Franziska Baum
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren auch am Livestream, an Thüringens Hochschulen wird innovativ geforscht und engagiert gelehrt. Entscheidend für den Erfolg unserer Hochschulen sind rechtssichere und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen. Dieses Rezept galt vor der Corona-Epidemie, das gilt mit Sicherheit während der Epidemie und auch danach. Die Erkenntnisse aus den Zeiten der Epidemie können wir nutzen, um Sachen einfacher und unkomplizierter zu machen. Das Thüringer Hochschulgesetz enthält in §§ 54 und 55 die zentrale landesrechtliche Vorgabe zur Prüfung, Prüfungsordnung und der Prüferbefugnis. Was dort aber nicht geregelt ist, ist das Abnehmen potenziell elektronischer Prüfungsleistungen, und das wollen wir mit dem Gesetzentwurf öffnen. Die Auswirkungen der Corona-Krise haben die Thüringer Hochschulen unvorbereitet getroffen und gezeigt, dass die bewährten Prüfungsverfahren zur Durchführung mündlicher und schriftlicher Präsenzprüfungen in der aktuellen Situation nicht praktikabel sind. Um aber insbesondere den Lehr- und Studienbetrieb in dieser Zeit aufrechtzuerhalten, haben die Hochschulen reagiert, und an einigen Hochschulen ist im Sommersemester 2020 die Möglichkeit gegeben, die Prüfung in digitaler Form abzuhalten. Allerdings handelt es sich dabei um elektronische Prüfungen, die am Standort der Hochschule stattfinden. Als ein zusätzliches Instrument wird die Einführung von Online-Prüfungen diskutiert, die die Studierenden auch zu Hause am Schreibtisch ablegen können. Den Weg für diese Einführung hat die Landesregierung im Mantelgesetz dankenswerterweise geebnet. Vor dem Hintergrund zunehmender Ressourcenknappheit ist die Online-Prüfung aber nicht nur ein Verfahren, das im Lehr- und Studienbetrieb während der Corona-Krise eine Rolle spielt, sondern es könnte natürlich auch ein innovatives und zukunftsorientiertes Verfahren sein. Es unterstützt Flexibilität, Barrierefreiheit und Kosten- und Zeitersparnis und könnte damit natürlich auch einen Wettbewerbsvorteil für den Hochschulstandort Thüringen bieten. Damit sich die Thüringer Hochschulen hier individuell profilieren können, ist ihre Entscheidungsautonomie im Bereich des Prüfungswesens zu stärken. Bislang ist die Abnahme von Prüfungen in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation im Thüringer Hochschulgesetz insbesondere in § 55 nicht geregelt. Um den Hochschulen hier den Aufbau eines dezentralen Prüfungsmanagements zu ermöglichen, das die Durchführung von OnlinePrüfungen auch außerhalb der Hochschule erlaubt, bedarf es einer Anpassung im Thüringer Hochschulgesetz. Wir bitten Sie daher um Ihre Unterstützung, beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mit Federführung sowie an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
