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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

AfD 14.05.2020 Sitzungen 7/13

Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste am Livestream, wenn ich mit meinen Kollegen Professoren an Fakultäten und Fachbereichsräten der Hochschulen an diesen Tagen rede (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind noch an den Fakultäten? Erstaunlich!) – ja, selbstverständlich, ich halte auch Vorlesungen dort –, (Beifall AfD) dann höre ich vor allem einen dringenden Wunsch: Um Gottes Willen verschont uns mit einer Vorschriften- und Regelungsflut aus Erfurt, (Beifall AfD) lasst uns eigenverantwortlich Lösungen für die Corona-Krise organisieren. Diese Angst vor unqualifizierten Eingriffen der Landesregierung ist verständlich, (Beifall AfD) hat doch erst das rot-rot-grüne Thüringer Hochschulgesetz von 2018 zu nicht zitierfähigen Flüchen und Haareraufen an den Hochschulen geführt. Das Thüringer Hochschulgesetz hat tiefe Eingriffe der Politik in die Selbstverwaltung der Hochschulen verursacht. Die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung und Lehre wurde mutmaßlich unzulässig eingeschränkt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist Ihnen wichtig, ja, ja!) Genau deshalb haben 32 Thüringer Hochschullehrer mit Unterstützung des Deutschen Hochschulverbands 2019 eine Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Hochschulgesetzes vorgebracht. (Beifall AfD) Schon vor Inkrafttreten des rot-rot-grünen Hochschulgesetzes waren die Hochschulen durch die Bologna-Reform belastet. Seitdem müssen personelle und finanzielle Ressourcen, die dringend für die Lehre gebraucht werden, für die ständigen Wiederholungsschleifen der Akkreditierung von Studiengängen vorgehalten werden. Sachzwänge wie die Reformen und Gesetzesvorgaben aus Brüssel und Erfurt, knappe personelle und finanzielle Ressourcen, widersprüchliche Planvorgaben aus dem Wissenschaftsministerium, aber auch das sinkende Kompetenzniveau der Studienanfänger bergen die Gefahr einer Abwärtsspirale. (Beifall AfD) Nicht in allen, aber in einigen Studiengängen können diese Zwänge zu einer Qualitätsanpassung nach unten führen, nicht weil die Hochschullehrer weniger Wert auf Qualität legen, sondern weil sie sich manchmal nicht anders zu helfen wissen, insbesondere dann, wenn aus dem Ministerium die Zielvorgabe kommt, möglichst vielen Studenten zu einem Abschluss zu verhelfen, mit welchem Ergebnis auch immer. Unbestreitbar ist, die genannten Zwänge führen zu einer immer weitergehenden Fesselung und Gängelung der akademischen Selbstverwaltung. Die Corona-Krise darf nicht als Vorwand genutzt werden, diese Abwärtsspirale weiterzudrehen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Worüber reden Sie eigentlich gerade?) Meine Damen und Herren, für die AfD als bürgerliche Kraft sind zwei Dinge nicht verhandelbar: (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt kommt’s!) die Qualitätsstandards der Lehrer an unseren Hochschulen – diese garantieren unseren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg – und die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung und Lehre, die in der akademischen Selbstverwaltung ihren Ausdruck findet. (Beifall AfD) Diese garantieren Innovationskraft unserer Wissenschaftseinrichtungen. Es ist richtig und sinnvoll, den zeitlichen Rahmen der Studiengänge befristet an die besonderen Gegebenheiten anzupassen. Wenn die Lehrveranstaltungen und Prüfungen nicht termingemäß stattfinden können, dann müssen selbstverständlich flexible Abweichungen vom normalen Studienablauf möglich sein. Insofern können wir den Gesetzentwurf der FDP nachvollziehen. Jedoch so sehr die Hochschulen jetzt die Unterstützung der Politik brauchen, einige der im Gesetz enthaltenen Maßnahmen können wir, die AfD, als Partei der Bildung und des Grundgesetzes (Beifall AfD) nicht mittragen. Lassen Sie den zuständigen Gremien die Entscheidungsfreiheit, die Probleme, die die Corona-Krise mit sich bringt, eigenverantwortlich zu lösen. Wir hier im Saal können keine Vorgaben machen, weil wir die individuellen Gegebenheiten nicht kennen. Auch die Präsidien oder gar das Ministerium haben diesen Überblick nicht. Dazu sind die Studiengänge viel zu unterschiedlich. Nach dem Gesetzentwurf der FDP sollen dem Ministerium und den Präsidien Befugnisse zukommen, die im Normalbetrieb den Fakultäts- und Fachbereichsgremien zukommen. Herr Liebscher hat das erwähnt, und ich muss mich etwas wundern, dass dieser Vorschlag gerade von der FDP kommt. Das ist nicht nachvollziehbar. Einzig und allein die Fakultätsräte und Fachbereichsräte können maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten. Wenn wir im Landtag Telefonkonferenzen und Ausschusssitzungen per Telefonkonferenz durchführen können, dann können diese Gremien das erst recht. Deshalb: Keine Entmachtung der Fakultäts- und Fachbereichsräte, keine Übertragung von Befugnissen an Präsidien oder gar das Ministerium. (Beifall AfD) Nach dem Gesetzentwurf der FDP sollen anstehende Wahlen zu Gremien verschoben werden können. Der Sinn erschließt sich nicht. Im Juni wird im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ein neuer Landrat gewählt bzw. in diesem Fall eine neue Landrätin. (Beifall AfD) Warum sollen dann die ungleich weniger aufwendigen Gremienwahlen an Hochschulen nicht stattfinden? Dieser Antrag öffnet der Willkür Tür und Tor. Demokratische Rechte der Hochschullehrer in der akademischen Selbstverwaltung werden unzulässig beschnitten. (Beifall AfD) Die Corona-Krise darf nicht zu einer weiteren Absenkung von Qualitätsstandards führen. Warum soll es Online-Prüfungen an den Hochschulen geben, wenn gleichzeitig die Abiturprüfungen durchgeführt werden? Das ist nicht nachvollziehbar. Sämtliche Schulen in der Bundesrepublik halten Abschlussprüfungen unter Hygienemaßnahmen ab. Das können wir an den Hochschulen auch schaffen. (Beifall AfD) Es geht aber noch weiter. Im Gesetzentwurf soll das Ministerium ermächtigt werden, in das Prüfungsrecht einzugreifen. Gemeint ist beispielsweise, die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften auszusetzen – auf Deutsch: Betrug bei der Prüfung ist erlaubt, die Prüfung findet ja online statt – und die Nichtzählung von erfolglosen Prüfungsversuchen. Was die FDP vergisst, ist, dass durch solche Maßnahmen die verschiedenen Generationen von Studenten ungleich behandelt werden. Diese Forderungen haben keine sachliche Begründung in der Corona-Krise. Vielmehr wird damit absehbar eine weitere Absenkung von Qualitätsstandards betrieben.

Protokoll ↗