Beate Meißner
Fragestunde
Dann habe ich noch eine zweite Nachfrage, und zwar zu der Aufhebung des Betretungsverbotes in den Werkstätten: Wer trifft die Entscheidung darüber, welche Menschen mit Behinderungen diese Werkstätten jetzt wieder betreten dürfen – macht das der Hausarzt, der Amtsarzt, der Werkstattleiter? Wer entscheidet das?
