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Olaf Kießling

AfD 14.05.2020 Sitzungen 7/13

Aussetzung des Einzugs der Gewerbesteuerumlage

Vielen Dank. Werter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Herr Hande, Sie verstehen wirklich vieles nicht, das hat man gemerkt in den Ausführungen. Die Schädigung des Staats, was Sie zuletzt angesprochen haben – da muss ich Ihnen sagen, ja, die Linke ist wirklich da, um dem Staat zu schaden, da haben Sie recht, denn Sie gehen von sich selbst aus. Ich kann Ihnen das auch gern noch begründen. (Beifall AfD) Aber ich beginne erst mal mit einem Zitat, und zwar: „Die Bundesrepublik erlebt voraussichtlich den größten Wirtschaftseinbruch ihrer Geschichte“. Das hat kein Geringerer gesagt als unser Thüringer Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee in seiner gestrigen Medieninformation. Herr Tiefensee, der Wirtschaftsminister, ist heute bei der Debatte nicht da. Schade, er hat sicherlich Wichtigeres zu tun, vielleicht hört er auch anderweitig zu. Ich gehe gern zum Schluss noch mal auf die Bemerkungen der Vorredner ein. Aber gerade unter der Erkenntnis, dass wir momentan den größten Wirtschaftseinbruch haben, ist unser Antrag gestellt worden, denn wir wollen kurzfristig Liquidität schaffen. Aber diese Erkenntnis ist bei Ihnen nicht gereift und man muss sagen, unter den Erkenntnissen, die diese Regierung jetzt hatte, dass es eben der wirtschaftlich schlimmste Einbruch in der Geschichte ist, sind die Maßnahmen, die diese Landesregierung bisher ergriffen hat, um Corona einzudämmen, zu spät erfolgt und absolut unverhältnismäßig. Durch die nun schon seit Wochen zwangsweise heruntergefahrene Wirtschaft und das öffentliche Leben sind viele unserer Unternehmen in die unverschuldete Schieflage geraten und sogar von einer Insolvenz bedroht. Uns geht es hier darum, das abzuwenden. Ein prominentes Beispiel dafür ist auch die Geschichte von Galeria Karstadt Kaufhof, denn diese musste im April Rettung in einem Schutzschirmverfahren suchen, wie das Unternehmen selbst mitteilte. Dieses Verfahren bewahrt in eine Krise geratene Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger, ohne dass die Betriebe bereits Insolvenz anmelden müssen. Es bleibt daher abzuwarten, wie es mit der Filiale am Anger in Erfurt weitergeht. Die Wirtschaft in unserem Freistaat wurde geradewegs mit Plan in die Rezession geschickt. Den Unternehmen dann mit Bürgschaften, KfW-Kredit usw., sonstigen Darlehen aus dem Konsolidierungsfonds zu kommen, ist nicht zielführend. Wir haben gerade gehört, Kassenkredit wäre auch noch eine Möglichkeit. Ja, aber man hätte es erst gar nicht so weit kommen lassen müssen und sollen. All diese zusätzlichen Schulden führen nämlich lediglich zu mehr finanziellem Druck bei den Unternehmen und deren Inhabern. Die meisten unserer Unternehmen können es sich nicht leisten, sich weiter zu verschulden, nur weil die Regierungen nicht fähig waren, rechtzeitig auf die angekündigte Pandemie zu Beginn des Jahres mit den richtigen Maßnahmen zu reagieren. (Beifall AfD) Wenn es keine umgehende Lockerung bzw. Aufhebung der Maßnahmen gibt, so wird es massive Schrumpfungen bei den Unternehmen geben und somit auch massive Steuereinbrüche hier für die Kommunen und auch für uns als Land. Die CoronaMaßnahmen bescheren dem Bund laut aktueller Schätzung Mindereinnahmen von 300 Milliarden Euro, welche absehbar auch voll auf den Thüringer Haushalt durchschlagen werden. Die Zeit gebietet es, neben den Soforthilfen, Krediten und Bürgschaften für die angeschlagenen Unternehmen auch an deren Eigenkapitalquote zu denken. Die Eigenkapitalquote ist wichtig, damit die Möglichkeit der Fremdfinanzierung durch die Bank kurzfristig genutzt werden kann. Eine Möglichkeit ist es – real gesehen die einzige Möglichkeit. Natürlich hat die FDP gesagt, es gibt noch ein ganzes Maßnahmenbündel, was zu fordern wäre. Ich stimme gern zu, aber wir unterhalten uns jetzt erst mal über diese eine Maßnahme. Diese eine Maßnahme wäre, um die Fixkosten zu senken, welche im Rahmen des Umsatzeinbruchs auch nicht mehr gerechtfertigt sind, die Aussetzung der Gewerbesteuer bei den Unternehmen und logischerweise auch die Aussetzung, die Umlagen einzuziehen, um damit die Unternehmen kurzfristig zu entlasten, um für mehr Liquidität zu sorgen. (Beifall AfD) Deswegen haben viele AfD-Fraktionen in den Gemeinden und in den Kreistagsfraktionen Anträge gestellt und bereits rechtzeitig im März reagiert. Sie haben Ihren Antrag später im Bund dann irgendwann im April gemacht – da haben wir schon reagiert, haben beantragt, dass die Stundung der Gewerbesteuer zu ermöglichen