sich nur in demokratischen Gesellschaften erfolgreich umsetzen und kann auch nur funktionieren, wenn wir die Menschen, die Institutionen und auch die verschiedenen Ebenen mitnehmen. Deswegen diskutieren wir das Thema auch in allen Gremien vom Stadtrat bis zum EUParlament. Der Vorschlag zum Europäischen Klimagesetz ist dabei nicht einmal sonderlich ambitioniert. Um die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzen zu können, bedarf es einer Senkung der CO -Emissionen auf 2 Null bis spätestens 2050, eher früher. Das Klimagesetz geht nach aktuellem Stand also kaum über die Zielmarke des Klimaabkommens von Paris hinaus. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im zweiten Halbjahr 2020 wird Deutschland die Ratspräsidentschaft in der EU übernehmen. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie in dem weiteren Prozess bei der Ausgestaltung des Europäischen Klimaschutzgesetzes als Treiber für ambitioniertere Zwischenschritte bei der Erreichung der Klimaschutzziele auftritt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dafür muss die Bundesregierung aber dringend ihre nationalen Hausaufgaben erledigen, beispielsweise im Bereich der Energiepolitik. Der Ausbau von Wind- und Solarenergie stockt, weil man sich nicht auf Abstandsregeln bei Windrädern und über die Aufhebung des 52-Gigawatt-Solardeckels einigen kann. Ich befürchte daher, dass die Ankündigungen von Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung den Klimaschutz bei kommenden Konjunkturprogrammen, die nun wohl bald anstehen werden, zu beachten, angesichts dieser Tatsache leider reine Lippenbekenntnisse bleiben werden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dabei erleben wir gerade jetzt eine Zäsur historischen Ausmaßes bedingt durch Corona, die es uns einfach nicht erlaubt, genauso weiterzumachen wie bisher. Rund alle zehn Jahre sind wir mittlerweile mit einer Wirtschaftskrise verheerenden Ausmaßes konfrontiert, die zeigt, wie krisenanfällig das System ist. An diesem Punkt müssen deshalb heute Maßnahmen ergriffen werden, die zur Resilienz des Wirtschaftssystems beitragen und unsere Unternehmen, unsere Infrastruktur zukunftsfähig und – das heißt eben auch – klimaneutral aufstellen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Thüringer Klimagesetz sind die Reduktionsziele für die Jahre 2030, 2040 und 2050 in Artikel 3 festgelegt. Im Koalitionsvertrag haben wir für Thüringen das Ziel einer Hundertprozentversorgung aus erneuerbaren Energien bis spätestens 2040 festgeschrieben. Damit liegen wir bereits jetzt als Thüringen im Rahmen dessen, was uns durch die europäische und nationale Ebene vorgegeben wird. Als Grüne setzen wir uns für ambitionierte Klimaschutzziele ein und kämpfen dafür, die Klimaziele auf allen Ebenen, vom Stadtrat bis zur EU-Ebene, durch konkrete Maßnahmen zu untersetzen. Deshalb lehnen wir den AfD-Antrag ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Der nächste Redner ist Herr Kollege Urbach von der CDU-Fraktion. Herr Urbach, bitte.
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem der vorliegende Antrag fast wortgleich als Stellungnahme im zuständigen Europaausschuss sowie in allen beteiligten Ausschüssen bis auf den genannten durchgefallen war, versucht die AfD mit diesem Plenarantrag, heute erneut ihre abwegigen Positionen zu den Themen „Klimawandel“ und „Europa“ öffentlich zu machen und nutzt – eigentlich sollte das nicht so sein – diesen Verordnungsvorschlag für eine generelle Debatte, die mit dem Thema des Entwurfs nicht ganz so viel zu tun hat. Worum geht es konkret? Die Landesregierung hatte den Landtag am 12. März über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und Veränderung der EU-Verordnung – also das Europäische Klimagesetz, darum geht es hier – im Rahmen des bewährten Frühwarnverfahrens unterrichtet. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat sich daraufhin mit der Vorlage befasst und hat mehrheitlich keinen Verstoß gegen Subsidaritäts- oder Verhältnismäßigkeitsgrundsätze feststellen können und das Dokument dementsprechend zur Kenntnis genommen. Inhaltlich bezieht sich der Verordnungsvorschlag auf das Europäische Klimagesetz als Teil des europäischen Grünen Deals der EU-Kommission im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris, das dazu beitragen soll, bis zum Jahr 2050 die Nettotreibhausgasemissionen der EU auf null zu reduzieren. Ein großes Anliegen für die meisten Menschen in diesem Land und weltweit – nur nicht für die AfD, die in ihrem Antrag dieses legitime Ziel erneut infrage stellt. Nach unserer Auffassung ist der Klimawandel eine globale Herausforderung, die nicht allein durch nationale Maßnahmen bewältigt werden kann. Daher ist der Verordnungsvorschlag als gesamteuropäische Initiative durchaus ein probates Mittel, dieser Herausforderung zumindest in Europa gerecht zu werden und dem Klimawandel mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Sehr geehrte Damen und Herren, der AfD-Antrag befasst sich jedoch nicht inhaltlich mit der Zweckmäßigkeit des EU-Verordnungsvorschlags, die avisierte Klimaneutralität zu erreichen, sondern zielt einzig und allein darauf ab, den europäischen Einigungsgedanken erneut zu diskreditieren, indem die europäischen Entscheidungsgremien und ihre Befugnisse infrage gestellt werden. In ihrem Antrag vertritt die AfD die Position, dass der Verordnungsvorschlag gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen würde, weil die dadurch übertragenen Befugnisse unverhältnismäßig seien. Angesichts der relativ großen Zeitspanne des Verordnungsrahmens bis zum Jahr 2050 könnte laut AfD die Ausgestaltung dieses Zielpfads und damit die Festlegung der Geschwindigkeit der Zielerreichung für die Mitgliedstaaten als wesentliche Regelung angesehen werden, die nur durch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren und nicht durch die Kommission erlassen werden sollte. Doch die CDU-Fraktion, meine sehr geehrten Damen und Herren, hält diesen Verordnungsvorschlag durchaus für verhältnismäßig, zumal wir auch der Auffassung sind, dass Klimaschutzmaßnahmen natürlich europaweit abgestimmt werden sollten und uns ist auch im Gegensatz zur AfD klar, dass die entsprechenden Maßnahmen über einen längeren Zeitraum entwickelt und entfaltet werden müssen. Zudem sieht der Verordnungsvorschlag keine für die Mitgliedstaaten spezifischen Maßnahmen vor, sondern lediglich einen langfristigen allgemeinen EU-weiten Zielpfad 2030 bis 2050 für die Verringerung der Treibhaus emissionen. Außerdem überträgt der Verordnungsvorschlag an die EU-Kommission Befugnisse, Empfehlungen auszusprechen, wenn nationale Maßnahmen mit dem Erreichen des Klimaziels unvereinbar oder dafür ungeeignet sind. Auch die Befugnis der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten ist aus unserer Sicht verhältnismäßig, da EU-Parlament und Rat die Delegation solcher Rechtsakte an die Kommission – die Kollegin hat es bereits erwähnt – zur Verwirklichung der Klimaneutralität jederzeit widerrufen oder Vorbehalte gegenüber dem delegierten Rechtsakt vorbringen können. Die Verhältnismäßigkeitsbedenken der AfD sind auch deshalb unbegründet, weil durch die beanstandete Befugnis der EU-Kommission bezüglich des Erlasses delegierter Rechtsakte auch nur der erwähnte Zielpfad festgelegt werden kann. Dieser Zielpfad soll auch nicht eins zu eins auf jeden einzelnen EU-Mitgliedstaat Anwendung finden, sondern es soll weiterhin ein flexibles Handeln für jeden einzelnen Mitgliedstaat möglich sein. Aus diesen genannten Gründen teilen wir die Bedenken der AfD nicht und werden den Antrag ablehnen, denn es ist weder unsozial, undemokratisch und schon gar nicht verantwortungslos, sondern zwingend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, dem Klimawandel zu begegnen und ihn nach Möglichkeit zu stoppen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Gleichmann von der Fraktion Die Linke das Wort.
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörende, das, was wir heute von der AfD auch zu diesem Tagesordnungspunkt gehört haben, ist ja wirklich der reine antieuropäische Populismus, wie wir es eben auch kennen. Aber wenn man das hier noch mal hört, dann ist es wirklich sehr erschreckend.
(Beifall DIE LINKE)
Das erstreckt sich nicht nur auf diesen Tagesordnungspunkt heute, sondern auch bei allen anderen diskutierten Tagesordnungspunkten war das Wort „EU“ scheinbar so ein Trigger für die AfD, wo sie immer wieder reinhauen mussten, weil sie Angst haben, irgendwelche nationalen Souveränitäten zu verlieren. An dieser Stelle muss man einfach mal diese Verordnung lesen, was da drinsteht. Frau Marx hatte das ja in ihrem Beitrag schon angedeutet und ich will das noch mal verstärken. In dieser Verordnung steht, für den Zeitraum von 2030 bis 2050 würde der Kommission die Befugnis übertragen, diese Verordnung durch den Erlass delegierter Rechtsakte zu ergänzen, indem sie auf EU-Ebene einen Zielpfad für die schrittweise Verwirklichung des Ziels für 2050 festlegt. Das ist das, was Frau Marx schon zu den delegierten Rechtsakten genannt hatte, darauf will ich jetzt nicht weiter eingehen. Es führt fort: Diese Verordnung sieht keine spezifischen Politiken oder Maßnahmen vor, sodass die Mitgliedstaaten flexibel handeln können, trägt aber dem Regulierungsrahmen für die bis 2030 zu erreichenden Zielvorgaben für die Verringerung der Treibhausgasemissionen Rechnung. Also wenn das – ich zitiere Ihren Redebeitrag – „unverhältnismäßig und inakzeptabel“ ist und mit welchen Horrorszenarien Sie das weiterhin noch dargestellt haben, dann frage ich mich, was denn die EU aus Ihrer Sicht überhaupt machen darf, aber die Antwort haben Sie ja quasi schon selbst gegeben. Wir als Linke sehen die Klimapolitik, die Eindämmung der Folgen des menschengemachten Klimawandels als eine der größten Herausforderungen der aktuellen Zeit und auch der internationalen Gemeinschaft, nicht nur der EU, sondern auch weit darüber hinaus. Insofern können wir die Bedenken, die – wie in den vorhergehenden Beiträgen hier auch schon dargestellt – der Ausschuss unter schwierigen Bedingungen gefasst hat, nicht mittragen und lehnen deswegen ebenfalls diesen Antrag so ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Vielen Dank. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Hier!)
Doch, Herr Abgeordneter Möller, bitte, 40 Sekunden.
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe keine Zweifel, dass Sie es schaffen werden, die deutsche Wirtschaft klimaneutral hinzubekommen, denn wenn die nicht mehr da ist, wird sie ja auch nichts mehr emittieren.
(Beifall AfD)
Sie sind damit auf einem echt guten Weg. Denn natürlich legt diese EU-Verordnung, über die wir heute reden, den Pfad zu einer Klimaneutralität fest, die mit hoher CO -Bepreisung zu hohen Energiekosten 2 führt, die sich natürlich letal auf einen erheblichen Teil unserer Wirtschaft auswirken wird. Was Sie dann machen werden: Sie werden sagen, na, wir waren es ja nicht, es war die EU. Aber natürlich waren Sie es, Sie waren es schon deshalb, weil Sie nämlich heute geschwiegen haben,
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
weil Sie die Debatte verweigert haben.
(Beifall AfD)
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Dann lasse ich über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/741 abstimmen. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der anderen Fraktionen dieses Hauses. Gibt es Stimmenthaltungen? Gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit gibt der Landtag ebenso wenig wie der Europaausschuss eine eigene Stellungnahme ab und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/548 dazu: Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/795 Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Antrags? Bitte.
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, was in Schleswig-Holstein, in Niedersachsen, Bayern, Hamburg, Bremen und Berlin unabhängig von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe möglich ist, muss auch in Thüringen möglich sein. Die AfD fordert, das Schulgeld für alle Gesundheitsfachschulberufe abzuschaffen.
(Beifall AfD)
Wir schaffen damit Gerechtigkeit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels. Denn wir wissen, dass wir mit der Veränderung der Altersstruktur mehr Beschäftigte in den Gesundheitsfachberufen benötigen. Schulgeld jedoch hat eine abschreckende Wirkung. Mit der Abschaffung des Schulgelds erhöhen wir den Anreiz, eine solche Ausbildung überhaupt zu beginnen und stärken so das Sozial- und Gesundheitswesen. Übrigens: Interessant ist in diesem Zusammenhang der schlecht abgeschriebene und kopierte Alternativantrag der CDU.
(Beifall AfD)
Die CDU möchte die Schulgeldfreiheit zwar für einige Gesundheitsberufe, aber beispielsweise nicht für Diätassistenten. Diätassistenten werden aber in einem immer älter werdenden und von zunehmender Adipositas geplagten Volk immer wichtiger, ebenso wie die ebenfalls vom CDU-Alternativantrag diskriminierten, aber bei der hohen Diabetesrate wichtigen Podologen. Warum lassen Sie eigentlich Diätassistenten, Podologen, aber auch beispielsweise medizinisch-technische Fachschulberufe außen vor? Alle Absolventen der Gesundheitsfachschulen leisten wichtige Arbeit. Deshalb fordern wir auch die zeitnahe Abschaffung des Schulgelds für alle Gesundheitsfachberufe.
(Beifall CDU)
Nicht nur die demografische Entwicklung, auch die Digitalisierung sorgt für einen immer höheren Bedarf beispielsweise von Physiotherapeuten. Wir haben in den vergangenen Wochen erleben können, was Digitalisierung häufig eben auch bedeutet: weniger Bewegung und vor dem Bildschirm sitzend eine dauerhaft schädigende Körperhaltung einnehmen. Physiotherapeuten tragen mit ihrer Arbeit zum Erhalt der hohen Produktivität der deutschen Volkswirtschaft bei, weil sie das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Selbstständigen und Beschäftigten erhalten.
(Beifall AfD)
Mit der vollständigen Abschaffung des Schulgelds in den Gesundheitsfachberufen unterstützen wir also jene, die unsere Wertschöpfung sichern. Die Abschaffung des Schulgelds ist eine Investition in die Zukunft.
(Beifall AfD)
Herr Hey und liebe SPD, ich habe der Rede von Herrn Hey im Sonderplenum aufmerksam zugehört. Er beklagte sich unter anderem über die Ökonomisierung des Gesundheitssystems, die Sie im Übrigen 2004 mit den Fallpauschalen und dem DRGSystem maßgeblich vorangetrieben haben. Wenn Sie aber tatsächlich den ökonomischen Druck aus dem System nehmen wollen, dann kommen Sie an der Zustimmung zu unserem Antrag nicht vorbei. Denn natürlich führte das Schulgeld zu einem entsprechenden Refinanzierungsbedarf in den ersten Berufsjahren und erhöht damit den ökonomischen Druck. Also: Schaffen wir Gerechtigkeit und stärken das Sozial- und Gesundheitssystem, schaffen wir das Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe ab. Wir beantragen die Überweisung an den Sozialund den Bildungsausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, aus Sicht der CDU-Fraktion steht der Antrag der AfD fachlich gesehen auf solidem Fundament. Das bestreiten wir gar nicht. Trotzdem haben wir uns dafür entschieden, einen Alternativantrag einzubringen, weil der AfD-Antrag vor dem Hintergrund der Bedeutung der Gesundheitsfachberufe für unsere Gesellschaft nicht weitreichend genug ist. Genau an diesem Punkt setzt unser Alternativantrag an. Wir wollen zusätzlich die Gesundheitsfachberufe stärken und festschreiben, dass die Sicherung einer qualitativ hochwertigen medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung in Thüringen eines der bedeutendsten gesellschaftspolitischen Zukunftsthemen ist.
(Beifall CDU)
Herr Kollege Aust, es wäre manchmal gut, wenn Sie Alternativanträge auch lesen würden und hier nicht irgendwelche Mären verbreiten, dass hier bestimmte Berufsgruppen der Gesundheitsfachberufe ausgeschlossen werden sollen. Da gibt es nämlich ein Wort, das heißt „beispielsweise“.
(Beifall CDU)
„Beispielsweise“ bedeutet, dass man einige Beispiele aufführt und nicht Berufsgruppen ausschließt. Das sollten Sie eigentlich wissen und ich bitte Sie, das das nächste Mal zu berücksichtigen. Wie Sie alle wissen, stehen die Gesundheitsfachberufe aktuell massiv unter Druck. Besonders die Gewinnung von Fachkräftenachwuchs ist ein großes Problem für die Branche, da die Berufe zwar interessant und wichtig für unsere Gesellschaft sind, aber schlecht bezahlt und in der Aus- und Weiterbildung teuer sind. Genau deshalb ist es von besonderer Bedeutung, die Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe schnellstmöglich herzustellen, denn die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist in den letzten Jahren bundesweit stark rückläufig. Wir stehen hier, gerade bei den Gesundheitsfachberufen, natürlich auch vor dem gesellschaftlichen Problem, dass uns oft die Arbeit am Menschen weniger Geld bzw. finanzielle Mittel wert ist als die Arbeit an Maschinen. Also muss hier auch gesellschaftlich ein Umdenken stattfinden. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich die Problematik der Gesundheitsfachberufe stichpunktartig am Beispiel der Physiotherapeuten erläutern, denn gerade im Bereich der Physiotherapie zeigt der Fachkräftemangel schon jetzt erschreckende Wirkung. Beispielsweise kommt es teilweise zu wochenlangen Wartezeiten für Therapieplätze. Momentan gibt es 16 Physio- und neun Ergotherapieschulen in Thüringen. Die Ausbildungskosten und hinzukommende Kosten für Fortbildungen nach dem Berufsabschluss, für Zertifikatspositionen, zum Beispiel Lymphdrainage, manuelle Therapie etc., stehen in keinem Verhältnis zum späteren Einkommen. Bundesweit liegt das Einstiegsgehalt bei Physiotherapeuten bei ca. 2.300 Euro monatlich. Zudem gibt es für angestellte Physiotherapeuten kaum Karrierechancen und -wege. Fünf Jahre nach der Ausbildung sind deshalb bereits 25 Prozent der Physiotherapeuten aus dem Beruf ausgestiegen. Die Gründe liegen auf der Hand: Zeit- und Arbeitsdruck in den Physiotherapiepraxen, die Aussicht auf Altersarmut aufgrund der Gehaltssituation und hohe Fortbildungsinvestitionen bei mangelnden Karrierechancen. Die negative Entwicklung gilt ähnlich für alle Therapieberufe. Die Situation des Fachkräftemangels wird sich auch in den nächsten Jahren noch verstärken, da 17 Prozent der aktuell arbeitenden Therapeuten bundesweit über 50 Jahre alt sind und gleichzeitig aufgrund des demografischen Wandels – das hat der Herr Aust auch ausgeführt – mehr qualifizierte Physiotherapeuten vonnöten sind. Sehr geehrte Damen und Herren, im März 2020 hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsberufe“ auf Eckpunkte für die Neuorientierung und Stärkung der Gesundheitsfachberufe verständigt. Die Eckpunkte, die wir begrüßen und die zur Steigerung der Attraktivität der Gesundheitsfachberufe führen, sehen insbesondere die Abschaffung des Schulgelds, die Einführung einer Ausbildungsvergütung, die Modernisierung der Berufsgesetze, eine Vereinheitlichung der grundlegenden Regelungen aller Ausbildungen sowie die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Ausbildung beispielsweise durch festgelegte Qualitätsstandards vor. Auf der Grundlage dieser Eckpunkte soll das Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen wie beschrieben abgeschafft werden. In der Begründung heißt es: „Eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten ist auf Dauer nur zu gewährleisten, wenn bedarfsgerecht Fachkräfte ausgebildet werden. Dabei ist auch ein Zugang zur Ausbildung ohne finanzielle Hürden von Bedeutung, um junge Menschen für diesen Berufszweig zu gewinnen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Deshalb hat auch die große Mehrheit der Bundesländer im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Regelung des Schulgelds für die Ausbildung in den Gesundheitsberufen bereits abgeschafft, um diese Berufe in ihrem Bundesland attraktiver zu gestalten.
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Dann sind die beiden Anträge begründet und ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Hartung von der Fraktion der SPD das Wort.
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich teile die Auffassung des Herrn König, dass dieser Antrag der AfD fundiert ist, ausdrücklich nicht.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist wie immer: Unter der Maßgabe einer einschlägigen Überschrift wird ein sehr, sehr pauschalierter, undifferenzierter Antrag vorgelegt. Die AfD fordert mal eben die Abschaffung des Schulgelds für knapp 50 Berufe – 50! Das bedeutet, hier wird pauschal festgestellt, dass alle diese Berufe Mangelberufe sind, dass alle diese Berufe sich überwiegend über private Schulen zur Ausbildung begeben usw. In der Begründung steht dann noch, dass andere Länder das abgeschafft haben und in Rheinland-Pfalz für 50 Prozent der Schulen kein Schulgeld mehr erhoben wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Thüringen gehen 80 Prozent aller Menschen, die eine Berufsausbildung machen, in staatliche Schulen. Für die ist die Ausbildung sowieso kostenfrei. Wenn ich jetzt zugebe, dass für den einen oder anderen Gesundheitsfachberuf der Anteil der privaten, der freien Schulen höher ist als die 20 Prozent im Durchschnitt, dann mag das so sein. Aber wir müssen doch schauen, ob wir pauschal jeden Beruf in der Ausbildung kostenfrei stellen oder wie wir es begründen. Wir müssen es nämlich begründen. Wir müssen begründen, wenn wir bestimmte Berufe anders behandeln als andere Berufe. Ich möchte an dieser Stelle mal nachfragen: Gibt es denn tatsächlich in allen diesen Berufen Versorgungsmängel? Das sind nämlich Berufe von der Altenpflege, wofür die Bundesregierung die Schulgelder ab diesem Jahr abgeschafft hat, über den Heilpraktiker, über den Tierheilpraktiker, über den medizinischen Bademeister bis hin zum zytologischen Assistenten. Das alles sind Gesundheitsfachberufe. Sind das alles Mangelberufe, bei denen wir rechtfertigen können, sie in der Ausbildung kostenfrei zu stellen, oder gibt es vielleicht auch andere Berufe, bei denen das so ist? Können wir zum Beispiel begründen, warum der Feinmechaniker im Zweifel ein Schulgeld bezahlen muss und der chirurgische Mechaniker nicht? Sind das tatsächlich in ihrer Wertigkeit unterschiedliche Berufe? Ist es tatsächlich beim Mangel unterschiedlich? Warum muss der Tierpfleger beispielsweise Schulgeld bezahlen und der Tierheilpraktiker muss es nach Antrag der AfD nicht? Da fehlt mir bei der AfD so ein bisschen die Analyse, wo es tatsächlich einen Mangel gibt, wo wir tatsächlich Handlungsbedarf haben und wo eigentlich nicht, wo tatsächlich dieser Mangel gar nicht bestehen könnte. Der zweite Punkt, der gegen den Antrag der AfD spricht, ist die Ausbildungssystematik. Stellen Sie sich mal vor, einer der Gesundheitsfachberufe ist der Heilpraktiker. Das sind überwiegend Fernkurse mit einigen Präsenzveranstaltungen. Wenn wir hier auf Kosten der Thüringer Steuerzahler tatsächlich die Ausbildung freistellen, werden wir in ein paar Jahren ganz viele Briefkästen von Ausbildungsfirmen haben, die im Prinzip hier nach Thüringen ihre Ausbildung verlagern, und wir werden für halb Deutschland die Heilpraktiker ausbilden. Brauchen wir das tatsächlich? Können wir das rechtfertigen? Der nächste Punkt, über den wir vielleicht mal nachdenken müssen, ist das Vermittlungsproblem. Es gibt in Gotha beispielsweise einen großen freien Schulträger, das ist die GOBI. Die werden dann von ihren Grundschülern und Regelschülern weiterhin Schulgeld erheben müssen, können aber die Ausbildung zum medizinischen Bademeister – und ich will den Beruf gar nicht abwerten – dann kostenfrei anbieten. Ist das wirklich unser Wille? Wollen wir nicht gezielt die Berufe fördern, die wir tatsächlich im Moment aufgrund von Mangel brauchen? Wollen wir dieses Dilemma, dass wir den Diätassistenten, der wichtig ist – keine Frage –, anders behandeln als zum Beispiel den Fliesenleger, der mittlerweile auch ein Mangelberuf ist? All diese Punkte werden im Antrag der AfD gar nicht beleuchtet. Es gibt gar keine Begründung. Es gibt keine Begründung für diese fast 50 Berufe, welche Mangelberufe sind und welche nicht. Das ist bei der CDU ein wenig anders. Deswegen bin ich der CDU für diesen Alternativantrag ausdrücklich dankbar. Den würden wir auch gern im Ausschuss beraten, vor allem auch vor dem Hintergrund, wie wir eine intelligente Förderung erreichen, die am Ende dazu führt, dass der eine oder andere dieser Berufsabsolventen eine längere Zeit in Thüringen seine Ausbildung macht. Ich will nämlich ausdrücklich nicht jeden unbedingt kostenfrei stellen, sondern ich möchte in erster Linie die kostenfrei stellen, die unsere Thüringer Bevölkerung tatsächlich dann auch versorgen. Das wäre mir wichtig. Man könnte beispielsweise über ein Darlehenssystem, ein zinsfreies Darlehen reden, das dann verfällt, wenn man eine bestimmte Zeit in Thüringen gearbeitet hat. Dann wird das gestrichen. Über solche Dinge könnte man sprechen. Diese pauschalierte Freistellung von fast 50 Berufen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Mangelberufe sind oder nicht, lehnen wir ab und deswegen werden wir diesen Antrag auch nicht überweisen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin, auch hier zeigt sich, insbesondere nach dem Redebeitrag von Dr. Hartung, dem ich fast vollständig zustimmen kann, dass eben häufig ein differenzierter Blick auf Realität besser ist als eine pauschale Betrachtung. Und eines muss man vielleicht auch noch mal sagen, Sie haben im Tagesordnungspunkt zuvor davor gewarnt, welcher potenzielle Krisenmodus uns in den nächsten Jahren erwartet, dass wir mit sinkenden Steuereinnahmen, mit Belastung der Haushalte werden rechnen müssen; Corona ist jetzt noch dazugekommen. Gleichzeitig stellen Sie eben pauschal 50 Berufsgruppen frei und wollen das finanzieren. Das passt in der Endkonsequenz, in der Kongruenz der eigenen Argumentation nicht zusammen. Meine Damen und Herren, wir Freie Demokraten sind natürlich auch dafür, in bestimmten Fachgruppen Schulgelder abzuschaffen, denn es ist ein Einstiegshindernis und ist vor allen Dingen ein Wettbewerbsnachteil für Thüringen, weil es andere Bundesländer bereits getan haben. Aber wir halten den Adressaten, die Landesregierung einfach für falsch. Das ist eine Aufgabe, die sich der Bund schon lange vorgenommen hat und die Kritik muss an Herrn Spahn gehen, der der Arbeitsgruppe vorsitzt. Die Beschlüsse liegen ja seit dem März 2019 vor. Es ist doch fraglich, warum mittlerweile durch Nichthandeln oder Handlungsunterlassen ein Flickenteppich entsteht, der dazu führt, dass Länder unter Druck geraten. Wettbewerb ist im Grunde gut, aber nicht in dieser Frage, wenn es um solche essenziellen Dinge wie Nachwuchs in Gesundheitsfachberufen geht. Diese grundlegende, grundsätzliche Handlung und Regelung, die dem Bund zufällt, fordern wir ein. Wir wissen, dass die Regelungen auf dem Weg sind, aber sie kommen natürlich deutlich zu spät. Da muss man sagen, in manchen Dingen ist Herr Spahn über die Maßen schnell, in manchen Dingen, die vielleicht dann doch wichtiger sind für das praktische Erleben von Gesundheit, ist er deutlich zu langsam. Insofern, meine Damen und Herren, werden wir die Anträge gern mit überweisen, auch wenn wir die Adressaten der Kritik für verfehlt halten. