Andreas Schubert
Fragestunde
Ja, vielen Dank. Drohneneinsatz in der Stadt Gera über das Osterwochenende Nach öffentlichen Informationen der Stadtverwaltung Gera wurden am 11. April 2020 zeitgleich mehrere Drohnen zum Einsatz gebracht, um im Rahmen der aktuellen Arbeit des Krisenstabs neue technische Fähigkeiten zu gewinnen. Auf Nachfrage im öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung der Stadt Gera am Montag, 4. Mai 2020, wurde informiert, dass Menschenansammlungen, die bei diesem Drohneneinsatz gesichtet wurden, dem Ordnungsamt gemeldet wurden, um einen mutmaßlich wahrgenommenen Verstoß gegen die Rechtsverordnung zur Eindämmung von Covid-19 aufzuklären und die erkannten Personengruppen zu kontrollieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen sind Drohneneinsätze im öffentlichen Raum durch kommunale Ordnungsbehörden möglich? 2. Welche davon abweichenden Regelungen gelten bei einem gegebenenfalls vorliegenden Testeinsatz bzw. Testbetrieb wie von der Stadt Gera im konkreten Fall angegeben? 3. Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ist eine Weitergabe von Informationen über das Verhalten von Personen im öffentlichen Raum im Rahmen eines Testflugs zulässig und lagen diese im geschilderten Fall vor? 4. Welche Maßnahmen wurden gegen die Stadt Gera seitens der Rechtsaufsichtsbehörden bzw. seitens des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Falle der Rechtswidrigkeit des geschilderten Drohneneinsatzes bislang eingeleitet?
