Georg Maier
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Frage 1: Die sogenannten Spaziergänge oder Hygienespaziergänge, wie sie auch genannt werden, sind als Versammlungen zu bewerten. Sie werden aber in der Regel nicht vorher angezeigt. Es wurde bekannt, dass zwischen dem 1. Mai und dem 11. Mai 2020 ca. 40 sogenannte Spaziergänge sowie andere Versammlungen und sonstige Zusammenkünfte stattfanden, bei denen die Polizei infektionsschutzrechtliche Verstöße festgestellt hat. Dies betraf vor allem die Überschreitung der zulässigen Teilnehmerzahl, aber auch die Nichteinhaltung von Mindestabständen und das Fehlen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Schwerpunkte dieser Versammlungen mit Corona-Bezug waren insbesondere die Städte Altenburg, Arnstadt, Bad Salzungen, Eisenach, Erfurt, Gera, Greiz, Jena, Meiningen, Saalfeld, Schmalkalden, Sonneberg, Weimar und Zeulenroda. Frage 2: Zur Teilnahme an den sogenannten Spaziergängen wird über persönliche Kontakte und in den sozialen Medien aufgerufen. Außerdem werden in den sozialen Medien, beispielsweise bei Facebook, auch Berichte und Videos der Initiatoren oder Teilnehmer eingestellt. Die sogenannten Spaziergänge erhalten Zulauf aus unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Richtungen. Die Teilnehmer bieten kein einheitliches Bild und handeln mit anscheinend sehr heterogenen und individuellen Motivationen. Kleinster gemeinsamer Nenner ist der Protest gegen Einschränkungen im Zusammenhang mit den Eindämmungsmaßnahmen in Bezug auf das Coronavirus. Die Versammlungsteilnehmer sind überwiegend dem bürgerlichen Spektrum zuzuordnen. Anzutreffen sind beispielsweise auch sogenannte Verschwörungstheoretiker, Impfgegner, Rechtspopulisten und Rechtsextremisten. Frage 3: Die Gesinnung und die Motivation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den sogenannten Spaziergängen sind vielfältig. Einige fordern eine schnellere Öffnung von Kindergärten, Schulen und Unternehmen, andere beklagen Reisebeschränkungen, wieder andere sorgen sich um den Bestand der Grundrechte. Unter sie mischen sich auch Personen, die beispielsweise das Wirken einer angeblichen Weltregierung oder Umsturzpläne führender Wirtschaftsunternehmen befürchten. Frage 4: Nach der vorliegenden Erkenntnislage sind die sogenannten Spaziergänge in Thüringen derzeit, wie gesagt, überwiegend bürgerlich geprägt. Es ist aber auch der Versuch von extremistischen Gruppierungen, insbesondere Rechtsextremisten, zu beobachten, sich einen breiteren Anschluss an die Gesellschaft zu verschaffen und eine erhöhte Akzeptanz zu gewinnen. Hierfür nutzen sie den Vorwand, gegen die durch das Coronavirus bedingten Beschränkungen zu demonstrieren. In der Gesamtschau ist aber bei den sogenannten Spaziergängen gegenwärtig keine eindeutige Steuerung und Dominanz durch Rechtsextremisten erkennbar. In Eisenach beteiligten sich zum Beispiel am 4. Mai 2020 etwa 25 Angehörige der rechtsextremistischen Szene an einem sogenannten Spaziergang. Einer die Mitorganisatoren kam aus dem Umfeld des örtlichen Vorsitzenden der Stadtratsfraktion der NPD. Im Hinblick auf die Gruppierungen mit der Bezeichnung „Widerstand 2020“ hat die Landesregierung in Thüringen bislang noch keine Untergliederung oder Verantwortliche feststellen können. In den sozialen Medien waren Kundgebungen oder Protestaktionen dieser Gruppierung angekündigt, wie zum Beispiel die Aktionen am 9. und 11. Mai 2020 in Erfurt. Entsprechende Versammlungsanmeldungen lagen mit Stand 12. Mai 2020 aber nicht vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich an den sogenannten Hygienespaziergängen auch Personen aus dem Phänomenbereich Reichsbürger und Selbstverwalter beteiligten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