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Thema „Schulgeld“ haben wir uns bereits in der letzten Legislaturperiode hinlänglich beschäftigt. Die Abschaffung von Schulgeld in den Gesundheitsberufen haben wir dabei als einen Baustein der Fachkräftegewinnung und -sicherung behandelt. Wir haben uns schließlich auch mithilfe der parlamentarischen Auseinandersetzung darauf verständigt, wie Baden-Württemberg, das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Hessen der Entscheidung der BundLänder-Kommission zu vertrauen, die bis Ende 2019 Vorschläge zur Finanzierung der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen erarbeitet hat. Unser Ziel war dabei eine bundeseinheitliche Lösung und nicht ein weiteres Leben im kleindeutschen Flickenteppich. Wenn Sie jetzt mal auf die Schnelle das Schulgeld für Gesundheitsberufe abschaffen wollen – ich habe in Ihrem Antrag zumindest nichts von einem ernst zu nehmenden Finanzierungsvorschlag gefunden, denn die fehlenden Einnahmen müssen den Schulen natürlich ersetzt werden. Wenn dem eine Landesentscheidung vorausgeht, muss natürlich das Land auch für die Kosten aufkommen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für uns reicht die Abschaffung des Schulgelds für einzelne Berufe nicht, um dem Mangel an Fachkräften in der Sozialwirtschaft zu begegnen. Wir denken da nämlich ein ganzes Stück weiter. Zu einer wirklich guten Strategie, um Fachkräfte für die Sozialwirtschaft zu gewinnen und dort auch halten zu können, gehört mehr als ein Aspekt. Generell brauchen wir bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in Thüringen. Wir brauchen höhere Löhne, gute Arbeitsbedingungen und intelligente Arbeitszeitregelungen. Wir müssen die prekäre Beschäftigung eindämmen und die Einkommensungleichheit verringern. Wir wollen mehr betriebliche Mitbestimmung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und natürlich brauchen wir auch die Stärkung der Ausbildung. Dazu gehören auch die Stärkung von dualen Ausbildungsgängen, Weiterbildung und Qualifizierung. Dazu gehören letztendlich auch ausbildungsbegleitende und qualifizierungsbegleitende Hilfen. Praxisintegrierte Ausbildungsgänge mit planrechtlichen Regelungen ermöglichen Quer- und Seiteneinsteigerinnen und -einsteigern eine neue Perspektive, vor allem in den Berufsgruppen der Erzieherinnen und Erzieher, der Pflegefachkräfte und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Ein gutes Beispiel in Thüringen ist hier die Fachkräfteinitiative Kita. Dazu ging das digitale Antragsverfahren gerade wieder an den Start. Im vergangenen Jahr wurde das Modellprojekt zur praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern erstmals sehr erfolgreich durchgeführt. Nun startet in Thüringen erneut das Verfahren zur Vergabe der sehr begehrten 60 Ausbildungsplätze. Kern des Projekts ist die Erprobung der vergüteten praxisintegrierten Ausbildung anhand von zwei Ausbildungslehrgängen im Bereich der Kindertagesbetreuung. Obwohl der Bund zwischenzeitlich seine Finanzierungszusagen zurückzog, hat die Landesregierung entschieden, das Modellprojekt trotzdem fortzusetzen und die Kosten aus dem Thüringer Landeshaushalt zu bestreiten. Ich finde, hier hat das Land seine Verantwortung schon vorbildlich wahrgenommen. Von solchen Projekten brauchen wir mehr.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das aber wird nicht reichen, um den Notständen zu begegnen, die durch die demografische Entwicklung absehbar sind. Es gibt nicht genügend junge Thüringerinnen und Thüringer, um diesen Mangel auszugleichen. Und so brauchen wir weiter die Zuwanderung von Menschen nach Thüringen, die wir mit Angeboten zur Integration, Sprache und Qualifizierung begrüßen. Damit können wir auch Menschen, die als Geflüchtete nach Thüringen kommen, eine langfristige Perspektive bieten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu all dem bedarf es der gemeinsamen Anstrengung aller verantwortlichen Akteurinnen und Akteure in der Arbeitswelt und im Bildungssystem. Es steht Ihnen frei, Ihren Vorschlag dazu mit einer passenden haushalterischen Untersetzung in die Debatte für den nächsten Landeshalt einzubringen. Noch kurz zwei Sätze zur CDU: Gern können wir natürlich im Ausschuss darüber reden, welche weiteren Möglichkeiten zur Schulgeldfinanzierung es gibt, weil ich Ihren Antrag viel besser finde als den von der AfD. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stehe jetzt erneut hier vorn, es war vorhin ein bisschen lang, aber fertig war ich noch nicht. Deswegen werde ich weiter zum Antrag ausführen. Herr Hartung hatte ja die große Bandbreite der Gesundheitsfachberufe angesprochen. Mit unserem „beispielsweise“ haben wir uns natürlich auf die Gesundheitsfachberufe bezogen, die auch im Eckpunktepapier beschlossen wurden. Das sind die Diätassistenten, die Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure, medizinische Bademeister, die medizinisch-technischen Assistenten für Funktionsdiagnostik, die Laboratoriumsassistenten, Radiologieasstistenten, Orthoptisten, Physiotherapeuten und Podologen. Das sind die Berufsgruppen, die im Papier genannt werden und auf die sich auch vorrangig unser Antrag bezieht. Wie ich bereits vorhin ausgeführt habe, hat die große Mehrheit der Bundesländer bereits im Vorgriff auf die bundeseinheitliche Regelung das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abgeschafft, um die Berufe in ihrem Bundesland attraktiver zu machen. Dazu gehören Schleswig-Holstein, Bayern, Bremen, Hamburg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen. Auch in unseren Nachbarbundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt entfällt das Schulgeld zum neuen Schuljahr 2021. Ich finde die Lösung, die in Sachsen vorangetrieben wurde, indem gesagt wurde, wir übernehmen das Schulgeld so lange, bis eine bundeseinheitliche Lösung gefunden wird, einen eigentlich vernünftigen Vorschlag, denn wir dürfen nicht vergessen, dass wir uns in einer Wettbewerbssituation befinden. Das kann ich ganz deutlich nachempfinden, weil ich aus einem Landkreis komme, der sich im Dreiländereck Hessen-Niedersachsen-Thüringen befindet. Wenn in Niedersachsen und Hessen Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe besteht wie zum Beispiel für den Physiotherapeuten, dann ist das für unseren ländlichen Raum egal, wenn 25 Kilometer nach Heiligenstadt gefahren wird, wo Schulgeld bezahlt werden muss oder 20 Kilometer nach Göttingen oder nach Kassel 30 Kilometer. Dann sucht man sich den Standort aus, wo man das Schulgeld nicht bezahlen muss. Deswegen müssen wir das im Blick haben und deswegen brauchen wir diese kurzfristige Lösung, bis eine bundeseinheitliche Lösung gefunden wurde. In dieser Vereinbarung im Eckpunktepapier gehörte Thüringen zu den Ländern, die die Eckpunkte zur Modernisierung der Gesundheitsberufe einschließlich der Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung in einer Protokollnotiz zwar begrüßt haben, aber die finanzielle Beteiligung des Bundes und der Sozialversicherungsträger eingefordert haben. Diese Forderung ist, wie ich eben gesagt habe, mit diesem Stufenplan, bis eine bundeseinheitliche Lösung gefunden ist, nachvollziehbar. Aber – wie auch schon gesagt – es ist Gefahr im Verzug, dass wir nicht einen Ausbildungsjahrgang komplett verlieren. Deswegen sollten wir auch zum neuen Schuljahr die Schulgeldfreiheit in den genannten Gesundheitsfachberufen herstellen. Außerdem ist es auch wichtig – das hat Herr Hartung auch in Teilen angesprochen –, dass wir über die finanzielle Ausstattung der Schulen in freier Trägerschaft schauen, die hauptsächlich die Gesundheitsfachberufe in Thüringen ausführen. Dort – das hört man immer wieder, und ist auch in großen Teilen berechtigt – fehlen finanzielle Mittel, um eine Schulgeldfreiheit herzustellen. Es müssen teilweise hohe Praxisgelder bezahlt werden, zum Beispiel bei den Podologen, und deswegen muss auch in der Finanzierung der berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft nachgebessert werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns mit der Schulgeldfreiheit die Schülerinnen und Schüler entlasten und die Attraktivität der Ausbildung in den Gesundheitsberufen stärken. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass sich niemand, der sich in Thüringen im kommenden Schuljahr für eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf interessiert, Gedanken über die Finanzierung seiner Ausbildung machen muss und deswegen vielleicht einen anderen Ausbildungsweg geht. Wir brauchen diese Auszubildenden und Schüler in den Gesundheitsfachberufen, deswegen sollten wir diesen Weg gehen und ich würde mich freuen, wenn die Überweisung unseres Alternativantrags mitgetragen wird. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, ich sage es gleich vorweg: Ich halte beide Anträge – sowohl den Antrag der AfD als auch den Antrag der CDU – für nicht zielführend, wenn auch der Antrag der CDU durchaus im Ausschuss noch weiterdiskutiert werden könnte. Es ist schon einiges hier angeklungen, womit ich auch meine Einlassungen begründen kann. Auf der einen Seite ist es so – beide Anträge gehen davon aus, dass wir nur im Eingang zum Beruf ein Problem haben. Das ist falsch. Es ist schlicht falsch. Dazu gibt es zig Studien, aber vor allen Dingen beweisen es die jungen Menschen jedes Mal mit ihrer Berufsentscheidung gegen die Berufe im Gesundheits- und auch im Sozialdienst. Diese Berufe sind nicht attraktiv. Sie sind nicht nur deswegen nicht attraktiv, weil Schulgeld bezahlt werden muss, sondern sie sind vor allen Dingen deswegen nicht attraktiv, weil die – da werden auch keine Ausbildungsentgelte gezahlt – Arbeitszeiten als unattraktiv empfunden werden und tatsächlich auch sind. Denn in ganz vielen Unternehmen der Sozialwirtschaft ist Vereinbarkeit von Familie und Beruf schwer zu realisieren und ganz viele Unternehmen der Sozialwirtschaft befinden sich immer noch auf dem Entwicklungsweg, sich zum Beispiel mit Arbeitnehmervertretungen – Stichwort „Betriebsratsgründung“, Stichwort „Mitbestimmung“ und vor allen Dingen auch „Gewerkschaften“, Stichwort „Tarifbindung“, Stichwort „Allgemeinverbindlichkeit“ – tatsächlich einmal auf Bedingungen zu einigen und zu verständigen, die den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenkommen, die in diesen Berufen eine wertvolle Arbeit für die Gesellschaft leisten. Deswegen: Ja, wir können uns gern über den Antrag der CDU unterhalten, der – da stimme ich Kollegen Dr. Hartung zu – auch hier zu weitgehend ist. Wir stimmen ihm zu, dass man sich über vielleicht auch andere Möglichkeiten, vielleicht auch ein Stipendiensystem oder Ähnliches verständigen kann. Er hat zumindest den richtigen Ansatz. Tatsächlich geht es – das ist bei Kollegin Pfefferlein durchgedrungen – um eine Frage, die in den nächsten Wochen und Monaten auch im Bildungsausschuss – deswegen reden hier auch Bildungspolitiker – entschieden werden muss, nämlich: Wie gestalten wir die Finanzierung der freien Schulen weiter? Wir wissen, dass wir dort – deswegen haben wir 2015 eine Evaluationsklausel in den § 18 Abs. 6 eingebaut – immer wieder Entwicklungen haben, die wir auch in den Blick nehmen müssen. Aber wir haben schon festgestellt, auch in der Diskussion vor einem guten Jahr, dass wir zum Beispiel auch eine Öffnungsklausel in dem Gesetz brauchten. Das würde dann dem entsprechen, ob wir dort andere Berufe in der Steuerung mit reinnehmen, die dann in der Laufzeit eines Gesetzes zu Mangelberufen werden. Das sollten wir, denke ich, verantwortungsvoll im Bildungsausschuss diskutieren, wie wir mit der Finanzierung der freien Schulen – eine wichtige Aufgabe – tatsächlich umgehen. Jetzt könnte ich natürlich alles sagen, was wir gemacht haben. Es würde uns nicht weit bringen, weil wir vor der Aufgabe stehen, erstens warten wir, im Gesetz steht, im August 2020 kommt die Evaluation des Gesetzes bzw. auch der Finanzgrundlagen durch die Landesregierung, da warten wir auf den Bericht der Landesregierung im Ausschuss. Die demokratischen und ernsthaft an der Sachlage interessierten Fraktionen werden auf der Grundlage dieses Berichts Lösungen finden. Da bin ich mir sicher. Aber meine herzliche Bitte und meine Aufforderung an die anderen Ausschüsse: Wir haben in der letzten Legislatur dazu einen Fachkräfteantrag, zu dem auch angehört worden ist, im Plenum beraten. Hier mal der Verweis in Richtung AfD – was sie alles sozusagen nicht mit in ihrem Antrag drinhaben – auf die Stellungnahme der LIGA Thüringen, die darin feststellt, dass der Mangel an Pflegepersonal – hier speziell das Pflegepersonal – häufig als Sinnbild der Sozialwirtschaft steht und der Fachkräftemangel in der gesamten Branche immer deutlicher spürbar und erkennbar ist. Häufig bleiben Stellen über Monate vakant. Diese Vorlage, die eingestellt ist, können sie gern noch mal nachlesen, die bietet hinreichend Diskussionsstoff als Empfehlung, was die Träger dieser Aufgaben uns mitgeben, um das sozusagen weiterzudiskutieren und diese Empfehlung auch weiterzuentwickeln und auch immer wieder anzupassen. Damit wir tatsächlich das, was hier beschrieben worden ist, in beiden Anträgen, aber vor allen Dingen in der Stellungnahme der LIGA, nicht als dauerhafte Erscheinung mit uns gesellschaftlich, aber vor allen Dingen in den Berufen mitschleppen. Das halte ich für ganz wesentlich. Die Bedingungen tatsächlich so zu verbessern, dass junge Menschen sagen, ich arbeite gern mit Menschen, ich arbeite gern am Menschen, aber ich möchte auch gute Arbeitsbedingungen, ich möchte eine faire Bezahlung, dazu gehört auch eine Ausfinanzierung über die Sozialsysteme etc. pp. Sie sehen, dieses Thema ist umfänglicher, als es in den beiden Anträgen beschrieben wird. Meine Fraktion wird der Überweisung des Antrags der CDU zustimmen. Der Überweisung des Antrags der AfD würde ich schon deswegen nicht zustimmen, weil ich die Forderung eigentlich schon für verfassungswidrig halte, in ein bestehendes Gesetz, nämlich ins Haushaltsgesetz, einzugreifen und zu sagen, wir fordern die Landesregierung auf, nicht gesetzeskonform zu handeln.
(Beifall SPD)
Das ist verfassungswidrig, das sollten Sie sich besser noch mal angucken, Kolleginnen und Kollegen der AfD. Ansonsten lassen Sie uns im Ausschuss den Antrag der CDU diskutieren und dann vor allen Dingen in der Finanzierung der freien Schulen weiterkommen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Meine Damen und Herren, was verfassungswidrig ist und was nicht, das wird das Verfassungsgericht demnächst feststellen. Da haben Sie ja gestern einen Vorgeschmack bekommen, darauf können Sie sich freuen.
(Beifall AfD)
Das Zweite ist, Frau Pfefferlein hat was ganz Interessantes gesagt: Thüringen wartet ab. Ja, das kennen wir, Thüringen wartet ab unter dieser Landesregierung – währenddessen hat Sachsen ab Herbst das Schulgeld bereits abgeschafft –, während andere vorangehen. So kann man es eben auch machen.
(Beifall AfD)
Hier wurde vorhin gesagt, dass es sehr unverhältnismäßig sei, Schulgeld dort abzuschaffen, wo es keinen Mangel gäbe. Aber das ist eben der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Sie versuchen dann irgendwann mal einen Mangel zurechtzuflicken und die Folgen daraus zu beheben, wir machen vorausschauende Politik, die einen Mangel überhaupt erst zu verhindern hilft. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns.
(Beifall AfD)
Im Übrigen dann noch mal meine Gegenfrage: Was ist denn eigentlich mit all jenen Berufen, die heute keine Mangelberufe sind, wo heute noch kein Schulgeld bezahlt werden muss? Sollen die dann demnächst Schulgeld bezahlen Ihrer Logik nach? Also, es ist doch der blanke Hohn.
(Beifall AfD)
Es ist ganz interessant, wenn man sieht, wie sehr sich hier die Damen und Herren links der Mitte – möchte ich mal sagen, wobei man manchmal auch die CDU dazurechnen kann – dagegen wehren, dass das Schulgeld abgeschafft wird. So sehr wurde zum Beispiel gar nicht bei den Studiengebühren differenziert. Bei allen Sachen wurden die Studiengebühren abgeschafft, vollkommen egal, ob ein Mangel herrscht oder nicht, zum Beispiel auch bei Genderstudies, wo meines Wissens nun wirklich kein Mangel herrscht, sondern wir eher zu viele davon haben.
(Beifall AfD)
Es zeigt bei dem einen oder anderen einfach nur mangelndes Interesse bei nicht akademischen Berufen, was ja ein Grund dafür ist, dass die SPD in den Umfragen da steht, wo sie steht.
(Beifall AfD)
Dann möchte ich noch einmal darauf zurückkommen, was in dem Antrag der CDU steht. Da steht „wie zum Beispiel“. Sie haben aber nicht genau aufgeführt, wer denn nun eigentlich gemeint ist mit diesem „wie zum Beispiel“. Sie machen Leuten in bestimmten Fachschulberufen falsche Hoffnungen, die Sie sich dann hinterher in den Ausschüssen rausverhandeln lassen. Das ist unehrlich, wir machen es ehrlicher und sagen: Schaffen wir das Schulgeld für alle ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Herr Aust, Sie verbreiten hier die Unwahrheit. Wenn wir über die Abschaffung von Studiengebühren reden, reden wir über staatliche Hochschulen, nicht über Privathochschulen. An staatlichen berufsbildenden Schulen gibt es kein Schulgeld. Das heißt, wenn wir eine Gleichheit schaffen, machen wir den Studenten gleichberechtigt zu demjenigen, der eine staatliche Berufsschule besucht. An freien Universitäten gibt es weiterhin Studiengebühren, die sind nicht abgeschafft. Dazu haben Sie überhaupt nichts gesagt. Es geht doch nicht darum zu sagen, wir fördern jetzt nur Mangelberufe. Es geht darum, zu differenzieren, was unterscheidet einen medizinischen Fachberuf, bei dem kein Mangel herrscht, von einem anderen Handwerksberuf, bei dem ein Mangel herrscht? Darauf müssen Sie die Antwort geben, das habe ich hier angesprochen. Warum soll, wie gesagt, ein Nichtmangelberuf gefördert werden, während tatsächliche Mangelberufe wie mittlerweile Fliesenleger – ich hatte es vorhin gesagt – nicht gefördert werden? Darauf geben Sie keine Antwort. Ihre pauschalierte Kritik ist das, was wir hier nicht brauchen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte als sogenannter Betroffener, da ich hier im schönen Thüringen Physiotherapeut bin, auch mal ganz kurz einen Beitrag zu der Thematik leisten. Ich habe mal eine kaufmännische Ausbildung kurz nach der Wende abgeschlossen, bin danach zur Bundeswehr gegangen – zwölf Jahre –, und dann hatte ich mit der Hilfe des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr die Möglichkeit, meinen Traumberuf erlernen zu dürfen und das war der Physiotherapeut. Vorher konnte ich es nicht, weil mir die 200, 300, 400 Euro monatlich einfach gefehlt haben, um diese Ausbildung bezahlen zu können. Natürlich kann man jetzt argumentieren, es gibt auch staatliche Schulen. Ja, natürlich, aber die Plätze sind begrenzt und an diese Plätze zu kommen, das ist schon eher ein Glücksgriff.
(Beifall AfD)
Ich hatte damals die Möglichkeit, über die Bundeswehr dieses zu finanzieren und habe das auch in der besagten Ausbildungseinrichtung in Gotha getan. Dort habe ich ordentliches Rüstzeug bekommen, um dann in einer hervorragenden neurologischen Fachklinik in Thüringen arbeiten zu dürfen. Das habe ich elf Jahre getan, und zwar auf der Intensivstation der Neurologie mit einer Bobath Aus‑ bildung, die auch wieder Geld gekostet hat. Und jetzt will ich mal auf den Punkt hinaus: Wenn wir es nicht schaffen, hier diese Schlüsselberufe wie die fachspezifisch ausgebildeten Physiotherapeuten und Ergotherapeuten auszubilden und unseren Patienten zur Verfügung zu stellen, gibt es für den einen oder anderen Patienten ein böses Erwachen: indem er nämlich die Hälfte seines Körpers nicht spürt und dann nicht die Hilfe bekommt, die er dringend benötigt, um wieder am sozialen Leben teilzuhaben. Rot-Rot-Grün und SPD, ich wünsche Ihnen diese Situation nicht, wenn Sie auf der Intensivstation die Augen aufschlagen und die Hilfe wird Ihnen nicht gegeben.
(Beifall AfD)
Wir brauchen hier ein striktes Handeln, wir brauchen hier die Unterstützung dieser Berufsgruppen. Hier muss natürlich klar sein, dass wir unseren ganzen Heilberufen die finanzielle Unterstützung geben, vielleicht sogar ein Ausbildungsentgelt, damit hier auch für die Zukunft geplant werden kann. Was ich auch noch anzähle: Diese teuren Weiterbildungen, die immer dann nach der Ausbildung noch auf die Einzelnen zukommen – dass man da diesen Berufsgruppen unter die Arme greift und sagt: Kommt, wenn ihr euch in die Richtung interessiert, dann los, entwickelt euch, qualifiziert euch, seid für unsere Patienten da und seid ihnen eine Hilfe, dass sie nicht aus dem sozialen Leben ausscheren können. Das ist das, was ich dazu sagen wollte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.
(Beifall AfD)
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Vielen Dank. Herr Gröning, ich glaube, Sie haben eindrücklich beschrieben, welche Bedeutung Gesundheitsfachberufe bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten ausüben, aber auf eines möchte ich noch hinweisen, weil Sie das so nonchalant einfach mit in die Debatte eingebracht haben. Ich glaube, wir müssen doch wieder sehr differenziert diskutieren, nicht nur, wer vom Schulgeld befreit wird – das ist das eine –, sondern das andere auch, damit eines nicht passiert: Dass wir jetzt auch noch versuchen, die Zusatzqualifikationen aus der Verantwortung des Einzelnen herauszunehmen in Landeshoheit. Ich glaube, wenn man angestellt ist, wenn man in Kliniken ist, wenn man in einer Praxis tätig ist, gibt es auch eine Eigenverantwortung zur Weiterqualifikation. Und ja, die kostet Geld, aber Sie bringt auch etwas. Sie kennen die Finanzierung unseres Gesundheitswesens gut. Wenn man sich spezialisiert, kann man weitere Leistungen erbringen und auch abrechnen. Das kennen Sie, manuelle Therapie usw. Ich will das gar nicht alles ausweiten. Aber mindestens diese Differenzierung muss in dieser Debatte möglich sein, wenn Sie schon für alles und jeden das Schulgeld abschaffen wollen. Da gibt es jetzt noch einmal den Hinweis, achten Sie auch auf die Zukunft unseres Landeshaushalts. Vielen Dank.
(Beifall SPD, FDP)
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
So, jetzt sehe ich aber keine weiteren Redemeldungen mehr.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Doch, die Landesregierung!) Doch? Die Landesregierung, Entschuldigung. Herr Bildungsminister Holter, Sie haben das Wort.
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir debattieren und reden in diesem Tagesordnungspunkt über die Frauen und Männer, die in Corona-Zeiten als die Heldinnen und Helden der Zeit bezeichnet werden. Das kommt mir in der Debatte zu kurz. Diejenigen, die nicht nur in diesen schwierigen Zeiten, in denen das Coronavirus grassiert, sondern auch davor und danach Unwahrscheinliches leisten, den Dienst am Menschen erfüllen – ja, die brauchen doch die Hochachtung dieses Hohen Hauses und auch der Landesregierung. Bringen wir das doch mal zum Ausdruck. Danke, meine Damen und Herren, dass Sie jeden Tag, jede Stunde diese Leistungen bringen!
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Und liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren der AfD: Ja, Sie thematisieren das Thema „Schulgeld“, aber ich habe nicht mit einem Wort, nicht mit einem Satz von Ihnen, auch nicht von der CDU, gehört, dass Sie mehr Geld für diese Frauen und Männer einfordern, dass ihr monatliches Gehalt,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) ihr monatlicher Lohn erhöht wird. Das erhöht die Attraktivität dieser Berufe, und das motiviert auch mehr junge Leute, genau in diese Richtung zu gehen und sich für diese Berufe zu entscheiden. Ein Schritt dazu ist natürlich die Abschaffung des Schulgelds wie von allen Fraktionen auch gefordert. Aber, meine Damen und Herren, es gibt einen Unterschied zwischen populistischer Opposition und verantwortungsvoller Regierungspolitik. Sie können natürlich, meine Damen und Herren der AfD, fordern, das Schulgeld soll sofort abgeschafft werden und dann noch, wie Herr Wolf ausgeführt hat, jetzt sofort im Rahmen dieses Haushalts, was natürlich erstens gar nicht geht und auch nicht machbar ist. Aber Sie haben nicht mit einem Wort aufgezeigt, wie das pragmatisch in Thüringen umgesetzt werden soll. Eine Losung zu formulieren und einzufordern, das Schulgeld abzuschaffen, ist einfach, das ist blanker Populismus. Das ist aber keine Verantwortungspolitik gegenüber den Menschen in Thüringen. Das Thema ist komplex, das stimmt. Ich meine, lang und breit kann man darüber reden. Wichtig ist auch, dass die Menschen, wie ich bereits ausgeführt habe, mehr Anerkennung bekommen und auch mehr Geld tatsächlich Monat für Monat im Portemonnaie haben. Die Anträge der AfD und der CDU geben mir die Gelegenheit, darüber Aufklärung zu leisten, wie der aktuelle Stand aussieht. Und in dem einen Antrag ist auch formuliert, dass die Landesregierung berichten soll, wie die Beratungen im Bundesgesundheitsministerium am 4. März ausgesehen haben, welche Ergebnisse diese gebracht haben. Dieser Aufforderung möchte ich jetzt nachkommen. Am 4. März 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium sein Gesamtkonzept „Gesundheitsberufe“ veröffentlicht. Schwerpunkt dort ist die Neuordnung und Stärkung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen. Teil der vorgeschlagenen Änderungen ist nun die Revision der Berufsgesetze und die Durchlässigkeit der Ausbildung. Und genau hier wird der Weg beschrieben, wie man zur Schulgeldfreiheit kommen kann. Es geht auch um Akademisierung, es geht um Direktzugang, vor allem aber geht es dort auch um – und Sie ahnen es – die Abschaffung des Schulgelds und die Ausbildungsvergütung. Das sollte zumindest die CDU wissen, denn Jens Spahn ist meines Wissens ja CDU-Mitglied – zu Recht. Um bedarfsgerecht Fachkräfte im Gesundheitswesen ausbilden zu können, müssen wir wie auch in vielen anderen Bereichen viele junge Menschen für diesen Berufszweig gewinnen. Dabei ist es wichtig, keine zusätzlichen Hürden beim Zugang zur Ausbildung aufzubauen und vor allen Dingen keine finanziellen Hürden. Da sind wir uns wirklich alle einig, wie das hier auch zum Ausdruck gebracht wurde. Der Bund – so das Ergebnis der Beratung vom 4. März – wird das Schulgeld und vergleichbare Geldzahlungen für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen daher abschaffen. Dazu werden entsprechende Regelungen für die verschiedenen Berufsgesetze der Gesundheitsfachberufe entwickelt, nach denen eine Vereinbarung über die Verpflichtung der Schülerin oder des Schülers, für die Ausbildung eine Entschädigung, Schulgeld oder vergleichbare Geldforderung zu zahlen, nichtig ist. Kurz gesagt oder auf Deutsch gesagt: Mit den Entscheidungen des Bundes fällt die Schulgeldverpflichtung weg. Im Krankenpflegegesetz, im Notfallsanitätergesetz und im Pflegeberufegesetz ist das bereits der Fall. Ich hoffe, die Fraktionen der AfD und der CDU wissen das. Die Länder, also auch der Freistaat Thüringen, sollen flankierend dazu im Vorgriff ihre Verantwortung im Bereich der Schulen wahrnehmen und darauf hinwirken, dass Schulen, die mit Krankenhäusern notwendigerweise verbundene Ausbildungsstätten im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes – KHG – sind und damit auch über das Krankenhausfinanzierungsgesetz finanziert werden, nicht noch zusätzlich Schulgeld oder vergleichbare Geldzahlungen erheben. Die Länder, also auch der Freistaat Thüringen, sollen weiterhin anstreben, die geltenden Finanzierungsmöglichkeiten für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen auch über das Krankenhausfinanzierungsgesetz bestmöglich zu nutzen. Das wird die Landesregierung Thüringen selbstverständlich tun. Die Landesregierung wird dazu zügig das Notwendige veranlassen. Ihnen, meine Damen und Herren der AfD, muss ich sagen: Sie tragen Eulen nach Athen. Das, was Sie fordern, wird längst umgesetzt. Aber das scheint kein Einzelfall zu sein, dass Dinge gefordert sind, die wir längst in der Mache haben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Nur zwei Sätze zu Herrn Bildungsminister Holter: Wissen Sie, Sie haben gerade eben das gezeigt, was übrigens die Betroffenen mittlerweile schon seit Längerem beklagen. Sie haben hier versucht, billigen Applaus einzuheimsen mit dem Appell daran, dass man ihnen doch bitte danken müsse. Wenn es dann um die konkrete Umsetzung geht, stimmen Sie gegen unseren Antrag.
(Beifall AfD)
Wenn gefragt wird, wie könnte man das Ganze denn umsetzen, es ist doch angeblich gegen das Haushaltsgesetz – wir beschließen demnächst. Im Rahmen der Corona-Maßnahmen wäre Platz, genau solche Maßnahmen auch als Anerkennung unterzubringen. Sie verweigern sich hier.
(Beifall AfD)
Wir haben all die Jahre schon gehört, was angeblich nicht ginge. Das ist nur ein weiteres Beispiel dafür. Wo ein Wille ist, wäre auch ein Weg. Sie haben einfach nicht den Willen dazu. Im Übrigen spricht das wieder einmal für das ganz Typische. Hier wurde vorhin gesagt, warum man angeblich den AfD-Antrag ablehnt. Es ist ganz einfach, warum Sie den ablehnen. Wir könnten reinschreiben, was wir wollten, Sie lehnen ihn aus ideologischen Gründen ab, weil Sie unsere Fraktion nicht leiden können, aber nicht, weil die Inhalte schlecht wären.