ist. Viele Stundungen wurden dort auch bereits bewilligt. Dies würde den Unternehmen etwas mehr Luft verschaffen und rechtfertigt diesen finanziellen Spielraum. Andererseits muss den Kommunen, die nun auch durch die gestundete Gewerbesteuer ihrerseits Einnahmeverluste verbuchen, eine Stundung der abzuführenden Gewerbesteuerumlagen gewährt werden. Was nützt mir das, wenn ich die Gewerbesteuer weiterhin einziehe und das Unternehmen ist irgendwann platt? Dann habe ich nichts mehr von den Gewerbesteuereinnahmen. Den einen Teil dieser Gewerbesteuerumlagen bekommt das Land – das haben uns die Vorredner bereits bestätigt –, den anderen Teil gibt es an den Bund weiter. Würde diese Stundung der Umlage nicht gewährt, so müssten die Kommunen die Umlage aus ihren ohnehin klammen Kassen bezahlen, (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Quatsch!) was natürlich nicht im Sinne dieser sein kann, da coronabedingt die Ausgaben gestiegen sind. Das heißt, unsere Kommunen leiden hier bereits unter chronischem Geldmangel. Es ist also schön, dass die Fraktion Die Linke am 21. April unsere Anträge aufgegriffen hat, die wir im März bereits gestellt hatten, die Problematik auch erkannt hat und zu unserem Antrag auch einen ergänzenden Antrag unter der Drucksache 19/18694 im Deutschen Bundestag eingereicht hat. Es ist somit also wichtig, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die Unternehmen zu entlasten, oder anders gesagt: Entlasten wir die Kommunen, damit diese Unternehmen entlasten können, was wiederum zig Leuten in unserer Heimat Thüringen den Arbeitsplatz zu sichern hilft. Zusammengefasst ist unser Antrag also das passende Gegenstück zu den kommunalen Anträgen, dem Antrag im Bundestag und nur eine logische Schlussfolgerung zum Schutz unserer Kommunen und Unternehmen. In anderen Bundesländern hat man bereits diese Maßnahme getroffen, welche von uns mit dem Antrag hier gefordert wurden. Unser Freistaat und seine regierungstragenden Fraktionen sind gut beraten, unserem Antrag zu folgen und somit auch dem Antrag ihrer Bundestagsfraktion vom 21. April 2020, damit die Gemeindekassen bzw. Kreiskassen und auch unsere Unternehmen von der Steuer entlastet werden, welche aufgrund der von der Regierung erlassenen Maßnahmen nicht mehr von den Unternehmen erwirtschaftet werden können. Die Landesregierung möge sich auch bitte im Bundesrat dafür einsetzen – das ist hier im Prinzip unser Punkt 2 –, dass der Anteil der Gewerbesteuerumlage für den Bund nach Artikel 106 Abs. 6 des Grundgesetzes gestundet wird. Das soll nicht von Dauer sein, sondern für diese Pandemiezeit, für die gesamte Krisenzeit sozusagen. Hierzu ist es notwendig, dass wir heute direkt über diesen Antrag abstimmen, da die Unternehmen leider keine Zeit mehr haben. Generell sind auch die Gemeindefinanzen inklusive der Gewerbesteuer neu zu ordnen. Da stimme ich ausdrücklich zu bzw. das haben wir auch schon immer gefordert. Dabei ist das Konnexitätsprinzip zwingend zu berücksichtigen, wie ich das bereits in meinen vorhergehenden Reden zum Haushalt in der letzten Legislatur gefordert habe. Diese AfD-Forderung wurde ebenfalls von der Bundestagsfraktion Die Linke in besagtem Antrag „Schutzschirm für Kommunen in der Corona-Krise“ übernommen. Dafür recht herzlichen Dank. Da muss ich mal den Kollegen von der Linken berichtigen: Herr Hande, Sie haben behauptet, Sie würden eine generelle Abschaffung dieser Umlage fordern. Da muss ich Sie korrigieren. Ihre Bundestagsfraktion hat das nicht gefordert. Ich kann Ihnen gern mal die Nummer 4 dort aus Ihrem Antrag der Bundestagsfraktion zitieren: „[…] einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die vierteljährlichen Abschlagszahlungen von Gewerbesteuern der Kommunen an den Bund vorübergehend ausgesetzt werden können, und zugleich zu prüfen, ob zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft die Gewerbesteuerumlage von überschuldeten Kommunen an den Bund auszusetzen ist“ – also, hier geht es um „vorübergehend“ und nicht, wie Sie hier gerade am Pult behauptet haben, auf Dauer abzuschaffen. Das ist Blödsinn, was Sie hier gesagt haben, denn Sie haben ja auch erzählt, wir würden hier dauerhaft die Republik schädigen wollen. Das ist Quatsch, denn das machen Sie schon mit Ihrer Antifa. Da sind Sie schon entsprechend super dran. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nach- weislich!) Sie haben auch richtig gesagt, es geht hier um die 38 Millionen, die das Land Thüringen bekommt. Wie gesagt, es wäre gut, wenn man die 38 Millionen kurzfristig bei den Unternehmen einsetzen könnte.

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