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Beate Meißner

CDU 14.05.2020 Sitzungen 7/13

Fragestunde

Dann habe ich noch eine zweite Nachfrage, und zwar zu der Aufhebung des Betretungsverbotes in den Werkstätten: Wer trifft die Entscheidung darüber, welche Menschen mit Behinderungen diese Werkstätten jetzt wieder betreten dürfen – macht das der Hausarzt, der Amtsarzt, der Werkstattleiter? Wer entscheidet das?

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