(Beifall AfD)
Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen
Jetzt schaue ich noch mal. Gibt es noch weiteren Redebedarf? Jetzt nicht mehr. Dann haben wir zwei Ausschussüberweisungen beantragt, und zwar zunächst Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/548. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Sehe ich das richtig? Ja. Dann lasse ich darüber abstimmen, zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer ist gegen diese Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Stimmenthaltungen? Von den Fraktionen der CDU und der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport mehrheitlich abgelehnt. Des Weiteren ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen diese Ausschussüberweisung? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen dann zum Antrag selbst. Da die Ausschussüberweisung abgelehnt worden ist, ist über den Antrag selbst abzustimmen. Wer diesem Antrag jetzt in der Sache die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das sind wiederum die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Antrag auch in der Sache abgelehnt. Wir kommen deshalb zum Alternativantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/795. Auch hier war Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Darüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist gegen die Überweisung? 1 Stimme aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Der Rest der AfD-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beschlossen. Weiterhin gibt es den Wunsch, an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen. Wer möchte dieser Ausschussüberweisung zustimmen? Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDPFraktion. Wer ist dagegen? 1 Gegenstimme aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Der Rest der AfDFraktion. Damit ist diese Ausschussüberweisung ebenfalls beschlossen. Wer soll die Federführung bekommen? Ich nehme an, der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer der Federführung beim Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt alle Fraktionen des Hauses. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich? 1 Stimmenthaltung aus der AfD-Fraktion. Damit ist dann auch die Federführung so beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen jetzt zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/586 - Neufassung Wünscht die AfD das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Kießling, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Wie Sie am Dienstag der Presse entnehmen konnten, gibt es nach einer Umfrage der IHK Ostthüringen die Meldung, dass 72 Prozent der Unternehmer in Ostthüringen einen Umsatzrückgang durch die Maßnahmen der Pandemie erwarten. Lediglich 37 Prozent der 900 befragten Unternehmen rechnen damit, dass die Geschäfte bis zum Jahresende wieder auf Vorkrisenniveau laufen werden. Selbst das Vorkrisenniveau war ja nicht besonders, sondern es zeichnete sich bereits im Herbst letzten Jahres eine Konjunkturabschwächung ab. Aufgrund der herbeigeführten katastrophalen Wirtschaftslage fordert die AfD-Fraktion bereits seit Ende März eine nachhaltige Stärkung der Unternehmen. Wir wissen, dass dazu in einigen kommunalen Parlamenten bereits Anträge zur Stundung der Gewerbesteuer vorliegen. Unser hier eingereichter Antrag befasst sich deswegen damit, dass die Gewerbesteuerumlage, die der Freistaat Thüringen und der Bund von den Kommunen bekommen, ebenfalls als logische Konsequenz zu stunden ist. Sonst müssten nämlich die Kommunen die Gewerbesteuerumlage bei einer Stundung der Gewerbesteuer aus eigener leerer Tasche bezahlen. Der Freistaat Thüringen muss somit den Gemeinden und den Städten die Möglichkeit geben, die Unternehmen zu entlasten, indem die Gewerbesteuerumlage ausgesetzt wird und er sich im Bundesrat dafür starkmacht, dass der Bund ebenfalls seinen ihm zustehenden Anteil stundet. Das Resultat dessen ist, dass unsere Unternehmer so mehr Eigenkapital vorhalten könnten. Wir verschaffen ihnen somit etwas Luft, um die wirtschaftlich notwendigen Ausgaben zu tätigen. Es wäre auch im Interesse der Landesregierung, da sie ja spätestens im Herbst dieses Jahres die Insolvenzzahlen zu erklären hat, wenn wir hier nicht helfen. Stärken wir also unseren Unternehmen den Rücken, solange es noch geht, um die Konjunktur wieder in den Schwung zu bekommen! Ich bitte um eine sachliche und zielführende Debatte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream, die CoronaKrise hat das Leben in unserem Land und auch in unserem Freistaat massiv verändert. Gerade unsere Kommunen übernehmen bei der Bewältigung der Krise hohe Verantwortung und erbringen tagtäglich und kontinuierlich Leistungen, die dafür sorgen, dass das öffentliche Leben auch weiterhin funktioniert. Gerade in diesen Tagen, wenn ich an die Kommunen denke, an die Verantwortlichen, an die Bürgermeister, an die Landräte, die Entscheidungen zu treffen haben über die Organisation in den Kindergärten, über die Öffnung von Schulen, die Art und Weise, wie das passieren soll, über die Umsetzung des Lockdowns, dann muss man den Hut davor ziehen, was da geleistet wird. Es ist wichtig, dass die Kommunen auch finanziell auf solide Beine gestellt werden,
(Beifall CDU)
denn wir stellen fest, dass gerade Kommunen besonders stark von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind. Das gilt umso mehr für Städte und Gemeinden, die in den letzten 30 Jahren erfolgreich in die Ansiedlung von Gewerbe und in die Schaffung von Arbeitsplätzen investiert haben. Gerade diese Kommunen tragen in erheblichem Maße über die Wertschöpfung der bei ihnen angesiedelten Unternehmen und die von den Unternehmen abgeführten Steuern zum Wohlstand in unserem Land bei. Doch gerade diese Kommunen sind von den aktuellen Einbrüchen, besonders bei der Gewerbesteuer, zum Teil sehr massiv betroffen, denn es sind nicht nur die aktuell vorliegenden hohen Ausfälle der Gewerbesteuer, die diesen Gemeinden fehlen. Durch die Systematik im KFA, die sich bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Vorjahre bezieht, können diese Gemeinden bei unmittelbaren Steuereinbrüchen nicht mit ausgleichenden Zuweisungen durch die Schlüsselzuweisungen rechnen. Dieser Ausgleich erfolgt in vollem Umfang erst in den Folgejahren. Damit ist den Gemeinden in der jetzigen Situation nicht geholfen, da das Geld jetzt fehlt und selbst etwaige vorhandene Rücklagen nicht für den Ausgleich des Verwaltungshaushalts eingesetzt werden dürfen. Schon dieser Sachverhalt bringt einige Kommunen an den Rand der Zahlungsunfähigkeit oder zwingt sie in die Haushaltskonsolidierung. Darüber hinaus werden diese Städte und Gemeinden auch mit Kreisumlagen belastet, die sich wiederum an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Vorjahre orientieren und die aktuellen Steuereinbrüche eben nicht widerspiegeln. Sie werden mir zustimmen, dass die gerade hier genannten Kommunen durch die Corona-Krise unverschuldet in eine schwierige Situation geraten sind und dass es richtig ist, diesen Kommunen zu helfen, und dass diese schwierige Situation durch die Unwucht im KFA sogar noch verstärkt wird. Ich denke, es ist Konsens, dass wir diesen Kommunen helfen. Jetzt haben wir hier einen Antrag der AfD-Fraktion vorliegen, der sagt, wir sollen die Gewerbesteuerumlageforderungen aussetzen. Wir sagen, das ist nicht zielführend, denn die Gewerbesteuer und die Gewerbesteuerumlage für Land und Bund, das sind ertragsabhängige Steuern. Fällt die Steuer aus, gibt es auch nichts zum Umlegen. Also wir haben nicht die Systematik wie im Kommunalen Finanzausgleich, dass man die Finanzkraft der letzten drei bzw. vier Jahre betrachtet, sondern man betrachtet das Steueraufkommen genau aus diesem Jahr und wir beziehen uns nicht auf die SollWerte der Steuern, sondern auf die Ist-Werte der Steuern. Wenn keine Steuern gezahlt werden, ist auch keine Umlage abzuführen. Deshalb macht der Antrag so eigentlich keinen Sinn.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dazu kommt noch, es ist wirklich fraglich, ob es hier an der richtigen Stelle ist, denn wir haben hier die Situation, dass wir auch für die Steuern Mittel mit einziehen und nach unserer Auffassung wäre ein solcher Antrag dann beim Bund zu behandeln. Auch das kommt noch dazu. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. Wir sind allerdings gespannt, wie die Linke sich positionieren wird, denn die Fraktion der Linken im Deutschen Bundestag hat am 21.04. einen Antrag gestellt, der nennt sich „Schutzschirm für Kommunen in der Corona-Krise“ und in diesem Antrag fordert die Linke unter anderem genau die Aussetzung der Gewerbesteuerumlage – steht natürlich ein Stück weit im Widerspruch zu dem, was die Linke hier sagt. Ich bin sehr gespannt auf das Abstimmungsverhalten der Linken nachher. Wir sagen, es braucht mehr, um den Kommunen zu helfen. Wir brauchen ganze Pakete von Maßnahmen. Wir brauchen einmal die unmittelbare Krisenbewältigung. Das sind finanzielle Unterstützungen. Wir brauchen aber vor allem auch eine Neuausrichtung im Kommunalen Finanzausgleich und wir brauchen Entbürokratisierung. Wenn ich davon spreche, weiß ich, wovon ich rede: Ich war 13 Jahre Bürgermeister in einer kleinen Stadt in Thüringen und der Aufwuchs an Bürokratie, den wir da in den letzten Jahren erlebt haben, der war so enorm, der ist so enorm und es ist auch völlig egal, ob die bürokratischen Hürden aus Richtung Brüssel kommen oder Berlin oder hier aus Erfurt. Da ist mal grundsätzlich durchzuforsten und zu schauen, was man an Freiheiten neu organisieren kann.
(Beifall FDP)
Deshalb sagen wir als CDU, wir brauchen ein ganzes Paket an Maßnahmen. Wir haben zum Mantelgesetz ein ganzes Paket an Maßnahmen eingebracht. Wir haben dafür gesorgt, dass die Direkthilfen an die Kommunen bereits jetzt im Entwurf des Mantelgesetzes auf 185 Millionen Euro erhöht wurden, so steht es heute drin.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Na ja, nicht al-
leine!) Na ja, aber Sie haben unseren Antrag aufgenommen, sehr zu unserer Freude!
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: So sind wir!)
Also, letztlich ist es wichtig, dass es den Kommunen hilft. Das hilft den Kommunen. Und es hilft den Kommunen auch, wenn wir hergehen und sagen, wir brauchen Entbürokratisierung. Beispielsweise Vergabegesetz – ist ja auch ein Antrag, den wir vorliegen haben, der wichtig wäre, dass man den umsetzt – oder Feiertagsgesetz und vor allem eine Reform im Kommunalen Finanzausgleich ist unausweichlich. Hier habe ich auch noch mal mit Freude zur Kenntnis genommen – im Antrag der Linken aus dem Bundestag heißt es nämlich: „Denn die schwierige Situation vieler Kommunen ist u. a. der Verletzung des Konnexitätsprinzips (‚Wer bestellt, bezahlt‘) geschuldet, weil in der Vergangenheit zahlreiche Aufgaben auf die Kommunen übertragen wurden, ohne für entsprechende finanzielle Ausstattung zu sorgen.“ Das zählt sowohl für die Beziehung Bund-Land wie auch Kommune-Land. Ich glaube, da muss nachgebessert werden. Der Antrag der AfD ist gut gemeint, verfehlt aber das Ziel. Deshalb werden wir ihn nicht unterstützen, aber wir werben natürlich für das Gesamtpaket an Maßnahmen, um unseren Kommunen zu helfen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, SPD)
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Liberale sind wir immer für Gedanken offen, die der Stabilisierung der Wirtschaft und auch der Kommunen dienen. Voraussetzung ist natürlich, es muss funktionieren und Sinn haben. Da bin ich dem Kollegen von der CDU-Fraktion sehr dankbar für seine Ausführungen. Das spiegelt einiges wider, was auch unsere Gedanken sind. Die Gewerbesteuerumlage, meine Damen und Herren, ist immer nur ein Teil der umfassenden Finanzbeziehungen zwischen Gemeinden, Bund und Ländern. Wenn man da als Praktiker vielleicht auch die eigene Kämmerin fragt, dann hört man, dass die Gewerbesteuerumlage seit Jahren konstant bei 35 Prozent liegt. Die Gewerbesteuerumlage wird bei der Auszahlung der Einkommensteuer direkt verrechnet. Die Berechnungsgrundlage sind die IstEinnahmen aus dem vorigen Quartal; das heißt, Mindereinnahmen aufgrund der Corona-Krise werden im nächsten Quartal bereits wirksam. Es ist also anders, als das bei anderen Steuerarten die Form ist – das ist ja auch gerade schon geschildert worden.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Selbst ein Blick in Wikipedia hätte schon geholfen. Da steht nämlich schon geschrieben: „Die Gewerbesteuerumlage ist jährlich zum 1. Februar des auf das Erhebungsjahr folgenden Jahres – unter Anrechnung der geleisteten Abschlags-/Vorauszahlungen – von den Gemeinden abzuführen (Schlussabrechnung). Die kassenmäßigen Abflüsse (Abschlagszahlungen) erfolgen vierteljährlich bis zum 1. Mai, 1. August und 1. November entsprechend der Höhe des Gewerbesteuer-Istaufkommens des jeweils vorangegangenen Quartals.“ Bereits jetzt sieht also die Gewerbesteuer Freibeträge vor und man kann die Aussetzung von Vorauszahlungen beantragen, wenn begründet erkennbar ist, dass Verluste anstehen. Das ist ja der eigentliche Fall, um den es geht. Deswegen, meine Damen und Herren, sehen wir Ihren Antrag nicht als zweckdienlich an. Ich würde mich einer Ausschussüberweisung nicht verweigern, weil es um die Diskussion im Gesamtpaket geht. Aber der Antrag an sich springt schlicht und einfach zu kurz. Was wir brauchen, was schneller helfen würde, um zum Beispiel bei solchen Anträgen der Unternehmen helfen zu können, ist eine Flexibilisierung der Kassenkredite, ist ein angemessener Umgang mit den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung, sodass man als Kommune nicht gleich fürchten muss verhauen zu werden, wenn man mit Augenmaß vorgegangen ist.
(Beifall FDP)
Was wir brauchen, meine Damen und Herren, ist ein Gesamtpaket – das Stichwort „KFA“ fiel gerade –, das den Kommunen die Handlungsfähigkeit bewahrt, das den Kommunen die Handlungsfähigkeit ermöglicht, um auf die derzeit harten Probleme der Unternehmen einzugehen, und auch ein Handlungspaket, das uns die Möglichkeit gibt, beispielsweise bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen flexibler, schneller zu reagieren. Das sind die Punkte. Deswegen sage ich, Ihr Antrag ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht, einer Ausschussdiskussion verweigern wir uns nicht, aber mehr ist da nicht drin. Danke schön.
(Beifall FDP)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe den Antrag mit dem Titel „Aussetzung des Einzugs der Gewerbesteuerumlage“ durchaus genau gelesen und auch jetzt gerade meinen Vorrednern zugehört. Ich vermisse aber im Antrag der AfD, so wie er vorliegt, auch in der Neufassung, doch eine gewisse Substanz, die leider mit den Redebeiträgen auch nicht nachgeliefert werden konnte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Über zwei Drittel des Begründungstextes des vorliegenden Antrags befassen sich mit grundsätzlichen Fragen zur Gewerbesteuer, deren Stundung und Vorauszahlung, aber zur eigentlichen Gewerbesteuerumlage verlieren Sie nur Halbsätze. Ich werde Ihnen gern erläutern, warum genau dieser Antrag für mich eine inhaltliche Nullnummer ist und offensichtlich unter Populismus verbucht werden kann. Zunächst einmal erlauben Sie mir aber, ein paar Zahlen zu nennen, um die finanzielle Größenordnung genauer zu verdeutlichen und dem Tagesordnungspunkt vielleicht auch noch etwas mehr Inhalt mitzugeben. Im Jahr 2018 – das sind jetzt die mir vorliegenden Zahlen – hatten die Thüringer Gemeinden Gesamtsteuereinnahmen in Höhe von 1,807 Milliarden Euro. Davon entfielen zum Beispiel auf den Gemeindeanteil der Einkommensteuer 622 Millionen Euro, auf Grundsteuer A und B 246 Millionen Euro, auf die Hundesteuer 8 Millionen Euro und auf die Gewerbesteuer 836 Millionen Euro. Von diesen Bruttogewerbesteuern geht ein Teilbetrag – wie schon angesprochen – an den Bund, ein Teilbetrag an das Land. Im Jahr 2018 waren das konkret 38 Millionen Euro, die an das Land Thüringen geflossen sind. Das ist die angesprochene Gewerbesteuerumlage. Einen Satz vielleicht an der Stelle auch zu Herrn Henkel: Sie hatten einen Antrag der Linken im Bundestag angesprochen, der sich nur nicht ganz auf den Fall bezieht, denn hier ist es tatsächlich so, dass wir den Antrag gestellt haben, die Umlage nicht auszusetzen, sondern gänzlich abzuschaffen, um mit einem anderen Zusammenhang, mit anderen Voraussetzungen zu diskutieren. Ich würde das jetzt nicht über diesen Antrag drüberstülpen, weil ich das ein bisschen weit hergeholt fände. Lassen Sie mich zur Systematik der Gewerbesteuerumlage – das wurde teilweise auch schon gesagt – aber noch ein paar Worte verlieren. Sie ist Teil des Systems der steuerlichen Gemeindefinanzierung, denn die Gewerbesteuerumlageschuld wird mit der Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer verrechnet, meistens bleibt da ein deutliches Plus für die Gemeinden, das sind dann die quartalsweisen Abschlagszahlungen, über die sich die Kämmereien oft freuen. Ich kenne das auch noch aus meiner Zeit als Bürgermeister. Und einen Satz auch noch in Richtung CDU: Natürlich ist es richtig bemerkt, dass die Gewerbesteuerumlage in Gänze entsprechend eine aufkommensabhängige Umlage ist. Bei diesen Abschlagszahlungen der Einkommensteuer mit der auf das Quartal heruntergebrochenen und durch die Landeshauptkasse verrechneten Gewerbesteuerumlage will ich damit im Prinzip nur sagen, dass eben jene nicht, wie es der Antrag suggeriert, direkt abgezogen werden, den Gemeinden quasi in Cash weggenommen werden, sondern es sich hierbei – wie angesprochen – um eine Verrechnung handelt. Wenn Sie jetzt sagen, es ist egal, ob Verrechnung oder direkt gezahlt, lassen Sie mich vielleicht noch weiterreden. In dem von Ihnen im Antrag angesprochenen § 7 Abs. 2 der Thüringer Verordnung zur Ausführung des Gemeindefinanzreformgesetzes wird von den Gemeinden gefordert, dass diese das IstAufkommen der Gewerbesteuer an das Landesamt für Statistik melden. Aktuell zum Beispiel war das für das I. Quartal dieses Jahres bis zum 10. April. Auf dieser Grundlage berechnet dann die Landeshauptkasse die entsprechende Gewerbesteuerumlage, deren Zahlung nicht direkt geleistet, sondern entsprechend verrechnet wird. Aber was heißt nun Ist-Aufkommen? Dazu gibt es eine ganz einfache Definition, die Sie auch überall nachschlagen können. Das Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen sind die aus der Gewerbesteuer vereinnahmten Beträge vor Abzug eben jener Umlagen. Wie Sie hören, ist da von „vereinnahmt“ die Rede. Berechnungsgrundlage ist – das gehört der Vollständigkeit halber dazu – nicht das Anordnungs-Soll, sondern die tatsächliche Zahlung. Wird eine Gewerbesteuer im Einzelfall zum Beispiel gestundet, gibt es keine solche Zahlung, heißt auch in der Summe, dass das IstAufkommen der Gewerbesteuer insgesamt geringer ist, heißt auch, dass in der Summe das Ist eine geringere Gewerbesteuerumlage ist. Das wollte ich verdeutlichen mit den Worten „es ist auch aufkommensabhängig“. Das heißt, die Umlage bildet auch den Ist-Zustand der Leistungsfähigkeit der Betriebe bzw. der Kommunen, Gemeinden, wo diese ansässig sind, ab. Nun kann es natürlich auch sein, dass die Gemeinden – den Fall möchte ich auch noch ansprechen – das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer nicht oder nicht fristgerecht melden, und dann wird die Umlage tatsächlich geschätzt. Diese Praxis ist aber ein anderer Punkt und nicht unbedingt Bestandteil des vorliegenden Antrags. Dieser Punkt wird in § 7 Abs. 3 der genannten Verordnung geregelt. Es liegt also durchaus ein Stück weit im Einflussbereich der jeweiligen Gemeinden. Daher an der Stelle noch mal der Hinweis, dass für das laufende Quartal bis zum 10. Juli entsprechend das Gewerbesteueraufkommen gemeldet werden muss. Herr Kießling, ich habe wirklich versucht, mich näher in diesen Antrag zu vertiefen, es kam mir aber dennoch wie ein einziges großes Durcheinander vor. Ich kann mir vorstellen, dass Sie hier und da vielleicht etwas aufgeschnappt haben und beim Nachlesen der entsprechenden Rechtsgrundlage festgestellt haben, ach ja, das könnte ja irgendwie passen, oder Sie haben einfach etwas durcheinandergeschusselt oder etwas nicht richtig dargelegt, aber egal, das Thema hat Ihnen gepasst. Dazu vielleicht noch eine Portion Populismus und vielleicht noch eine Prise falschen Lokalpatriotismus und schon ist ein typischer AfD-Antrag fertig.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dass Sie nach solchen Rezepten arbeiten, ist weder neu noch überraschend, denn wie alles, was diese Partei tut, dient auch dieser Antrag der Desinformation, Verunsicherung und Beschädigung des Staats.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Um auch das noch mal klar und deutlich zu sagen: Der vorliegende Antrag ist nicht nur handwerklich schlecht, er ist inhaltlich auch falsch, und deshalb kann es auch für die Koalition keinen anderen Fall geben, als diesen abzulehnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Eine kleine Anmerkung in Richtung der AfD sei mir abschließend noch gestattet. Kollege Kießling, laut Ihrer Vita sind Sie Kaufmann, Vermögensberater, Betriebswirt für Controlling und Steuern sowie noch immer freier Mitarbeiter einer Steuerkanzlei. Ganz ehrlich, Herr Kießling, das verstehe ich nun wirklich nicht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank. Werter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Herr Hande, Sie verstehen wirklich vieles nicht, das hat man gemerkt in den Ausführungen. Die Schädigung des Staats, was Sie zuletzt angesprochen haben – da muss ich Ihnen sagen, ja, die Linke ist wirklich da, um dem Staat zu schaden, da haben Sie recht, denn Sie gehen von sich selbst aus. Ich kann Ihnen das auch gern noch begründen.
(Beifall AfD)
Aber ich beginne erst mal mit einem Zitat, und zwar: „Die Bundesrepublik erlebt voraussichtlich den größten Wirtschaftseinbruch ihrer Geschichte“. Das hat kein Geringerer gesagt als unser Thüringer Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee in seiner gestrigen Medieninformation. Herr Tiefensee, der Wirtschaftsminister, ist heute bei der Debatte nicht da. Schade, er hat sicherlich Wichtigeres zu tun, vielleicht hört er auch anderweitig zu. Ich gehe gern zum Schluss noch mal auf die Bemerkungen der Vorredner ein. Aber gerade unter der Erkenntnis, dass wir momentan den größten Wirtschaftseinbruch haben, ist unser Antrag gestellt worden, denn wir wollen kurzfristig Liquidität schaffen. Aber diese Erkenntnis ist bei Ihnen nicht gereift und man muss sagen, unter den Erkenntnissen, die diese Regierung jetzt hatte, dass es eben der wirtschaftlich schlimmste Einbruch in der Geschichte ist, sind die Maßnahmen, die diese Landesregierung bisher ergriffen hat, um Corona einzudämmen, zu spät erfolgt und absolut unverhältnismäßig. Durch die nun schon seit Wochen zwangsweise heruntergefahrene Wirtschaft und das öffentliche Leben sind viele unserer Unternehmen in die unverschuldete Schieflage geraten und sogar von einer Insolvenz bedroht. Uns geht es hier darum, das abzuwenden. Ein prominentes Beispiel dafür ist auch die Geschichte von Galeria Karstadt Kaufhof, denn diese musste im April Rettung in einem Schutzschirmverfahren suchen, wie das Unternehmen selbst mitteilte. Dieses Verfahren bewahrt in eine Krise geratene Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger, ohne dass die Betriebe bereits Insolvenz anmelden müssen. Es bleibt daher abzuwarten, wie es mit der Filiale am Anger in Erfurt weitergeht. Die Wirtschaft in unserem Freistaat wurde geradewegs mit Plan in die Rezession geschickt. Den Unternehmen dann mit Bürgschaften, KfW-Kredit usw., sonstigen Darlehen aus dem Konsolidierungsfonds zu kommen, ist nicht zielführend. Wir haben gerade gehört, Kassenkredit wäre auch noch eine Möglichkeit. Ja, aber man hätte es erst gar nicht so weit kommen lassen müssen und sollen. All diese zusätzlichen Schulden führen nämlich lediglich zu mehr finanziellem Druck bei den Unternehmen und deren Inhabern. Die meisten unserer Unternehmen können es sich nicht leisten, sich weiter zu verschulden, nur weil die Regierungen nicht fähig waren, rechtzeitig auf die angekündigte Pandemie zu Beginn des Jahres mit den richtigen Maßnahmen zu reagieren.
(Beifall AfD)
Wenn es keine umgehende Lockerung bzw. Aufhebung der Maßnahmen gibt, so wird es massive Schrumpfungen bei den Unternehmen geben und somit auch massive Steuereinbrüche hier für die Kommunen und auch für uns als Land. Die CoronaMaßnahmen bescheren dem Bund laut aktueller Schätzung Mindereinnahmen von 300 Milliarden Euro, welche absehbar auch voll auf den Thüringer Haushalt durchschlagen werden. Die Zeit gebietet es, neben den Soforthilfen, Krediten und Bürgschaften für die angeschlagenen Unternehmen auch an deren Eigenkapitalquote zu denken. Die Eigenkapitalquote ist wichtig, damit die Möglichkeit der Fremdfinanzierung durch die Bank kurzfristig genutzt werden kann. Eine Möglichkeit ist es – real gesehen die einzige Möglichkeit. Natürlich hat die FDP gesagt, es gibt noch ein ganzes Maßnahmenbündel, was zu fordern wäre. Ich stimme gern zu, aber wir unterhalten uns jetzt erst mal über diese eine Maßnahme. Diese eine Maßnahme wäre, um die Fixkosten zu senken, welche im Rahmen des Umsatzeinbruchs auch nicht mehr gerechtfertigt sind, die Aussetzung der Gewerbesteuer bei den Unternehmen und logischerweise auch die Aussetzung, die Umlagen einzuziehen, um damit die Unternehmen kurzfristig zu entlasten, um für mehr Liquidität zu sorgen.
(Beifall AfD)
Deswegen haben viele AfD-Fraktionen in den Gemeinden und in den Kreistagsfraktionen Anträge gestellt und bereits rechtzeitig im März reagiert. Sie haben Ihren Antrag später im Bund dann irgendwann im April gemacht – da haben wir schon reagiert, haben beantragt, dass die Stundung der Gewerbesteuer zu ermöglichen ist. Viele Stundungen wurden dort auch bereits bewilligt. Dies würde den Unternehmen etwas mehr Luft verschaffen und rechtfertigt diesen finanziellen Spielraum. Andererseits muss den Kommunen, die nun auch durch die gestundete Gewerbesteuer ihrerseits Einnahmeverluste verbuchen, eine Stundung der abzuführenden Gewerbesteuerumlagen gewährt werden. Was nützt mir das, wenn ich die Gewerbesteuer weiterhin einziehe und das Unternehmen ist irgendwann platt? Dann habe ich nichts mehr von den Gewerbesteuereinnahmen. Den einen Teil dieser Gewerbesteuerumlagen bekommt das Land – das haben uns die Vorredner bereits bestätigt –, den anderen Teil gibt es an den Bund weiter. Würde diese Stundung der Umlage nicht gewährt, so müssten die Kommunen die Umlage aus ihren ohnehin klammen Kassen bezahlen,
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Quatsch!)
was natürlich nicht im Sinne dieser sein kann, da coronabedingt die Ausgaben gestiegen sind. Das heißt, unsere Kommunen leiden hier bereits unter chronischem Geldmangel. Es ist also schön, dass die Fraktion Die Linke am 21. April unsere Anträge aufgegriffen hat, die wir im März bereits gestellt hatten, die Problematik auch erkannt hat und zu unserem Antrag auch einen ergänzenden Antrag unter der Drucksache 19/18694 im Deutschen Bundestag eingereicht hat. Es ist somit also wichtig, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die Unternehmen zu entlasten, oder anders gesagt: Entlasten wir die Kommunen, damit diese Unternehmen entlasten können, was wiederum zig Leuten in unserer Heimat Thüringen den Arbeitsplatz zu sichern hilft. Zusammengefasst ist unser Antrag also das passende Gegenstück zu den kommunalen Anträgen, dem Antrag im Bundestag und nur eine logische Schlussfolgerung zum Schutz unserer Kommunen und Unternehmen. In anderen Bundesländern hat man bereits diese Maßnahme getroffen, welche von uns mit dem Antrag hier gefordert wurden. Unser Freistaat und seine regierungstragenden Fraktionen sind gut beraten, unserem Antrag zu folgen und somit auch dem Antrag ihrer Bundestagsfraktion vom 21. April 2020, damit die Gemeindekassen bzw. Kreiskassen und auch unsere Unternehmen von der Steuer entlastet werden, welche aufgrund der von der Regierung erlassenen Maßnahmen nicht mehr von den Unternehmen erwirtschaftet werden können. Die Landesregierung möge sich auch bitte im Bundesrat dafür einsetzen – das ist hier im Prinzip unser Punkt 2 –, dass der Anteil der Gewerbesteuerumlage für den Bund nach Artikel 106 Abs. 6 des Grundgesetzes gestundet wird. Das soll nicht von Dauer sein, sondern für diese Pandemiezeit, für die gesamte Krisenzeit sozusagen. Hierzu ist es notwendig, dass wir heute direkt über diesen Antrag abstimmen, da die Unternehmen leider keine Zeit mehr haben. Generell sind auch die Gemeindefinanzen inklusive der Gewerbesteuer neu zu ordnen. Da stimme ich ausdrücklich zu bzw. das haben wir auch schon immer gefordert. Dabei ist das Konnexitätsprinzip zwingend zu berücksichtigen, wie ich das bereits in meinen vorhergehenden Reden zum Haushalt in der letzten Legislatur gefordert habe. Diese AfD-Forderung wurde ebenfalls von der Bundestagsfraktion Die Linke in besagtem Antrag „Schutzschirm für Kommunen in der Corona-Krise“ übernommen. Dafür recht herzlichen Dank. Da muss ich mal den Kollegen von der Linken berichtigen: Herr Hande, Sie haben behauptet, Sie würden eine generelle Abschaffung dieser Umlage fordern. Da muss ich Sie korrigieren. Ihre Bundestagsfraktion hat das nicht gefordert. Ich kann Ihnen gern mal die Nummer 4 dort aus Ihrem Antrag der Bundestagsfraktion zitieren: „[…] einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die vierteljährlichen Abschlagszahlungen von Gewerbesteuern der Kommunen an den Bund vorübergehend ausgesetzt werden können, und zugleich zu prüfen, ob zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft die Gewerbesteuerumlage von überschuldeten Kommunen an den Bund auszusetzen ist“ – also, hier geht es um „vorübergehend“ und nicht, wie Sie hier gerade am Pult behauptet haben, auf Dauer abzuschaffen. Das ist Blödsinn, was Sie hier gesagt haben, denn Sie haben ja auch erzählt, wir würden hier dauerhaft die Republik schädigen wollen. Das ist Quatsch, denn das machen Sie schon mit Ihrer Antifa. Da sind Sie schon entsprechend super dran.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nach-
weislich!) Sie haben auch richtig gesagt, es geht hier um die 38 Millionen, die das Land Thüringen bekommt. Wie gesagt, es wäre gut, wenn man die 38 Millionen kurzfristig bei den Unternehmen einsetzen könnte.
Mir liegen an dieser Stelle keine weiteren Redemeldungen vor. Gibt es trotzdem noch Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht feststellen. Von der Landesregierung ist Ministerin Taubert die nächste Rednerin. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich habe in dieser Diskussion jetzt noch eines vermisst, nämlich die Rolle des Geldes als Tauschmittel in unserer heutigen Gesellschaft. Das hätte das so ein bisschen abgerundet, weil die ernsthafte Frage, die ja steht, ist, alle wollen alle entlasten, am Ende ist es ja das Beste, kein Steuerzahler zahlt mehr Geld, nur der Staat soll mit möglichst vielen Facetten aufrechterhalten bleiben, und das ist uns praktisch noch nicht so richtig toll gelungen, deswegen gibt es Steuern. Herr Kießling, ich möchte gern mit Ihnen weiter konstruktiv diskutieren, weil wir das im Finanzausschuss eigentlich immer machen, aber dieser Antrag ist wirklich schwere Kost für eine Finanzministerin.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich möchte auch – falls doch einer zuschaut per Livestream – noch einmal darauf kommen. Wir haben § 7 der Thüringer Verordnung zur Ausführung des Gemeindefinanzreformgesetzes, das ist hier in dem AfD-Antrag angesprochen worden. Die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage von den Gemeinden wird aber grundsätzlich und der Höhe nach im Gemeindefinanzreformgesetz des Bundes geregelt. Da haben Sie ja doch noch mitbekommen, dass das nicht nur Thüringen macht. Es gibt eine ganz genaue Erhebung nach § 6, wann und wie die Umlage zu erheben ist. Ich möchte noch mal betonen, es ist tatsächlich richtig, dass die Gemeinden die Gewerbesteuerumlage nur nach dem Ist abführen müssen. Es ist tatsächlich so, man kann das im Gesetz nachlesen. Was Sie, die AfD-Fraktion, und insbesondere Sie, Herr Kießling, jetzt in Ihrer Rede getan haben: Sie haben mehrere Themen einfach vermischt, damit Sie am Ende auch noch irgendwo auf ein anderes Thema kommen und Sie haben ein Battle mit der Linksfraktion gehabt. Das hat aber mit der Gewerbesteuerumlage wirklich nichts zu tun.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE:
Vergnügungssteuer!) Was haben Sie jetzt gesagt, Herr Abgeordneter Ramelow? Nein, es ist eine ernsthafte Sache. Wir ringen darum – und Gewerbesteuerumlage wird ja auch nicht aus purem Jux und Tollerei bezahlt, falls mal einer darüber nachdenkt, warum es die Gewerbesteuerumlage gibt. Es gibt Gemeinden mit hohen Gewerbesteuereinnahmen, es gibt Gemeinden mit niedrigen Gewerbesteuerumlagen und manche Gemeinde hat gleich gar keine, weil sie überhaupt keine Gewerbesteuer bekommt. Damit man das in Deutschland ausgleicht, dass man sagt, wir wollen überall gleichwertige Lebensverhältnisse, heißt eben auch, jeder muss gleich seinen Möglichkeiten bezahlen. Deswegen gibt es die Gewerbesteuerumlage. Das wird meistens vergessen, wenn man über solche Dinge redet. Das dient dazu, dass wir alle möglichst ähnliche Finanzeinnahmen haben – die Gemeinden in Bayern, die Gemeinden in Thüringen. Haben sie nicht, wissen sie ganz genau. Die Gemeinden in Bayern haben wesentlich mehr Gewerbesteuereinnahmen. Deswegen müssen sie etwas abführen, aber auch die Bundesländer untereinander. Deswegen halte ich es für unredlich in so einer Situation, wo wir alle darauf angewiesen sind, dass weiter alle ehrlich Steuern zahlen, wenn sie Steuern zahlen können, und damit dazu beitragen, dass wir denen helfen, die momentan in Not sind, jetzt solche Anträge zu stellen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Deswegen bitte ich, dass dieser Antrag nicht in den Ausschuss kommt. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Ministerin. Mir liegt kein Wunsch nach Ausschussüberweisung vor. Das ist so. Dementsprechend stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/586 ab. Wer ist für diesen Antrag? Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP, 1 Stimme aus der Reihe der Fraktion der CDU. Mehrere der CDU sind gegen diesen Antrag. Wer enthält sich? Also ist der Antrag der AfD damit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir treten nun in die 30-minütige Mittagspause bis 14.00 Uhr ein. Ich bitte um pünktliches Erscheinen um 14.00 Uhr, weil direkt danach die Wahlen anstehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Mittagspause und kommen zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 28, 29, 30, 32, 33, Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/769 Zu Tagesordnungspunkt 28 gebe ich folgenden Hinweis: In der 1. Sitzung des Landtags am 26. November 2019 wurde Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich zu einer Vizepräsidentin des Landtags gewählt. Sie hat mit Schreiben vom 11. Mai 2020 mitgeteilt, ihr Amt mit Ablauf des 13. Mai 2020 niederzulegen. Die diesbezügliche Unterrichtung durch die Präsidentin hat die Drucksachennummer 7/768. Aufgrund des Amtsverzichts von Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich ist eine neue Vizepräsidentin des Landtags zu wählen. Gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen die Fraktionen, die nicht die Präsidentin stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/769 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Madeleine Henfling. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/770 Zu Tagesordnungspunkt 29 gebe ich folgenden Hinweis: Gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Erforderlich sind also mindestens 46 Stimmen für einen Wahlvorschlag. Dabei entfallen nach dem d‘hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Fraktion Die Linke und auf die Fraktion der AfD jeweils zwei Mitglieder und auf die Fraktion der CDU ein Mitglied. Der damalige Wahlvorschlag der Fraktion der AfD hatte in der 9. Sitzung des Landtags am 5. März 2020 die erforderliche absolute Mehrheit nicht erreicht, weshalb die heutige Wahl erforderlich ist. Der aktuelle Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/770 vor. Vorgeschlagen sind erneut die Herren Abgeordneten Ringo Mühlmann und Stefan Möller. Wird diesbezüglich die Aussprache gewünscht? Gibt es Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/771 Folgender Hinweis zu Tagesordnungspunkt 30: Gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes besteht die G 10Kommission aus der bzw. dem Vorsitzenden, die bzw. der die Befähigung zum Richteramt haben soll, und zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Die Mitglieder der Kommission werden zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Erforderlich sind also mindestens 46 Stimmen für einen Wahlvorschlag. Der damalige Wahlvorschlag der Fraktion der AfD hatte in der 5. Sitzung des Landtags am 30. Januar 2020 die erforderliche absolute Mehrheit nicht erreicht, weshalb die heutige Wahl erforderlich ist. Der aktuelle Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/771 vor. Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Torsten Czuppon. Wird diesbezüglich Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/772 Zu Tagesordnungspunkt 32 gebe ich folgenden Hinweis: Gemäß § 12 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied wird zugleich ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Bei der letzten hierzu durchgeführten Wahl in der 9. Sitzung des Landtags am 5. März 2020 konnten ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied nicht bestellt werden. Der aktuelle Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/772 vor. Vorgeschlagen sind erneut die Herren Abgeordneten Prof. Dr. Michael Kaufmann und Robert Sesselmann. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/773 Zu Tagesordnungspunkt 33 ergeht folgender Hinweis: Gemäß § 20 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit ein Beirat gebildet, der aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied wird zugleich ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Bei der letzten hierzu durchgeführten Wahl in der 9. Sitzung des Landtags am 5. März 2020 konnten ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied nicht bestellt werden. Der aktuelle Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/773 vor. Vorgeschlagen sind erneut die Herren Abgeordneten Dieter Laudenbach und Jens Cotta. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/747 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/774 Zu Tagesordnungspunkt 34 folgender Hinweis: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 der Stiftungssatzung beruft das für Jugend zuständige Ministerium in den Stiftungsrat, der aus insgesamt neun Personen besteht, fünf Mitglieder, davon zwei auf Vorschlag des Landtags, die nicht Mitglied des Landtags sein müssen. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke und der AfD liegen Ihnen in den Drucksachen 7/747 und 7/774 vor. Vorgeschlagen sind Frau Abgeordnete Katja Maurer und Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Wird die Aussprache gewünscht? Auch das ist hier nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/749 Zu Tagesordnungspunkt 37 folgender Hinweis: Gemäß Artikel 3 Abs. 1 der Statutarischen Resolution CM/Res (2015) 9 vom 8. Juli 2015 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 der Charta des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat vom 8. Juli 2015 setzt sich der Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Gemeinden und Regionen zusammen, die entweder ein auf direkten Wahlen beruhendes allgemeines Mandat in einer Gemeinde oder Region innehaben oder gegenüber einer direkt gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. Für die laufende 11. Mandatsperiode hatte der Landtag zunächst den ehemaligen Abgeordneten Jörg Kubitzki und nach dessen Ausscheiden aus dem Landtag Herrn Abgeordneten Markus Gleichmann als Mitglied benannt. Für die anstehende 12. Mandatsperiode hat das Kabinett am 28. April 2020 beschlossen, dass dem Landtag im Zuge der engen europapolitischen Zusammenarbeit die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds überlassen wird. Da das Wahlverfahren gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/749 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Markus Gleichmann. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Ich erläutere das Wahlverfahren. Das heutige Wahlverfahren weicht von den Ihnen bislang bekannten Wahlverfahren ab. Daher erläutere ich es detailliert und bitte Sie um Beachtung der Hinweise. Die Wahlen finden als Blockwahl statt. Das heißt, Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zu den heute durchzuführenden Wahlen alle Stimmzettel gleichzeitig. Insgesamt sind es sieben farblich unterschiedlich gestaltete Stimmzettel, die Sie erhalten. Es stehen zwei Wahlkabinen zur Verfügung, die sich von mir aus gesehen rechts befinden. Ich bitte die Schriftführenden, beim Namensaufruf der Abgeordneten Sorge dafür zu tragen, dass die aufgerufenen Abgeordneten den erforderlichen Mindestabstand zueinander einhalten können und keine Warteschlangen an den Wahlkabinen entstehen. Ich erinnere noch einmal an das Schreibgerät. Benutzen Sie bitte Ihren eigenen Stift, der blau oder schwarz schreiben sollte, und nehmen Sie diesen bitte auch wieder aus der Wahlkabine mit. Sollten Sie keinen Stift haben, erhalten Sie einen von der Landtagsverwaltung, den Sie dann bitte ebenfalls mitnehmen. Ich erläutere die Stimmzettel: Bei den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 28, 30, 32, 33 und 37 können Sie auf jedem Stimmzettel entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 29 können Sie auf dem Stimmzettel hinter beiden Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 34, die eine Verhältniswahl ist, können Sie entweder für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke oder für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD votieren oder sich enthalten. Ich bitte nun die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne damit die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) für die 12. Mandatsperiode (2020 bis 2025)
Ich denke, wir können weitermachen. Ich frage an dieser Stelle: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe keine anderen Signale, deswegen gehe ich davon aus, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Noch nicht, fehlt noch jemand? Dann warten wir noch einen Moment. Somit haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen Tagesordnungspunkt 38 auf Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Ich gebe folgenden Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen, zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden – § 91 Abs. 4 Geschäftsordnung. Die erste Frage stellt Frau Abgeordnete Meißner, Fraktion der CDU, in der Drucksache 7/677.
Gewährung von Leistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz Nach „Beschluss einer Empfehlung zur Sicherstellung der Angebote der Eingliederungshilfe im Rahmen der sogenannten Coronakrise“ vom 15. April 2020 empfiehlt die Teilhabekommission: „Soweit von Eindämmungsmaßnahmen betroffene Eingliederungshilfeleistungen in anderer Form in vergleichbarem Umfang – das heißt sowohl als Unterstützung in Abstimmung mit dem örtlichen Träger der Eingliederungshilfe weiter erbracht werden, wird die vereinbarte Vergütung zu 100 Prozent weitergezahlt.“ In Thüringen sind die kreisfreien Städte und Landkreise zuständige Träger für die Sozialleistungen nach dem achten Buch Sozialgesetzbuch, dem neunten Sozialgesetzbuch und dem zwölften Sozialgesetzbuch im eigenen Wirkungskreis. Auch die Leistung für das SozialdienstleisterEinsatzgesetz soll ebenfalls im eigenen Wirkungskreis übertragen werden. In Ermangelung einer existierenden gesetzlichen Regelung hat die Ministerin die Kommunen aufgefordert, die Aufgaben nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz bereits zu vollziehen und dringend erforderliche Leistungen wie Leistungen für die Werkstätten für behinderte Menschen bereits zu gewähren; für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen stellt die Gewährung der Leistungen eine existenzielle Frage dar. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, welche Landkreise der oben genannten Empfehlung der Teilhabekommission Folge leisten? 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, welche anderen Regelungen welche Landkreise abweichend von der Landesempfehlung getroffen haben? 3.Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, kurzfristig verbindlichere Regelungen zu schaffen, sodass thüringenweit einheitlich Planungssicherheit für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erreicht und der Bestand der Werkstätten erhalten werden kann? 4. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Werkstätten für behinderte Menschen bis zum Beschluss des Thüringer Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes zu erhalten und den einzelnen Beschäftigten zu helfen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner wie folgt beantworten. Zu Frage 1: Die Landkreise und kreisfreien Städte führen die Eingliederungshilfe im eigenen Wirkungskreis aus. Der Landesregierung liegt insofern keine Übersicht darüber vor, welche Landkreise und kreisfreien Städte den hier in Rede stehenden Empfehlungen der Teilhabekommission Folge leisten. Soweit bekannt, werden die Leistungen der Eingliederungshilfe entsprechend der Empfehlung der Teilhabekommission grundsätzlich zu 100 Prozent vergütet, wenn die Leistungen pandemiebedingt in Abstimmung zwischen Leistungserbringer und örtlichem Träger der Eingliederungshilfe in anderer Form im vergleichbaren Umfang erbracht wurden. Darüber hinaus wird für alle Angebote der Eingliederungshilfe, die von Eindämmungsmaßnahmen im Rahmen der Coronakrise betroffen sind, die Abwesenheitsregelung ausgesetzt. Zu Frage 2: Nein. Auch hier wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Zu Frage 3: Die Landesregierung kann wegen der Leistungserbringung der Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen keine landesweit verbindlichen Regelungen schaffen. Derzeit ist nicht bekannt, dass einzelne Werkstätten für Menschen mit Behinderungen aufgrund unzureichender Finanzierung in ihrem Bestand gefährdet sind. Sollten Werkstätten zukünftig in ihrem Bestand gefährdet sein, wovon gegenwärtig nicht auszugehen ist, sieht das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, also das SodEG, mit § 2 einen Sicherstellungsauftrag der Leistungsträger, hier der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe, vor. Das SodEG ist bereits am 28. März 2020 in Kraft getreten. Zu Frage 4: Wie bereits in der Antwort auf Frage 3 ausgeführt, kann das SodEG bereits in Anspruch genommen werden. Das zurzeit in den parlamentarischen Beratungen befindliche Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie enthält in Artikel 2 mit dem Thüringer Gesetz zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem SozialdienstleisterEinsatzgesetz die Übertragung der Zuständigkeit zur Wahrnehmung der Aufgaben des SodEG auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Zur Frage der Erhaltung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Sofern sich die Frage hinsichtlich der Beschäftigten auf die Menschen mit Behinderungen bezieht, die derzeit von einem Betretungsverbot der Werkstätten betroffen sind: Diese erhalten die für sie notwendigen Eingliederungshilfen in anderer Form auch weiterhin, beispielsweise in den besonderen Wohnformen. Hinsichtlich der finanziellen Absicherung dieser Menschen mit Behinderungen ist Folgendes auszuführen: Die Werkstätten zahlen den bei ihnen im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen mit Behinderungen ein Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis, das sie erwirtschaften. Das Arbeitsentgelt besteht aus einem Grundbetrag, den alle erhalten, und einem Steigerungsbetrag, der von der Leistung des Einzelnen abhängt. Schwankungen im Arbeitsergebnis sind zunächst durch die Rücklagen auszugleichen. Wenn die Arbeitsentgelte sinken, haben die Menschen mit Behinderungen gegebenenfalls einen höheren oder einen erstmaligen Anspruch auf Grundsicherung. Weiterhin erhalten die Werkstattbeschäftigten vom Rehabilitationsträger das Arbeitsförderungsgeld in Höhe von monatlich 52 Euro. Das Arbeitsförderungsgeld erhalten die Menschen mit Behinderungen auch dann weiter, wenn sie zum Beispiel wegen eines Betretungsverbots keine Arbeitsleistung erbringen können. Das Arbeitsförderungsgeld wird nicht auf die Grundsicherung angerecht. Werkstattbeschäftigte erhalten neben ihrem Arbeitsentgelt gegebenenfalls auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Der Lebensunterhalt der Menschen mit Behinderung ist insofern in jedem Fall abgesichert. Im Übrigen hat das Land mit der am 13. Mai 2020 in Kraft getretenen Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverord nung das Betretungsverbot für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen mit bestimmten Maßgaben aufgehoben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, nach meinem Kenntnisstand werden über das SodEG lediglich 75 Prozent der Kosten refinanziert. Wie wollen Sie dafür Rechnung tragen, dass mit entsprechenden Nachweisen auch 100 Prozent der Kosten aufgrund der Corona-Krise refinanziert werden?
Die 75 Prozent sind ja eine gemeinsame Vereinbarung, die auf Bundesebene so getroffen wurde. Meines Erachtens gibt es kein Land, das hier die restlichen 25 Prozent übernimmt, sondern es wird davon ausgegangen, dass aus Rücklagen und Ähnlichem diese Finanzierung sichergestellt wird. Aber ich habe es auch gesagt: Sollten Gefährdungen von einzelnen Einrichtungen auftreten, dann muss man hier natürlich als Land unter Umständen auch aktiv werden. Aber so sieht es im Moment noch nicht aus.
Dann habe ich noch eine zweite Nachfrage, und zwar zu der Aufhebung des Betretungsverbotes in den Werkstätten: Wer trifft die Entscheidung darüber, welche Menschen mit Behinderungen diese Werkstätten jetzt wieder betreten dürfen – macht das der Hausarzt, der Amtsarzt, der Werkstattleiter? Wer entscheidet das?
Die stufenweise Ermöglichung der Betretung der Werkstätten ist mit den Trägern der Werkstätten gemeinsam vereinbart worden. Insofern treffen die Werkstätten diese Entscheidung selber in Anbetracht der Maßgaben, die wir aufgesetzt haben. Ich nehme an, dass in bestimmten Bereichen vielleicht noch einmal ein Attest eingeholt wird. Aber die Entscheidung wird in den Werkstätten selber getroffen.
Gibt es aus der Mitte der Abgeordneten weitere Fragen an die Landesregierung diesbezüglich? Das kann ich nicht erkennen. Bevor wir die nächste Mündliche Anfrage aufrufen, gebe ich den Hinweis, dass die Neufassung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 13 in der Drucksache 7/645 – Neufassung – auf den Tischen links und rechts ausliegt und dort zur Kenntnis genommen werden kann. Wir kommen zu der zweiten Mündlichen Anfrage: Herr Abgeordneter Schard, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/689.
Öffnung der Thüringer Frei- und Hallenbäder während der Corona-Pandemie Von dem aktuellen Shutdown während der anhaltenden Corona-Pandemie sind auch die Thüringer Frei- und Hallenbäder betroffen, bei welchen die Saison unmittelbar mit dem nahenden 15. Mai traditionell vor ihrem Beginn steht. Aufgrund der vermutlich eingeschränkten Reisemöglichkeiten wird insbesondere den Freibädern in den Sommer- und Ferienmonaten eine herausgestellte Position bei der Freizeitgestaltung der Thüringer und dabei insbesondere der Schüler zukommen. Die Betreiber der Schwimmbäder benötigen eine mehrwöchige Vorlaufzeit vor der Eröffnung. Die Vorbereitungsarbeiten zur Herstellung des Badebetriebs sind mit sehr hohen Kosten verbunden. Derzeit fehlen den Betreibern jegliche Anhaltspunkte, ob und gegebenenfalls wann die Freibäder öffnen dürfen und ob die umfangreichen und kostenintensiven Vorbereitungsarbeiten gegebenenfalls unterbleiben können. Es besteht die Gefahr, dass unter Vermeidung der Kosten die notwendigen Arbeiten nicht ausgeführt wurden und eine mehrwöchige Verzögerung bis zur Eröffnung eintritt. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind die Bäder in die aktuellen Überlegungen hinsichtlich der Öffnung einzelner Geschäftszweige, unter Umständen im Rahmen von Zutrittsbeschränkungen etc., mit einbezogen? 2. Gibt es derzeit verbindliche Aussagen, ob die Bäder in diesem Jahr überhaupt öffnen dürfen? 3. Gibt es terminliche Festlegungen, wann die Bäder öffnen dürfen? In Kenntnis der aktuellen Verordnung würde ich auch auf die Antwort verzichten und gleich zu den Zusatzfragen übergehen.
Ich möchte die Landesregierung fragen, ob es vorgesehen ist, Hygieneschutzkonzepte für den Betrieb der Bäder zur Verfügung zu stellen und ob ebenso vorgesehen ist, den Besuchern der Bäder außerhalb und/oder innerhalb des Badebetriebs, also im Wasser, eine Maskenpflicht aufzuerlegen.
Ja, herzlichen Dank für die Nachfrage. Das gibt mir die Möglichkeit, auf die Homepage meines Ministeriums hinzuweisen – unter dem Button „Schutzkonzepte“ kann man die verschiedenen Konzepte, die derzeit erarbeitet wurden, nachlesen. Unter anderem gibt es auch in der Verordnung wiederum ausführliche Hinweise, an welchen Kriterien sich Einrichtungen orientieren müssen, wenn sie denn öffnen wollen. Für den Bereich der Bäder gibt es schon von bestimmten Verbänden Vorstellungen, wie eine Öffnung aussehen könnte. Da sind wir aber noch dabei, das zu prüfen und dann gegebenenfalls noch mal Extrahinweise über unser Ministerium zur Verfügung zu stellen. Da die Bäder erst ab 1. Juni öffnen werden, ist noch ein kleines bisschen Zeit. Aber ganz klar ist, es wird um Kontaktbeschränkungen gehen, es wird darum gehen, dass nur eine bestimmte Anzahl von Menschen im Bad zugelassen werden kann. Was es in den Freibädern schwierig macht, ist, dass sehr viele Menschen dort sein werden und eine Kontaktnachverfolgung dann schwerlich möglich ist. Das macht das Ganze etwas komplizierter.
Jetzt ist der Präsident nicht da. Ich gehe mal von dem Einverständnis aus, die zweite Frage auch noch stellen zu dürfen. Dort geht es mir um die Rettungsschwimmer. Wir kennen seit Jahren die Situation, dass Rettungsschwimmer Mangelware sind. Auch die DLRG hat darauf hingewiesen, dass es in diesem Jahr aufgrund ausgebliebener Kurse etc. zu massiven Schwierigkeiten kommen wird, den Rettungsschwimmerbedarf und die Bedürfnisse hier auszugleichen. Ist vorgesehen, wie es auch die DLRG empfohlen hat, die Scheine, die meines Wissens zweijährig gültigen Scheine, in dieser Situation zu verlängern?
Die Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten, weil das nicht in meinem Ministerium beheimatet ist. Ich würde die Frage aber mitnehmen und wir würden sie Ihnen dann später schriftlich beantworten.
Gibt es weitere Anfragen aus dem Plenum? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur dritten Frage des Herrn Abgeordneten Zippel, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/699. Bitte, Herr Zippel.
Vielen Dank, Herr Präsident. Freiwillige Helfer während der Corona-Pandemie Nach Angaben der Landesärztekammer Thüringen haben sich zahlreiche nicht berufstätige Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinstudierende während der Corona-Epidemie als freiwillige Helfer zur Bewältigung der Corona-Pandemie gemeldet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die berufliche Haftpflicht in diesen Fällen dar, und sieht die Landesregierung die Möglichkeit, die freiwilligen Helfer von einer Haftung im Rahmen ihrer Tätigkeit freizustellen? 2. Wie ist die Unfallversicherung in diesem Fall geregelt, und sieht die Landesregierung gegebenenfalls die Möglichkeit, die Unfallversicherung für die freiwilligen Helfer zu übernehmen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel wie folgt: In der Mündlichen Anfrage wird für die Bereiche der Haftpflicht- und Unfallversicherung die Frage gestellt, wie diese für freiwillig Helfende geregelt ist und ob diese von der Haftung freigestellt werden könnten bzw. ob das Land die Unfallversicherung übernehmen könne. Die aktuellen Regelungen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung bedürfen einer getrennten Betrachtung der jeweiligen Personengruppen, welchen die freiwillig Helfenden zuzuordnen sind. Das heißt, eine pauschale Aussage kann nicht getroffen werden. Zu Frage 1: Für den Bereich der Haftpflichtversicherung gilt Folgendes: Grundsätzlich gilt für alle nicht berufstätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinstudierende, die während der Corona-Epidemie als freiwillig Helfende zur Bewältigung der Pandemie tätig werden, dass die sogenannte Staatshaftung nur dann zum Tragen kommt, wenn die freiwillig Helfenden auf hoheitliche Veranlassung hin im Auftrag des Landes tätig werden. Solange diese Leistungen nicht auf hoheitliche Veranlassung hin erbracht werden, kommt die Staatshaftung nicht zum Tragen. Dann gilt Folgendes für nicht berufstätige Ärztinnen und Ärzte: Die führenden Anbieter für Arzthaftpflichtdeckung haben für ihre Versicherten bereits Zusagen gemacht, dass die Leistungen für alle Ärztinnen und Ärzte, die zur Sicherstellung der Versorgung während der Corona-Krise zusätzlich tätig werden, ausgeweitet werden. Dies gelte auch für Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand, die nur eine Absicherung des sogenannten Restrisikos vereinbart haben. Für nicht berufstätige Ärztinnen und Ärzte ohne entsprechenden Arzthaftpflichtvertrag besteht die Möglichkeit, eine solche Restrisikoversicherung abzuschließen. Bei einem Neuabschluss gebe es laut Versicherungsanbieter keine Wartezeiten, die Absicherung gelte ab dem ersten Tag der Versicherung. Werden nicht berufstätige Ärztinnen und Ärzte etwa unterstützend tätig, zum Beispiel als Vertreter in einer niedergelassenen Praxis, weil der Arzt oder die Ärztin mit dem medizinischen Personal unter Quarantäne gestellt wurde, besteht für den vom Praxisinhaber beauftragten Vertreter der Versicherungsschutz innerhalb einer Berufshaftpflichtversicherung des niedergelassenen Arztes. Sollte dieser Versicherungsschutz aus der Versicherung des Praxisinhabers nicht ausreichen, besteht Versicherungsschutz nur, wenn der vom Praxisinhaber zur Vertretung beauftragte freiwillig Helfende selbst einen Arzthaftpflichtvertrag hat. Dabei reicht auch die bereits eben genannte Restrisikoversicherung aus. Dieser zugesagte Versicherungsschutz gelte auch für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, zum Beispiel bei medizinischen Beratungen per Telefon oder Videochat oder bei Probeentnahmen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2. Für Medizinstudierende richtet sich der Versicherungsschutz danach, ob die Tätigkeit als Bestandteil des Studiums ausgeübt wird bzw. in diesem Rahmen eingebettet ist. Ist dies der Fall, greift die dafür abgeschlossene Versicherung wie bei anderen Studienkursen auch. Für aushelfende Studierende, die Mitglied im Hartmann Bund oder Marburger Bund sind, gibt es zudem eine kostenlose Berufshaftpflichtversicherung. Zu Frage 2: Für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt Folgendes: Die freiwillig mithelfenden nicht berufstätigen Ärzte und Medizinstudierenden können unter Vorliegen der nachfolgend genannten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert sein: Zum Ersten, wenn sie Beschäftigte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII sind. Für die Einordnung als Beschäftigte ist es erforderlich, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Beschäftigung bestehen. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisung und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Es kommt objektiv auf die Eingliederung des Handelns des Mitarbeiters in das Unternehmen und subjektiv auf die zumindest auch darauf gerichtete Willensausrichtung an, dass die ausgeübte Tätigkeit unmittelbar Vorteile für das Unternehmen bringen soll. Zum Zweiten als Wie-Beschäftigte gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII. Freiwillige Helfer, die im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie tätig werden, können als Wie-Beschäftigte gesetzlich unfallversichert sein. Voraussetzung für die Annahme des Unfallversicherungsschutzes ist eine unentgeltliche ernsthafte, dem Unternehmen dienende Tätigkeit, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ist dabei unschädlich. Die Tätigkeit muss ferner unter solchen Umständen geleistet werden, dass sie der in einem Beschäftigungsverhältnis ähnlich ist, also eine Tätigkeit auf Weisung des Unternehmers. Nicht als beschäftigungsähnlich gesehen werden alle Hilfeleistungen, die aus familiären Bindungen resultieren oder reine Gefälligkeitshandlungen, die im Rahmen üblicher Nachbarschaftshilfe oder Freundschaftsdienste erbracht werden. Zum Dritten – ehrenamtlich Tätige gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a SGB VII. Als ehrenamtlich Tätige gesetzlich versichert sind zum Beispiel Personen, die für Körperschaften des öffentlichen Rechts ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen. Ehrenamtlich ist die Tätigkeit, wenn sie unentgeltlich ausgeübt wird, was jedoch nicht die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ausschließt. Des Weiteren muss sie in einem bestimmten qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich ausgeübt und der Körperschaft zugerechnet werden. Wenn die ehrenamtliche Tätigkeit nicht gesetzlich oder satzungsgemäß geregelt ist, bedarf es für die einzelnen Maßnahmen eines gesamtbezogenen eigenständigen Annahmeakts der Körperschaft als Zuordnungsgrund. Schließlich muss die Tätigkeit nebenberuflich sein und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Zumindest im Innenverhältnis muss ein Amt wahrgenommen werden, das üblicherweise kraft Tradition oder aus der Natur der Sache heraus nicht von gewerblichen Arbeitnehmern wahrgenommen wird. Von Bedeutung dürfte hier insbesondere der Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Institutionen sein. Diese sind dadurch charakterisiert, dass unentgeltlich tätige Personen kraft besonderen Auftrags thematisch umgrenzte Aufgaben wahrnehmen, die nicht originär ihr als Einzelperson oder schlichtes Mitglied einer Personenmehrheit zugeordnet sind und die einem übergeordneten Rechtsträger wie zum Beispiel Bund, Länder, Gemeinde oder Verein treffen und die zu ihrer Erledigung meist auf Zeit bestimmten Personen zugewiesen werden. Hierbei muss es sich nicht um ein Daueramt, aber um ein regelmäßig auf längere Zeit angelegtes Ehrenamt handeln. Der Unfallversicherungsschutz beschränkt sich hierbei jedoch nicht nur auf die unmittelbare ehrenamtliche Tätigkeit, sondern besteht auch für alle Verrichtungen des ehrenamtlich Tätigen, die er zur Erfüllung seiner Aufgabe für erforderlich halten durfte. Viertens – auf Honorarbasis Tätige: Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Honorarkraft muss geprüft werden, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige unternehmerähnliche Tätigkeit als Honorarkraft vorliegt. Handelt es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, besteht Versicherungsschutz bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger des Unternehmens. Entscheidend für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist die inhaltliche Weisungsgebundenheit und damit die tatsächliche Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses. Das ist der Fall, wenn der Auftraggeber die Möglichkeit hat, bis ins Einzelne gehende Weisungen zu erteilen, sodass die Honorarkraft sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht einer Kontrollbefugnis durch den Auftraggeber unterliegt. Hiervon ausgehend wird der Personenkreis der auf Honorarbasis Tätigen in der Regel nach als Wie-Beschäftigte gesetzlich unfallversichert sein. Wie Sie also meinen Ausführungen entnehmen können, ist eine Prüfung der Voraussetzungen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nur im Einzelfall und anhand der konkreten Umstände vorzunehmen. Es muss daher den Beteiligten empfohlen werden, sich im Vorfeld mit dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Verbindung zu setzen und den Versicherungsschutz zu klären. Nach meinem Dafürhalten ist es zweckmäßig, wenn dies die Unternehmen oder Institutionen tun, die die Hilfe von Freiwilligen in Anspruch nehmen wollen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Ministerin. Gibt es weitere Anfragen aus dem Plenum? Ich sehe das nicht. Dann komme ich zum nächsten Punkt, die Frage 4 des Abgeordneten Kowalleck, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/727. Bitte, Herr Kowalleck.
Fahrplan für die Wiederöffnung des Thüringer Freizeit- und Gesundheitssports Vereins- und Sportstätten, Fitnessstudios, Hallenbäder und weitere für den Freizeitsport und die Gesunderhaltung genutzte Einrichtungen mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits vor Wochen ihre Türen schließen. Zusätzlich stehen mehr als 50 Thüringer Freibäder unmittelbar vor dem Saisonstart. Aufgrund der Corona-Pandemie besteht sowohl für die Betreiber als auch für Nutzer Ungewissheit darüber, ob, wie und ab wann diese Einrichtungen in Zukunft zur Verfügung stehen. Zusätzlich bereitet den Betroffenen die Frage der Finanzierung bei fehlenden Einnahmen große Sorgen. Das betrifft private Betreiber ebenso wie die Gemeinden mit ihren öffentlichen Hallen- und Freibädern. Inzwischen gibt es zahlreiche Initiativen zur Wiederöffnung der Einrichtungen des Thüringer Freizeit- und Gesundheitssports. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Zeitpläne und Anforderungen hat die Landesregierung hinsichtlich der Wiederöffnung und der praktischen Betreibung von Vereinsund Sportstätten, Fitnessstudios, Hallen- und Freibädern sowie weiterer Einrichtungen des Thüringer Freizeit- und Gesundheitssports? 2. Inwieweit hat die Landesregierung Vorschriften für eine Öffnung der Vereins- und Sportstätten, Fitnessstudios, Hallen- und Freibäder sowie weiteren Einrichtungen des Thüringer Freizeit- und Gesundheitssports erlassen und mit den betroffenen Kommunen abgestimmt? 3. In welchem Umfang werden Vereine sowie kommunale bzw. private Betreiber von Fitnessstudios, Hallen- und Freibädern und weiteren Einrichtungen des Thüringer Freizeit- und Gesundheitssports im Fall von Einnahmeausfällen aufgrund der CoronaPandemie von der Thüringer Landesregierung und von der Bundesregierung unterstützt? 4.Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Landesregierung der Präventionssport in den Einrichtungen des Freizeit- und Gesundheitssports in Bezug auf Menschen, die mit sogenannten Zivilisationskrankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck, Adipositas zur Hochrisikogruppe gehören?
Herr Kowalleck, ich muss mich entschuldigen, ich habe leider diese eine Mappe nicht einstecken. Ich würde gern die Antwort, wenn es geht, heute noch nachreichen, ansonsten schriftlich morgen. Ist das in Ordnung?
Ja, wir können es ja jetzt nicht anders gewährleisten. Ich würde Ihnen aber, wenn ich darf, Herr Präsident, dann gleich meine beiden Zusatzfragen auf den Weg mitgeben.
Also die erste Zusatzfrage: Inwieweit darf ein Verein als Mieter auch in Räumen eines Fitnessstudios Reha- und Gesundheitssport betreiben, wenn ausschließlich der Verein die Räumlichkeiten nutzt, wie bereits seit Jahren praktiziert? Und die zweite Zusatzfrage: Inwieweit wird die Landesregierung von Fachleuten aus dem Bereich des Freizeit- und Gesundheitssports bei der Bewältigung der Corona-Pandemie und deren Folgen beraten?
Gibt es zu diesem Punkt weitere Fragen, die noch hinzugefügt werden sollen? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur fünften Frage. Die kommt von Herrn Abgeordneten Bühl, Fraktion der CDU, in der Drucksache 7/738. Bitte, Herr Bühl.
Ausstehende Fördermittelzusagen zur Dorferneuerung in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach Für das Jahr 2020 waren unter anderem auch in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach Projekte zur Dorferneuerung geplant, jedoch stehen sämtliche Zusagen der Fördermittel noch aus. Lediglich ein vorfristiger Maßnahmenbeginn darf in Böhlen für das Dach des Kindergartens erfolgen. Dies sei von der Landesregierung zugesagt worden. Der Kindergarten ist an das Bürgerhaus angegliedert, dessen Dach ebenfalls saniert werden soll. Der Bürgermeister von Böhlen geht davon aus, dass ohne eine Sanierung in diesem Jahr weitere Schäden entstehen werden. Dies geht aus einer Veröffentlichung der Tageszeitung „Freies Wort“, Ausgabe Ilm-Kreis, vom 1. Mai 2020 hervor. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Fördermittelzusagen zur Dorferneuerung für die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach und kann der Ort mit weiteren Zusagen für dieses Jahr rechnen? 2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Förderprogramm „Dorferneuerung“ bei? 3. Warum lässt die eingangs genannte Fördermittelauszahlung der Dorferneuerungsmittel auf sich warten? 4.Gibt es weitere Städte und Orte in Thüringen, die auf ihre Zusagen warten?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bühl, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Derzeit werden die beantragten Vorhaben in einem zentralen Auswahlverfahren nach bestimmten Auswahlkriterien bewertet. Anschließend wird eine thüringenweite Reihung der Vorhaben nach erreichter Punktzahl erstellt. Entsprechend des zur Verfügung stehenden Budgets erfolgt schließlich die Bewilligung der Fördervorhaben. Das Auswahlverfahren wird in Kürze abgeschlossen werden, danach werden die Zuwendungsbescheide erstellt. Aufgrund der geschilderten Verfahrensweise können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Angaben zu den Erfolgsaussichten der Förderanträge der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach gemacht werden. Zu Frage 2: Die ländlichen Räume stehen vor großen Herausforderungen. Genannt seien hier beispielsweise der Bevölkerungsrückgang, die Überalterung der Bevölkerung oder der Gebäudeleerstand. Die Dorferneuerung und entwicklung ist ein ‑ zentrales Förderinstrument, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Die Vorhaben der Dorferneuerung und -entwicklung dienen der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. Im Fokus steht dabei die nachhaltige Gesamtentwicklung der Dörfer. Zu Frage 3: Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn Auszahlungsanträge vollständig vorliegen und das entsprechende Prüfverfahren die Auszahlung der Zuwendungssumme bestätigt. Ein Auszahlungsantrag der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach liegt derzeit nicht vor. Zu Frage 4: Derzeit liegen 345 kommunale Förderanträge zur Dorferneuerung vor. Die Liste der kommunalen Antragsteller kann ich Ihnen gern zur Verfügung stellen. Die Zuordnung des jeweilig beantragten Zuschusses war in der Kürze der Frist zwischen Zuleitung der Mündlichen Anfrage und Beantwortung hier im Plenum nicht möglich. Auch das, denke ich, können wir nachreichen.
Erst einmal vielen Dank für die Antwort und auch für die Zusage der Nachlieferung, sowohl der eingegangenen Anträge als auch der Höhe der beantragten Mittel. Ich hätte zum einen die Nachfrage: Sie haben davon gesprochen, in Kürze sei dies abgeschlossen. „In Kürze“ ist natürlich ein sehr dehnbarer bzw. interpretierbarer Begriff. Könnten Sie dies vielleicht weiter spezifizieren? Die zweite Frage: Wenn jetzt die Mittel relativ spät kommen – wir haben ja nun die Corona-Pandemie und die Probleme daraus, dass die Mittel im Zweifel nicht mehr umgesetzt werden können –, ist es möglich, diese auch im nächsten Jahr noch verausgaben zu können?
Zur ersten Frage sage ich jetzt: Mitte Juni. Die zweite Frage nehme ich mit, das lasse ich prüfen, das kann ich jetzt so ad hoc nicht beantworten, aber das nehme ich mit.
Vielen Dank. Gibt es weitere Fragen aus dem Plenum? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zu Frage 6. Die kommt von Frau Abgeordneter Tasch, Fraktion der CDU, in der Drucksache 7/742. Bitte, Frau Tasch.
Vielen Dank. Fördermittel für die Dorferneuerung im Haushaltsjahr 2020 Die Förderung im Rahmen der Dorferneuerung ist ein bewährtes und außerordentlich erfolgreiches Mittel, die ländlichen Räume als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume sowie als Natur-, Kultur-, Bildungs- und Erholungsräume weiterzuentwickeln und zu sichern. Ziel der Dorferneuerung und der Dorfentwicklung ist es, die Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden zu unterstützen und damit den ländlichen Raum insgesamt zu stärken. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Dörfer sind im Haushaltsjahr 2020 Förderschwerpunkte im Rahmen der Dorferneuerung – bitte Landkreiszugehörigkeit angeben –? 2. Wie viele Fördermittel stehen für die Dorferneuerung im Haushaltsjahr 2020 insgesamt sowie aufgeteilt auf private und kommunale Zuwendungsempfänger zur Verfügung? 3. Wie ist der aktuelle Bewilligungs- und der Auszahlungsstand aufgeteilt auf private und kommunale Zuwendungsempfänger?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Frau Tasch, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Derzeit befinden sich 381 Förderorte im Dorferneuerungsförderungsprogramm. Die Liste der Orte stelle ich Ihnen gern zur Verfügung, um jetzt auf das Vorlesen zu verzichten. Zu Frage 2: Im Haushaltsjahr 2020 stehen für Maßnahmen der Dorferneuerung und -entwicklung insgesamt 33,48 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen 29,48 Millionen Euro auf kommunale und 4 Millionen Euro auf private Zuwendungsempfänger. Zu Frage 3: Bis zum Stand 11. Mai 2020 wurden an kommunale Zuwendungsempfänger Zuschüsse in Höhe von 16.267.120,94 Euro bewilligt und in Höhe von 371.487,89 Euro ausgezahlt. An die privaten Zuwendungsempfänger wurden bis zum Stand 11. Mai 2020 Zuschüsse in Höhe von 2.823.160,62 Euro bewilligt und in Höhe von 142.146,28 Euro ausgezahlt.
381 ist wirklich ein bisschen viel aufzuzählen. Sie haben jetzt gerade den Stand gesagt, wie viele Millionen schon bewilligt sind. Da fehlt ja noch ein Rest. Können Sie beantworten, bis wann die Förderbescheide im Rahmen des Budgets noch ausgereicht werden an die Gemeinden und an die privaten? Gibt es da ein Zeitfenster?
Das würde ich nachliefern, weil ich denke, dass das von Bescheid zu Bescheid sehr unterschiedlich ist, aber das könnten wir dann vielleicht gleich mit der Liste in Übereinklang bringen, Frau Tasch.
Ja, das wäre schön, wenn wir wissen, wann das Geld ausgeschöpft ist und wann die Gemeinden damit rechnen können, die Bewilligungsbescheide zu erhalten.
Noch eine Nachfrage. Wir bewegen uns ja momentan in der Corona-Zeit, wo jetzt vielleicht viele Gemeinden in Haushaltssicherung kommen oder schon eine Haushaltssperre angezeigt haben, was natürlich auch Auswirkungen auf die Dorferneuerung haben kann. Ist es dort möglich, eine Verlängerung zu beantragen, wenn man jetzt einen bestimmten Zeitraum für die Dorferneuerung hat?
Das hatte ich Herrn Bühl gerade gesagt, das würde ich mitnehmen zur Prüfung und dann nachreichen. Genau. Das wäre im Prinzip in die gleiche Richtung wie gerade eben.
Eine weitere Anfrage, gibt es die noch? Ich sehe das nicht. Dann, denke ich, schaffen wir vor der nächsten Pause noch die siebte Frage. Die kommt von Frau Abgeordneter Wahl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in Drucksache 7/744. Bitte, Frau Abgeordnete Wahl.
Danke. Schwammspinnerbekämpfung durch ThüringenForst Pressemeldungen zufolge hat ThüringenForst am 4. Mai 2020 damit begonnen, das Insektizid Mimic zur Bekämpfung des Schwammspinners per Hubschrauber auszubringen. Naturschutzverbände befürchten schädliche Auswirkungen des Gifteinsatzes auf andere Organismen und kritisieren das Vorgehen als nicht rechtmäßig. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Gebieten wurden im Jahr 2020 bisher in welcher Größenordnung (bitte Hektarangaben) chemische Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des Schwammspinners eingesetzt? 2. Welchen Anteil machen darunter Naturschutzund FFH-Gebiete aus (bitte Hektarangaben)? 3. Bis zu welchem Zeitpunkt soll der Gifteinsatz noch auf welchen Flächen und in welcher Größenordnung fortgesetzt werden? 4. Welche Zahlen zum Schwammspinnerbefall liegen den Genehmigungen zum Gifteinsatz im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahren zugrunde?
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Frau Wahl, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Bekämpfung des Schwammspinners erfolgte am 5. und 6. Mai 2020 auf insgesamt 195 Hektar Eichenlebensräumen, die durch prognostizierten Kahlfraß existenziell bedroht gewesen sind. Die behandelten 17 Eichenbestände liegen in den Forstämtern Sondershausen mit 39 Hektar in einem Bestand, Weida 38 Hektar in sieben Beständen, Heldburg mit 86 Hektar in sechs Beständen und Finsterbergen mit 32 Hektar in drei Beständen. Zu Frage 2: Insgesamt liegen von den 195 Hektar Eichenbeständen 83 Hektar in FFH-Gebieten, 71 Hektar davon sind gleichzeitig Teile von Naturschutzgebieten. Zu Frage 3: Die Bekämpfung des Schwammspinners mit Pflanzenschutzmitteln ist mit der erfolgten Maßnahme für 2020 abgeschlossen. Zu Frage 4: Bereits seit 2017 ist ein Anstieg der Populationsdichten beim Schwammspinner thüringenweit zu beobachten, der zunächst noch ohne merkliche Fraßschäden ablief, inzwischen aber witterungsbegünstigt in eine Massenvermehrung übergegangen ist. So wurden 2019 sprunghaft im Rahmen des Waldschutzmonitorings auf 821 Hektar merkliche Fraßschäden durch Schwammspinner festgestellt. Auf 326 Hektar handelt es sich dabei um starken Fraß bzw. Kahlfraß. Im Herbst 2019 wurden von der Hauptstelle Waldschutz in den Hauptschadensbereichen gezielt Eigelege des Schwammspinners gezählt, um Prognosen für einen bevorstehenden Kahlfraß für das Jahr 2020 ableiten zu können. Für 292 Hektar, bei denen Kahlfraß zu erwarten war, wurden daraufhin Anträge hinsichtlich einer Schwammspinnerbekämpfung an insgesamt sechs untere Naturschutzbehörden gerichtet. Im Ergebnis der Genehmigung wurde die Bekämpfungsfläche auf 195 Hektar reduziert.
Und zwar einerseits die Frage: Wurden die Naturschutzverbände in den Genehmigungsprozess einbezogen, und wenn nein, warum nicht? Und andererseits: Zur Abwehr welcher Schäden genau sind diese Genehmigungen erteilt worden?
Also ich fange mal mit der zweiten Frage an. Das ist relativ einfach: Es war damit zu rechnen, dass die Eichenbestände komplett vernichtet worden wären, deshalb musste zu diesem Mittel gegriffen werden. Und zur ersten Frage: Nein, formal im Verfahren wurden die Naturschutzverbände nicht angehört.
Vielen Dank. Gibt es dazu noch weitere Fragen? Das ist nicht der Fall. Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung für die turnusmäßige Lüftungspause. Es wird dann um 16.15 Uhr fortgesetzt. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass während dieser Zeit die Auszählung bitte fortgesetzt werden möge. Ich rechne mit Ihrem Verständnis dafür. Danke. Wir setzen jetzt zunächst erneut fort mit den Tagesordnungspunkten 28, 29, 30, 32, 33, 34 und 37. Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/769 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/770 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/771 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/772 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/773 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/747 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/773 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/749 Ich gebe die Wahlergebnisse dazu bekannt. Tagesordnungspunkt 28 – Wahl einer Vizepräsidentin des Thüringer Landtags: abgegebene Stimmzettel 89, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 89. Es stand zur Wahl der Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 7/769. Es gab 55 Jastimmen, 31 Neinstimmen und 3 Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht und die Abgeordnete Madeleine Henfling ist gewählt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Frau Abgeordnete Henfling, nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Vielen herzlichen Dank, ich nehme die Wahl an!) Ich gratuliere Ihnen herzlich zur Wahl.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich setze fort mit Tagesordnungspunkt 29 – Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Es stand zur Wahl der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Das Ergebnis lautet wie folgt: abgegebene Stimmzettel 89, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 89. Auf den Abgeordneten Ringo Mühlmann entfallen 32 Jastimmen, 51 Neinstimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist die notwendige Mehrheit nicht erreicht. Zum Zweiten stand zur Wahl der Abgeordnete Stefan Möller. Auf ihn entfielen 26 Jastimmen, 58 Neinstimmen und 2 Enthaltungen. Damit ist auch in diesem Fall nicht die notwendige Mehrheit der Stimmen erreicht. Dann komme ich zu Tagesordnungspunkt 30 – Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes. Zur Wahl stand der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucksache 7/771, betreffend den Abgeordneten Torsten Czuppon. Es gab 89 abgegebene Stimmzettel, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 89. Auf den Wahlvorschlag entfielen 30 Jastimmen, 54 Neinstimmen und 5 Enthaltungen. Damit ist die notwendige Mehrheit nicht erreicht. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 32 – Bestellung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes. Zur Wahl stand der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucksache 7/772. Das Ergebnis lautet wie folgt: abgegebene Stimmzettel 89, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 89. Auf den Wahlvorschlag entfielen 46 Jastimmen, 40 Neinstimmen und 3 Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Jetzt muss ich fragen, ob die Betreffenden die Wahl annehmen. Einer davon bin ich selbst. Ich nehme die Wahl an. Der Zweite, der zur Wahl stand, ist Herr Sesselmann. Herr Sesselmann, nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Sesselmann, AfD: Ich nehme die
Wahl an!) Dann gratuliere ich Ihnen zur Wahl. Danke.
(Beifall AfD)
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 33 – Bestellung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit gemäß § 20 Abs. 1 und 2 des Thüringer Transparenzgesetzes. Zur Wahl stand der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucksache 7/773. Abgegebene Stimmzettel hier 89, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 89. Auf den Wahlvorschlag entfallen 46 Jastimmen, 41 Neinstimmen und 2 Enthaltungen. Damit ist die notwendige Mehrheit erreicht. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach und Herr Abgeordneter Jens Cotta, die Mehrheit der Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen zur Wahl. Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Cotta, AfD: Ja!)(Zuruf Abg. Laudenbach, AfD: Ja!)
Danke.
(Beifall AfD)
Tagesordnungspunkt 34 – Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrats der Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar –: Hier standen zwei Wahlvorschläge zur Wahl, der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 7/747 und der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/774. Abgegebene Stimmzettel 89, ungültige Stimmzettel 3, gültige Stimmzettel 86, von denen 15 Enthaltungen waren. Daraus ergibt sich, dass auf die vorschlagenden Fraktionen folgende Anzahl an Mitgliedern entfällt: Fraktion Die Linke – ein Mitglied; Fraktion der AfD – ein Mitglied. Damit wurden gewählt – die Landtagsverwaltung gibt Auskunft –, ja, es sind also beide gewählt worden, die Abgeordnete Maurer und der Abgeordnete Jankowski.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Können wir mal das Ergebnis hören?) Ach so, Entschuldigung! Es gab – wie gesagt – 89 gültige Stimmzettel, 15 Enthaltungen. Auf den Wahlvorschlag der Linken entfielen 47 Stimmen und auf den Wahlvorschlag der AfD 24 Stimmen. Ich gratuliere den Gewählten zur Wahl und gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.
(Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!)
Dann komme ich zum Tagesordnungspunkt 37 – Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) für die 12. Mandatsperiode (2020 bis 2025) –: Zur Wahl stand der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in Drucksache 7/749. Abgegebene Stimmen 88, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmzettel 88. Auf den Wahlvorschlag sind entfallen 57 Jastimmen, 24 Neinstimmen und es gab 7 Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Der Abgeordnete Markus Gleichmann hat damit die Mehrheit der Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen zur Wahl. Herr Gleichmann, nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Ja!)
Gut. Damit schließe ich diese Tagesordnungspunkte und fahre jetzt – Ihr Einverständnis vorausgesetzt –, wie heute früh abgesprochen, mit dem Tagesordnungspunkt 38 fort. Die nächste Frage in der Liste ist die Frage 8 des Abgeordneten Dr. König, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/745. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank. Finanzierung der Kosten für Kinderbetreuung in Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl und prozentual hohem Kinderanteil In zahlreichen Gemeinden Thüringens werden in den letzten Jahren erfreulicherweise wieder mehr Kinder geboren. Die Freude über die neuen Erdenbürger in den jeweiligen Gemeinden geht allerdings – gerade in Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl – mit Sorgen einher, die Kosten für die Betreuung der Kinder in den Kindergärten nicht mehr stemmen zu können. Zu diesen Gemeinden gehört Dieterode im Landkreis Eichsfeld mit knapp 80 Einwohnern. Aufgrund ihrer Größe verfügt die Gemeinde Dieterode über keinen eigenen Kindergarten. Die Kinder besuchen deshalb die Einrichtung im Nachbarort Rüstungen (Gemeinde Schimberg), in der vergleichsweise moderate Kosten pro Kindergartenplatz anfallen. Dieterode ist zwar seit mehreren Jahren schuldenfrei, kann aber die Kosten für aktuell fünf Kinder, im Jahr 2021 sechs Kinder, nicht mehr allein stemmen, sodass die Haushaltssicherung und Kreditaufnahme droht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass spätestens im nächsten Jahr der Finanzbedarf allein für die Kinderbetreuung höher sein wird als die Höhe der gesamten Schlüsselzuweisungen des Landes an die Gemeinde. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung die finanzielle Situation kleiner Gemeinden mit einem hohen Kinderanteil an der Einwohnerzahl bekannt? 2. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass eine Gemeinde wie Dieterode aufgrund geringer finanzieller Zuweisungen für die Kinderbetreuung durch das Land den Weg in die Haushaltssicherung gehen muss? 3. Hat die Landesregierung in der Vergangenheit bereits Gemeinden bei der beschriebenen oder einer ähnlichen Problematik finanziell unterstützt? 4. Wie kann die Landesregierung Gemeinden in einer ähnlichen Situation wie Dieterode und ganz speziell auch Dieterode bei den aufzuwendenden Kosten für die Kinderbetreuung finanziell unterstützen? Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Frage 1: Grundsätzlich werden durch die Landesregierung keine gesonderten statistischen Daten zur finanziellen Situation kleiner Gemeinden mit einem hohen Kinderanteil an der Einwohneranzahl erhoben. Aufgrund der Kenntnis über die finanziell angespannte Situation der Gemeinde Schönhagen hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vor wenigen Tagen das Thüringer Landesverwaltungsamt jedoch um eine Berichterstattung unter Benennung weiterer vergleichbarer Fälle gebeten. Damit soll abgeschätzt werden, ob es sich um ein flächendeckendes Problem handelt und entsprechender Handlungsbedarf seitens der Landesregierung angezeigt sein könnte. Frage 2: Nach Aussage der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde wirken die Aufwendungen der Gemeinde für die Kinderbetreuung zwar zunehmend belastend auf die Haushaltslage der Gemeinde, diese befindet sich jedoch nicht in der Haushaltssicherung. Für das Jahr 2020 wird bei der Betrachtung der dauernden Leistungsfähigkeit eine freie Spitze von 8.200 Euro ausgewiesen, der Ergebnisplan befindet sich jedoch mit 4.200 Euro geringfügig im Minus. Ob die Gemeinde künftig zur Haushaltssicherung verpflichtet sein wird, kann gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise und möglicher Hilfsmaßnahmen des Landes derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden. Frage 3: Es werden keine statistischen Daten erhoben, aus welchen vielschichtigen Gründen antragstellende Kommunen konkret Mittel aus dem Landesausgleichsstock beantragen und erhalten. Aktuell bekannt ist aber die bereits von mir erwähnte Gemeinde Schönhagen, die ihre Haushaltsprobleme insbesondere auf eine im Vergleich zu ihrer Gesamteinwohnerzahl hohe Anzahl von Kindern, die im Kindergarten betreut werden, zurückführt. Frage 4: Der Aufgabenbereich Kinderbetreuung stellt einen der bedeutendsten Posten in der Aufgabenstruktur einer Gemeinde dar. Zur Finanzierung dieser Ausgaben stehen den Gemeinden neben den eigenen Einnahmen aus Steuern auch die allgemeinen Zuweisungen in Form von Schlüsselzuweisungen zur Verfügung. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG werden die Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kinderbetreuung getrennt ausgewiesen. Der Anteil ist aktuell mit 20,5 Prozent generell für alle Gemeinden bestimmt. Mit der Ausweisung des Anteils geht jedoch keine Zweckbindung einher. Zur Festsetzung der Schlüsselzuweisung der Gemeinde ist ein Finanzbedarf zu bestimmen. Dafür bilden der Hauptansatz nach der Einwohnerzahl sowie ein Kinderansatz nach der Zahl der Kinder von null bis sechs Jahren den Gesamtansatz. Die Anzahl der Kinder wird gemäß § 9 Abs. 2 ThürFAG hierzu mit dem Faktor 6,7 multipliziert. Dieser Faktor wird regelmäßig überprüft und wurde zuletzt im Ausgleichsjahr 2016 von zuvor 4,5 auf 6,7 angehoben. Damit werden Gemeinden mit Kindern der Altersgruppe null bis sechs begünstigt und den erhöhten Ausgaben der Kommune in diesem Aufgabenbereich wird damit bereits Rechnung getragen. Wenn man sich das Beispiel der Gemeinde Dieterode ansieht, zeigt sich, dass diese Gemeinde zum Stand 31. Dezember 2018 eigentlich nur 75 Einwohner, davon fünf Kinder zwischen null und sechs Jahren aufweist. Durch den Kinderansatz im Schlüsselzuweisungssystem steigt die Einwohnerzahl um 33,5 auf 108 Einwohner und dadurch die Schlüsselzuweisung für die Gemeinde deutlich an. Zudem umfasst der Kommunale Finanzausgleich für Gemeinden einen Sonderlastenausgleich für Aufgaben der Kinderbetreuung. Anders als bei den Schlüsselzuweisungen werden den Gemeinden hier steuerkraftunabhängig Landeszuschüsse sowie eine Infrastrukturpauschale für Kinder, zum Beispiel anhand der Anzahl der betreuten Kinder oder der im letzten Jahr geborenen Kinder, nach dem Thüringer Kindertagesstätteneinrichtungsgesetz gewährt. Der Haushaltsansatz hierfür ist beispielsweise von 2013 bis 2020 um rund 60,9 Millionen auf rund 271,4 Millionen Euro gestiegen, um den gestiegenen Belastungen der Kommunen in diesem Bereich Rechnung zu tragen. Darüber hinaus erhalten die Gemeinden weitere Zuweisungen aus dem Ressorthaushalt insbesondere zum Ausgleich für die beitragsfreien Kinderjahre. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Thüringer Kommunen hinsichtlich der besonderen Belastungen für die Kinderbetreuung bereits durch verschiedene Finanzbausteine systematisch und in erheblichem Umfang durch das Land unterstützt werden. Sollten Gemeinden in besonderen Ausnahmefällen dennoch nicht in der Lage sein, aus eigener Kraft ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, besteht zudem noch das Instrument der Bedarfszuweisung, wobei die Antragslage hier 2019 deutlich rückläufig war. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Herr Minister, Sie hatten ja gesagt, es ist noch nicht absehbar, ob Dieterode in die Haushaltssicherung kommt. Weil das bei mir auch in der Nähe ist, in meinem Wahlkreis, kann ich sagen, es wird passieren. Es wurden nämlich wieder drei Kinder in diesem Jahr geboren, das heißt, das Problem wird größer werden. Schönhagen ist auch bei mir im Wahlkreis, wir haben noch zwei, drei Gemeinden, die eine ähnliche Situation haben. In Schönhagen sieht man ganz deutlich, die hohe Anzahl der Kinder hat zur Haushaltssicherung geführt. Das steht auch Dieterorde bevor. Deswegen ist der Hinweis mit der Bedarfszuweisung sicherlich kein schlechter, aber die Frage ist, kann …
Danke. Gibt es noch weitere Zusatzfragen aus dem Plenum? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten KönigPreuss, Fraktion Die Linke, in Drucksache 7/746. Bitte.
Verfahrensstand zu den Auseinandersetzungen bei dem Fußballspiel am 18. Mai 2019 in Jena Am 18. Mai 2019 kam es bei einem Fußballspiel zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und dem TSV 1860 München zu Auseinandersetzungen, bei denen sowohl Fans als auch Unbeteiligte und Polizeibeamte verletzt wurden. Die Vorgänge waren bereits Gegenstand mehrerer Sitzungen des Innenund Kommunalausschusses, in denen sich auch die Landesregierung äußerte. Ebenso haben sich Vertreter der Fanszene mit Stellungnahmen an den Landtag gewandt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand hinsichtlich der Straftatbestände und der Zahl der Ermittlungsverfahren, der Anzahl der namentlich bekannten und unbekannten Tatverdächtigen, der Anzahl der erfolgten und noch offenen Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen sowie der Verurteilungen und der Verfahrenseinstellungen? 2. In welchem Umfang wurden bislang Bild- und Videodateien ausgewertet und gilt die Auswertung bereits als abgeschlossen? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizeivollzugsbeamte wurden bislang wegen welcher Straftatbestände geführt und welchen Verfahrensstand haben diese? 4. Wie viele Einträge in die Datei „Gewalttäter Sport“ erfolgten auf Grundlage der Ereignisse und Ermittlungen im Rahmen des genannten Spiels am 18.Mai 2019 in Jena?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ich kann mitteilen, dass in diesem Zusammenhang mindestens 157 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Davon wurden 128 gegen bekannte Tatverdächtige und 29 gegen Unbekannt geführt. 320 Personen wurden hierzu zeugenschaftlich vernommen. Daneben erhielten 130 Beschuldigte rechtliches Gehör. Bisher wurden vier Verfahren mit einer Geldstrafe abgeschlossen und vier Verfahren wurden gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Zu Frage 2: Im Rahmen der Ermittlungen wurden ca. 2.800 Foto- und Videodateien ausgewertet. Diese sind in Teilen polizeilichen Ursprungs und stammen zum anderen aus sozialen Netzwerken sowie von Datenträgern einzelner Beschuldigter, welche zu Beweissicherungszwecken sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurden. Die Auswertung aller vorliegenden Daten ist abgeschlossen. Frage 3: Es wurden fünf Ermittlungsverfahren gegen Polizeivollzugsbeamte wegen Körperverletzung im Amt geführt. Alle Verfahren lagen bzw. liegen der Staatsanwaltschaft vor. Drei davon richten sich gegen namentlich bekannte Personen. Diese wurden gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Zudem ist ein Verfahren gegen Unbekannt bereits eingestellt. Soweit befindet sich derzeit noch ein Verfahren in Bearbeitung. Frage 4: Auf den in Rede stehenden Ermittlungen gründen 84 Einträge in die Datei „Gewalttäter Sport“. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Als Erstes: Sind die 84 Personen darüber informiert worden, um gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen? Also diejenigen, die in die Datei „Gewalttäter Sport“ aufgenommen wurden. Und als Zweites: Sie hatten gesagt, dass Foto- und Videomaterial ausgewertet wurde – a) aus sozialen Netzwerken, b) Polizeimaterial und c) Material, welches bei Beschuldigten beschlagnahmt wurde. Mir liegen Informationen vor, dass auch bei Zeugen Material beschlagnahmt wurde. Wurde dieses demzufolge nicht ausgewertet?
Danke. Weitere Zusatzfragen? Das sehe ich nicht. Damit komme ich zu Frage 10 des Herrn Abgeordneten Herrgott, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/750. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kostenübernahme persönlicher Schutzausrüstung Um den gesteigerten Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung zu decken, wurden auch in Thüringen bereits in großem Umfang Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel bestellt. Bislang hat der Freistaat Thüringen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 37 Millionen Euro für Masken, Handschuhe, Brillen, Schutzanzüge und Desinfektionsmittel bereitgestellt und einen Großteil davon an die Landkreise verteilt. Ich frage die Landesregierung: 1. Müssen die Landkreise die Kosten für die vom Land verteilte persönliche Schutzausrüstung erstatten? 2. Wenn ja, wie und wann soll die Kostenerstattung abgewickelt werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Nein, für die Landesbehörden und den öffentlichen Gesundheitsdienst in den Landkreisen und kreisfreien Städten müssen keine Kosten für vom Land verteilte PSA erstattet werden. Damit entfällt auch Frage 2.
Vielen Dank für die Antwort, Frau Ministerin. Wie verhält es sich mit den verteilten persönlichen Schutzausrüstungen für den Katastrophenschutz in den Landkreisen? Müssen diese erstattet werden?
Danke. Gibt es Zusatzfragen aus dem Plenum? Ich sehe das nicht. Damit kommen wir zu Frage 11 des Herrn Abgeordneten Walk, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/757. Bitte.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sogenannte „Spaziergänge“ in Thüringen Medienberichten zufolge fanden in den vergangenen Tagen an mindestens 22 Orten in Thüringen sogenannte Spaziergänge, nicht angemeldete Versammlungen gegen die Corona-Auflagen, statt. Nach meinen Erkenntnissen befand sich in Eisenach auch ein bekannter NPD-Funktionär unter den Teilnehmern. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele dieser „Spaziergänge“, die nicht den Corona-Auflagen entsprechen, fanden in den letzten vier Wochen statt? 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Art und Weise der Mobilisierung (zum Beispiel hinsichtlich Organisation, Zusammensetzung, Herkunft, Anführerschaft, öffentliche-mediale Aktivitäten) bei diesen nicht angemeldeten Versammlungen? 3.Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der thematischen Ausrichtung (zum Beispiel Motivation und Gesinnung) vor? 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen von Teilnehmern der „Spaziergänge“ (zum Beispiel zu extremistisch eingestuften Parteien, Vereinigungen, Institutionen oder Einzelpersonen; Anhängern der Reichsbürgerbewegung und Anhängern der sogenannten Partei „Widerstand 2020“)?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Frage 1: Die sogenannten Spaziergänge oder Hygienespaziergänge, wie sie auch genannt werden, sind als Versammlungen zu bewerten. Sie werden aber in der Regel nicht vorher angezeigt. Es wurde bekannt, dass zwischen dem 1. Mai und dem 11. Mai 2020 ca. 40 sogenannte Spaziergänge sowie andere Versammlungen und sonstige Zusammenkünfte stattfanden, bei denen die Polizei infektionsschutzrechtliche Verstöße festgestellt hat. Dies betraf vor allem die Überschreitung der zulässigen Teilnehmerzahl, aber auch die Nichteinhaltung von Mindestabständen und das Fehlen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Schwerpunkte dieser Versammlungen mit Corona-Bezug waren insbesondere die Städte Altenburg, Arnstadt, Bad Salzungen, Eisenach, Erfurt, Gera, Greiz, Jena, Meiningen, Saalfeld, Schmalkalden, Sonneberg, Weimar und Zeulenroda. Frage 2: Zur Teilnahme an den sogenannten Spaziergängen wird über persönliche Kontakte und in den sozialen Medien aufgerufen. Außerdem werden in den sozialen Medien, beispielsweise bei Facebook, auch Berichte und Videos der Initiatoren oder Teilnehmer eingestellt. Die sogenannten Spaziergänge erhalten Zulauf aus unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Richtungen. Die Teilnehmer bieten kein einheitliches Bild und handeln mit anscheinend sehr heterogenen und individuellen Motivationen. Kleinster gemeinsamer Nenner ist der Protest gegen Einschränkungen im Zusammenhang mit den Eindämmungsmaßnahmen in Bezug auf das Coronavirus. Die Versammlungsteilnehmer sind überwiegend dem bürgerlichen Spektrum zuzuordnen. Anzutreffen sind beispielsweise auch sogenannte Verschwörungstheoretiker, Impfgegner, Rechtspopulisten und Rechtsextremisten. Frage 3: Die Gesinnung und die Motivation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den sogenannten Spaziergängen sind vielfältig. Einige fordern eine schnellere Öffnung von Kindergärten, Schulen und Unternehmen, andere beklagen Reisebeschränkungen, wieder andere sorgen sich um den Bestand der Grundrechte. Unter sie mischen sich auch Personen, die beispielsweise das Wirken einer angeblichen Weltregierung oder Umsturzpläne führender Wirtschaftsunternehmen befürchten. Frage 4: Nach der vorliegenden Erkenntnislage sind die sogenannten Spaziergänge in Thüringen derzeit, wie gesagt, überwiegend bürgerlich geprägt. Es ist aber auch der Versuch von extremistischen Gruppierungen, insbesondere Rechtsextremisten, zu beobachten, sich einen breiteren Anschluss an die Gesellschaft zu verschaffen und eine erhöhte Akzeptanz zu gewinnen. Hierfür nutzen sie den Vorwand, gegen die durch das Coronavirus bedingten Beschränkungen zu demonstrieren. In der Gesamtschau ist aber bei den sogenannten Spaziergängen gegenwärtig keine eindeutige Steuerung und Dominanz durch Rechtsextremisten erkennbar. In Eisenach beteiligten sich zum Beispiel am 4. Mai 2020 etwa 25 Angehörige der rechtsextremistischen Szene an einem sogenannten Spaziergang. Einer die Mitorganisatoren kam aus dem Umfeld des örtlichen Vorsitzenden der Stadtratsfraktion der NPD. Im Hinblick auf die Gruppierungen mit der Bezeichnung „Widerstand 2020“ hat die Landesregierung in Thüringen bislang noch keine Untergliederung oder Verantwortliche feststellen können. In den sozialen Medien waren Kundgebungen oder Protestaktionen dieser Gruppierung angekündigt, wie zum Beispiel die Aktionen am 9. und 11. Mai 2020 in Erfurt. Entsprechende Versammlungsanmeldungen lagen mit Stand 12. Mai 2020 aber nicht vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich an den sogenannten Hygienespaziergängen auch Personen aus dem Phänomenbereich Reichsbürger und Selbstverwalter beteiligten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Vorsitzender. Sehr geehrter Herr Minister, ich habe zwei Zusatzfragen. Zum einen: Haben Sie zu den etwa 40 Versammlungen und Veranstaltungen, die Sie angesprochen haben, eine Gesamtzahl? Wenn nicht, können Sie das gern nachreichen. Die zweite Frage betrifft die eingeleiteten Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang.
Herr Minister, Sie haben von den 40 Spaziergängen gesprochen, die nicht angezeigt oder angemeldet worden sind. In wie vielen Fällen wurde denn durch die Polizei ein anmeldepflichtiger Veranstalter festgestellt, der ja dadurch dann eine Straftat im Sinne des Versammlungsgesetzes begangen hat? Wurden entsprechende Ermittlungsverfahren in diesen 40 Fällen eingeleitet? Zweite Frage: Bei den Versammlungen wäre es ja jederzeit möglich, praktisch auch vor Ort Auflagen durch die Versammlungsbehörde, wenn vor Ort, oder durch die Polizei zu erlassen. Sie hatten gesagt, dass Infektionsschutzverstöße festgestellt worden sind. Wurden diese Spaziergänge denn vor Ort beauflagt und welche Auflagen wurden da erteilt? Im Detail werden Sie es wahrscheinlich jetzt nicht beantworten können, aber die erste Frage ist mir doch wichtig und wenn die zweite nachgereicht werden kann, wäre ich Ihnen dankbar.
Damit ist die Maximalzahl der Zusatzfragen erreicht und diese Frage kann abgeschlossen werden. Ich komme zu Frage 12 des Herrn Abgeordneten Malsch, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/760. Bitte, Herr Malsch.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch den Freistaat Thüringen wurde im Rahmen der Corona-Krise ein Thüringer Soforthilfeprogramm durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft aufgelegt und die Bearbeitung auf die Thüringer Aufbaubank übertragen. Kurze Zeit später erfolgte das Soforthilfeprogramm des Bundes. Thüringen unterscheidet bei den Fördersummen zwischen einem bis fünf – mit einer Soforthilfesumme 5.000 Euro – und sechs bis zehn – mit einer Soforthilfesumme 9.000 Euro – Vollzeitarbeitskräften. Das Bundesprogramm legt die Fördersummen für Unternehmen bis fünf und bis zehn Vollzeitarbeitskräfte aus. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge im Thüringer Soforthilfeprogramm gab es mit 5,01 bis 5,99 Vollzeitarbeitskräften und in welche Staffelung werden diese eingeordnet? 2. Wenn die Antwort auf Frage 1 „in die Staffelung eins bis fünf Vollzeitarbeitskräfte“ lautet: Ist der Landesregierung bewusst, dass alle anderen Bundesländer, welche gleichlautende Regelungen wie Thüringen – zum Beispiel Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz – haben, die Anträge in die höhere Staffelung überführt haben und somit der Anspruch auf die höhere Fördersumme zur Geltung kommt und somit den Regelungen aus dem Bundesförderprogramm gleichstellt? 3. Beabsichtigt die Landesregierung, diesen Nachteil des eigenen Landesprogramms gegenüber den anderen 15 Länderprogrammen zu korrigieren und nachträglich auszugleichen? 4. Ist der Landesregierung bewusst, dass die Förderbescheide des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft über die Thüringer Aufbaubank keinem Widerspruchsrecht unterliegen und nur auf dem Klageweg widersprochen werden kann?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Malsch für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit Stand vom 13. Mai sind insgesamt 61.567 Anträge für die Soforthilfe bei der Thüringer Aufbaubank eingegangen. Bislang gab es im Soforthilfeprogramm Corona 2020 für die gewerbliche Wirtschaft 453 Antragsteller mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 5,01 bis 5,99, die in die Kategorie bis fünf Beschäftigte eingeordnet wurden. Aufgrund des Sachzusammenhangs beantworte ich die Fragen 2 und 3 zusammen: Thüringen hat ein Soforthilfeprogramm konzipiert, noch bevor der Bund ein entsprechendes Programm verabschiedet hat. Das Land geht mit diesem Soforthilfeprogramm seit Anfang an deutlich weiter als der Bund. Der Freistaat Thüringen ist sehr großzügig bei der Berechnungsgrundlage für die Anzahl der Beschäftigten. So lässt es das Land zu, den Inhaber eines Unternehmens bei der Anzahl der Beschäftigten zu berücksichtigen. Zudem hat das Land die Möglichkeit genutzt und den Unternehmen die Chance eingeräumt, Auszubildende in die Grundgesamtheit der anzusetzenden Beschäftigungszahlen einzubeziehen. Auch die anteilige Berücksichtigung von Minijobbern wird gestattet. Ungeachtet der genannten großzügigen Anrechnungsmöglichkeiten und der sehr weitgehenden Hilfen des Landes wird derzeit geprüft, inwieweit es Möglichkeiten gibt, den Verwaltungsvollzug anzupassen. Zu Frage 4: Der Landesregierung ist bewusst, dass gegen die von der Thüringer Aufbaubank im Namen des Freistaats Thüringen erlassenen Bescheide kein Widerspruch eingelegt werden kann, sondern auf Grundlage des § 68 Abs. 1 Nr. 1 VwGO direkt Klage gegen den Freistaat erhoben wird. Dies betrifft nicht nur die Corona-Soforthilfeprogramme des Freistaats Thüringen, sondern alle zuschussgebundenen Förderprogramme des Landes. Vielen Dank.
Meine erste Frage wäre – weil Sie gesagt haben, es wird gerade geprüft, ob es eine Nachbesserung für den Vollzug gibt. Es handelt sich um ein Soforthilfeprogramm. Können Sie mir sagen, wann diese Prüfung und der Vollzug dann angepasst werden könnten bzw. – im Umkehrschluss – mit wie vielen Klagen die Landesregierung rechnet?
Zu dem ersten Teil: Es wird, wie gesagt, aktuell geprüft. Einen genauen Zeitrahmen kann ich Ihnen aktuell nicht nennen. Uns ist allerdings natürlich bewusst, dass wir ein Soforthilfeprogramm als Soforthilfeprogramm deklarieren und da natürlich auch eine Geschwindigkeit in der Bearbeitung haben. Zu dem zweiten Part kann ich Ihnen keine aktuelle Aussage geben.
Dann meine zweite Frage, wenn sie zugelassen wird. Frau Staatssekretärin, stimmen Sie mir zu, dass 5,75 mehr als bis zu 5,0 ist und näher an 6, also bis zu 10?
Sehr geehrte Staatssekretärin, ich habe eine Frage vom Logistikverband Thüringen, und zwar wird in der TAB sehr unterschiedlich die De-minimis-Regelung gehandhabt. Das heißt, einmal werden 100.000 Euro Kleinbeihilfe zu Rate gezogen, zum anderen 800.000 Euro. Ist das inzwischen geregelt worden, sodass auch die Mitglieder des Logistikverbands – die Lkw-Unternehmen – eine Beihilfe aus dem Corona-Soforthilfeprogramm erhalten können oder gibt es da immer noch Schwierigkeiten?
Da ich den Fall jetzt nicht in Gänze kenne, müssten wir uns genau anschauen, was der Logistikverband da jetzt meint. Ich würde sehr gern anbieten, dass der Logistikverband Kontakt mit mir oder mit dem Haus aufnimmt und dann prüfen wir das ganz genau auf den Fall, der dann dahintersteht.
Danke schön. Eine Zusatzfrage wäre noch möglich. Ich sehe das nicht. Dann komme ich zur 13. Frage des Herrn Abgeordneten Reinhardt, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 7/761. Bitte, Herr Abgeordneter Reinhardt.
Herr Präsident, werte Abgeordnete! Am 2. Mai 2020 liefen in Gera 300 „Spaziergänger“ durch die Innenstadt. Auf Bildern in den sozialen Netzwerken war zu erkennen, dass die Vorgaben nach der 3. Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 fast vollständig missachtet wurden. So sind etwa Mindestabstände nicht eingehalten und fast durchgängig keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen worden, während die Polizei vor Ort gewesen ist und diese Demonstration bzw. diesen sogenannten Spaziergang zeitweise begleitet haben soll. Für den 9. Mai 2020 wurde ein erneuter Spaziergang angekündigt, den der Abgeordnete Kemmerich medial auch etwas begleitet hatte. Nach Angaben von Beobachtern sollen auch Polizisten am 2. Mai 2020 keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche allgemeinpolizeilichen Maßnahmen und Maßnahmen zur Umsetzung der 3. ThürSARSCoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung wurden durch die Polizei und Versammlungsbehörde unter welcher Einstufung für die Aufzüge am 2. und am 9. Mai 2020 in Gera ergriffen? 2.Wurden aufgrund der Verstöße gegen die 3. Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung polizeiliche Maßnahmen wie Auflösungen, Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren im Zusammenhang mit den Aufzügen am 2. und 9. Mai 2020 in Gera abgewogen und veranlasst und, wenn nein, warum nicht? 3. In welcher Weise sind Polizeibeamtinnen und beamte angehalten, Mund-Nasen-Bedeckung im Dienst zu verwenden, und warum geschah dies bei dem Aufzug in Gera am 2. Mai 2020 nicht? 4. Wie viele Mund-Nasen-Bedeckungen und OPMasken stehen neben den Hygieneschutz-Sets – also zwei FFP3-Masken pro coloriertem Funkstreifenwagen – den Thüringer Polizeibeamtinnen und beamten im Außendienst jeweils zur Verfügung? ‑
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Bei der Versammlung am 2. Mai 2020 handelte es sich um einen nicht angemeldeten Aufzug, der als Spontanversammlung eingestuft wurde. Ein Versammlungsleiter wurde nicht benannt. Die Versammlungsbehörde war nicht vor Ort. Nachdem sich der Aufzug ohne erkennbaren Versammlungsleiter in Bewegung gesetzt hat, erging mehrfach die polizeiliche Aufforderung über Lautsprecher, diesen anzuhalten, um mit einem Versammlungsleiter in Kooperation treten zu können. Diese Aufforderung wurde ignoriert, worauf der Markt in Gera bei Eintreffen des Aufzugs abgeriegelt wurde, um weiteren Zulauf zu unterbinden. Daraufhin kam es nach und nach zu einer Auflösung der Versammlung. Die darüber hinaus verbliebenen Personen wurden aufgefordert, den Markt zu verlassen. Dieser Aufforderung wurde nachgekommen. Bei der Versammlung am 9. Mai 2020 handelte es sich um einen sogenannten Hygienespaziergang. Dieser wurde zunächst bei der zuständigen Versammlungsbehörde ordnungsgemäß angemeldet und im Vorfeld am 7. Mai gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden, der Stadt Gera, der Versammlungsbehörde, dem Krisenstab der Stadt Gera sowie der Polizei im Rahmen eines Kooperationsgesprächs bewertet. Es wurden Auflagen zur sicheren Durchführung und zum Infektionsschutz erteilt. Bestandteil der Auflagen waren Maßnahmen nach der Eindämmungsverordnung, die in einem Schutzkonzept umzusetzen waren. Durch die Polizei wurde ein deeskalierendes und auf Kommunikation ausgerichtetes Einsatzkonzept angewandt. In diesem Zusammenhang wurden die Versammlungsteilnehmer über die Bestimmungen des behördlichen Schutzkonzepts informiert und fortlaufend zur Beachtung angehalten. Im Laufe der Versammlung, insbesondere während des Aufzugs, wurde dann durch die vor Ort anwesenden Vertreter der Versammlungsbehörde sowie des Gesundheitsamts der Stadt Gera festgestellt, dass durch Teilnehmer die Mindestabstände unterschritten wurden und dabei keine Mund-Nasen-Bedeckung verwendet wurde. Insgesamt blieb die Versammlung mit ca. 620 Teilnehmern friedlich und verlief – abgesehen von den genannten Verstößen gegen den Infektionsschutz – ohne besondere weitere Vorkommnisse. Zu Frage 2: Die Versammlung am 2. Mai wurde in der Rechtsbewertung aufgrund der fehlenden Anmeldung und eines fehlenden Anmelders als Spontanversammlung einklassifiziert. Gemäß Versammlungsgesetz ist die Absicht, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde und unter Angabe des Gegenstands der Versammlung oder des Aufzugs anzuzeigen. In der Anzeige ist anzugeben, welche Personen für die Leitung der Versammlung oder des Aufzugs verantwortlich sein sollen. Die zuständigen Behörden können die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist. Sie kann ferner eine Versammlung oder einen Aufzug auflösen, wenn sie nicht angemeldet oder angezeigt sind, wenn von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt wird. Allein wegen der fehlenden Anzeige kann eine solche Veranstaltung oder Versammlung unter Wahrung von Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen und der Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht aufgelöst werden.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Aber bei den Linken macht ihr es doch!) Es müssen vielmehr zusätzliche versammlungsspezifische Gefahren hinzukommen. Da die Versammlungsbehörde am 2. Mai nicht vor Ort war, wurde die Beurteilung durch die Polizei vorgenommen. Einzelnen Verstößen wurde unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit im Rahmen eines Stufenkonzepts kommunikativ begegnet. Unmittelbare polizeiliche Maßnahmen gegen einzelne Versammlungsteilnehmer wurden nicht ergriffen. Im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen das Versammlungsrecht und die Eindämmungsverordnung wurde durch die Polizei ein strafrechtlicher Einleitungsvermerk gefertigt und zur Prüfung der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Rechtsbewertung zugeleitet. Durch diese wurde kein entsprechender Anfangsverdacht erkannt. Bei der Versammlung am 9. Mai handelte es sich um eine angemeldete Versammlung unter freiem Himmel. Es wurden in Anwesenheit von Vertretern der Versammlungsbehörde sowie des Gesundheitsamts Gera Verstöße gegen die Einhaltung von Hygieneauflagen festgestellt. Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten erfolgt durch die genannten Behörden in eigener Zuständigkeit. Zu Frage 3: Die Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen ist im Rahmen eines ganzheitlichen Behördenschutzkonzepts der Landespolizeidirektion festgelegt. Hiernach bestand bisher keine generelle Tragepflicht, auch nicht bei Versammlungen. Die Verwendung richtet sich nach einer dreistufigen Regelung, die in jedem Einzelfall eine anlassbezogene Einsatzbeurteilung erforderlich macht. Mit Wirkung vom 12. Mai wurde das Behördenschutzkonzept überarbeitet. Demnach ist nunmehr bei Demonstrationen und Aufzügen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle eingesetzten Polizeibeamten verpflichtend. Zu Frage 4: Jeder Polizeibeamte im Außendienst hat Zugriff auf eine ausreichende Zahl an Mund-Nasen-Bedeckungen und Schutzmasken in unterschiedlichen Schutzklassen. Verbrauchte Artikel können jederzeit aus dem Dienststellenbestand ersetzt werden. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung. Ich habe zwei Nachfragen. Die erste Nachfrage: Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Beteiligung von Rechtsextremisten an der Demonstration am 09.05. in Gera vor? Zweite Nachfrage: Welche Konsequenzen zieht die Polizei aus den zwei bisherigen Demonstrationen in Gera anlässlich des für den 16. Mai 2020 geplanten erneuten Aufzugs, der nunmehr von einem der bekennenden Reichsbürger veranstaltet wird?
Die erste Frage müsste ich nachreichen. Zur zweiten Frage: Wir sind dabei. Es ist ja auch schon in der Antwort deutlich geworden, dass wir, was das Behördenschutzkonzept und das Tragen der Schutzmasken anbelangt, schon erste Folgen daraus gezogen haben. Schutzmasken müssen jetzt verpflichtend getragen werden. Über alles Weitere sind wir gerade noch in der Endabstimmung, wie wir polizeilich mit den jetzt anstehenden Aufzügen und Anmeldungen von Versammlungen umgehen werden.
Herr Minister, vielen Dank. Am 9. Mai handelte es sich ja um eine angemeldete Versammlung, die beauflagt worden ist. Sie haben gesagt, es gab Auflagenverstöße von Teilnehmern, die als Ordnungswidrigkeit durch die zuständigen Behörden verfolgt werden. Nun handelt es sich ja bei einem Auflagenverstoß durch die Veranstalter um eine Straftat. Deswegen meine Frage: Wie wurde denn vor Ort durch die Polizei bzw. durch die Versammlungsbehörde auf diese Straftat reagiert und ist diesem Straftatbestand des Verstoßes gegen Auflagen durch den Veranstalter entsprechend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ähnlich wie in dem Verfahren am 2. Mai der Vorgang der Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Bewertung vorgelegt worden?
Sie hatten gesagt, dass die Demonstration am 9. Mai friedlich geblieben wäre. Es gibt Videomaterial, aus dem hervorgeht, dass versucht wurde, aus diesem Spaziergang heraus eine kleine Gruppe von Antifaschisten und Antifaschistinnen anzugreifen, und dabei unter anderem auch der Versuch, das Transparent zu entwenden, stattgefunden hat. Ist das polizeilich erfasst worden?
Danke, Herr Minister Maier. Wir kommen dann zur nächsten Frage des Herrn Abgeordneten Schubert, Fraktion Die Linke, in Drucksache 7/762. Bitte, Herr Abgeordneter Schubert.
Ja, vielen Dank. Drohneneinsatz in der Stadt Gera über das Osterwochenende Nach öffentlichen Informationen der Stadtverwaltung Gera wurden am 11. April 2020 zeitgleich mehrere Drohnen zum Einsatz gebracht, um im Rahmen der aktuellen Arbeit des Krisenstabs neue technische Fähigkeiten zu gewinnen. Auf Nachfrage im öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung der Stadt Gera am Montag, 4. Mai 2020, wurde informiert, dass Menschenansammlungen, die bei diesem Drohneneinsatz gesichtet wurden, dem Ordnungsamt gemeldet wurden, um einen mutmaßlich wahrgenommenen Verstoß gegen die Rechtsverordnung zur Eindämmung von Covid-19 aufzuklären und die erkannten Personengruppen zu kontrollieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen sind Drohneneinsätze im öffentlichen Raum durch kommunale Ordnungsbehörden möglich? 2. Welche davon abweichenden Regelungen gelten bei einem gegebenenfalls vorliegenden Testeinsatz bzw. Testbetrieb wie von der Stadt Gera im konkreten Fall angegeben? 3. Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ist eine Weitergabe von Informationen über das Verhalten von Personen im öffentlichen Raum im Rahmen eines Testflugs zulässig und lagen diese im geschilderten Fall vor? 4. Welche Maßnahmen wurden gegen die Stadt Gera seitens der Rechtsaufsichtsbehörden bzw. seitens des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Falle der Rechtswidrigkeit des geschilderten Drohneneinsatzes bislang eingeleitet?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Lassen Sie mich vor der Beantwortung der Mündlichen Anfrage noch einmal kurz den Sachverhalt voranstellen, der nach Beschreibung der Stadt Gera der Mündlichen Anfrage zugrunde liegt: Am Osterwochenende wurde der Einsatz einer Drohne der Feuerwehr der Stadt Gera von Einsatzkräften der Feuerwehr Gera geübt. Eine Speicherung von Bildern oder die Erhebung personenbezogener Daten erfolgte nicht. Dies war und ist derzeit dafür auch nicht vorgesehen. Weiterhin wurden die geltenden Bestimmungen zur Flughöhe und die Rechtslage für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben beachtet. Die durch die Kamera gefilmten Bilder wurden live auf einen Bildschirm am Boden übertragen. Wurden im Rahmen der Übung Menschenansammlungen, ohne dass dabei Personen identifiziert wurden oder Gesichter zu erkennen waren, festgestellt, ging eine Information an das entsprechende Ordnungsamt. Zu Frage 1: Losgelöst von dem geschilderten Sachverhalt ist bei Drohneneinsätzen im öffentlichen Raum durch Ordnungsbehörden zwischen Maßnahmen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten erhoben werden, und solchen Maßnahmen, die darauf verzichten, zu differenzieren. Ist die Erhebung von personenbezogenen Daten durch den Einsatz von Drohnen ausgeschlossen, sind die §§ 2, 5 und 7 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden einschlägig. Ein Grundrechtseingriff ist dann nicht zu befürchten. Spezielle datenschutzrechtliche Voraussetzungen sind nicht zu beachten. Die handelnde Behörde muss in Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben agieren und ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen wählen. Können dagegen mittels des Einsatzes von Drohnen personenbezogene Daten erhoben werden, handeln kommunale Ordnungsbehörden auf der Grundlage der §§ 2 und 26 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden. Rechtliche Voraussetzung für den Einsatz von Drohnen bei Erhebung personenbezogener Daten ist zum einen, dass die Ordnungsbehörde in Ausübung ihrer Befugnisse handelt, also zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung. Zum anderen sind speziell Bildaufzeichnungen nur im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen zulässig, die nicht Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind, und soweit tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen. Die Aufzeichnungen sind nach § 26 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden spätestens zwei Monate nach Ablauf des auslösenden Ereignisses zu vernichten, soweit sie nicht zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten benötigt werden. Weiterhin sind luftverkehrsrechtliche Voraussetzungen zu berücksichtigen. Die Luftverkehrsordnung regelt in § 21a den erlaubnisbedürftigen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen und Flugmodellen. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie öffentliche Stellen in Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen gemäß § 21a Abs. 2 Luftverkehrsordnung keinerlei Erlaubnis und keinen Nachweis zur Inbetriebnahme entsprechender Geräte, wenn der Einsatz im Zusammenhang mit Notund Unglücksfällen sowie Katastrophen steht. Sofern die verwendete Drohne die in der Luftverkehrsordnung benannten Betriebsgrenzen nicht überschreitet, bedarf der Betrieb keiner luftrechtlichen Erlaubnis. Zu Frage 2: Bei einem bloßen technischen Test einer Drohne ohne Erhebung personenbezogener Daten sind ordnungs- und datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht zu beachten. Zu beachten sind jedoch die oben genannten luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen der Luftverkehrsordnung. Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wozu auch die Feuerwehr Gera gehört, benötigen gemäß § 21a Abs. 2 der Luftverkehrsordnung keinerlei Erlaubnis und keinen Nachweis zur Inbetriebnahme entsprechender Geräte, wenn der Einsatz im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen steht. Dies umfasst die Aufgaben der Feuerwehr gemäß § 1 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz einschließlich des Einsatzes zu Übungszwecken. Sofern im Rahmen des Testbetriebs personenbezogene Daten erhoben werden, bedarf auch der Testbetrieb einer Rechtsgrundlage für die Datenerhebung. Es handelt sich jeweils um einen Eingriff in verfassungsrechtlich relevante Positionen, bei welchem dieselben rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden müssen. Zu Frage 3: Sofern personenbezogene Daten erhoben werden, richtet sich eine Datenweitergabe nach § 26 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden. Werden die Daten im Zusammenhang mit der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung verarbeitet, richtet sich die Zuständigkeit der Datenübermittlung nach den §§ 31 und 33 Thüringer Datenschutzgesetz. Die Datenübermittlung ist zulässig, wenn sie für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten und den Schutz und die Abwehr von Gefahren von für die öffentliche Sicherheit zuständigen Stellen erforderlich ist. Sofern keine personenbezogenen Daten erhoben und übermittelt werden, ist die Weitergabe von Informationen über das Verhalten von Menschen und Menschengruppen im Allgemeinen im Rahmen der Aufgabenerfüllung der öffentlichen Stelle jederzeit zulässig. Zu Frage 4: Bislang wurden keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Ob der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz Maßnahmen ergriffen hat, entzieht sich der Kenntnis des Innenministeriums, da der Datenschutzbeauftragte eine unabhängige Stelle ist. Danke für ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich würde noch folgende Zusatzfrage stellen wollen: Wer ist denn eigentlich sozusagen die Kontrollinstanz bei solchen Einsätzen, dass tatsächlich keine personenbezogenen Daten erhoben werden? Ist dort die Anwesenheit des örtlichen Datenschutzbeauftragten notwendig, um eine solche Sicherheit mit einzubauen? Denn ansonsten sind diejenigen, die den Betrieb, die den Flug durchführen, auch diejenigen, die kontrollieren, dass zum Beispiel Flughöhen und Winkeleinstellungen von Kameras etc. eingehalten werden.
Danke. Gibt es weitere Nachfragen aus dem Plenum? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zu Frage 15, der Mündlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Liebscher, Fraktion der SPD, in Drucksache 7/763. Bitte, Herr Abgeordneter Liebscher.
Herr Präsident, vielen Dank. Not- und Regelbetreuung in Kindertageseinrichtungen Seit dem 17. März 2020 sind die Kindergärten in Thüringen aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Die Maßnahme war notwendig, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Für Menschen, die in sogenannten systemrelevanten Berufen tätig waren und sind, wurde eine Notbetreuung der Kinder ermöglicht. Inzwischen wurden weitreichende Bereiche des gesellschaftlichen Lebens – und damit der Arbeitswelt – wieder hochgefahren, nicht aber Angebote der Kinderbetreuung, die für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einerseits, für das Kindeswohl anderseits, notwendig sind. Angesichts dieser Entwicklung verlangen viele Familien nach einer klaren Perspektive, die die Betreuung von Kindern sicherstellt und auch während der Pandemie, mit Blick auf Hygienevorkehrungen, sichergestellt werden kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann wurde an entsprechenden Konzepten zur Wiedereröffnung der Kindertagesstätten gearbeitet? 2. Wie erfolgte die Einbindung der Kommunen und Träger bei der Erarbeitung des Konzepts? 3. Wie viele weitere Plätze stünden darüber hinaus unter Einhaltung der lnfektionsschutz-, Hygieneund Arbeitsschutzbedingungen sowie unter Berücksichtigung der jeweils konkreten räumlichen und personellen Situation vor Ort zur Verfügung? 4.Warum wurden die unter 3. genannten ungenutzten Kapazitäten nicht früher zur Verfügung gestellt? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Liebscher, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen wie folgt: Zu Frage 1 – Seit wann wurde an Konzepten zur Wiedereröffnung gearbeitet? –: Das TMBJS hat am 15.April 2020 mit der Erarbeitung des Konzepts zur Wiederaufnahme der Kindertagesbetreuung begonnen. Das Konzept wurde in enger Abstimmung mit der AG Kita der Jugend- und Familienministerkonferenz erarbeitet. Zu Frage 2 – Wie waren Kommunen und Träger eingebunden? –: Das TMBJS ist in ständigem Kontakt mit den Verbänden der kommunalen und freien Träger von Kindertageseinrichtungen, namentlich mit dem Gemeinde- und Städtebund, dem Landkreistag und der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege. Der Kontakt erfolgt regelmäßig auf Fachebene über zwei Telefonkonferenzen, zuletzt am 11. Mai nahm auch der Minister selbst teil. Die Konferenz am 11. Mai ging der Kabinettsbefassung am 12. Mai, in der die Umstellung auf Öffnung unter Hygienebedingungen beschlossen wurde, voraus. Außerdem sind wir mit den Jugendämtern im engen Austausch, die wiederum Ansprechpartner der Einrichtungen sind, und die uns auch über die Umsetzung der Vorgaben informieren. Hier finden auf Fachebene in 14-tägigem Rhythmus Telefonkonferenzen statt. Allerdings wissen Sie selbst, wie dynamisch sich das Infektionsgeschehen entwickelt und in welch hohem Tempo Bundes- und Landespolitik darauf reagieren. Deshalb haben sich in den letzten Wochen nicht selten Informationen schon innerhalb eines Tages überholt. Entsprechendes gilt für die Erarbeitung von Konzepten. Zu Frage 3 – Wie viele weitere Plätze stünden zur Verfügung? –: Wir veröffentlichen den Stand der Nutzung der Notbetreuung regelmäßig. Wir erheben ihn wöchentlich und veröffentlichen ihn auch im Bulletin der Landesregierung. Zum Stand 7. Mai 2020 hielten die Thüringer Kindertageseinrichtungen 29.264 Plätze für die Notbetreuung vor. Mit Blick auf die räumlichen Ressourcen in den Einrichtungen meldeten die Landkreise und kreisfreien Städte, dass bis zu 54.596 Plätze für die Notbetreuung bereitstünden, allerdings ist das eine Zahl, die sich noch anhand der maximalen Gruppengrößen von zehn Kindern berechnet. Wir haben aber diese feste Grenze in Abstimmung mit dem TMASGFF aufgehoben und schreiben jetzt vor, dass feste Gruppen in separaten Räumen betreut werden. Gleichzeitig empfehlen wir, dass für jedes Kind ausreichend Platz zur Verfügung stehen muss: für Kinder unter drei Jahren 6 und für Kinder über vier Jahren 4 Quadratmeter. Diese Lockerung wird die Kapazitäten erhöhen. Wir haben aber noch keine genauen Zahlen für die Einrichtungen, wie sich das jeweils auswirkt. Zu Frage 4 – Warum wurden ungenutzte Kapazitäten nicht früher zur Verfügung gestellt, um Familien zu entlasten? –: In der ersten Phase des Lockdown war es das oberste Ziel, im ganzen Land oder in der ganzen Republik den Kreis der betreuten Kinder so klein wie möglich zu halten. Deshalb haben wir die Notbetreuung zunächst strikt auf die Kinder solcher Personen beschränkt, deren Arbeit zum Erhalt von Leib und Leben der Mitmenschen beiträgt. In einer zweiten Phase standen weiterhin die Anforderungen des Infektionsschutzes im Zentrum. Gleichzeitig haben wir die Notbetreuung erweitert, um soziale Belange und die Bedürfnisse der Kinder stärker zu berücksichtigen. Hier sind etwa die Jugendämter mit dem Kinderschutz aufgenommen worden. Außerdem haben wir die Notbetreuung für Kinder geöffnet, deren Betreuung aus Gründen des Kindeswohls sinnvoll erscheint. Auch erwerbstätige Alleinerziehende sind aufgenommen worden. Die Kapazitäten wurden dabei stets im Blick behalten, waren aber nicht das ausschlaggebende Kriterium, sondern der Infektionsschutz war da ausschlaggebend. Eine weitere Öffnung der Notbetreuung erfolgt am kommenden Montag, wenn alle Kinder, die vor dem Wechsel in die Grundschule stehen, wieder in die Kita gehen können. Gleichzeitig haben wir aber mit dem Übergang in die neue Normalität begonnen. Die Schulen nehmen den Präsenzunterricht seit einigen Wochen wieder auf. Die Kindertagespflege ist wieder geöffnet und auch die Kindergärten werden in den nächsten Wochen auf den eingeschränkten Regelbetrieb umstellen. Spätestens am 15. Juni können dann alle Kinder wieder am Lern- und Sozialraum Kindergarten teilhaben.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Zu dem Übergang jetzt zur Regelbetreuung: Aktuell sind ja Kinder über die Notbetreuung in der Einrichtung über die systemrelevanten Berufe. Für die ist es ja gerade eine vollumfängliche Betreuung und der Übergang zur eingeschränkten Regelbetreuung ist für die dann ein Rückschritt. Gibt es dazu Empfehlungen der Landesregierung, wie die Träger damit umgehen sollen?
Wir haben von den Trägern die Rückmeldung, dass sie nicht gleichzeitig in der Lage sind, diese Notbetreuung aufrechtzuerhalten, die ja den vollen Anspruch von zehn Stunden umfasst, und für alle Kinder den Regelbetrieb in eingeschränkter Form zu ermöglichen. Das ist uns also tatsächlich bewusst, dass das für die Eltern, die bisher in der Notbetreuung waren, Einschränkungen bedeuten kann. Wir hoffen, dass möglichst viele Kindertageseinrichtungen es schaffen, eine tägliche Betreuung anzubieten, wenn auch in reduzierter Stundenzahl. Und wir werden uns mit den Tageseinrichtungen, bei denen wir Rückmeldung bekommen, dass besondere Schwierigkeiten bestehen, in Verbindung setzen und sehen, was wir da noch tun könnten, um eine häufigere Betreuung zu ermöglichen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Würden Sie mir zustimmen, dass die eben gestellten Fragen bereits in Sitzungen eine Rolle gespielt haben und entsprechend vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport entsprechend beantwortet worden sind? Und an dieser Stelle vielen Dank für Ihre transparente Arbeit.
Danke. Ja, also wir bemühen uns natürlich, wir haben vieles auch auf der Homepage veröffentlicht, wir haben Dinge angesprochen. Uns ist allerdings bewusst, dass das ein Thema ist, was natürlich für alle Eltern im Land von besonderer Relevanz ist und deswegen auch in diesem Raum noch mal besprochen werden sollte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, die Eltern begrüßen das sehr, trotz alledem bleiben natürlich Fragen. Und diese Fragen sind sehr konkret und beziehen sich meistens darauf: Was gibt uns die Landesregierung vor? Jetzt meine Frage: Wann und in welcher geeigneten Art und Weise stellt denn die Landesregierung zum Beispiel einen Hygienerahmenplan, der angekündigt ist, oder ein Maßnahmenkonzept zur Öffnung der Kitas den Kommunen, den Trägern zur Verfügung?
Wir haben gestern zusammen mit dem Konzept zum Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb auch ein Infektionsschutzkonzept den Einrichtungsträgern, den Kommunen übersandt und im Laufe der nächsten Woche werden wir mit den Jugendämtern vor allen Dingen eng zusammenarbeiten, um das auch für die einzelnen Einrichtungen umzusetzen.
Danke schön. Weitere Zusatzfragen sind nicht möglich. Ich komme dann zur Frage 16 der Frau Abgeordneten Lehmann, Fraktion der SPD, in Drucksache 7/764. Bitte, Frau Abgeordnete Lehmann.
Stufenplan zur Öffnung von Krippen, Kindergärten und Tagesmüttern In der aktuellen Situation ist die Berücksichtigung der Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien besonders wichtig. Diese Personengruppen leiden besonders unter den Kontaktbeschränkungen und den Einschränkungen, die in den vergangenen Wochen richtigerweise vorgenommen wurden. Die Lockerungen, auf die sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in den letzten beiden Wochen vereinbart haben, die uns in eine „neue Normalität“ führen sollen, sind für Familien und Kinder allerdings keine Normalität. Insbesondere geschlossene Kindergärten führen für Familien zu massiven Belastungen. Eltern und Kinder brauchen eine Perspektive zur Wiederaufnahme zur Kinderbetreuung. Gleichzeitig muss Hygienevorschriften Rechnung getragen werden, im Interesse der Familien und der Beschäftigten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sieht der Stufenplan zur Öffnung der Krippen, Kindergärten und Kindertagespflege aus? 2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Kommunen und Träger über die anstehenden Schritte ausreichend informiert werden? 3. Erstellt die Landesregierung Hygienepläne, an denen sich die Kommunen und die Träger orientieren können? 4. Wie unterstützt die Landesregierung die Träger und Kommunen bei der Umsetzung und Anwendung von Hygieneplänen sowie der Umsetzung des Stufenplans in den Einrichtungen?
Sehr geehrte Frau Lehmann, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage zum Konzept zur Öffnung der Kindertagesbetreuung wie folgt: Frage 1 zum Stufenplan der Krippen, Kindergärten und Kinderpflege: Die Kindertagespflege ist schon seit dem 4. Mai 2020 wieder komplett geöffnet, insofern haben wir da kein Stufenkonzept, sondern sind seit einigen Wochen schon wieder im Normalbetrieb, denn das sind feste Gruppen von fünf Kindern, die aus Infektionsgesichtspunkten jetzt wieder betreut werden können wie vorher. Der Stufenplan für die Kindertagesbetreuung wurde von Herrn Minister Holter in der Regierungsmedienkonferenz am 12. Mai vorgestellt. Das Video und der Text sind auf der Homepage zu finden. Ich erläutere das aber gern. Thüringen orientiert sich bei den nächsten Schritten für die Kindertagesbetreuung am Konzept der Jugend- und Familienministerkonferenz. Dieses Konzept wurde von den Regierungschefinnen und Regierungschefs und der Kanzlerin am 6. Mai 2020 als Grundlage für das weitere Vorgehen bestätigt. Dieses JFMK-Stufenmodell sieht die Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und infektionshygienischer Auflagen vor. Es sieht vier Phasen vor: die Notbetreuung, die erweiterte Notbetreuung, dann der eingeschränkte Regelbetrieb und der normale Regelbetrieb. Wir befinden uns jetzt am Übergang von Phase zwei zu Phase drei und haben das Zeitfenster für die Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs ab kommenden Montag geöffnet. Es endet am 15. Juni 2020. Die Einrichtungen entscheiden eigenverantwortlich, an welchem genauen Datum sie diese Umstellung von der Notbetreuung einiger Kinder in den eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder vornehmen. Das Infektionsgeschehen in Thüringen lässt zum Glück zurzeit eine solche Öffnung zu. Darüber hinaus zeigen aktuelle Studien, dass Kinder nicht nur deutlich seltener und milder als Erwachsene erkranken, sondern auch noch seltener Überträger des Virus sind. Sollte sich allerdings zeigen, dass diese Studien uns trügen und das Infektionsgeschehen regional zu stark ansteigt, müssen wir diese Öffnung notfalls auch wieder zurücknehmen. Was Einrichtungen angeht, die noch nicht sofort in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln, wird ab Montag die Notbetreuung noch ein letztes Mal erweitert und Kinder, die zum nächsten Schuljahr eingeschult werden, können gemeinsam mit ihren Geschwistern wieder in den Kindergarten. Ihre Fragen 2 bis 4 beantworte ich gemeinsam. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Kommunen und Träger ausreichend informiert wurden? Erstellen wir Hygienepläne, an denen sich Kommunen und Träger orientieren können? Wie unterstützen wir Kommunen und Träger bei der Umsetzung und Anwendung von Hygieneplänen? Seit Beginn der Schließung der Einrichtungen fanden und finden Telefonkonferenzen mit den Spitzenverbänden der Träger statt. Das sind der Gemeinde- und Städtebund, der Thüringische Landkreistag und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, an denen teilweise auch der Minister persönlich teilgenommen hat, normalerweise aber die Fachebene. Zudem haben wir regelmäßig Telefonkonferenzen auf Fachebene mit den Leitern der Jugendämter. In diesem Rahmen haben wir gemeinsam an dem Hygienekonzept gearbeitet und werden auch in der nächsten Woche damit anfangen, die Umsetzung des Hygienekonzepts gemeinsam mit den Jugendämtern zu beraten. Auch hier gilt, was ich bereits zur vorangegangenen Frage in Bezug auf die Einbeziehung gesagt habe: Die aktuelle Lage ändert sich sehr dynamisch und häufig ist das, was wir an Informationen rausgegeben haben, am nächsten Tag schon überholt und auch die Entwicklung von Konzepten muss häufig so schnell an die aktuelle Lage angepasst werden, dass eine Abstimmung sehr schnell – ich will nicht sagen, sich überholt hat, aber jedenfalls – neu angepasst werden muss.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Frage 17 des Abgeordneten Mühlmann von der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/765.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe folgende Mündliche Anfrage: Polizeieinsätze an der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl In den vergangenen Wochen gab es nahezu täglich Medienberichte zu Polizeieinsätzen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Suhl. Neben kleineren Einsätzen waren dabei auch solche, zu deren Lösung eine Hundertschaft der Bereitschaftspolizei und Spezialeinheiten des Landeskriminalamts angefordert wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gesamtzahl von Vorfällen, die einen Einsatz von Polizei, Rettungskräften und Feuerwehr auslösten, wurden in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in den letzten drei Monaten – also Februar, März und April – registriert und welche Gesamtzahl von Vorfällen, die einen Einsatz von Polizei, Rettungskräften und Feuerwehr auslösten, wurden im vergleichbaren Vorjahreszeitraum in der Landeserstaufnahmeeinrichtung registriert? 2. Um welche Art von Vorfällen, die einen Einsatz von Polizei, Rettungskräften und Feuerwehr in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in den letzten drei Monaten auslösten, handelte es sich dabei? 3. Welche Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit diesen Einsätzen durchgeführt? 4. Wie viele Strafanzeigen wurden initiiert – also Tatverdächtige, Herkunft und Nation – und wie viele davon basierten auf Angriffen gegenüber Polizei, Rettungskräften, Feuerwehr, Sicherheitsdiensten und Mitarbeitern der Landeserstaufnahmeeinrichtung (Anzahl der Verletzten)?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Gesamtzahl der Einsätze von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr aufgrund konkreter Vorfälle in den Monaten Februar bis April beträgt 41. Im Vergleichszeitraum des Vorjahrs betrug die Gesamtzahl der Einsatzanlässe 19. Zu Frage 2: Bei den Einsatzanlässen handelte es sich sowohl um medizinische Anlässe als auch um Mitteilungen zu Gefahrensituationen, wie Brandalarme oder Auseinandersetzungen, sowie um Informationen zu Straftaten oder um Amtshilfeersuchen. Zu Frage 3: Die durchgeführten Maßnahmen orientieren am konkreten Einzelereignis und sind bei medizinischen Angelegenheiten Maßnahmen der Akutversorgung, in Fällen ausgelöster Brandmeldesysteme grundsätzlich Evakuierung und Absuche nach Brandstellen sowie bei polizeilichen Anlässen allgemeine Maßnahmen der Gefahrenabwehr und repressive Maßnahmen, wie Trennung rivalisierender Personen, Identitätsfeststellungen, Platzverweisungen, Sicherstellungen, Beschlagnahme, Gewahrsamnahme bzw. vorläufige Festnahme. Bei Straftatverdacht wird zudem die entsprechende Anzeige zur Vorlage bei der Staatsanwaltschaft gefertigt; bei Amtshilfe sind es zumeist Unterstützungsleistungen zum Beispiel bei der Taschengeldausgabe. Zu Frage 4: Insgesamt waren in den Monaten Februar, März und April 133 Strafanzeigen gegen insgesamt 146 tatverdächtige Personen aufzunehmen, die aus unterschiedlichen Nationen stammen bzw. zu denen noch Angaben zu Person und Herkunft ermittelt werden müssen. 13 Anzeigen wurden aufgrund von Delikten gegen Bedienstete bzw. Hoheitsträger angefertigt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Herr Minister, ich habe eine Nachfrage: Welche konkreten Änderungen am Sicherheitskonzept der Landesaufnahmeeinrichtung wurden in Zusammenarbeit mit der Polizei aufgrund der Einsätze während der Corona-Pandemie vorgenommen?
Gibt es weitere Nachfragen aus dem Raum? Das ist nicht der Fall. Dann vielen Dank, Herr Minister. Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt, meine Damen und Herren, und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/618 -
(Beifall CDU)
Es ist mir angekündigt, dass Abgeordneter Dr. König diesen Antrag einbringt.
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wie wichtig eine schnelle Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich ist, ist an durch die Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Situation der Pflege in Thüringen aus der vergangenen Legislaturperiode noch einmal deutlich geworden. Dabei ist eine Feststellung zentral: Gegenüber 2014 wird der Anteil von Personen über 65 Jahren in Thüringen von etwa einem Viertel der Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2030 um ca. 9 Prozent auf mehr als ein Drittel der Gesamtbevölkerung steigen. Diese Tatsache hat enorme Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem, wie zum Beispiel eine eingeschränktere Mobilität der Patienten, eine enorme Zunahme der Multimorbidität, was auch von der medizinischen Infrastruktur vor Ort ganz andere Leistungen abverlangt, eine Zunahme des Pflegebedarfs und in diesem Zusammenhang einen besonders hohen Anstieg im Bereich der stationären Pflege. Hier, in diesem besonders betreuungsintensiven Bereich, ist bis 2030 mit einer Zunahme um mehr als 40 Prozent zu rechnen. Zugleich stehen wir als Gesellschaft vor den Herausforderungen des demografischen Wandels, weshalb die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sowohl anteilig als auch absolut abnimmt. Ein größerer Bedarf an Pflege- und medizinischen Kräften muss deshalb aus einer geringer werdenden Bevölkerungsgruppe rekrutiert werden. Der medizinische Sektor ist also von der Entwicklung doppelt betroffen: durch die steigende Nachfrage nach professioneller medizinischer Versorgung und durch das sinkende Potenzial an Arbeitskräften. Vor diesem Hintergrund ist die Gewinnung qualifizierten Personals im medizinischen Bereich von erstrangiger Bedeutung für die Zukunft der medizinischen Versorgung in Thüringen. Wir haben zu diesem Thema bereits beispielsweise einen Antrag zur Erhöhung der Studienkapazitäten an der FSU Jena gestellt. Klar muss aber sein: Allein aus der Erhöhung der eigenen Ausbildungskapazitäten wird sich der Bedarf an Fachkräften nicht decken lassen. Es braucht ebenfalls qualifizierte Fachkräftezuwanderung, gerade im medizinischen Bereich. Dazu muss aus unserer Sicht auch das Landesverwaltungsamt serviceorientierter werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, unser Antrag sorgt für mehr Servicefreundlichkeit für potenzielle Fachkräfte aus dem Ausland, indem ein Online-Antragsformular auf der Internetseite des Landesverwaltungsamts zur Verfügung gestellt wird, in dem wirklich alle Dokumente eingetragen werden und es nicht zu dem Phänomen mangelnder Nachweise kommen kann. Außerdem sollen Kliniken darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Prüfungsjahrgänge ausländischer Universitäten hohe Annahmequoten haben, oder Kooperationen mit Bildungseinrichtungen anderer Staaten geschlossen werden. Zusätzlich fordert der Antrag die Landesregierung dazu auf, sich für qualitativ anerkannte Standards einzusetzen wie das Dritte Staatsexamen der Humanmedizin, welches die Kenntnisprüfung ersetzen soll. Ich würde mich freuen, wenn dieser Antrag im Sinne der Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Versorgung Zustimmung aus den Reihen der Abgeordneten erhält und im Ausschuss weiterberaten wird. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist so ein bisschen wie „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Herr Zippel, ich weiß nicht, wie oft wir dieses Thema in den letzten zwei Jahren hier beraten haben. Und wissen Sie: Es ist für mich persönlich wirklich ein echtes persönliches Ärgernis, dass Sie damit recht haben, es immer wieder zu thematisieren. Wir haben ganz offensichtlich ein Problem, hier zügig in der Weise zu reagieren, wie es sein müsste. Ich möchte das mal an einem Beispiel von heute kurz erläutern. Das „Freie Wort“ schreibt heute einen Artikel über das Schneckentempo. Ich will das Schneckentempo hier gar nicht thematisieren, aber dann werden halt die Zahlen referiert, dass wir zu Beginn 2019 731 angehende Ärzte in der Warteschleife haben. Diese Zahl wäre mehr als halbiert worden, jetzt sind es nur noch 398 – also es ist nicht halbiert, es ist auch noch ein Rechenfehler drin –, und es sind also insgesamt 333 Fälle abgearbeitet worden, also im letzten Jahr 265 und in diesem Jahr bis März 81 Approbationen erteilt worden. Das wäre ja gut, aber wenn ich dann lese, dass im Jahr 2018 285 Approbationen erteilt worden sind – also 20 mehr als im Jahr 2019 –, dann frage ich mich, was denn passiert ist. Wir haben – ich habe es gerade erwähnt – x-mal darüber gesprochen, wir haben mehrfach Beschlüsse gefasst, wir haben uns tatsächlich dem Thema intensiv gewidmet. Aber ganz offensichtlich ist es eher so ein Wellental und wir müssen darüber reden, was wir noch tun können, um es zu beschleunigen. Herr Zippel, das erspare ich mir aber nicht, das haben wir auch früher schon immer mal gesagt: Wollen wir den Beruf attraktiver machen, müssen wir an die Bezahlung gehen, gerade bei den Pflegekräften. Bei den Ärzten ist das eine andere Geschichte, aber bei den Pflegekräften ist eine Frage der Attraktivität die Bezahlung. Man muss von einem ordentlichen Job in der Pflege, einem 40-Stunden-Job, gut leben können. Und wenn man keinen 40-Stunden-Job bekommt, weil der Träger mit 30Stunden-Stellen besser planen kann, muss man auch davon leben können. Das ist eine wichtige Bedingung, wenn wir tatsächlich erreichen wollen, dass Pflegekräfte in Thüringen generiert werden, wenn wir erreichen wollen, dass sie nicht abwandern. Das ist vielleicht sogar besser, als sie von irgendwo anders her zu beziehen in der derzeitigen Situation, in der Pflegekräfte und Ärzte in ganz Europa unter besonderen Belastungen stehen. Aber dass wir das thematisieren, finde ich richtig. Wir sollten das an den Sozialausschuss überweisen und sollten es auch dort immer weiter besprechen, so lange, bis das Thema kein Ärgernis mehr ist – nicht nur für mich, sondern auch für Sie. Vielen Dank.
(Beifall SPD, FDP)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Hartung. Als Nächster hat dann Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion das Wort – nachdem der Tisch vorbereitet ist.
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werter Herr Präsident, vielen Dank. Zunächst einmal den Kollegen von der CDU vielen Dank für die Vorlage dieses Antrags. Ich werde mich jetzt nicht auf alle Punkte konzentrieren und dazu sprechen, sondern auf einen, der ein Stück weit schon durch den Kollegen Hartung angesprochen worden ist. Dieser Landtag hat diese Themen nicht nur in dieser Legislatur mehrfach diskutiert, wir haben es im Wahlkampf diskutiert – ich erinnere mich an zig Podien, wo wir uns alle einig waren – Gott sei Dank! Es ist auch schön, wenn Politik bei Problemen auch mal gemeinsam eine Lösung sieht. Aber vor allen Dingen liegt eben auch ein Beschluss des höchsten Gremiums und Entscheidungsgremiums in diesem Land vor, und das seit dem 4. Juli 2019, nämlich – ich sage das mal salopp – dem Verwaltungsamt hier ein Stück weit Beine zu machen. Und nichts ist passiert. Das darf man und das muss man auch als Mitglied dieses Parlaments, egal ob von einer Regierungsfraktion oder von einer Oppositionsfraktion, kritisieren. Aber es ist nicht der einzige Punkt, den man bei der Frage, wie wir eigentlich dem Fachkräftemangel in der Medizin begegnen, kritisch sehen darf. Ich will noch mal an die Debatte zu der Frage der Erhöhung von Medizinstudienplätzen erinnern, wie das Wissenschaftsministerium hier aufgetreten ist und es für die Fachkollegen – sag ich mal ganz vorsichtig – nur sehr schwer war, adäquat in einem ruhigen und sachlichen Ton zu antworten bei einer solchen Rede. Insofern glaube ich, geht es tatsächlich darum, jetzt auch durch uns dem Innenministerium, dem Landesverwaltungsamt Beine zu machen, die sozusagen auch zuständig sind
(Zwischenruf aus dem Hause)
– gut, da kannst Du mich gleich noch mal korrigieren, ich freue mich darauf, danke –, aber bei dem Landesverwaltungsamt, denn es ist hinreichend diskutiert. Wenn wir Fachkräftemangel bekämpfen wollen – und wir sprechen ja ständig von einer Willkommenskultur –, darf Bürokratie nicht hinderlich sein – zum einen. Zweitens müssen wir auch die Qualitätsvorgaben, die sozusagen aus der betroffenen Akteursgruppe, in dem Fall der Landesärztekammer, kommen, nämlich mit der Vorgabe eines dritten Staatsexamens, diskutieren. Denn auch das fordert ja Zeit, auch das fordert natürlich Qualifikation und bringt Leute nicht sofort in Arbeit und an den Patienten – Klammer auf: Es ist aber auch ein Qualitätskriterium und damit ein Stück weit Patientensicherheit. Mein Petitum ist, lassen Sie uns diesen Antrag überweisen und lassen Sie uns vor allen Dingen auch, wenn wir hier hoffentlich einen einstimmigen Beschluss fällen, am Ende dranbleiben über den Gesundheitsausschuss, über Sie als Ministerin, dass Sie im Kabinett eben mit dafür sorgen, dass am Ende ein verwaltungstechnisches Problem, was nie einfach zu lösen, sondern nur durch Beharrungsvermögen zu lösen ist, gelöst wird, damit wir hier tatsächlich gemeinsam diese Kuh vom Eis bringen. Die Ärzte, die hier in Thüringen arbeiten wollen, haben es verdient, die Patienten, die hier versorgt werden sollen, haben es auch verdient, dass wir hier gemeinsam über Fraktionsgrenzen hinweg an der Lösung des Problems arbeiten. Wir sind dazu bereit. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die beiden Vorreden, die ich jetzt gerade eben vernehmen durfte. Ich will vielleicht auf eine Sache gleich zum Anfang noch mal kurz eingehen, was der Kollege Dr. Hartung auch zum Thema der besseren Bezahlung in der Pflege gesagt hat. Das ist ja nicht Kern dieses Antrags, aber ich denke, das ist eine Forderung, gerade weil wir in den zurückliegenden Tagen ja auch den Tag der Pflege hatten, zu der man einen Ton sagt. Ich bin da jederzeit gern bereit, jede Diskussion zu führen. Ich denke, es ist auch wirklich wichtig, dass man dieses Gespräch führt. Ich finde aber, wir sollten wirklich ehrlich sein und wenn wir über bessere Bezahlung in der Pflege reden, den Bürgerinnen und Bürgern auch erklären, dass das eben nicht ohne Mehrkosten und nicht ohne Mehrausgaben im Bereich der Pflegeversicherung geht. Ich denke, an dieser Stelle müssen wir einfach auch so offen und ehrlich sein. Ich wäre bereit, diese Diskussion zu führen, und ich freue mich, dass das offensichtlich hier im Hohen Haus ja fraktionsübergreifend diese Unterstützung findet. Es wurde schon gesagt, das ist das besonders Ärgerliche, dass es dieses Antrags, der Ihnen jetzt vorliegt, gar nicht bedurft hätte. Er hätte gar nicht nötig sein müssen, denn der Landtag hat im Juli 2019 bereits beschlossen – und ich zitiere –, „alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Approbationen und Zulassungen ausländischer Ärzte [und] die Anerkennung der Qualifikationen von ausländischem Pflegepersonal [...] zu beschleunigen.“ Die Richtung war klar. Wir waren uns auch einig. Aber passiert ist seitdem eben leider nichts. Man fragt sich schon: Wie kann es sein, dass, wenn der Landtag fraktionsübergreifend so einen Beschluss fasst, wir uns alle einig sind, es trotzdem nicht funktioniert? Ich bin auf die Rede der Landesregierung gespannt, aber ich vermute stark, es wird kaum Unterschiede geben zu dem, was wir im Juli letzten Jahres gehört haben. Wenn das so sein sollte, dann sollten wir uns fraktionsübergreifend – dazu lade ich herzlich ein – zusammenfinden und überlegen, wie wir gemeinsam diesen Gordischen Knoten, der sich an irgendeiner Stelle im System befinden muss, zerschlagen können, um gemeinsam zu einer Lösung zu kommen. Denn seit Anfang dieses Jahres – ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, liebe Kolleginnen und Kollegen – haben sich die Beschwerden aus den Kliniken und Pflegeeinrichtungen wieder gehäuft. Ich meine, sie haben sich nie ganz erledigt, aber es ist doch wieder zuhauf gewesen, dass die Anerkennungsverfahren im Landesverwaltungsamt einfach zu lange dauern. Es gab jetzt außerdem eine Petition des Verbands der Privatkliniken, unterstützt von der Landeskrankenhausgesellschaft, für die ich noch werben will. Vielleicht schaffen wir es mit der Petition parallel noch, dass etwas Druck dazukommt. Aber auf jeden Fall ist es so, dass wir inzwischen das Problem haben, dass arbeitswillige Ärzte und Pfleger genervt den Arbeitsort wechseln – weg aus Thüringen. In der jetzigen Situation, wo wir händeringend um Pflegekräfte, um ärztliches Personal kämpfen, ist das die vollkommen falsche Entwicklung. Ich könnte jetzt an der Stelle die Schuldfrage ganz groß Rot-Rot-Grün in die Schuhe schieben, den regierungstragenden Fraktionen und den Ministerien, aber Kollegin Pfefferlein schüttelt zu Recht den Kopf. Ich denke, das wäre einfach auch die falsche Richtung, denn ich möchte an der Stelle noch einmal betonen, wie gut es war, dass wir diese Beschlüsse entsprechend gemeinsam gefasst haben. Ich würde mich deswegen vor allen Dingen noch einmal kurz darauf konzentrieren, was Essenz dieses Antrags ist, den wir jetzt vorgelegt haben, denn wir beziehen uns auf den Antrag vom Juli 2019, aber es geht darum, in diesem Antrag auch die Servicefreundlichkeit noch mal zu erhöhen. Ich denke, ein entscheidender Punkt, an dem man vielleicht vor allen Dingen ansetzen sollte, ist, das Landesverwaltungsamt nicht allein als Amt zu sehen, sondern auch als Dienstleister. Das war schon Kernaussage oder Essenz unseres Antrags im Juli 2019, aber in diesem Antrag, den wir Ihnen jetzt vorgelegt haben, haben wir diesen Punkt noch einmal herauskristallisiert. Denn bei den Rückkopplungen, die man erfährt, ist es doch so, dass das als der häufigste Kritikpunkt gesagt wird. Ich vermute, dass Sie damals unserem Antrag nicht allein aus Herzensgüte zugestimmt haben, sondern aus innerlicher Überzeugung. Deswegen bin ich mir sicher, dass wir auch bei diesem Antrag gemeinsam zusammen schreiten werden. Es geht darum, die Servicefreundlichkeit gegenüber dem Personal, das wir nach Thüringen holen wollen, zu erhöhen. Eine lange Bearbeitungsdauer im Landesverwaltungsamt kann mal zeitweilige Gründe haben – Antragsflut, unvollständige Anträge oder zu wenig Personal. Ich war auch schon persönlich mit Kolleginnen und Kollegen im Landesverwaltungsamt. Wir haben dort Gespräche geführt. Aber wenn dieser Zustand über Jahre anhält, dann liegt das Problem tiefer. Es drängt sich irgendwie doch der Verdacht auf, dass es vielleicht etwas am Willen fehlt, an einigen Stellen, die für den entsprechenden Druck oder das entsprechende Schmieröl im Getriebe notwendig wären. Wie gesagt, ich möchte meine Einladung vom Anfang wiederholen, dass wir gemeinsam auf die Suche gehen nach den Stellen, an denen es hakt. Wir kriegen es draußen den Menschen nicht mehr erklärt, nicht bei diesem Thema und erst recht nicht in der aktuellen Situation mit allen zusätzlichen Belastungen für unser Gesundheitssystem. Deswegen werbe ich dafür, dass wir diesen Antrag intensiv gemeinsam im Sozialausschuss beraten, mitberatend im Wirtschaftsausschuss und im Bildungsausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Gäste und Zuhörer am Livestream! Einer der bedeutendsten Internisten seiner Zeit und hervorragender Lehrer und Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Wien war der 1841 geborene Carl Wilhelm Hermann Nothnagel. Es wird gesagt, dass er seinen Studenten folgendes Zitat auf deren ärztlichen Weg mitgab: Jeder Arzt hat seinen Friedhof, er sollte jedoch bemüht sein, das dieser nicht zu groß wird. – Dies bedeutet, dass wir Ärzte auch nur Menschen mit Fehlern sind, die sich trotz höchstem Ethos und bestem Bestreben irren können, trotz fundierter Ausbildung an deutschen Universitäten mit höchsten Qualitätsstandards auf wissenschaftlicher Basis und fachspezifischer Fortbildung während des gesamten Berufslebens. Mit diesen Voraussetzungen sind die deutschen Ärzte ein wichtiger Garant für eines der besten, wenn nicht überhaupt für das beste Gesundheitssystem der Welt.
(Beifall AfD)
Und so soll es bitte auch bleiben. In den letzten Jahren verzeichnen wir aber den branchenweiten Fachkräftemangel auch bei den Ärzten und ich will jetzt erst mal oder überhaupt erst mal nur bei den Ärzten bleiben. Die Billiglösung wird durch Import ausländischer Ärzte gesucht. Nicht nur, dass diese Ärzte ihren Ländern dann dringend fehlen, nein, sie genügen oftmals nicht unseren hohen qualitativen Anforderungen an diesen Berufsstand, meine sehr verehrten Damen und Herren. Fehlende Fach- und Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten, sind ein großes Problem. In zahlreichen Tagesordnungspunkten der letzten Thüringer Plenardebatten, wurde immer wieder von allen vertretenen Parteien ein Fachkräftemangel festgestellt, erörtert, beklagt. Aber die Lösungsansätze blieben nur rudimentär. Beispielhaft konnten wir in unseren zahlreichen Redebeiträgen deutlich machen, dass Lehrer, Erzieher, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenschwestern, Hebammen, Pflegepersonal, Gesundheitsfachberufsangehörige, Polizisten, Ingenieure, Handwerker, Techniker, ja praktisch fast alle wichtigen Fachkräfte im Land Thüringen fehlen – und meine Aufzählung erhebt noch nicht einmal den Anspruch auf Vollständigkeit. Dieses Problem betrifft aber nicht nur Thüringen, sondern alle Bundesländer in Deutschland. Wir reden über Programme, Anreize, Prämien und Subventionen, um den Mangel an ausbildungsgeeigneten jungen Menschen sowie gut ausgebildeten Fachkräften am Arbeitsmarkt lediglich zu verwalten und ihn dadurch nur noch zu vergrößern. Fachkräfte aus anderen Bundesländern abzuwerben, bringt Deutschland insgesamt nicht voran. Sie gar ärmeren Ländern in dieser Welt zu entziehen, ist moderner Kolonialismus, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Jeder achte Arzt in Thüringen ist Ausländer. Die meisten ausländischen Ärzte stammen dabei laut der Bundesärztekammer aus Rumänien, Griechenland, Syrien und Österreich. Auf einer Hauptversammlung des Marburger Bundes hat das Bundesvorstandsmitglied Dr. Hans-Albert Gehle ausgeführt, dass es Probleme mit gefälschten Zeugnissen vor allem bei Angehörigen aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien gebe. Es muss bundeseinheitlich sichergestellt werden, dass ausländische Ärzte aus Drittstaaten eine Berufserlaubnis oder Approbation grundsätzlich erst nach einer dem Dritten Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Prüfung und nachdem der Arzt gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation Niveau C1 nachgewiesen hat, erteilt wird. Neben Ärzten in ausreichender Zahl haben Patienten in Deutschland auch das Recht auf Ärzte mit ausreichender Qualifikation.
(Beifall AfD)
Darüber hinaus müssen sich die verantwortlichen politischen Akteure mit Nachdruck und mit Einsatz aller möglichen Maßnahmen dafür einsetzen, den Fachkräftemangel im Sozial- und Gesundheitswesen vorrangig mit Landeskindern zu decken. Das heutige Problem des Fachkräftemangels begann bereits vor Jahrzehnten. Sämtliche Parteien in der bisherigen Regierungsverantwortung haben keinen Plan gehabt, falsche Entscheidungen getroffen oder mangelhafte Korrekturen vorgenommen. Sie haben die Demografieentwicklung ignoriert, eine anhaltende kinderfeindliche Politik betrieben, sie haben schlicht versagt.
(Beifall AfD)
Nun eskaliert das Problem zunehmend. Vor einigen Jahren wurde uns suggeriert, wenn durch die Grenzöffnung massenweise Menschen in das Land strömen, sei das Fachkräfteproblem nachhaltig gelöst. Das Misstrauen gegenüber dieser bewussten Falschaussage war berechtigt, denn es hat sich nicht bestätigt. Nur wenige Menschen sind auf Bahnhöfen durch Freisetzung von Glückshormonen in einen vorübergehenden Rauschzustand geraten, allen voran Thüringer Spitzenpolitiker.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Sie sind so widerlich!) Nun sind sie halt da, äußerte schulterzuckend Frau Merkel und lud alle damit verbundenen Probleme auf das Volk ab.
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Die Migranten werden – wie die Arbeitsmarktstatistiken belegen – das Fachkräfteproblem nicht ansatzweise lösen können. Im Gegenteil, sie verschärfen die bereits vorhandene soziale Schieflage. Unser Fachkräfteproblem wird verschärft durch eine katastrophale Bildungspolitik. Die beginnt auch nicht erst in der Zeit nach der Schule, sondern bereits bei der Familienplanung, beim Nachwuchs. Wir haben einfach zu wenig Kinder in unserer Gesellschaft. Die Hauptursache des Fachkräftemangels ist die seit Jahrzehnten familienfeindliche Politik der Regierung. Hier muss endlich angesetzt werden.
(Beifall AfD)
Wenn sich zukünftige Eltern vorrangig aus finanziellen Gründen gegen Kinder entscheiden müssen, ab dem dritten Kind gar ein Armutsrisiko entsteht, dann ist das beschämend und einer lebendigen Gesellschaft und eines angeblich so reichen Landes unwürdig. Auch wenn die Ergebnisse einer kinderfreundlichen Familienplanung erst in ca. zwei Jahrzehnten zu erwarten sind, so ist dies jedoch absolut nachhaltig. Wir müssen endlich und sofort damit beginnen …
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Anerken-
nung ausländischer Abschlüsse!)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald, der Tagesordnungspunkt lautet: „Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich“. Bitte sprechen Sie zur Sache.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Ja. Der 121. Deutsche Ärztetag stellte im Mai 2018 zur Integration ausländischer Ärzte in das deutsche Gesundheitswesen fest: „Die bisher durchgeführten Kenntnisprüfungen reichen nicht aus, zumal die dabei zutage tretenden Kenntnisse nicht selten im Gegensatz zur behaupteten Qualifikation stehen. Fälschungen von Zeugnissen und Urkunden sind nur schwer erkennbar und noch schwerer nachzuweisen.“ Selbst echte Dokumente aus Drittstaaten bieten keine Gewähr für korrekt bescheinigte Qualifikationen. Daher ist nicht die Priorität, allein auf schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu setzen, wie im CDU-Antrag formuliert, sondern auf Qualität, damit die Friedhöfe von Ärzten nicht zu groß werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke die Abgeordnete Güngör.
(Zuruf Abg. Möller, AfD: Herr Präsident!)
Einen Augenblick bitte. Herr Möller?
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Herr Präsident, ich beantrage die Unterbrechung der Sitzung und die Einberufung des Ältestenrats im Namen der Mitglieder Prof. Michael Kaufmann, Torben Braga und Stefan Möller. Es geht um die Unterbrechung unseres Redners während der eben stattgefundenen Rede.
(Beifall AfD)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Dann verbinden wir das jetzt, meine Damen und Herren, mit der Lüftungspause, die sonst nach dem Tagesordnungspunkt dran gewesen wäre. Einen kleinen Augenblick, ich muss erst mal klären, wann wir mit dem Ältestenrat wohin können, um dann auch die Länge der Pause festzulegen. Dann bitte ich um einen Augenblick, wir lüften erst einmal. In 10 Minuten können wir sagen, wo der Ältestenrat tagen wird. Meine Damen und Herren, die Sitzung des Ältestenrats ist beendet. Wenn Sie sich langsam wieder an Ihren Plätzen einfinden würden, könnten wir mit der Sitzung fortfahren. Entschuldigung, Frau Abgeordnete Güngör, ich hatte gerade im Saal gesucht, ob ich Sie sehe. Sie können jetzt mit Ihrer Rede beginnen. Wir machen also mit der Sitzung weiter im Tagesordnungspunkt 12.
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Zweiter Anlauf, danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörende! Ich möchte zunächst ausdrücklich begrüßen, dass die CDU das Thema der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich Medizin und Pflege wieder auf die Tagesordnung gebracht hat. Ich denke, es ist gut zu wissen, dass wir weiterhin einen überfraktionellen Konsens haben, dass schnellere Anerkennungsverfahren dringend notwendig sind. Dennoch ist es mir wichtig, zwei Dinge anzusprechen, die mir in der insgesamt eher kurz gehaltenen Begründung des Antrags aufgestoßen sind. Die Kontextualisierung dieses Anliegens in der Corona-Pandemie erscheint mir doch symptomatisch für die Position der CDU zur Krise unseres Gesundheitssystems, denn nicht erst seit der Corona-Pandemie gibt es hier Zustände, die untragbar sind. Der Fachkräftemangel ist dabei als Wirkung zu betrachten und nicht als Ursache. Dies liegt vielmehr in den Arbeitsbedingungen, die die Kolleginnen und Kollegen an den Rand der Belastungsgrenzen führen. Wenn Sie sich mit dem Team vor Ort in den Kliniken unterhalten, wird man Ihnen auch klar sagen, die Missstände liegen in den Sparmaßnahmen, die Missstände liegen im Fallpauschalensystem und letztlich in weiteren Anzeichen der Profitorientierung im Gesundheitswesen
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) und eben nicht oder zumindest nicht nur in dem als naturgesetzlich dargestellten demografischen Wandel, der in Ihrem Antrag als Begründung herhalten muss. Das heißt, wenn wir uns über die zentralen Probleme in unserem Gesundheitswesen austauschen, sollten wir uns zuerst die Bedingungen vor Augen führen, unter denen Pflege und Medizin aktuell stattfinden. Es ist zudem auffällig, dass die Kolleginnen und Kollegen der CDU migrantische Arbeitskräfte immer dann herzlich willkommen heißen, wenn sie strukturelle Probleme im deutschen Arbeitsmarkt beheben sollen, sei es in der Medizin oder bei der Spargelernte. Die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen ist aber eine grundlegende Herausforderung auf dem Weg Deutschlands hin zu einer solidarischen Einwanderungsgesellschaft. Wir müssen hier endlich aus den verpassten Chancen der Bundesrepublik im Umgang mit den sogenannten Gastarbeitern und Gastarbeiterinnen lernen. Max Frisch fasste damals die Blindheit der bundesdeutschen Gesellschaft prägnant zusammen: „Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen.“ Liebe FDP, als Stichwort: Willkommenskultur reicht an der Stelle eben nicht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Lassen Sie uns also – ich betone das noch mal – einige Generationen später ganz grundsätzlich darüber nachdenken, wie Thüringen der Realität der Migration gerecht werden kann. Für den Bereich der Arbeit bedeutet dies insbesondere ein konsequentes Vorgehen gegen Lohndumping und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen. Das trifft in besonderem Maße auf die Pflegekräfte zu, um deren Anwerbung Sie in Ihrem Antrag zu Recht bemüht sind. Die zentrale Forderung der Lohnerhöhung hat der Abgeordnete Hartung bereits dargestellt. Ich stimme der CDU-Fraktion daher zu, wenn sie erneut eine Beschleunigung der Anerkennungsverfahren anmahnt. Ich glaube, das wurde im Saal auch deutlich, das Problem ist bekannt. Der Vorschlag eines digitalen Antrags unter II.2. wird hier gut umgesetzt in die richtige Richtung. Eine Berichterstattungspflicht der Landesregierung, wie sie in II.7. gefordert wird, bedeutet hingegen eine Berichterstattungspflicht der zuständigen Landesbehörde, also noch weniger Zeit für die Bearbeitung von Anträgen durch einen erhöhten bürokratischen Aufwand durch Berichtserstellung. Nach dem guten Beschluss, den der Landtag im Juli letzten Jahres gefasst hat und auf den sich der vorliegende Antrag bezieht, brauchen wir allerdings durchdachte Forderungen und hierbei beziehe ich mich noch mal konkret auf II.5. Ich sehe das Vorhaben der CDU durchaus kritisch, Fachkräfte direkt in anderen Ländern anzuwerben, da dies den bereits jetzt verheerenden Braindrain in den globalen Norden stärkt. Und das hat, ganz wichtig, nichts mit geringerer Qualifikation zu tun. Herr Abgeordneter Lauerwald, Sie sprachen von Landeskindern. Kinder wurden übrigens noch nie von nationalstaatlichen Gebilden geboren. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Kinder, alle Menschen, unabhängig vom Geburtsort, hier in Thüringen ein Zuhause haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Gemeinsam sollten wir uns also eher für eine Kontrolle der privaten Rekrutierungsaktion einsetzen, deren teils dubiose Praktiken bekannt sind. Auch ich spreche mich hiermit für eine Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung aus und hoffe, dass wir dort gemeinsam Maßnahmen erarbeiten können, die den bestehenden Beschluss sinnvoll ergänzen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich bedanke mich an der Stelle ganz herzlich für den Antrag der CDUFraktion. Ich war ja nun ein paar Monate nicht Abgeordnete dieses Hohen Hauses und als ich im März wieder Abgeordnete geworden bin, dachte ich auch an die Worte, die vorhin Herr Hartung gesagt hat: „Und täglich grüßt das Murmeltier.“ Es dauerte nämlich nicht lange, da hatte ich die ersten Mails zu diesem Thema auf meinem Schreibtisch und dachte auch über den Antrag aus dem letzten Jahr nach, über die Petition. Ich saß in der letzten Legislaturperiode im Petitionsausschuss, dort haben wir dieses Thema auch behandelt, auch zusammen mit dem Landesverwaltungsamt. Zum Bedauern muss ich sagen, da hat sich nicht viel geändert. Wenn ich die Zahlen, die Herr Hartung gesagt hat, noch dazunehme, ist es vielleicht auch noch ein Stück schlechter geworden. Also wir haben hier was zu tun. Diese einheitliche Botschaft, die wir hier über die Fraktionen hinaus haben, sollte doch endlich mal etwas bewirken, dass sich in dieser Hinsicht etwas tut, gerade für Thüringen. Das ist ganz wichtig. Natürlich brauchen wir bundeseinheitliche Regelungen für dieses Thema, das steht außer Frage, aber das Grundproblem ist, in anderen Bundesländern funktioniert es anders und wir haben das Problem in Thüringen. Wenn ich allein die Zahlen in der Altenpflege sehe: Wir haben 2013 30.000 und die Zahl, die wir an ausländischen Fachkräften brauchen, ist 2019 80.000 gewesen. Wir können uns das als Land gar nicht leisten, diese Hürden so hoch zu stellen. Ich persönlich habe mich sehr damit beschäftigt und sehr damit auseinandergesetzt. Ich kenne das Problem nicht, ich weiß es nicht. Es kamen von Fachleuten viele Vorschläge, wie die Verfahren vereinfacht worden sind, und ich danke auch für diese Vorschläge seitens der CDU. Natürlich muss der Patientenschutz an oberster Stelle stehen.
(Beifall CDU)
Das stellt niemand infrage. Aber wir brauchen eine praktikable Lösung, ansonsten sind wir vielleicht irgendwann als Bundesland Schlusslicht für solche Sachen. Das würde ich sehr bedauern. Deshalb freue ich mich auf eine hoffentlich konstruktive Auseinandersetzung im Ausschuss und ich hoffe und wünsche mir, dass wir schnell zu einem Ergebnis kommen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch von meiner Seite herzlichen Dank für den Antrag, weil ich glaube, man kann immer wieder darüber diskutieren und gerne bin ich auch bereit, im Ausschuss zu informieren – etwas ausführlicher dann, als es hier jetzt möglich ist –, welche Dinge wir bisher voranbringen konnten bzw. wo es vielleicht noch und aus welchen Gründen hakt. Lassen Sie mich trotzdem kurz den Antrag einordnen, wie es einige meiner Vorrednerinnen auch schon getan haben. Wir haben hier einen hohen Fachkräftebedarf bis 2030 – Sie kennen die Fachkräftestudie, die wir unter den Namen „Willkommen in Thüringen – Entwicklung des Fachkräftebedarfs bis 2030 und Strategien der Fachkräftegewinnung“ gestellt haben. Wir wissen – nach den Untersuchungen des vorletzten Jahres –, dass wir bis 2030 einen Fachkräftebedarf von 344.000 Menschen hätten. Damit dieser Bedarf befriedet wird, also damit keine Lücke entsteht, müssen wir alle Potenziale nutzen. Es ist mir an der Stelle wichtig, das noch mal zu sagen. Das sind Potenziale, die wir gemeinsam heben wollen, wenn es darum geht, Schulabbrüche zu verhindern, wenn es darum geht, Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Es geht darum, Arbeitsbedingungen zu verbessern, also das Thema „gute Arbeit“, aber auch „gesunde Arbeit“, damit Menschen lange auch im Beruf arbeiten können. Es ist auch das Thema der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dass wir dabei auch Erfolg hatten, zeigt erstens die sehr hohe Erwerbstätigenquote, die wir in vielen Bereichen hier in Thüringen haben – gerade bei den älteren Menschen und auch bei den Frauen höher als in anderen Bundesländern. Es zeigt auch, dass – weil vorhin die Frage nach den ausländischen Beschäftigten gestellt wurde – 5,4 Prozent der Beschäftigten hier in Thüringen Menschen sind, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind. Es zeigt also, dass wir hier erstens den Migrantinnen und Migranten verdanken können, dass wir den Fachkräftebedarf in den letzten Jahren hier überhaupt noch decken konnten. Zum anderen können wir auch bei der Integration von geflüchteten Menschen eine gute Zahl vorweisen, also auch hier haben wir Erfolge zu verzeichnen. Es geht aber auch darum, weiter die sogenannten exogenen Potenziale zu heben. Das ist die Frage nach Rückkehrerinnen und Rückkehrern, es geht um Pendlerinnen und Pendler, die wir gern wiedergewinnen wollen, und natürlich auch die Frage nach Arbeitskräften aus anderen Ländern. Aber – und das steht über allem – egal, ob wir die endogenen oder die exogenen Potenziale heben wollen, es hängt immer daran, dass unsere Rahmenbedingungen in Thüringen gut sind, dass wir gute Arbeitsbedingungen haben, damit unsere Bestrebungen an der Stelle nicht sinnlos sind. Wenn es rassistische Angriffe gibt oder Diffamierungen oder wenn wir nur nach einem Nützlichkeitsrassismus arbeiten, dann haben wir einfach nichts gewonnen, sondern ganz im Gegenteil, wir werden die Menschen, die bei uns arbeiten wollen, die hier bei uns leben wollen, verjagen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich möchte noch auf ein weiteres Problem aufmerksam machen, was jetzt explizit den Arbeitsmarkt im medizinischen und pflegerischen Bereich angeht. Wir haben dazu vor zwei Jahren eine Studie vom IAB anfertigen lassen, das sich den Pflegemarkt in Thüringen angeschaut hat. Es gibt da gerade im Bereich der Altenpflege Zahlen, die uns, denke ich, sehr nachdenklich stimmen müssen, weil nämlich im Bereich der Altenpflege nach dem zweiten Jahr bereits 28 Prozent der Pflegekräfte ihren Beruf verlassen und nach zehn Jahren von den ausgebildeten Pflegerinnen und Pflegern in Thüringen nur noch 59 Prozent tatsächlich im Beruf der Altenpflege sind. Wenn man sich die Gründe anschaut, dann liegt das zum Teil natürlich am Entgelt, aber es ist auch das Thema „Arbeitszufriedenheit“, das immer wieder benannt wird. Es sind vor allem die hohen Belastungen, die es gibt, also die physischen, die psychischen Belastungen, der personelle Mangel, die dazu führen, dass die Belastungen so weit steigen, dass man sich nicht mehr vorstellen kann, im Beruf zu bleiben, sondern einen anderen Beruf wählt. Die Menschen gehen dann nicht in eine ganz andere Branche, sondern die bleiben im Gesundheits- oder Sozialwesen, gehen aber aus der Pflege weg. So ähnlich ist es auch in der Krankenpflege – nicht ganz so arg wie in der Altenpflege, aber auch hier sind nach zehn Jahren nur noch 67 Prozent der ausgebildeten Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger tatsächlich im Beruf. Das heißt also, wir müssen die Rahmenbedingungen entscheidend ändern, für alle Menschen, die hier in der Pflege arbeiten wollen. Das ist, denke ich, die Aufgabe, die vorrangig steht. Nun geht es auch darum, zu fragen, was im letzten Jahr passiert ist. Ich habe im März 2019 im Plenum einen Sofortbericht gegeben und es sind gemeinsame Maßnahmen dargestellt worden, die wir mit der Landesärztekammer, mit der FSU Jena und mit dem Landesverwaltungsamt auf den Weg gebracht haben, um die Approbationen ausländischer Ärztinnen und Ärzte oder im pflegerischen Bereich zu beschleunigen. Unter anderem haben wir im Landesverwaltungsamt das Personal aufgestockt. Das war zu Recht eine Kritik, die immer wieder genannt wurde. Hier sind also jetzt inzwischen mehr Fachkräfte, die entsprechende Anträge auch behandeln und weiterverfolgen können. Aber es ist wie in vielen anderen Dingen auch, der Teufel steckt im Detail. Wenn Sie jetzt so frank und frei behaupten, dass sich gar nichts verändert hätte, dann muss ich das zurückweisen. Aus meiner Perspektive, aus unserer Perspektive sind es vor allem Einzelfälle, die immer wieder relativ lange Nachforschungen auch brauchen. Oft sind es eben Gründe, dass Unterlagen unvollständig sind, dass bestimmte rechtliche Fragen noch nicht geklärt sind, die dazu führen, dass eben in Einzelfällen diese Verfahren sehr lange dauern. Wie gesagt, ich möchte das gern mit Ihnen im Ausschuss auch länger besprechen und hier auch darüber reden, warum bestimmte Fälle so lange dauern und was wir gemeinsam vielleicht noch auf den Weg bringen müssen, um hier zu Veränderungen zu kommen. Ich will jetzt nicht auf alle Fragen eingehen, weil wir darüber, glaube ich, im Ausschuss ausführlicher diskutieren können, aber ich will Ihnen eine Zahl nennen. Sie haben nach der Nichtbestehensquote von ausländischen Ärzten aufgrund von Kenntnisund Sprachprüfung in den letzten zwei Jahren gefragt. Die Nichtbestehensquote oder die Durchfallquote bei den Kenntnisprüfungen lag im Jahr 2018 bei 34 Prozent und im Jahr 2019 bei 31 Prozent. Es sind also verschiedene Gründe, die dazu führen, dass die ausländischen Ärztinnen und Ärzte dann am Ende nicht im Krankenhaus oder in der Allgemeinmedizin ankommen. Und es sind eben noch viele andere Dinge, die wir hier mit beachten müssen. Sie haben gefragt, wie viele Ärztinnen und Ärzte derzeit in Thüringen tätig sind. Es sind 1.526. Zu den Pflegekräften können wir Ihnen leider nicht antworten, weil diese in unseren Statistiken nicht erfasst werden. Sie haben auch nach Antragsformularen, die online nicht auffindbar sind, gefragt. Hier will ich doch noch mal darauf hinweisen, dass das digitale Antragsformular inzwischen auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamts veröffentlicht ist. Das ist ja eine der Forderungen, die Sie erhoben haben, die also auch erfüllt wurde. Was mir aber wichtig ist: Sie haben vorhin gesagt, es geht um Dienstleistungen, die wir als Land hier an der Stelle, denke ich, erbringen können. Das spielt vielleicht auch auf die Frage an, wie wir uns gegenüber anderen Ländern verhalten, was tatsächlich richtig und wichtig ist, wenn es darum geht, ausländische Fachkräfte abzuwerben. Wir sind uns, glaube ich, einig, dass wir an der Stelle sehr vorsichtig sein müssen, weil es natürlich nicht gehen kann, dass andere Länder „ausgeblutet“ werden. Deswegen ist der Ministerpräsident letztes Jahr mit Unternehmen aus den verschiedensten Bereichen, also sowohl aus der Medizinbranche, mit Vertretern der LIGA als auch von anderen Unternehmen, nach Vietnam geflogen, weil hier das Land selbst gesagt hat, sie haben ein Interesse an einem Austausch, ihnen ist es wichtig, dass junge Menschen eine Perspektive haben. Wir haben gesagt, wir sehen es auch als eine Kooperation auf lange Zeit, weil natürlich die jungen Menschen sicherlich auch irgendwann in ihr Land zurückgehen. Davon profitieren dann alle, sowohl die einen, die hier eine gute Ausbildung ablegen konnten, als auch die Verknüpfungen, die Vernetzungen, die in den Jahren gemeinsam geschaffen wurden. Wir wollen Unternehmen begleiten, wir wollen solche Kooperationen mit anderen Ländern auch fördern, aber eben nicht auf sogenannte dubiose Agenturen zurückgreifen, sondern wir wollen das selbst begleiten. Deswegen ist unsere ThAFF, also unsere Thüringer Agentur für Fachkräfteentwicklung und Fachkräftesicherung, ausgebaut worden zu einer ThAFF international. Und diese ThAFF international ist so eine Art Dienstleister für Unternehmen, für Individualpersonen, aber auch für das Land Thüringen. Es geht hier darum, gemeinsam sowohl die Länder als auch die Unternehmen zu unterstützen.
(Unruhe im Hause)
Habe ich jetzt irgendwas verpasst?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein!) Okay, gut.
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Also unsere ThAFF international ist genauso ein Dienstleister für Unternehmen, für Privatpersonen, aber auch für das Land Thüringen. Es finden hier inzwischen regelmäßige Dialoge monatlich in Thüringen statt, wo sich Unternehmen, aber auch einzelne Menschen beraten lassen können. In den vier Planungsregionen finden entsprechende Dialogpraxisaustausche halbjährlich statt, um die regionalen Bedarfe gemeinsam zu ergründen, aber auch darüber zu reden, was es braucht, um international Fachkräfte auch gewinnen zu können. Es soll weitere Formate geben. Ausgefallen ist leider ein Format, das im April stattfinden sollte, nämlich die erste Thüringer Akteursunternehmensmesse zur Gewinnung internationaler Fachkräfte. Das muss noch warten, aber die ThAFF international arbeitet auch an weiteren Netzwerken. So weit vielleicht in aller Kürze zu den bisherigen Dingen, die wir als Land gemeinsam gemeistert haben. Ich bin gespannt auf eine Diskussion im Ausschuss und freue mich dann dort auf Ihre Fragen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt keine vor. Damit kommen wir zu den Ausschussüberweisungen. Beantragt wurden bis jetzt die Überweisungen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Gibt es weitere Anträge? Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist es an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Dann kommen wir zum Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind FDP und CDU, sonst keine. Gegenstimmen? Gegenstimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. Enthaltungen? Enthaltungen der AfD. Damit ist es nicht an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Dann kommen wir zur Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen von CDU und FDP. Gegenstimmen? Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. Enthaltungen? Die Stimmen der AfD. Damit ist es also auch nicht an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Damit erübrigt sich die Frage nach der Federführung. Meine Damen und Herren, damit kommen wir ans Ende unserer heutigen Sitzung. Ich bedanke mich für die konzentrierte Zusammenarbeit und wünsche dem Kollegen Kellner noch eine schöne Geburtstagsfeier heute Abend. Kommen Sie gut nach Hause, morgen sehen wir uns wieder. Entschuldigung, ich bin jetzt gerade noch auf die anschließende Sitzung des Bildungsausschusses aufmerksam gemacht worden – bitte vergessen Sie es nicht.